Krankengeld endet am
29. März 2028
78 Wochen ab der ersten Krankschreibung · Blockfrist bis 30. September 2029
Bleibst du durchgehend krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse bis Mi., 29. März 2028, nach sechs Wochen Lohnfortzahlung also 72 Wochen Krankengeld. Ab dem Tag danach kommt Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregel in Frage.
Reha-Aufforderung ernst nehmen · Fordert dich die Krankenkasse auf, Reha zu beantragen, setzt sie dir 10 Wochen Frist, ab 1. Januar 2027 nur noch 4 Wochen. Maßgeblich ist die Frist im Schreiben. Stellst du den Antrag nicht, entfällt das Krankengeld mit Ablauf der Frist und lebt erst mit dem Antrag wieder auf (§ 51 SGB V).
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