Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten

714,00 €

31,3 kg CO2 je m² · Stufe 5 von 10

Der Vermieter trägt 40 %, die Mieter 60 %. Von 1.785,00 € bleiben bei den Mietern 1.071,00 €.

Mieter
60 %
Vermieter
40 %
Mieter zahlen
1.071,00 €

Stufenmodell für Wohngebäude

kg CO2 je m² und JahrMieterVermieter
unter 12100 %0 %
12 bis unter 1790 %10 %
17 bis unter 2280 %20 %
22 bis unter 2770 %30 %
27 bis unter 3260 %40 %
32 bis unter 3750 %50 %
37 bis unter 4240 %60 %
42 bis unter 4730 %70 %
47 bis unter 5220 %80 %
ab 525 %95 %

Fehlt die Aufteilung? · Weist der Vermieter den CO2-Anteil in der Heizkostenabrechnung nicht aus, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Heizt du selbst, etwa mit einer Gasetagenheizung, holst du dir den Vermieteranteil zurück. Ist eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart, darf der Vermieter ihn mit der nächsten Abrechnung verrechnen, sonst zahlt er spätestens zwölf Monate nach deiner Forderung (§ 6 Abs. 2).

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