Letzter Tag des Arbeitsverhältnisses
15.11.2026
Sonntag, 15. November 2026 · vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)
Kündigst du, gilt als Frist: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Bei Zugang am 15.10.2026 endet das Arbeitsverhältnis am Sonntag, 15. November 2026. Für dieses Ende reicht ein Zugang bis 18.10.2026.
| Im Betrieb seit | Frist zum Monatsende |
|---|---|
| weniger als 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 Jahren | ein Monat |
| 5 Jahren | zwei Monate |
| 8 Jahren | drei Monate |
| 10 Jahren | vier Monate |
| 12 Jahren | fünf Monate |
| 15 Jahren | sechs Monate |
| 20 Jahren | sieben Monate |
Kündigst du selbst, gelten vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange du schon dabei bist, wenn der Vertrag nichts Längeres regelt.
Nur schriftlich · Eine Kündigung braucht Papier und eine eigenhändige Unterschrift, E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB). Fällt das Ende auf ein Wochenende, verschiebt es sich nicht. Endet dein Arbeitsverhältnis, musst du dich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden, bei kürzerer Frist binnen drei Tagen (§ 38 SGB III).
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