Letzter Tag des Arbeitsverhältnisses

15.11.2026

Sonntag, 15. November 2026 · vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)

Kündigst du, gilt als Frist: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Bei Zugang am 15.10.2026 endet das Arbeitsverhältnis am Sonntag, 15. November 2026. Für dieses Ende reicht ein Zugang bis 18.10.2026.

Im Betrieb
6 Jahre
Arbeitsuchend melden bis
18.10.2026
Klage einreichen bis
–

Fristen für den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB

Im Betrieb seitFrist zum Monatsende
weniger als 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 Jahrenein Monat
5 Jahrenzwei Monate
8 Jahrendrei Monate
10 Jahrenvier Monate
12 Jahrenfünf Monate
15 Jahrensechs Monate
20 Jahrensieben Monate

Kündigst du selbst, gelten vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange du schon dabei bist, wenn der Vertrag nichts Längeres regelt.

Nur schriftlich · Eine Kündigung braucht Papier und eine eigenhändige Unterschrift, E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB). Fällt das Ende auf ein Wochenende, verschiebt es sich nicht. Endet dein Arbeitsverhältnis, musst du dich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden, bei kürzerer Frist binnen drei Tagen (§ 38 SGB III).

Kostenloser Rechner von rechnercheck.de · Selbst einbinden