Deine Pension im Monat

4.447,87 €

brutto ab 08/2026 · netto 3.616,54 €

Mit 36,50 Dienstjahren erreichst du einen Ruhegehaltssatz von 65,47 %. Aus 6.918,29 € ruhegehaltfähigen Bezügen werden 4.529,40 €; dazu zieht der Bund 81,53 € für Pflegeleistungen ab. Nach Steuern und Krankenversicherung bleiben 3.616,54 €.

  1. Pension brutto4.447,87 €100 %
  2. Lohnsteuer−421,33 €9 %
  3. Private Kranken- und Pflegeversicherung−410,00 €9 %
  4. Netto3.616,54 €81 %
Ruhegehaltssatz
65,47 %
Netto
3.616,54 €
Anteil am letzten Brutto
64 %
Witwengeld
2.491,17 €

So rechnet die Pensionsbehörde (Bund)

Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen6.987,47 €
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge, mal Faktor 0,99016.918,29 €
Ruhegehaltfähige Dienstjahre36,50
Ruhegehaltssatz: 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %65,47 %
Erdientes Ruhegehalt4.529,40 €
Mindestversorgung: 35 % 2.421,40 €, amtsunabhängig 2.299,19 €greift nicht
Ruhegehalt4.529,40 €
Abzug für Pflegeleistungen 1,8 %, höchstens 104,63 € (§ 50f BeamtVG)− 81,53 €
Pension brutto4.447,87 €
Lohnsteuer, Steuerklasse III, Versorgungsfreibetrag ab 2026− 421,33 €
Private Kranken- und Pflegeversicherung− 410,00 €
Pension netto3.616,54 €
Witwengeld 55 % des Ruhegehalts2.491,17 €

Lohnsteuer nach dem Tarif 2026, auch für spätere Jahre; Versorgungsfreibetrag und Zuschlag nach dem Jahr des Ruhestandsbeginns (2026). Witwengeld 60 % (2.717,64 €), wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Rechtsgrundlage: BeamtVG §§ 5, 13, 14, 50f, 55, 69h; BBG §§ 51, 52.

Versorgungsauskunft · Verbindlich rechnet nur deine Pensionsbehörde. Auf Antrag bekommst du eine Auskunft über deine Versorgung nach der aktuellen Sach- und Rechtslage, im Bund nach § 49 Abs. 10 BeamtVG, in den Ländern nach dem Landesrecht. Dort steht auch, welche Vor- und Ausbildungszeiten zählen.

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