Deine Pension im Monat
4.447,87 €
brutto ab 08/2026 · netto 3.616,54 €
Mit 36,50 Dienstjahren erreichst du einen Ruhegehaltssatz von 65,47 %. Aus 6.918,29 € ruhegehaltfähigen Bezügen werden 4.529,40 €; dazu zieht der Bund 81,53 € für Pflegeleistungen ab. Nach Steuern und Krankenversicherung bleiben 3.616,54 €.
Lohnsteuer nach dem Tarif 2026, auch für spätere Jahre; Versorgungsfreibetrag und Zuschlag nach dem Jahr des Ruhestandsbeginns (2026). Witwengeld 60 % (2.717,64 €), wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Rechtsgrundlage: BeamtVG §§ 5, 13, 14, 50f, 55, 69h; BBG §§ 51, 52.
Versorgungsauskunft · Verbindlich rechnet nur deine Pensionsbehörde. Auf Antrag bekommst du eine Auskunft über deine Versorgung nach der aktuellen Sach- und Rechtslage, im Bund nach § 49 Abs. 10 BeamtVG, in den Ländern nach dem Landesrecht. Dort steht auch, welche Vor- und Ausbildungszeiten zählen.
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