Wähle bei jedem Punkt, was im Alltag am ehesten zutrifft. Gemeint ist, was die Person ohne die Hilfe anderer schafft. Hilfsmittel wie Brille oder Rollator zählen mit: Wer damit allein zurechtkommt, gilt als selbständig.
Wie oft braucht die Person deshalb Unterstützung? Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
Nur dann zählen die Punkte 4.11 und 4.12.
Nur Maßnahmen, bei denen die Person Hilfe braucht und die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind.
Zusammen 3 am Tag, 1 Einzelpunkte.
Zusammen 0 am Tag, 0 Einzelpunkte.
Zusammen 2 Punkte, daraus 0 Einzelpunkte.
Voraussichtlicher Pflegegrad
2
45 von 100 Punkten · noch 2,5 bis Pflegegrad 3
Mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder bis 796 € für einen Pflegedienst. Entscheidend ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes, der Rechner gibt eine Einschätzung.
Geplant ab 2027: Nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 sollen die Grenzen bei 15, 30, 50, 70 und 90 Punkten liegen. Danach wäre es Pflegegrad 2. Noch ist das kein Gesetz, ein schon anerkannter Pflegegrad soll bleiben.
Vor dem Gutachten · Schreib ein bis zwei Wochen lang auf, wobei die Person Hilfe braucht und wie oft, auch nachts. Beim Termin zählt, was regelmäßig vorkommt, nicht der beste Tag.
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