Wähle bei jedem Punkt, was im Alltag am ehesten zutrifft. Gemeint ist, was die Person ohne die Hilfe anderer schafft. Hilfsmittel wie Brille oder Rollator zählen mit: Wer damit allein zurechtkommt, gilt als selbständig.

Modul 1: MobilitätGewicht 10 % · 5 Einzelpunkte · 5 von 10
Modul 2: Denken und VerständigungGewicht 15 % (mit Modul 3) · 6 Einzelpunkte · 7,5 von 15
Modul 3: Verhalten und psychische ProblemeGewicht 15 % (mit Modul 2) · 3 Einzelpunkte · 7,5 von 15

Wie oft braucht die Person deshalb Unterstützung? Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.

Modul 4: SelbstversorgungGewicht 40 % · 9 Einzelpunkte · 20 von 40

Nur dann zählen die Punkte 4.11 und 4.12.

Modul 5: Umgang mit Krankheit und TherapieGewicht 20 % · 1 Einzelpunkte · 5 von 20

Nur Maßnahmen, bei denen die Person Hilfe braucht und die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind.

Medikamente, Spritzen, Port, Absaugen, Einreibungen, Messungen, körpernahe Hilfsmittel (5.1 bis 5.7)

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Zusammen 3 am Tag, 1 Einzelpunkte.

Verbände und Wunden, Stoma, Katheter, Therapie zu Hause (5.8 bis 5.11)

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Zusammen 0 am Tag, 0 Einzelpunkte.

Zeitaufwendige Maßnahmen und Besuche (5.12 bis 5.15)

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Zusammen 2 Punkte, daraus 0 Einzelpunkte.

Modul 6: Alltag und soziale KontakteGewicht 15 % · 5 Einzelpunkte · 7,5 von 15

Voraussichtlicher Pflegegrad

2

45 von 100 Punkten · noch 2,5 bis Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder bis 796 € für einen Pflegedienst. Entscheidend ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes, der Rechner gibt eine Einschätzung.

Pflegegeld
347 €
Pflegedienst bis
796 €
Entlastungsbetrag
131 €

Geplant ab 2027: Nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 sollen die Grenzen bei 15, 30, 50, 70 und 90 Punkten liegen. Danach wäre es Pflegegrad 2. Noch ist das kein Gesetz, ein schon anerkannter Pflegegrad soll bleiben.

Gewichtete Punkte je Modul

Mobilität5 von 10
Denken und Verständigung (Modul 2)7,5 von 15
Selbstversorgung20 von 40
Krankheit und Therapie5 von 20
Alltag und Kontakte7,5 von 15

Vor dem Gutachten · Schreib ein bis zwei Wochen lang auf, wobei die Person Hilfe braucht und wie oft, auch nachts. Beim Termin zählt, was regelmäßig vorkommt, nicht der beste Tag.

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