Deine Steuerersparnis

165,68 €

33,1 % von 500,00 € · kostet dich 334,32 €

Von 500,00 € holst du 165,68 € über die Steuer zurück, unterm Strich kostet dich das 334,32 €. 500 € mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

Kostet dich
334,32 €
Grenzsteuersatz
30,5 %
Höchstbetrag 20 %
9.354 €

So rechnet das Finanzamt

Bruttolohn im Jahr48.000,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag− 1.230,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte46.770,00 €
Sozialbeiträge als Vorsorgeaufwendungen− 9.648,00 €
Kirchensteuer als Sonderausgabe− 567,09 €
Gemeinnützige Spenden und Beiträge500,00 €
Höchstbetrag: 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte9.354,00 €
Abzug vom Einkommen durch die Spenden500,00 €
Zu versteuerndes Einkommen ohne Spenden36.554 €
Zu versteuerndes Einkommen mit Spenden36.054 €
Einkommensteuer und Kirchensteuer ohne Spenden6.691,51 €
Steuer mit Spenden6.525,83 €
Steuerersparnis165,68 €

Davon Einkommensteuer 152,00 €, Soli 0,00 €, Kirchensteuer 13,68 €.

Im nächsten Jahr fehlt die gesparte Kirchensteuer von 13,68 € bei den Sonderausgaben. Bei gleichem Einkommen kostet das dann etwa 4,36 €.

Gerechnet für Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Mit Kindern rechnet das Finanzamt Soli und Kirchensteuer mit den Freibeträgen für Kinder, die Ersparnis dort fällt dann meist etwas kleiner aus.

Spenden, Parteispenden und Kirchensteuer liegen zusammen über 600 € im Jahr. Dann kann das Finanzamt die Sonderausgaben über dem Pauschbetrag als Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen (§ 39a EStG), und die Ersparnis kommt schon mit dem Monatsgehalt.

So viel bringen andere Beträge

Steuerersparnis für gemeinnützige Spenden mit deinen übrigen Angaben
Spendezurückkostet dich
100 €33,79 €66,21 €
250 €82,84 €167,16 €
500 €165,68 €334,32 €
1.000 €330,27 €669,73 €
2.500 €818,59 €1.681,41 €

Als Spende an eine gemeinnützige Organisation, mit deinen übrigen Angaben.

Bis 31. Dezember zahlen · Es zählt das Jahr, in dem das Geld abgeht (§ 11 Abs. 2 EStG). Als Nachweis genügt bis 300 € je Spende der Kontoauszug, bei Vereinen zusammen mit deren Beleg über Zweck und Freistellung. Für größere Spenden, für Sachspenden brauchst du eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV).

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