Trennungsunterhalt im Monat
792,00 €
zusätzlich zum Kindesunterhalt von 540,50 €
45 % der Differenz der anrechenbaren Einkommen, nachdem der Kindesunterhalt abgezogen ist, auf volle Euro gerundet. Dem Zahlenden bleiben 2.167,50 €, der anderen Seite mit Unterhalt 1.992,00 €.
Rückwirkend nur ab Aufforderung · Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem du den anderen zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert oder in Verzug gesetzt hast (§ 1613 Abs. 1 BGB). Mach das am besten schriftlich und gleich nach der Trennung.
Kostenloser Rechner von rechnercheck.de · Selbst einbinden