Trennungsunterhalt im Monat

792,00 €

zusätzlich zum Kindesunterhalt von 540,50 €

45 % der Differenz der anrechenbaren Einkommen, nachdem der Kindesunterhalt abgezogen ist, auf volle Euro gerundet. Dem Zahlenden bleiben 2.167,50 €, der anderen Seite mit Unterhalt 1.992,00 €.

Kindesunterhalt
540,50 €
Dem Zahlenden bleiben
2.167,50 €
Andere Seite gesamt
1.992,00 €

So wird gerechnet

Bereinigtes Netto des Zahlenden3.500,00 €
− Kindesunterhalt (Zahlbetrag, Gruppe 5)540,50 €
= anrechenbar, Zahlender2.959,50 €
anrechenbar, andere Seite1.200,00 €
Bedarf der anderen Seite (Quote)1.991,78 €
− eigenes Einkommen1.200,00 €
Höchstens: anrechenbar minus Selbstbehalt 1.600 €1.359,50 €
Trennungsunterhalt, auf volle Euro gerundet792,00 €

Rückwirkend nur ab Aufforderung · Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem du den anderen zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert oder in Verzug gesetzt hast (§ 1613 Abs. 1 BGB). Mach das am besten schriftlich und gleich nach der Trennung.

Kostenloser Rechner von rechnercheck.de · Selbst einbinden