Halbwaisenrente
386,87 €
brutto im Monat · Todesfall 2026 · Rentenwert 42,52 €
Die Halbwaisenrente besteht aus 200,15 € Grundbetrag (10 % von 2.001,51 €, der Rente, die dein Elternteil bei voller Erwerbsminderung bekommen hätte) und 186,72 € Zuschlag für die Versicherungsmonate. Ohne weiteres Einkommen bleibt sie steuerfrei: Steuerpflichtig sind höchstens 3.899,65 € im Jahr, weniger als der Grundfreibetrag von 12.348 €.
Vereinfacht: ohne Vergleichsbewertung und Begrenzung für Ausbildungszeiten (§§ 73, 74 SGB VI) und ohne den Mindestwert für Ausbildungsmonate (§ 71 Abs. 3 SGB VI), der bei jung Verstorbenen die Rente oft etwas erhöht.
Antrag nicht aufschieben · Die Rentenversicherung zahlt höchstens 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat nach (§ 99 Abs. 2 SGB VI). Für Kinder unter 15 stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag, ab 15 kann die Waise ihn selbst stellen (§ 36 SGB I).
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