Splittingvorteil im Jahr

1.385 €

zusammen statt einzeln veranlagt · Einkommensteuer

Zusammen veranlagt zahlt ihr 1.385 € im Jahr weniger. Das Finanzamt halbiert euer gemeinsames zvE, rechnet den Tarif auf 40.000 € und verdoppelt die Steuer. Für A sind das 7.024 € weniger Einkommensteuer als einzeln, für B 5.639 € mehr. Weil der Steuersatz mit dem Einkommen steigt, spart A mehr, als B draufzahlt.

Steuer einzeln
15.803,00 €
Steuer zusammen
14.418,00 €
Vorteil je Monat
115,42 €

So rechnet das Finanzamt

Einzeln: Partner A, 60.000 € zvE14.233,00 €
Einzeln: Partner B, 20.000 € zvE1.570,00 €
Einzeln veranlagt, beide zusammen15.803,00 €
Zusammen: gemeinsames zvE 80.000 €, die Hälfte 40.000 €7.209 €
Einkommensteuer: das Doppelte14.418 €
Zusammen veranlagt14.418,00 €
Splittingvorteil1.385,00 €
Höchstwert bei 80.000 €, wenn einer allein verdient8.297,56 €

Einzeln je Person: Einkommensteuer im Grundtarif. Gerechnet ohne Kinder, ohne Lohnersatzleistungen und ohne Abfindung.

Wahl in der Steuererklärung · Ohne Angabe veranlagt das Finanzamt euch zusammen (§ 26 Abs. 3 EStG). Einzeln werdet ihr veranlagt, sobald einer von euch das wählt (§ 26 Abs. 2 EStG), außer er hat keine eigenen Einkünfte: Dann ist sein Antrag unbeachtlich (H 26 EStH). Die Steuerklassen ändern an diesem Ergebnis nichts, sie verteilen nur die Lohnsteuer übers Jahr: Steuerklassenwechsel-Rechner.

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