Splittingvorteil im Jahr
1.385 €
zusammen statt einzeln veranlagt · Einkommensteuer
Zusammen veranlagt zahlt ihr 1.385 € im Jahr weniger. Das Finanzamt halbiert euer gemeinsames zvE, rechnet den Tarif auf 40.000 € und verdoppelt die Steuer. Für A sind das 7.024 € weniger Einkommensteuer als einzeln, für B 5.639 € mehr. Weil der Steuersatz mit dem Einkommen steigt, spart A mehr, als B draufzahlt.
Einzeln je Person: Einkommensteuer im Grundtarif. Gerechnet ohne Kinder, ohne Lohnersatzleistungen und ohne Abfindung.
Wahl in der Steuererklärung · Ohne Angabe veranlagt das Finanzamt euch zusammen (§ 26 Abs. 3 EStG). Einzeln werdet ihr veranlagt, sobald einer von euch das wählt (§ 26 Abs. 2 EStG), außer er hat keine eigenen Einkünfte: Dann ist sein Antrag unbeachtlich (H 26 EStH). Die Steuerklassen ändern an diesem Ergebnis nichts, sie verteilen nur die Lohnsteuer übers Jahr: Steuerklassenwechsel-Rechner.
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