Absetzbar nach der zumutbaren Belastung
453,40 €
spart 137,00 € Steuern · zumutbar 2.546,60 €
Von 3.000,00 € trägst du 2.546,60 € selbst, das ist die zumutbare Belastung. 453,40 € mindern dein Einkommen, das spart 137,00 € Einkommensteuer.
Davon Einkommensteuer 137,00 €, Soli 0,00 €, Kirchensteuer 0,00 €. Jeder Satz der zumutbaren Belastung gilt nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe (§ 33 Abs. 3 EStG, BFH VI R 75/14).
Pflegedienst, Haushaltshilfe oder Handwerker in deiner Wohnung? Für den Teil, den die zumutbare Belastung aufzehrt, gibt es die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienste und Handwerker nach § 35a EStG (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Rz. 32), mit Rechnung und Überweisung. Rechnen kannst du sie mit dem Handwerkerkosten-Rechner.
Kosten bündeln · Die zumutbare Belastung geht in jedem Jahr neu ab, und Krankheitskosten zählen im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG). Wer planbare Ausgaben wie Zahnersatz und eine neue Brille ins selbe Jahr legt, zieht die zumutbare Belastung nur einmal ab statt zweimal.
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