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Handwerkerkosten absetzen: Rechner 2026

Für Handwerker, Haushaltshilfen und Gartenpflege zieht das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer ab, für Handwerker bis 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Ab 2027 sollen es bei Handwerkern nur noch 15 % sein. Wer Arbeiten noch 2026 erledigen lässt und bezahlt, bekommt den alten Satz: bei 3.500 € Arbeitskosten 700 € statt 525 €.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Handwerkerkosten-Rechner

Steuerersparnis 2026

880,00 €

Handwerker 700 € · Haushalt 180 €

Das Finanzamt zieht 880,00 € direkt von deiner Einkommensteuer ab. Für die Handwerker wären es nach dem Entwurf für 2027 nur 525,00 €: Sind die Arbeiten 2026 fertig und bezahlt, bleiben 175,00 € mehr.

Handwerker
700 €
Haushaltsnahe Dienste
180 €
Handwerker ab 2027, geplant
525 €

So rechnet das Finanzamt

Handwerker: 20 % von 3.500 €, höchstens 1.200 €700,00 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % von 900 €, höchstens 4.000 €180,00 €
Ermäßigung der Einkommensteuer880,00 €
Handwerker nach dem Entwurf 2027: 15 %, höchstens 900 €525,00 €

Bis zum Höchstbetrag zählen in diesem Jahr noch 2.500 € Arbeitskosten für Handwerker und 19.100 € für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bei hohen Einkommen sinkt auch der Soli mit.

Jahr der Zahlung zählt · Für erledigte Arbeiten zählt das Jahr, in dem du die Rechnung überweist, auch ein Abschlag mit Rechnung und Lohnanteil. Eine Vorauszahlung für Arbeiten, die erst im nächsten Jahr beginnen, erkennt das Finanzamt nicht an (FG Düsseldorf, 14 K 1966/23 E).

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Auf dieser Seite
  1. So rechnet das Finanzamt
  2. Handwerkerbonus 2027: geplante Kürzung
  3. Was zählt und was nicht
  4. Mieter und Wohnungseigentümer
  5. Haushaltshilfe, Pflege und Heim
  6. Alle Beträge
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

So rechnet das Finanzamt

Anders als Werbungskosten mindert der Bonus nicht das Einkommen, sondern die Steuer selbst. Jeder Euro Arbeitskosten bringt deshalb 20 Cent zurück, unabhängig vom Steuersatz, solange genug Einkommensteuer da ist. Es gibt drei Töpfe mit eigenen Höchstbeträgen, die sich nicht gegenseitig anrechnen. Sie gelten je Haushalt: Ein Paar ohne Trauschein kann sie nicht doppelt nutzen (§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG), und auch mit Zweitwohnung gibt es sie nur einmal (BMF Rz. 1). Bei hohen Einkommen sinkt zusätzlich der Soli.

Beispiel Bad renoviert, Garten gepflegt
Fliesenleger im Bad, Arbeitskosten 3.500 €, davon 20 %
700 €
Gartenpflege durch eine Firma 900 €, davon 20 %
180 €
= weniger Einkommensteuer 2026
880 €
Dieselbe Handwerkerrechnung nach dem Entwurf für 2027
525 €

Das Material für die Fliesen zählt nicht mit. Zahlst du mit Kirchensteuer, sinkt sie mit, weil sie von der festgesetzten Einkommensteuer berechnet wird (§ 51a EStG).

Handwerkerbonus 2027: geplante Kürzung

Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 senkt den Satz für Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % und den Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 € (Bundestag-Drucksache 21/8235, Art. 1 Nr. 5). Die Bundesregierung begründet das mit dem Abbau von Subventionen. Haushaltsnahe Dienstleistungen und der Minijob im Haushalt bleiben bei 20 %, für Minijobs soll aber die Pauschsteuer des Arbeitgebers von 2 auf 5 % steigen (Art. 1 Nr. 7). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Arbeitskosten HandwerkerBonus 2026geplant 2027mehr bei Zahlung 2026
1.000 €200 €150 €50 €
2.000 €400 €300 €100 €
3.000 €600 €450 €150 €
4.500 €900 €675 €225 €
6.000 €1.200 €900 €300 €
8.000 €1.200 €900 €300 €

Ermäßigung der Einkommensteuer im Jahr, ohne Kirchensteuer. Ab 6.000 € Arbeitskosten ist in beiden Jahren der Höchstbetrag erreicht.

Entscheidend ist das Jahr, in dem das Geld vom Konto geht (§ 11 Abs. 2 EStG, BMF Rz. 44), und zwar für Arbeiten, die schon erledigt sind. Eine Rechnung über fertige Arbeiten, die du im Dezember 2026 überweist, zählt für 2026, ebenso ein Abschlag mit Rechnung und ausgewiesenem Lohnanteil während der Arbeiten (Rz. 40). Eine reine Vorauszahlung für Arbeiten, die erst 2027 beginnen, hat das FG Düsseldorf nicht anerkannt (Urteil vom 18. Juli 2024, 14 K 1966/23 E). Liegst du 2026 schon über 6.000 € Arbeitskosten, bringt mehr in diesem Jahr nichts. Dann lohnt es sich trotz des niedrigeren Satzes, weitere Arbeiten ins Jahr 2027 zu legen.

Was zählt und was nicht

  • Begünstigt: Renovierung, Reparatur, Wartung und Modernisierung in Haus, Wohnung und auf dem Grundstück, etwa Maler, Fliesenleger, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Dachrinne, Gartengestaltung. Auch Arbeiten direkt angrenzend auf öffentlichem Grund können zählen, wenn sie dem Haushalt dienen (BMF Rz. 2). Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge und andere Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nach öffentlichem Recht abgerechnet werden, zählen nicht (Rz. 22).
  • Nur die Arbeit: Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten mit Umsatzsteuer. Material nicht (Rz. 39).
  • Nicht beim Neubau: Bis zur Fertigstellung eines neuen Hauses gibt es keinen Bonus (Rz. 21).
  • Nicht bei Förderung: Läuft eine Maßnahme über ein zinsverbilligtes Darlehen oder einen steuerfreien Zuschuss, fällt sie ganz heraus (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
  • Nicht doppelt: Was schon Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, etwa der Anteil für ein Arbeitszimmer, zählt nicht noch einmal (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG).
  • Versicherungsschaden: Nur was die Versicherung nicht zahlt (Rz. 41).
  • Umzug: Die neue Wohnung gehört ab Mietbeginn oder Übergang von Nutzen und Lasten zum Haushalt, wenn du tatsächlich einziehst. Schönheitsreparaturen beim Auszug zählen noch, wenn sie zeitlich mit dem Umzug zusammenhängen (Rz. 3).
  • Kinderbetreuung: zählt hier nicht, sie läuft über die Sonderausgaben (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG, Rz. 34).
Energetische Sanierung: die Alternative § 35c Für Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung im eigenen, selbst bewohnten Haus gibt es § 35c EStG: 20 % der gesamten Kosten mit Material, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Haus. Das Haus muss älter als 10 Jahre sein, die Arbeiten müssen bis Ende 2029 fertig sein (§ 52 Abs. 35a EStG). Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eins von beiden. Ob bei einer neuen Heizung der KfW-Zuschuss oder § 35c mehr bringt, vergleicht der Heizungsförderung-Rechner.

Mieter und Wohnungseigentümer

In der Nebenkostenabrechnung stecken oft begünstigte Posten: Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Wartung von Heizung und Aufzug. Dein Anteil zählt, wenn er in der Abrechnung ausgewiesen ist oder der Vermieter ihn bescheinigt (BMF Rz. 27). Für Wohnungseigentümer gilt dasselbe mit der Jahresabrechnung der Verwaltung (Rz. 26).

Laufende Dienste zählen im Jahr, in dem du die Vorauszahlungen leistest, einmalige Handwerkerrechnungen im Jahr, in dem die Abrechnung kommt oder beschlossen wird. Du darfst auch alles im Jahr der Abrechnung ansetzen (Rz. 47 und 48). Im Rechner trägst du diese Beträge in die zwei Felder für die Nebenkostenabrechnung ein.

Haushaltshilfe, Pflege und Heim

Für eine Putz- oder Haushaltshilfe auf Minijob-Basis gibt es 20 % von Lohn und Abgaben, höchstens 510 € (§ 35a Abs. 1 EStG). Kommt die Hilfe von einer Firma oder ist sie regulär angestellt, gilt der Topf für haushaltsnahe Dienstleistungen mit bis zu 4.000 € (Abs. 2). Darunter fallen auch Pflege und Betreuung im Haushalt, auch für einen Angehörigen in seinem Haushalt (Rz. 13). Beim Minijob zählt jede Zahlungsart, bei Firmen nur Rechnung und Überweisung.

Im Heim zählen die Kosten für Leistungen, die einer Hilfe im Haushalt ähneln, etwa Reinigung, Wäsche und das Zubereiten der Mahlzeiten (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG, BMF Rz. 15), aber nur für die eigene Unterbringung: Wer die Heimkosten der Eltern zahlt, bekommt dafür keine Ermäßigung (BFH, Urteil vom 3. April 2019, VI R 19/17). Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag der Pflegekasse werden angerechnet, das Pflegegeld nicht (Rz. 42). Nimmt die gepflegte Person den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch, sind ihre Pflegekosten damit abgegolten (Rz. 33). Was dir der Pauschbetrag bringt, zeigt der Behinderten-Pauschbetrag-Rechner.

Alle Beträge auf einen Blick

RegelWertGrundlage
Handwerkerleistungen20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr§ 35a Abs. 3 EStG
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege, Betreuung20 %, höchstens 4.000 €§ 35a Abs. 2 EStG
Minijob im Haushalt20 %, höchstens 510 €§ 35a Abs. 1 EStG
Was zähltArbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten mit Umsatzsteuer, kein Material§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG, BMF Rz. 39
Nachweis bei Dienstleistungen und HandwerkernRechnung und Überweisung, keine Barzahlung§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG, BMF Rz. 50
Höchstbeträgeje Haushalt, auch mit Zweitwohnung nur einmal; Unverheiratete teilen sie§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG, BMF Rz. 1 und 53
Grenzetarifliche Einkommensteuer vor Ermäßigungen, ohne Steuer auf Kapitalerträge§ 35a Abs. 1 bis 3 EStG
Jahrin dem du bezahlst§ 11 Abs. 2 EStG, BMF Rz. 44
Öffentlich gefördert (KfW, Zuschüsse)für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
Geplant ab 2027Handwerker 15 %, höchstens 900 €; Dienstleistungen weiter 20 %BT-Drs. 21/8235

Einkommensteuergesetz und BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für Handwerker von der Steuer absetzen?
20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Den Höchstbetrag erreichst du mit 6.000 € Arbeitskosten. Der Betrag geht direkt von der Einkommensteuer ab, nicht nur vom Einkommen. 1.000 € Arbeitskosten für den Maler sparen also 200 € Steuern, egal wie hoch dein Steuersatz ist, solange so viel Einkommensteuer anfällt.
Wird der Handwerkerbonus 2027 gekürzt?
Geplant ist es. Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestag-Drucksache 21/8235) sollen ab 2027 nur noch 15 % der Arbeitskosten zählen, höchstens 900 €. Für Haushaltshilfen, Reinigung und Gartenpflege bleibt es bei 20 %. Noch ist das kein Gesetz. Es zählt das Jahr, in dem du für erledigte Arbeiten bezahlst (§ 11 Abs. 2 EStG). Eine Vorauszahlung für Arbeiten, die erst 2027 beginnen, erkennt das Finanzamt nicht an (FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2024, 14 K 1966/23 E).
Zählen auch Materialkosten?
Nein. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, dazu die berechneten Fahrt- und Maschinenkosten, jeweils mit Umsatzsteuer. Material und gelieferte Waren bleiben außen vor, Verbrauchsmittel wie Reinigungsmittel zählen mit (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Rz. 39). Der Lohnanteil muss aus der Rechnung hervorgehen. Eine prozentuale Aufteilung durch den Handwerker reicht, selbst schätzen darfst du ihn nicht (Rz. 40).
Kann ich als Mieter Handwerkerkosten absetzen?
Ja, gleich doppelt: für Handwerker, die du selbst in der Wohnung beauftragst, und für deinen Anteil an Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Wartung aus der Nebenkostenabrechnung. Der Anteil muss in der Abrechnung stehen oder vom Vermieter bescheinigt sein (BMF Rz. 27). Laufende Dienste zählen im Jahr der Vorauszahlung, einmalige Handwerkerrechnungen im Jahr der Abrechnung. Du darfst auch alles im Jahr der Abrechnung ansetzen (Rz. 47 und 48).
Was bringt der Bonus, wenn ich kaum Steuern zahle?
Nur so viel, wie an Einkommensteuer da ist. Was darüber liegt, verfällt: Es gibt keine Erstattung und keinen Vortrag ins nächste Jahr. Das trifft oft Rentner mit kleiner Rente. Maßgeblich ist die tarifliche Einkommensteuer vor den Steuerermäßigungen, die Steuer auf Kapitalerträge zählt nicht (BFH, Urteil vom 28. April 2020, VI R 54/17). Schalte im Rechner die Grenze ein und trag sie ein, dann siehst du, was ankommt.
Gilt das auch beim Neubau?
Nein. Handwerkerarbeiten im Rahmen eines Neubaus sind nicht begünstigt, das gilt bis zur Fertigstellung des Hauses (BMF Rz. 21). Danach zählen Renovierung, Reparatur, Wartung und Modernisierung, auch der Garten und Arbeiten auf dem Grundstück.
Darf ich KfW-Förderung und Handwerkerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer dafür ein zinsverbilligtes Darlehen oder einen steuerfreien Zuschuss nutzt, bekommt keine Ermäßigung, auch nicht für Kosten über dem Förderhöchstbetrag (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG, BMF Rz. 23). Für andere Arbeiten ohne Förderung geht es weiter (Rz. 24).
Zählt eine Barzahlung?
Nein. Du brauchst eine Rechnung, und das Geld muss auf das Konto des Handwerkers gehen (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Überweisung, Lastschrift oder Zahlung mit der Girokarte gehen, bar bezahlte Rechnungen nicht, auch keine Anzahlung in bar (BMF Rz. 50). Zahlt jemand anderes von seinem Konto, zählt es trotzdem für dich (Rz. 51).

Quellen

  1. § 35a EStG: Haushaltsnahe Beschäftigung, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Sätze, Höchstbeträge, Nachweis; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu § 35a EStG: BStBl I S. 1213, geändert am 1. September 2021 (BStBl I S. 1494); Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 27b II, mit Anlage 1 lsth.bundesfinanzministerium.de
  3. Bundestag-Drucksache 21/8235: Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027: Art. 1 Nr. 5, Handwerker 15 % und 900 € ab 2027; gelesen am 9. Oktober 2026 dserver.bundestag.de
  4. § 11 EStG: Zufluss und Abfluss: Jahr der Zahlung gesetze-im-internet.de
  5. § 35c EStG: Energetische Maßnahmen: Alternative für die energetische Sanierung gesetze-im-internet.de
  6. § 51a EStG: Zuschlagsteuern: Kirchensteuer von der festzusetzenden Einkommensteuer gesetze-im-internet.de

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