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Was als Krankheitskosten zählt und was nicht
Absetzbar ist, was du für die Heilung oder Linderung einer Krankheit selbst bezahlst und dir niemand erstattet (§ 33 Abs. 1 und 2 EStG). Krankheitskosten samt Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen (H 33.1–33.4 EStH). Auch Kosten für Angehörige, denen du Unterhalt schuldest, können zählen, mehr dazu in den Fragen unten.
| Ausgabe | Absetzbar? | Grundlage |
|---|---|---|
| Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Zuzahlungen | ja, soweit du sie selbst trägst | H 33.1–33.4 „Krankheitskosten“ |
| Medikamente, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel wie ein Hörgerät | ja, mit Verordnung von Arzt oder Heilpraktiker | § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV |
| Brille und Kontaktlinsen | ja, mit Verordnung; hat ein Augenarzt den Bedarf schon einmal festgestellt, reicht in den Folgejahren der Sehtest beim Optiker | R 33.4 Abs. 1 Satz 4 EStR |
| Zahnersatz, Kronen, Implantate | ja, was nach Kasse und Zusatzversicherung bleibt | H 33.1–33.4 „Krankheitskosten“, „Ersatz von dritter Seite“ |
| Kur | ja, mit amtsärztlichem Gutachten vor Beginn; hat die Kasse oder die Beihilfe einen Zuschuss bewilligt, reicht deren Bescheid; in der Regel unter ärztlicher Aufsicht | § 64 Abs. 1 Nr. 2a EStDV, R 33.4 Abs. 1 EStR, H 33.1–33.4 „Kur“ |
| Psychotherapie, die du selbst zahlst | ja, mit amtsärztlichem Gutachten vor Beginn; geht sie nach der Kassenleistung privat weiter, gilt das als neuer Beginn | § 64 Abs. 1 Nr. 2b EStDV |
| Künstliche Befruchtung wegen Unfruchtbarkeit | ja, auch für unverheiratete Paare in fester Partnerschaft, mit Samenspende für Ehepaare und Frauen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft; nicht nach freiwilliger Sterilisation; im Ausland nur, wenn die Behandlung nach deutschem Recht erlaubt wäre (BFH VI R 34/15) | H 33.1–33.4 „Künstliche Befruchtung“ |
| Fahrten zu Arzt und Therapie | ja, mit dem Auto in Höhe der Kosten für Bus und Bahn, außer es gibt keine zumutbare Verbindung | H 33.1–33.4 „Fahrtkosten, allgemein“ |
| Besuche beim Ehegatten oder Kind, das länger im Krankenhaus liegt | nur mit Bescheinigung des Krankenhausarztes, dass der Besuch entscheidend zur Heilung beitragen kann | § 64 Abs. 1 Nr. 3 EStDV |
| Pflegedienst, Pflegeheim | ja, nach Abzug der Pflegekasse, im Heim mit aufgelöstem Haushalt auch der Haushaltsersparnis | R 33.3 EStR |
| Bestattung eines nahen Angehörigen | soweit Erbe und steuerfreie Leistungen sie nicht decken | H 33.1–33.4 „Bestattungskosten“ |
| Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge | nein, das sind Sonderausgaben | § 33 Abs. 2 Satz 2 EStG |
| Diät und Diätlebensmittel | nein, auch nicht anstelle von Medikamenten | § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG |
| Beitrag fürs Fitnessstudio, auch wenn ein verordnetes Funktionstraining dort die Mitgliedschaft voraussetzt | nein | BFH VI R 1/23 |
| Trinkgelder | nein, auch wenn die Behandlung selbst zählt | H 33.1–33.4 „Trinkgelder“ |
| Liposuktion bei Lipödem | ja, seit 2016 ohne amtsärztliches Gutachten, unabhängig vom Stadium | BFH VI R 39/20, H 33.1–33.4 |
| Leihmutterschaft | nein | BFH VI R 29/21, H 33.1–33.4 |
H 33.1–33.4 und R 33.1 bis 33.4 im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2025 mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs, etwa III R 47/05, VI R 43/10 und VI R 47/15 zur künstlichen Befruchtung, III R 5/98 zu Fahrtkosten und III R 48/04 zur Diät.
So rechnet das Finanzamt: Beispiel mit 3.000 € Krankheitskosten
Das Finanzamt zählt alle außergewöhnlichen Belastungen des Jahres nach § 33 zusammen, also Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten, jeweils nach Erstattungen. Davon geht die zumutbare Belastung ab. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 gilt jeder Prozentsatz nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe (BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14). Was übrig bleibt, mindert den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit das zu versteuernde Einkommen.
- Krankheitskosten im Jahr
- 3.000 €
- Stufe bis 15.340 €: 15.340 € × 5 %
- 767,00 €
- Stufe 15.340 € bis 51.130 €: 29.660 € × 6 %
- 1.779,60 €
- − zumutbare Belastung zusammen
- 2.546,60 €
- = absetzbar
- 453,40 €
- Einkommensteuer bei 36.000 € zu versteuerndem Einkommen
- 5.971 €
- Einkommensteuer bei 35.546 € nach dem Abzug
- 5.834 €
- Steuerersparnis
- 137 €
Von 3.000 € Kosten wirken also 453,40 €. Mit 2.546,60 € oder weniger hätte sich an der Steuer nichts geändert.
Mit Kindern sind die Sätze deutlich niedriger. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 70.000 € Einkünften trägt nur 2.135,30 € selbst, obwohl bei ihm alle drei Stufen greifen:
- Zahnersatz, Rechnung nach dem Festzuschuss der Kasse
- 4.500 €
- − Erstattung der Zahnzusatzversicherung
- 1.200 €
- Stufe bis 15.340 €: 15.340 € × 2 %
- 306,80 €
- Stufe 15.340 € bis 51.130 €: 35.790 € × 3 %
- 1.073,70 €
- Stufe über 51.130 €: 18.870 € × 4 %
- 754,80 €
- − zumutbare Belastung zusammen
- 2.135,30 €
- = absetzbar
- 1.164,70 €
- Steuerersparnis im Splittingtarif bei 56.000 € zu versteuerndem Einkommen
- 320 €
Die Ersparnis von 320 € ist Einkommensteuer im Splittingtarif, gerechnet ohne Kirchensteuer.
Zumutbare Belastung 2026: Tabelle nach Einkommen und Familienstand
Die Prozentsätze stehen in § 33 Abs. 3 EStG. Ohne Kinder hängen sie davon ab, ob du nach dem Grund- oder dem Splittingtarif besteuert wirst. Mit Kindern gelten niedrigere Sätze, ob verheiratet oder nicht. Kinder zählen, wenn dir für sie Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht (Satz 2).
| Gesamtbetrag der Einkünfte | bis 15.340 € | 15.340 € bis 51.130 € | über 51.130 € |
|---|---|---|---|
| Ohne Kinder, Grundtarif | 5 % | 6 % | 7 % |
| Ohne Kinder, Splittingtarif | 4 % | 5 % | 6 % |
| Ein oder zwei Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| Drei oder mehr Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Jeder Satz gilt nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe (BFH VI R 75/14). Splittingtarif: gemeinsame Erklärung von Ehegatten und Witwensplitting im Jahr nach dem Tod (§ 32a Abs. 5 und 6 EStG).
In Euro sieht das so aus. Bis zu diesen Beträgen trägst du außergewöhnliche Belastungen im Jahr selbst, erst was darüber liegt, mindert die Steuer:
| Gesamtbetrag der Einkünfte | Ohne Kinder, Grundtarif | Ohne Kinder, Splittingtarif | Ein oder zwei Kinder | Drei oder mehr Kinder |
|---|---|---|---|---|
| 15.000 € | 750,00 € | 600,00 € | 300,00 € | 150,00 € |
| 20.000 € | 1.046,60 € | 846,60 € | 446,60 € | 200,00 € |
| 30.000 € | 1.646,60 € | 1.346,60 € | 746,60 € | 300,00 € |
| 40.000 € | 2.246,60 € | 1.846,60 € | 1.046,60 € | 400,00 € |
| 50.000 € | 2.846,60 € | 2.346,60 € | 1.346,60 € | 500,00 € |
| 60.000 € | 3.535,30 € | 2.935,30 € | 1.735,30 € | 688,70 € |
| 80.000 € | 4.935,30 € | 4.135,30 € | 2.535,30 € | 1.088,70 € |
| 100.000 € | 6.335,30 € | 5.335,30 € | 3.335,30 € | 1.488,70 € |
Zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG, stufenweise gerechnet mit dem Kern dieses Rechners. Bei Zusammenveranlagung zählen die Einkünfte beider Ehegatten.
Nachweise: Rezept, Attest und Belege
Womit du beweist, dass eine Ausgabe wegen Krankheit nötig war, legt § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung fest. Andere Unterlagen ersetzen diese Nachweise nicht (BFH, Urteil vom 15. Januar 2015, VI R 85/13).
- Verordnung: Für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel genügt die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Bei einer Dauererkrankung reicht eine einmalige Verordnung (R 33.4 Abs. 1 Satz 3 EStR).
- Gutachten vor Beginn: Ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes brauchst du für eine Kur, eine selbst bezahlte Psychotherapie, die auswärtige Unterbringung eines Kindes mit Legasthenie oder anderer Behinderung, eine Begleitperson, Hilfsmittel, die zugleich Gegenstände des täglichen Lebens sind, und wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden wie Frischzellen- oder Eigenbluttherapie. Es muss vor Beginn der Behandlung oder vor dem Kauf ausgestellt sein (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV).
- Kein Gutachten nötig: für eine Augen-Laser-Operation (R 33.4 Abs. 1 Satz 2 EStR), einen Treppenlift (BFH VI R 61/12) und für Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie, bei denen die Verordnung reicht (BFH VI R 27/13).
- Kosten belegen: mit Rechnungen und Zahlungsbelegen. Privat Versicherte und Beamte können auch die Erstattungsmitteilung der Versicherung oder den Beihilfebescheid vorlegen (R 33.4 Abs. 1 Satz 5 EStR). Für E-Rezepte regelt ein BMF-Schreiben vom 26. November 2024 den Nachweis (BStBl I S. 1429), heb dafür den Kassenbeleg der Apotheke auf, am besten auf deinen Namen ausgestellt.
- Pflege: der Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad (R 33.3 Abs. 1 EStR).
Pflegekosten, Pflegeheim und Bestattung absetzen
Pflegekosten sind ebenfalls außergewöhnliche Belastungen: eine ambulante Pflegekraft, der Pflegedienst, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege und das Heim (R 33.3 Abs. 2 EStR). Abziehen musst du, was die Pflegeversicherung und eine private Pflegezusatzversicherung zahlen (BFH VI R 8/10). Gibst du für das Heim deinen Haushalt auf, geht außerdem die Haushaltsersparnis ab, 2026 sind das 12.348 € im Jahr oder 34,30 € je Tag (R 33.3 Abs. 2 EStR mit § 33a Abs. 1 EStG). Leben beide Ehegatten im Heim, gilt sie für jeden (BFH VI R 22/16).
Steht dir ein Behinderten-Pauschbetrag zu, wählst du jedes Jahr: die Pflegekosten einzeln mit zumutbarer Belastung oder den Pauschbetrag, der sie abgilt (§ 33b Abs. 1 EStG, R 33.3 Abs. 4 EStR). Was mehr bringt, hängt von der Höhe der Kosten ab. Rechne beides durch, hier und im Behinderten-Pauschbetrag-Rechner. Pflegst du selbst einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 in seiner oder deiner Wohnung und bekommst dafür kein Geld, gibt es anstelle des Einzelnachweises den Pflege-Pauschbetrag von 600 € bis 1.800 € im Jahr (§ 33b Abs. 6 EStG).
Für den Teil der Pflegekosten, den die zumutbare Belastung aufzehrt, gibt es die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienste: Die Steuer sinkt um 20 % der Kosten für den Pflegedienst oder die haushaltsnahen Leistungen im Heim, um höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Das Finanzamt rechnet die zumutbare Belastung dabei zuerst diesen Kosten zu, so bleibt für § 35a möglichst viel übrig (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Rz. 32). Dasselbe gilt für den Teil, der wegen angerechneten Pflegegelds oder Pflegetagegelds nicht als außergewöhnliche Belastung zählt (Rz. 32). Nimmt die gepflegte Person den Behinderten-Pauschbetrag, entfällt § 35a für ihre Pflegekosten (Rz. 33).
Bestattungskosten für einen nahen Angehörigen zählen, soweit weder das Erbe noch eine steuerfreie Leistung wie eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung sie deckt (H 33.1–33.4 „Bestattungskosten“). Steuerpflichtiges Sterbegeld mindert sie nicht (BFH VI R 33/20). Bewirtung der Trauergäste, Trauerkleidung und die Reise zur Beerdigung gehören nicht dazu. Wer die Bestattung bezahlen muss, zeigt der Bestattungskosten-Rechner.
Tipps: Kosten bündeln und § 35a nutzen
Die zumutbare Belastung geht jedes Jahr neu ab, und Krankheitskosten zählen in dem Jahr, in dem du sie bezahlst (§ 11 Abs. 2 EStG, H 33.1–33.4 „Verausgabung“). Planbare Ausgaben wie Zahnersatz und eine neue Brille im selben Kalenderjahr zu bezahlen, kann sich deshalb lohnen. Für das Beispiel oben, alleinstehend mit 45.000 € Einkünften:
| Krankheitskosten | absetzbar | Steuerersparnis |
|---|---|---|
| Je 3.000 € in zwei Jahren | 906,80 € | 274 € |
| 6.000 € in einem Jahr | 3.453,40 € | 1.025 € |
Gleiche Einkünfte in beiden Jahren, gerechnet mit dem Kern dieses Rechners. Eine nötige Behandlung schiebst du wegen der Steuer besser nicht auf.
Umgekehrt lässt sich nichts verteilen: Auch ein teurer behindertengerechter Umbau zählt ganz im Jahr der Zahlung (R 33.4 Abs. 5 EStR).
Bleiben deine Kosten unter der zumutbaren Belastung, ist bei Handwerkern und haushaltsnahen Diensten nicht alles verloren. Für diesen Teil gibt es die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Rz. 32): Die Steuer sinkt um 20 % der Arbeitskosten, bei Handwerkern um höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung. Ausrechnen kannst du das mit dem Handwerkerkosten-Rechner.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag lohnt es sich, Krankheitskosten anzugeben?
Zählt der Selbstbehalt meiner privaten Krankenversicherung?
Kann ich neben dem Behinderten-Pauschbetrag Krankheitskosten absetzen?
In welchem Jahr zählen die Kosten, wenn die Erstattung erst später kommt?
Kann ich hohe Krankheitskosten schon beim Lohn berücksichtigen lassen?
Sind Scheidungskosten noch absetzbar?
Kann ich Krankheitskosten für meine Eltern absetzen?
Wir sind verheiratet, machen aber getrennte Steuererklärungen. Wer setzt die Kosten ab?
Quellen
- § 33 EStG: Außergewöhnliche Belastungen: Abs. 1 bis 4, zumutbare Belastung in Abs. 3; geprüft am 10. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 64 EStDV: Nachweis von Krankheitskosten: Verordnung, Gutachten vor Beginn, Besuchsfahrten gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuer-Handbuch 2025: R 33.1 bis 33.4 und H 33.1–33.4: Richtlinien und Hinweise mit den BFH-Urteilen zu Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten esth.bundesfinanzministerium.de
- Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 33b mit H 33b: Kosten neben dem Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag esth.bundesfinanzministerium.de
- BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu § 35a EStG: Rz. 32 und 33: Teil innerhalb der zumutbaren Belastung, Behinderten-Pauschbetrag esth.bundesfinanzministerium.de
- BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14: zumutbare Belastung stufenweise bundesfinanzhof.de
- BFH, Urteil vom 1. Juni 2016, X R 43/14: Selbstbehalt der privaten Krankenversicherung bundesfinanzhof.de
- BFH, Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16: Verzicht auf Erstattung wegen Beitragsrückerstattung bundesfinanzhof.de
- BFH, Urteil vom 18. Mai 2017, VI R 9/16: Scheidungskosten seit 2013 nicht abziehbar bundesfinanzhof.de
- BFH, Urteil vom 21. November 2024, VI R 1/23: Fitnessstudio keine außergewöhnliche Belastung bundesfinanzhof.de
- § 39a EStG: Freibetrag beim Lohnsteuerabzug: Antrag, Fristen, Grenze von 600 € gesetze-im-internet.de