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Krankheitskosten absetzen: Rechner 2026

Krankheitskosten setzt du als außergewöhnliche Belastung ab, aber nur den Teil über der zumutbaren Belastung (§ 33 EStG). Sie liegt je nach Einkünften, Familienstand und Kindern bei 1 % bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Alleinstehend ohne Kinder mit 45.000 € sind das 2.546,60 €: Von 3.000 € Krankheitskosten zählen 453,40 €, das spart 137 € Einkommensteuer.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Krankheitskosten-Rechner

Absetzbar nach der zumutbaren Belastung

453,40 €

spart 137,00 € Steuern · zumutbar 2.546,60 €

Von 3.000,00 € trägst du 2.546,60 € selbst, das ist die zumutbare Belastung. 453,40 € mindern dein Einkommen, das spart 137,00 € Einkommensteuer.

Zumutbare Belastung
2.546,60 €
Steuerersparnis
137,00 €
Grenzsteuersatz
30,3 %

So rechnet das Finanzamt

Krankheitskosten3.000,00 €
Außergewöhnliche Belastungen3.000,00 €
bis 15.340 €: 15.340 € × 5 %767,00 €
15.340 € bis 51.130 €: 29.660 € × 6 %1.779,60 €
über 51.130 €: 0 € × 7 %0,00 €
Zumutbare Belastung, ohne Kinder, Grundtarif− 2.546,60 €
Absetzbar453,40 €
Steuer ohne Abzug, zu versteuerndes Einkommen 36.000 €5.971,00 €
Steuer mit Abzug, zu versteuerndes Einkommen 35.546 €5.834,00 €
Steuerersparnis137,00 €

Davon Einkommensteuer 137,00 €, Soli 0,00 €, Kirchensteuer 0,00 €. Jeder Satz der zumutbaren Belastung gilt nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe (§ 33 Abs. 3 EStG, BFH VI R 75/14).

Pflegedienst, Haushaltshilfe oder Handwerker in deiner Wohnung? Für den Teil, den die zumutbare Belastung aufzehrt, gibt es die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienste und Handwerker nach § 35a EStG (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Rz. 32), mit Rechnung und Überweisung. Rechnen kannst du sie mit dem Handwerkerkosten-Rechner.

Kosten bündeln · Die zumutbare Belastung geht in jedem Jahr neu ab, und Krankheitskosten zählen im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG). Wer planbare Ausgaben wie Zahnersatz und eine neue Brille ins selbe Jahr legt, zieht die zumutbare Belastung nur einmal ab statt zweimal.

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Auf dieser Seite
  1. Was zählt
  2. Rechenweg
  3. Zumutbare Belastung 2026
  4. Nachweise
  5. Pflege, Heim, Bestattung
  6. Tipps
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Was als Krankheitskosten zählt und was nicht

Absetzbar ist, was du für die Heilung oder Linderung einer Krankheit selbst bezahlst und dir niemand erstattet (§ 33 Abs. 1 und 2 EStG). Krankheitskosten samt Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen (H 33.1–33.4 EStH). Auch Kosten für Angehörige, denen du Unterhalt schuldest, können zählen, mehr dazu in den Fragen unten.

AusgabeAbsetzbar?Grundlage
Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Zuzahlungenja, soweit du sie selbst trägstH 33.1–33.4 „Krankheitskosten“
Medikamente, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel wie ein Hörgerätja, mit Verordnung von Arzt oder Heilpraktiker§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV
Brille und Kontaktlinsenja, mit Verordnung; hat ein Augenarzt den Bedarf schon einmal festgestellt, reicht in den Folgejahren der Sehtest beim OptikerR 33.4 Abs. 1 Satz 4 EStR
Zahnersatz, Kronen, Implantateja, was nach Kasse und Zusatzversicherung bleibtH 33.1–33.4 „Krankheitskosten“, „Ersatz von dritter Seite“
Kurja, mit amtsärztlichem Gutachten vor Beginn; hat die Kasse oder die Beihilfe einen Zuschuss bewilligt, reicht deren Bescheid; in der Regel unter ärztlicher Aufsicht§ 64 Abs. 1 Nr. 2a EStDV, R 33.4 Abs. 1 EStR, H 33.1–33.4 „Kur“
Psychotherapie, die du selbst zahlstja, mit amtsärztlichem Gutachten vor Beginn; geht sie nach der Kassenleistung privat weiter, gilt das als neuer Beginn§ 64 Abs. 1 Nr. 2b EStDV
Künstliche Befruchtung wegen Unfruchtbarkeitja, auch für unverheiratete Paare in fester Partnerschaft, mit Samenspende für Ehepaare und Frauen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft; nicht nach freiwilliger Sterilisation; im Ausland nur, wenn die Behandlung nach deutschem Recht erlaubt wäre (BFH VI R 34/15)H 33.1–33.4 „Künstliche Befruchtung“
Fahrten zu Arzt und Therapieja, mit dem Auto in Höhe der Kosten für Bus und Bahn, außer es gibt keine zumutbare VerbindungH 33.1–33.4 „Fahrtkosten, allgemein“
Besuche beim Ehegatten oder Kind, das länger im Krankenhaus liegtnur mit Bescheinigung des Krankenhausarztes, dass der Besuch entscheidend zur Heilung beitragen kann§ 64 Abs. 1 Nr. 3 EStDV
Pflegedienst, Pflegeheimja, nach Abzug der Pflegekasse, im Heim mit aufgelöstem Haushalt auch der HaushaltsersparnisR 33.3 EStR
Bestattung eines nahen Angehörigensoweit Erbe und steuerfreie Leistungen sie nicht deckenH 33.1–33.4 „Bestattungskosten“
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgenein, das sind Sonderausgaben§ 33 Abs. 2 Satz 2 EStG
Diät und Diätlebensmittelnein, auch nicht anstelle von Medikamenten§ 33 Abs. 2 Satz 3 EStG
Beitrag fürs Fitnessstudio, auch wenn ein verordnetes Funktionstraining dort die Mitgliedschaft voraussetztneinBFH VI R 1/23
Trinkgeldernein, auch wenn die Behandlung selbst zähltH 33.1–33.4 „Trinkgelder“
Liposuktion bei Lipödemja, seit 2016 ohne amtsärztliches Gutachten, unabhängig vom StadiumBFH VI R 39/20, H 33.1–33.4
LeihmutterschaftneinBFH VI R 29/21, H 33.1–33.4

H 33.1–33.4 und R 33.1 bis 33.4 im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2025 mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs, etwa III R 47/05, VI R 43/10 und VI R 47/15 zur künstlichen Befruchtung, III R 5/98 zu Fahrtkosten und III R 48/04 zur Diät.

So rechnet das Finanzamt: Beispiel mit 3.000 € Krankheitskosten

Das Finanzamt zählt alle außergewöhnlichen Belastungen des Jahres nach § 33 zusammen, also Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten, jeweils nach Erstattungen. Davon geht die zumutbare Belastung ab. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 gilt jeder Prozentsatz nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe (BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14). Was übrig bleibt, mindert den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit das zu versteuernde Einkommen.

Beispiel Alleinstehend, ohne Kinder, 45.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte
Krankheitskosten im Jahr
3.000 €
Stufe bis 15.340 €: 15.340 € × 5 %
767,00 €
Stufe 15.340 € bis 51.130 €: 29.660 € × 6 %
1.779,60 €
− zumutbare Belastung zusammen
2.546,60 €
= absetzbar
453,40 €
Einkommensteuer bei 36.000 € zu versteuerndem Einkommen
5.971 €
Einkommensteuer bei 35.546 € nach dem Abzug
5.834 €
Steuerersparnis
137 €

Von 3.000 € Kosten wirken also 453,40 €. Mit 2.546,60 € oder weniger hätte sich an der Steuer nichts geändert.

Mit Kindern sind die Sätze deutlich niedriger. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 70.000 € Einkünften trägt nur 2.135,30 € selbst, obwohl bei ihm alle drei Stufen greifen:

Beispiel Verheiratet, zwei Kinder, 70.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte
Zahnersatz, Rechnung nach dem Festzuschuss der Kasse
4.500 €
− Erstattung der Zahnzusatzversicherung
1.200 €
Stufe bis 15.340 €: 15.340 € × 2 %
306,80 €
Stufe 15.340 € bis 51.130 €: 35.790 € × 3 %
1.073,70 €
Stufe über 51.130 €: 18.870 € × 4 %
754,80 €
− zumutbare Belastung zusammen
2.135,30 €
= absetzbar
1.164,70 €
Steuerersparnis im Splittingtarif bei 56.000 € zu versteuerndem Einkommen
320 €

Die Ersparnis von 320 € ist Einkommensteuer im Splittingtarif, gerechnet ohne Kirchensteuer.

Zumutbare Belastung 2026: Tabelle nach Einkommen und Familienstand

Die Prozentsätze stehen in § 33 Abs. 3 EStG. Ohne Kinder hängen sie davon ab, ob du nach dem Grund- oder dem Splittingtarif besteuert wirst. Mit Kindern gelten niedrigere Sätze, ob verheiratet oder nicht. Kinder zählen, wenn dir für sie Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht (Satz 2).

Gesamtbetrag der Einkünftebis 15.340 €15.340 € bis 51.130 €über 51.130 €
Ohne Kinder, Grundtarif5 %6 %7 %
Ohne Kinder, Splittingtarif4 %5 %6 %
Ein oder zwei Kinder2 %3 %4 %
Drei oder mehr Kinder1 %1 %2 %

Jeder Satz gilt nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe (BFH VI R 75/14). Splittingtarif: gemeinsame Erklärung von Ehegatten und Witwensplitting im Jahr nach dem Tod (§ 32a Abs. 5 und 6 EStG).

In Euro sieht das so aus. Bis zu diesen Beträgen trägst du außergewöhnliche Belastungen im Jahr selbst, erst was darüber liegt, mindert die Steuer:

Gesamtbetrag der EinkünfteOhne Kinder, GrundtarifOhne Kinder, SplittingtarifEin oder zwei KinderDrei oder mehr Kinder
15.000 €750,00 €600,00 €300,00 €150,00 €
20.000 €1.046,60 €846,60 €446,60 €200,00 €
30.000 €1.646,60 €1.346,60 €746,60 €300,00 €
40.000 €2.246,60 €1.846,60 €1.046,60 €400,00 €
50.000 €2.846,60 €2.346,60 €1.346,60 €500,00 €
60.000 €3.535,30 €2.935,30 €1.735,30 €688,70 €
80.000 €4.935,30 €4.135,30 €2.535,30 €1.088,70 €
100.000 €6.335,30 €5.335,30 €3.335,30 €1.488,70 €

Zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG, stufenweise gerechnet mit dem Kern dieses Rechners. Bei Zusammenveranlagung zählen die Einkünfte beider Ehegatten.

Nachweise: Rezept, Attest und Belege

Womit du beweist, dass eine Ausgabe wegen Krankheit nötig war, legt § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung fest. Andere Unterlagen ersetzen diese Nachweise nicht (BFH, Urteil vom 15. Januar 2015, VI R 85/13).

  • Verordnung: Für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel genügt die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Bei einer Dauererkrankung reicht eine einmalige Verordnung (R 33.4 Abs. 1 Satz 3 EStR).
  • Gutachten vor Beginn: Ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes brauchst du für eine Kur, eine selbst bezahlte Psychotherapie, die auswärtige Unterbringung eines Kindes mit Legasthenie oder anderer Behinderung, eine Begleitperson, Hilfsmittel, die zugleich Gegenstände des täglichen Lebens sind, und wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden wie Frischzellen- oder Eigenbluttherapie. Es muss vor Beginn der Behandlung oder vor dem Kauf ausgestellt sein (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV).
  • Kein Gutachten nötig: für eine Augen-Laser-Operation (R 33.4 Abs. 1 Satz 2 EStR), einen Treppenlift (BFH VI R 61/12) und für Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie, bei denen die Verordnung reicht (BFH VI R 27/13).
  • Kosten belegen: mit Rechnungen und Zahlungsbelegen. Privat Versicherte und Beamte können auch die Erstattungsmitteilung der Versicherung oder den Beihilfebescheid vorlegen (R 33.4 Abs. 1 Satz 5 EStR). Für E-Rezepte regelt ein BMF-Schreiben vom 26. November 2024 den Nachweis (BStBl I S. 1429), heb dafür den Kassenbeleg der Apotheke auf, am besten auf deinen Namen ausgestellt.
  • Pflege: der Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad (R 33.3 Abs. 1 EStR).
Gutachten erst nachträglich geholt? Dann erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Wer eine Kur oder Psychotherapie selbst bezahlen will, holt das Gutachten vorher beim Gesundheitsamt. Die Gesundheitsbehörden müssen es auf Verlangen für steuerliche Zwecke ausstellen (§ 64 Abs. 2 EStDV).

Pflegekosten, Pflegeheim und Bestattung absetzen

Pflegekosten sind ebenfalls außergewöhnliche Belastungen: eine ambulante Pflegekraft, der Pflegedienst, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege und das Heim (R 33.3 Abs. 2 EStR). Abziehen musst du, was die Pflegeversicherung und eine private Pflegezusatzversicherung zahlen (BFH VI R 8/10). Gibst du für das Heim deinen Haushalt auf, geht außerdem die Haushaltsersparnis ab, 2026 sind das 12.348 € im Jahr oder 34,30 € je Tag (R 33.3 Abs. 2 EStR mit § 33a Abs. 1 EStG). Leben beide Ehegatten im Heim, gilt sie für jeden (BFH VI R 22/16).

Steht dir ein Behinderten-Pauschbetrag zu, wählst du jedes Jahr: die Pflegekosten einzeln mit zumutbarer Belastung oder den Pauschbetrag, der sie abgilt (§ 33b Abs. 1 EStG, R 33.3 Abs. 4 EStR). Was mehr bringt, hängt von der Höhe der Kosten ab. Rechne beides durch, hier und im Behinderten-Pauschbetrag-Rechner. Pflegst du selbst einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 in seiner oder deiner Wohnung und bekommst dafür kein Geld, gibt es anstelle des Einzelnachweises den Pflege-Pauschbetrag von 600 € bis 1.800 € im Jahr (§ 33b Abs. 6 EStG).

Für den Teil der Pflegekosten, den die zumutbare Belastung aufzehrt, gibt es die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienste: Die Steuer sinkt um 20 % der Kosten für den Pflegedienst oder die haushaltsnahen Leistungen im Heim, um höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Das Finanzamt rechnet die zumutbare Belastung dabei zuerst diesen Kosten zu, so bleibt für § 35a möglichst viel übrig (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Rz. 32). Dasselbe gilt für den Teil, der wegen angerechneten Pflegegelds oder Pflegetagegelds nicht als außergewöhnliche Belastung zählt (Rz. 32). Nimmt die gepflegte Person den Behinderten-Pauschbetrag, entfällt § 35a für ihre Pflegekosten (Rz. 33).

Bestattungskosten für einen nahen Angehörigen zählen, soweit weder das Erbe noch eine steuerfreie Leistung wie eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung sie deckt (H 33.1–33.4 „Bestattungskosten“). Steuerpflichtiges Sterbegeld mindert sie nicht (BFH VI R 33/20). Bewirtung der Trauergäste, Trauerkleidung und die Reise zur Beerdigung gehören nicht dazu. Wer die Bestattung bezahlen muss, zeigt der Bestattungskosten-Rechner.

Tipps: Kosten bündeln und § 35a nutzen

Die zumutbare Belastung geht jedes Jahr neu ab, und Krankheitskosten zählen in dem Jahr, in dem du sie bezahlst (§ 11 Abs. 2 EStG, H 33.1–33.4 „Verausgabung“). Planbare Ausgaben wie Zahnersatz und eine neue Brille im selben Kalenderjahr zu bezahlen, kann sich deshalb lohnen. Für das Beispiel oben, alleinstehend mit 45.000 € Einkünften:

KrankheitskostenabsetzbarSteuerersparnis
Je 3.000 € in zwei Jahren906,80 €274 €
6.000 € in einem Jahr3.453,40 €1.025 €

Gleiche Einkünfte in beiden Jahren, gerechnet mit dem Kern dieses Rechners. Eine nötige Behandlung schiebst du wegen der Steuer besser nicht auf.

Umgekehrt lässt sich nichts verteilen: Auch ein teurer behindertengerechter Umbau zählt ganz im Jahr der Zahlung (R 33.4 Abs. 5 EStR).

Bleiben deine Kosten unter der zumutbaren Belastung, ist bei Handwerkern und haushaltsnahen Diensten nicht alles verloren. Für diesen Teil gibt es die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Rz. 32): Die Steuer sinkt um 20 % der Arbeitskosten, bei Handwerkern um höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung. Ausrechnen kannst du das mit dem Handwerkerkosten-Rechner.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag lohnt es sich, Krankheitskosten anzugeben?
Sobald alle außergewöhnlichen Belastungen des Jahres zusammen über der zumutbaren Belastung liegen. Alleinstehend ohne Kinder mit 45.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte sind das 2.546,60 €, verheiratet mit zwei Kindern und 70.000 € Einkünften 2.135,30 €. Liegst du knapp darunter, trag die Kosten trotzdem ein: Das Finanzamt rechnet die Grenze selbst aus. Weitere Werte stehen in der Tabelle zur zumutbaren Belastung.
Zählt der Selbstbehalt meiner privaten Krankenversicherung?
Ja, aber nur als Krankheitskosten. Der Selbstbehalt ist kein Versicherungsbeitrag und deshalb keine Sonderausgabe. Er mindert die Steuer nur, soweit er zusammen mit anderen Kosten über der zumutbaren Belastung liegt (BFH, Urteil vom 1. Juni 2016, X R 43/14). Ob Rechnungen zählen, die du selbst bezahlst, um eine Beitragsrückerstattung zu bekommen, hat der BFH offengelassen. Fest steht: Mit der Rückerstattung, die deine abziehbaren Beiträge mindert, darfst du sie nicht verrechnen (Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16).
Kann ich neben dem Behinderten-Pauschbetrag Krankheitskosten absetzen?
Ja. Der Pauschbetrag deckt nur die laufenden Kosten für Hilfe im Alltag, Pflege und erhöhten Wäschebedarf (§ 33b Abs. 1 EStG). Operationen, Heilbehandlungen, Arzt- und Arzneikosten oder eine Kur setzt du zusätzlich nach § 33 ab, dann mit zumutbarer Belastung (H 33b EStH). Was der Pauschbetrag bringt, zeigt der Behinderten-Pauschbetrag-Rechner.
In welchem Jahr zählen die Kosten, wenn die Erstattung erst später kommt?
Die Kosten zählen im Jahr der Zahlung, auch wenn du sie mit einem Kredit bezahlst (H 33.1–33.4 EStH, „Verausgabung“ und „Darlehen“). Eine Erstattung ziehst du im selben Jahr ab, wenn du schon mit ihr rechnen konntest, auch wenn das Geld erst im nächsten Jahr kommt („Ersatz von dritter Seite“). Rechnet die Versicherung also im Januar ab, gehört ihre Erstattung trotzdem in das Jahr, in dem du die Rechnung bezahlt hast.
Kann ich hohe Krankheitskosten schon beim Lohn berücksichtigen lassen?
Ja, als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug (§ 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Eingetragen wird der Teil über der zumutbaren Belastung. Den Antrag stellst du beim Finanzamt, frühestens ab dem 1. November des Vorjahres und spätestens bis zum 30. November des Jahres, für das er gilt. Zulässig ist er nur, wenn Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zusammen mehr als 600 € ausmachen (§ 39a Abs. 2 EStG). Mit Freibetrag musst du danach eine Steuererklärung abgeben, alleinstehend bei mehr als 13.614 € Arbeitslohn im Jahr (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG).
Sind Scheidungskosten noch absetzbar?
Nein. Seit dem Steuerjahr 2013 sind Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, außer du würdest ohne den Prozess deine Existenzgrundlage verlieren (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Eine Scheidung fällt nicht darunter (BFH, Urteil vom 18. Mai 2017, VI R 9/16), ebenso wenig ein Streit um das Umgangsrecht (VI R 15/18) oder ein Prozess, den du für einen Angehörigen bezahlst (VI R 29/20). Was eine Scheidung kostet, zeigt der Scheidungskosten-Rechner.
Kann ich Krankheitskosten für meine Eltern absetzen?
Ja, wenn du sie bezahlst, weil deine Eltern es nicht selbst können. Das Finanzamt erkennt sie nur so weit an, wie die Eltern die Kosten nicht selbst tragen können (BFH, Urteil vom 11. Juli 1990, III R 111/86). Für ein Pflegeheim gilt das, wenn die Unterbringung krankheitsbedingt ist (VI R 14/10) oder sich die Pflegekosten von den reinen Unterbringungskosten trennen lassen (III R 38/95). Haben dir die Eltern mit Blick auf ihr Alter Vermögen übertragen, etwa ein Haus, zählen die Kosten erst, soweit sie dessen Wert übersteigen (R 33.3 Abs. 5 EStR). Laufenden Unterhalt für bedürftige Eltern setzt du dagegen nach § 33a EStG bis zu einem Höchstbetrag ohne zumutbare Belastung ab, siehe Unterhalt absetzen.
Wir sind verheiratet, machen aber getrennte Steuererklärungen. Wer setzt die Kosten ab?
Bei der Einzelveranlagung setzt sie ab, wer sie wirtschaftlich getragen hat. Auf gemeinsamen Antrag werden sie je zur Hälfte abgezogen (§ 26a Abs. 2 EStG). Jeder rechnet dann mit seinem eigenen Gesamtbetrag der Einkünfte und den Sätzen für den Grundtarif, mit Kindern mit den Sätzen für Kinder. Im Rechner lässt du den Schalter für die gemeinsame Erklärung dafür aus.

Quellen

  1. § 33 EStG: Außergewöhnliche Belastungen: Abs. 1 bis 4, zumutbare Belastung in Abs. 3; geprüft am 10. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 64 EStDV: Nachweis von Krankheitskosten: Verordnung, Gutachten vor Beginn, Besuchsfahrten gesetze-im-internet.de
  3. Einkommensteuer-Handbuch 2025: R 33.1 bis 33.4 und H 33.1–33.4: Richtlinien und Hinweise mit den BFH-Urteilen zu Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten esth.bundesfinanzministerium.de
  4. Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 33b mit H 33b: Kosten neben dem Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag esth.bundesfinanzministerium.de
  5. BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu § 35a EStG: Rz. 32 und 33: Teil innerhalb der zumutbaren Belastung, Behinderten-Pauschbetrag esth.bundesfinanzministerium.de
  6. BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14: zumutbare Belastung stufenweise bundesfinanzhof.de
  7. BFH, Urteil vom 1. Juni 2016, X R 43/14: Selbstbehalt der privaten Krankenversicherung bundesfinanzhof.de
  8. BFH, Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16: Verzicht auf Erstattung wegen Beitragsrückerstattung bundesfinanzhof.de
  9. BFH, Urteil vom 18. Mai 2017, VI R 9/16: Scheidungskosten seit 2013 nicht abziehbar bundesfinanzhof.de
  10. BFH, Urteil vom 21. November 2024, VI R 1/23: Fitnessstudio keine außergewöhnliche Belastung bundesfinanzhof.de
  11. § 39a EStG: Freibetrag beim Lohnsteuerabzug: Antrag, Fristen, Grenze von 600 € gesetze-im-internet.de

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