Zum Inhalt springen

Zuzahlungsbefreiung: Belastungsgrenze-Rechner 2026

Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus und Physiotherapie musst du nur bis zu einer Grenze leisten: 2 % deiner Bruttoeinnahmen im Jahr, für chronisch Kranke 1 % (§ 62 SGB V). Ein Rentnerpaar mit zusammen 31.200 € Rente zahlt als Chroniker höchstens 240,81 € im Jahr, alles darüber erstattet die Krankenkasse. Ab 2027 steigen die Zuzahlungen, die Grenze bleibt. Der Rechner zeigt deine Grenze und ob sich der Antrag lohnt.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Belastungsgrenze-Rechner

Deine Belastungsgrenze im Jahr

240,81 €

1 % von 24.081,00 € · Zuzahlungen geschätzt 394,00 €

Deine Zuzahlungen von rund 394 € im Jahr liegen über der Grenze. Bei gleichmäßigen Ausgaben ist sie im August erreicht. Mit der Bescheinigung der Krankenkasse sparst du danach rund 153 €.

Zuzahlungen im Jahr
394 €
Gespart mit Befreiung
153 €
Je Medikament
5,00 €

So rechnet die Krankenkasse

Bruttoeinnahmen des Haushalts31.200,00 €
minus Freibetrag für den Partner, 15 % von 47.460 €− 7.119,00 €
Einnahmen für die Belastungsgrenze24.081,00 €
Belastungsgrenze, 1 %240,81 €
Zuzahlungen Medikamente240,00 €
Zuzahlungen Krankenhaus50,00 €
Zuzahlungen Heilmittel104,00 €
Dieselben Leistungen ab 2027 (mindestens 7,50 €, höchstens 15 € je Mittel, 15 € je Tag)559,00 €
Davon über der Grenze ab 2027, bei gleicher Grenze318,19 €

Quittungen sammeln · Apotheke, Krankenhaus und Praxis für Physiotherapie stellen Quittungen aus. Ist die Grenze erreicht, beantragst du bei deiner Krankenkasse die Befreiung für den Rest des Jahres, zu viel Gezahltes erstattet sie dir.

Diesen Rechner auf deiner Website einbinden

Kopier den Code an die Stelle deiner Seite, an der der Rechner stehen soll. Er läuft dann bei dir, kostenlos, ohne Werbung und ohne Statistik, und rechnet immer mit den aktuellen Werten. Der Link zu RechnerCheck unter dem Rechner muss drinbleiben. Alle Rechner zum Einbinden

Auf dieser Seite
  1. So wird die Grenze berechnet
  2. Belastungsgrenze nach Einkommen
  3. Zuzahlungen im Überblick
  4. Befreiung beantragen
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

So wird die Belastungsgrenze berechnet

  1. EinnahmenDie Bruttoeinnahmen von dir, deinem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner und den Kindern im Haushalt werden zusammengezählt: Lohn, Rente, Betriebsrente und Lohnersatz brutto, Miete und Zinsen nach Abzug der Werbungskosten (BSG, Urteil vom 19. September 2007, B 1 KR 7/07 R). Kindergeld, Wohngeld und Pflegegeld zählen nicht.
  2. FreibeträgeFür den ersten Angehörigen gehen 15 % der Bezugsgröße ab (7.119 €), für jeden weiteren 10 %, für jedes Kind 9.756 €.
  3. Grenze2 % vom Rest, für schwerwiegend chronisch Kranke 1 %.
Beispiel Rentnerpaar, einer chronisch krank
Rente Ehemann 19.200 € + Rente Ehefrau 12.000 €
31.200 €
− Freibetrag für den Ehepartner: 15 % von 47.460 €
7.119 €
= Einnahmen für die Belastungsgrenze
24.081 €
Belastungsgrenze 1 %, chronisch krank
240,81 €

Mit vier Medikamenten im Monat, fünf Tagen Krankenhaus und vier Physiotherapie-Rezepten kämen 394 € Zuzahlungen zusammen. Die Befreiung spart rund 153 €.

Belastungsgrenze 2026 nach Einkommen

Bruttoeinnahmen HaushaltSingleSingle, chronischPaarPaar, 2 Kinder
12.000 €240 €120 €98 €0 €
18.000 €360 €180 €218 €0 €
24.000 €480 €240 €338 €0 €
36.000 €720 €360 €578 €187 €
48.000 €960 €480 €818 €427 €

Belastungsgrenze im Jahr nach § 62 SGB V, Freibeträge 2026. Mit Grundsicherung gilt für den ganzen Haushalt 135,12 €, chronisch krank 67,56 €.

Zuzahlungen 2026 im Überblick

  • Medikamente und Hilfsmittel: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als das Mittel kostet (§ 61 Satz 1 SGB V).
  • Krankenhaus: 10 € je Tag, höchstens 28 Tage im Jahr (§ 39 Abs. 4 SGB V).
  • Heilmittel und häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 61 Satz 3), bei häuslicher Krankenpflege nur für die ersten 28 Tage im Jahr (§ 37 Abs. 5).
  • Hilfsmittel zum Verbrauch wie Inkontinenzmaterial: höchstens 15 € für den ganzen Monatsbedarf, seit 30. Juli 2026 (§ 33 Abs. 8 Satz 3).
  • Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen für Medikamente, Heilmittel und Krankenhaus nichts zu (§ 31 Abs. 3, § 32 Abs. 2, § 39 Abs. 4 SGB V).
Ab 2027 höhere Zuzahlungen Ab 1. Januar 2027 kosten Medikamente und Hilfsmittel mindestens 7,50 € und höchstens 15 €, ein Tag im Krankenhaus 15 €, ein Heilmittel-Rezept 10 % plus 15 € (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Belastungsgrenze bleibt bei 2 und 1 %. Im Beispiel oben wären es 559 € statt 394 € Zuzahlungen.
Was nicht zur Belastungsgrenze zählt Eigenanteile beim Zahnersatz und selbst gekaufte Medikamente ohne Rezept sind keine Zuzahlungen. Was beim Zahnersatz bleibt, zeigt der Zahnzusatz-Rechner. Steuerlich kannst du Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung absetzen, siehe Pauschbetrag-Rechner.

Befreiung beantragen

  • Quittungen sammeln: von Apotheke, Krankenhaus, Physiotherapie und Sanitätshaus, für alle im Haushalt.
  • Antrag bei der Krankenkasse: mit den Quittungen und einem Nachweis der Einnahmen, etwa Rentenbescheid oder Lohnabrechnung. Für die 1-%-Grenze die ärztliche Bescheinigung über die chronische Krankheit.
  • Bescheinigung: Ist die Grenze erreicht, bekommst du für den Rest des Jahres eine Befreiung, ohne Angaben zu deinem Einkommen (§ 62 Abs. 3 SGB V). Zu viel Gezahltes erstattet die Kasse.

Die Regeln auf einen Blick

RegelWertGrundlage
Belastungsgrenze2 % der Bruttoeinnahmen im Jahr§ 62 Abs. 1 SGB V
Chronisch krank1 %§ 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Freibetrag erster Angehöriger15 % der Bezugsgröße: 7.119 €§ 62 Abs. 2 Satz 2 SGB V
Jeder weitere Angehörige10 %: 4.746 €§ 62 Abs. 2 Satz 2 SGB V
Je Kind9.756 €§ 62 Abs. 2 Satz 3 SGB V, § 32 Abs. 6 EStG
Mit GrundsicherungRegelbedarf 6.756 € im Jahr: 135,12 €, chronisch 67,56 €§ 62 Abs. 2 Satz 5 und 6 SGB V
Arznei- und Hilfsmittel10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €§ 61 Satz 1 SGB V
Krankenhaus10 € je Tag, höchstens 28 Tage im Jahr§ 39 Abs. 4, § 61 Satz 2 SGB V
Heilmittel, häusliche Krankenpflege10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, häusliche Krankenpflege nur 28 Tage im Jahr§ 61 Satz 3, § 37 Abs. 5 SGB V
Hilfsmittel zum Verbrauchhöchstens 15 € je Monatsbedarf (seit 30. Juli 2026)§ 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V
Ab 1. Januar 2027mindestens 7,50 €, höchstens 15 € je Mittel, Krankenhaus 15 € je Tag, Heilmittel 15 € je Verordnung§ 61 SGB V n. F., BGBl. 2026 I Nr. 228

Sozialgesetzbuch V, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Belastungsgrenze 2026?
2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für schwerwiegend chronisch Kranke 1 % (§ 62 SGB V). Vorher gehen Freibeträge ab: für den Ehepartner 7.119 €, für jedes Kind 9.756 €. Ein Rentnerpaar mit zusammen 31.200 € Rente kommt als Chroniker auf 240,81 € im Jahr.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze mit Grundsicherung oder Grundsicherungsgeld?
Dann zählt für den ganzen Haushalt nur der Regelbedarf der Stufe 1, 6.756 € im Jahr. Die Grenze liegt bei 135,12 €, für chronisch Kranke bei 67,56 € (§ 62 Abs. 2 SGB V). Das gilt auch, wenn das Sozialamt die Heimkosten trägt.
Wer gilt als chronisch krank?
Wer wegen derselben Krankheit seit mindestens einem Jahr jedes Quartal in ärztlicher Behandlung ist und zusätzlich Pflegegrad 3 oder höher hat, einen Grad der Behinderung, der Schädigungsfolgen oder der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60, oder eine dauerhafte Versorgung braucht, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine geringere Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist (§ 2 Abs. 2 der Chroniker-Richtlinie). Der Arzt bescheinigt die Dauerbehandlung, die Krankenkasse entscheidet. Wer nach dem 1. April 1972 geboren ist, muss außerdem die Gesundheitsuntersuchungen wahrgenommen haben oder an einem Behandlungsprogramm teilnehmen, sonst gelten 2 % (§ 62 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V).
Wie viel Zuzahlung kostet ein Medikament?
10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr, als das Mittel kostet (§ 61 SGB V). Eine Packung für 40 € kostet 5,00 € Zuzahlung, eine für 150 € 10,00 €. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen für Medikamente nichts zu (§ 31 Abs. 3 SGB V).
Bekomme ich zu viel gezahlte Zuzahlungen zurück?
Ja. Hast du im Jahr mehr als die Belastungsgrenze gezahlt, reichst du die Quittungen bei deiner Krankenkasse ein. Sie erstattet den Betrag darüber und stellt eine Bescheinigung aus, mit der du für den Rest des Jahres nichts mehr zuzahlst (§ 62 Abs. 1 und 3 SGB V).
Zählen die Einnahmen meines Partners mit?
Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ja: Die Bruttoeinnahmen von Ehegatte und Kindern im Haushalt werden zusammengerechnet, ebenso die Zuzahlungen aller (§ 62 Abs. 2 SGB V). Dafür gehen die Freibeträge ab. Lebt ein Partner dauerhaft im Pflegeheim, gilt der Haushalt trotzdem als gemeinsam. Unverheiratete Paare haben jeder eine eigene Grenze.
Steigen die Zuzahlungen 2027?
Ja. Ab 1. Januar 2027 kosten Medikamente und Hilfsmittel 10 % des Preises, mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Im Krankenhaus sind es 15 € je Tag, bei Heilmitteln 10 % plus 15 € je Verordnung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Belastungsgrenze von 2 und 1 % bleibt. Im Beispiel steigen die Zuzahlungen von 394 € auf 559 €, die Befreiung lohnt sich dadurch eher.

Quellen

  1. § 62 SGB V: Belastungsgrenze: 2 und 1 %, Freibeträge, Grundsicherung; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 61 SGB V: Zuzahlungen: Arzneimittel, Krankenhaus, Heilmittel gesetze-im-internet.de
  3. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228: Zuzahlungen ab 2027 (Art. 1 Nr. 23), Hilfsmittel zum Verbrauch (Nr. 12a) recht.bund.de
  4. BSG, Urteil vom 19. September 2007, B 1 KR 7/07 R: Werbungskosten bei den Bruttoeinnahmen dejure.org
  5. § 39 SGB V: Krankenhausbehandlung: Abs. 4: höchstens 28 Tage im Jahr gesetze-im-internet.de
  6. § 32 EStG: Kinder, Freibeträge: Abs. 6: Kinder- und BEA-Freibetrag gesetze-im-internet.de
  7. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026: Bezugsgröße 47.460 € im Jahr gesetze-im-internet.de
  8. Gemeinsamer Bundesausschuss: Chroniker-Richtlinie: Wann eine Krankheit schwerwiegend chronisch ist g-ba.de

Passende Rechner