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Zahnzusatzversicherung-Rechner

Beim Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen festen Zuschuss, keinen Anteil an deiner Rechnung. Der Rechner zeigt, was von einem Heil- und Kostenplan an dir hängen bleibt, mit und ohne Zahnzusatzversicherung, und welche Rolle Bonusheft, Tarifmodell und Zahnstaffel dabei spielen.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Zahnzusatz-Rechner

Dein Eigenanteil mit Zusatzversicherung

300,00 €

Ohne Zusatzversicherung 2.400,00 € · die Kasse zahlt 600,00 € (60 % der Regelversorgung)

Die Zusatzversicherung übernimmt 2.100,00 €. Ein lückenloses Bonusheft erhöht den Festzuschuss der Kasse.

Kasse
600,00 €
Zusatzversicherung
2.100,00 €
Selbst
300,00 €

Mehr als die Regelversorgung: Wählst du eine aufwendigere Versorgung, etwa ein Implantat statt einer Brücke, zahlt die Kasse trotzdem nur den Festzuschuss für die Regelversorgung. Den Rest trägst du oder deine Zusatzversicherung.

Auf dieser Seite
  1. Was die Kasse zahlt
  2. Wie der Tarif erstattet
  3. Zahnstaffel und Wartezeit
  4. Härtefall
  5. Implantate
  6. Lohnt sich das?
  7. Worauf achten
  8. Andere Zusatzversicherungen
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Was die Kasse beim Zahnersatz zahlt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss je Befund. Grundlage ist die Regelversorgung, also die Versorgung, die für deinen Befund medizinisch ausreicht, etwa eine einfache Brücke oder Krone. Welche Versorgung als Regelversorgung gilt und was sie kostet, ist bundesweit einheitlich festgelegt. Der Festzuschuss beträgt 60 % dieser Beträge (§ 55 Abs. 1 SGB V). Wie teuer deine Behandlung wird, ändert daran nichts.

Mit Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 %, wenn du in den fünf Jahren vor der Behandlung jedes Kalenderjahr zur Kontrolle beim Zahnarzt warst, zwischen 6 und 18 Jahren sogar jedes Halbjahr. Nach zehn Kalenderjahren ohne Lücke sind es 75 %. Zusätzlich muss dein Gebiss zeigen, dass du deine Zähne regelmäßig pflegst. Das Jahr 2020 zählt nicht als Lücke, und für die 75 % kann die Kasse in begründeten Ausnahmefällen eine einmalige Unterbrechung hinnehmen.

Deine LageFestzuschussKasse zahltDu zahlstab 2027
ohne Bonusheft60 %600 €2.400 €2.500 € (50 %)
Bonusheft, 5 Jahre70 %700 €2.300 €2.400 € (60 %)
Bonusheft, 10 Jahre75 %750 €2.250 €2.350 € (65 %)
Härtefall100 %1.000 €2.000 €unverändert

Zahnersatz für 3.000 €, Regelversorgung 1.000 €, ohne Zusatzversicherung. Festzuschuss in Prozent der Beträge für die Regelversorgung. Ab 2027: Eigenanteil, wenn der Zuschuss nach dem 31. Dezember 2026 bewilligt wird.

Ab 2027 weniger Zuschuss Für Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, zahlt die Kasse 50 % statt 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft 60 % oder 65 % (§ 55 Abs. 1 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 228). Im Härtefall bleibt es bei der vollen Regelversorgung. Was vor 2027 bewilligt ist, läuft nach altem Recht (Abs. 6): Steht eine Behandlung an, lass den Heil- und Kostenplan noch 2026 genehmigen.

Die Beträge stehen im Heil- und Kostenplan, den deine Zahnarztpraxis vor der Behandlung kostenlos erstellt. Er nennt den Befund, die Regelversorgung und die geplante Versorgung mit ihren Kosten. Die Kasse prüft ihn vor Behandlungsbeginn und bewilligt den Festzuschuss (§ 87 Abs. 1a SGB V). Genau diese zwei Zahlen, Rechnung und Regelversorgung, trägst du oben im Rechner ein.

Wie die Zusatzversicherung erstattet

Verbreitet sind zwei Arten zu rechnen, und der Unterschied ist größer, als er klingt. Sehr oft verspricht der Tarif einen Prozentsatz der Rechnung und rechnet die Leistung der Kasse ein. Bei 90 % zahlen Kasse und Versicherung zusammen 90 %, dein Eigenanteil liegt bei 10 % der Rechnung. Andere Tarife erstatten einen Prozentsatz dessen, was nach der Kasse übrig bleibt. Welches Modell dein Tarif hat, steht in den Bedingungen.

Erstattung laut TarifEigenanteil, Kasse eingerechnetEigenanteil, Tarif zahlt vom Rest
70 %900 €720 €
80 %600 €480 €
90 %300 €240 €
100 %0 €0 €

Zahnersatz für 3.000 €, Festzuschuss 600 €. Ohne Zusatzversicherung zahlst du 2.400 €.

Rechenbeispiel Zahnersatz für 3.000 €, Tarif mit 90 % Erstattung
Rechnung laut Heil- und Kostenplan
3.000 €
Festzuschuss der Kasse: 60 % von 1.000 €
−600 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
2.400 €
Zusatzversicherung: 90 % der Rechnung abzüglich Kassenleistung
−2.100 €
Dein Eigenanteil
300 €

Mit zehn Jahren Bonusheft zahlt die Kasse 750 €. Bei diesem Tarif sinkt dann nur die Leistung der Versicherung auf 1.950 €, dein Eigenanteil bleibt bei 300 €.

Die Verbraucherzentrale rät außerdem, darauf zu achten, dass sich die Leistung auf den ganzen Rechnungsbetrag bezieht, also auch auf den Teil, den die Kasse nicht bezuschusst. Ein Tarif, der nur die Regelversorgung aufstockt, bringt bei einem Implantat wenig.

Zahnstaffel und Wartezeit: warum der volle Schutz später kommt

Wer heute abschließt, bekommt die volle Leistung meist nicht sofort. Viele Verträge haben laut Verbraucherzentrale eine Wartezeit von 8 Monaten. Mehr erlaubt das Gesetz für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auch nicht, die allgemeine Wartezeit darf höchstens 3 Monate dauern (§ 197 Abs. 1 VVG). Vorgeschrieben ist eine Wartezeit nicht.

Dazu kommt die Zahnstaffel. Sie begrenzt die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren, oft drei bis fünf Jahre lang, auf Höchstbeträge. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: 500 € im ersten Jahr, 1.000 € in den ersten zwei Jahren zusammen. Mit einer Grenze von 500 € zahlt die Versicherung im Beispiel oben nicht 2.100 €, sondern 500 €, und dein Eigenanteil steigt auf 1.900 €. Kann die Behandlung warten, lohnt es sich manchmal, sie ins nächste Versicherungsjahr zu schieben. Frag deinen Zahnarzt, ob das medizinisch vertretbar ist.

Versichern, solange die Zähne gesund sind

Was dein Zahnarzt vor Vertragsschluss als behandlungsbedürftig eingestuft hat, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Beim Abschluss fragt sie nach dem Zustand deiner Zähne, etwa nach fehlenden Zähnen oder laufenden Behandlungen. Beantworte die Fragen korrekt, sonst riskierst du den Versicherungsschutz.

Härtefall: Regelversorgung ohne Eigenanteil

Wer mit dem Eigenanteil unzumutbar belastet wäre, bekommt zusätzlich zum Festzuschuss 40 % der Beträge für die Regelversorgung, zusammen also 100 %, höchstens die tatsächlichen Kosten (§ 55 Abs. 2 SGB V). Die Regelversorgung kostet dich dann nichts. Wählst du etwas Aufwendigeres, zahlt die Kasse den gleichen Betrag, den Rest trägst du.

Als unzumutbar belastet gilt, wer im Monat brutto höchstens 40 % der Bezugsgröße zum Lebensunterhalt hat, 2026 also 1.582 €. Ebenso, wer Grundsicherung nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommt oder in einem Heim lebt, dessen Kosten die Sozialhilfe oder die soziale Entschädigung trägt (§ 55 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Zum Einkommen zählen auch die Einnahmen der Angehörigen im Haushalt, dafür steigt die Grenze um 15 % der Bezugsgröße für den ersten und um 10 % für jeden weiteren Angehörigen.

HaushaltGrenze brutto im Monat 2026
allein1.582 €
mit 1 Angehörigen2.175,25 €
mit 2 Angehörigen2.570,75 €
mit 3 Angehörigen2.966,25 €

Bezugsgröße 2026: 3.955 € im Monat. Angehörige sind laut Verbraucherzentrale Ehe- und Lebenspartner sowie familienversicherte Kinder.

Den Härtefall musst du bei deiner Kasse beantragen und dein Einkommen nachweisen. Liegst du knapp über der Grenze, gibt es nach der gleitenden Härtefallregel einen Teil des zusätzlichen Betrags (§ 55 Abs. 3 SGB V). Wie viel, rechnet die Kasse aus deinem Einkommen und den Kosten aus.

Implantate und Zahnersatz über der Regelversorgung

Wählst du mehr als die Regelversorgung, bleibt der Festzuschuss gleich. Das gilt, wenn du bei gleicher Art der Versorgung mehr willst, und auch, wenn du eine ganz andere Versorgung wählst, etwa ein Implantat statt einer Brücke (§ 55 Abs. 4 und 5 SGB V). Die Mehrkosten trägst du. Bei einer andersartigen Versorgung rechnet die Praxis alles mit dir ab, und die Kasse erstattet dir den bewilligten Festzuschuss.

Das Implantat selbst, also die künstliche Zahnwurzel im Kiefer, zahlt die Kasse nur in seltenen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt (§ 28 Abs. 2 SGB V). Deshalb ist die Lücke hier besonders groß. Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede: Manche schließen Implantate aus oder begrenzen ihre Zahl, etwa auf acht insgesamt. Die Verbraucherzentrale rät zu Tarifen ohne Summengrenze für Implantate, die auch den Knochenaufbau erstatten, der vor einem Implantat oft nötig ist.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Das hängt davon ab, was du willst. Reicht dir die Regelversorgung, bleibt nach der Kasse ein überschaubarer Rest: Bei 1.000 € Regelversorgung zahlst du 400 €, mit zehn Jahren Bonusheft 250 €. Dann kann es günstiger sein, selbst Geld zurückzulegen, meint die Verbraucherzentrale. Willst du Implantate, Keramik oder Inlays, wird der Eigenanteil schnell vierstellig. Dafür ist die Versicherung gedacht.

Eine Zahnzusatzversicherung ist ein Risikovertrag, kein Sparvertrag: Kündigst du, sind die Beiträge weg. Der Beitrag bleibt auch nicht fest. Er steigt, wenn die Ausgaben des Versicherers steigen, und in vielen Tarifen zusätzlich mit dem Alter. Zahnersatz wird laut Verbraucherzentrale statistisch meist erst ab Mitte 30 bis Anfang 40 nötig. Wer früher abschließt, zahlt länger, hat aber eher noch gesunde Zähne, und nur die lassen sich gut versichern.

Am besten trägst du im Rechner den Monatsbeitrag aus einem Angebot ein. Dann siehst du, wie viele Jahre Beitrag eine Behandlung wie deine aufwiegt, und kannst ehrlich abschätzen, ob du so eine Behandlung in dieser Zeit wahrscheinlich brauchst.

Worauf du beim Tarif achten solltest

  • Bezug auf die ganze Rechnung: Der Tarif sollte sich auf den privaten Rechnungsbetrag beziehen, also auch auf Leistungen außerhalb der Regelversorgung. Die besten Angebote erstatten laut Verbraucherzentrale 80 bis 95 %, manche 100 %.
  • Gebühren über dem 2,3-fachen Satz: Zahnärzte dürfen nach der Gebührenordnung bis zum 3,5-fachen Satz berechnen, über dem 2,3-fachen nur, wenn Schwierigkeit, Zeitaufwand oder die Umstände der Behandlung das rechtfertigen (§ 5 Abs. 2 GOZ). Mehr als den 3,5-fachen Satz gibt es nur mit einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung, die darauf hinweisen muss, dass die Erstattung womöglich nicht voll ist (§ 2 GOZ). Ein Tarif sollte über den 2,3-fachen Satz hinaus erstatten, bis zum 3,5-fachen reicht laut Verbraucherzentrale.
  • Keine Jahreshöchstgrenze: Ist die Erstattung auf 10.000 oder 15.000 € im Jahr begrenzt, kann eine große Versorgung darüber liegen.
  • Material und Labor: Verweist der Tarif für Material- und Laborkosten auf ein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis, schränkt das die Erstattung laut Verbraucherzentrale deutlich ein.
  • Kündigungsrecht: In den ersten drei Jahren darf der Versicherer ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 2 VVG). Besser ist ein Tarif, der darauf verzichtet.
  • Extras: Professionelle Zahnreinigung und Füllungen sind nett, aber oft gedeckelt, etwa auf 100 € im Jahr für die Reinigung. Für die Wahl sollten sie nicht entscheiden.

Beim Vergleich helfen die Tests der Stiftung Warentest. Einige Verbraucherzentralen beraten auch persönlich zu Zahnzusatztarifen und haben dafür eine eigene Analysesoftware.

Vor der Behandlung nachfragen

Reich den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn auch bei deiner Zusatzversicherung ein und frag, was sie davon erstattet. Dann erlebst du nach der Behandlung keine Überraschung.

Andere Krankenzusatzversicherungen

Die Zahnzusatzversicherung ist die bekannteste Krankenzusatzversicherung, aber nicht die einzige. Bei einer Brille zum Beispiel haben Erwachsene nur bei starker Fehlsichtigkeit Anspruch auf Leistungen der Kasse: bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit, mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung oder einer schweren Sehbeeinträchtigung. Das Gestell zahlt sie nicht (§ 33 Abs. 2 SGB V).

Im Krankenhaus zahlst du ab 18 Jahren 10 € am Tag zu, höchstens für 28 Tage im Jahr (§ 39 Abs. 4 und § 61 SGB V). Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer rechnet das Krankenhaus als Wahlleistung gesondert ab, die gesetzliche Kasse zahlt sie nicht. Einen Rücktransport aus dem Ausland zahlt die Kasse nicht (§ 60 Abs. 4 SGB V), dafür gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung. Die Logik des Rechners gilt überall gleich: Kosten minus Kassenleistung ergibt die Lücke, die ein Tarif ganz oder teilweise schließt.

Häufige Fragen

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?
Einen Festzuschuss von 60 % der Beträge für die Regelversorgung deines Befunds, mit Bonusheft 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren. Im Härtefall zahlt sie die Regelversorgung ganz. Den Rest zahlst du selbst oder deine Zusatzversicherung (§ 55 SGB V).
Wie rechnet die Zahnzusatzversicherung die Erstattung?
Das steht in den Tarifbedingungen. Sehr oft erstattet der Tarif einen Prozentsatz der Rechnung und rechnet die Leistung der Kasse ein: Bei 90 % und einer Rechnung über 3.000 € zahlen Kasse und Versicherung zusammen 2.700 €, du zahlst 300 €. Andere Tarife erstatten einen Prozentsatz dessen, was nach der Kasse übrig bleibt. Dann bleibt weniger an dir hängen, im Beispiel 240 €.
Was ist eine Zahnstaffel?
Eine Höchstgrenze für die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren, oft drei bis fünf Jahre lang. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel 500 € im ersten Jahr und 1.000 € in den ersten zwei Jahren zusammen. Danach zahlt der Tarif voll.
Gibt es Wartezeiten?
Oft ja, bei vielen Verträgen 8 Monate. Mehr erlaubt das Gesetz für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie nicht (§ 197 Abs. 1 VVG). Vorgeschrieben ist eine Wartezeit aber nicht, manche Tarife verzichten darauf.
Zahlt die Versicherung, wenn die Behandlung schon angeraten ist?
In der Regel nicht. Was dein Zahnarzt vor Vertragsschluss als behandlungsbedürftig eingestuft hat, ist meist ausgeschlossen. Beim Abschluss fragt die Versicherung danach. Beantworte die Fragen korrekt, sonst riskierst du deinen Versicherungsschutz.
Bringt das Bonusheft noch etwas, wenn ich eine Zusatzversicherung habe?
Bei vielen Tarifen weniger als gedacht. Rechnet der Tarif die Kassenleistung ein, senkt ein höherer Festzuschuss nur das, was die Versicherung zahlt. Dein Eigenanteil bleibt gleich. Spürbar hilft das Bonusheft, wenn der Tarif vom Rest erstattet oder die Zahnstaffel greift. Ohne Zusatzversicherung sparst du damit direkt 10 bis 15 % der Regelversorgung.
Werden Implantate erstattet?
Von der Kasse bekommst du nur den Festzuschuss für die Regelversorgung deines Befunds, das Implantat selbst zahlt sie nur in seltenen Ausnahmefällen (§ 28 Abs. 2 SGB V). Gute Zusatztarife erstatten Implantate, manche begrenzen aber die Zahl oder schließen sie aus. Achte auch darauf, ob der Knochenaufbau mitversichert ist.
Kann mir die Versicherung kündigen?
Ordentlich nur in den ersten drei Versicherungsjahren, mit drei Monaten Frist zum Ende eines Versicherungsjahres (§ 206 Abs. 2 VVG). Die Verbraucherzentrale rät zu Tarifen, die darauf verzichten. Du selbst kannst mit drei Monaten Frist zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, frühestens nach einer vereinbarten Mindestlaufzeit (§ 205 VVG).

Quellen

  1. § 55 SGB V: Leistungsanspruch beim Zahnersatz: Festzuschuss, Bonusheft, Härtefall gesetze-im-internet.de
  2. § 87 SGB V: Heil- und Kostenplan: Absatz 1a, Prüfung vor Behandlungsbeginn gesetze-im-internet.de
  3. § 28 SGB V: Zahnärztliche Behandlung: Implantate nur in Ausnahmefällen gesetze-im-internet.de
  4. § 197 VVG: Wartezeiten: Höchstens 8 Monate für Zahnersatz gesetze-im-internet.de
  5. §§ 205, 206 VVG: Kündigung: Kündigungsrecht des Versicherers gesetze-im-internet.de
  6. § 5 GOZ: Gebührenrahmen: 2,3-facher und 3,5-facher Satz gesetze-im-internet.de
  7. § 33 SGB V: Sehhilfen: Brille für Erwachsene gesetze-im-internet.de
  8. Verbraucherzentrale: Zahnzusatzversicherung, Risiken und Vorteile: Tarifmodelle, Zahnstaffel, Kriterien verbraucherzentrale.de
  9. Verbraucherzentrale: Härtefallregelung beim Zahnersatz: Einkommensgrenzen 2026, Antrag verbraucherzentrale.de

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