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Beihilferechner für Beamte

Als Beamter bekommst du von jeder Arztrechnung einen festen Anteil vom Dienstherrn zurück, im Dienst meist die Hälfte. Der Rechner zeigt, wie hoch dieser Bemessungssatz für dich, deinen Partner und deine Kinder ist, was von einer Rechnung nach Beihilfe und Restkostentarif übrig bleibt und was dich die gesetzliche Kasse stattdessen kosten würde. Grundlage ist die Bundesbeihilfeverordnung, Stand 2026.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Beihilfe-Rechner

Dein Bemessungssatz

50 %

Den Rest von 50 % versicherst du über einen Restkostentarif

Von jeder beihilfefähigen Rechnung zahlt die Beihilfe 50 %. Den Rest deckt die private Versicherung, jede Person mit eigenem Tarif.

Du
50 %
Beihilfe und privater Anteil je Person
PersonBeihilfeprivat versichern
Du50 %50 %
Auf dieser Seite
  1. So funktioniert die Beihilfe
  2. Bemessungssätze im Bund
  3. Den Rest privat versichern
  4. Partner und Kinder
  5. Eigenbehalte
  6. Krankenhaus und Wahlleistungen
  7. Pflege
  8. Beihilfe als Pensionär
  9. Gesetzlich oder privat
  10. Beihilfe beantragen
  11. Häufige Fragen
  12. Quellen

So funktioniert die Beihilfe

Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Statt eines Arbeitgeberanteils zum Kassenbeitrag beteiligt sich der Dienstherr direkt an den Kosten: Er erstattet einen festen Prozentsatz jeder beihilfefähigen Rechnung, den Bemessungssatz (§ 46 Abs. 1 BBhV). Rechtsgrundlage im Bund sind § 80 des Bundesbeamtengesetzes und die Bundesbeihilfeverordnung. Die Länder haben eigene Verordnungen für ihre Beamten.

Den übrigen Teil versicherst du privat, mit einem Tarif, der genau diese Lücke füllt. Im Alltag heißt das: Du bekommst die Rechnung, bezahlst sie und reichst sie zweimal ein, bei der Beihilfestelle und bei deiner Versicherung. Beihilfefähig ist, was notwendig und wirtschaftlich angemessen ist (§ 6 Abs. 3 BBhV). Bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Krankenhaustagen zieht die Beihilfe vorher einen kleinen Eigenbehalt ab.

Rechenbeispiel Arztbesuch mit Rezept, Bemessungssatz 50 %
Arztrechnung
250,00 €
2 Packungen Arzneimittel zu je 25,00 €
50,00 €
Zusammen
300,00 €
Beihilfe: 50 % von 290,00 € (nach 10,00 € Eigenbehalt)
145,00 €
Restkostentarif: 50 % von 300,00 €
150,00 €
Bleibt bei dir
5,00 €

Der Restkostentarif rechnet mit der ganzen Rechnung, den Eigenbehalt der Beihilfe kennt er nicht. Deshalb bleibt nur der Anteil der Beihilfe am Eigenbehalt bei dir. Unter 18 fällt er ganz weg.

Bemessungssätze im Bund

WerBeihilfeprivatGrundlage
Beamte im Dienst, auch Anwärter50 %50 %§ 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV
Beamte mit zwei oder mehr Kindern im Familienzuschlag70 %30 %§ 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV
Beamte in Elternzeit70 %30 %§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV
Pensionäre, Witwen und Witwer70 %30 %§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV
Ehe- oder Lebenspartner bis zur Einkommensgrenze70 %30 %§ 46 Abs. 2 Nr. 3 BBhV
Kinder und Waisen80 %20 %§ 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV

Maßgeblich ist der Satz am Tag der Behandlung, nicht am Tag des Antrags (§ 46 Abs. 1 Satz 2 BBhV).

Mit dem zweiten Kind im Familienzuschlag steigt dein eigener Satz von 50 auf 70 %. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gilt das nur für den, der den Familienzuschlag für die Kinder bekommt (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Umgekehrt fällt der Satz wieder auf 50 %, wenn das vorletzte Kind aus dem Familienzuschlag herausfällt. Für Kinder selbst sind es immer 80 %.

Sonderfälle

  • Pflege: 50 % für Leistungen, die die gesetzliche Pflegekasse zur Hälfte zahlt (§ 46 Abs. 4 BBhV), mehr dazu unten.
  • Gesetzlich versichert: 100 % des beihilfefähigen Rests, der nach der Leistung der Kasse übrig bleibt (§ 47 Abs. 5).
  • Leistungsausschluss: Zahlt die private Versicherung für angeborene Leiden oder bestimmte Krankheiten wegen eines individuellen Ausschlusses nicht, obwohl du dich rechtzeitig versichert hast, steigt der Satz für diese Kosten um 20 Punkte, höchstens auf 90 %. Das gilt auch, wenn der Versicherer die Leistungen auf Dauer eingestellt hat (§ 47 Abs. 4).
  • Dienstbeschädigung: Die oberste Dienstbehörde kann den Satz angemessen erhöhen, soweit keine Ansprüche nach dem Beamtenversorgungsgesetz bestehen (§ 47 Abs. 1).
  • Ruhestand: 70 %, bei kleiner Pension auf Antrag zeitweise mehr, siehe Beihilfe als Pensionär.

Den Rest privat versichern

Die private Krankenversicherung bietet dafür beihilfekonforme Restkostentarife an: Wer 50 % Beihilfe bekommt, versichert 50 %, wer 70 % bekommt, versichert 30 %. Zusammen ergibt das 100 %. Jede Person braucht ihren eigenen Vertrag, auch jedes Kind. Weil nur ein Teil der Kosten versichert ist, sind diese Tarife günstiger als eine volle private Versicherung für Angestellte. Dazu kommt die private Pflegepflichtversicherung, ebenfalls nur für den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt (§ 23 Abs. 3 SGB XI).

Ändert sich dein Bemessungssatz, muss der Versicherer den Tarif passend umstellen. Beantragst du das innerhalb von sechs Monaten, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Das ist wichtig, wenn der Satz sinkt, etwa wenn die Kinder aus dem Familienzuschlag fallen: Dann musst du aufstocken, und ohne diese Frist könnte der Versicherer Zuschläge verlangen. Für den Ruhestand kann der Vertrag schon so vereinbart werden, dass der überzählige Teil mit der Pension von selbst endet (§ 199 Abs. 1).

Öffnungsaktion: die ersten 6 Monate nutzen

Die privaten Versicherer nehmen Beamte in den ersten 6 Monaten nach der ersten Verbeamtung auf, auch mit Vorerkrankungen. Niemand wird abgelehnt, es gibt keine Leistungsausschlüsse, und ein Risikozuschlag ist auf 30 % des Beitrags begrenzt. Das gilt auch für Anwärter und Referendare und, mit eigenen Fristen, für Partner und Kinder. Wer mit einer chronischen Krankheit in den Dienst startet, sollte diese Frist auf keinen Fall verstreichen lassen.

Partner und Kinder

Dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bekommt 70 % Beihilfe, aber nur, wenn seine Einkünfte nicht zu hoch sind. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag (§ 6 Abs. 2 BBhV). Die Grenze lag früher fest bei 20.000 € und wird seit 2024 jedes Jahr mit dem Rentenwert erhöht. Für Anträge ab dem 1. Januar 2026 sind es 22.648 €, für Anträge ab 2027 23.608 €. Wer 2026 Rechnungen seines Partners einreicht, nimmt also dessen Einkünfte von 2024. Kapitalerträge, auf die schon Abgeltungsteuer abgezogen wurde, zählen mit und müssen extra nachgewiesen werden.

Sind die Einkünfte im laufenden Jahr gesunken und bleiben voraussichtlich unter der Grenze, gibt es die Beihilfe unter Vorbehalt schon jetzt. Ist dein Partner selbst gesetzlich pflichtversichert, etwa als Angestellter, zahlt zuerst seine Kasse; was sie als Sachleistung erbringt, ist nicht beihilfefähig (§ 8 Abs. 4 BBhV).

Rechenbeispiel Familie mit zwei Kindern

Beamter im Dienst, verheiratet, der Partner hatte 2024 Einkünfte von 15.000 €, zwei Kinder im Familienzuschlag.

Du: Beihilfe 70 %
Tarif 30 %
Partner: Beihilfe 70 %
Tarif 30 %
1. Kind: Beihilfe 80 %
Tarif 20 %
2. Kind: Beihilfe 80 %
Tarif 20 %

Mit dem zweiten Kind steigt der Satz des Beamten auf 70 %. Vier Personen, vier Restkostentarife.

Kinder bekommen 80 %, solange sie im Familienzuschlag stehen, also in der Regel so lange, wie es Kindergeld gibt. Für ein Neugeborenes muss der Versicherer eines Elternteils das Kind ohne Risikozuschlag und Wartezeit aufnehmen, wenn du es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest (§ 198 VVG).

Eine Falle gibt es, wenn der andere Elternteil gesetzlich versichert ist: Die Kinder können dort nicht kostenlos mitversichert werden, wenn du als privat versicherter Elternteil regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat verdienst und mehr als dein Partner (§ 10 Abs. 3 SGB V). Dann bleibt nur die Beihilfe mit einem Restkostentarif über 20 %.

Eigenbehalte und Belastungsgrenze

Bei Arznei- und Verbandmitteln, Hilfsmitteln und Fahrten zieht die Beihilfe 10 % der Kosten ab, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr als der Preis selbst (§ 49 Abs. 1 BBhV). Bei Arzneimitteln zählt jede Packung einzeln.

Preis der PackungEigenbehalt
20 €5,00 €
50 €5,00 €
80 €8,00 €
100 €10,00 €
150 €10,00 €

§ 49 Abs. 1 BBhV. Der Eigenbehalt mindert die beihilfefähigen Kosten, die Beihilfe zahlt ihren Satz vom Rest.

Im Krankenhaus sind es 10 € je Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Jahr, das gilt auch für stationäre Reha (§ 49 Abs. 2). Keine Eigenbehalte gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 (außer bei Fahrtkosten), für Schwangere bei Beschwerden und Entbindung und für Vorsorge und Früherkennung (§ 49 Abs. 4).

Nach oben sind die Eigenbehalte begrenzt: Übersteigen sie im Jahr 2 % deiner Einnahmen, bei chronisch Kranken 1 %, werden sie auf Antrag nicht mehr abgezogen (§ 50 Abs. 1). Den Antrag kannst du bis zum Ende des folgenden Jahres stellen.

Manche Länder ziehen zusätzlich eine jährliche Kostendämpfungspauschale ab. Baden-Württemberg zum Beispiel kürzt die Beihilfe je nach Besoldungsgruppe um 100 bis 480 € im Jahr, Nordrhein-Westfalen hat seine Pauschale 2022 abgeschafft. Der Bund kennt keine.

Krankenhaus und Wahlleistungen

Im Bund sind Wahlleistungen beihilfefähig, also Chefarztbehandlung und ein Zweibettzimmer (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV). Für das Zimmer gilt ein Höchstbetrag, seit dem 1. April 2026 sind es 60,90 € am Tag, was darüber liegt, trägt die Beihilfe nicht. Voraussetzung ist, dass du die Wahlleistungen vorher schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbarst. Einen eigenen Beitrag dafür verlangt der Bund nicht. In den Ländern ist das verschieden: In Baden-Württemberg gibt es Beihilfe zu Wahlleistungen nur, wenn du dafür 22 € im Monat zahlst und das rechtzeitig nach Dienstbeginn erklärt hast.

Den Eigenbehalt von 10 € je Tag zieht die Beihilfe nur bei der allgemeinen Krankenhausleistung ab, nicht bei Entbindungen, ambulanten Operationen und nicht für die Chefarztbehandlung. Unterschreib im Krankenhaus keine Abtretung deiner Beihilfe, die Beihilfestelle beachtet sie nicht. Dein Restkostentarif sollte zur Regel deines Dienstherrn passen: Zahlt die Beihilfe keine Wahlleistungen, brauchst du dafür einen eigenen Zusatztarif, und der läuft nicht über die Öffnungsaktion, sondern mit normaler Gesundheitsprüfung.

Pflege: Pflegekasse und Beihilfe teilen sich die Leistung

Auch Beamte sind pflegeversichert, gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Pflegekasse zahlt ihnen die Leistungen nur zur Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI), dafür zahlen sie auch nur den halben Beitrag, 1,8 % statt 3,6 % (§ 55 Abs. 1 Satz 3). Die andere Hälfte trägt die Beihilfe mit einem Satz von 50 % (§ 46 Abs. 4 BBhV). Privat Pflegeversicherte haben einen Tarif, der zusammen mit der Beihilfe die volle Leistung ergibt.

Am Ende steht so viel zur Verfügung wie bei jedem anderen Versicherten: Im Pflegegrad 3 sind das 599 € Pflegegeld im Monat, bei gesetzlicher Pflegeversicherung je 299,50 € von der Kasse und von der Beihilfe. Die Lücke zu den echten Kosten, vor allem im Heim, bleibt auch bei Beamten. Wie groß sie ist, zeigt der Pflegelücke-Rechner.

Beihilfe als Pensionär

Mit dem Ruhestand steigt dein Bemessungssatz von 50 % auf 70 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV). Das gilt für alle, die Versorgungsbezüge bekommen, also auch für Witwen und Witwer. Waisen erhalten wie Kinder 80 %. Hattest du im Dienst wegen zwei Kindern schon 70 %, ändert sich am Satz nichts.

Rechenbeispiel Dieselbe Rechnung im Ruhestand, Bemessungssatz 70 %
Arztrechnung und 2 Packungen Arzneimittel
300,00 €
Beihilfe: 70 % von 290,00 € (nach 10,00 € Eigenbehalt)
203,00 €
Restkostentarif: 30 % von 300,00 €
90,00 €
Bleibt bei dir
7,00 €

Die Beihilfe zahlt 58,00 € mehr als im Dienst, der Restkostentarif trägt nur noch 30 % der Rechnung.

  • Private Versicherung: Dein Tarif sinkt auf 30 %. Steht das schon im Vertrag, endet der überzählige Teil mit der Pension von selbst (§ 199 Abs. 1 VVG). Sonst stellst du den Tarif um, innerhalb von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).
  • Kleine Pension: Kostet die beihilfekonforme Versicherung mehr als 15 % deiner Einkünfte und liegen diese unter 150 % des Mindestruhegehalts, kann die oberste Dienstbehörde den Satz auf Antrag für höchstens 3 Jahre um bis zu 10 Punkte erhöhen (§ 47 Abs. 2 BBhV). Gezählt werden Pension, Renten, Kapitalerträge und andere laufende Einnahmen, auch die deines Ehepartners.
  • Ehepartner: Für ihn gilt weiter die Einkommensgrenze, 22.648 € für Anträge ab 2026. Eine Rente zählt dabei mit ihrem steuerpflichtigen Teil zu seinen Einkünften.
  • Pflege: Pflegekasse und Beihilfe zahlen je die Hälfte, wie im Dienst (§ 46 Abs. 4 BBhV).
  • Gesetzlich versichert: Auf die Pension zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag (§ 240 Abs. 2 mit § 248 SGB V), einen Zuschuss gibt es im Bund nicht. Die Beihilfe erstattet aber, was nach der Leistung der Kasse an beihilfefähigen Kosten übrig bleibt, zu 100 % (§ 47 Abs. 5 BBhV).

Gesetzlich oder privat versichern?

Beamte können sich auch freiwillig gesetzlich versichern. Dann zahlen sie den ganzen Beitrag allein, denn einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Weil sie im Krankheitsfall ihre Bezüge weiterbekommen, gilt der ermäßigte Satz von 14 % ohne Krankengeld (§ 243 SGB V), auf Pensionen der allgemeine Satz von 14,6 %, jeweils plus Zusatzbeitrag. Als freiwilliges Mitglied zahlst du auch auf Mieten und Kapitalerträge.

Rechenbeispiel Freiwillige GKV bei 4.000 € Bezügen im Monat
Krankenversicherung 14 % + 2,9 % Zusatzbeitrag
676,00 €
Pflegeversicherung 1,8 % + 0,6 % Zuschlag für Kinderlose
96,00 €
Beitrag im Monat
772,00 €
Mit pauschaler Beihilfe: Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags
− 338,00 €
Eigenanteil mit pauschaler Beihilfe
434,00 €

Ohne pauschale Beihilfe, wie im Bund, sind das 9.264 € im Jahr.

Hamburg zahlt seit dem 1. August 2018 auf Wunsch eine pauschale Beihilfe: die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, gesetzlich oder privat, wie ein Arbeitgeberanteil. Weitere Länder haben das übernommen, der Bund nicht. Zwei Haken: Neben der Pauschale gibt es keine Beihilfe zu einzelnen Rechnungen mehr, und die Entscheidung ist unwiderruflich. Beiträge zur Pflegeversicherung bezuschusst Hamburg nicht.

Offen steht die gesetzliche Kasse nicht jedem. Beitreten kann, wer vorher lange genug gesetzlich versichert war, zum Beispiel zwölf Monate am Stück direkt davor, oder wer aus der Familienversicherung kommt, und das innerhalb von drei Monaten (§ 9 SGB V). Wer sich einmal privat versichert hat, kommt als Beamter praktisch nicht mehr zurück.

PunktBeihilfe und PKVFreiwillige GKV
Beitrag richtet sich nachAlter, Gesundheit, TarifEinkommen bis zur Bemessungsgrenze
Partner und Kindereigene Verträge, Kinder mit 20 %ohne Einkommen meist beitragsfrei mitversichert
Im RuhestandBeihilfe steigt auf 70 %, Tarif sinkt auf 30 %Beitrag auf die Pension, 14,6 % plus Zusatzbeitrag
VorerkrankungenÖffnungsaktion, Zuschlag höchstens 30 %keine Gesundheitsprüfung
Zuschuss vom DienstherrnBeihilfe zu jeder Rechnungnur mit pauschaler Beihilfe im Land

Familienversichert ist, wer höchstens 565 € im Monat Gesamteinkommen hat.

Früh entscheiden

Die Wahl fällt zu Dienstbeginn und ist kaum umkehrbar. Rechne mit dem Rechner oben beide Wege durch, am besten für dein Einkommen heute und für die Zeit mit Familie. Singles ohne Vorerkrankungen fahren mit Beihilfe und PKV meist günstiger, bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen kann die GKV mit pauschaler Beihilfe vorn liegen.

Beihilfe beantragen

Den Antrag stellst du bei deiner Beihilfestelle, für viele Bundesbehörden ist das das Bundesverwaltungsamt. Dessen App „Beihilfe Bund" nimmt Fotos oder PDFs der Belege an. Du hast drei Jahre ab dem Rechnungsdatum Zeit (§ 54 Abs. 1 BBhV), jeder Antrag muss aber mehr als 200 € umfassen (§ 51 Abs. 8). Bei hohen Rechnungen, etwa nach einer Operation, kannst du eine Abschlagszahlung beantragen (§ 51 Abs. 9).

Die Rechnungen reichst du parallel bei deiner privaten Versicherung ein. Manche Tarife zahlen eine Beitragsrückerstattung, wenn du ein Jahr lang nichts einreichst. Bei kleinen Beträgen lohnt es sich dann, erst gegen Jahresende zu entscheiden, was du bei der Versicherung einreichst. Bei der Beihilfe gibt es so eine Rückerstattung nicht, dort reichst du alles ein, was über die Grenze von 200 € kommt.

Häufige Fragen

Welche Kosten sind beihilfefähig?
Notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen bei Krankheit, Pflege und Geburt, also Arzt und Zahnarzt, Krankenhaus, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie, Vorsorge und Pflege (§ 6 Abs. 3 BBhV). Für viele Leistungen gibt es Höchstbeträge. Nicht beihilfefähig sind zum Beispiel Behandlungen als Folge ästhetischer Operationen, Tätowierungen oder Piercings (§ 8 Abs. 1 Nr. 6) und Zuzahlungen, die eine gesetzliche Kasse verlangt (§ 8 Abs. 3).
Wie lange habe ich Zeit für den Beihilfeantrag?
Im Bund drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV). Ein Antrag muss aber mehr als 200 € umfassen (§ 51 Abs. 8), kleine Rechnungen sammelst du also am besten, bis die Summe reicht.
Bis wann bekommen Kinder Beihilfe?
Solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV), und das hängt am Kindergeld (§ 40 Abs. 2 BBesG): in der Regel bis 18, in Ausbildung oder Studium bis 25. Danach braucht das Kind eine eigene volle Versicherung. Wer privat versichert war, kann den Vertrag mit dem Ende der Beihilfe aufstocken lassen, innerhalb von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Kann ich die PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja. Der Teil deines Beitrags, der die Basisabsicherung finanziert, zählt voll als Sonderausgabe, ebenso die Pflegepflichtversicherung. Weitere Bausteine, etwa für Wahlleistungen, fallen unter einen Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr, der bei Beamten wegen der Beihilfe gilt (§ 10 Abs. 4 EStG). Den schöpft die Basisabsicherung meist schon aus.
Bekomme ich Beihilfe, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Im Bund ja, aber nur für den Teil, den die Kasse nicht trägt. Wo sie sich an einer Leistung beteiligt, steigt dein Satz für den beihilfefähigen Rest auf 100 % (§ 47 Abs. 5 BBhV). Zuzahlungen und Leistungen, die die Kasse als Sachleistung erbringt, sind nicht beihilfefähig (§ 8 Abs. 3 und 4). Einen Zuschuss zum Beitrag zahlt der Bund nicht.
Wer bekommt statt Beihilfe Heilfürsorge?
Soldaten und Polizisten, denen Heilfürsorge zusteht, werden im aktiven Dienst direkt vom Dienstherrn versorgt. Beihilfe zu diesen Kosten gibt es dann nicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BBhV). Die Beihilfe wird für sie später wichtig, im Ruhestand und für ihre Angehörigen. Die PKV bietet deshalb eine Anwartschaft an, die zu den Bedingungen der Öffnungsaktion abgeschlossen werden kann.
Gilt der Rechner auch für Landesbeamte?
Er rechnet mit der Bundesbeihilfeverordnung. Die meisten Länder haben ähnliche Sätze, aber eigene Regeln bei Einkommensgrenzen, Eigenbehalten, Wahlleistungen und Kostendämpfungspauschalen. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn.
Wie viel Beihilfe bekomme ich als Pensionär?
70 % statt 50 % der beihilfefähigen Kosten (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV), ebenso als Witwe oder Witwer. Deine private Versicherung muss dann nur noch 30 % tragen. Ist die Pension klein und kostet die Versicherung mehr als 15 % deiner Einkünfte, kann der Satz auf Antrag für höchstens 3 Jahre um bis zu 10 Punkte steigen (§ 47 Abs. 2).
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Ein Zusatztarif der privaten Versicherer für Kosten, die als nicht beihilfefähig gelten oder über den Höchstbeträgen der Beihilfeverordnung liegen. Der normale Restkostentarif zahlt nur seinen Prozentsatz und richtet sich oft nach denselben Grenzen. Was ein Ergänzungstarif genau übernimmt, steht in seinen Bedingungen. Prüf vorher, welche Lücken die Verordnung deines Dienstherrn wirklich lässt, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus.

Quellen

  1. § 46 BBhV: Bemessungssätze, 70 % ab zwei Kindern und in Elternzeit gesetze-im-internet.de
  2. § 6 BBhV: Beihilfefähigkeit, Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner (Abs. 2) gesetze-im-internet.de
  3. Bundesverwaltungsamt: Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner: 22.648 € ab 2026, 23.608 € ab 2027 bva.bund.de
  4. § 49 und § 50 BBhV: Eigenbehalte und Belastungsgrenze gesetze-im-internet.de
  5. § 47 BBhV: Abweichende Sätze, 100 % bei freiwillig gesetzlich Versicherten (Abs. 5) gesetze-im-internet.de
  6. § 51 und § 54 BBhV: Mindestbetrag je Antrag, Antragsfrist drei Jahre gesetze-im-internet.de
  7. § 199 VVG: Anpassung des Tarifs, wenn sich der Bemessungssatz ändert gesetze-im-internet.de
  8. § 28 und § 55 SGB XI: Pflegeleistungen zur Hälfte, halber Pflegebeitrag gesetze-im-internet.de
  9. PKV-Verband: Öffnungsaktionen für Beamte: Aufnahme ohne Ablehnung, Zuschlag höchstens 30 % pkv.de
  10. Hamburg: Merkblatt Pauschale Beihilfe: Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags seit 1. August 2018 hamburg.de
  11. Bundesverwaltungsamt: Merkblatt Krankenhaus: Wahlleistungen, Höchstbetrag für das Zimmer, Eigenbehalte bva.bund.de
  12. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Kostendämpfungspauschale: Beispiel für eine Länderregel lbv.landbw.de

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