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So funktioniert die Beihilfe
Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Statt eines Arbeitgeberanteils zum Kassenbeitrag beteiligt sich der Dienstherr direkt an den Kosten: Er erstattet einen festen Prozentsatz jeder beihilfefähigen Rechnung, den Bemessungssatz (§ 46 Abs. 1 BBhV). Rechtsgrundlage im Bund sind § 80 des Bundesbeamtengesetzes und die Bundesbeihilfeverordnung. Die Länder haben eigene Verordnungen für ihre Beamten.
Den übrigen Teil versicherst du privat, mit einem Tarif, der genau diese Lücke füllt. Im Alltag heißt das: Du bekommst die Rechnung, bezahlst sie und reichst sie zweimal ein, bei der Beihilfestelle und bei deiner Versicherung. Beihilfefähig ist, was notwendig und wirtschaftlich angemessen ist (§ 6 Abs. 3 BBhV). Bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Krankenhaustagen zieht die Beihilfe vorher einen kleinen Eigenbehalt ab.
- Arztrechnung
- 250,00 €
- 2 Packungen Arzneimittel zu je 25,00 €
- 50,00 €
- Zusammen
- 300,00 €
- Beihilfe: 50 % von 290,00 € (nach 10,00 € Eigenbehalt)
- 145,00 €
- Restkostentarif: 50 % von 300,00 €
- 150,00 €
- Bleibt bei dir
- 5,00 €
Der Restkostentarif rechnet mit der ganzen Rechnung, den Eigenbehalt der Beihilfe kennt er nicht. Deshalb bleibt nur der Anteil der Beihilfe am Eigenbehalt bei dir. Unter 18 fällt er ganz weg.
Bemessungssätze im Bund
| Wer | Beihilfe | privat | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Beamte im Dienst, auch Anwärter | 50 % | 50 % | § 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern im Familienzuschlag | 70 % | 30 % | § 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV |
| Beamte in Elternzeit | 70 % | 30 % | § 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV |
| Pensionäre, Witwen und Witwer | 70 % | 30 % | § 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV |
| Ehe- oder Lebenspartner bis zur Einkommensgrenze | 70 % | 30 % | § 46 Abs. 2 Nr. 3 BBhV |
| Kinder und Waisen | 80 % | 20 % | § 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV |
Maßgeblich ist der Satz am Tag der Behandlung, nicht am Tag des Antrags (§ 46 Abs. 1 Satz 2 BBhV).
Mit dem zweiten Kind im Familienzuschlag steigt dein eigener Satz von 50 auf 70 %. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gilt das nur für den, der den Familienzuschlag für die Kinder bekommt (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Umgekehrt fällt der Satz wieder auf 50 %, wenn das vorletzte Kind aus dem Familienzuschlag herausfällt. Für Kinder selbst sind es immer 80 %.
Sonderfälle
- Pflege: 50 % für Leistungen, die die gesetzliche Pflegekasse zur Hälfte zahlt (§ 46 Abs. 4 BBhV), mehr dazu unten.
- Gesetzlich versichert: 100 % des beihilfefähigen Rests, der nach der Leistung der Kasse übrig bleibt (§ 47 Abs. 5).
- Leistungsausschluss: Zahlt die private Versicherung für angeborene Leiden oder bestimmte Krankheiten wegen eines individuellen Ausschlusses nicht, obwohl du dich rechtzeitig versichert hast, steigt der Satz für diese Kosten um 20 Punkte, höchstens auf 90 %. Das gilt auch, wenn der Versicherer die Leistungen auf Dauer eingestellt hat (§ 47 Abs. 4).
- Dienstbeschädigung: Die oberste Dienstbehörde kann den Satz angemessen erhöhen, soweit keine Ansprüche nach dem Beamtenversorgungsgesetz bestehen (§ 47 Abs. 1).
- Ruhestand: 70 %, bei kleiner Pension auf Antrag zeitweise mehr, siehe Beihilfe als Pensionär.
Den Rest privat versichern
Die private Krankenversicherung bietet dafür beihilfekonforme Restkostentarife an: Wer 50 % Beihilfe bekommt, versichert 50 %, wer 70 % bekommt, versichert 30 %. Zusammen ergibt das 100 %. Jede Person braucht ihren eigenen Vertrag, auch jedes Kind. Weil nur ein Teil der Kosten versichert ist, sind diese Tarife günstiger als eine volle private Versicherung für Angestellte. Dazu kommt die private Pflegepflichtversicherung, ebenfalls nur für den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
Ändert sich dein Bemessungssatz, muss der Versicherer den Tarif passend umstellen. Beantragst du das innerhalb von sechs Monaten, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Das ist wichtig, wenn der Satz sinkt, etwa wenn die Kinder aus dem Familienzuschlag fallen: Dann musst du aufstocken, und ohne diese Frist könnte der Versicherer Zuschläge verlangen. Für den Ruhestand kann der Vertrag schon so vereinbart werden, dass der überzählige Teil mit der Pension von selbst endet (§ 199 Abs. 1).
Die privaten Versicherer nehmen Beamte in den ersten 6 Monaten nach der ersten Verbeamtung auf, auch mit Vorerkrankungen. Niemand wird abgelehnt, es gibt keine Leistungsausschlüsse, und ein Risikozuschlag ist auf 30 % des Beitrags begrenzt. Das gilt auch für Anwärter und Referendare und, mit eigenen Fristen, für Partner und Kinder. Wer mit einer chronischen Krankheit in den Dienst startet, sollte diese Frist auf keinen Fall verstreichen lassen.
Partner und Kinder
Dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bekommt 70 % Beihilfe, aber nur, wenn seine Einkünfte nicht zu hoch sind. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag (§ 6 Abs. 2 BBhV). Die Grenze lag früher fest bei 20.000 € und wird seit 2024 jedes Jahr mit dem Rentenwert erhöht. Für Anträge ab dem 1. Januar 2026 sind es 22.648 €, für Anträge ab 2027 23.608 €. Wer 2026 Rechnungen seines Partners einreicht, nimmt also dessen Einkünfte von 2024. Kapitalerträge, auf die schon Abgeltungsteuer abgezogen wurde, zählen mit und müssen extra nachgewiesen werden.
Sind die Einkünfte im laufenden Jahr gesunken und bleiben voraussichtlich unter der Grenze, gibt es die Beihilfe unter Vorbehalt schon jetzt. Ist dein Partner selbst gesetzlich pflichtversichert, etwa als Angestellter, zahlt zuerst seine Kasse; was sie als Sachleistung erbringt, ist nicht beihilfefähig (§ 8 Abs. 4 BBhV).
Beamter im Dienst, verheiratet, der Partner hatte 2024 Einkünfte von 15.000 €, zwei Kinder im Familienzuschlag.
- Du: Beihilfe 70 %
- Tarif 30 %
- Partner: Beihilfe 70 %
- Tarif 30 %
- 1. Kind: Beihilfe 80 %
- Tarif 20 %
- 2. Kind: Beihilfe 80 %
- Tarif 20 %
Mit dem zweiten Kind steigt der Satz des Beamten auf 70 %. Vier Personen, vier Restkostentarife.
Kinder bekommen 80 %, solange sie im Familienzuschlag stehen, also in der Regel so lange, wie es Kindergeld gibt. Für ein Neugeborenes muss der Versicherer eines Elternteils das Kind ohne Risikozuschlag und Wartezeit aufnehmen, wenn du es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest (§ 198 VVG).
Eine Falle gibt es, wenn der andere Elternteil gesetzlich versichert ist: Die Kinder können dort nicht kostenlos mitversichert werden, wenn du als privat versicherter Elternteil regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat verdienst und mehr als dein Partner (§ 10 Abs. 3 SGB V). Dann bleibt nur die Beihilfe mit einem Restkostentarif über 20 %.
Eigenbehalte und Belastungsgrenze
Bei Arznei- und Verbandmitteln, Hilfsmitteln und Fahrten zieht die Beihilfe 10 % der Kosten ab, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr als der Preis selbst (§ 49 Abs. 1 BBhV). Bei Arzneimitteln zählt jede Packung einzeln.
| Preis der Packung | Eigenbehalt |
|---|---|
| 20 € | 5,00 € |
| 50 € | 5,00 € |
| 80 € | 8,00 € |
| 100 € | 10,00 € |
| 150 € | 10,00 € |
§ 49 Abs. 1 BBhV. Der Eigenbehalt mindert die beihilfefähigen Kosten, die Beihilfe zahlt ihren Satz vom Rest.
Im Krankenhaus sind es 10 € je Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Jahr, das gilt auch für stationäre Reha (§ 49 Abs. 2). Keine Eigenbehalte gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 (außer bei Fahrtkosten), für Schwangere bei Beschwerden und Entbindung und für Vorsorge und Früherkennung (§ 49 Abs. 4).
Nach oben sind die Eigenbehalte begrenzt: Übersteigen sie im Jahr 2 % deiner Einnahmen, bei chronisch Kranken 1 %, werden sie auf Antrag nicht mehr abgezogen (§ 50 Abs. 1). Den Antrag kannst du bis zum Ende des folgenden Jahres stellen.
Manche Länder ziehen zusätzlich eine jährliche Kostendämpfungspauschale ab. Baden-Württemberg zum Beispiel kürzt die Beihilfe je nach Besoldungsgruppe um 100 bis 480 € im Jahr, Nordrhein-Westfalen hat seine Pauschale 2022 abgeschafft. Der Bund kennt keine.
Krankenhaus und Wahlleistungen
Im Bund sind Wahlleistungen beihilfefähig, also Chefarztbehandlung und ein Zweibettzimmer (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV). Für das Zimmer gilt ein Höchstbetrag, seit dem 1. April 2026 sind es 60,90 € am Tag, was darüber liegt, trägt die Beihilfe nicht. Voraussetzung ist, dass du die Wahlleistungen vorher schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbarst. Einen eigenen Beitrag dafür verlangt der Bund nicht. In den Ländern ist das verschieden: In Baden-Württemberg gibt es Beihilfe zu Wahlleistungen nur, wenn du dafür 22 € im Monat zahlst und das rechtzeitig nach Dienstbeginn erklärt hast.
Den Eigenbehalt von 10 € je Tag zieht die Beihilfe nur bei der allgemeinen Krankenhausleistung ab, nicht bei Entbindungen, ambulanten Operationen und nicht für die Chefarztbehandlung. Unterschreib im Krankenhaus keine Abtretung deiner Beihilfe, die Beihilfestelle beachtet sie nicht. Dein Restkostentarif sollte zur Regel deines Dienstherrn passen: Zahlt die Beihilfe keine Wahlleistungen, brauchst du dafür einen eigenen Zusatztarif, und der läuft nicht über die Öffnungsaktion, sondern mit normaler Gesundheitsprüfung.
Pflege: Pflegekasse und Beihilfe teilen sich die Leistung
Auch Beamte sind pflegeversichert, gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Pflegekasse zahlt ihnen die Leistungen nur zur Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI), dafür zahlen sie auch nur den halben Beitrag, 1,8 % statt 3,6 % (§ 55 Abs. 1 Satz 3). Die andere Hälfte trägt die Beihilfe mit einem Satz von 50 % (§ 46 Abs. 4 BBhV). Privat Pflegeversicherte haben einen Tarif, der zusammen mit der Beihilfe die volle Leistung ergibt.
Am Ende steht so viel zur Verfügung wie bei jedem anderen Versicherten: Im Pflegegrad 3 sind das 599 € Pflegegeld im Monat, bei gesetzlicher Pflegeversicherung je 299,50 € von der Kasse und von der Beihilfe. Die Lücke zu den echten Kosten, vor allem im Heim, bleibt auch bei Beamten. Wie groß sie ist, zeigt der Pflegelücke-Rechner.
Beihilfe als Pensionär
Mit dem Ruhestand steigt dein Bemessungssatz von 50 % auf 70 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV). Das gilt für alle, die Versorgungsbezüge bekommen, also auch für Witwen und Witwer. Waisen erhalten wie Kinder 80 %. Hattest du im Dienst wegen zwei Kindern schon 70 %, ändert sich am Satz nichts.
- Arztrechnung und 2 Packungen Arzneimittel
- 300,00 €
- Beihilfe: 70 % von 290,00 € (nach 10,00 € Eigenbehalt)
- 203,00 €
- Restkostentarif: 30 % von 300,00 €
- 90,00 €
- Bleibt bei dir
- 7,00 €
Die Beihilfe zahlt 58,00 € mehr als im Dienst, der Restkostentarif trägt nur noch 30 % der Rechnung.
- Private Versicherung: Dein Tarif sinkt auf 30 %. Steht das schon im Vertrag, endet der überzählige Teil mit der Pension von selbst (§ 199 Abs. 1 VVG). Sonst stellst du den Tarif um, innerhalb von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).
- Kleine Pension: Kostet die beihilfekonforme Versicherung mehr als 15 % deiner Einkünfte und liegen diese unter 150 % des Mindestruhegehalts, kann die oberste Dienstbehörde den Satz auf Antrag für höchstens 3 Jahre um bis zu 10 Punkte erhöhen (§ 47 Abs. 2 BBhV). Gezählt werden Pension, Renten, Kapitalerträge und andere laufende Einnahmen, auch die deines Ehepartners.
- Ehepartner: Für ihn gilt weiter die Einkommensgrenze, 22.648 € für Anträge ab 2026. Eine Rente zählt dabei mit ihrem steuerpflichtigen Teil zu seinen Einkünften.
- Pflege: Pflegekasse und Beihilfe zahlen je die Hälfte, wie im Dienst (§ 46 Abs. 4 BBhV).
- Gesetzlich versichert: Auf die Pension zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag (§ 240 Abs. 2 mit § 248 SGB V), einen Zuschuss gibt es im Bund nicht. Die Beihilfe erstattet aber, was nach der Leistung der Kasse an beihilfefähigen Kosten übrig bleibt, zu 100 % (§ 47 Abs. 5 BBhV).
Gesetzlich oder privat versichern?
Beamte können sich auch freiwillig gesetzlich versichern. Dann zahlen sie den ganzen Beitrag allein, denn einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Weil sie im Krankheitsfall ihre Bezüge weiterbekommen, gilt der ermäßigte Satz von 14 % ohne Krankengeld (§ 243 SGB V), auf Pensionen der allgemeine Satz von 14,6 %, jeweils plus Zusatzbeitrag. Als freiwilliges Mitglied zahlst du auch auf Mieten und Kapitalerträge.
- Krankenversicherung 14 % + 2,9 % Zusatzbeitrag
- 676,00 €
- Pflegeversicherung 1,8 % + 0,6 % Zuschlag für Kinderlose
- 96,00 €
- Beitrag im Monat
- 772,00 €
- Mit pauschaler Beihilfe: Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags
- − 338,00 €
- Eigenanteil mit pauschaler Beihilfe
- 434,00 €
Ohne pauschale Beihilfe, wie im Bund, sind das 9.264 € im Jahr.
Hamburg zahlt seit dem 1. August 2018 auf Wunsch eine pauschale Beihilfe: die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, gesetzlich oder privat, wie ein Arbeitgeberanteil. Weitere Länder haben das übernommen, der Bund nicht. Zwei Haken: Neben der Pauschale gibt es keine Beihilfe zu einzelnen Rechnungen mehr, und die Entscheidung ist unwiderruflich. Beiträge zur Pflegeversicherung bezuschusst Hamburg nicht.
Offen steht die gesetzliche Kasse nicht jedem. Beitreten kann, wer vorher lange genug gesetzlich versichert war, zum Beispiel zwölf Monate am Stück direkt davor, oder wer aus der Familienversicherung kommt, und das innerhalb von drei Monaten (§ 9 SGB V). Wer sich einmal privat versichert hat, kommt als Beamter praktisch nicht mehr zurück.
| Punkt | Beihilfe und PKV | Freiwillige GKV |
|---|---|---|
| Beitrag richtet sich nach | Alter, Gesundheit, Tarif | Einkommen bis zur Bemessungsgrenze |
| Partner und Kinder | eigene Verträge, Kinder mit 20 % | ohne Einkommen meist beitragsfrei mitversichert |
| Im Ruhestand | Beihilfe steigt auf 70 %, Tarif sinkt auf 30 % | Beitrag auf die Pension, 14,6 % plus Zusatzbeitrag |
| Vorerkrankungen | Öffnungsaktion, Zuschlag höchstens 30 % | keine Gesundheitsprüfung |
| Zuschuss vom Dienstherrn | Beihilfe zu jeder Rechnung | nur mit pauschaler Beihilfe im Land |
Familienversichert ist, wer höchstens 565 € im Monat Gesamteinkommen hat.
Die Wahl fällt zu Dienstbeginn und ist kaum umkehrbar. Rechne mit dem Rechner oben beide Wege durch, am besten für dein Einkommen heute und für die Zeit mit Familie. Singles ohne Vorerkrankungen fahren mit Beihilfe und PKV meist günstiger, bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen kann die GKV mit pauschaler Beihilfe vorn liegen.
Beihilfe beantragen
Den Antrag stellst du bei deiner Beihilfestelle, für viele Bundesbehörden ist das das Bundesverwaltungsamt. Dessen App „Beihilfe Bund" nimmt Fotos oder PDFs der Belege an. Du hast drei Jahre ab dem Rechnungsdatum Zeit (§ 54 Abs. 1 BBhV), jeder Antrag muss aber mehr als 200 € umfassen (§ 51 Abs. 8). Bei hohen Rechnungen, etwa nach einer Operation, kannst du eine Abschlagszahlung beantragen (§ 51 Abs. 9).
Die Rechnungen reichst du parallel bei deiner privaten Versicherung ein. Manche Tarife zahlen eine Beitragsrückerstattung, wenn du ein Jahr lang nichts einreichst. Bei kleinen Beträgen lohnt es sich dann, erst gegen Jahresende zu entscheiden, was du bei der Versicherung einreichst. Bei der Beihilfe gibt es so eine Rückerstattung nicht, dort reichst du alles ein, was über die Grenze von 200 € kommt.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind beihilfefähig?
Wie lange habe ich Zeit für den Beihilfeantrag?
Bis wann bekommen Kinder Beihilfe?
Kann ich die PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Bekomme ich Beihilfe, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Wer bekommt statt Beihilfe Heilfürsorge?
Gilt der Rechner auch für Landesbeamte?
Wie viel Beihilfe bekomme ich als Pensionär?
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Quellen
- § 46 BBhV: Bemessungssätze, 70 % ab zwei Kindern und in Elternzeit gesetze-im-internet.de
- § 6 BBhV: Beihilfefähigkeit, Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner (Abs. 2) gesetze-im-internet.de
- Bundesverwaltungsamt: Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner: 22.648 € ab 2026, 23.608 € ab 2027 bva.bund.de
- § 49 und § 50 BBhV: Eigenbehalte und Belastungsgrenze gesetze-im-internet.de
- § 47 BBhV: Abweichende Sätze, 100 % bei freiwillig gesetzlich Versicherten (Abs. 5) gesetze-im-internet.de
- § 51 und § 54 BBhV: Mindestbetrag je Antrag, Antragsfrist drei Jahre gesetze-im-internet.de
- § 199 VVG: Anpassung des Tarifs, wenn sich der Bemessungssatz ändert gesetze-im-internet.de
- § 28 und § 55 SGB XI: Pflegeleistungen zur Hälfte, halber Pflegebeitrag gesetze-im-internet.de
- PKV-Verband: Öffnungsaktionen für Beamte: Aufnahme ohne Ablehnung, Zuschlag höchstens 30 % pkv.de
- Hamburg: Merkblatt Pauschale Beihilfe: Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags seit 1. August 2018 hamburg.de
- Bundesverwaltungsamt: Merkblatt Krankenhaus: Wahlleistungen, Höchstbetrag für das Zimmer, Eigenbehalte bva.bund.de
- Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Kostendämpfungspauschale: Beispiel für eine Länderregel lbv.landbw.de