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PKV-Werte 2026: Grenzen und Höchstbeiträge
Die Grenzen und Höchstbeträge für 2026, Beträge im Monat, wenn nichts anderes dabeisteht.
| Wert | 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) im Jahr | 77.400 € | § 6 Abs. 6 SGB V |
| Grenze für Angestellte, die am 31.12.2002 schon privat versichert waren | 69.750 € | § 6 Abs. 7 SGB V |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | Rechengrößen 2026 |
| Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung, höchstens | 508,59 € | § 257 Abs. 2 SGB V |
| Arbeitgeberzuschuss Pflegepflichtversicherung, höchstens (Sachsen) | 104,63 € (75,56 €) | § 61 Abs. 2 SGB XI |
| Allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 14,6 % + 2,9 % | §§ 241, 242a SGB V |
| Höchstbeitrag im Basistarif | 1.017,18 € | § 152 Abs. 3 VAG |
| Höchstbeitrag im Standardtarif, Ehepaare zusammen (gemeinsames Einkommen bis 69.750 €) | 848,62 € / 1.272,93 € | Verträge vor 2009 |
| Höchstbeitrag Pflegepflichtversicherung nach fünf Jahren Versicherung | 209,26 € | § 110 Abs. 3 SGB XI |
| Gesetzlicher Zuschlag bis zum Jahr des 60. Geburtstags | 10 % | § 149 VAG |
Höchstbeiträge so, wie sie der PKV-Verband veröffentlicht: auf den Cent abgerundet, in der Pflege die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberhälfte einzeln gerundet.
Arbeitgeberzuschuss zur PKV: so wird gerechnet
Einen Beitrag schätzt der Rechner bewusst nicht. Die Prämie hängt von deinem Eintrittsalter, deiner Gesundheit, den Leistungen und dem Selbstbehalt ab, und jeder Versicherer kalkuliert anders. Deshalb trägst du den Beitrag aus einem Angebot ein, am besten vergleichst du mehrere. Was danach kommt, regelt das Gesetz, und das rechnet der Rechner genau nach.
- Zugang prüfenAngestellte brauchen ein regelmäßiges Jahresbrutto über 77.400 €, genau gleich viel reicht nicht. Selbstständige und Beamte dürfen unabhängig vom Einkommen wechseln.
- Zuschuss abziehenDer Arbeitgeber zahlt die Hälfte, getrennt für Kranken- und Pflegeversicherung. Höchstens gibt er so viel, wie er für dich in der gesetzlichen Versicherung zahlen würde.
- Mit der GKV vergleichenAngestellte zahlen gesetzlich 8,75 % für die Kranken- und 1,8 % für die Pflegeversicherung, ohne Kinder ab 23 2,4 %, gerechnet auf das Gehalt bis 5.812,50 €. Selbstständige und Beamte tragen den ganzen Beitrag allein.
Zuschuss = Beitrag ÷ 2, höchstens 8,75 % (Kranken) und 1,8 % (Pflege) von 5.812,50 €
Beitrag laut Angebot: 600 € Krankenversicherung und 50 € Pflegepflichtversicherung. Das sind Beispielwerte, keine Marktpreise.
- Krankenversicherung laut Angebot
- 600,00 €
- Pflegepflichtversicherung
- 50,00 €
- Beitrag zusammen
- 650,00 €
- Zuschuss Krankenversicherung, die Hälfte
- −300,00 €
- Zuschuss Pflege, die Hälfte
- −25,00 €
- Dein Eigenanteil im Monat
- 325,00 €
Gesetzlich würdest du 648,09 € zahlen, 508,59 € für die Kranken- und 139,50 € für die Pflegeversicherung mit Zuschlag für Kinderlose. Privat bleiben dir heute 323,09 € mehr im Monat.
Wie weit das trägt, zeigt die Grafik. Bis zu einem Beitrag von 1.017,18 € für die Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, jeden weiteren Euro zahlst du allein. Mit denselben Angaben wird die PKV erst bei einem Krankenversicherungsbeitrag über 1.131,68 € teurer als die gesetzliche.
Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG). Er fließt nur, wenn dein Versicherer die Bedingungen aus § 257 Abs. 2a SGB V erfüllt, unter anderem einen Basistarif anbietet und auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Eine Bescheinigung darüber legst du dem Arbeitgeber alle drei Jahre vor. Einen Selbstbehalt bezuschusst der Arbeitgeber nicht, den trägst du allein.
PKV oder GKV: was ist günstiger?
Heute günstiger heißt nicht auf Dauer günstiger. Die Vergleiche zeigen den Stand 2026 mit Beispielbeiträgen. Deine eigenen Zahlen rechnest du oben im Rechner aus.
Angestellte: Kinder verschieben die Rechnung
Über der Bemessungsgrenze zahlst du gesetzlich immer denselben Höchstbeitrag. Kinder sind dort beitragsfrei mitversichert, ab dem zweiten Kind sinkt sogar dein Pflegebeitrag. Privat kostet jedes Kind einen eigenen Beitrag. Der Arbeitgeber gibt die Hälfte dazu, für die Krankenversicherung aber insgesamt nur bis 508,59 €.
| Kinder | Beitrag privat | Zuschuss | Eigenanteil privat | Gesetzlich | Unterschied |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 650,00 € | 325,00 € | 325,00 € | 648,09 € | −323,09 € |
| 1 | 800,00 € | 400,00 € | 400,00 € | 613,22 € | −213,22 € |
| 2 | 950,00 € | 475,00 € | 475,00 € | 598,68 € | −123,68 € |
| 3 | 1.100,00 € | 533,59 € | 566,41 € | 584,15 € | −17,74 € |
| 4 | 1.250,00 € | 533,59 € | 716,41 € | 569,62 € | +146,79 € |
Beispielbeiträge: 600 € für dich, 50 € Pflege, 150 € je Kind, Kinder in der Pflegepflichtversicherung beitragsfrei. Gesetzlich: dein Anteil mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Gehalt über der Bemessungsgrenze. Minus heißt: privat günstiger.
Mit diesen Beispielwerten ist privat ab dem vierten Kind teurer als gesetzlich. Auch ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen ist privat nicht mitversichert und braucht einen eigenen Vertrag. Sein Beitrag zählt beim Zuschuss genauso mit wie der der Kinder (§ 257 Abs. 2 SGB V, § 61 Abs. 2 SGB XI).
Selbstständige: der gesetzliche Beitrag hängt am Gewinn
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen den ganzen Beitrag selbst: 14,0 % plus Zusatzbeitrag ohne Krankengeld, 14,6 % plus Zusatzbeitrag, wenn du Krankengeld wählst. Dazu kommen 3,6 % Pflege, ohne Kinder 4,2 %. Gerechnet wird mindestens auf 1.318,33 € im Monat, höchstens auf 5.812,50 €. Privat gibt es keinen Zuschuss, dafür hängt der Beitrag nicht am Einkommen.
| Gewinn im Jahr | Gesetzlich im Monat | Privat im Monat | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 351,67 € | 650,00 € | +298,33 € |
| 30.000 € | 527,50 € | 650,00 € | +122,50 € |
| 40.000 € | 703,33 € | 650,00 € | −53,33 € |
| 50.000 € | 879,17 € | 650,00 € | −229,17 € |
| 60.000 € | 1.055,00 € | 650,00 € | −405,00 € |
| 80.000 € | 1.226,44 € | 650,00 € | −576,44 € |
Gesetzlich 16,9 % Krankenversicherung ohne Krankengeld und 4,2 % Pflege, keine Kinder. Privat: Beispielbeitrag 650 € für Kranken- und Pflegepflichtversicherung.
Mit diesen Beispielwerten ist die PKV ab rund 37.000 € Gewinn im Jahr günstiger. Darunter zahlst du gesetzlich weniger, und in einem schwachen Jahr sinkt der gesetzliche Beitrag mit, allerdings erst mit dem Steuerbescheid (§ 240 Abs. 4a SGB V). Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse bekommen auch privat einen Zuschuss, das rechnet der Rechner KSK: PKV oder GKV.
Beamte: Beihilfe plus Restkostentarif
Beamte bekommen vom Dienstherrn Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Beim Bund sind das 50 %, mit zwei oder mehr Kindern und im Ruhestand 70 %, für Ehepartner 70 % und für Kinder 80 % (§ 46 BBhV). Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen. Privat versicherst du nur den Rest, entsprechend niedrig ist der Beitrag. Gesetzlich zahlst du den vollen Beitrag dagegen allein, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
Die privaten Beiträge sind Beispielwerte. Gesetzlich gilt für Beamte der ermäßigte Satz, weil sie kein Krankengeld bekommen.
- Privat: Restkostentarif zur Beihilfe
- 250,00 €
- Privat: Pflegepflichtversicherung
- 30,00 €
- Privat zusammen
- 280,00 €
- Gesetzlich: Krankenversicherung 16,9 % von 4.000 €
- 676,00 €
- Gesetzlich: Pflege 2,4 %, halber Satz plus Zuschlag für Kinderlose
- 96,00 €
- Gesetzlich zusammen
- 772,00 €
- Privat im Monat günstiger um
- 492,00 €
Hamburg zahlt seit August 2018 auf Antrag eine pauschale Beihilfe: die Hälfte der Beiträge, auch zur gesetzlichen Versicherung. Die Wahl gilt unwiderruflich. Mehrere Länder haben inzwischen ähnliche Regeln. Berufsanfänger können die Öffnungsaktion der Versicherer nutzen: Stellst du den Antrag in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung, nehmen dich die beteiligten Versicherer ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschluss auf, der Risikozuschlag ist auf 30 % begrenzt. Mehr zur Beihilfe steht beim Beihilfe-Rechner.
Was außer dem Preis zählt
- Leistungen: Privat legst du sie beim Abschluss fest, etwa Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz oder Heilpraktiker, und mehr Leistung kostet mehr Beitrag. Was im Vertrag steht, darf der Versicherer nur in engen Grenzen und mit Zustimmung eines Treuhänders ändern (§ 203 Abs. 3 VVG). Den gesetzlichen Leistungskatalog können Gesetzgeber und Gemeinsamer Bundesausschuss ändern.
- Abrechnung: Privat bekommst du die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte, zahlst sie und reichst sie beim Versicherer ein.
- Vorerkrankungen: Der Versicherer darf einen Risikozuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder dich ablehnen. Aufnehmen muss er dich nur im Basistarif (§ 152 Abs. 2 VAG).
- Kündigung: Der Versicherer kann dir die Vollversicherung nicht kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Du selbst kündigst nur wirksam, wenn du lückenlos anders versichert bist (§ 205 Abs. 6 VVG).
Wer darf in die PKV? Versicherungspflichtgrenze 2026
| Gruppe | Zugang | Zuschuss |
|---|---|---|
| Angestellte | regelmäßiges Jahresbrutto über 77.400 €am 31.12.2002 schon privat versichert: über 69.750 € | vom Arbeitgeber, höchstens 613,22 € im Monat |
| Selbstständige und Freiberufler | ohne Einkommensgrenze, wenn die Selbstständigkeit der Hauptberuf ist | keiner, in der Künstlersozialkasse von der KSK |
| Beamte | ohne Einkommensgrenze | Beihilfe zu den Krankheitskosten |
| Studierende | nach Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht | keiner |
Für Angestellte zählt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt: zwölf Monatsgehälter plus Sonderzahlungen, die sicher jedes Jahr kommen, etwa tarifliches Weihnachtsgeld. Überstunden zählen nur, wenn sie regelmäßig bezahlt werden, Zuschläge wegen des Familienstands gar nicht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Grenze wird jedes Jahr an die Entwicklung der Löhne angepasst (§ 6 Abs. 6 SGB V).
- Neuer Job über der Grenze: Du bist vom ersten Arbeitstag an versicherungsfrei.
- Gehaltserhöhung im laufenden Jahr: Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Jahres, und nur, wenn dein Gehalt auch die Grenze des nächsten Jahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V).
- Die Grenze steigt, dein Gehalt nicht: Dann wirst du wieder pflichtversichert, kannst dich aber innerhalb von drei Monaten befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Befreiung gilt unwiderruflich.
- Teilzeit: Warst du mindestens fünf Jahre wegen deines Gehalts versicherungsfrei und arbeitest nur noch die Hälfte oder weniger, kannst du dich ebenfalls befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).
Selbstständige dürfen privat versichert sein, wenn die Selbstständigkeit ihr Hauptberuf ist. Wer angestellt ist und nebenher selbstständig arbeitet, bleibt über den Job pflichtversichert (§ 5 Abs. 5 SGB V). Beamte sind versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Studierende können sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, das gilt dann bis zum Ende des Studiums. Was das kostet und was danach kommt, steht beim Rechner PKV für Studenten.
PKV-Beiträge im Alter: Rückstellung, Zuschlag, Erhöhungen
Die PKV kalkuliert nach Art der Lebensversicherung (§ 146 VAG). In jüngeren Jahren zahlst du mehr, als du im Schnitt an Kosten verursachst. Der Überschuss fließt in die Alterungsrückstellung und dämpft später den Anstieg. Fest ist der Beitrag damit nicht: Steigen die Kosten im Gesundheitswesen, steigt auch er.
Der gesetzliche Zuschlag von 10 %
Ab dem Kalenderjahr nach deinem 21. Geburtstag bis zum Jahr, in dem du 60 wirst, zahlst du auf die Krankheitskostenversicherung einen Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG). Kostet dein Tarif ohne Zuschlag 500 €, zahlst du 550 €. Im Jahr danach fällt der Zuschlag weg. Das angesparte Geld fängt ab 65 Beitragserhöhungen ab, was mit 80 übrig ist, senkt den Beitrag (§ 150 Abs. 3 VAG).
Wann und wie stark Beiträge steigen
Einmal im Jahr vergleicht der Versicherer für jeden Tarif die kalkulierten mit den tatsächlichen Leistungsausgaben. Weichen sie um mehr als 10 % ab, muss er alle Beiträge des Tarifs überprüfen und anpassen, sofern die Abweichung nicht bloß vorübergehend ist. Die Bedingungen dürfen eine niedrigere Schwelle vorsehen. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen (§ 155 VAG). Der neue Beitrag gilt ab dem zweiten Monat nach der Mitteilung (§ 203 Abs. 5 VVG).
Weil erst eine Schwelle erreicht sein muss, kommen Erhöhungen oft in Sprüngen. Zum 1. Januar 2026 stiegen die Beiträge für rund 60 % der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 13 %. Über zwanzig Jahre gerechnet, von 2006 bis 2026, wuchsen die Beitragseinnahmen je Versicherten nach Zahlen des PKV-Instituts WIP um 3,4 % im Jahr, in der GKV um 3,9 %.
Nach einer Erhöhung darfst du innerhalb von zwei Monaten kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG), wirksam aber nur mit einem neuen Vertrag ohne Lücke. Meist ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer der bessere Weg: Nach § 204 VVG darfst du in jeden Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln und behältst deine Rückstellungen, neu prüfen darf der Versicherer nur Mehrleistungen. Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein: Du zahlst bis zur Rente mehr, danach sinkt dein Beitrag um einen vereinbarten Betrag. Wie sich dein Beitrag bis zur Rente entwickeln kann, zeigt der PKV-ab-55-Rechner.
Als Rentner in der PKV
Die Rentenversicherung zahlt dir auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung: die Hälfte von 14,6 % plus 2,9 % auf deine Rente, also 8,75 %, höchstens die Hälfte der Prämie (§ 106 SGB VI). Bei 1.500 € Rente sind das 131,25 € im Monat. Zur Pflegepflichtversicherung gibt es keinen Zuschuss. In die Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V), mehr dazu beim KVdR-Rechner.
Wird der Beitrag im Alter zu hoch, bleiben zwei Sozialtarife mit Obergrenze. Der Basistarif leistet ungefähr so viel wie die GKV und kostet 2026 höchstens 1.017,18 € (§ 152 VAG). Aus Verträgen ab 2009 kannst du jederzeit hinein, aus älteren ab 55, mit Rente oder bei Hilfebedürftigkeit (§ 204 Abs. 1 VVG). Wer schon vor 2009 privat versichert war, kommt nach zehn Jahren Versicherung ab 65 in den Standardtarif, mit einem Gesamteinkommen von höchstens 69.750 € im Jahr schon ab 55. Das ist die niedrigere Grenze für Versicherte von 2002 (§ 6 Abs. 7 SGB V), nicht die allgemeine Versicherungspflichtgrenze. Er kostet höchstens 848,62 €, Ehepaare zusammen 1.272,93 €, wenn ihr gemeinsames Gesamteinkommen 69.750 € im Jahr nicht übersteigt.
Zurück von der PKV in die GKV
Freiwillig zurückwechseln kannst du nicht. Zurück kommst du, wenn du wieder versicherungspflichtig oder über deinen Ehepartner familienversichert wirst. Vor dem 55. Geburtstag sind das die üblichen Wege:
- Gehalt unter der Grenze: Sinkt dein regelmäßiges Gehalt auf 77.400 € oder weniger, etwa durch einen neuen Job oder weniger Stunden, wirst du wieder pflichtversichert.
- Arbeitslosengeld: Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Warst du davor fünf Jahre nicht gesetzlich versichert, kannst du dich auch befreien lassen und privat bleiben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V).
- Familienversicherung: Hast du höchstens 565 € eigenes Einkommen im Monat, im Minijob 603 €, und ist dein Ehepartner gesetzlich versichert, bist du beitragsfrei mitversichert, solange du nicht hauptberuflich selbstständig bist (§ 10 SGB V).
Wirst du versicherungspflichtig, kannst du die PKV innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Bestand dein Vertrag mindestens fünf Jahre und kommt die gesetzliche Versicherung doch nicht zustande, muss dich der Versicherer zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen (§ 5 Abs. 9 SGB V).
Wirst du nach deinem 55. Geburtstag versicherungspflichtig, bleibst du trotzdem versicherungsfrei, wenn du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig (§ 6 Abs. 3a SGB V). Wer mit so jemandem verheiratet ist, wird genauso behandelt. Offen bleibt die Familienversicherung, sie kennt keine Altersgrenze. Eine Altersrente als Teilrente, nur um unter die Einkommensgrenze zu kommen, hilft dabei nicht, wenn du vorher nicht gesetzlich versichert warst (§ 10 Abs. 1 SGB V).
Häufige Fragen
Was kostet die private Krankenversicherung im Monat?
Muss ich für die PKV eine Gesundheitsprüfung machen?
Muss ich meine Kinder privat versichern?
Kann ich die PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Kann ich zu einem anderen PKV-Anbieter wechseln?
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Wie genau rechnet der Rechner?
Quellen
- § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Rückkehr ab 55 (Abs. 3a) gesetze-im-internet.de
- § 257 SGB V: Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung gesetze-im-internet.de
- § 61 SGB XI: Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung gesetze-im-internet.de
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, § 2: Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2026 gesetze-im-internet.de
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresarbeitsentgeltgrenze: Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit deutsche-rentenversicherung.de
- §§ 149, 150 VAG: gesetzlicher Zuschlag und seine Verwendung im Alter gesetze-im-internet.de
- § 152 VAG: Basistarif, Höchstbeitrag, Selbstbehalte gesetze-im-internet.de
- § 155 VAG: Beitragsanpassung und Treuhänder gesetze-im-internet.de
- § 204 VVG: Tarifwechsel, Wechsel des Versicherers, Anwartschaft gesetze-im-internet.de
- § 106 SGB VI: Zuschuss für privat versicherte Rentner gesetze-im-internet.de
- PKV-Serviceportal: Höchstbeiträge 2026: Basistarif, Standardtarif, Pflegepflichtversicherung privat-patienten.de
- PKV-Verband: Warum die Beiträge 2026 steigen: Anpassung 2026, Entwicklung seit 2006 pkv.de
- § 46 BBhV: Bemessungssätze der Beihilfe beim Bund gesetze-im-internet.de
- Hamburg: Pauschale Beihilfe: Wahlrecht seit 1. August 2018 hamburg.de
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