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Krankentagegeld-Rechner 2026

Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen deinem Netto und dem Geld, das bei langer Krankheit noch kommt. Angestellte bekommen sechs Wochen Lohn, danach Krankengeld der Kasse: Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I fehlen dir ab Tag 43 jeden Monat 510,45 €, das sind 17,02 € je Kalendertag. Privat Versicherte und Selbstständige ohne Krankengeld brauchen ihr ganzes Netto. Der Rechner zeigt deine Lücke, einen Tagessatz nach Faustregel und wie viel höchstens versicherbar ist.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Krankentagegeld-Rechner

Krankentagegeld nach Faustregel

15 € je Tag

ab Tag 43 · Lücke 17,02 € je Kalendertag, 510,45 € im Monat

Die ersten 42 Tage zahlt dein Arbeitgeber den Lohn weiter. Ab Tag 43 kommt Krankengeld: 60,76 € je Tag nach Abzügen statt 77,78 € Netto. Es fehlen 17,02 € je Kalendertag.

Netto je Tag ohne Krankheit
77,78 €
Lücke im Monat
510,45 €
Höchstens versicherbar je Tag
17,02 €

Was ab wann kommt

Tag 1 bis 42Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, dein Netto77,78 €
Tag 43 bis 546Krankengeld nach Abzügen60,76 € · fehlen 17,02 €
ab Tag 547Krankengeld endet nach 78 Wochen, siehe Aussteuerungkein Krankengeld
Faustregel: Lücke auf volle 5 € abgerundet15 € je Tag

Krankentagegeld und Krankengeld zusammen dürfen dein Nettoeinkommen je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Rechnet dein Tarif das Krankengeld vor Abzügen an, sind höchstens 7,78 € je Tag versicherbar.

Warum ab Tag 43? · Solange dein Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt, hast du keinen Verdienstausfall, und nur den ersetzt ein Krankentagegeld (§ 192 Abs. 5 VVG). Für Angestellte passt deshalb ein Tagegeld, das ab Tag 43 zahlt.

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Regeln und Werte 2026
  3. Angestellte
  4. Selbstständige
  5. Steuer
  6. Wie lange gezahlt wird
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Krankentagegeld berechnen: so ermittelt der Rechner die Lücke

Krankentagegeld ersetzt Verdienstausfall, und zwar mit einem festen Betrag je Kalendertag (§ 192 Abs. 5 VVG). Gerechnet wird deshalb in Kalendertagen, ein Monat zählt 30 Tage wie beim Krankengeld der Kasse.

  1. Netto je TagDein Netto im Monat geteilt durch 30. Bei Selbstständigen ist es der Gewinn nach Einkommensteuer.
  2. Was ab wann kommtAngestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung, ab Tag 43 Krankengeld der gesetzlichen Kasse, privat Versicherte nichts. Selbstständige bekommen ohne Wahlerklärung nichts, mit Wahlerklärung Krankengeld ab Tag 43.
  3. LückeNetto minus Krankengeld nach den Abzügen für Rente, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ohne Krankengeld ist die Lücke dein ganzes Netto.
  4. TagessatzDie Faustregel dieses Rechners: die Lücke je Kalendertag, auf volle 5 € abgerundet. Abgerundet, weil Krankentagegeld und Krankengeld zusammen nicht über deinem Netto liegen dürfen (§ 4 Abs. 2 MB/KT).

Lücke je Kalendertag = (Netto im Monat − Krankengeld für 30 Tage nach Abzügen) ÷ 30

Rechenweg Angestellt, gesetzlich versichert, 3.500 € brutto

Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Netto im Monat
2.333,25 €
Krankengeld je Kalendertag: 90 % des Nettos ÷ 30, weniger als 70 % des Bruttos
70,00 €
minus Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeitrag
−9,24 €
Krankengeld ausgezahlt, für 30 Tage
1.822,80 €
Lücke im Monat: Netto minus Krankengeld
510,45 €
Lücke je Kalendertag (÷ 30)
17,02 €
Faustregel: auf volle 5 € abgerundet, ab Tag 43
15 € je Tag

Die ersten 42 Tage zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, da fehlt nichts. Wie das Krankengeld im Einzelnen entsteht, zeigt der Krankengeld-Rechner.

Ob dein Versicherer das Krankengeld vor oder nach den Abzügen anrechnet und wie er dein Netto bestimmt, regeln seine Tarifbedingungen. Das Netto ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor dem Antrag oder vor der Krankheit, wenn der Tarif nichts anderes sagt (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Zählt das Krankengeld vor Abzügen, sind im Beispiel höchstens 7,78 € je Tag versicherbar.

Regeln und Werte 2026

RegelWertGrundlage
Lohnfortzahlung für Angestellte6 Wochen, Tag 1 bis 42§ 3 Abs. 1 EFZG
Krankengeld der gesetzlichen Kasse70 % brutto, höchstens 90 % netto§ 47 Abs. 1 SGB V
Höchstes Krankengeld je Kalendertag135,63 €70 % von 193,75 €, § 47 Abs. 6 SGB V
Krankengeld wegen derselben Krankheithöchstens 78 Wochen in 3 Jahren§ 48 SGB V
Selbstständige mit WahlerklärungKrankengeld ab Tag 43§ 44 Abs. 2, § 46 Satz 4 SGB V
Beitragssatz mit und ohne Krankengeld14,6 % und 14,0 %, plus Zusatzbeitrag§§ 241, 243 SGB V
Bindung an Wahlerklärung und Wahltarif3 Jahre§ 53 Abs. 8 SGB V
Obergrenze für KrankentagegeldNetto je Kalendertag, mit Krankengeld zusammen§ 4 Abs. 2 MB/KT
Wartezeit nach Abschluss3 Monate, bei Unfall keine§ 3 MB/KT
Steuer auf Krankentagegeldsteuerfrei, ohne Progressionsvorbehalt§ 3 Nr. 1 Buchst. a, § 32b EStG
Arbeitgeberzuschuss zur PKV ohne Gehaltentfällt§ 257 Abs. 2 SGB V
Rentenversicherung mit Krankentagegeldnur auf Antrag, bis 18 Monate§ 4 Abs. 3 SGB VI

Gesetze Stand Oktober 2026. MB/KT: Musterbedingungen des PKV-Verbands, Stand Juni 2024; was in deinem Vertrag gilt, steht in den Bedingungen deines Versicherers.

Krankentagegeld für Angestellte: ab Tag 43 und in welcher Höhe

Wer mindestens vier Wochen im Job ist, bekommt bei Krankheit sechs Wochen lang den vollen Lohn (§ 3 EFZG). In dieser Zeit gibt es keinen Verdienstausfall, und nur den ersetzt ein Krankentagegeld. Für Angestellte passt deshalb ein Tagegeld, das ab Tag 43 zahlt.

Gesetzlich versichert: Netto minus Krankengeld

Ab Tag 43 zahlt die Kasse Krankengeld, 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Davon gehen noch deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I kommen so 78 % deines Nettos an, es fehlen 22 %. So groß ist die Lücke bei anderen Gehältern:

Krankentagegeld-Lücke 2026 nach Bruttogehalt, gesetzlich versichert
BruttoNettoKrankengeldLücke im Monatje TagFaustregel
2.000 €1.477 €1.155 €322 €10,74 €10 €
2.500 €1.769 €1.382 €387 €12,88 €10 €
3.000 €2.054 €1.605 €449 €14,97 €10 €
3.500 €2.333 €1.823 €510 €17,02 €15 €
4.000 €2.606 €2.035 €571 €19,03 €15 €
5.000 €3.130 €2.444 €686 €22,87 €20 €
6.000 €3.642 €2.843 €798 €26,62 €25 €
7.000 €4.180 €3.267 €912 €30,41 €30 €
8.000 €4.680 €3.537 €1.143 €38,11 €35 €
10.000 €5.712 €3.537 €2.175 €72,51 €70 €

Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Krankengeld ausgezahlt für 30 Tage. Faustregel: Lücke je Kalendertag, auf volle 5 € abgerundet.

Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze

Die Kasse rechnet das Krankengeld höchstens aus 193,75 € am Tag, der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr geteilt durch 360 (§ 47 Abs. 6, § 223 Abs. 3 SGB V). Mehr als 135,63 € Krankengeld am Tag gibt es 2026 nicht, nach den Abzügen ohne Kinder 117,89 €. In Steuerklasse I ist dieser Höchstbetrag ab etwa 7.700 € brutto erreicht. Jeder Euro darüber landet ganz in der Lücke: Bei 8.000 € brutto fehlen 1.143 € im Monat, bei 10.000 € schon 2.175 €, das sind 38 % des Nettos.

Privat versichert: das ganze Netto ab Tag 43

Privat Krankenversicherte bekommen kein Krankengeld. Nach der Lohnfortzahlung ist das Krankentagegeld der einzige Lohnersatz, die Lücke ist also dein ganzes Netto. Den Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du in der Krankheit weiter, der Rechner zieht ihn deshalb nicht vom Netto ab.

Rechenbeispiel Angestellt, privat versichert, 7.000 € brutto

Die Lohnsteuer ist so geschätzt, als wärst du gesetzlich versichert, weil der Rechner deinen privaten Beitrag nicht kennt.

Brutto im Monat, Steuerklasse I
7.000 €
minus Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, geschätzt
−1.430,33 €
minus Renten- und Arbeitslosenbeitrag
−742,00 €
Netto ohne Abzug der Krankenversicherung
4.827,67 €
Lücke je Kalendertag ab Tag 43 (÷ 30)
160,92 €
Faustregel: auf volle 5 € abgerundet
160 € je Tag

Ohne Gehalt fällt auch der Zuschuss deines Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung weg. Er wird aus dem Arbeitsentgelt berechnet und nur für Zeiten gezahlt, für die der Arbeitgeber Entgelt schuldet (§ 257 Abs. 2 SGB V, § 61 Abs. 2 SGB XI). 2026 sind das bis zu 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat, in Sachsen etwas weniger. Diesen Teil des Beitrags trägst du dann selbst. Wie viel es bei dir ist, steht auf der Gehaltsabrechnung.

Rentenbeiträge zahlt während des Krankentagegelds niemand für dich, anders als beim Krankengeld der Kasse. Auf Antrag bist du bis zu 18 Monate pflichtversichert, ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wenn du den Antrag innerhalb von drei Monaten stellst (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 SGB VI). Die Beiträge trägst du allein: 18,6 % aus 80 % deines letzten Monatsbruttos (§ 166 Abs. 1 Nr. 5, § 170 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI), bei 7.000 € brutto 1.041,60 € im Monat. Arbeitslosenversichert bleibst du dagegen ohne eigene Kosten, die Beiträge zahlt der Versicherer (§ 26 Abs. 2 Nr. 2, § 347 Nr. 6 SGB III).

Ab 2027 weniger Krankengeld nach dem Ende des Jobs

Endet dein Arbeitsverhältnis während der Krankheit, beträgt das Krankengeld ab 1. Januar 2027 vom nächsten Tag an nur noch 60 % des Nettos, mit Kind 67 % (§ 47 Abs. 2a SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Lücke ist dann größer, als der Rechner zeigt.

Krankentagegeld für Selbstständige: Wahlerklärung, Wahltarif oder privat

Selbstständige haben niemanden, der den Lohn weiterzahlt. Ab dem ersten Krankheitstag fehlt das Einkommen, solange nichts anderes vereinbart ist.

Gesetzlich versichert: Krankengeld mit Wahlerklärung

Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es mit einer Wahlerklärung gegenüber der Kasse wählen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Dann gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % statt des ermäßigten von 14,0 %, jeweils plus Zusatzbeitrag (§§ 241, 243 SGB V). Das Krankengeld beginnt mit der siebten Woche, also an Tag 43 (§ 46 Satz 4 SGB V). Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, nach dem deine Beiträge bemessen sind, ohne die Grenze von 90 % des Nettos und höchstens 135,63 € am Tag (§ 47 Abs. 1, 4 und 6 SGB V). An die Wahlerklärung bist du drei Jahre gebunden, und gibst du sie während einer Krankheit ab, wirkt sie erst ab deren Ende (§ 44 Abs. 2 SGB V).

Ab 1. Januar 2027 beginnt der Anspruch nach einer neuen Wahlerklärung erst nach drei Monaten Wartezeit. Sofort gilt er nur, wenn du erstmals freiwillig versichert bist oder gerade in die Selbstständigkeit wechselst und die Erklärung innerhalb von 14 Tagen bei der Kasse ist. Nach einem Unfall in der Wartezeit entsteht der Anspruch trotzdem (BGBl. 2026 I Nr. 228).

Wer früher Geld braucht, kann bei der Kasse einen Wahltarif wählen, der das Krankengeld eher beginnen lässt, auf Wunsch ab dem ersten Tag der Krankschreibung. Jede Kasse muss ihn anbieten. Dafür zahlst du eine eigene Prämie, die nicht von Alter, Geschlecht oder Gesundheit abhängen darf, und bist ebenfalls drei Jahre gebunden (§ 53 Abs. 6 und 8 SGB V).

Rechenbeispiel Selbstständig, gesetzlich, mit Wahlerklärung: 4.000 € Gewinn

Einkommensteuer mit dem Grundtarif geschätzt, abzüglich der Kranken- und Pflegebeiträge, ohne weitere Einkünfte. Die Beiträge selbst zieht der Rechner nicht ab, in den ersten sechs Wochen zahlst du sie weiter. Das Krankengeld ist beitragsfrei (§ 224 SGB V), ab Tag 43 kann die Lücke deshalb etwas kleiner sein.

Gewinn im Monat
4.000 €
minus Einkommensteuer, geschätzt
−545,58 €
Gewinn nach Steuern je Kalendertag (÷ 30)
115,15 €
Tag 1 bis 42: kein Geld von der Kasse, Lücke je Tag
115,15 €
ab Tag 43: Krankengeld, 70 % von 4.000 € ÷ 30
93,33 €
Lücke ab Tag 43 je Kalendertag
21,82 €
Faustregel ab Tag 43
20 € je Tag

Ohne Wahlerklärung oder privat versichert fehlen bei diesem Gewinn ab dem ersten Tag 115,19 € je Kalendertag, nach der Faustregel also 115 € Tagegeld.

Privat versichert: Krankentagegeld nach Karenzzeit

Privat versicherte Selbstständige bekommen nur Krankentagegeld, wenn sie es versichert haben. Ab welchem Krankheitstag es zahlt, die Karenzzeit, legst du im Tarif fest (§ 4 Abs. 1 MB/KT). Je länger du die ersten Wochen aus Rücklagen überbrücken kannst, desto später darf das Tagegeld beginnen. Die Obergrenze gilt auch hier: höchstens dein Nettoeinkommen je Kalendertag. Wie der Versicherer es bei Selbstständigen bestimmt, steht in seinen Tarifbedingungen, für eine spätere Herabsetzung zählt das letzte Kalenderjahr (§ 4 Abs. 4 MB/KT).

Krankengeld und Krankentagegeld zusammen

Hast du Krankengeld gewählt und zusätzlich ein privates Tagegeld, das früher beginnt, zählt ab Tag 43 beides zusammen. Mehr als dein Netto zahlt der Versicherer dann nicht (§ 4 Abs. 2 MB/KT), das Tagegeld deckt ab da nur noch die Lücke zum Krankengeld.

Ist Krankentagegeld steuerfrei? Ja, ohne Progressionsvorbehalt

Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei, das private Krankentagegeld genauso wie das Krankengeld der Kasse (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Der Unterschied liegt beim Steuersatz: Das gesetzliche Krankengeld steht in der Liste des § 32b EStG und erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Privates Krankentagegeld steht dort nicht. Der Bundesfinanzhof hält diese Ungleichbehandlung für verfassungsgemäß (Urteil vom 13. November 2014, III R 36/13).

Wie viel das ausmacht: Bei 3.500 € brutto, neun Monaten Lohn und drei Monaten Krankengeld von zusammen 6.300 € brutto steigt die Einkommensteuer auf den Lohn um 820 €. Mit Krankengeld über 410 € im Jahr musst du außerdem eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das private Krankentagegeld allein löst diese Pflicht nicht aus.

Beiträge fürs Krankentagegeld gehören nicht zur Basisabsicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 3 EStG), sondern zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die zählen bis 2.800 € im Jahr, mit steuerfreiem Arbeitgeberzuschuss bis 1.900 €, und fallen ganz weg, wenn deine Basisbeiträge den Betrag schon übersteigen (§ 10 Abs. 4 EStG). Bei 3.500 € brutto zählen schon deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit 4.536 € im Jahr. Das ist mehr als der Höchstbetrag, der Beitrag fürs Tagegeld bringt steuerlich dann nichts mehr.

Wie lange zahlt das Krankentagegeld? 78 Wochen, Aussteuerung, Berufsunfähigkeit

Krankengeld der Kasse gibt es wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, die Wochen mit Lohnfortzahlung zählen mit (§ 48 SGB V). Wer durchgehend krank ist, bekommt es also bis Tag 546. Danach ist man ausgesteuert. Bist du dann weiter krank, kommt Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregel in Frage, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung entschieden hat (§ 145 SGB III). Das genaue Datum rechnet der Aussteuerung-Rechner.

Die Musterbedingungen für das private Krankentagegeld kennen keine Grenze von 78 Wochen: Gezahlt wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Höhe und Dauer regelt der Tarif (§ 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 MB/KT). Der Vertrag endet aber, wenn du berufsunfähig wirst, also im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig bist. Für eine schon laufende Krankschreibung zahlt der Versicherer dann höchstens noch drei Monate (§ 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT). Ebenso endet er mit dem Bezug einer Altersrente oder, wenn das vereinbart ist, mit 65. Dann kannst du eine neue Versicherung bis 70 verlangen (§ 15 Abs. 1 Buchst. c MB/KT, § 196 VVG).

Für eine Krankheit, die nicht mehr weggeht, ist das Krankentagegeld deshalb nicht gedacht. Wie viel Rente du in diesem Fall bräuchtest, rechnet der BU-Rechner.

Häufige Fragen

Bekomme ich Krankentagegeld bei meiner Krankenkasse, etwa bei TK oder AOK?
Nein. Gesetzliche Kassen zahlen Krankengeld nach dem Gesetz, kein Krankentagegeld. Eine private Zusatzversicherung dürfen sie ihren Mitgliedern nur vermitteln (§ 194 Abs. 1a SGB V). Der Vertrag läuft dann mit einem privaten Versicherer und nach dessen Bedingungen, dort steht auch, bis zu welcher Höhe er zahlt. Selbst bieten Kassen für mehr Krankengeld nur Wahltarife an, die es früher beginnen lassen, und zwar für Selbstständige, für Beschäftigte ohne sechs Wochen Lohnfortzahlung und für Versicherte der Künstlersozialkasse (§ 53 Abs. 6 SGB V).
Zahlt das Krankentagegeld, wenn ich stundenweise wieder arbeite?
Nach den Musterbedingungen nur bei voller Arbeitsunfähigkeit: Du kannst deinen Beruf in keiner Weise ausüben, übst ihn auch nicht aus und gehst keiner anderen Erwerbstätigkeit nach (§ 1 Abs. 3 MB/KT). Für eine stufenweise Wiedereingliederung gibt es Tagegeld nur, wenn dein Tarif es vorsieht. In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibst du dabei arbeitsunfähig und bekommst weiter Krankengeld (§ 74 SGB V).
Wann muss ich die Krankschreibung beim Versicherer einreichen?
Unverzüglich, spätestens in der Frist, die dein Tarif nennt (§ 9 Abs. 1 MB/KT). Kommt sie zu spät, kann der Versicherer das Tagegeld bis zum Eingang kürzen oder ganz streichen. Dass du weiter krank bist, weist du ebenfalls in der Tariffrist nach, und sobald du wieder arbeiten kannst, meldest du das binnen drei Tagen. Die Bescheinigung muss vom behandelnden Arzt kommen, eine von Ehepartner, Eltern oder Kindern reicht nicht (§ 4 Abs. 7 MB/KT).
Gibt es Krankentagegeld im Mutterschutz?
Ja. Nach den Musterbedingungen zahlt der Versicherer das vereinbarte Tagegeld auch in den Schutzfristen vor und nach der Geburt und am Entbindungstag (§ 1a MB/KT, § 192 Abs. 5 VVG). Mutterschaftsgeld, Elterngeld und andere Ersatzleistungen für diese Zeit rechnet er an, zusammen gibt es höchstens dein Netto. Dafür gilt eine Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn. Was dir sonst zusteht, zeigt der Mutterschutz-Rechner.
Kann mir der Versicherer das Krankentagegeld kündigen?
Nur eingeschränkt. Kann die Versicherung den gesetzlichen Schutz ganz oder teilweise ersetzen, ist die ordentliche Kündigung durch den Versicherer ausgeschlossen. Hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, etwa als Selbstständiger, darf er in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen, danach nicht mehr (§ 206 Abs. 1 VVG, § 14 Abs. 1 MB/KT).
Zahlt das Krankentagegeld bei Reha, Kur oder Krankheit im Urlaub?
Während einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung und während einer Reha der gesetzlichen Träger zahlt der Versicherer nach den Musterbedingungen nichts, wenn dein Tarif nichts anderes vorsieht (§ 5 Abs. 1 Buchst. g MB/KT). Der Schutz gilt in Deutschland. Wirst du bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland akut krank, gibt es Tagegeld nur, solange du dort stationär in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wirst (§ 1 Abs. 7 MB/KT). Für Reisen außerhalb Europas gilt nur, was eigens vereinbart ist.
Ab wann zahlt die Versicherung nach dem Abschluss?
Nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, nach einem Unfall sofort. Für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten acht Monate (§ 3 MB/KT). Wechselst du aus einer Versicherung mit Krankengeld oder Krankentagegeld, zählt die Zeit dort bis zur Höhe des bisherigen Anspruchs mit, wenn du das neue Tagegeld spätestens zwei Monate nach deren Ende zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragst und der Schutz direkt im Anschluss beginnt (§ 3 Abs. 5 MB/KT).

Quellen

  1. § 3 EFZG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 6 Wochen Lohn gesetze-im-internet.de
  2. § 47 SGB V: Höhe des Krankengeldes: 70 % brutto, höchstens 90 % netto, Selbstständige Abs. 4 gesetze-im-internet.de
  3. § 44 SGB V: Anspruch und Wahlerklärung: Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 gesetze-im-internet.de
  4. § 46 SGB V: Entstehen des Anspruchs: Satz 4: ab der siebten Woche gesetze-im-internet.de
  5. § 48 SGB V: Dauer des Krankengeldes: 78 Wochen gesetze-im-internet.de
  6. § 53 SGB V: Wahltarife: Abs. 6 und 8 gesetze-im-internet.de
  7. § 257 SGB V: Beitragszuschüsse für Beschäftigte: Abs. 2, Zuschuss aus dem Arbeitsentgelt gesetze-im-internet.de
  8. TK Firmenkunden: Wann muss ich einen Beitragszuschuss zahlen?: nur für Zeiten mit Entgelt tk.de
  9. § 192 VVG: Krankentagegeldversicherung: Abs. 5 gesetze-im-internet.de
  10. § 206 VVG: Kündigung des Versicherers: Abs. 1 gesetze-im-internet.de
  11. PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT 2009), Stand Juni 2024: §§ 1, 1a, 3, 4, 5, 9, 14 und 15 pkv.de
  12. § 32b EStG: Progressionsvorbehalt: Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b gesetze-im-internet.de
  13. BFH, Urteil vom 13. November 2014, III R 36/13: Krankentagegeld ohne Progressionsvorbehalt ist verfassungsgemäß bundesfinanzhof.de
  14. § 4 SGB VI: Versicherungspflicht auf Antrag: Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 gesetze-im-internet.de
  15. Knappschaft: Berechnungsgrößen der Krankenversicherung ab 1. Januar 2026: Höchstkrankengeld 135,63 € knappschaft.de
  16. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228: Wahlerklärung und Krankengeld nach Jobende ab 2027 recht.bund.de

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