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Krankentagegeld berechnen: so ermittelt der Rechner die Lücke
Krankentagegeld ersetzt Verdienstausfall, und zwar mit einem festen Betrag je Kalendertag (§ 192 Abs. 5 VVG). Gerechnet wird deshalb in Kalendertagen, ein Monat zählt 30 Tage wie beim Krankengeld der Kasse.
- Netto je TagDein Netto im Monat geteilt durch 30. Bei Selbstständigen ist es der Gewinn nach Einkommensteuer.
- Was ab wann kommtAngestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung, ab Tag 43 Krankengeld der gesetzlichen Kasse, privat Versicherte nichts. Selbstständige bekommen ohne Wahlerklärung nichts, mit Wahlerklärung Krankengeld ab Tag 43.
- LückeNetto minus Krankengeld nach den Abzügen für Rente, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ohne Krankengeld ist die Lücke dein ganzes Netto.
- TagessatzDie Faustregel dieses Rechners: die Lücke je Kalendertag, auf volle 5 € abgerundet. Abgerundet, weil Krankentagegeld und Krankengeld zusammen nicht über deinem Netto liegen dürfen (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
Lücke je Kalendertag = (Netto im Monat − Krankengeld für 30 Tage nach Abzügen) ÷ 30
Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld.
- Netto im Monat
- 2.333,25 €
- Krankengeld je Kalendertag: 90 % des Nettos ÷ 30, weniger als 70 % des Bruttos
- 70,00 €
- minus Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeitrag
- −9,24 €
- Krankengeld ausgezahlt, für 30 Tage
- 1.822,80 €
- Lücke im Monat: Netto minus Krankengeld
- 510,45 €
- Lücke je Kalendertag (÷ 30)
- 17,02 €
- Faustregel: auf volle 5 € abgerundet, ab Tag 43
- 15 € je Tag
Die ersten 42 Tage zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, da fehlt nichts. Wie das Krankengeld im Einzelnen entsteht, zeigt der Krankengeld-Rechner.
Ob dein Versicherer das Krankengeld vor oder nach den Abzügen anrechnet und wie er dein Netto bestimmt, regeln seine Tarifbedingungen. Das Netto ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor dem Antrag oder vor der Krankheit, wenn der Tarif nichts anderes sagt (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Zählt das Krankengeld vor Abzügen, sind im Beispiel höchstens 7,78 € je Tag versicherbar.
Regeln und Werte 2026
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Lohnfortzahlung für Angestellte | 6 Wochen, Tag 1 bis 42 | § 3 Abs. 1 EFZG |
| Krankengeld der gesetzlichen Kasse | 70 % brutto, höchstens 90 % netto | § 47 Abs. 1 SGB V |
| Höchstes Krankengeld je Kalendertag | 135,63 € | 70 % von 193,75 €, § 47 Abs. 6 SGB V |
| Krankengeld wegen derselben Krankheit | höchstens 78 Wochen in 3 Jahren | § 48 SGB V |
| Selbstständige mit Wahlerklärung | Krankengeld ab Tag 43 | § 44 Abs. 2, § 46 Satz 4 SGB V |
| Beitragssatz mit und ohne Krankengeld | 14,6 % und 14,0 %, plus Zusatzbeitrag | §§ 241, 243 SGB V |
| Bindung an Wahlerklärung und Wahltarif | 3 Jahre | § 53 Abs. 8 SGB V |
| Obergrenze für Krankentagegeld | Netto je Kalendertag, mit Krankengeld zusammen | § 4 Abs. 2 MB/KT |
| Wartezeit nach Abschluss | 3 Monate, bei Unfall keine | § 3 MB/KT |
| Steuer auf Krankentagegeld | steuerfrei, ohne Progressionsvorbehalt | § 3 Nr. 1 Buchst. a, § 32b EStG |
| Arbeitgeberzuschuss zur PKV ohne Gehalt | entfällt | § 257 Abs. 2 SGB V |
| Rentenversicherung mit Krankentagegeld | nur auf Antrag, bis 18 Monate | § 4 Abs. 3 SGB VI |
Gesetze Stand Oktober 2026. MB/KT: Musterbedingungen des PKV-Verbands, Stand Juni 2024; was in deinem Vertrag gilt, steht in den Bedingungen deines Versicherers.
Krankentagegeld für Angestellte: ab Tag 43 und in welcher Höhe
Wer mindestens vier Wochen im Job ist, bekommt bei Krankheit sechs Wochen lang den vollen Lohn (§ 3 EFZG). In dieser Zeit gibt es keinen Verdienstausfall, und nur den ersetzt ein Krankentagegeld. Für Angestellte passt deshalb ein Tagegeld, das ab Tag 43 zahlt.
Gesetzlich versichert: Netto minus Krankengeld
Ab Tag 43 zahlt die Kasse Krankengeld, 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Davon gehen noch deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I kommen so 78 % deines Nettos an, es fehlen 22 %. So groß ist die Lücke bei anderen Gehältern:
| Brutto | Netto | Krankengeld | Lücke im Monat | je Tag | Faustregel |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.477 € | 1.155 € | 322 € | 10,74 € | 10 € |
| 2.500 € | 1.769 € | 1.382 € | 387 € | 12,88 € | 10 € |
| 3.000 € | 2.054 € | 1.605 € | 449 € | 14,97 € | 10 € |
| 3.500 € | 2.333 € | 1.823 € | 510 € | 17,02 € | 15 € |
| 4.000 € | 2.606 € | 2.035 € | 571 € | 19,03 € | 15 € |
| 5.000 € | 3.130 € | 2.444 € | 686 € | 22,87 € | 20 € |
| 6.000 € | 3.642 € | 2.843 € | 798 € | 26,62 € | 25 € |
| 7.000 € | 4.180 € | 3.267 € | 912 € | 30,41 € | 30 € |
| 8.000 € | 4.680 € | 3.537 € | 1.143 € | 38,11 € | 35 € |
| 10.000 € | 5.712 € | 3.537 € | 2.175 € | 72,51 € | 70 € |
Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Krankengeld ausgezahlt für 30 Tage. Faustregel: Lücke je Kalendertag, auf volle 5 € abgerundet.
Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze
Die Kasse rechnet das Krankengeld höchstens aus 193,75 € am Tag, der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr geteilt durch 360 (§ 47 Abs. 6, § 223 Abs. 3 SGB V). Mehr als 135,63 € Krankengeld am Tag gibt es 2026 nicht, nach den Abzügen ohne Kinder 117,89 €. In Steuerklasse I ist dieser Höchstbetrag ab etwa 7.700 € brutto erreicht. Jeder Euro darüber landet ganz in der Lücke: Bei 8.000 € brutto fehlen 1.143 € im Monat, bei 10.000 € schon 2.175 €, das sind 38 % des Nettos.
Privat versichert: das ganze Netto ab Tag 43
Privat Krankenversicherte bekommen kein Krankengeld. Nach der Lohnfortzahlung ist das Krankentagegeld der einzige Lohnersatz, die Lücke ist also dein ganzes Netto. Den Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du in der Krankheit weiter, der Rechner zieht ihn deshalb nicht vom Netto ab.
Die Lohnsteuer ist so geschätzt, als wärst du gesetzlich versichert, weil der Rechner deinen privaten Beitrag nicht kennt.
- Brutto im Monat, Steuerklasse I
- 7.000 €
- minus Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, geschätzt
- −1.430,33 €
- minus Renten- und Arbeitslosenbeitrag
- −742,00 €
- Netto ohne Abzug der Krankenversicherung
- 4.827,67 €
- Lücke je Kalendertag ab Tag 43 (÷ 30)
- 160,92 €
- Faustregel: auf volle 5 € abgerundet
- 160 € je Tag
Ohne Gehalt fällt auch der Zuschuss deines Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung weg. Er wird aus dem Arbeitsentgelt berechnet und nur für Zeiten gezahlt, für die der Arbeitgeber Entgelt schuldet (§ 257 Abs. 2 SGB V, § 61 Abs. 2 SGB XI). 2026 sind das bis zu 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat, in Sachsen etwas weniger. Diesen Teil des Beitrags trägst du dann selbst. Wie viel es bei dir ist, steht auf der Gehaltsabrechnung.
Rentenbeiträge zahlt während des Krankentagegelds niemand für dich, anders als beim Krankengeld der Kasse. Auf Antrag bist du bis zu 18 Monate pflichtversichert, ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wenn du den Antrag innerhalb von drei Monaten stellst (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 SGB VI). Die Beiträge trägst du allein: 18,6 % aus 80 % deines letzten Monatsbruttos (§ 166 Abs. 1 Nr. 5, § 170 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI), bei 7.000 € brutto 1.041,60 € im Monat. Arbeitslosenversichert bleibst du dagegen ohne eigene Kosten, die Beiträge zahlt der Versicherer (§ 26 Abs. 2 Nr. 2, § 347 Nr. 6 SGB III).
Endet dein Arbeitsverhältnis während der Krankheit, beträgt das Krankengeld ab 1. Januar 2027 vom nächsten Tag an nur noch 60 % des Nettos, mit Kind 67 % (§ 47 Abs. 2a SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Lücke ist dann größer, als der Rechner zeigt.
Krankentagegeld für Selbstständige: Wahlerklärung, Wahltarif oder privat
Selbstständige haben niemanden, der den Lohn weiterzahlt. Ab dem ersten Krankheitstag fehlt das Einkommen, solange nichts anderes vereinbart ist.
Gesetzlich versichert: Krankengeld mit Wahlerklärung
Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es mit einer Wahlerklärung gegenüber der Kasse wählen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Dann gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % statt des ermäßigten von 14,0 %, jeweils plus Zusatzbeitrag (§§ 241, 243 SGB V). Das Krankengeld beginnt mit der siebten Woche, also an Tag 43 (§ 46 Satz 4 SGB V). Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, nach dem deine Beiträge bemessen sind, ohne die Grenze von 90 % des Nettos und höchstens 135,63 € am Tag (§ 47 Abs. 1, 4 und 6 SGB V). An die Wahlerklärung bist du drei Jahre gebunden, und gibst du sie während einer Krankheit ab, wirkt sie erst ab deren Ende (§ 44 Abs. 2 SGB V).
Ab 1. Januar 2027 beginnt der Anspruch nach einer neuen Wahlerklärung erst nach drei Monaten Wartezeit. Sofort gilt er nur, wenn du erstmals freiwillig versichert bist oder gerade in die Selbstständigkeit wechselst und die Erklärung innerhalb von 14 Tagen bei der Kasse ist. Nach einem Unfall in der Wartezeit entsteht der Anspruch trotzdem (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Wer früher Geld braucht, kann bei der Kasse einen Wahltarif wählen, der das Krankengeld eher beginnen lässt, auf Wunsch ab dem ersten Tag der Krankschreibung. Jede Kasse muss ihn anbieten. Dafür zahlst du eine eigene Prämie, die nicht von Alter, Geschlecht oder Gesundheit abhängen darf, und bist ebenfalls drei Jahre gebunden (§ 53 Abs. 6 und 8 SGB V).
Einkommensteuer mit dem Grundtarif geschätzt, abzüglich der Kranken- und Pflegebeiträge, ohne weitere Einkünfte. Die Beiträge selbst zieht der Rechner nicht ab, in den ersten sechs Wochen zahlst du sie weiter. Das Krankengeld ist beitragsfrei (§ 224 SGB V), ab Tag 43 kann die Lücke deshalb etwas kleiner sein.
- Gewinn im Monat
- 4.000 €
- minus Einkommensteuer, geschätzt
- −545,58 €
- Gewinn nach Steuern je Kalendertag (÷ 30)
- 115,15 €
- Tag 1 bis 42: kein Geld von der Kasse, Lücke je Tag
- 115,15 €
- ab Tag 43: Krankengeld, 70 % von 4.000 € ÷ 30
- 93,33 €
- Lücke ab Tag 43 je Kalendertag
- 21,82 €
- Faustregel ab Tag 43
- 20 € je Tag
Ohne Wahlerklärung oder privat versichert fehlen bei diesem Gewinn ab dem ersten Tag 115,19 € je Kalendertag, nach der Faustregel also 115 € Tagegeld.
Privat versichert: Krankentagegeld nach Karenzzeit
Privat versicherte Selbstständige bekommen nur Krankentagegeld, wenn sie es versichert haben. Ab welchem Krankheitstag es zahlt, die Karenzzeit, legst du im Tarif fest (§ 4 Abs. 1 MB/KT). Je länger du die ersten Wochen aus Rücklagen überbrücken kannst, desto später darf das Tagegeld beginnen. Die Obergrenze gilt auch hier: höchstens dein Nettoeinkommen je Kalendertag. Wie der Versicherer es bei Selbstständigen bestimmt, steht in seinen Tarifbedingungen, für eine spätere Herabsetzung zählt das letzte Kalenderjahr (§ 4 Abs. 4 MB/KT).
Hast du Krankengeld gewählt und zusätzlich ein privates Tagegeld, das früher beginnt, zählt ab Tag 43 beides zusammen. Mehr als dein Netto zahlt der Versicherer dann nicht (§ 4 Abs. 2 MB/KT), das Tagegeld deckt ab da nur noch die Lücke zum Krankengeld.
Ist Krankentagegeld steuerfrei? Ja, ohne Progressionsvorbehalt
Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei, das private Krankentagegeld genauso wie das Krankengeld der Kasse (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Der Unterschied liegt beim Steuersatz: Das gesetzliche Krankengeld steht in der Liste des § 32b EStG und erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Privates Krankentagegeld steht dort nicht. Der Bundesfinanzhof hält diese Ungleichbehandlung für verfassungsgemäß (Urteil vom 13. November 2014, III R 36/13).
Wie viel das ausmacht: Bei 3.500 € brutto, neun Monaten Lohn und drei Monaten Krankengeld von zusammen 6.300 € brutto steigt die Einkommensteuer auf den Lohn um 820 €. Mit Krankengeld über 410 € im Jahr musst du außerdem eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das private Krankentagegeld allein löst diese Pflicht nicht aus.
Beiträge fürs Krankentagegeld gehören nicht zur Basisabsicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 3 EStG), sondern zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die zählen bis 2.800 € im Jahr, mit steuerfreiem Arbeitgeberzuschuss bis 1.900 €, und fallen ganz weg, wenn deine Basisbeiträge den Betrag schon übersteigen (§ 10 Abs. 4 EStG). Bei 3.500 € brutto zählen schon deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit 4.536 € im Jahr. Das ist mehr als der Höchstbetrag, der Beitrag fürs Tagegeld bringt steuerlich dann nichts mehr.
Wie lange zahlt das Krankentagegeld? 78 Wochen, Aussteuerung, Berufsunfähigkeit
Krankengeld der Kasse gibt es wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, die Wochen mit Lohnfortzahlung zählen mit (§ 48 SGB V). Wer durchgehend krank ist, bekommt es also bis Tag 546. Danach ist man ausgesteuert. Bist du dann weiter krank, kommt Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregel in Frage, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung entschieden hat (§ 145 SGB III). Das genaue Datum rechnet der Aussteuerung-Rechner.
Die Musterbedingungen für das private Krankentagegeld kennen keine Grenze von 78 Wochen: Gezahlt wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Höhe und Dauer regelt der Tarif (§ 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 MB/KT). Der Vertrag endet aber, wenn du berufsunfähig wirst, also im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig bist. Für eine schon laufende Krankschreibung zahlt der Versicherer dann höchstens noch drei Monate (§ 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT). Ebenso endet er mit dem Bezug einer Altersrente oder, wenn das vereinbart ist, mit 65. Dann kannst du eine neue Versicherung bis 70 verlangen (§ 15 Abs. 1 Buchst. c MB/KT, § 196 VVG).
Für eine Krankheit, die nicht mehr weggeht, ist das Krankentagegeld deshalb nicht gedacht. Wie viel Rente du in diesem Fall bräuchtest, rechnet der BU-Rechner.
Häufige Fragen
Bekomme ich Krankentagegeld bei meiner Krankenkasse, etwa bei TK oder AOK?
Zahlt das Krankentagegeld, wenn ich stundenweise wieder arbeite?
Wann muss ich die Krankschreibung beim Versicherer einreichen?
Gibt es Krankentagegeld im Mutterschutz?
Kann mir der Versicherer das Krankentagegeld kündigen?
Zahlt das Krankentagegeld bei Reha, Kur oder Krankheit im Urlaub?
Ab wann zahlt die Versicherung nach dem Abschluss?
Quellen
- § 3 EFZG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 6 Wochen Lohn gesetze-im-internet.de
- § 47 SGB V: Höhe des Krankengeldes: 70 % brutto, höchstens 90 % netto, Selbstständige Abs. 4 gesetze-im-internet.de
- § 44 SGB V: Anspruch und Wahlerklärung: Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 gesetze-im-internet.de
- § 46 SGB V: Entstehen des Anspruchs: Satz 4: ab der siebten Woche gesetze-im-internet.de
- § 48 SGB V: Dauer des Krankengeldes: 78 Wochen gesetze-im-internet.de
- § 53 SGB V: Wahltarife: Abs. 6 und 8 gesetze-im-internet.de
- § 257 SGB V: Beitragszuschüsse für Beschäftigte: Abs. 2, Zuschuss aus dem Arbeitsentgelt gesetze-im-internet.de
- TK Firmenkunden: Wann muss ich einen Beitragszuschuss zahlen?: nur für Zeiten mit Entgelt tk.de
- § 192 VVG: Krankentagegeldversicherung: Abs. 5 gesetze-im-internet.de
- § 206 VVG: Kündigung des Versicherers: Abs. 1 gesetze-im-internet.de
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT 2009), Stand Juni 2024: §§ 1, 1a, 3, 4, 5, 9, 14 und 15 pkv.de
- § 32b EStG: Progressionsvorbehalt: Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b gesetze-im-internet.de
- BFH, Urteil vom 13. November 2014, III R 36/13: Krankentagegeld ohne Progressionsvorbehalt ist verfassungsgemäß bundesfinanzhof.de
- § 4 SGB VI: Versicherungspflicht auf Antrag: Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 gesetze-im-internet.de
- Knappschaft: Berechnungsgrößen der Krankenversicherung ab 1. Januar 2026: Höchstkrankengeld 135,63 € knappschaft.de
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228: Wahlerklärung und Krankengeld nach Jobende ab 2027 recht.bund.de