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Aussteuerung-Rechner: Ende des Krankengelds

Krankengeld wegen derselben Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung zählen mit. Wer am 1. Oktober 2026 krankgeschrieben wird und es bleibt, bekommt Krankengeld ab 12. November 2026 und längstens bis 29. März 2028. Der Rechner zeigt dein Datum, auch mit früheren Krankschreibungen, und was danach kommt.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Aussteuerung-Rechner

Krankengeld endet am

29. März 2028

78 Wochen ab der ersten Krankschreibung · Blockfrist bis 30. September 2029

Bleibst du durchgehend krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse bis Mi., 29. März 2028, nach sechs Wochen Lohnfortzahlung also 72 Wochen Krankengeld. Ab dem Tag danach kommt Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregel in Frage.

Krankengeld ab
12. November 2026
Arbeitslos melden ab
30. Dezember 2027
Noch anrechenbar
78 Wochen

Der Ablauf

Krankgeschrieben seitDo., 1. Oktober 2026
Lohnfortzahlung bisMi., 11. November 2026
Krankengeld abDo., 12. November 2026
Letzter Tag mit KrankengeldMi., 29. März 2028
Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregel abDo., 30. März 2028
Blockfrist1. Oktober 2026 bis 30. September 2029
Neue Blockfrist ab1. Oktober 2029

Reha-Aufforderung ernst nehmen · Fordert dich die Krankenkasse auf, Reha zu beantragen, setzt sie dir 10 Wochen Frist, ab 1. Januar 2027 nur noch 4 Wochen. Maßgeblich ist die Frist im Schreiben. Stellst du den Antrag nicht, entfällt das Krankengeld mit Ablauf der Frist und lebt erst mit dem Antrag wieder auf (§ 51 SGB V).

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Kopier den Code an die Stelle deiner Seite, an der der Rechner stehen soll. Er läuft dann bei dir, kostenlos, ohne Werbung und ohne Statistik, und rechnet immer mit den aktuellen Werten. Der Link zu RechnerCheck unter dem Rechner muss drinbleiben. Alle Rechner zum Einbinden

Auf dieser Seite
  1. So wird das Ende berechnet
  2. Blockfrist und frühere Krankschreibungen
  3. Nach der Aussteuerung
  4. Die Regeln auf einen Blick
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

So wird das Ende des Krankengelds berechnet

Gezählt wird ab dem ersten Tag der Krankschreibung, nicht ab der ersten Krankengeldzahlung. 78 Wochen sind 546 Kalendertage. In den ersten 6 Wochen zahlt meist der Arbeitgeber den Lohn weiter, das Krankengeld ruht in dieser Zeit, die Tage zählen aber mit (§ 48 Abs. 3 SGB V).

Beispiel Krankgeschrieben ab 1. Oktober 2026
Krankgeschrieben seit
1. Oktober 2026
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, 6 Wochen
zählt mit
Krankengeld ab
12. November 2026
78 Wochen = 546 Tage ab der Krankschreibung
29. März 2028

Gezahlt werden 72 Wochen Krankengeld. Arbeitslos melden kannst du dich ab 30. Dezember 2027, also drei Monate vor dem ersten Tag ohne Krankengeld.

Blockfrist und frühere Krankschreibungen

Die 3 Jahre beginnen mit der ersten Krankschreibung wegen einer Krankheit und reihen sich danach starr aneinander. Was du in dieser Blockfrist wegen derselben Krankheit schon krankgeschrieben warst, geht von den 78 Wochen ab, auch wenn die Zeiten unterbrochen waren.

Beispiel: erste Krankschreibung am 10. Februar 2025, damals 30 Wochen. Kommt am 1. Oktober 2026 eine neue Krankschreibung wegen derselben Krankheit, bleiben noch 48 Wochen, das Krankengeld endet am 1. September 2027. Die Blockfrist läuft bis 9. Februar 2028.

Andere Krankheit, neue Zählung Für eine andere Krankheit beginnen die 78 Wochen neu. Kommt sie aber während einer laufenden Krankschreibung dazu, verlängert sie das Krankengeld nicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Nach der Aussteuerung: Arbeitslosengeld, Reha, Rente

  • Nahtlosigkeitsregel: Bist du weiter krank, zahlt die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung entschieden hat (§ 145 SGB III), längstens für die normale Anspruchsdauer. Die Agentur fordert dich auf, innerhalb eines Monats Reha zu beantragen.
  • Rechtzeitig melden: Arbeitslos melden kannst du dich bis drei Monate vor dem ersten Tag ohne Krankengeld (§ 141 Abs. 1 SGB III), online oder persönlich.
  • Arbeitsvertrag: Er endet durch die Aussteuerung nicht. Kündigen müsste der Arbeitgeber oder du.
  • Krankenversicherung: Mit Arbeitslosengeld über die Arbeitsagentur, sonst als freiwilliges Mitglied (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • Erwerbsminderungsrente: Wer dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, prüft die Rente wegen Erwerbsminderung. Was sie bringt, zeigt der Erwerbsminderungsrente-Rechner.

Die Regeln auf einen Blick

RegelWertGrundlage
Höchstdauer wegen derselben Krankheit78 Wochen (546 Tage)§ 48 Abs. 1 SGB V
Blockfrist3 Jahre ab der ersten Krankschreibung, aneinandergereiht§ 48 Abs. 1 SGB V
Lohnfortzahlung6 Wochen, zählt mit§ 3 EFZG, § 48 Abs. 3 SGB V
Neue Krankheit während der Krankschreibungverlängert nicht§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Neuer Anspruch nach Aussteuerungneue Blockfrist, sechs Monate Abstand§ 48 Abs. 2 SGB V
Reha-Aufforderung der Kasse10 Wochen Frist, ab 1. Januar 2027 4 Wochen§ 51 SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228
Krankschreibung über das Ende der Blockfristneue 78 Wochen, wenn vorher nicht ausgeschöpft§ 48 Abs. 1 SGB V
Arbeitslos meldenbis drei Monate vorher möglich§ 141 Abs. 1 SGB III

Sozialgesetzbuch V und III, Entgeltfortzahlungsgesetz, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wann endet das Krankengeld?
Wegen derselben Krankheit nach höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V). Bei durchgehender Krankschreibung ist das der 546. Tag ab ihrem Beginn. Wer am 1. Oktober 2026 krank wird, bekommt Krankengeld längstens bis 29. März 2028.
Zählen die sechs Wochen Lohnfortzahlung mit?
Ja. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld, und Zeiten, in denen er ruht, zählen bei der Höchstdauer mit (§ 48 Abs. 3 SGB V). Gezahlt werden deshalb nur 72 Wochen Krankengeld, wenn der Arbeitgeber vorher sechs Wochen den Lohn weiterzahlt.
Was ist die Blockfrist?
Ein fester Zeitraum von 3 Jahren, der mit der ersten Krankschreibung wegen einer Krankheit beginnt. Innerhalb davon gibt es für diese Krankheit höchstens 78 Wochen Krankengeld. Danach schließt sich die nächste Blockfrist an, egal ob du dann krank bist oder nicht. Bist du am Ende der Blockfrist noch krank und sind die 78 Wochen nicht ausgeschöpft, beginnen in der neuen Blockfrist neue 78 Wochen (§ 48 Abs. 1 SGB V).
Was passiert nach der Aussteuerung?
Bist du weiter arbeitsunfähig, kannst du Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregel bekommen, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung entschieden hat (§ 145 SGB III), längstens für die normale Anspruchsdauer. Dafür meldest du dich arbeitslos, das geht bis drei Monate vorher. Dein Arbeitsverhältnis endet durch die Aussteuerung nicht. Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, zeigt der ALG-I-Rechner.
Bekomme ich nach der Aussteuerung wieder Krankengeld für dieselbe Krankheit?
Erst in einer neuen Blockfrist und nur, wenn du dann mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist und dazwischen mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst und gearbeitet hast oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standst (§ 48 Abs. 2 SGB V). Für eine andere Krankheit beginnen die 78 Wochen neu, es sei denn, sie kommt während der laufenden Krankschreibung dazu.
Bin ich nach der Aussteuerung noch krankenversichert?
Ja. Mit Arbeitslosengeld versichert dich die Arbeitsagentur. Ohne Leistung geht die Pflichtversicherung in eine freiwillige Mitgliedschaft über, wenn du nicht anders abgesichert bist (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die Beiträge richten sich dann nach deinen Einnahmen.

Quellen

  1. § 48 SGB V: Dauer des Krankengeldes: 78 Wochen in 3 Jahren, Ruhenszeiten zählen mit; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 46 SGB V: Entstehen des Anspruchs: ab der ärztlichen Feststellung gesetze-im-internet.de
  3. § 3 EFZG: Entgeltfortzahlung: 6 Wochen gesetze-im-internet.de
  4. § 51 SGB V: Wegfall des Krankengeldes: Frist für den Reha-Antrag gesetze-im-internet.de
  5. § 145 SGB III: Nahtlosigkeit: Arbeitslosengeld bei geminderter Leistungsfähigkeit gesetze-im-internet.de
  6. § 141 SGB III: Arbeitslosmeldung: bis drei Monate vorher gesetze-im-internet.de
  7. § 188 SGB V: Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft: Abs. 4: Anschlussversicherung gesetze-im-internet.de

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