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So wird das Ende des Krankengelds berechnet
Gezählt wird ab dem ersten Tag der Krankschreibung, nicht ab der ersten Krankengeldzahlung. 78 Wochen sind 546 Kalendertage. In den ersten 6 Wochen zahlt meist der Arbeitgeber den Lohn weiter, das Krankengeld ruht in dieser Zeit, die Tage zählen aber mit (§ 48 Abs. 3 SGB V).
- Krankgeschrieben seit
- 1. Oktober 2026
- Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, 6 Wochen
- zählt mit
- Krankengeld ab
- 12. November 2026
- 78 Wochen = 546 Tage ab der Krankschreibung
- 29. März 2028
Gezahlt werden 72 Wochen Krankengeld. Arbeitslos melden kannst du dich ab 30. Dezember 2027, also drei Monate vor dem ersten Tag ohne Krankengeld.
Blockfrist und frühere Krankschreibungen
Die 3 Jahre beginnen mit der ersten Krankschreibung wegen einer Krankheit und reihen sich danach starr aneinander. Was du in dieser Blockfrist wegen derselben Krankheit schon krankgeschrieben warst, geht von den 78 Wochen ab, auch wenn die Zeiten unterbrochen waren.
Beispiel: erste Krankschreibung am 10. Februar 2025, damals 30 Wochen. Kommt am 1. Oktober 2026 eine neue Krankschreibung wegen derselben Krankheit, bleiben noch 48 Wochen, das Krankengeld endet am 1. September 2027. Die Blockfrist läuft bis 9. Februar 2028.
Nach der Aussteuerung: Arbeitslosengeld, Reha, Rente
- Nahtlosigkeitsregel: Bist du weiter krank, zahlt die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung entschieden hat (§ 145 SGB III), längstens für die normale Anspruchsdauer. Die Agentur fordert dich auf, innerhalb eines Monats Reha zu beantragen.
- Rechtzeitig melden: Arbeitslos melden kannst du dich bis drei Monate vor dem ersten Tag ohne Krankengeld (§ 141 Abs. 1 SGB III), online oder persönlich.
- Arbeitsvertrag: Er endet durch die Aussteuerung nicht. Kündigen müsste der Arbeitgeber oder du.
- Krankenversicherung: Mit Arbeitslosengeld über die Arbeitsagentur, sonst als freiwilliges Mitglied (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Erwerbsminderungsrente: Wer dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, prüft die Rente wegen Erwerbsminderung. Was sie bringt, zeigt der Erwerbsminderungsrente-Rechner.
Die Regeln auf einen Blick
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Höchstdauer wegen derselben Krankheit | 78 Wochen (546 Tage) | § 48 Abs. 1 SGB V |
| Blockfrist | 3 Jahre ab der ersten Krankschreibung, aneinandergereiht | § 48 Abs. 1 SGB V |
| Lohnfortzahlung | 6 Wochen, zählt mit | § 3 EFZG, § 48 Abs. 3 SGB V |
| Neue Krankheit während der Krankschreibung | verlängert nicht | § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V |
| Neuer Anspruch nach Aussteuerung | neue Blockfrist, sechs Monate Abstand | § 48 Abs. 2 SGB V |
| Reha-Aufforderung der Kasse | 10 Wochen Frist, ab 1. Januar 2027 4 Wochen | § 51 SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228 |
| Krankschreibung über das Ende der Blockfrist | neue 78 Wochen, wenn vorher nicht ausgeschöpft | § 48 Abs. 1 SGB V |
| Arbeitslos melden | bis drei Monate vorher möglich | § 141 Abs. 1 SGB III |
Sozialgesetzbuch V und III, Entgeltfortzahlungsgesetz, Stand Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wann endet das Krankengeld?
Zählen die sechs Wochen Lohnfortzahlung mit?
Was ist die Blockfrist?
Was passiert nach der Aussteuerung?
Bekomme ich nach der Aussteuerung wieder Krankengeld für dieselbe Krankheit?
Bin ich nach der Aussteuerung noch krankenversichert?
Quellen
- § 48 SGB V: Dauer des Krankengeldes: 78 Wochen in 3 Jahren, Ruhenszeiten zählen mit; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 46 SGB V: Entstehen des Anspruchs: ab der ärztlichen Feststellung gesetze-im-internet.de
- § 3 EFZG: Entgeltfortzahlung: 6 Wochen gesetze-im-internet.de
- § 51 SGB V: Wegfall des Krankengeldes: Frist für den Reha-Antrag gesetze-im-internet.de
- § 145 SGB III: Nahtlosigkeit: Arbeitslosengeld bei geminderter Leistungsfähigkeit gesetze-im-internet.de
- § 141 SGB III: Arbeitslosmeldung: bis drei Monate vorher gesetze-im-internet.de
- § 188 SGB V: Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft: Abs. 4: Anschlussversicherung gesetze-im-internet.de
Passende Rechner
- Krankengeld Höhe aus Brutto und Netto
- Arbeitslosengeld Höhe und Dauer nach der Aussteuerung
- Erwerbsminderungsrente Wenn du dauerhaft nicht mehr voll arbeiten kannst
- Übergangsgeld Geld während der Reha
- Lohnfortzahlung Wann die sechs Wochen Lohn enden
- Krankentagegeld Wie groß die Lücke bei langer Krankheit ist