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Übergangsgeld berechnen: So wird gerechnet
- RegelentgeltDas laufende Brutto des letzten abgerechneten Monats vor der Reha geteilt durch 30, ohne Einmalzahlungen. Warst du vorher krankgeschrieben, zählt der Monat vor der Krankschreibung (§ 67 Abs. 1 SGB IX). Höchstens zählt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 281,67 € am Tag.
- Berechnungsgrundlage80 % des Regelentgelts, aber nicht mehr als das Netto je Kalendertag (§ 66 Abs. 1). Bei den meisten Gehältern ist das Netto der kleinere Wert.
- Satz75 %, wenn du ein Kind hast, für das Kindergeld gezahlt werden kann, auch an den anderen Elternteil, ein Stiefkind im Haushalt lebt oder dein Ehepartner im selben Haushalt nicht arbeiten kann, weil er dich pflegt oder selbst Pflege braucht, und dafür keine Leistungen der Pflegeversicherung bekommt (§ 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX). Sonst 68 %.
- AuszahlungDie Rentenversicherung zahlt je Kalendertag. Beiträge zur Sozialversicherung trägt sie selbst, abgezogen wird höchstens der Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose.
- Brutto 3.000 € ÷ 30 = Regelentgelt je Tag
- 100,00 €
- 80 % davon
- 80,00 €
- Netto 2.067,50 € ÷ 30
- 68,92 €
- Berechnungsgrundlage: der kleinere Wert
- 68,92 €
- Übergangsgeld 75 % je Kalendertag
- 51,69 €
- × 30 Tage
- 1.550,70 €
Ohne Kind wären es 68 % und damit 1.382,70 € im Monat, für Kinderlose ab 23 schon nach Abzug des Pflegezuschlags. Das Krankengeld läge bei demselben Gehalt bei 1.629,90 € nach Abzügen.
Regeln und Werte 2026
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Berechnungsgrundlage | 80 % des Regelentgelts, höchstens Netto | § 66 Abs. 1 SGB IX |
| Übergangsgeld mit Kind, Stiefkind oder Ehepartner, der wegen Pflege nicht arbeiten kann | 75 % | § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB IX |
| Übergangsgeld sonst | 68 % | § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB IX |
| Regelentgelt je Kalendertag | Monatsbrutto vor Reha oder Krankschreibung ÷ 30 | § 67 Abs. 1 SGB IX |
| Einmalzahlungen der letzten 12 Monate | ÷ 360 dazu, soweit beitragspflichtig | § 67 Abs. 1 Satz 6 SGB IX |
| Nach einem Jahr | Anpassung an die Lohnentwicklung | § 70 SGB IX |
| Regelentgelt höchstens (Rentenversicherung) | 281,67 € am Tag | § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB IX |
| Renten- und Arbeitslosenbeiträge | trägt der Reha-Träger | § 170 SGB VI, § 347 SGB III |
| Kranken- und Pflegebeiträge | trägt der Reha-Träger | § 251 SGB V, § 59 Abs. 1 SGB XI |
| Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose | 0,6 % auf 80 % des Regelentgelts, selbst | § 59 Abs. 5 SGB XI |
| Einkommensteuer | steuerfrei, Progressionsvorbehalt | § 3 Nr. 1 c, § 32b EStG |
Neuntes und Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Rechengrößen 2026.
Übergangsgeld nach Gehalt: Tabelle
Übergangsgeld im Monat (30 Tage) bei Steuerklasse I ohne Kirchensteuer, ohne Einmalzahlungen:
| Brutto | Netto | Übergangsgeld 75 % | Übergangsgeld 68 % | Krankengeld zum Vergleich |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.172,84 € | 879,60 € | 797,40 € | 919,50 € |
| 2.000 € | 1.485,92 € | 1.114,50 € | 1.010,40 € | 1.171,50 € |
| 2.500 € | 1.780,09 € | 1.335,30 € | 1.210,50 € | 1.403,70 € |
| 3.000 € | 2.067,50 € | 1.550,70 € | 1.406,10 € | 1.629,90 € |
| 3.500 € | 2.348,17 € | 1.761,00 € | 1.596,60 € | 1.851,00 € |
| 4.000 € | 2.622,17 € | 1.966,80 € | 1.783,20 € | 2.067,30 € |
| 5.000 € | 3.149,92 € | 2.362,50 € | 2.142,00 € | 2.483,40 € |
| 6.000 € | 3.663,37 € | 2.747,40 € | 2.490,90 € | 2.888,10 € |
| 8.000 € | 4.713,87 € | 3.535,50 € | 3.205,50 € | 3.564,60 € |
Netto geschätzt mit gesetzlicher Krankenversicherung und durchschnittlichem Zusatzbeitrag, als Eltern ohne Zuschlag zur Pflegeversicherung. 68 % gilt etwa für Eltern, deren Kinder kein Kindergeld mehr bekommen. Krankengeld nach Abzug der Beiträge.
Weihnachts- und Urlaubsgeld erhöhen das Übergangsgeld
Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate kommen mit einem 360. Teil zum Regelentgelt (§ 67 Abs. 1 Satz 6 SGB IX), beim Netto im selben Verhältnis wie dein laufendes Netto zum Brutto (§ 66 Abs. 2). Mit 3.000 € Weihnachtsgeld steigt das Übergangsgeld im Beispiel von 1.550,70 € auf 1.680,00 € im Monat. Mehr als dein laufendes Netto je Tag gibt es aber nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Übergangsgeld?
Wird Übergangsgeld versteuert?
Welches Gehalt zählt, wenn ich vorher krankgeschrieben war?
Wird das Übergangsgeld nach einem Jahr erhöht?
Gibt es Übergangsgeld auch bei Umschulung oder Wiedereingliederung?
Werden vom Übergangsgeld Sozialbeiträge abgezogen?
Ist Übergangsgeld höher oder niedriger als Krankengeld?
Wer zahlt Übergangsgeld, wer Krankengeld?
Wie viel Übergangsgeld gibt es nach Arbeitslosengeld?
Wie wird Übergangsgeld bei Selbstständigen berechnet?
Quellen
- §§ 64 bis 72 SGB IX: Höhe und Berechnung des Übergangsgelds, geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- §§ 20, 21 SGB VI: Übergangsgeld der Rentenversicherung, Arbeitslose und Selbstständige gesetze-im-internet.de
- § 170 SGB VI: Rentenbeiträge trägt der Leistungsträger gesetze-im-internet.de
- § 251 SGB V und § 59 SGB XI: Kranken- und Pflegebeiträge, Zuschlag für Kinderlose gesetze-im-internet.de
- § 3 und § 32b EStG: Steuerfrei mit Progressionsvorbehalt gesetze-im-internet.de
- § 9 EntgFG: Lohnfortzahlung während einer Reha gesetze-im-internet.de
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