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Verletztengeld berechnen: So wird gerechnet
- RegelentgeltDas laufende Brutto des letzten Monats vor dem Unfall geteilt durch 30, dazu ein 360. Teil der Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate. Gedeckelt ist es beim Höchstjahresarbeitsverdienst deiner Berufsgenossenschaft geteilt durch 360 (§ 47 Abs. 1 SGB VII).
- Verletztengeld80 % des Regelentgelts, aber nicht mehr als dein laufendes Netto je Kalendertag, ohne Einmalzahlungen. Bei den meisten Gehältern ist das Netto der kleinere Wert, das Verletztengeld ersetzt dann das volle Netto.
- AbzügeAuf das Verletztengeld zahlst du die Hälfte der Renten- und Arbeitslosenbeiträge, die Unfallversicherung den Rest bis 80 % des Regelentgelts. Kranken- und Pflegebeiträge trägt sie allein, Kinderlose zahlen den Zuschlag zur Pflegeversicherung selbst.
- Brutto 3.000 € ÷ 30 = Regelentgelt je Tag
- 100,00 €
- 80 % davon
- 80,00 €
- Netto 2.067,50 € ÷ 30
- 68,92 €
- Verletztengeld: der kleinere Wert
- 68,92 €
- − Rentenversicherung 9,3 %
- −6,41 €
- − Arbeitslosenversicherung 1,3 %
- −0,90 €
- Auszahlung je Kalendertag
- 61,61 €
- × 30 Tage
- 1.848,30 €
Regeln und Werte 2026
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Verletztengeld | 80 % des Regelentgelts, höchstens laufendes Netto | § 47 Abs. 1 SGB VII, § 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V |
| Regelentgelt je Kalendertag | Monatsbrutto ÷ 30, Einmalzahlungen ÷ 360 | § 47 SGB V |
| Höchstjahresarbeitsverdienst | mindestens 94.920 €, Satzung der BG | § 85 Abs. 2 SGB VII |
| Selbstständige und Unternehmer | Jahresarbeitsverdienst ÷ 450 je Kalendertag | § 47 Abs. 5 SGB VII |
| Beginn | ab festgestellter Arbeitsunfähigkeit, nach der Lohnfortzahlung | § 46 Abs. 1 SGB VII, § 3 EntgFG |
| Renten- und Arbeitslosenbeiträge | Hälfte, auf das Verletztengeld | § 170 SGB VI, § 347 SGB III |
| Kranken- und Pflegebeiträge | trägt die Unfallversicherung | § 251 Abs. 1 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI |
| Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose | 0,6 % auf 80 % des Regelentgelts, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze | § 59 Abs. 5 SGB XI, § 235 Abs. 2 SGB V |
| Einkommensteuer | steuerfrei, Progressionsvorbehalt | § 3 Nr. 1 a, § 32b EStG |
| Verletztenrente danach | ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus | § 56 Abs. 1, § 72 Abs. 1 SGB VII |
| Unfallanzeige durch den Arbeitgeber | ab mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit | § 193 Abs. 1 SGB VII |
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch und Rechengrößen 2026.
Verletztengeld nach Gehalt: Tabelle
Verletztengeld im Monat (30 Tage) nach Abzügen, Steuerklasse I ohne Kirchensteuer, mit Kindern, ohne Einmalzahlungen:
| Brutto | Netto | Verletztengeld | Anteil am Netto | Krankengeld zum Vergleich |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.172,84 € | 1.048,20 € | 89,4 % | 919,50 € |
| 2.000 € | 1.485,92 € | 1.328,40 € | 89,4 % | 1.171,50 € |
| 2.500 € | 1.780,09 € | 1.591,50 € | 89,4 % | 1.403,70 € |
| 3.000 € | 2.067,50 € | 1.848,30 € | 89,4 % | 1.629,90 € |
| 3.500 € | 2.348,17 € | 2.099,10 € | 89,4 % | 1.851,00 € |
| 4.000 € | 2.622,17 € | 2.344,20 € | 89,4 % | 2.067,30 € |
| 5.000 € | 3.149,92 € | 2.815,80 € | 89,4 % | 2.483,40 € |
| 6.000 € | 3.663,37 € | 3.274,80 € | 89,4 % | 2.888,10 € |
| 8.000 € | 4.713,87 € | 4.214,40 € | 89,4 % | 3.564,60 € |
Netto geschätzt mit gesetzlicher Krankenversicherung und durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Höchstjahresarbeitsverdienst 94.920 €, viele Berufsgenossenschaften setzen ihn höher an.
Weihnachts- und Urlaubsgeld beim Verletztengeld
Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate zählen mit einem 360. Teil zum Regelentgelt. Sie heben aber nur das Regelentgelt, die Grenze bleibt dein laufendes Netto ohne Einmalzahlungen (§ 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VII mit § 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V). Bei den meisten Beschäftigten liegt dieses Netto unter 80 % des Bruttos, dann ändert Weihnachtsgeld nichts: Bei 3.000 € brutto bleibt es auch mit 3.000 € Weihnachtsgeld bei 1.848,30 € im Monat.
Mehr Verletztengeld bringen Einmalzahlungen nur, wenn 80 % des laufenden Bruttos unter dem Netto liegen, etwa im Minijob ohne Abzüge. Bei 500 € im Monat und 1.000 € Weihnachtsgeld steigt es von 400,20 € auf 466,80 € im Monat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Verletztengeld?
Ist Verletztengeld höher als Krankengeld?
Wer zahlt das Verletztengeld?
Muss ich Verletztengeld versteuern?
Wie lange gibt es Verletztengeld?
Was kommt nach dem Verletztengeld?
Gibt es Verletztengeld auch im Minijob?
Bekommen Selbstständige Verletztengeld?
Wird anderes Einkommen auf das Verletztengeld angerechnet?
Was bekomme ich als Arbeitsloser nach einem Unfall?
Quellen
- §§ 45 bis 47 SGB VII: Verletztengeld, geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 46 SGB VII: Beginn und Ende des Verletztengeldes gesetze-im-internet.de
- § 52 SGB VII: Anrechnung von Einkommen gesetze-im-internet.de
- § 56 und § 72 SGB VII: Verletztenrente und ihr Beginn gesetze-im-internet.de
- § 85 SGB VII: Höchstjahresarbeitsverdienst gesetze-im-internet.de
- § 47 SGB V: Regelentgelt und Nettoarbeitsentgelt gesetze-im-internet.de
- Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld und Verletztengeld: GKV-Spitzenverband und DGUV, Fassung vom 11.12.2024, Abschnitte 5.1.3 und 12 vdek.com
- § 170 SGB VI und § 347 SGB III: Wer die Renten- und Arbeitslosenbeiträge trägt gesetze-im-internet.de
- § 59 SGB XI und § 235 SGB V: Pflegebeiträge und Zuschlag für Kinderlose gesetze-im-internet.de
- § 193 SGB VII: Unfallanzeige durch den Arbeitgeber gesetze-im-internet.de