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Verletztengeld-Rechner 2026

Nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld: 80 % des Bruttos, höchstens das Netto. Abgezogen werden nur die halben Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I sind das 1.848,30 € im Monat, deutlich mehr als Krankengeld (1.629,90 €).

Stand: So werden die Rechner geprüft

Verletztengeld-Rechner

Verletztengeld im Monat (30 Tage)

1.848,30 €

61,61 € am Tag · 89,4 % deines Nettos

Verletztengeld sind 80 % des Bruttos, höchstens dein Netto: 2.067,60 € im Monat. Davon gehen nur die halben Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Steuern zahlst du darauf nicht.

Je Kalendertag
61,61 €
Weniger als Netto
219,20 €
Krankengeld zum Vergleich
1.629,90 €

So wird gerechnet (je Kalendertag)

Regelentgelt: Brutto ÷ 30100,00 €
80 % des Regelentgelts80,00 €
Netto ÷ 3068,92 €
Verletztengeld: der kleinere Wert68,92 €
− Rentenversicherung 9,3 %6,41 €
− Arbeitslosenversicherung 1,3 %0,90 €
Auszahlung je Tag61,61 €

Erst sechs Wochen Lohn · Nach einem Arbeitsunfall zahlt der Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiter, Verletztengeld kommt danach. In einem neuen Job gibt es Lohnfortzahlung aber erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Bis dahin zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld ab dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Das Verletztengeld endet, wenn du wieder arbeiten kannst. Ist damit nicht zu rechnen, endet es spätestens nach 78 Wochen, aber nicht vor dem Ende einer stationären Behandlung (§ 46 Abs. 3 SGB VII).

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Regeln und Werte 2026
  3. Verletztengeld nach Gehalt
  4. Weihnachts- und Urlaubsgeld
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Verletztengeld berechnen: So wird gerechnet

  1. RegelentgeltDas laufende Brutto des letzten Monats vor dem Unfall geteilt durch 30, dazu ein 360. Teil der Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate. Gedeckelt ist es beim Höchstjahresarbeitsverdienst deiner Berufsgenossenschaft geteilt durch 360 (§ 47 Abs. 1 SGB VII).
  2. Verletztengeld80 % des Regelentgelts, aber nicht mehr als dein laufendes Netto je Kalendertag, ohne Einmalzahlungen. Bei den meisten Gehältern ist das Netto der kleinere Wert, das Verletztengeld ersetzt dann das volle Netto.
  3. AbzügeAuf das Verletztengeld zahlst du die Hälfte der Renten- und Arbeitslosenbeiträge, die Unfallversicherung den Rest bis 80 % des Regelentgelts. Kranken- und Pflegebeiträge trägt sie allein, Kinderlose zahlen den Zuschlag zur Pflegeversicherung selbst.
Rechenweg 3.000 € brutto, Steuerklasse I
Brutto 3.000 € ÷ 30 = Regelentgelt je Tag
100,00 €
80 % davon
80,00 €
Netto 2.067,50 € ÷ 30
68,92 €
Verletztengeld: der kleinere Wert
68,92 €
− Rentenversicherung 9,3 %
−6,41 €
− Arbeitslosenversicherung 1,3 %
−0,90 €
Auszahlung je Kalendertag
61,61 €
× 30 Tage
1.848,30 €

Regeln und Werte 2026

RegelWertGrundlage
Verletztengeld80 % des Regelentgelts, höchstens laufendes Netto§ 47 Abs. 1 SGB VII, § 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V
Regelentgelt je KalendertagMonatsbrutto ÷ 30, Einmalzahlungen ÷ 360§ 47 SGB V
Höchstjahresarbeitsverdienstmindestens 94.920 €, Satzung der BG§ 85 Abs. 2 SGB VII
Selbstständige und UnternehmerJahresarbeitsverdienst ÷ 450 je Kalendertag§ 47 Abs. 5 SGB VII
Beginnab festgestellter Arbeitsunfähigkeit, nach der Lohnfortzahlung§ 46 Abs. 1 SGB VII, § 3 EntgFG
Renten- und ArbeitslosenbeiträgeHälfte, auf das Verletztengeld§ 170 SGB VI, § 347 SGB III
Kranken- und Pflegebeiträgeträgt die Unfallversicherung§ 251 Abs. 1 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI
Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose0,6 % auf 80 % des Regelentgelts, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze§ 59 Abs. 5 SGB XI, § 235 Abs. 2 SGB V
Einkommensteuersteuerfrei, Progressionsvorbehalt§ 3 Nr. 1 a, § 32b EStG
Verletztenrente danachab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus§ 56 Abs. 1, § 72 Abs. 1 SGB VII
Unfallanzeige durch den Arbeitgeberab mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit§ 193 Abs. 1 SGB VII

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch und Rechengrößen 2026.

Verletztengeld nach Gehalt: Tabelle

Verletztengeld im Monat (30 Tage) nach Abzügen, Steuerklasse I ohne Kirchensteuer, mit Kindern, ohne Einmalzahlungen:

BruttoNettoVerletztengeldAnteil am NettoKrankengeld zum Vergleich
1.500 €1.172,84 €1.048,20 €89,4 %919,50 €
2.000 €1.485,92 €1.328,40 €89,4 %1.171,50 €
2.500 €1.780,09 €1.591,50 €89,4 %1.403,70 €
3.000 €2.067,50 €1.848,30 €89,4 %1.629,90 €
3.500 €2.348,17 €2.099,10 €89,4 %1.851,00 €
4.000 €2.622,17 €2.344,20 €89,4 %2.067,30 €
5.000 €3.149,92 €2.815,80 €89,4 %2.483,40 €
6.000 €3.663,37 €3.274,80 €89,4 %2.888,10 €
8.000 €4.713,87 €4.214,40 €89,4 %3.564,60 €

Netto geschätzt mit gesetzlicher Krankenversicherung und durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Höchstjahresarbeitsverdienst 94.920 €, viele Berufsgenossenschaften setzen ihn höher an.

Weihnachts- und Urlaubsgeld beim Verletztengeld

Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate zählen mit einem 360. Teil zum Regelentgelt. Sie heben aber nur das Regelentgelt, die Grenze bleibt dein laufendes Netto ohne Einmalzahlungen (§ 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VII mit § 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V). Bei den meisten Beschäftigten liegt dieses Netto unter 80 % des Bruttos, dann ändert Weihnachtsgeld nichts: Bei 3.000 € brutto bleibt es auch mit 3.000 € Weihnachtsgeld bei 1.848,30 € im Monat.

Mehr Verletztengeld bringen Einmalzahlungen nur, wenn 80 % des laufenden Bruttos unter dem Netto liegen, etwa im Minijob ohne Abzüge. Bei 500 € im Monat und 1.000 € Weihnachtsgeld steigt es von 400,20 € auf 466,80 € im Monat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Verletztengeld?
80 % deines Bruttos, aber nicht mehr als dein Netto. Davon gehen die halben Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, zusammen 10,6 %. Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I bekommst du 1.848,30 € im Monat, 89,4 % deines bisherigen Nettos.
Ist Verletztengeld höher als Krankengeld?
Ja, meist deutlich. Krankengeld sind 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, Verletztengeld 80 % des Bruttos, höchstens 100 % des Nettos. Bei 3.000 € brutto sind es nach Abzügen 1.848,30 € Verletztengeld gegen 1.629,90 € Krankengeld im Monat.
Wer zahlt das Verletztengeld?
Die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft deines Arbeitgebers oder bei öffentlichen Arbeitgebern die Unfallkasse. Voraussetzung ist ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall oder eine Berufskrankheit. Ausgezahlt wird es oft über die Krankenkasse, die im Auftrag der Unfallversicherung rechnet.
Muss ich Verletztengeld versteuern?
Nein, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG). Das Verletztengeld erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG). Bekommst du im Jahr mehr als 410 € Verletztengeld oder andere Leistungen mit Progressionsvorbehalt, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Wie lange gibt es Verletztengeld?
Bis du wieder arbeiten kannst oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen, etwa eine Umschulung. Dafür zahlt die Berufsgenossenschaft Übergangsgeld (§ 46 Abs. 3 Satz 1, § 49 SGB VII). Während einer medizinischen Reha läuft das Verletztengeld weiter. Ist nicht damit zu rechnen, dass du wieder arbeitsfähig wirst, und ist keine berufliche Reha vorgesehen, endet es schon, wenn die Behandlung so weit abgeschlossen ist, dass du eine zumutbare, für dich verfügbare Arbeit aufnehmen kannst, oder mit Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters, die nicht mit dem Unfall zusammenhängt (§ 50 Abs. 1 SGB V). Spätestens endet es dann nach 78 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, aber nicht vor dem Ende einer stationären Behandlung (§ 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII). Eine feste Höchstdauer wie die 78 Wochen beim Krankengeld gibt es sonst nicht.
Was kommt nach dem Verletztengeld?
Bleibt deine Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 % gemindert, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente (§ 56 Abs. 1 SGB VII). Sie beginnt am Tag nach dem Ende des Verletztengelds (§ 72 Abs. 1 SGB VII).
Gibt es Verletztengeld auch im Minijob?
Ja. Auch im Minijob bist du über den Arbeitgeber unfallversichert, nach der Lohnfortzahlung gibt es 80 % des Lohns, höchstens das Netto. Weil im Minijob meist nichts vom Lohn abgeht, sind das bei 500 € im Monat 400,20 €. Davon geht nichts ab, wenn du von der Rentenversicherungspflicht befreit bist, sonst der halbe Rentenbeitrag. Hast du neben dem Hauptjob einen Minijob, zählt dessen Lohn beim Verletztengeld mit (Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld und Verletztengeld, Abschnitt 12.3). Trag dann beide Löhne zusammen ein, am besten mit dem Netto von beiden Abrechnungen.
Bekommen Selbstständige Verletztengeld?
Ja, wenn du als Unternehmer bei deiner Berufsgenossenschaft versichert bist, etwa freiwillig oder über deren Satzung. Je Kalendertag gibt es den 450. Teil des Jahresarbeitsverdienstes, also der Versicherungssumme, die die Satzung vorgibt oder die du gewählt hast (§ 47 Abs. 5, § 83 SGB VII). Die Satzung kann das Verletztengeld für die ersten 13 Wochen ganz oder teilweise ausschließen, außer du bist bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert (§ 46 Abs. 2 SGB VII). Der Rechner hier ist für Beschäftigte mit Monatsgehalt gemacht.
Wird anderes Einkommen auf das Verletztengeld angerechnet?
Ja. Was du in derselben Zeit verdienst, etwa wenn dir der Arbeitgeber bei einer stufenweisen Wiedereingliederung Lohn zahlt, wird mit dem Nettobetrag angerechnet, ebenso Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld (§ 52 SGB VII). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen dabei nicht. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Verletztengeld bleiben beitragsfrei und werden nicht angerechnet, solange sie zusammen mit dem Verletztengeld dein bisheriges Netto um nicht mehr als 50 € im Monat übersteigen (§ 23c Abs. 1 SGB IV).
Was bekomme ich als Arbeitsloser nach einem Unfall?
Als Arbeitsloser bist du nur in zwei Fällen unfallversichert: wenn dich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter persönlich auffordert, dort oder bei einer anderen Stelle zu erscheinen, samt Hin- und Rückweg, und während einer Maßnahme, die eine der beiden fördert (§ 2 Abs. 1 Nr. 14, § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Passiert dabei ein Unfall, bekommst du Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes für Arbeitslose, also so viel wie dein Arbeitslosengeld (§ 47 Abs. 2 SGB VII mit § 47b SGB V), bei Grundsicherungsgeld in dessen Höhe. Nach einem privaten Unfall zahlt die Agentur das Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen weiter (§ 146 Abs. 1 SGB III), danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse, ebenfalls in Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 47b SGB V).

Quellen

  1. §§ 45 bis 47 SGB VII: Verletztengeld, geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 46 SGB VII: Beginn und Ende des Verletztengeldes gesetze-im-internet.de
  3. § 52 SGB VII: Anrechnung von Einkommen gesetze-im-internet.de
  4. § 56 und § 72 SGB VII: Verletztenrente und ihr Beginn gesetze-im-internet.de
  5. § 85 SGB VII: Höchstjahresarbeitsverdienst gesetze-im-internet.de
  6. § 47 SGB V: Regelentgelt und Nettoarbeitsentgelt gesetze-im-internet.de
  7. Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld und Verletztengeld: GKV-Spitzenverband und DGUV, Fassung vom 11.12.2024, Abschnitte 5.1.3 und 12 vdek.com
  8. § 170 SGB VI und § 347 SGB III: Wer die Renten- und Arbeitslosenbeiträge trägt gesetze-im-internet.de
  9. § 59 SGB XI und § 235 SGB V: Pflegebeiträge und Zuschlag für Kinderlose gesetze-im-internet.de
  10. § 193 SGB VII: Unfallanzeige durch den Arbeitgeber gesetze-im-internet.de

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