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Auszahlung berechnen: so rechnet die Unfallversicherung
Die Invaliditätsleistung bekommst du als Einmalzahlung. Grundlage sind die vereinbarte Versicherungssumme, meist Grundsumme genannt, und der unfallbedingte Invaliditätsgrad (AUB 2020, Ziffer 2.1.2.1). Mit Progression kommt eine Staffel dazu, die hohe Grade stärker zählt.
- Invaliditätsgrad feststellenFür Arme, Beine, Finger, Zehen und die Sinnesorgane gilt der feste Wert der Gliedertaxe, bei teilweiser Beeinträchtigung der passende Bruchteil. Alle anderen Unfallfolgen bemisst ein Arzt. Vorschäden und mitwirkende Krankheiten gehen ab.
- Leistungsprozent nach der StaffelOhne Progression ist das Leistungsprozent gleich dem Invaliditätsgrad. Mit Progression zählt jeder Prozentpunkt über 25 % mehrfach, über 50 % noch einmal mehr. Die Faktoren stehen in den Besonderen Bedingungen deines Vertrags.
- Mal GrundsummeLeistungsprozent mal Grundsumme ergibt die Auszahlung. Mehr als 100 % Invalidität gibt es nicht, die höchste Auszahlung ist deshalb Grundsumme mal Progression.
Auszahlung = Grundsumme × Leistungsprozent aus der Staffel, ohne Progression: Grundsumme × Invaliditätsgrad
Die Staffel zählt bis 25 % einfach, von 25 bis 50 % dreifach und darüber fünffach.
- Invaliditätsgrad: Verlust einer Hand laut Gliedertaxe
- 55 %
- bis 25 % einfach: 25 × 1
- 25 %
- von 25 bis 50 % dreifach: 25 × 3
- 75 %
- über 50 % fünffach: 5 × 5
- 25 %
- Leistung in Prozent der Grundsumme
- 125 %
- Ohne Progression: 150.000 € × 55 %
- 82.500 €
- Auszahlung mit Progression: 150.000 € × 125 %
- 187.500 €
Bei voller Invalidität zahlt dieser Vertrag 525.000 €.
Oft steht die Formel als Grundsumme × Invaliditätsgrad × Progressionsfaktor. Das passt, wenn du als Faktor nimmst, was die Staffel bei genau diesem Grad ergibt: hier 125 % geteilt durch 55 %, also 2,27. Den vollen Faktor von 3,5 gibt es erst bei 100 % Invalidität. Wer 55 % einfach mit 3,5 malnimmt, kommt auf 288.750 €, bei dieser Staffel 101.250 € zu viel.
Unter 25 % Invalidität ändert die Progression nichts. Der Verlust eines Daumens (20 %) bringt bei 150.000 € Grundsumme mit und ohne Progression 30.000 €.
Invaliditätsgrad berechnen: Teilverlust, mehrere Verletzungen, Vorschäden
Invalidität heißt, dass deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch den Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist sie, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre besteht und keine Besserung zu erwarten ist (§ 180 VVG). Ein Bruch, der nach einem Jahr folgenlos verheilt, zählt also nicht. Wie der Grad bemessen wird, regelt dein Vertrag. Nach den Musterbedingungen gilt:
| Regel | So wird gerechnet | Beispiel |
|---|---|---|
| Gliedertaxe | Fester Wert bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit (2.1.2.2.1) | Hand: 55 % |
| Teilverlust | Der entsprechende Bruchteil des Werts (2.1.2.2.1) | Arm zu einem Zehntel beeinträchtigt: 7 % |
| Außerhalb der Gliedertaxe | Wie stark die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist, gemessen an einer durchschnittlichen Person gleichen Alters und Geschlechts, nur nach medizinischen Gesichtspunkten (2.1.2.2.2) | Wirbelsäule, Becken, innere Organe |
| Vorinvalidität | War das Körperteil schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, geht dieser Grad ab (2.1.2.2.3) | Arm 70 %, vorher schon 7 %: 63 % |
| Mehrere Körperteile | Die Grade werden addiert, mehr als 100 % zählen nicht (2.1.2.2.4) | Arm 70 % und halbes Bein 35 %: 100 % |
| Mitwirkung von Krankheiten | Der Grad sinkt um den Anteil, mit dem Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben, erst ab 25 % (3.2) | halbes Bein 35 %, Mitwirkung 40 %: 21 % |
Ziffern der GDV-Musterbedingungen AUB 2020. Dein Vertrag kann abweichen.
Mit Progression wiegt die Mitwirkung schwerer: Sie senkt den Grad, bevor die Staffel greift. Fällt er dadurch unter 25 %, entfällt der Aufschlag ganz.
- Bein über der Mitte des Oberschenkels, zur Hälfte funktionsunfähig (die Hälfte von 70 %)
- 35 %
- Mitwirkung einer Gelenkerkrankung: 40 % von 35 %
- −14 %
- Unfallbedingter Invaliditätsgrad
- 21 %
- Auszahlung ohne Mitwirkung (55 % der Grundsumme)
- 82.500 €
- Auszahlung mit Mitwirkung (21 % der Grundsumme)
- 31.500 €
Die Mitwirkung senkt den Grad um 40 %, die Auszahlung aber um 62 %.
Maßgeblich ist der Zustand, der spätestens am Ende des 3. Jahres nach dem Unfall erkennbar ist (AUB 2020, 2.1.2.2). Im Rechner oben wählst du das Körperteil und den Funktionsverlust, weitere Verletzungen trägst du darunter ein. Vorschäden und Mitwirkung ziehst du vorher selbst ab: Wähle dann „keins, nur eigener Wert“ und trag den verbleibenden Grad ein.
Gliedertaxe: Invaliditätsgrad für jedes Körperteil
Die Gliedertaxe ist eine feste Tabelle für Arme, Beine, Hände, Finger, Zehen und Sinnesorgane. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit gelten ausschließlich ihre Werte, auch wenn dich der Verlust im Beruf besonders hart trifft. Die Werte unten stehen in den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV, AUB 2020 in der Fassung von Juni 2025.
| Körperteil | Invaliditätsgrad | ohne Progression | 350 % | 500 % |
|---|---|---|---|---|
| Arm | 70 % | 70.000 € | 200.000 € | 260.000 € |
| Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 % | 65.000 € | 175.000 € | 220.000 € |
| Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 % | 60.000 € | 150.000 € | 180.000 € |
| Hand | 55 % | 55.000 € | 125.000 € | 140.000 € |
| Daumen | 20 % | 20.000 € | 20.000 € | 20.000 € |
| Zeigefinger | 10 % | 10.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
| anderer Finger | 5 % | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
| Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 % | 70.000 € | 200.000 € | 260.000 € |
| Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % | 60.000 € | 150.000 € | 180.000 € |
| Bein bis unterhalb des Knies | 50 % | 50.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
| Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 45 % | 45.000 € | 85.000 € | 85.000 € |
| Fuß | 40 % | 40.000 € | 70.000 € | 70.000 € |
| große Zehe | 5 % | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
| andere Zehe | 2 % | 2.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
| Auge | 50 % | 50.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
| Gehör auf einem Ohr | 30 % | 30.000 € | 40.000 € | 40.000 € |
| Geruchssinn | 10 % | 10.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
| Geschmackssinn | 5 % | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit, Leistung bei 100.000 € Grundsumme. Gliedertaxe: GDV-Musterbedingungen AUB 2020, Ziffer 2.1.2.2.1. Progression nach der Staffel im nächsten Abschnitt.
Der GDV kennzeichnet die Werte als unverbindlich, Versicherer dürfen andere vereinbaren. Für manche Berufsgruppen wie Musiker, Chirurgen oder Friseure gibt es Tarife mit eigenen Gliedertaxen, in denen einzelne Körperteile deutlich besser versichert sind (Verbraucherzentrale). Maßgeblich ist die Tabelle in deinen Bedingungen. Höhere Werte bringen bei gleicher Grundsumme mehr Geld, mit Progression oft deutlich mehr, weil der Grad früher über die Schwellen kommt.
Progression: Tabelle für 225, 350 und 500 %
Mit Progression steigt die Leistung bei schweren Unfallfolgen überproportional. Die Musterbedingungen des GDV geben nur das Gerüst vor: Für jeden Prozentpunkt über einer Schwelle zahlt der Versicherer zusätzlich einen festen Prozentsatz der Versicherungssumme (BB Progression 2020). Schwellen und Sätze legt jeder Versicherer selbst fest. Verbreitet sind Staffeln mit Schwellen bei 25 und 50 %. Die Zahl im Namen nennt die Leistung bei voller Invalidität: Mit 350 % zahlt der Vertrag bei 100 % Invalidität das 3,5-Fache der Grundsumme.
| Invaliditätsgrad | ohne Progression | 225 % | 350 % | 500 % |
|---|---|---|---|---|
| 10 % | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % |
| 25 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % |
| 30 % | 30 % | 35 % | 40 % | 40 % |
| 40 % | 40 % | 55 % | 70 % | 70 % |
| 50 % | 50 % | 75 % | 100 % | 100 % |
| 55 % | 55 % | 90 % | 125 % | 140 % |
| 60 % | 60 % | 105 % | 150 % | 180 % |
| 70 % | 70 % | 135 % | 200 % | 260 % |
| 80 % | 80 % | 165 % | 250 % | 340 % |
| 90 % | 90 % | 195 % | 300 % | 420 % |
| 100 % | 100 % | 225 % | 350 % | 500 % |
Leistung in Prozent der Grundsumme. 225 %: über 25 % zweifach, über 50 % dreifach (Alte Leipziger). 350 %: dreifach und fünffach (VGH, Alte Leipziger). 500 %: dreifach und achtfach (VGH, SV SparkassenVersicherung). Der Rechner oben rechnet 225 %, 350 % und 500 % nach diesen Staffeln.
500 % ist nicht gleich 500 %
Wie die Leistung zwischen 25 % und voller Invalidität wächst, kann bei gleicher Zahl im Namen ganz verschieden sein. Die Alte Leipziger zählt in ihrer Staffel „500 %+“ jeden Prozentpunkt über 25 % fünffach und über 50 % siebenfach. Bei 50 % Invalidität zahlt sie damit 150 % der Grundsumme, die Staffel in der Tabelle 100 %. Bei 70 % sind es 290 % gegen 260 %. Vergleiche Angebote deshalb anhand der Tabelle in den Besonderen Bedingungen, nicht anhand der Zahl im Namen.
Progression oder höhere Grundsumme?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist eine Progression meist günstiger, als die Grundsumme deutlich anzuheben, bei vielen Unfällen reicht die Invalidität aber nicht für höhere Zahlungen. Zwei Verträge im Vergleich:
| Invaliditätsgrad | 150.000 € mit 350 % | 300.000 € ohne Progression |
|---|---|---|
| 20 % | 30.000 € | 60.000 € |
| 35 % | 82.500 € | 105.000 € |
| 50 % | 150.000 € | 150.000 € |
| 70 % | 300.000 € | 210.000 € |
| 100 % | 525.000 € | 300.000 € |
Markiert ist der höhere Betrag. Bei 50 % zahlen beide gleich viel.
Unter 50 % Invalidität zahlt die doppelte Grundsumme mehr, darüber die Progression. Was beide Varianten kosten, hängt von Tarif, Beruf und Alter ab, Beiträge schätzt diese Seite bewusst nicht. Lass dir für dein Angebot beide rechnen.
Invaliditätssumme berechnen: welche Grundsumme passt?
Grundsumme, Versicherungssumme für Invalidität oder Invaliditätssumme: In den Bedingungen ist damit meist derselbe Betrag gemeint, von dem der Versicherer seinen Prozentsatz zahlt. Die höchste mögliche Auszahlung ist Grundsumme mal Progression, bei 150.000 € und 350 % also 525.000 €. Schau bei Angeboten nach, ob eine Summe die Grundsumme meint oder schon die Höchstleistung.
Für die Höhe nennt die Verbraucherzentrale eine gängige Faustformel für Berufstätige: mit 30 Jahren das sechsfache Bruttojahreseinkommen, mit 40 das fünffache, mit 50 das vierfache. Mit dem Alter wachsen die eigenen Renten- und Versorgungsansprüche, die Versicherung muss weniger abdecken. Eine Dynamik, die Summe und Beitrag jedes Jahr anhebt, braucht es nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht unbedingt. Besser ist eine ausreichende Summe von Anfang an.
| Bruttojahreseinkommen | mit 30 Jahren | mit 40 Jahren | mit 50 Jahren |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 180.000 € | 150.000 € | 120.000 € |
| 40.000 € | 240.000 € | 200.000 € | 160.000 € |
| 50.000 € | 300.000 € | 250.000 € | 200.000 € |
| 60.000 € | 360.000 € | 300.000 € | 240.000 € |
| 80.000 € | 480.000 € | 400.000 € | 320.000 € |
Faustformel der Verbraucherzentrale, Stand 1. September 2026. Für Zwischenalter nimmt der Rechner die nächste Stufe, mit 35 Jahren also das fünffache Einkommen. Über 50 nennt die Faustformel keinen eigenen Wert, der Rechner bleibt dann beim vierfachen Einkommen.
Die Summe deckt einen Kapitalbedarf nach schweren Unfällen, etwa für den Umbau der Wohnung. Einen dauerhaften Verlust der Arbeitskraft gleicht sie nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht aus, dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da. Was die Rentenversicherung bei Erwerbsminderung zahlt, zeigt der Erwerbsminderungsrenten-Rechner.
Fristen nach dem Unfall: 15 Monate für die Invalidität
Die wichtigste Frist betrifft die Invalidität. Sie muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt sein, und du musst sie innerhalb von 15 Monaten beim Versicherer geltend machen (AUB 2020, 2.1.1.2 und 2.1.1.3). Fehlt eines davon, gibt es keine Invaliditätsleistung. Geltend machen ist formlos: Es genügt die Mitteilung, dass du von einer Invalidität ausgehst. Manche Tarife geben mehr Zeit, schau in deine Bedingungen.
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Arzt hinzuziehen und Versicherer informieren | unverzüglich | AUB 7.1 |
| Tod nach einem Unfall melden | binnen 48 Stunden | AUB 7.5 |
| Invalidität eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt | 15 Monate nach dem Unfall | AUB 2.1.1.2 |
| Invalidität beim Versicherer geltend machen | 15 Monate nach dem Unfall | AUB 2.1.1.3 |
| Versicherer erklärt, ob und wie viel er zahlt | ein Monat nach den nötigen Unterlagen, bei Invaliditätsleistung 3 Monate | § 187 Abs. 1 VVG |
| Zahlung nach dem Anerkenntnis | 2 Wochen | § 187 Abs. 2 VVG |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads | jährlich, bis 3 Jahre nach dem Unfall | § 188 VVG |
| Verjährung | 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, gehemmt während der Prüfung | §§ 195, 199 BGB, § 15 VVG |
AUB = GDV-Musterbedingungen AUB 2020. Die Fristen des VVG gelten für jeden Vertrag, die der AUB nur, wenn dein Vertrag sie so übernimmt.
Warte mit Arzttermin und Mitteilung nicht, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Die Frist läuft auch während Reha und Krankschreibung. Schick die Mitteilung so, dass du den Zugang beweisen kannst.
Nach deiner Unfallmeldung muss der Versicherer dich in Textform auf die Voraussetzungen und Fristen hinweisen. Tut er das nicht, kann er sich auf eine verpasste Frist nicht berufen (§ 186 VVG), und davon darf kein Vertrag zu deinem Nachteil abweichen (§ 191 VVG). Steht fest, dass er zahlen muss, aber noch nicht wie viel, kannst du einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 187 Abs. 2 VVG). Vor Abschluss der Heilbehandlung gibt es im ersten Jahr als Invaliditätsleistung höchstens die vereinbarte Todesfallsumme (AUB 2020, 9.3).
Was die Unfallversicherung nicht zahlt
Versichert sind Unfälle: Ereignisse, die plötzlich von außen auf deinen Körper wirken und unfreiwillig deine Gesundheit schädigen (§ 178 Abs. 2 VVG). Plötzlich heißt in kurzer Zeit, Schäden durch Dauerbelastung beim Sport zählen nicht. Unfreiwillig heißt nicht selbst herbeigeführt, auch wer grob fahrlässig handelt, ist versichert (Verbraucherzentrale). Krankheiten und Gebrechen wie Diabetes, Gelenkerkrankungen oder eine Fehlstellung der Wirbelsäule deckt die Unfallversicherung nicht (AUB 2020, 3.1).
Die Musterbedingungen erweitern den Begriff: Als Unfall gelten auch Verrenkungen, Zerrungen und Risse an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung, ausdrücklich nicht an Meniskus und Bandscheiben. Ebenso zählen Schäden durch ausströmende Gase, Ertrinken und typische Tauchschäden sowie Verletzungen, die du bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf nimmst (1.4). Ausgeschlossen sind dagegen:
| Nicht versichert | Ausnahme, dann doch versichert | Ziffer |
|---|---|---|
| Bewusstseinsstörungen, auch durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, Schlaganfälle, epileptische und andere Krampfanfälle | ein versicherter Unfall hat sie verursacht | 5.1.1 |
| Vorsätzliche Straftaten | – | 5.1.2 |
| Krieg und Bürgerkrieg | auf einer Auslandsreise überrascht, bis zum Ende des 7. Tages | 5.1.3 |
| Als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts mit Erlaubnispflicht, etwa Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger, als Besatzung oder bei beruflicher Arbeit mit einem Luftfahrzeug | als Fluggast bist du versichert | 5.1.4 |
| Rennen mit Motorfahrzeugen | Freizeitfahrt auf einer öffentlichen Kartbahn in Deutschland | 5.1.5 |
| Kernenergie, Strahlen | – | 5.1.6, 5.2.2 |
| Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen, Hirnblutungen | ein versicherter Unfall war zu mehr als 50 % die Ursache | 5.2.1 |
| Heilmaßnahmen und Eingriffe am Körper | sie waren wegen eines versicherten Unfalls nötig | 5.2.3 |
| Infektionen | Tollwut, Wundstarrkrampf, FSME nach Zeckenstich, Erreger aus einer nicht nur geringfügigen Unfallverletzung | 5.2.4 |
| Vergiftungen durch Schlucken | Kinder bis zu einem vereinbarten Alter, außer durch Nahrungsmittel | 5.2.5 |
| Psychische Reaktionen, auch nach einem Unfall | – | 5.2.6 |
| Bauch- und Unterleibsbrüche | gewaltsame Einwirkung von außen | 5.2.7 |
GDV-Musterbedingungen AUB 2020, Ziffer 5. Tarife dürfen mehr einschließen, maßgeblich sind deine Bedingungen.
Ein Bandscheibenvorfall beim Heben ist nach dem Muster deshalb kein Fall für die Unfallversicherung, eine Rückenerkrankung ohnehin nicht. Auch eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall bleibt nach dem Muster außen vor, die Beinverletzung aus demselben Unfall dagegen ist versichert.
Leistungsarten und worauf es in den Bedingungen ankommt
Neben der Invaliditätsleistung lassen sich weitere Bausteine vereinbaren. Sie kosten extra, und nicht jeder lohnt sich:
| Leistungsart | Was sie zahlt | Einschätzung der Verbraucherzentrale |
|---|---|---|
| Invaliditätsleistung | Einmalzahlung nach dem Invaliditätsgrad (2.1) | die wichtigste Leistung |
| Unfallrente | Monatsrente ab einem vereinbarten Grad, bis zum Tod (2.2) | häufig erst ab 50 % Invalidität und teuer |
| Tagegeld | je Tag nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit, längstens ein Jahr (2.4) | Verdienstausfall besser über eine Krankentagegeldversicherung |
| Krankenhaustagegeld | je Tag vollstationärer Behandlung, bei ambulanter Operation für eine vereinbarte Zahl von Tagen (2.5) | überflüssig oder anders besser abgesichert |
| Todesfallleistung | vereinbarte Summe bei Unfalltod binnen eines Jahres (2.6) | Hinterbliebene besser über eine Risikolebensversicherung absichern |
| Kosmetische Operationen | Kosten bis zur Summe, binnen 3 Jahren, bei Minderjährigen vor dem 21. Geburtstag (2.7) | mit mindestens 10.000 € einschließen |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten | Kosten bis zur Summe, soweit kein anderer zahlen muss (2.8) | mit mindestens 10.000 € einschließen |
Ziffern der AUB 2020. Höhe und Bedingungen der Bausteine legt dein Vertrag fest.
Von Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr rät die Verbraucherzentrale ab: Meist hängt dort eine überteuerte Versicherung an einem schlecht verzinsten Sparvorgang. Risikoschutz und Sparen trennst du besser.
Checkliste für den Vergleich
- Gliedertaxe und Staffel: Werte über dem Muster bringen mehr Geld. Vergleiche die Progressionstabelle selbst, die Zahl im Namen reicht dafür nicht.
- Mitwirkung: Das Muster kürzt erst ab 25 % Mitwirkungsanteil, eine höhere Grenze ist besser, vor allem mit Vorerkrankungen.
- Fristen: Mehr als 15 Monate für Feststellung und Geltendmachung schützen bei Folgen, die sich spät zeigen.
- Unfallbegriff und Ausschlüsse: Was über das Muster hinaus eingeschlossen ist, etwa weitere Infektionen oder Eigenbewegungen.
- Gesundheitsfragen: Im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Schutz gefährdet (AUB 2020, 13).
Vergleiche Angebote mit gleicher Grundsumme, gleicher Staffel und gleichen Bausteinen. Welche Absicherung neben der Unfallversicherung wichtiger ist, ordnet der Vorsorge-Bedarfsrechner ein.
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass es ein Unfall war?
Was kann ich tun, wenn der Versicherer zu wenig zahlt?
Ersetzt die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bin ich nicht schon gesetzlich unfallversichert?
Gilt die private Unfallversicherung auch im Urlaub?
Zahlt die Unfallversicherung, wenn jemand stirbt?
Lohnt sich eine Unfallversicherung für Kinder?
Was bringt eine Unfallrente?
Kann der Versicherer nach einem Unfall kündigen?
Muss ich einen Berufswechsel melden?
Quellen
- GDV: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2020 (Stand Juni 2025): Unfallbegriff, Gliedertaxe, Fristen, Mitwirkung, Ausschlüsse, Leistungsarten gdv.de
- GDV: BB Progression 2020 (Stand 21.06.2021): Muster für die Progression, Staffel offen gdv.de
- Alte Leipziger: Progressive Invaliditätsstaffel 225 % (U 44.6): Staffel 225 %, Stand 01.2014 vermittlerportal.de
- Alte Leipziger: Progressive Invaliditätsstaffel 500 %+ (U 57.4): andere 500-%-Staffel, Stand 01.2014 vermittlerportal.de
- VGH: Unfallversicherung mit und ohne Progression: Staffel 350 % und 500 %, Leistung je Körperteil sparkasse-osterode.de
- SV SparkassenVersicherung: Progressive Invaliditätsstaffel 500 %: gleiche 500-%-Staffel wie die VGH sparkassenversicherung.de
- § 178 VVG: Unfallbegriff, vermutete Unfreiwilligkeit gesetze-im-internet.de
- § 180 VVG: Invalidität, dauerhaft ab drei Jahren gesetze-im-internet.de
- § 182 VVG: Beweislast bei Mitwirkung gesetze-im-internet.de
- § 186 VVG: Hinweis auf Fristen gesetze-im-internet.de
- § 187 VVG: Anerkenntnis und Fälligkeit gesetze-im-internet.de
- § 188 VVG: Neubemessung der Invalidität gesetze-im-internet.de
- § 8 SGB VII: Arbeits- und Wegeunfall gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale: Private Unfallversicherung: Faustformel, Progression, Leistungsarten, Stand 01.09.2026 verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale: Kinderinvaliditätsversicherung: Schutz für Kinder, Stand 11.02.2026 verbraucherzentrale.de
- Versicherungsombudsmann: Das Schlichtungsverfahren: kostenlos, bis 100.000 € Beschwerdewert versicherungsombudsmann.de
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