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Unfallversicherung-Rechner: Auszahlung berechnen

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn nach einem Unfall ein Dauerschaden bleibt. Die Auszahlung ist ein Prozentsatz der Grundsumme: so viel, wie der Invaliditätsgrad ausmacht, mit Progression ab 25 % Invalidität mehr. Verlierst du eine Hand, sind das nach der Gliedertaxe 55 %. Bei 150.000 € Grundsumme bekommst du dann ohne Progression 82.500 €, mit 350 % Progression 187.500 €. Der Rechner verbindet Grundsumme, Invaliditätsgrad und Progression und zeigt, welche Grundsumme die Faustformel der Verbraucherzentrale für dich nennt.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Unfallversicherung-Rechner

Invaliditätsleistung

187.500 €

Invaliditätsgrad 55 % · 125 % der Grundsumme · ohne Progression 82.500 €

Hand: 55 % nach der Gliedertaxe. Bei voller Invalidität zahlt der Vertrag 525.000 €. Die Faustformel der Verbraucherzentrale nennt für dein Alter das 5-fache Bruttojahreseinkommen als Grundsumme, bei dir 225.000 €.

Invaliditätsgrad
55 %
Ohne Progression
82.500 €
Volle Invalidität
525.000 €

Unter der Faustformel: Die Grundsumme liegt unter dem 5-fachen Bruttojahreseinkommen, das die Faustformel der Verbraucherzentrale für dein Alter nennt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dein Einkommen allerdings auch bei Krankheit.

Auf dieser Seite
  1. Auszahlung berechnen
  2. Invaliditätsgrad berechnen
  3. Gliedertaxe
  4. Progressionstabelle
  5. Welche Grundsumme
  6. Fristen nach dem Unfall
  7. Was nicht versichert ist
  8. Leistungsarten und Bedingungen
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Auszahlung berechnen: so rechnet die Unfallversicherung

Die Invaliditätsleistung bekommst du als Einmalzahlung. Grundlage sind die vereinbarte Versicherungssumme, meist Grundsumme genannt, und der unfallbedingte Invaliditätsgrad (AUB 2020, Ziffer 2.1.2.1). Mit Progression kommt eine Staffel dazu, die hohe Grade stärker zählt.

  1. Invaliditätsgrad feststellenFür Arme, Beine, Finger, Zehen und die Sinnesorgane gilt der feste Wert der Gliedertaxe, bei teilweiser Beeinträchtigung der passende Bruchteil. Alle anderen Unfallfolgen bemisst ein Arzt. Vorschäden und mitwirkende Krankheiten gehen ab.
  2. Leistungsprozent nach der StaffelOhne Progression ist das Leistungsprozent gleich dem Invaliditätsgrad. Mit Progression zählt jeder Prozentpunkt über 25 % mehrfach, über 50 % noch einmal mehr. Die Faktoren stehen in den Besonderen Bedingungen deines Vertrags.
  3. Mal GrundsummeLeistungsprozent mal Grundsumme ergibt die Auszahlung. Mehr als 100 % Invalidität gibt es nicht, die höchste Auszahlung ist deshalb Grundsumme mal Progression.

Auszahlung = Grundsumme × Leistungsprozent aus der Staffel, ohne Progression: Grundsumme × Invaliditätsgrad

Rechenweg Verlust einer Hand bei 150.000 € Grundsumme und 350 % Progression

Die Staffel zählt bis 25 % einfach, von 25 bis 50 % dreifach und darüber fünffach.

Invaliditätsgrad: Verlust einer Hand laut Gliedertaxe
55 %
bis 25 % einfach: 25 × 1
25 %
von 25 bis 50 % dreifach: 25 × 3
75 %
über 50 % fünffach: 5 × 5
25 %
Leistung in Prozent der Grundsumme
125 %
Ohne Progression: 150.000 € × 55 %
82.500 €
Auszahlung mit Progression: 150.000 € × 125 %
187.500 €

Bei voller Invalidität zahlt dieser Vertrag 525.000 €.

Oft steht die Formel als Grundsumme × Invaliditätsgrad × Progressionsfaktor. Das passt, wenn du als Faktor nimmst, was die Staffel bei genau diesem Grad ergibt: hier 125 % geteilt durch 55 %, also 2,27. Den vollen Faktor von 3,5 gibt es erst bei 100 % Invalidität. Wer 55 % einfach mit 3,5 malnimmt, kommt auf 288.750 €, bei dieser Staffel 101.250 € zu viel.

Unter 25 % Invalidität ändert die Progression nichts. Der Verlust eines Daumens (20 %) bringt bei 150.000 € Grundsumme mit und ohne Progression 30.000 €.

Invaliditätsgrad berechnen: Teilverlust, mehrere Verletzungen, Vorschäden

Invalidität heißt, dass deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch den Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist sie, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre besteht und keine Besserung zu erwarten ist (§ 180 VVG). Ein Bruch, der nach einem Jahr folgenlos verheilt, zählt also nicht. Wie der Grad bemessen wird, regelt dein Vertrag. Nach den Musterbedingungen gilt:

RegelSo wird gerechnetBeispiel
GliedertaxeFester Wert bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit (2.1.2.2.1)Hand: 55 %
TeilverlustDer entsprechende Bruchteil des Werts (2.1.2.2.1)Arm zu einem Zehntel beeinträchtigt: 7 %
Außerhalb der GliedertaxeWie stark die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist, gemessen an einer durchschnittlichen Person gleichen Alters und Geschlechts, nur nach medizinischen Gesichtspunkten (2.1.2.2.2)Wirbelsäule, Becken, innere Organe
VorinvaliditätWar das Körperteil schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, geht dieser Grad ab (2.1.2.2.3)Arm 70 %, vorher schon 7 %: 63 %
Mehrere KörperteileDie Grade werden addiert, mehr als 100 % zählen nicht (2.1.2.2.4)Arm 70 % und halbes Bein 35 %: 100 %
Mitwirkung von KrankheitenDer Grad sinkt um den Anteil, mit dem Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben, erst ab 25 % (3.2)halbes Bein 35 %, Mitwirkung 40 %: 21 %

Ziffern der GDV-Musterbedingungen AUB 2020. Dein Vertrag kann abweichen.

Mit Progression wiegt die Mitwirkung schwerer: Sie senkt den Grad, bevor die Staffel greift. Fällt er dadurch unter 25 %, entfällt der Aufschlag ganz.

Rechenbeispiel Mitwirkung einer Vorerkrankung, 150.000 € Grundsumme und 350 % Progression
Bein über der Mitte des Oberschenkels, zur Hälfte funktionsunfähig (die Hälfte von 70 %)
35 %
Mitwirkung einer Gelenkerkrankung: 40 % von 35 %
−14 %
Unfallbedingter Invaliditätsgrad
21 %
Auszahlung ohne Mitwirkung (55 % der Grundsumme)
82.500 €
Auszahlung mit Mitwirkung (21 % der Grundsumme)
31.500 €

Die Mitwirkung senkt den Grad um 40 %, die Auszahlung aber um 62 %.

Maßgeblich ist der Zustand, der spätestens am Ende des 3. Jahres nach dem Unfall erkennbar ist (AUB 2020, 2.1.2.2). Im Rechner oben wählst du das Körperteil und den Funktionsverlust, weitere Verletzungen trägst du darunter ein. Vorschäden und Mitwirkung ziehst du vorher selbst ab: Wähle dann „keins, nur eigener Wert“ und trag den verbleibenden Grad ein.

Gliedertaxe: Invaliditätsgrad für jedes Körperteil

Die Gliedertaxe ist eine feste Tabelle für Arme, Beine, Hände, Finger, Zehen und Sinnesorgane. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit gelten ausschließlich ihre Werte, auch wenn dich der Verlust im Beruf besonders hart trifft. Die Werte unten stehen in den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV, AUB 2020 in der Fassung von Juni 2025.

KörperteilInvaliditätsgradohne Progression350 %500 %
Arm70 %70.000 €200.000 €260.000 €
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks65 %65.000 €175.000 €220.000 €
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks60 %60.000 €150.000 €180.000 €
Hand55 %55.000 €125.000 €140.000 €
Daumen20 %20.000 €20.000 €20.000 €
Zeigefinger10 %10.000 €10.000 €10.000 €
anderer Finger5 %5.000 €5.000 €5.000 €
Bein über der Mitte des Oberschenkels70 %70.000 €200.000 €260.000 €
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels60 %60.000 €150.000 €180.000 €
Bein bis unterhalb des Knies50 %50.000 €100.000 €100.000 €
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels45 %45.000 €85.000 €85.000 €
Fuß40 %40.000 €70.000 €70.000 €
große Zehe5 %5.000 €5.000 €5.000 €
andere Zehe2 %2.000 €2.000 €2.000 €
Auge50 %50.000 €100.000 €100.000 €
Gehör auf einem Ohr30 %30.000 €40.000 €40.000 €
Geruchssinn10 %10.000 €10.000 €10.000 €
Geschmackssinn5 %5.000 €5.000 €5.000 €

Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit, Leistung bei 100.000 € Grundsumme. Gliedertaxe: GDV-Musterbedingungen AUB 2020, Ziffer 2.1.2.2.1. Progression nach der Staffel im nächsten Abschnitt.

Der GDV kennzeichnet die Werte als unverbindlich, Versicherer dürfen andere vereinbaren. Für manche Berufsgruppen wie Musiker, Chirurgen oder Friseure gibt es Tarife mit eigenen Gliedertaxen, in denen einzelne Körperteile deutlich besser versichert sind (Verbraucherzentrale). Maßgeblich ist die Tabelle in deinen Bedingungen. Höhere Werte bringen bei gleicher Grundsumme mehr Geld, mit Progression oft deutlich mehr, weil der Grad früher über die Schwellen kommt.

Progression: Tabelle für 225, 350 und 500 %

Mit Progression steigt die Leistung bei schweren Unfallfolgen überproportional. Die Musterbedingungen des GDV geben nur das Gerüst vor: Für jeden Prozentpunkt über einer Schwelle zahlt der Versicherer zusätzlich einen festen Prozentsatz der Versicherungssumme (BB Progression 2020). Schwellen und Sätze legt jeder Versicherer selbst fest. Verbreitet sind Staffeln mit Schwellen bei 25 und 50 %. Die Zahl im Namen nennt die Leistung bei voller Invalidität: Mit 350 % zahlt der Vertrag bei 100 % Invalidität das 3,5-Fache der Grundsumme.

Invaliditätsgradohne Progression225 %350 %500 %
10 %10 %10 %10 %10 %
25 %25 %25 %25 %25 %
30 %30 %35 %40 %40 %
40 %40 %55 %70 %70 %
50 %50 %75 %100 %100 %
55 %55 %90 %125 %140 %
60 %60 %105 %150 %180 %
70 %70 %135 %200 %260 %
80 %80 %165 %250 %340 %
90 %90 %195 %300 %420 %
100 %100 %225 %350 %500 %

Leistung in Prozent der Grundsumme. 225 %: über 25 % zweifach, über 50 % dreifach (Alte Leipziger). 350 %: dreifach und fünffach (VGH, Alte Leipziger). 500 %: dreifach und achtfach (VGH, SV SparkassenVersicherung). Der Rechner oben rechnet 225 %, 350 % und 500 % nach diesen Staffeln.

500 % ist nicht gleich 500 %

Wie die Leistung zwischen 25 % und voller Invalidität wächst, kann bei gleicher Zahl im Namen ganz verschieden sein. Die Alte Leipziger zählt in ihrer Staffel „500 %+“ jeden Prozentpunkt über 25 % fünffach und über 50 % siebenfach. Bei 50 % Invalidität zahlt sie damit 150 % der Grundsumme, die Staffel in der Tabelle 100 %. Bei 70 % sind es 290 % gegen 260 %. Vergleiche Angebote deshalb anhand der Tabelle in den Besonderen Bedingungen, nicht anhand der Zahl im Namen.

Progression oder höhere Grundsumme?

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist eine Progression meist günstiger, als die Grundsumme deutlich anzuheben, bei vielen Unfällen reicht die Invalidität aber nicht für höhere Zahlungen. Zwei Verträge im Vergleich:

Invaliditätsgrad150.000 € mit 350 %300.000 € ohne Progression
20 %30.000 €60.000 €
35 %82.500 €105.000 €
50 %150.000 €150.000 €
70 %300.000 €210.000 €
100 %525.000 €300.000 €

Markiert ist der höhere Betrag. Bei 50 % zahlen beide gleich viel.

Unter 50 % Invalidität zahlt die doppelte Grundsumme mehr, darüber die Progression. Was beide Varianten kosten, hängt von Tarif, Beruf und Alter ab, Beiträge schätzt diese Seite bewusst nicht. Lass dir für dein Angebot beide rechnen.

Invaliditätssumme berechnen: welche Grundsumme passt?

Grundsumme, Versicherungssumme für Invalidität oder Invaliditätssumme: In den Bedingungen ist damit meist derselbe Betrag gemeint, von dem der Versicherer seinen Prozentsatz zahlt. Die höchste mögliche Auszahlung ist Grundsumme mal Progression, bei 150.000 € und 350 % also 525.000 €. Schau bei Angeboten nach, ob eine Summe die Grundsumme meint oder schon die Höchstleistung.

Für die Höhe nennt die Verbraucherzentrale eine gängige Faustformel für Berufstätige: mit 30 Jahren das sechsfache Bruttojahreseinkommen, mit 40 das fünffache, mit 50 das vierfache. Mit dem Alter wachsen die eigenen Renten- und Versorgungsansprüche, die Versicherung muss weniger abdecken. Eine Dynamik, die Summe und Beitrag jedes Jahr anhebt, braucht es nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht unbedingt. Besser ist eine ausreichende Summe von Anfang an.

Bruttojahreseinkommenmit 30 Jahrenmit 40 Jahrenmit 50 Jahren
30.000 €180.000 €150.000 €120.000 €
40.000 €240.000 €200.000 €160.000 €
50.000 €300.000 €250.000 €200.000 €
60.000 €360.000 €300.000 €240.000 €
80.000 €480.000 €400.000 €320.000 €

Faustformel der Verbraucherzentrale, Stand 1. September 2026. Für Zwischenalter nimmt der Rechner die nächste Stufe, mit 35 Jahren also das fünffache Einkommen. Über 50 nennt die Faustformel keinen eigenen Wert, der Rechner bleibt dann beim vierfachen Einkommen.

Die Summe deckt einen Kapitalbedarf nach schweren Unfällen, etwa für den Umbau der Wohnung. Einen dauerhaften Verlust der Arbeitskraft gleicht sie nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht aus, dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da. Was die Rentenversicherung bei Erwerbsminderung zahlt, zeigt der Erwerbsminderungsrenten-Rechner.

Fristen nach dem Unfall: 15 Monate für die Invalidität

Die wichtigste Frist betrifft die Invalidität. Sie muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt sein, und du musst sie innerhalb von 15 Monaten beim Versicherer geltend machen (AUB 2020, 2.1.1.2 und 2.1.1.3). Fehlt eines davon, gibt es keine Invaliditätsleistung. Geltend machen ist formlos: Es genügt die Mitteilung, dass du von einer Invalidität ausgehst. Manche Tarife geben mehr Zeit, schau in deine Bedingungen.

WasFristGrundlage
Arzt hinzuziehen und Versicherer informierenunverzüglichAUB 7.1
Tod nach einem Unfall meldenbinnen 48 StundenAUB 7.5
Invalidität eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt15 Monate nach dem UnfallAUB 2.1.1.2
Invalidität beim Versicherer geltend machen15 Monate nach dem UnfallAUB 2.1.1.3
Versicherer erklärt, ob und wie viel er zahltein Monat nach den nötigen Unterlagen, bei Invaliditätsleistung 3 Monate§ 187 Abs. 1 VVG
Zahlung nach dem Anerkenntnis2 Wochen§ 187 Abs. 2 VVG
Neubemessung des Invaliditätsgradsjährlich, bis 3 Jahre nach dem Unfall§ 188 VVG
Verjährung3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, gehemmt während der Prüfung§§ 195, 199 BGB, § 15 VVG

AUB = GDV-Musterbedingungen AUB 2020. Die Fristen des VVG gelten für jeden Vertrag, die der AUB nur, wenn dein Vertrag sie so übernimmt.

Die 15 Monate laufen ab dem Unfalltag

Warte mit Arzttermin und Mitteilung nicht, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Die Frist läuft auch während Reha und Krankschreibung. Schick die Mitteilung so, dass du den Zugang beweisen kannst.

Nach deiner Unfallmeldung muss der Versicherer dich in Textform auf die Voraussetzungen und Fristen hinweisen. Tut er das nicht, kann er sich auf eine verpasste Frist nicht berufen (§ 186 VVG), und davon darf kein Vertrag zu deinem Nachteil abweichen (§ 191 VVG). Steht fest, dass er zahlen muss, aber noch nicht wie viel, kannst du einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 187 Abs. 2 VVG). Vor Abschluss der Heilbehandlung gibt es im ersten Jahr als Invaliditätsleistung höchstens die vereinbarte Todesfallsumme (AUB 2020, 9.3).

Was die Unfallversicherung nicht zahlt

Versichert sind Unfälle: Ereignisse, die plötzlich von außen auf deinen Körper wirken und unfreiwillig deine Gesundheit schädigen (§ 178 Abs. 2 VVG). Plötzlich heißt in kurzer Zeit, Schäden durch Dauerbelastung beim Sport zählen nicht. Unfreiwillig heißt nicht selbst herbeigeführt, auch wer grob fahrlässig handelt, ist versichert (Verbraucherzentrale). Krankheiten und Gebrechen wie Diabetes, Gelenkerkrankungen oder eine Fehlstellung der Wirbelsäule deckt die Unfallversicherung nicht (AUB 2020, 3.1).

Die Musterbedingungen erweitern den Begriff: Als Unfall gelten auch Verrenkungen, Zerrungen und Risse an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung, ausdrücklich nicht an Meniskus und Bandscheiben. Ebenso zählen Schäden durch ausströmende Gase, Ertrinken und typische Tauchschäden sowie Verletzungen, die du bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf nimmst (1.4). Ausgeschlossen sind dagegen:

Nicht versichertAusnahme, dann doch versichertZiffer
Bewusstseinsstörungen, auch durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, Schlaganfälle, epileptische und andere Krampfanfälleein versicherter Unfall hat sie verursacht5.1.1
Vorsätzliche Straftaten–5.1.2
Krieg und Bürgerkriegauf einer Auslandsreise überrascht, bis zum Ende des 7. Tages5.1.3
Als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts mit Erlaubnispflicht, etwa Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger, als Besatzung oder bei beruflicher Arbeit mit einem Luftfahrzeugals Fluggast bist du versichert5.1.4
Rennen mit MotorfahrzeugenFreizeitfahrt auf einer öffentlichen Kartbahn in Deutschland5.1.5
Kernenergie, Strahlen–5.1.6, 5.2.2
Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen, Hirnblutungenein versicherter Unfall war zu mehr als 50 % die Ursache5.2.1
Heilmaßnahmen und Eingriffe am Körpersie waren wegen eines versicherten Unfalls nötig5.2.3
InfektionenTollwut, Wundstarrkrampf, FSME nach Zeckenstich, Erreger aus einer nicht nur geringfügigen Unfallverletzung5.2.4
Vergiftungen durch SchluckenKinder bis zu einem vereinbarten Alter, außer durch Nahrungsmittel5.2.5
Psychische Reaktionen, auch nach einem Unfall–5.2.6
Bauch- und Unterleibsbrüchegewaltsame Einwirkung von außen5.2.7

GDV-Musterbedingungen AUB 2020, Ziffer 5. Tarife dürfen mehr einschließen, maßgeblich sind deine Bedingungen.

Ein Bandscheibenvorfall beim Heben ist nach dem Muster deshalb kein Fall für die Unfallversicherung, eine Rückenerkrankung ohnehin nicht. Auch eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall bleibt nach dem Muster außen vor, die Beinverletzung aus demselben Unfall dagegen ist versichert.

Leistungsarten und worauf es in den Bedingungen ankommt

Neben der Invaliditätsleistung lassen sich weitere Bausteine vereinbaren. Sie kosten extra, und nicht jeder lohnt sich:

LeistungsartWas sie zahltEinschätzung der Verbraucherzentrale
InvaliditätsleistungEinmalzahlung nach dem Invaliditätsgrad (2.1)die wichtigste Leistung
UnfallrenteMonatsrente ab einem vereinbarten Grad, bis zum Tod (2.2)häufig erst ab 50 % Invalidität und teuer
Tagegeldje Tag nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit, längstens ein Jahr (2.4)Verdienstausfall besser über eine Krankentagegeldversicherung
Krankenhaustagegeldje Tag vollstationärer Behandlung, bei ambulanter Operation für eine vereinbarte Zahl von Tagen (2.5)überflüssig oder anders besser abgesichert
Todesfallleistungvereinbarte Summe bei Unfalltod binnen eines Jahres (2.6)Hinterbliebene besser über eine Risikolebensversicherung absichern
Kosmetische OperationenKosten bis zur Summe, binnen 3 Jahren, bei Minderjährigen vor dem 21. Geburtstag (2.7)mit mindestens 10.000 € einschließen
Such-, Bergungs- und RettungskostenKosten bis zur Summe, soweit kein anderer zahlen muss (2.8)mit mindestens 10.000 € einschließen

Ziffern der AUB 2020. Höhe und Bedingungen der Bausteine legt dein Vertrag fest.

Von Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr rät die Verbraucherzentrale ab: Meist hängt dort eine überteuerte Versicherung an einem schlecht verzinsten Sparvorgang. Risikoschutz und Sparen trennst du besser.

Checkliste für den Vergleich

  • Gliedertaxe und Staffel: Werte über dem Muster bringen mehr Geld. Vergleiche die Progressionstabelle selbst, die Zahl im Namen reicht dafür nicht.
  • Mitwirkung: Das Muster kürzt erst ab 25 % Mitwirkungsanteil, eine höhere Grenze ist besser, vor allem mit Vorerkrankungen.
  • Fristen: Mehr als 15 Monate für Feststellung und Geltendmachung schützen bei Folgen, die sich spät zeigen.
  • Unfallbegriff und Ausschlüsse: Was über das Muster hinaus eingeschlossen ist, etwa weitere Infektionen oder Eigenbewegungen.
  • Gesundheitsfragen: Im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Schutz gefährdet (AUB 2020, 13).

Vergleiche Angebote mit gleicher Grundsumme, gleicher Staffel und gleichen Bausteinen. Welche Absicherung neben der Unfallversicherung wichtiger ist, ordnet der Vorsorge-Bedarfsrechner ein.

Häufige Fragen

Muss ich beweisen, dass es ein Unfall war?
Ja, dass du nach dem Unfallbegriff des Vertrags einen Unfall erlitten hast, musst du beweisen (Verbraucherzentrale). Nur die Unfreiwilligkeit wird vermutet, bis der Versicherer das Gegenteil zeigt (§ 178 Abs. 2 Satz 2 VVG). Will der Versicherer kürzen, weil Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben, muss er das nachweisen (§ 182 VVG). Halte deshalb früh fest, wie es passiert ist: Zeugen, Fotos, den ersten Arztbericht.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer zu wenig zahlt?
Lass dir erklären, wie er den Invaliditätsgrad bemessen hat, und vergleiche mit Gliedertaxe und Arztbericht. Bis 3 Jahre nach dem Unfall kannst du jährlich eine Neubemessung verlangen. Hat der Versicherer dich darüber nicht unterrichtet, kann er sich auf eine Verspätung nicht berufen (§ 188 VVG). Als Verbraucher kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden: Er ist bis 100.000 € Beschwerdewert zuständig, bis 10.000 € muss sich der Versicherer an seine Entscheidung halten. Danach bleibt die Klage. Die Verjährung ist gehemmt, bis dir die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht (§ 15 VVG).
Ersetzt die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Sie zahlt nur nach Unfällen, berufsunfähig werden Menschen aber in mehr als 90 % der Fälle durch eine Krankheit (Verbraucherzentrale). Wer sein Einkommen absichern will, braucht zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders wichtig ist die Unfallversicherung nach Einschätzung der Verbraucherzentrale für Selbstständige, Menschen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, Menschen mit hohem Unfallrisiko und Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Bin ich nicht schon gesetzlich unfallversichert?
Nur bei der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin und zurück (§ 8 SGB VII). Kinder sind in Kita und Schule versichert, Studierende an der Hochschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII). Für Unfälle in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nichts. Die private gilt rund um die Uhr.
Gilt die private Unfallversicherung auch im Urlaub?
Ja, nach den Musterbedingungen weltweit und rund um die Uhr (AUB 2020, 1.2). Eine Grenze zieht der Krieg: Wirst du auf einer Auslandsreise überraschend von Krieg oder Bürgerkrieg betroffen, bleibt der Schutz bis zum Ende des 7. Tages nach dessen Beginn. Reist du in ein Land, in dem schon Krieg herrscht, besteht keiner (5.1.3).
Zahlt die Unfallversicherung, wenn jemand stirbt?
Nur wenn eine Todesfallleistung vereinbart ist und die versicherte Person binnen eines Jahres an den Unfallfolgen stirbt (AUB 2020, 2.6). Eine Invaliditätsleistung gibt es in diesem Fall nicht (2.1.1.4). Stirbt sie vor der Bemessung der Invalidität aus einem anderen Grund oder erst später, zahlt der Versicherer die Invaliditätsleistung nach dem Grad, mit dem nach den ärztlichen Befunden zu rechnen war (2.1.2.3). Für Hinterbliebene ist eine Risikolebensversicherung gedacht, sie zahlt auch nach einer Krankheit.
Lohnt sich eine Unfallversicherung für Kinder?
Gesetzlich sind Kinder nur in Kita, Schule und auf dem Weg dorthin versichert, nicht in der Freizeit. Die Verbraucherzentrale hält aber eine Kinderinvaliditätsversicherung für den besseren Schutz: Sie zahlt auch, wenn eine Krankheit zur Invalidität führt, und das ist bei Kindern viel wahrscheinlicher als ein Unfall. Bei einer Kinderunfallversicherung gelten Sonderregeln: Vergiftungen sind bis zu einem vereinbarten Alter eingeschlossen (AUB 2020, 5.2.5), und die Frist für eine Neubemessung darf länger sein als 3 Jahre (§ 188 Abs. 1 VVG).
Was bringt eine Unfallrente?
Sie zahlt jeden Monat statt oder zusätzlich zur Einmalzahlung, ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, rückwirkend ab dem Unfallmonat und bis zum Tod, es sei denn, eine Neubemessung ergibt einen Grad unter der vereinbarten Schwelle (AUB 2020, 2.2). Die Verbraucherzentrale hält sie für weniger empfehlenswert: Es gibt sie häufig erst ab 50 % Invalidität, und sie ist teuer. Einen Einkommensausfall gleichen Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeitsversicherung besser aus, weil sie auch bei Krankheit zahlen.
Kann der Versicherer nach einem Unfall kündigen?
Ja. Nach den Musterbedingungen dürfen beide Seiten kündigen, sobald der Versicherer erstmals geleistet hat oder du auf eine Leistung klagst. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Zahlung oder dem Ende des Rechtsstreits zugehen, die des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam (AUB 2020, 10.3). Für einen neuen Vertrag musst du die Gesundheitsfragen dann wieder vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
Muss ich einen Berufswechsel melden?
Ja, unverzüglich (AUB 2020, 6.2.1). Der Beitrag hängt vom Beruf ab: Versicherer teilen in Gefahrengruppen ein, kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten sind günstiger als körperliche und handwerkliche (Verbraucherzentrale). Ergeben sich für den neuen Beruf bei gleichem Beitrag niedrigere Summen, gelten sie einen Monat nach dem Wechsel. Höhere gelten ab deiner Mitteilung, spätestens nach einem Monat (6.2.2, § 181 VVG). Auf Wunsch bleibt die Summe gleich und der Beitrag ändert sich.

Quellen

  1. GDV: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2020 (Stand Juni 2025): Unfallbegriff, Gliedertaxe, Fristen, Mitwirkung, Ausschlüsse, Leistungsarten gdv.de
  2. GDV: BB Progression 2020 (Stand 21.06.2021): Muster für die Progression, Staffel offen gdv.de
  3. Alte Leipziger: Progressive Invaliditätsstaffel 225 % (U 44.6): Staffel 225 %, Stand 01.2014 vermittlerportal.de
  4. Alte Leipziger: Progressive Invaliditätsstaffel 500 %+ (U 57.4): andere 500-%-Staffel, Stand 01.2014 vermittlerportal.de
  5. VGH: Unfallversicherung mit und ohne Progression: Staffel 350 % und 500 %, Leistung je Körperteil sparkasse-osterode.de
  6. SV SparkassenVersicherung: Progressive Invaliditätsstaffel 500 %: gleiche 500-%-Staffel wie die VGH sparkassenversicherung.de
  7. § 178 VVG: Unfallbegriff, vermutete Unfreiwilligkeit gesetze-im-internet.de
  8. § 180 VVG: Invalidität, dauerhaft ab drei Jahren gesetze-im-internet.de
  9. § 182 VVG: Beweislast bei Mitwirkung gesetze-im-internet.de
  10. § 186 VVG: Hinweis auf Fristen gesetze-im-internet.de
  11. § 187 VVG: Anerkenntnis und Fälligkeit gesetze-im-internet.de
  12. § 188 VVG: Neubemessung der Invalidität gesetze-im-internet.de
  13. § 8 SGB VII: Arbeits- und Wegeunfall gesetze-im-internet.de
  14. Verbraucherzentrale: Private Unfallversicherung: Faustformel, Progression, Leistungsarten, Stand 01.09.2026 verbraucherzentrale.de
  15. Verbraucherzentrale: Kinderinvaliditätsversicherung: Schutz für Kinder, Stand 11.02.2026 verbraucherzentrale.de
  16. Versicherungsombudsmann: Das Schlichtungsverfahren: kostenlos, bis 100.000 € Beschwerdewert versicherungsombudsmann.de

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