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So wird gerechnet: Deckungssumme und Selbstbeteiligung
Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen, und zwar in voller Höhe (§ 823 BGB). Eine Obergrenze kennt das Gesetz nicht. Die Privathaftpflicht übernimmt diese Pflicht für dich: Sie prüft die Forderung, zahlt, was berechtigt ist, und wehrt ab, was nicht berechtigt ist (§ 100 VVG). Ihre Leistung hat aber Grenzen. Sie stehen in deinem Vertrag, als Maßstab dienen die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV (AVB PHV), an denen auch die Stiftung Warentest die Tarife misst.
- Selbstbeteiligung abziehenHast du eine vereinbart, trägst du sie bei jedem Schaden. Sie wird vom Betrag der berechtigten Forderung abgezogen, auch wenn diese über der Deckungssumme liegt (A1-5.4).
- Deckungssumme als ObergrenzeMehr als die vereinbarte Summe zahlt der Versicherer je Schadenfall nicht (A1-5.1).
- Den Rest trägst duWas darüber liegt, schuldest du dem Geschädigten selbst.
Versicherung zahlt = Forderung − Selbstbeteiligung, höchstens die Deckungssumme
Kosten für Anwälte, Gutachter und Gericht, um eine Forderung zu prüfen und abzuwehren, rechnet der Versicherer nicht auf die Deckungssumme an (A1-5.5, § 101 VVG). Liegen die berechtigten Forderungen über der Summe, trägt er Prozesskosten nur noch im Verhältnis von Summe zu Forderung (A1-5.6).
Angenommen, du beschädigst aus Versehen ein fremdes Gerät, die Reparatur kostet 2.400 €, und dein Vertrag sieht 150 € Selbstbeteiligung vor.
- Berechtigte Forderung
- 2.400 €
- Selbstbeteiligung
- −150 €
- Versicherung zahlt
- 2.250 €
- Du zahlst selbst
- 150 €
Angenommen, ein Unfall kostet so viel, wie das Gesetz für Autos als Mindestdeckung bei Personenschäden vorschreibt.
- Berechtigte Forderung
- 7.500.000 €
- Selbstbeteiligung
- −150 €
- Obergrenze: Deckungssumme
- 5 Mio. €
- Versicherung zahlt
- 5.000.000 €
- Du zahlst selbst
- 2.500.000 €
Die Selbstbeteiligung ändert hier nichts mehr, weil die Forderung auch nach ihrem Abzug über der Summe liegt. Mit 10 Mio. € Deckung hättest du nur die Selbstbeteiligung von 150 € getragen.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Mindestens 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden. Das raten die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest übereinstimmend. Besser sind laut Verbraucherzentrale 50 Mio. € oder 100 Mio. €, die es für wenige Euro mehr gibt.
Teuer werden vor allem Personenschäden. Der Geschädigte kann Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflege, Schmerzensgeld und bei bleibenden Schäden eine Rente verlangen. Wie hoch das im Einzelfall wird, weiß vorher niemand. Einen Anhaltspunkt gibt der Gesetzgeber: Für Autos schreibt er je Schadensfall mindestens 7,5 Mio. € Deckung für Personenschäden und 1,3 Mio. € für Sachschäden vor (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG). So verteilt sich ein Schaden dieser Größe:
| Deckungssumme | Versicherung zahlt | Du zahlst selbst |
|---|---|---|
| 3 Mio. € | 3.000.000 € | 4.500.000 € |
| 5 Mio. € | 5.000.000 € | 2.500.000 € |
| 10 Mio. € | 7.500.000 € | 0 € |
| 50 Mio. € | 7.500.000 € | 0 € |
Schaden von 7.500.000 € ohne Selbstbeteiligung, gerechnet mit dem Rechner oben.
Die Musterbedingungen kennen zwei weitere Grenzen. Muss der Versicherer dem Geschädigten eine lebenslange Rente zahlen, rechnet er sie in einen Kapitalwert um. Liegt dieser über der Summe, übernimmt er nur den entsprechenden Anteil jeder Rentenzahlung (A1-5.7). Und alle Schäden eines Versicherungsjahres zusammen sind auf ein Vielfaches der Summe begrenzt (A1-5.2), das Vielfache steht im Vertrag.
Was passiert, wenn die Deckungssumme nicht reicht?
Dann schuldest du den Rest selbst, mit deinem Vermögen und deinem künftigen Einkommen. Ein Urteil über die Forderung verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Vom Lohn darf der Gläubiger pfänden, was über der Pfändungsfreigrenze liegt. Als letzter Ausweg bleibt die Privatinsolvenz: Die Restschuldbefreiung erfasst auch Schadenersatz aus Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schulden aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (§ 302 Nr. 1 InsO).
Was ist versichert, was nicht?
Versichert ist deine gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, nicht aus Beruf, Dienst oder Betrieb (A1-1). Die Versicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen ist nur Vorsatz (§ 103 VVG). Das unterscheidet sie von Hausrat- und Gebäudeversicherung, die bei grober Fahrlässigkeit kürzen dürfen (§ 81 VVG).
Ersetzt wird, was der Geschädigte nach dem Gesetz verlangen kann. Bei einer beschädigten Sache sind das die Reparatur und eine Wertminderung, bei einem Totalschaden der Zeitwert, also der Preis einer gleichwertigen gebrauchten Sache.
| Fall | Privathaftpflicht | Musterbedingungen |
|---|---|---|
| Du verletzt jemanden als Fußgänger oder Radfahrer | versichert | A1-1 |
| Du beschädigst aus Versehen fremde Sachen | versichert, Reparatur oder Zeitwert | A1-1 |
| Schaden an der gemieteten Wohnung | mit Mietsachschäden, nicht bei Abnutzung | A1-6.6 |
| Geliehene oder geleaste Sachen | nur mit Zusatzbaustein | A1-7.5 |
| Katze, Kaninchen, Bienen | versichert | A1-6.9.1 |
| Eigener Hund, eigenes Pferd | nicht versichert | A1-6.9.1 |
| Fremden Hund ausführen, fremdes Pferd reiten | versichert, wenn keine Tierhalterhaftpflicht zahlt | A1-6.9.2 |
| Auto, Motorrad, E-Scooter | nicht versichert, dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht | A1-7.14 |
| Schäden an Sachen deiner Familie im Haushalt | nicht versichert | A1-7.3, A1-7.4 |
| Beruf, Nebenjob, Gewerbe | nicht versichert | A1-1 |
| Absichtlich verursachte Schäden | nie versichert | A1-7.1, § 103 VVG |
Nach den GDV-Musterbedingungen AVB PHV, Stand Mai 2020. Dein Vertrag kann mehr einschließen, maßgeblich sind deine Bedingungen.
Wer einen Hund oder ein Pferd hält, braucht eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Für deine eigenen Sachen ist die Hausratversicherung zuständig, die Privathaftpflicht zahlt nur Schäden anderer.
Bausteine: Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Forderungsausfall
Viele Leistungen, auf die es im Alltag ankommt, stehen nicht in der Grundform der Musterbedingungen, sondern als Zusatz im Vertrag. Die Stiftung Warentest prüft Tarife gegen einen Grundschutz und bewertet Erweiterungen je nach Lebenslage. Diese Mindestwerte setzen sie (Stand 20. Mai 2026) und die Verbraucherzentrale an:
| Leistung | mindestens | Grundlage |
|---|---|---|
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | 10 Mio. € | Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest |
| Mietsachschäden an gemieteten Räumen | 1 Mio. € | Stiftung Warentest (Verbraucherzentrale: 500.000 €) |
| Forderungsausfall | 10 Mio. € | Stiftung Warentest, Mindestschaden höchstens 2.500 € |
| Vorsorge für neu hinzukommende Risiken | 3 Mio. € | Stiftung Warentest, Vermögensschäden 50.000 € |
| Schäden durch Datenaustausch, etwa Viren | 50.000 € | Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale |
| Schäden durch deliktunfähige Personen, etwa kleine Kinder | 20.000 € | Stiftung Warentest, Erweiterung |
| Verlust fremder Schlüssel, privat und beruflich | je 20.000 € | Stiftung Warentest, Erweiterung |
| Geliehene und gemietete Sachen, ohne Mietautos | 20.000 € | Stiftung Warentest, Erweiterung |
| Versicherungsteuer auf den Beitrag | 19 % | § 6 Abs. 1 VersStG |
Ein Tarif ohne Grundschutz kann bei der Stiftung Warentest nicht besser als befriedigend abschneiden. Die Verbraucherzentrale nennt ähnliche Mindestwerte (Stand 7. Oktober 2025).
Schlüsselverlust
Verlierst du einen fremden Schlüssel, zahlt die Privathaftpflicht nach den Musterbedingungen nicht, denn Folgekosten aus dem Abhandenkommen von Sachen sind dort ausgeschlossen (A1-6.15.2). Viele Versicherer zahlen trotzdem, laut Stiftung Warentest auch für berufliche Schlüssel. Prüf in deinen Bedingungen, ob private und berufliche Schlüssel beide dabei sind.
Teuer wird es bei Schließanlagen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter nach einem verlorenen Schlüssel auch den Austausch der ganzen Anlage zahlen muss, wenn der aus Sicherheitsgründen nötig ist, aber erst, wenn tatsächlich ausgetauscht wurde. Kosten laut Kostenvoranschlag reichen nicht (Urteil vom 5. März 2014, VIII ZR 205/13).
Mietsachschäden
Schäden an der gemieteten Wohnung sind nur mit dieser Deckung versichert, nach den Musterbedingungen beschränkt auf Wohnräume und andere privat gemietete Räume (A1-6.6). Ausgenommen sind Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Heizung, Kessel und Warmwasseranlage, an Elektro- und Gasgeräten, Glasschäden, soweit du sie extra versichern kannst, und Schimmel. Die Stiftung Warentest verlangt 1 Mio. €, die Verbraucherzentrale 500.000 €. Beide wollen auch gemietete Ferienwohnungen abgedeckt sehen.
Gefälligkeitsschäden
Hilfst du beim Umzug oder gießt den Garten des Nachbarn und richtest dabei einen Schaden an, haftest du grundsätzlich auch für leichte Fahrlässigkeit. Einen stillschweigenden Haftungsverzicht nehmen Gerichte nur ausnahmsweise an, in der Regel nicht, wenn der Helfer haftpflichtversichert ist. So musste ein Nachbar zahlen, der nach dem Gießen die Wasserzufuhr zum Schlauch nicht abgestellt hatte. Der Gebäudeversicherer des Nachbarhauses verlangte die 11.691,53 € für den Wasserschaden von ihm zurück und bekam Recht (BGH, Urteil vom 26. April 2016, VI ZR 467/15). Manche Tarife versprechen ausdrücklich, sich bei Gefälligkeiten nicht auf einen Haftungsverzicht zu berufen. Dann zahlt der Versicherer auch dort, wo ein Gericht einen Verzicht annehmen würde.
Forderungsausfall
Dieser Baustein schützt dich, wenn du selbst geschädigt wirst. Hat der Verursacher weder Versicherung noch Geld, zahlt deine eigene Privathaftpflicht, und zwar so, als hätte der Schädiger deinen Vertrag (Abschnitt A3). Voraussetzung sind ein Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich und der Nachweis, dass beim Schädiger nichts zu holen ist, etwa eine erfolglose Zwangsvollstreckung. Nach den Musterbedingungen gibt es nichts, wenn der Schädiger vorsätzlich oder beruflich gehandelt hat, und nichts für Schäden an Autos, Immobilien oder Tieren (A3-1.2, A3-5). Die Stiftung Warentest zählt den Baustein zum Grundschutz: bis mindestens 10 Mio. €, Mindestschaden höchstens 2.500 €.
Wer ist mitversichert? Partner, Kinder, WG
Die Musterbedingungen versichern diese Personen mit (A1-2). Im Single-Tarif fällt das weg, dort ist nur der Versicherungsnehmer geschützt.
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Partner ohne Trauschein nur, wenn das vereinbart ist, sie sollten namentlich im Vertrag stehen. Die Preise im Warentest-Vergleich gelten für Tarife, in denen sie ohne Zuschlag mitversichert sind.
- Unverheiratete Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Volljährige nur während der Schule und einer direkt anschließenden ersten Ausbildung, also Lehre oder Studium, auch Bachelor mit direkt anschließendem Master. Referendariat und Fortbildungen zählen nicht. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr unterbrechen den Schutz nicht.
- Personen, die in deinem Haushalt arbeiten, etwa eine Haushaltshilfe, für Schäden, die sie dabei anderen zufügen.
Die Verbraucherzentrale rät zu Tarifen, die volljährige Kinder bis ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen schützen und auch eine Wartezeit von bis zu einem Jahr vor der Ausbildung abdecken. In einer Wohngemeinschaft braucht jede Person einen eigenen Vertrag. Das hat einen Vorteil: Beschädigst du etwas von deinen Mitbewohnern, zahlt deine Versicherung.
Innerhalb der Familie zahlt die Privathaftpflicht dagegen nicht. Ansprüche zwischen Personen im selben Vertrag und von Angehörigen, die mit dir zusammenleben, sind ausgeschlossen (A1-7.3, A1-7.4). Manche Tarife decken zumindest Personenschäden untereinander, die Stiftung Warentest wertet das als Erweiterung.
Deliktunfähige Kinder
Kinder unter 7 Jahren haften für Schäden nicht. Bis zum 10. Geburtstag haften sie auch nicht für Unfälle mit Autos, Bahnen oder Schwebebahnen, außer bei Vorsatz. Danach kommt es bis 18 darauf an, ob das Kind die Einsicht in seine Verantwortung hatte (§ 828 BGB). Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB).
Die Grenze von 10 Jahren gilt nur, wenn sich die typische Gefahr des fließenden Verkehrs verwirklicht. Ein Neunjähriger, dessen Kickboard beim Rennen auf der Straße gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto prallte, musste den Schaden deshalb ersetzen (BGH, Urteil vom 30. November 2004, VI ZR 335/03). Haftet das Kind selbst, zahlt der Familientarif, weil Kinder mitversichert sind.
Haftet dagegen niemand, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen, etwa wenn ein Dreijähriger das Auto der Nachbarn zerkratzt und die Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Für solche Fälle zahlen viele Versicherer, obwohl niemand haftet, wenn der Tarif deliktunfähige Personen einschließt. Die Stiftung Warentest setzt dafür mindestens 20.000 € an. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine solche Klausel auch für Angehörige mit Demenz.
Was kostet eine Privathaftpflicht?
Im Vergleich der Stiftung Warentest vom 20. Mai 2026 kosten sehr gute Familientarife ab 48 € im Jahr. Die besten Angebote liegen zwischen 48 € und 246 €, der Durchschnitt aller 401 geprüften Familientarife von 92 Versicherern bei 99 €. Im September 2024 waren es 96 €. In diesen Preisen sind Partner ohne Trauschein und Kinder ohne Zuschlag mitversichert.
Im Beitrag stecken 19 % Versicherungsteuer auf den Beitrag ohne Steuer (§ 6 Abs. 1 VersStG), bei 99 € also 15,81 €. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag meist so wenig, dass die Verbraucherzentrale davon abrät. Jährlich zu zahlen ist meist günstiger als monatlich.
Einen alten Vertrag solltest du prüfen. Laut Stiftung Warentest sind die Versicherungssummen über die Jahre stark gestiegen, meist ohne höhere Beiträge. Die Stiftung Warentest rät zum Wechsel, wenn deine Police 7 Jahre oder älter ist oder ihren Grundschutz nicht erfüllt. Auch wenn du heiratest, mit jemandem zusammenziehst oder ein Kind bekommst, lohnt ein Blick in die Bedingungen.
Schließ den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet, damit keine Lücke entsteht. Wie und wann du kündigen kannst, steht unten bei den Fragen.
Häufige Fragen
Ist die Privathaftpflicht Pflicht?
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich das Handy eines Freundes kaputt mache?
Sind E-Bike, E-Scooter und Drohne versichert?
Wie melde ich einen Schaden richtig?
Kann ich die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?
Wie kündige ich meine Privathaftpflicht?
Was ändert sich, wenn wir zusammenziehen oder heiraten?
Gilt die Privathaftpflicht im Urlaub und im Ausland?
Brauche ich als Eigentümer oder Vermieter eine eigene Haftpflicht?
Quellen
- GDV: Musterbedingungen Privathaftpflicht (AVB PHV): Stand Mai 2020, Leistungen, Ausschlüsse, Forderungsausfall gdv.de
- Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung: Deckungssumme und Grundschutz (Stand 07.10.2025) verbraucherzentrale.de
- Stiftung Warentest: Privathaftpflicht im Vergleich: Preise, Grundschutz und Erweiterungen (20.05.2026) test.de
- § 823 BGB: Schadensersatzpflicht gesetze-im-internet.de
- § 828 BGB: Minderjährige gesetze-im-internet.de
- § 100 VVG: Leistung in der Haftpflichtversicherung, §§ 101 bis 111 folgen gesetze-im-internet.de
- Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG: Mindestversicherungssummen für Autos gesetze-im-internet.de
- BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 467/15: Kein Haftungsverzicht bei Nachbarschaftshilfe bundesgerichtshof.de
- BGH, Urteil vom 05.03.2014, VIII ZR 205/13: Verlorener Schlüssel einer Schließanlage bundesgerichtshof.de
- BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 335/03: Kind gegen parkendes Auto bundesgerichtshof.de