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Risikolebensversicherung: Wie hoch muss die Summe sein?

Eine Risikolebensversicherung zahlt, wenn du stirbst, und sichert damit Familie und Kredite ab. Die Summe sollte ersetzen, was an Einkommen wegfällt, und die Schulden decken. Der Rechner ermittelt sie und zeigt, wie viel Erbschaftsteuer droht, wenn der Vertrag falsch abgeschlossen ist.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Risikolebensversicherung-Rechner

Passende Versicherungssumme

300.000 €

Bedarf 320.000 € minus 20.000 € Erspartes

Einkommen für 4 Jahre 120.000 €, Kredite 200.000 €. Schließt du den Vertrag auf dein eigenes Leben ab, fielen 84.000,00 € Erbschaftsteuer an.

Einkommen ersetzen
120.000 €
Freibetrag
20.000 €
Erbschaftsteuer
84.000 €

Über Kreuz abschließen: Schließt die begünstigte Person den Vertrag auf dein Leben selbst ab und zahlt die Beiträge, bekommt sie das Geld aus ihrem eigenen Vertrag. Dann fällt keine Erbschaftsteuer an, hier 84.000 € weniger.

Kredit absichern: Für die Restschuld eines Annuitätenkredits reicht eine fallende Versicherungssumme, die mit der Schuld sinkt. Sie kostet weniger als eine gleichbleibende Summe.

Auf dieser Seite
  1. Die passende Versicherungssumme
  2. Über Kreuz: Erbschaftsteuer vermeiden
  3. Laufzeit und fallende Summe
  4. Was den Beitrag bestimmt
  5. Wann die Versicherung nicht zahlt
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Die passende Versicherungssumme

Wer allein für den Lebensunterhalt sorgt, kann sich laut Verbraucherzentrale an einem Vielfachen des Jahresnettos orientieren, je nachdem, wer von dem Einkommen lebt. Der Rechner legt offene Kredite obendrauf und zieht vorhandenes Erspartes ab. Verdient ihr beide, muss die Summe nur das ersetzen, was mit deinem Einkommen wegfällt.

LageVersicherungssumme
Familie mit kleinen Kindernmindestens das Vierfache des Jahresnettos
Familie mit älteren Kindernmindestens das Dreifache
Paar ohne Kindermindestens das Einfache

Richtwert für Alleinverdiener. Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 16.02.2026.

  1. Einkommen ersetzenJahresnetto mal die Jahre, die deine Familie überbrücken muss. Die Verbraucherzentrale nennt dafür das Drei- bis Vierfache, solange Kinder da sind.
  2. Kredite dazuDie Restschuld, die nach deinem Tod offen wäre, etwa für das Haus.
  3. Einmalige Kosten dazuBestattung und, wenn du willst, ein Polster für die Ausbildung der Kinder.
  4. Vorhandenes abziehenErspartes und andere Leistungen im Todesfall, etwa aus einer Betriebsrente.
Rechenbeispiel Familie mit kleinen Kindern und Hauskredit
Vierfaches Jahresnetto: 4 × 30.000 €
120.000 €
Offene Kredite
+200.000 €
Vorhandenes Erspartes
−20.000 €
Versicherungssumme
300.000 €

Willst du den Kindern zusätzlich etwas für die Ausbildung sichern oder die Bestattung abdecken, kannst du das im Rechner getrennt ansetzen.

Denk auch daran, was ohnehin kommt: Witwen- und Waisenrente aus der Rentenversicherung ersetzen einen Teil des Einkommens. Wie viel das ist, zeigt der Witwenrenten-Rechner. Paare ohne Trauschein bekommen keine Witwenrente, für sie ist die private Absicherung deshalb besonders wichtig.

Versicherungssumme nach Einkommen und Kredit

Jahresnettoohne Kredit150.000 € Kredit300.000 € Kredit
25.000 €80.000 €230.000 €380.000 €
35.000 €120.000 €270.000 €420.000 €
45.000 €160.000 €310.000 €460.000 €

Vierfaches Jahresnetto plus offener Kredit minus 20.000 € Erspartes, wie im Beispiel. Mit dem Rechner oben setzt du deine eigenen Werte ein.

Über Kreuz: Erbschaftsteuer vermeiden

Schließt du den Vertrag auf dein eigenes Leben ab und stirbst, erwirbt der Begünstigte die Auszahlung aus deinem Vertrag. Das zählt als Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Für Ehepartner ist das mit 500.000 € Freibetrag selten ein Problem, für Partner ohne Trauschein schon: Ihr Freibetrag liegt bei nur 20.000 €.

BegünstigtFreibetragErbschaftsteuer auf 300.000 €
Ehepartner500.000 € plus Versorgungsfreibetrag0 €
Partner ohne Trauschein20.000 €84.000 €
Beide Fälle über Kreuznicht nötig0 €

Nur die Versicherungssumme, kein weiteres Erbe. Berechnet mit dem Erbschaftsteuer-Rechner.

Die Lösung ist ein Vertrag über Kreuz: Dein Partner schließt die Versicherung auf dein Leben ab, ist selbst Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge, und umgekehrt. Stirbst du, bekommt er das Geld aus seinem eigenen Vertrag, und Erbschaftsteuer fällt nicht an.

Laufzeit und fallende Summe

Die Laufzeit sollte so lange reichen, wie jemand von deinem Einkommen abhängt. Die Verbraucherzentrale rät Familien, bis das jüngste Kind etwa 20 bis 25 Jahre alt ist. Für einen Hauskredit reicht eine fallende Versicherungssumme, die mit der Restschuld sinkt. Sie ist günstiger als eine gleichbleibende Summe, deckt aber nur den Kredit.

Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung

Manche Tarife erlauben es, die Summe bei Heirat, Geburt oder Hauskauf ohne neue Gesundheitsfragen zu erhöhen. Das ist viel wert, weil der Bedarf mit dem Leben wächst und eine neue Prüfung später schwieriger werden kann.

Was den Beitrag bestimmt

Den Beitrag rechnet der Versicherer für dich persönlich aus, eine verlässliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Teurer wird es mit höherem Alter beim Abschluss, höherer Summe und längerer Laufzeit, mit Vorerkrankungen, gefährlichen Berufen oder Hobbys und wenn du rauchst. Schließt du jung ab, bleibt der Beitrag in der Regel für die ganze Laufzeit auf diesem Niveau.

In vielen Angeboten stehen zwei Beiträge: der Zahlbeitrag, den du überweist, und der höhere Tarifbeitrag. Die Differenz sind Überschüsse, die der Versicherer direkt mit deinem Beitrag verrechnet. Sinken sie, darf er bis zum Tarifbeitrag erhöhen. Vergleiche Angebote deshalb auch am Tarifbeitrag.

Gibst du dich als Nichtraucher aus, obwohl du rauchst, verletzt du die Anzeigepflicht. Der Versicherer kann dann zurücktreten oder bei Arglist den Vertrag anfechten und muss im Todesfall nicht zahlen (§§ 19, 22 VVG). Wie lange du rauchfrei sein musst, um als Nichtraucher zu gelten, steht in den Antragsfragen.

Wann die Versicherung nicht zahlt

  • Falsche Gesundheitsangaben: Je nach Verschulden Rücktritt, Kündigung oder angepasster Vertrag (§ 19 VVG). Diese Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§ 21 Abs. 3 VVG).
  • Unbezahlte Beiträge: Nach einer schriftlichen Frist von mindestens zwei Wochen ist der Versicherer leistungsfrei, solange du im Verzug bist (§ 38 VVG).
  • Selbsttötung in den ersten drei Jahren: Dann muss der Versicherer nicht leisten, außer die Tat geschah in einem Zustand, der die freie Willensbestimmung ausschloss (§ 161 VVG).
  • Tötung durch den Versicherungsnehmer oder Begünstigten: Kein Geld für den, der den Tod vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt (§ 162 VVG).

Stirbt die versicherte Person, meldet der Begünstigte das dem Versicherer mit Sterbeurkunde und Versicherungsschein. Hast du keinen Begünstigten benannt, fällt das Geld in den Nachlass, und deine Erben müssen sich einigen. Trag deshalb im Vertrag ein, wer das Geld bekommen soll.

Häufige Fragen

Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Eine seriöse Zahl gibt es nur für deine Person, deshalb steht hier keine. Der Beitrag hängt vor allem von Alter, Versicherungssumme, Laufzeit, Gesundheit und davon ab, ob du rauchst. Vergleiche Angebote mit derselben Summe und Laufzeit und achte auf den Tarifbeitrag, nicht nur auf den niedrigeren Zahlbeitrag.
Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Zahlst du einen Folgebeitrag nicht, setzt dir der Versicherer in Textform eine Frist von mindestens zwei Wochen. Stirbst du nach Ablauf dieser Frist, während du noch im Verzug bist, muss er nicht zahlen, und er darf kündigen (§ 38 VVG). Sprich deshalb früh mit dem Versicherer: Oft lässt sich die Summe senken oder der Beitrag eine Zeit lang stunden, das regeln die Bedingungen.
Muss ich die Auszahlung versteuern?
Einkommensteuer fällt auf die Leistung im Todesfall nicht an, denn § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfasst nur Leistungen im Erlebensfall und beim Rückkauf von Verträgen mit Sparanteil. Erbschaftsteuer kann aber anfallen, wenn der Verstorbene den Vertrag abgeschlossen hat, siehe oben.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, als sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG), zusammen mit anderen Versicherungen bis 1.900 € oder 2.800 € im Jahr. Dieser Rahmen ist aber meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Versicherungsteuer zahlst du auf den Beitrag nicht.
Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergessen habe?
Verletzt du die Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen (§ 19 VVG). Diese Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Beantworte die Fragen deshalb vollständig, auch wenn es mühsam ist.
Wie lange sollte die Laufzeit sein?
So lange, wie jemand von deinem Einkommen abhängt. Die Verbraucherzentrale rät Familien, bis das jüngste Kind etwa 20 bis 25 Jahre alt ist. Für einen Kredit reicht die Laufzeit des Darlehens.
Brauchen Singles eine Risikolebensversicherung?
Meist nicht. Ohne Menschen, die von deinem Einkommen leben, und ohne gemeinsame Schulden fehlt nach deinem Tod niemandem etwas. Anders ist es, wenn du für jemanden bürgst oder einen Kredit gemeinsam mit anderen trägst.
Was ist der Unterschied zur Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung spart zusätzlich an und zahlt auch aus, wenn du den Ablauf erlebst. Entsprechend höher ist der Beitrag, und die Erträge daraus sind steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Risikolebensversicherung sichert nur den Todesfall ab und ist deshalb viel günstiger.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich kündige?
Nein. Einen Rückkaufswert muss der Versicherer nur bei Verträgen zahlen, bei denen sicher ist, dass er irgendwann leisten muss (§ 169 Abs. 1 VVG). Bei der Risikolebensversicherung ist das nicht so, der Schutz endet einfach. Bei einem Engpass ist es oft besser, die Summe zu senken als zu kündigen.
Was bedeutet eine verbundene Police?
Sie versichert zwei Menschen in einem Vertrag und zahlt nur einmal, beim ersten Todesfall. Das ist günstiger als zwei Verträge, beim zweiten Todesfall gibt es aber nichts mehr. Für Paare ohne Trauschein ist sie wegen der Erbschaftsteuer meist die schlechtere Wahl.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Risikolebensversicherung: Summe nach Jahresnetto, Laufzeit (Stand 16.02.2026) verbraucherzentrale.de
  2. § 3 ErbStG: Erwerb aus einem Vertrag des Erblassers (Abs. 1 Nr. 4) gesetze-im-internet.de
  3. § 16 ErbStG: Freibeträge gesetze-im-internet.de
  4. § 20 EStG: Keine Einkommensteuer auf die Todesfallleistung (Abs. 1 Nr. 6) gesetze-im-internet.de
  5. § 19 VVG: Anzeigepflicht bei den Gesundheitsfragen gesetze-im-internet.de
  6. § 38 VVG: Zahlungsverzug bei Folgebeiträgen gesetze-im-internet.de
  7. §§ 161, 162 VVG: Leistungsfreiheit bei Selbsttötung und Tötung durch den Versicherungsnehmer gesetze-im-internet.de
  8. § 21 VVG: Fristen bei verletzter Anzeigepflicht gesetze-im-internet.de

Passende Rechner