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Brutto-Netto-Rechner 2026

Von 3.500 € brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer 2.333 € netto im Monat. Der Rechner zieht Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und die Sozialbeiträge 2026 ab. Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan des Finanzministeriums und stimmt in allen Testfällen mit dessen Rechner überein.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Brutto-Netto-Rechner

Dein monatliches Nettogehalt

2.333,25 €

Von 3.500,00 € brutto bleiben dir 2.333,25 € netto, du behältst 67 % deines Einkommens.

  1. Brutto3.500,00 €100 %
  2. Steuern−405,50 €12 %
  3. Sozialabgaben−761,25 €21 %
  4. Netto2.333,25 €67 %

Effektivsteuer 11,6 %

Aufschlüsselung monatlich

Steuern

Lohnsteuer
−405,50 €

Sozialversicherung, dein Anteil

Krankenversicherung
−306,25 €
Pflegeversicherung
−84,00 €
Rentenversicherung
−325,50 €
Arbeitslosenversicherung
−45,50 €
Abzüge gesamt
−1.166,75 €
Netto (Auszahlung)
2.333,25 €

Jahresübersicht 2026

Jahresbrutto
42.000,00 €
Jahresnetto
27.999,00 €
Steuern
4.866,00 €
Sozialabgaben
9.135,00 €

Stundenlohn

13,47 € netto

20,21 € brutto bei 40 Stunden pro Woche

Vergleich Vollzeit

Mehr als 25 %

der Vollzeitbeschäftigten verdienen weniger. Median 2025: 54.066 € im Jahr (Destatis)

Tipp: Mit Steuerklasse III (Heirat als Hauptverdiener) wären es ca. 2.629 € netto, das sind 295 € mehr im Monat.

Diesen Rechner auf deiner Website einbinden

Kopier den Code an die Stelle deiner Seite, an der der Rechner stehen soll. Er läuft dann bei dir, kostenlos, ohne Werbung und ohne Statistik, und rechnet immer mit den aktuellen Werten. Der Link zu RechnerCheck unter dem Rechner muss drinbleiben. Alle Rechner zum Einbinden

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Freibeträge und Grenzen 2026
  3. Netto-Tabelle
  4. Ab welchem Gehalt was gilt
  5. Steuerklassen im Vergleich
  6. Sozialabgaben und Arbeitgeberkosten
  7. Minijob und Midijob
  8. Drei Beispiele
  9. Mehr Netto
  10. Extras vom Arbeitgeber
  11. Gehaltserhöhung
  12. Häufige Fragen
  13. Quellen

So wird aus Brutto Netto

Brutto ist das Gehalt aus deinem Arbeitsvertrag, Netto der Betrag, der auf deinem Konto ankommt. Dazwischen zieht dein Arbeitgeber jeden Monat zwei Arten von Abgaben ab und leitet sie an Krankenkasse und Finanzamt weiter: Sozialbeiträge und Steuern.

  1. SozialversicherungDu zahlst die Hälfte der Beiträge: 8,75 % Krankenversicherung (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag), 1,8 % Pflege (2,4 % ohne Kinder), 9,3 % Rente und 1,3 % Arbeitslosenversicherung. Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber, den Zuschlag für Kinderlose zahlst du allein.
  2. LohnsteuerVom Jahresbrutto gehen zwei Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale ab. Auf den Rest wendet der Arbeitgeber den Steuertarif an und teilt das Ergebnis durch zwölf. Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge schon im Monat berücksichtigt werden.
  3. Soli und KirchensteuerDer Soli fällt erst an, wenn deine Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt, in Klasse III über 40.700 €. Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland (Kirchensteuer-Rechner).
  4. AuszahlungWas nach allen Abzügen übrig bleibt, landet auf deinem Konto.
Rechenweg Lohnsteuer bei 3.500 € brutto, Schritt für Schritt

Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert. Gerechnet wird aufs Jahr, abgezogen im Monat.

Jahresbrutto (12 × 3.500 €)
42.000 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
−1.230 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag
−36 €
Vorsorgepauschale
−8.463 €
Zu versteuernder Betrag
32.271 €
Lohnsteuer im Jahr nach dem Tarif
4.866 €
Lohnsteuer im Monat
405,50 €

Die Vorsorgepauschale steht für deine Beiträge zur Sozialversicherung: den Rentenbeitrag von 9,3 %, die Krankenversicherung mit dem ermäßigten Satz von 7 % plus halbem Zusatzbeitrag und deinen Anteil zur Pflegeversicherung. Die Arbeitslosenversicherung zählt nur, solange Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenanteil zusammen 1.900 € im Jahr nicht übersteigen (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG). Bei 3.500 € ist diese Grenze schon durch Kranken- und Pflegeversicherung überschritten. Den Grundfreibetrag zieht niemand ab, er steckt im Tarif: Die ersten 12.348 € des zu versteuernden Betrags kosten keine Steuer.

Steuer im Monat ist eine Vorauszahlung

Die Lohnsteuer ist ein Abschlag auf deine Einkommensteuer. Mit der Steuererklärung wird abgerechnet, Werbungskosten über dem Pauschbetrag holst du dir dann zurück.

Freibeträge und Grenzen 2026

Wert2026Grundlage
Grundfreibetrag im Jahr12.348 €§ 32a EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €§ 9a EStG
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €§ 10c EStG
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen2,9 %§ 242a SGB V
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 € im MonatRechengrößen 2026
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 € im MonatRechengrößen 2026
Soli erst bei einer Lohnsteuer im Jahr über20.350 €§ 3 SolzG
Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst8 % / 9 %§ 51a EStG, KiStG

Der Zusatzbeitrag ist ein Durchschnitt, deine Krankenkasse kann mehr oder weniger verlangen. Im Rechner stellst du ihn unter „Erweiterte Optionen“ ein, deinen Satz findest du auf der Gehaltsabrechnung.

Netto-Tabelle 2026

So viel bleibt von typischen Gehältern, im Monat und aufs Jahr gerechnet mit dem Rechner oben. Bei 2.500 € brutto kommen 71 % an, bei 5.000 € sind es 63 %, bei 10.000 € noch 57 %.

Brutto im MonatNetto im MonatBrutto im JahrNetto im JahrSteuernSozialabgabenQuote
2.000 €1.477 €24.000 €17.722 €88 €435 €74 %
2.500 €1.769 €30.000 €21.227 €187 €544 €71 %
3.000 €2.054 €36.000 €24.653 €293 €653 €68 %
3.500 €2.333 €42.000 €27.999 €406 €761 €67 %
4.000 €2.606 €48.000 €31.266 €525 €870 €65 %
4.500 €2.871 €54.000 €34.453 €650 €979 €64 %
5.000 €3.130 €60.000 €37.561 €782 €1.088 €63 %
6.000 €3.642 €72.000 €43.699 €1.074 €1.284 €61 %
7.000 €4.180 €84.000 €50.155 €1.430 €1.390 €60 %
8.000 €4.680 €96.000 €56.160 €1.824 €1.496 €58 %
10.000 €5.712 €120.000 €68.544 €2.744 €1.544 €57 %

Steuern und Sozialabgaben im Monat. Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen. Quote = Netto in Prozent vom Brutto.

Gehaltsgrenzen 2026: ab wann Lohnsteuer und Soli anfallen

Ein paar Schwellen im Monatsgehalt verändern das Netto spürbar. Die Steuergrenzen sind mit dem Rechner oben in Euro-Schritten ermittelt, für Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer.

MonatsbruttoWas ab da gilt
bis 603 €Minijob: Du zahlst nur 3,6 % Rentenbeitrag, Steuer und übrige Abgaben trägt meist der Arbeitgeber pauschal (§ 8 SGB IV)
603,01 € bis 2.000 €Übergangsbereich (Midijob): ermäßigte Beiträge für dich (§ 20 SGB IV)
ab 1.427 €Lohnsteuer in Klasse I (§ 32a EStG)
ab 2.712 €Lohnsteuer in Klasse III (§ 32a Abs. 5 EStG)
ab 5.812,50 €Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegebeitrag steigen nicht weiter (Rechengrößen 2026)
ab 6.450 €Versicherungspflichtgrenze: Wechsel in die private Krankenversicherung möglich (§ 6 SGB V)
ab 7.232 €Spitzensteuersatz: Jeder weitere Euro kostet 42 % Lohnsteuer (§ 32a EStG)
ab 7.700 €Solidaritätszuschlag, zunächst gemildert (§ 4 SolzG)
ab 8.450 €Beitragsbemessungsgrenze: Renten- und Arbeitslosenbeitrag steigen nicht weiter (Rechengrößen 2026)
ab 11.240 €Voller Soli von 5,5 % der Lohnsteuer (§ 4 SolzG)

Mit Kindern oder einem Freibetrag liegen die Steuergrenzen etwas anders.

Lohnsteuer fällt also erst deutlich über dem Grundfreibetrag an, weil vorher noch Pauschbeträge und Vorsorgepauschale abgehen. Für die private Krankenversicherung zählt das regelmäßige Jahresgehalt: Liegt es über 77.400 €, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres, sofern es auch die Grenze des nächsten Jahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Was eine private Versicherung dann kostet, zeigt der PKV-Rechner.

Steuerklassen im Vergleich

Die Steuerklasse legt fest, welche Freibeträge dein Arbeitgeber schon im Monat abzieht. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung das aus, auf dem Konto macht sie trotzdem jeden Monat einen Unterschied.

KlasseFür wenIm Monat berücksichtigt
ILedige, Geschiedene, dauerhaft GetrennteGrundfreibetrag und Pauschbeträge
IIAlleinerziehende mit Entlastungsbetrag (§ 24b EStG)dazu 4.260 € Entlastungsbetrag
IIIVerheiratete auf gemeinsamen Antrag, Verwitwete im Jahr nach dem Tod des Partnersdoppelter Grundfreibetrag (Splitting)
IVVerheiratete, automatisch nach der Heiratwie Klasse I, mit Faktor etwas weniger Steuer
VPartner von Klasse IIIkein Grundfreibetrag, nur die Pauschbeträge
VIZweiter und jeder weitere Jobweder Grundfreibetrag noch Pauschbeträge

Netto nach Steuerklasse

BruttoI und IVIIIIIVVI
2.000 €1.477 €1.559 €1.565 €1.267 €1.223 €
2.500 €1.769 €1.869 €1.956 €1.491 €1.446 €
3.000 €2.054 €2.162 €2.312 €1.722 €1.683 €
3.500 €2.333 €2.449 €2.629 €1.959 €1.916 €
4.000 €2.606 €2.729 €2.928 €2.185 €2.141 €
4.500 €2.871 €3.002 €3.221 €2.409 €2.364 €
5.000 €3.130 €3.268 €3.511 €2.632 €2.588 €
6.000 €3.642 €3.794 €4.095 €3.092 €3.047 €

Netto im Monat. Klasse II mit einem Kind, alle anderen ohne Kinder. Keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Nordrhein-Westfalen. Klasse IV ohne Faktor rechnet wie Klasse I.

Klasse VI wirkt teuer, weil dort kein Grundfreibetrag abgezogen wird. Der steckt schon in deinem Hauptjob. Wer zwei Jobs hat, muss eine Steuererklärung abgeben, dann wird die Steuer über beide Jobs richtig berechnet.

Die Steuerklasse wirkt über das Monatsnetto hinaus. Arbeitslosengeld und Elterngeld werden aus einem pauschal berechneten Netto bemessen, in das sie einfließt (§ 153 SGB III, § 2e BEEG). Beim Elterngeld zählt die Klasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt, meist also der zwölf Monate vor der Geburt (§ 2c Abs. 3 BEEG). Ein Wechsel kurz vor der Geburt wirkt sich deshalb nicht mehr aus. Paare rechnen ihre Kombinationen im Steuerklassenwechsel-Rechner durch, das Elterngeld im Elterngeld-Rechner.

Sozialabgaben 2026: dein Anteil und der des Arbeitgebers

Gut ein Fünftel deines Bruttos geht in die Sozialversicherung. Fast den gleichen Betrag zahlt dein Arbeitgeber noch einmal obendrauf.

VersicherungDein AnteilArbeitgeberZusammenGrundlage
Krankenversicherung8,75 %8,75 %17,5 %§§ 241, 242a SGB V
Pflegeversicherung1,8 %1,8 %3,6 %§§ 55, 58 SGB XI
Rentenversicherung9,3 %9,3 %18,6 %SGB VI
Arbeitslosenversicherung1,3 %1,3 %2,6 %§ 341 SGB III
Alle vier21,15 %21,15 %42,3 %

Krankenversicherung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Ohne Kinder zahlst du ab 23 in der Pflegeversicherung 2,4 %, zusammen also 21,75 %. In Sachsen zahlst du 0,5 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung, der Arbeitgeber entsprechend weniger (§ 58 Abs. 3 SGB XI).

Pflegeversicherung: Kinder senken den Beitrag

Kinderlose zahlen ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag einen Zuschlag. Eltern zahlen ihn nie, auch wenn das Kind längst erwachsen ist. Ab dem zweiten Kind sinkt dein Anteil weiter, solange die Kinder unter 25 sind, höchstens bis zum fünften Kind (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Bei 4.000 € brutto:

Kinder unter 25Dein SatzIm Monat
keine, ab 23 Jahren2,4 %96,00 €
1 Kind1,8 %72,00 €
2 Kinder1,55 %62,00 €
3 Kinder1,3 %52,00 €
4 Kinder1,05 %42,00 €
5 und mehr Kinder0,8 %32,00 €

Was dein Job den Arbeitgeber kostet

Das Arbeitgeberbrutto liegt gut ein Fünftel über deinem Bruttolohn. Neben den Sozialbeiträgen zahlt der Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage von 0,15 % allein.

Arbeitgeberkosten Arbeitgeberbrutto bei 3.500 € brutto
Bruttolohn
3.500,00 €
Krankenversicherung, Anteil Arbeitgeber
+306,25 €
Pflegeversicherung
+63,00 €
Rentenversicherung
+325,50 €
Arbeitslosenversicherung
+45,50 €
Insolvenzgeldumlage
+5,25 €
Kosten für den Arbeitgeber im Monat
4.245,50 €

Dazu kommen die Umlagen U1 für Lohnfortzahlung bei Krankheit (nur in Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten) und U2 für Mutterschaft, deren Sätze die Krankenkasse festlegt, und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Alle Anteile rechnet der SV-Beitragsrechner.

Minijob und Midijob: Netto bis 2.000 €

Bis 603 € im Monat ist ein Job ein Minijob. Du zahlst nur den Rentenbeitrag von 3,6 %, bei weniger als 175 € Lohn etwas mehr. Von 603,01 € bis 2.000 € liegt der Übergangsbereich, oft Midijob genannt. Dort zahlst du Beiträge nur auf einen reduzierten Betrag, der Arbeitgeber übernimmt den Rest (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Der Vorteil ist knapp über der Minijob-Grenze am größten und schmilzt bis 2.000 € auf null.

BruttoNettoDeine BeiträgeRegulär wären es
603 € (Minijob)581,29 €21,71 €–
800 €736,59 €63,41 €174,00 €
1.000 €874,67 €125,33 €217,50 €
1.250 €1.047,25 €202,75 €271,88 €
1.500 €1.210,58 €280,17 €326,25 €
1.750 €1.348,09 €357,58 €380,63 €
2.000 €1.476,84 €435,00 €435,00 €

Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert. Netto nach Lohnsteuer, die ab etwa 1.427 € anfällt.

Für die Rente zählt trotzdem der volle Lohn: Die Entgeltpunkte werden aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Bei mehreren Jobs gilt der Übergangsbereich für das Gesamtentgelt, für Auszubildende gilt er nicht. Einzelheiten zum Minijob stehen im Minijob-Rechner.

Drei Beispiele: Single, Ehepaar, alleinerziehend

Rechenbeispiel Single mit 3.500 € brutto, Steuerklasse I

Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen, keine Kinder, gesetzlich versichert.

Bruttolohn
3.500,00 €
Lohnsteuer
−405,50 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer (9 %)
−36,49 €
Krankenversicherung
−306,25 €
Pflegeversicherung (kinderlos)
−84,00 €
Rentenversicherung
−325,50 €
Arbeitslosenversicherung
−45,50 €
Netto
2.296,76 €
Rechenbeispiel Ehepaar mit 5.000 € und 2.500 € brutto

Beide gesetzlich versichert, ein Kind, keine Kirchensteuer. So viel Steuer wird beiden zusammen im Monat abgezogen:

IV/IV
984 €
III/V
882 €
IV/IV mit Faktor 0,957
941 €
Mit III/V im Monat mehr auf dem Konto als mit IV/IV
102 €

Die Steuer für das ganze Jahr ist in allen drei Fällen gleich. Mit III/V habt ihr im Monat mehr Geld, zahlt dafür aber nach der Steuererklärung meist nach. Mit IV/IV gibt es eher eine Erstattung. Den Faktor rechnet das Finanzamt auf Antrag aus.

Rechenbeispiel Alleinerziehend mit einem Kind, 3.000 € brutto, Steuerklasse II

Ein Kind im Haushalt, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

Bruttolohn
3.000,00 €
Lohnsteuer
−203,41 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Krankenversicherung
−262,50 €
Pflegeversicherung (mit Kind)
−54,00 €
Rentenversicherung
−279,00 €
Arbeitslosenversicherung
−39,00 €
Netto
2.162,09 €

In Klasse I wären es 2.067,50 €, also 94,59 € weniger im Monat. Klasse II zieht den Entlastungsbetrag von 4.260 € schon im Monat ab. Für jedes weitere Kind kommen 240 € dazu, die du dir als Freibetrag eintragen lassen kannst (§ 39a Abs. 1 Nr. 4a EStG).

Mehr Netto vom gleichen Brutto

Tarif und Beitragssätze stehen fest. Zwei Stellschrauben hast du trotzdem selbst in der Hand, für Ehepaare kommt die Steuerklasse dazu.

Freibetrag für Fahrtkosten und andere Werbungskosten

Wer 30 km von der Arbeit entfernt wohnt, kommt bei 220 Arbeitstagen auf 2.508 € Entfernungspauschale, 1.278 € mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Lässt du dir diesen Betrag als Freibetrag eintragen, bleiben bei 3.500 € brutto in Klasse I jeden Monat 30,67 € mehr netto, statt erst mit der Steuererklärung.

Den Antrag stellst du beim Finanzamt, frühestens ab 1. November für das Folgejahr und spätestens bis 30. November des laufenden Jahres. Zulässig ist er, wenn Werbungskosten über dem Pauschbetrag, bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zusammen mehr als 600 € betragen (§ 39a Abs. 2 EStG). Der Freibetrag gilt bis zu zwei Kalenderjahre. Beantragst du ihn im Lauf des Jahres, verteilt das Finanzamt den Jahresbetrag auf die restlichen Monate, die Entlastung pro Monat ist dann höher. Mit Freibetrag ist die Steuererklärung in der Regel Pflicht.

Neben dem Arbeitsweg zählen zum Beispiel die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr, Arbeitsmittel und Fortbildungen. Was dein Arbeitsweg bringt, rechnet der Pendlerpauschale-Rechner, die Tage im Homeoffice der Homeoffice-Rechner.

Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag

Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest, 2,9 % ist nur der Durchschnitt. Jeder halbe Prozentpunkt weniger spart dir bei 3.500 € brutto 8,75 € Beitrag im Monat, deinem Arbeitgeber noch einmal so viel. Netto bleiben dir davon 6,25 €, weil mit dem Beitrag auch die Vorsorgepauschale etwas sinkt und die Lohnsteuer leicht steigt. Wechseln kannst du nach zwölf Monaten Mitgliedschaft, zum Ende des übernächsten Monats. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem der höhere Satz gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Steuerfreie Extras, Dienstwagen und Betriebsrente

Ein Teil der Leistungen deines Arbeitgebers bleibt steuerfrei und in der Regel auch frei von Sozialbeiträgen (§ 1 SvEV). Davon kommt mehr bei dir an als von der gleichen Summe als Gehalt.

  • Zuschuss zum Jobticket oder zu Fahrkarten für Bus und Bahn, er mindert allerdings deine Entfernungspauschale (§ 3 Nr. 15 EStG)
  • Zuschuss zum Kindergarten für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, ohne Höchstbetrag (§ 3 Nr. 33 EStG)
  • Warengutscheine oder Guthabenkarten bis 50 € im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
  • zertifizierte Gesundheitskurse bis 600 € im Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG)
  • Strom für dein Elektro- oder Hybridauto an der Ladestation des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 46 EStG)
Nur zusätzlich zum Gehalt

Die Befreiungen gelten nur für Leistungen, die zum ohnehin geschuldeten Lohn hinzukommen. Wird dafür Gehalt gekürzt oder umgewandelt, ist der Vorteil weg (§ 8 Abs. 4 EStG).

Dienstwagen

Darfst du den Firmenwagen privat fahren, wird der Vorteil versteuert und verbeitragt, als wäre er Lohn (§ 8 Abs. 2 EStG). Er erhöht dein Brutto, landet aber nicht auf dem Konto. Ein geldwerter Vorteil von 600 € kostet bei 4.500 € brutto in Klasse I 290,00 € netto im Monat. Wie hoch der Vorteil nach der 1-%-Regel oder für ein E-Auto ist, rechnet der Firmenwagen-Rechner. Im Rechner oben trägst du ihn unter „Erweiterte Optionen“ ein.

Betriebsrente aus Entgeltumwandlung

Wandelst du Gehalt für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, bleibt der Betrag bis 676 € im Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und bis 338 € beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Spart der Arbeitgeber dadurch Beiträge, muss er 15 % dazulegen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Rechenbeispiel 100 € Entgeltumwandlung bei 3.500 € brutto

Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert.

Vom Brutto umgewandelt
100,00 €
Zuschuss des Arbeitgebers
+15,00 €
Fließt in den Vertrag
115,00 €
Steuern sinken um
23,00 €
Sozialabgaben sinken um
21,75 €
Dein Netto sinkt um
55,25 €

Die Rechnung hat zwei Haken. Die Betriebsrente ist später voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG), in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen darauf Beiträge an (§ 229 SGB V). Und weil weniger Rentenbeitrag gezahlt wird, sinkt deine gesetzliche Rente etwas. Im Rechner oben trägst du die Umwandlung unter „Erweiterte Optionen“ ein.

Was von einer Gehaltserhöhung bleibt

Jeder zusätzliche Euro wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, dazu kommen die Sozialbeiträge. Deshalb bleibt von einer Erhöhung weniger übrig als vom Gehalt im Durchschnitt.

Bisher bruttoVon 100 € mehr bleibenAnteil
2.500 €58 €58 %
3.500 €55 €55 %
5.000 €51 €51 %
8.000 €47 €47 %
10.000 €53 €53 %

Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Beträge gerundet.

Am wenigsten bleibt knapp unter 8.450 €: Dort greifen schon Spitzensteuersatz und Soli, Renten- und Arbeitslosenbeitrag laufen aber noch mit. Über dieser Grenze fallen auf mehr Gehalt keine Sozialbeiträge mehr an, von 100 € mehr bleibt wieder mehr übrig. Andere Beträge rechnest du mit dem Gehaltserhöhungs-Rechner nach.

Häufige Fragen

Warum weicht meine Gehaltsabrechnung vom Rechner ab?
Meist aus einem dieser Gründe: Deine Krankenkasse nimmt einen anderen Zusatzbeitrag als den Durchschnitt von 2,9 % (im Rechner einstellbar). Du hast einen Freibetrag eingetragen, bekommst Sachbezüge wie Jobticket oder Dienstwagen, zahlst in eine Betriebsrente ein oder bekommst in diesem Monat eine Einmalzahlung. Auch vermögenswirksame Leistungen verändern das Netto.
Welche Steuerklasse ist für Verheiratete besser?
Über das Jahr zahlt ihr bei allen Kombinationen dieselbe Steuer, abgerechnet wird in der gemeinsamen Steuererklärung. Die Steuerklasse verteilt nur, wie viel jeden Monat einbehalten wird. III/V lohnt sich, wenn einer deutlich mehr verdient, führt aber oft zu Nachzahlungen. Das Faktorverfahren (§ 39f EStG) verteilt die Steuer fast genau so, wie sie am Ende anfällt.
Wie wechsle ich die Steuerklasse und ab wann gilt die neue?
Nach der Heirat bekommt ihr beide automatisch Klasse IV (§ 39e Abs. 3 EStG). Einen Wechsel zu III/V oder zum Faktorverfahren beantragt ihr gemeinsam beim Finanzamt, per Formular oder über Mein ELSTER. Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach dem Antrag, für das laufende Jahr nur, wenn der Antrag bis zum 30. November eingeht (§ 39 Abs. 6 EStG). Zurück zu IV/IV reicht der Antrag eines Partners (§ 38b Abs. 3 EStG). Einen Faktor rechnet das Finanzamt aus, er gilt bis zum Ende des folgenden Jahres.
Bekomme ich ohne Kinder weniger raus?
Ja, etwas. Kinderlose ab 23 zahlen in der Pflegeversicherung 2,4 % statt 1,8 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag weiter. Die Kinderfreibeträge senken im Monat nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer. Das Kindergeld kommt getrennt von der Familienkasse und steht nicht in der Abrechnung.
Wie rechnet der Rechner mit privater Krankenversicherung?
Du trägst deinen Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung ein. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte dazu, höchstens so viel, wie er bei gesetzlich Versicherten zahlen würde (§ 257 SGB V, für die Pflegeversicherung § 61 SGB XI). Abgezogen wird nur dein Anteil. Die Beiträge zur Basisabsicherung mindern außerdem die Lohnsteuer.
Wie werden Weihnachtsgeld, Boni und ein 13. Gehalt versteuert?
Als sonstige Bezüge. Der Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer auf das ganze Jahresgehalt einmal mit und einmal ohne die Zahlung, der Unterschied wird abgezogen (§ 39b Abs. 3 EStG). Deshalb fällt der Abzug höher aus als bei einem normalen Monatsgehalt. Sozialbeiträge fallen an, soweit dein bisheriges Gehalt im Jahr die anteilige Beitragsbemessungsgrenze noch nicht ausgeschöpft hat (§ 23a SGB IV). Wie viel übrig bleibt, zeigt der Weihnachtsgeld-Rechner.
Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Unter anderem, wenn ihr als Ehepaar III/V oder einen Faktor habt, wenn du nebeneinander mehrere Arbeitgeber hattest, wenn Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld zusammen mehr als 410 € betrugen, wenn ein Freibetrag eingetragen war oder wenn du Nebeneinkünfte über 410 € hattest (§ 46 Abs. 2 EStG). Die Erklärung für 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später. Ohne Pflicht kannst du sie bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben und dir zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
Warum rechnet mein Arbeitgeber mit Steuerklasse VI?
Klasse VI gilt für den zweiten und jeden weiteren Job. Im Hauptjob nimmt der Arbeitgeber sie, wenn er deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht abrufen kann, weil Steuer-ID oder Geburtsdatum fehlen (§ 39c EStG). Liegt es nicht an dir, etwa bei einer technischen Störung, rechnet er höchstens drei Monate mit den voraussichtlichen Merkmalen und korrigiert danach. Zu viel einbehaltene Steuer gleicht er mit der nächsten Abrechnung aus, sonst bekommst du sie mit der Steuererklärung zurück.
Gehören steuerfreie Zuschläge ins Brutto?
Nein, gib nur das steuerpflichtige Gehalt ein. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben bis zu festen Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei, der Grundlohn zählt dabei höchstens mit 50 € je Stunde (§ 3b EStG). Beitragsfrei sind sie nur, soweit der Grundlohn 25 € je Stunde nicht übersteigt (§ 1 SvEV). Den steuer- und beitragsfreien Teil zählst du nach der Rechnung zum Netto dazu. Die Sätze stehen beim Überstunden-Rechner.
Was gilt, wenn ich nach der Regelaltersgrenze weiterarbeite?
Seit 2026 bleibt Arbeitslohn bis 24.000 € im Jahr steuerfrei, wenn du ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze arbeitest und dein Arbeitgeber Rentenbeiträge für dich zahlt (Aktivrente, § 3 Nr. 21 EStG). Im Lohnsteuerabzug zählt der Betrag anteilig, also 2.000 € je Monat. In der Sozialversicherung bleibt der Lohn beitragspflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV), welche Beiträge anfallen, hängt davon ab, ob du schon Rente beziehst. Der Rechner oben bildet beides nicht ab, das macht der Aktivrente-Rechner.

Quellen

  1. Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF: amtlicher Rechner zum Gegenprüfen bmf-steuerrechner.de
  2. § 39b EStG: Berechnung der Lohnsteuer, Vorsorgepauschale gesetze-im-internet.de
  3. § 38b EStG: Steuerklassen gesetze-im-internet.de
  4. § 39a EStG: Freibetrag im Lohnsteuerabzug gesetze-im-internet.de
  5. § 39f EStG: Faktorverfahren gesetze-im-internet.de
  6. § 46 EStG: Wann Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen gesetze-im-internet.de
  7. § 3 EStG: steuerfreie Leistungen, Aktivrente, Entgeltumwandlung gesetze-im-internet.de
  8. § 32a EStG: Einkommensteuertarif gesetze-im-internet.de
  9. Solidaritätszuschlaggesetz: Freigrenze und Milderungszone gesetze-im-internet.de
  10. § 20 SGB IV: Übergangsbereich bis 2.000 € gesetze-im-internet.de
  11. § 55 SGB XI: Beitragssätze der Pflegeversicherung gesetze-im-internet.de
  12. § 6 SGB V: Versicherungspflichtgrenze gesetze-im-internet.de
  13. § 1a BetrAVG: Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss gesetze-im-internet.de
  14. Destatis, Pressemitteilung vom 1. April 2026: Verdienste 2025, Grundlage für den Vergleich im Rechner destatis.de

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