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Aktivrente-Rechner 2026

Wer nach der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer weiterarbeitet, zahlt seit Januar 2026 auf bis zu 2.000 € Lohn im Monat keine Steuern. Bei 1.500 € Rente und 2.000 € Lohn spart das 4.839 € im Jahr. Sozialabgaben fallen weiter an, aber weniger als vor der Rente. Der Rechner zeigt, was vom Lohn bleibt und ob sich weitere Rentenbeiträge lohnen.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Aktivrente-Rechner

Vom Lohn bleiben dir im Monat

1.795,00 €

Ohne Aktivrente: 1.391,75 € · Sozialabgaben 205,00 €

Dein Lohn bleibt komplett steuerfrei. Ohne Aktivrente kämen 4.839 € Steuern im Jahr dazu, rund 403 € im Monat. Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber bis 2.000 € im Monat gar nicht erst ab.

  1. Lohn2.000,00 €100 %
  2. Krankenversicherung−169,00 €8 %
  3. Pflegeversicherung−36,00 €2 %
  4. Netto1.795,00 €90 %
Steuerfrei im Jahr
24.000 €
Steuer gespart im Jahr
4.839 €
Netto im Jahr
21.540 €

Steuern im Jahr, mit und ohne Aktivrente

Nur auf deine Rente45,00 €
Mit Job und Aktivrente45,00 €
Mit Job wie bis 20254.884,00 €
Die Aktivrente spart dir4.839,00 €
Lohnsteuer im Monat bis 2.000 €0,00 €

Und die Rente?

Ohne Verzicht bringt der Job keine Rentenpunkte, obwohl dein Arbeitgeber 9,3 % in die Rentenkasse zahlt. Verzichtest du schriftlich oder elektronisch auf die Versicherungsfreiheit, zahlst du ebenfalls 9,3 % und bekommst Punkte dafür, mit 11 % Zuschlag, weil sie erst ab Juli 2027 zählen.

Dein Beitrag bei Verzicht im Monat186,00 €
Rentenpunkte aus 12 Monaten0,4620
Mehr Rente im Monat ab Juli 202721,81 €

Gilt nicht für Minijobs und Selbständige · Steuerfrei ist nur Arbeitslohn aus einer Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlt. Wer mehrere Jobs hat, bekommt die 24.000 € im Jahr nur einmal. Im zweiten Job mit Steuerklasse VI berücksichtigt der Arbeitgeber sie nur, wenn du bestätigst, dass das im ersten Job nicht schon passiert.

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Kopier den Code an die Stelle deiner Seite, an der der Rechner stehen soll. Er läuft dann bei dir, kostenlos, ohne Werbung und ohne Statistik, und rechnet immer mit den aktuellen Werten. Der Link zu RechnerCheck unter dem Rechner muss drinbleiben. Alle Rechner zum Einbinden

Auf dieser Seite
  1. Wer die Aktivrente bekommt
  2. Beispiel: Rente plus Job
  3. Ersparnis nach Lohn und Rente
  4. Sozialabgaben für arbeitende Rentner
  5. Weiter in die Rentenkasse zahlen?
  6. Lohnsteuer und Steuererklärung
  7. Aktivrente 2026 in Zahlen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer die Aktivrente bekommt

Die Aktivrente ist keine Rente, sondern eine Steuerbefreiung für Lohn (§ 3 Nr. 21 EStG). Es gelten drei Bedingungen und eine Obergrenze:

  • Arbeitnehmer: Steuerfrei ist Arbeitslohn aus einer Beschäftigung, auch Weihnachtsgeld oder ein Bonus, solange der Monat zusammen nicht über 2.000 € kommt. Selbständige und Freiberufler gehen leer aus.
  • Nach der Regelaltersgrenze: Begünstigt ist Arbeit ab dem Monat nach dem Erreichen der Grenze. Wer mit 63 oder 65 in Rente geht und dazuverdient, versteuert den Lohn bis dahin normal.
  • Rentenbeiträge des Arbeitgebers: Er muss für den Job Beiträge zahlen, regulär oder als seinen Anteil für Rentner, die selbst versicherungsfrei sind (§ 172 Abs. 1 SGB VI). Im Minijob zahlt er einen Pauschalbeitrag, der nicht zählt.
  • Höchstens 2.000 € je Monat: Für jeden Monat ohne die Voraussetzungen sinkt der Jahresbetrag von 24.000 € um ein Zwölftel. Was ein Monat nicht ausschöpft, verfällt, auch in der Steuererklärung (Satz 6; BMF, FAQ zur Aktivrente). Mehrere Jobs teilen sich den Betrag.

Rente beziehen musst du nicht. Auch wer sie aufschiebt und weiterarbeitet, bekommt die Steuerbefreiung. Lohn, der schon aus anderen Gründen steuerfrei ist, etwa Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, zählt nicht doppelt (§ 3 Nr. 21 Satz 2).

Regelaltersgrenze nach Jahrgang
JahrgangRegelaltersgrenzeerreicht im Jahr
195866 Jahre2024
195966 Jahre und 2 Monate2025 oder 2026
196066 Jahre und 4 Monate2026 oder 2027
196166 Jahre und 6 Monate2027 oder 2028
196266 Jahre und 8 Monate2028 oder 2029
196366 Jahre und 10 Monate2029 oder 2030
196467 Jahre2031

§ 35 und § 235 SGB VI. Welches Jahr, hängt vom Geburtsmonat ab. Die Aktivrente gilt ab dem Monat danach. Ab Jahrgang 1964 gilt 67, ältere Jahrgänge haben die Grenze schon früher erreicht, ab Jahrgang 1947 mit 65 Jahren und einem Monat.

Beispiel: Rente plus Job, mit und ohne Aktivrente

Alleinstehend, 1.500 € gesetzliche Rente seit 2025, dazu ein Job mit 2.000 € brutto im Monat, das ganze Jahr. Ohne Aktivrente würde der Lohn zur Rente addiert und voll versteuert. Mit Aktivrente bleibt er außen vor.

Rechenweg 1.500 € Rente, 2.000 € Lohn
Rente im Jahr: 12 × 1.500 €
18.000 €
davon steuerpflichtig (83,5 %, Rentenbeginn 2025)
15.030 €
− Werbungskosten-Pauschbetrag
102 €
− Kranken- und Pflegebeiträge auf die Rente
2.223 €
− Sonderausgaben-Pauschbetrag
36 €
+ Lohn 24.000 €, mit Aktivrente steuerfrei
0 €
= zu versteuerndes Einkommen
12.669 €
Steuer mit Aktivrente
45 €
Wie bis 2025: + Lohn minus 1.230 € Pauschbetrag, 646 € Altersentlastungsbetrag und 2.460 € Beiträge
19.664 €
= zu versteuerndes Einkommen ohne Aktivrente
32.333 €
Steuer ohne Aktivrente
4.884 €
Die Aktivrente spart
4.839 €

Vom Lohn bleiben 1.795,00 € im Monat, ohne Aktivrente wären es 1.391,75 €. Die Steuer auf die Rente (45 €) zahlst du so oder so.

Was die Aktivrente spart: Tabelle nach Lohn und Rente

Wie viel die Befreiung wert ist, hängt an Lohn und Rente. Die Rente füllt den Grundfreibetrag oft schon, der Lohn käme ohne Aktivrente obendrauf und würde zum Grenzsteuersatz versteuert. Über 2.000 € Lohn bleibt der steuerfreie Betrag gleich, die Ersparnis steigt trotzdem weiter: Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Altersentlastungsbetrag wirken dann auch mit Aktivrente, und ohne sie würde mehr Lohn zum steigenden Grenzsteuersatz versteuert.

Lohn im MonatRente 1.000 €Rente 1.500 €Rente 2.000 €Rente 2.500 €
1.000 €1.040 €2.051 €2.379 €2.524 €
1.500 €2.313 €3.399 €3.803 €4.024 €
2.000 €3.677 €4.839 €5.318 €5.615 €
2.500 €5.210 €5.826 €6.164 €6.482 €
3.000 €5.926 €6.247 €6.565 €6.884 €

Steuerersparnis im Jahr mit Soli, alleinstehend, ohne Kirchensteuer, Rentenbeginn 2025, Jahrgang 1959, zwölf Monate Job, Rente bezogen, gesetzlich versichert, mit Kindern.

Verheiratete sparen meist weniger, weil der gemeinsame Steuersatz beim Splitting niedriger liegt. Mit 1.000 € Rente des Partners spart das Beispiel 3.322 € statt 4.839 €, bei gleich hoher Rente 4.310 €. Mehr als Alleinstehende sparen Paare erst, wenn der Partner deutlich mehr Rente hat.

Sozialabgaben für arbeitende Rentner

Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei. Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter. Die Arbeitslosenversicherung endet mit der Regelaltersgrenze, die Rentenversicherung, sobald du eine Vollrente beziehst. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zu beiden trotzdem (§ 172 Abs. 1 SGB VI, § 346 Abs. 3 SGB III).

Dein Anteilmit AltersrenteRente aufgeschoben
Krankenversicherung8,45 %8,75 %
Pflegeversicherung1,8 %1,8 %
Rentenversicherung0 %, auf Wunsch 9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung0 %0 %
Bei 2.000 € Lohn205,00 €397,00 €

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, davon die Hälfte. Ohne Kinder 0,6 % mehr Pflege, in Sachsen 0,5 % mehr. Mit Altersrente gibt es kein Krankengeld (§ 50 SGB V), deshalb der ermäßigte Satz von 14 % (§ 243 SGB V).

Bis 2.000 € gilt auch für Rentner der Übergangsbereich: Beiträge fallen nur auf einen reduzierten Betrag an. Bei 1.000 € Lohn sind das 58,26 € im Monat. Bis 603 € ist der Job ein Minijob, die Aktivrente gilt dann nicht. Lohn und Rente zählen in der Krankenversicherung jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € (§ 230 SGB V). Liegen beide zusammen darüber, erstattet die Krankenkasse die Beiträge aus der Rente auf Antrag (§ 231 Abs. 2 SGB V).

Weiter in die Rentenkasse zahlen?

Mit Vollrente bringt der Job keine Rentenpunkte, obwohl der Arbeitgeber 9,3 % einzahlt. Erklärst du ihm schriftlich oder elektronisch, dass du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest, zahlst du ebenfalls 9,3 % und bekommst Punkte (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Der Verzicht gilt für die ganze Dauer dieses Jobs. Mit einer Teilrente bist du ohnehin versicherungspflichtig.

  • Gutgeschrieben wird jeweils zum 1. Juli für das Vorjahr (§ 66 Abs. 3a SGB VI). Erst dann gelten die neuen Punkte als in Anspruch genommen, deshalb steigt ihr Zugangsfaktor für jeden Monat seit der Regelaltersgrenze um 0,5 % (§ 77 Abs. 2 SGB VI, letzter Satz).
  • Ein Jahr mit 2.000 € Lohn kostet dich 2.232 € und bringt 0,4620 Punkte. Mit Geburt im Juni 1959 liegt die Regelaltersgrenze im August 2025, der Zugangsfaktor dieser Punkte bei 1,110. Beim Rentenwert von 42,52 € sind das 21,81 € mehr Rente im Monat.
  • Brutto hast du die Beiträge nach rund 8,5 Jahren wieder heraus. Von der zusätzlichen Rente gehen noch Kranken- und Pflegebeiträge und Steuern ab, absetzen kannst du die Beiträge auf steuerfreien Lohn nicht.

Die andere Möglichkeit ist, die Rente aufzuschieben. Für jeden Monat steigt sie um 0,5 % (§ 77 Abs. 2 SGB VI), dazu kommen die Punkte aus dem Lohn. Ein Jahr Aufschub hebt 1.500 € auf 1.610,82 €. Dafür fehlen in dem Jahr 18.000 € Rente, und du zahlst 2.232 € eigene Rentenbeiträge. Beides holst du brutto nach etwa 15,2 Jahren wieder herein.

Witwenrente und Grundsicherung Für die Anrechnung auf eine Witwen- oder Witwerrente zählt der Lohn als Erwerbseinkommen, auch wenn er steuerfrei ist (§ 18a SGB IV). Das rechnet der Witwenrente-Rechner. Auch bei der Grundsicherung im Alter wird der Lohn angerechnet.

Lohnsteuer und Steuererklärung

Der Arbeitgeber berücksichtigt die Befreiung direkt bei der Lohnabrechnung, monatlich bis 2.000 €. Bis zu diesem Lohn wird keine Lohnsteuer einbehalten. Was darüber liegt, versteuert er nach deiner Steuerklasse. In Steuerklasse VI, also im zweiten Job, darf er die Befreiung nur ansetzen, wenn du bestätigst, dass sie nicht schon im ersten Job läuft.

  • Kein Progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Lohn erhöht den Steuersatz auf deine Rente nicht.
  • Beiträge nicht absetzbar: Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge auf steuerfreien Lohn sind keine Sonderausgaben (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Liegt der Lohn über der Grenze, zählt der passende Anteil.
  • Altersentlastungsbetrag: Er gilt nur für den steuerpflichtigen Teil des Lohns. Für Jahrgang 1959 sind das 13,6 %, höchstens 646 € im Jahr (§ 24a EStG).
  • Steuererklärung: Bleibt der ganze Lohn steuerfrei, ändert der Job an deiner Pflicht nichts. Liegt er darüber, musst du eine Erklärung abgeben, sobald deine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 € im Jahr betragen, bei der Rente der steuerpflichtige Teil nach Abzug von 102 € (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Was die Rente allein an Steuern kostet, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner.

Aktivrente 2026 in Zahlen

RegelWertGrundlage
Steuerfrei je Monat2.000 €, nicht übertragbar§ 3 Nr. 21 Satz 3 und 6 EStG
Steuerfrei im Jahrhöchstens 24.000 €, je Person einmal§ 3 Nr. 21 Satz 1 EStG
Ab wannMonat nach der Regelaltersgrenze§ 3 Nr. 21 Satz 1 EStG
Progressionsvorbehaltnein§ 32b EStG
Krankenversicherung mit Altersrente14 % plus Zusatzbeitrag, halb und halb§ 243 SGB V
Rentenversicherung mit Altersrentefrei, Verzicht möglich§ 5 Abs. 4 SGB VI
Arbeitslosenversicherungfrei§ 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
Zuschlag bei Aufschub der Rente0,5 % je Monat§ 77 Abs. 2 SGB VI

Einkommensteuergesetz und Sozialgesetzbuch, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Was ist die Aktivrente?
Eine Steuerbefreiung für Arbeitnehmer, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Seit 1. Januar 2026 bleiben bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei, im Jahr bis 24.000 € (§ 3 Nr. 21 EStG, Aktivrentengesetz vom 22. Dezember 2025). Eine eigene Rentenleistung ist das nicht, der Name ist missverständlich.
Wie viel spart die Aktivrente?
Das hängt von Lohn und Rente ab. Bei 1.500 € Rente und 2.000 € Lohn im Monat sind es 4.839 € im Jahr, alleinstehend und ohne Kirchensteuer. Mit Kirchensteuer 5.150 €. Bei Verheirateten mit 1.000 € Rente des Partners 3.322 €. Je höher die Rente, desto mehr bringt die Befreiung.
Gilt die Aktivrente auch für Minijobs?
Nein. Steuerfrei ist nur Lohn, für den der Arbeitgeber reguläre Rentenbeiträge oder seinen Anteil für rentenversicherungsfreie Beschäftigte zahlt. Der Pauschalbeitrag im Minijob gehört nicht dazu. Der Minijob bleibt meist trotzdem abgabenfrei, weil der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % übernimmt. Selbständige sind ebenfalls ausgenommen.
Muss ich dafür Rente beziehen?
Nein. Es reicht, dass du die Regelaltersgrenze erreicht hast und dein Arbeitgeber Rentenbeiträge für dich zahlt. Schiebst du die Rente auf, steigt sie für jeden Monat um 0,5 % (§ 77 Abs. 2 SGB VI), dazu kommen die Punkte aus dem Lohn. Bei 1.500 € Rente und einem Jahr Aufschub mit 2.000 € Lohn wären es danach 1.610,82 € im Monat.
Gilt die Aktivrente schon bei der Rente mit 63?
Nein. Steuerfrei ist nur Lohn für Arbeit ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze, die je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren liegt. Wer früher in Rente geht und dazuverdient, versteuert den Lohn normal. Hinzuverdienstgrenzen gibt es bei Altersrenten seit 2023 nicht mehr (§ 34 SGB VI).
Welche Sozialabgaben zahle ich als arbeitender Rentner?
Mit Altersrente Kranken- und Pflegeversicherung: 8,45 % Krankenkasse (ermäßigter Satz plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und 1,8 % Pflege, ohne Kinder 2,4 %. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlst du nicht, der Arbeitgeber seinen Anteil schon. Bei 2.000 € Lohn sind das 205,00 € im Monat.
Erhöht der steuerfreie Lohn den Steuersatz auf meine Rente?
Nein. Anders als etwa Arbeitslosen- oder Krankengeld unterliegt der Lohn keinem Progressionsvorbehalt, § 32b EStG nennt die Aktivrente nicht. Die Steuer auf deine Rente bleibt so, als würdest du nicht arbeiten. Die Kranken- und Pflegebeiträge auf den steuerfreien Lohn kannst du dafür nicht absetzen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Bleibt der ganze Lohn steuerfrei, ändert der Job nichts: Ob du eine Erklärung abgeben musst, hängt wie bisher an deiner Rente. Liegt der Lohn über 2.000 € im Monat, ist sie Pflicht, sobald deine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 € im Jahr betragen, bei der Rente also der steuerpflichtige Teil nach Abzug von 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Bei einer Rente ist das fast immer so.

Quellen

  1. § 3 Nr. 21 EStG: Aktivrente: Voraussetzungen, 24.000 € im Jahr, Zwölftelung, Steuerklasse VI; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Aktivrente: Stand 25. Juni 2026: Sonderzahlungen, Monatsbezug, Pauschbetrag, Vorsorge bundesfinanzministerium.de
  3. § 32b EStG: Progressionsvorbehalt: Aktivrente nicht aufgeführt gesetze-im-internet.de
  4. § 10 EStG: Sonderausgaben: Abs. 2: keine Vorsorgeaufwendungen für steuerfreie Einnahmen gesetze-im-internet.de
  5. § 24a EStG: Altersentlastungsbetrag: auf steuerpflichtigen Lohn gesetze-im-internet.de
  6. § 46 EStG: Veranlagung bei Arbeitnehmern: Pflicht zur Erklärung ab 410 € gesetze-im-internet.de
  7. § 5 SGB VI: Versicherungsfreiheit: Abs. 4: Vollrente nach der Regelaltersgrenze, Verzicht gesetze-im-internet.de
  8. § 172 SGB VI: Arbeitgeberanteil: Arbeitgeber zahlt die Hälfte auch bei Versicherungsfreiheit gesetze-im-internet.de
  9. § 66 SGB VI: Persönliche Entgeltpunkte: Abs. 3a: Zuschläge jeweils zum 1. Juli gesetze-im-internet.de
  10. § 77 SGB VI: Zugangsfaktor: 0,5 % mehr je Monat Aufschub gesetze-im-internet.de
  11. § 28 und § 346 SGB III: Arbeitslosenversicherung: frei, Arbeitgeber zahlt seine Hälfte gesetze-im-internet.de
  12. § 231 SGB V: Erstattung von Beiträgen: Abs. 2: Beiträge aus der Rente über der Bemessungsgrenze gesetze-im-internet.de
  13. § 242a SGB V: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 2026: 2,9 % gesetze-im-internet.de
  14. § 58 SGB XI: Tragung der Pflegebeiträge: Sachsen: 0,5 % mehr für Beschäftigte gesetze-im-internet.de
  15. § 34 SGB VI: Hinzuverdienst: keine Grenze bei Altersrenten seit 2023 gesetze-im-internet.de
  16. § 40a EStG: Pauschalierung bei Minijobs: Abs. 2: 2 % Pauschsteuer gesetze-im-internet.de
  17. § 243 SGB V: Ermäßigter Beitragssatz: 14 % ohne Anspruch auf Krankengeld (§ 50 SGB V) gesetze-im-internet.de
  18. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026: vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 € gesetze-im-internet.de

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