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Grundsicherung im Alter berechnen 2026

Reicht die Rente nicht zum Leben, stockt das Sozialamt bis zum Bedarf auf. Der besteht 2026 aus 563 € Regelbedarf plus Miete und Heizung. Wer 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, darf zusätzlich bis zu 281,50 € seiner Rente behalten. Bei 900 € Rente und 530 € Warmmiete gibt es 474,50 € Grundsicherung im Monat. Erben müssen davon nichts zurückzahlen.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Grundsicherung-im-Alter-Rechner

Grundsicherung im Monat

474,50 €

Bedarf 1.093,00 € · anrechenbares Einkommen 618,50 €

Dein Bedarf liegt bei 1.093,00 €. Davon gehen 618,50 € anrechenbares Einkommen ab, nachdem 281,50 € Freibeträge stehen bleiben. Das Sozialamt zahlt 474,50 € im Monat zusätzlich zu deinem Einkommen.

Im Jahr
5.694,00 €
Freibeträge
281,50 €
Bedarf
1.093,00 €

So rechnet das Sozialamt

Regelbedarf563,00 €
Miete und Heizung530,00 €
Bedarf1.093,00 €
Einkommen900,00 €
Freibetrag Grundrentenzeiten− 281,50 €
Anrechenbares Einkommen618,50 €

Gleich beantragen · Der Antrag beim Sozialamt wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst, früher gibt es nichts (§ 44 SGB XII). Bewilligt wird meist für zwölf Monate. Jeder Freibetrag ist auf 281,50 € begrenzt.

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Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Ab wann es Grundsicherung gibt
  3. Freibeträge und Grenzen 2026
  4. Grundsicherung oder Wohngeld
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Grundsicherung im Alter berechnen: So wird gerechnet

  1. BedarfRegelbedarf von 563 € für Alleinstehende oder 506 € je Partner, dazu die angemessene Miete mit Nebenkosten und Heizung (§ 42 SGB XII). Mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis kommen 17 % des Regelbedarfs dazu.
  2. EinkommenGesetzliche Rente, Betriebs- und Privatrenten, Lohn und anderes Einkommen, jeweils nach Abzug von Steuern und Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Paaren zählt das Einkommen beider (§ 43 Abs. 1).
  3. FreibeträgeFür 33 Jahre Grundrentenzeiten, für Zusatzrenten und für Arbeit bleibt je ein Teil frei, jeweils höchstens 281,50 € (§§ 82, 82a).
  4. LückeBedarf minus anrechenbares Einkommen ergibt die Grundsicherung.
Rechenweg Allein, 900 € Rente, 33 Jahre Grundrentenzeiten
Regelbedarf, Stufe 1
563,00 €
Miete 450 € und Heizung 80 €
530,00 €
Bedarf
1.093,00 €
Rente, Zahlbetrag
900,00 €
minus Freibetrag für 33 Jahre Grundrentenzeiten, höchstens 281,50 €
− 281,50 €
Anrechenbares Einkommen
618,50 €
Grundsicherung im Monat
474,50 €

Ohne die 33 Jahre wären es nur 193,00 €. Ein Paar mit 900 € und 500 € Rente und 650 € Warmmiete bekommt 543,50 €.

Ab wann es Grundsicherung im Alter gibt

Die Altersgrenze steigt wie bei der Regelaltersrente mit dem Geburtsjahr (§ 41 Abs. 2 SGB XII). Vorher gibt es Grundsicherung nur bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, sonst ist das Jobcenter mit dem Grundsicherungsgeld zuständig.

GeburtsjahrAltersgrenze
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre

Den Antrag stellst du beim Sozialamt deiner Stadt oder deines Kreises. Er wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst, für die Zeit davor gibt es nichts (§ 44 Abs. 2). Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate.

Freibeträge und Grenzen 2026

RegelWertGrundlage
Regelbedarf allein563 € im MonatAnlage zu § 28 SGB XII
Regelbedarf je Partner506 € im MonatAnlage zu § 28 SGB XII
Mehrbedarf bei Merkzeichen G17 % des Regelbedarfs§ 30 Abs. 1 SGB XII
Freibetrag 33 Jahre Grundrentenzeiten100 € plus 30 % der Rente darüber, höchstens 281,50 €§ 82a SGB XII
Freibetrag Betriebs-, Riester- oder Privatrente100 € plus 30 % darüber, höchstens 281,50 €§ 82 Abs. 4 SGB XII
Freibetrag Arbeit, je Person30 % des Einkommens, höchstens 281,50 €§ 82 Abs. 3 SGB XII
Kapitalerträge frei26 € im Jahr§ 43 Abs. 2 SGB XII
Schonvermögen10.000 € je Person§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
Kinder zahlen erst ab100.000 € Jahreseinkommen§ 94 Abs. 1a SGB XII

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Stand Oktober 2026.

Grundrentenzeiten prüfen Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung und Pflege. Wie viele Jahre du hast, kann dir die Rentenversicherung sagen. Die Kindererziehungszeiten rechnet der Mütterrente-Rechner.

Grundsicherung oder Wohngeld

Beides zusammen gibt es nicht. Liegt dein Einkommen knapp über dem Bedarf, kann Wohngeld der richtige Weg sein, denn es hat andere Grenzen und rechnet Vermögen anders. Ob dir Wohngeld zusteht, zeigt der Wohngeld-Rechner. Liegt die Grundsicherung höher, lohnt sie sich meist, denn sie übernimmt die angemessene Miete komplett.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2026?
So hoch wie die Lücke zwischen Bedarf und Einkommen. Der Bedarf besteht aus dem Regelbedarf von 563 € für Alleinstehende oder 506 € je Partner, der angemessenen Miete mit Heizung und gegebenenfalls Mehrbedarfen. Davon geht das Einkommen nach Freibeträgen ab. Bei 900 € Rente und 530 € Warmmiete sind es 474,50 € im Monat, wenn du 33 Jahre Grundrentenzeiten hast, sonst 193,00 €.
Ab wann bekomme ich Grundsicherung im Alter?
Ab der Altersgrenze, die mit dem Geburtsjahr steigt: Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten, ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren (§ 41 Abs. 2 SGB XII). Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, bekommt sie schon ab 18. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst (§ 44 Abs. 2).
Wie viel Vermögen darf ich haben?
10.000 € je Person bleiben unangetastet, bei Paaren also 20.000 € (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII). Ein angemessenes Haus oder eine Wohnung, die du selbst bewohnst, musst du in der Regel nicht verkaufen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8). Was darüber liegt, setzt du zuerst ein.
Was ist der Freibetrag für Grundrentenzeiten?
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, also Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege, behält von der gesetzlichen Rente 100 € plus 30 % des Rests, höchstens 281,50 € im Monat (§ 82a SGB XII). Gerechnet wird mit der Bruttorente, also vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung, der Rechner schätzt sie aus dem Zahlbetrag. Bei 900 € Rente macht das 281,50 € mehr Grundsicherung aus.
Müssen meine Kinder für die Grundsicherung zahlen?
Nur, wenn ein Kind mehr als 100.000 € im Jahr verdient (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das Sozialamt geht davon aus, dass das Einkommen darunter liegt. Wie viel im Einzelfall zu zahlen wäre, rechnet der Elternunterhalt-Rechner.
Darf ich neben der Grundsicherung arbeiten?
Ja. Vom Lohn bleiben 30 % frei, höchstens 281,50 € im Monat (§ 82 Abs. 3 SGB XII). Wer mit einem Minijob 300 € verdient, behält davon 90,00 € zusätzlich, der Rest wird angerechnet.
Müssen Erben die Grundsicherung zurückzahlen?
Nein. Die Pflicht der Erben, Sozialhilfe zu ersetzen, gilt ausdrücklich nicht für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 102 Abs. 5 SGB XII).

Quellen

  1. § 41 SGB XII: Leistungsberechtigte: Altersgrenze nach Geburtsjahr, Erwerbsminderung; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 42 und § 42a SGB XII: Bedarfe, Unterkunft und Heizung: Regelsatz, Mehrbedarf, angemessene Miete gesetze-im-internet.de
  3. § 30 SGB XII: Mehrbedarf: 17 % bei Merkzeichen G gesetze-im-internet.de
  4. § 43 SGB XII: Einsatz von Einkommen und Vermögen: Partner, Kapitalerträge gesetze-im-internet.de
  5. § 82 SGB XII: Begriff des Einkommens: Freibeträge für Arbeit und Zusatzrente gesetze-im-internet.de
  6. § 82a SGB XII: Freibetrag für Grundrentenzeiten: 33 Jahre, höchstens 281,50 € gesetze-im-internet.de
  7. § 90 SGB XII: Einzusetzendes Vermögen: Hausgrundstück, kleinere Barbeträge gesetze-im-internet.de
  8. § 94 SGB XII: Übergang von Unterhaltsansprüchen: 100.000 €-Grenze für Kinder gesetze-im-internet.de
  9. § 102 SGB XII: Kostenersatz durch Erben: Abs. 5: nicht bei Grundsicherung gesetze-im-internet.de
  10. § 44 SGB XII: Antragserfordernis: Rückwirkung, zwölf Monate Bewilligung gesetze-im-internet.de

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