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Grundsicherung im Alter berechnen: So wird gerechnet
- BedarfRegelbedarf von 563 € für Alleinstehende oder 506 € je Partner, dazu die angemessene Miete mit Nebenkosten und Heizung (§ 42 SGB XII). Mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis kommen 17 % des Regelbedarfs dazu.
- EinkommenGesetzliche Rente, Betriebs- und Privatrenten, Lohn und anderes Einkommen, jeweils nach Abzug von Steuern und Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Paaren zählt das Einkommen beider (§ 43 Abs. 1).
- FreibeträgeFür 33 Jahre Grundrentenzeiten, für Zusatzrenten und für Arbeit bleibt je ein Teil frei, jeweils höchstens 281,50 € (§§ 82, 82a).
- LückeBedarf minus anrechenbares Einkommen ergibt die Grundsicherung.
- Regelbedarf, Stufe 1
- 563,00 €
- Miete 450 € und Heizung 80 €
- 530,00 €
- Bedarf
- 1.093,00 €
- Rente, Zahlbetrag
- 900,00 €
- minus Freibetrag für 33 Jahre Grundrentenzeiten, höchstens 281,50 €
- − 281,50 €
- Anrechenbares Einkommen
- 618,50 €
- Grundsicherung im Monat
- 474,50 €
Ohne die 33 Jahre wären es nur 193,00 €. Ein Paar mit 900 € und 500 € Rente und 650 € Warmmiete bekommt 543,50 €.
Ab wann es Grundsicherung im Alter gibt
Die Altersgrenze steigt wie bei der Regelaltersrente mit dem Geburtsjahr (§ 41 Abs. 2 SGB XII). Vorher gibt es Grundsicherung nur bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, sonst ist das Jobcenter mit dem Grundsicherungsgeld zuständig.
| Geburtsjahr | Altersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Den Antrag stellst du beim Sozialamt deiner Stadt oder deines Kreises. Er wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst, für die Zeit davor gibt es nichts (§ 44 Abs. 2). Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate.
Freibeträge und Grenzen 2026
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Regelbedarf allein | 563 € im Monat | Anlage zu § 28 SGB XII |
| Regelbedarf je Partner | 506 € im Monat | Anlage zu § 28 SGB XII |
| Mehrbedarf bei Merkzeichen G | 17 % des Regelbedarfs | § 30 Abs. 1 SGB XII |
| Freibetrag 33 Jahre Grundrentenzeiten | 100 € plus 30 % der Rente darüber, höchstens 281,50 € | § 82a SGB XII |
| Freibetrag Betriebs-, Riester- oder Privatrente | 100 € plus 30 % darüber, höchstens 281,50 € | § 82 Abs. 4 SGB XII |
| Freibetrag Arbeit, je Person | 30 % des Einkommens, höchstens 281,50 € | § 82 Abs. 3 SGB XII |
| Kapitalerträge frei | 26 € im Jahr | § 43 Abs. 2 SGB XII |
| Schonvermögen | 10.000 € je Person | § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII |
| Kinder zahlen erst ab | 100.000 € Jahreseinkommen | § 94 Abs. 1a SGB XII |
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Stand Oktober 2026.
Grundsicherung oder Wohngeld
Beides zusammen gibt es nicht. Liegt dein Einkommen knapp über dem Bedarf, kann Wohngeld der richtige Weg sein, denn es hat andere Grenzen und rechnet Vermögen anders. Ob dir Wohngeld zusteht, zeigt der Wohngeld-Rechner. Liegt die Grundsicherung höher, lohnt sie sich meist, denn sie übernimmt die angemessene Miete komplett.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2026?
Ab wann bekomme ich Grundsicherung im Alter?
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Was ist der Freibetrag für Grundrentenzeiten?
Müssen meine Kinder für die Grundsicherung zahlen?
Darf ich neben der Grundsicherung arbeiten?
Müssen Erben die Grundsicherung zurückzahlen?
Quellen
- § 41 SGB XII: Leistungsberechtigte: Altersgrenze nach Geburtsjahr, Erwerbsminderung; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 42 und § 42a SGB XII: Bedarfe, Unterkunft und Heizung: Regelsatz, Mehrbedarf, angemessene Miete gesetze-im-internet.de
- § 30 SGB XII: Mehrbedarf: 17 % bei Merkzeichen G gesetze-im-internet.de
- § 43 SGB XII: Einsatz von Einkommen und Vermögen: Partner, Kapitalerträge gesetze-im-internet.de
- § 82 SGB XII: Begriff des Einkommens: Freibeträge für Arbeit und Zusatzrente gesetze-im-internet.de
- § 82a SGB XII: Freibetrag für Grundrentenzeiten: 33 Jahre, höchstens 281,50 € gesetze-im-internet.de
- § 90 SGB XII: Einzusetzendes Vermögen: Hausgrundstück, kleinere Barbeträge gesetze-im-internet.de
- § 94 SGB XII: Übergang von Unterhaltsansprüchen: 100.000 €-Grenze für Kinder gesetze-im-internet.de
- § 102 SGB XII: Kostenersatz durch Erben: Abs. 5: nicht bei Grundsicherung gesetze-im-internet.de
- § 44 SGB XII: Antragserfordernis: Rückwirkung, zwölf Monate Bewilligung gesetze-im-internet.de
Passende Rechner
- Rente Rentenhöhe aus Punkten und Jahren
- Grundrente Zuschlag ab 33 Jahren Grundrentenzeiten
- Wohngeld Zuschuss zur Miete, auch für Rentner
- Elternunterhalt Wann Kinder zahlen müssen
- KVdR Krankenversicherung der Rentner und Beiträge
- Zuzahlungsbefreiung Höchstens 1 oder 2 % des Regelbedarfs an Zuzahlungen
- Rentenerhöhung Was von der Anpassung im Juli netto bleibt
- Unterhalt absetzen Wenn Kinder den Eltern Unterhalt zahlen