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Rentenerhöhung-Rechner 2026

Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 % gestiegen, der Rentenwert von 40,79 € auf 42,52 €. Netto kommt davon weniger an: Kranken- und Pflegebeitrag gehen ab, und die Erhöhung ist voll steuerpflichtig, weil der steuerfreie Teil der Rente festgeschrieben ist. Bei 1.500 € Rente seit 2018 sind es 63,62 € brutto und 49,59 € netto mehr im Monat.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Rentenerhöhung-Rechner

Du bekommst netto mehr im Monat

49,59 €

Brutto 63,62 € mehr · davon kommen 77,9 % an

Mit der Erhöhung liegt dein Einkommen über dem Grundfreibetrag: Du zahlst erstmals Einkommensteuer, 74 € im Jahr.

  1. Erhöhung brutto63,62 €100 %
  2. Kranken- und Pflegeversicherung−7,86 €12 %
  3. Einkommensteuer−6,17 €10 %
  4. Netto mehr49,59 €78 %
Neue Rente brutto
1.563,62 €
Steuer im Jahr vorher
0 €
Steuer im Jahr nachher
74 €

So rechnet das Finanzamt

Steuerfreier Teil der Rente, aus den Rentenwerten zurückgerechnet3.446,00 €
Zu versteuerndes Einkommen vorher12.192,00 €
Zu versteuerndes Einkommen mit der Erhöhung12.861,00 €
Steuer im Jahr vorher0,00 €
Steuer im Jahr mit der Erhöhung74,00 €
Im Jahr der Erhöhung (sechs Monate höher)25,00 €
Steuererklärung mit der ErhöhungPflicht

Freibetrag aus dem Bescheid eintragen · Der steuerfreie Teil deiner Rente wurde im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben und wächst nicht mit. Mit dem echten Wert aus dem Steuerbescheid rechnet der Rechner genau, gerade wenn du knapp am Grundfreibetrag liegst.

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Auf dieser Seite
  1. Erhöhung netto nach Rentenhöhe
  2. Steuer durch die Erhöhung
  3. Rentenerhöhungen seit 2010
  4. Wie die Erhöhung entsteht
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Rentenerhöhung 2026 netto nach Rentenhöhe

Beispiel 1.500 € Rente, Beginn 2018, alleinstehend
Rente vor der Erhöhung
1.500,00 €
+ 4,24 % zum 1. Juli 2026
63,62 €
− Kranken- und Pflegebeitrag auf die Erhöhung
7,86 €
− Einkommensteuer auf die Erhöhung, je Monat
6,17 €
= netto mehr im Monat
49,59 €

Mit der Erhöhung steigt das zu versteuernde Einkommen über den Grundfreibetrag, im Beispiel fällt erstmals Einkommensteuer an: 74 € im Jahr.

Rente vorherbrutto mehrKranken und PflegeSteuernetto mehr
800 €33,93 €4,19 €0,00 €29,74 €
1.000 €42,41 €5,24 €0,00 €37,17 €
1.200 €50,89 €6,29 €0,00 €44,60 €
1.500 €erstmals Steuer63,62 €7,86 €6,17 €49,59 €
1.800 €76,34 €9,43 €12,67 €54,24 €
2.200 €93,31 €11,52 €19,75 €62,04 €
2.800 €118,75 €14,67 €27,00 €77,08 €

Im Monat, Erhöhung 4,24 %, Rentenbeginn 2018, alleinstehend, mit Kindern, ohne Kirchensteuer und ohne andere Einkünfte, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Steuer aufs ganze Jahr mit der neuen Rente gerechnet und durch zwölf geteilt.

Steuer durch die Rentenerhöhung

Der steuerfreie Teil der Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als Eurobetrag festgeschrieben und gilt dann für immer, regelmäßige Anpassungen ändern ihn nicht (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Jede Erhöhung danach ist voll steuerpflichtig. Mit jeder Anpassung können deshalb Rentner über den Grundfreibetrag rutschen, 2026 liegt er bei 12.348 € (§ 32a Abs. 1 EStG).

RentenbeginnSteuer ab Rente vorhermit der Erhöhung abSteuererklärung Pflicht ab
20101.712 €1.613 €1.340 €
20151.585 €1.500 €1.261 €
20181.520 €1.442 €1.220 €
20201.469 €1.396 €1.187 €
20221.459 €1.386 €1.180 €
20241.468 €1.395 €1.186 €

Monatsrente vor der Erhöhung, ab der Einkommensteuer anfällt, aufs ganze Jahr gerechnet. Die Pflicht zur Steuererklärung gilt mit der Erhöhung. Alleinstehend, ohne andere Einkünfte, gesetzlich versichert. Der steuerfreie Teil ist aus den Rentenwerten des Jahres nach dem Rentenbeginn zurückgerechnet (Rentenwert West). Die Tabelle des Bundesfinanzministeriums rechnet mit den Rentenwerten Ost und ohne Zusatzbeitrag, ihre Grenzen liegen deshalb etwas niedriger.

Wer zwischen den beiden Werten liegt, zahlt durch die Erhöhung erstmals Steuern. Im Jahr der Erhöhung zählt sie nur für sechs Monate, voll wirkt sie im Jahr danach. Eine Steuererklärung ist oft schon früher Pflicht: sobald der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von 102 € Werbungskosten über dem Grundfreibetrag liegt, auch wenn wegen der Kranken- und Pflegebeiträge noch keine Steuer anfällt (§ 56 EStDV). Was die Rente insgesamt an Steuern kostet, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner.

Den festen Freibetrag findest du im Bescheid Der Rechner schätzt den steuerfreien Teil aus den früheren Rentenwerten (West), bei einem Rentenbeginn vor 2005 aus dem Jahresbetrag 2005. Genauer wird es mit dem Betrag aus den Erläuterungen deines Steuerbescheids.

Rentenerhöhungen seit 2010 und die Inflation

Zwischen 2010 und 2025 stieg der Rentenwert (West) um 50 %, der Verbraucherpreisindex im Jahresdurchschnitt um 38,4 %. Seit Juli 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert in Ost und West.

JuliRentenwert WestOstInflation im Vorjahr
20100 %0 %0,3 %
20110,99 %0,99 %1 %
20122,18 %2,26 %2,2 %
20130,25 %3,29 %1,9 %
20141,67 %2,53 %1,5 %
20152,1 %2,5 %1 %
20164,25 %5,95 %0,5 %
20171,9 %3,59 %0,5 %
20183,22 %3,37 %1,5 %
20193,18 %3,91 %1,8 %
20203,45 %4,2 %1,4 %
20210 %0,72 %0,5 %
20225,35 %6,12 %3,1 %
20234,39 %5,86 %6,9 %
20244,57 %einheitlich5,9 %
20253,74 %einheitlich2,2 %
20264,24 %einheitlich2,2 %

Veränderung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli nach den Rentenwertbestimmungsverordnungen (2022 per Gesetz), Inflation als Veränderung des Verbraucherpreisindex im Jahresdurchschnitt des Vorjahres (Destatis), denn die Anpassung folgt den Löhnen des Vorjahres.

Wie die Rentenerhöhung entsteht

Die Renten werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst (§ 65 SGB VI). Dafür ersetzt ein neuer aktueller Rentenwert den alten. Er folgt den Bruttolöhnen des Vorjahres, korrigiert um die Veränderung des Beitragssatzes und den Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern abbildet (§ 68 SGB VI). Bis Juli 2031 gilt zusätzlich eine Haltelinie: Der Rentenwert wird so weit angehoben, dass das Rentenniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt (§ 255e SGB VI). Die Erhöhung 2026 kam so zustande, nach der Formel allein wären es 4,05 % gewesen (Deutsche Rentenversicherung, 5. März 2026). Die Bundesregierung legt den Wert im Frühjahr per Verordnung fest.

Die Monatsrente ist das Produkt aus persönlichen Entgeltpunkten, Rentenartfaktor und Rentenwert (§ 64 SGB VI), bei der Altersrente ist der Rentenartfaktor 1,0. Deshalb steigt jede gesetzliche Rente um denselben Prozentsatz, egal wie hoch sie ist. Wie viele Punkte du hast, zeigt der Rentenpunkte-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2026?
Die Renten stiegen zum 1. Juli 2026 um 4,24 %. Der aktuelle Rentenwert, also die Monatsrente für einen Entgeltpunkt, stieg von 40,79 € auf 42,52 € (Rentenwertbestimmungsverordnung 2026). Wer 1.500 € Rente hatte, bekommt 63,62 € brutto mehr.
Wie viel bleibt von der Rentenerhöhung netto?
Solange keine Steuer anfällt, rund 88 %: Kranken- und Pflegebeitrag nehmen etwa 12 % der Erhöhung (halber Krankenkassenbeitrag nach § 249a SGB V, voller Pflegebeitrag nach § 59 Abs. 1 SGB XI). Liegt dein Einkommen über dem Grundfreibetrag, kommt die Einkommensteuer auf die ganze Erhöhung dazu. Im Beispiel mit 1.500 € Rente bleiben 49,59 € von 63,62 €.
Warum muss ich auf die ganze Erhöhung Steuern zahlen?
Weil der steuerfreie Teil deiner Rente im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Betrag festgeschrieben wird und bei späteren Anpassungen gleich bleibt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 5 und 7 EStG). Jede Erhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig, egal wie hoch dein Besteuerungsanteil ist.
Muss ich wegen der Rentenerhöhung Steuern zahlen?
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen über den Grundfreibetrag von 12.348 € steigt. Bei Rentenbeginn 2018, alleinstehend und ohne andere Einkünfte, fällt nach der Erhöhung ab rund 1.442 € Rente (vor der Erhöhung) Steuer an, vorher erst ab 1.520 €. Wer dazwischen liegt, zahlt durch die Erhöhung erstmals Steuern. Eine Steuererklärung ist schon früher Pflicht, mit der Erhöhung ab rund 1.220 € Rente: Dafür zählen die Einkünfte vor Abzug der Kranken- und Pflegebeiträge (§ 56 EStDV).
Wann kommt die nächste Rentenerhöhung?
Zum 1. Juli 2027 (§ 65 SGB VI). Wie hoch sie ausfällt, steht erst im Frühjahr 2027 fest. Sie hängt vor allem davon ab, wie stark die Löhne 2026 gestiegen sind (§ 68 SGB VI). Bis Juli 2031 gilt außerdem die Haltelinie von 48 % Rentenniveau (§ 255e SGB VI). Im Rechner kannst du „Juli 2027“ wählen und einen angenommenen Wert eintragen.
Steigt auch die Betriebsrente?
Nicht automatisch mit der gesetzlichen Rente. Der Arbeitgeber muss alle drei Jahre prüfen, ob er sie anpasst, und nach billigem Ermessen entscheiden (§ 16 Abs. 1 BetrAVG). Die Pflicht entfällt, wenn er sich zu mindestens 1 % Erhöhung im Jahr verpflichtet hat (Abs. 3). Auf Betriebsrenten über dem Freibetrag fallen ebenfalls Kranken- und Pflegebeiträge an, das zeigt der KVdR-Rechner.

Quellen

  1. Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026 gesetze-im-internet.de
  2. Rentenwerte 2005 bis 2025: Rentenwertbestimmungsverordnungen, für 2008 und 2022 Rentenwertbestimmungsgesetze, 2006 unverändert per Weitergeltungsgesetz (BGBl. I 2006 S. 1304), jeweils § 1; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  3. § 65 SGB VI: Anpassung der Renten: jeweils zum 1. Juli gesetze-im-internet.de
  4. § 68 SGB VI: Aktueller Rentenwert: Löhne, Beitragssatz, Nachhaltigkeitsfaktor gesetze-im-internet.de
  5. § 255e SGB VI: Niveauschutzklausel: Rentenniveau mindestens 48 % bis Juli 2031 gesetze-im-internet.de
  6. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026: Meldung vom 5. März 2026, Anpassung nach der Haltelinie, ohne sie 4,05 % deutsche-rentenversicherung.de
  7. § 22 EStG: Sonstige Einkünfte: fester steuerfreier Teil der Rente gesetze-im-internet.de
  8. § 32a EStG: Einkommensteuertarif: Grundfreibetrag 12.348 € gesetze-im-internet.de
  9. § 56 EStDV: Steuererklärungspflicht: Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag gesetze-im-internet.de
  10. § 249a SGB V und § 59 SGB XI: Krankenkassenbeitrag zur Hälfte, Pflegebeitrag aus der Rente allein gesetze-im-internet.de
  11. Destatis: Verbraucherpreisindex: Jahresdurchschnitte 2020 = 100 destatis.de
  12. § 16 BetrAVG: Anpassung der Betriebsrenten: Prüfung alle drei Jahre gesetze-im-internet.de

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