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Unterhalt steuerlich absetzen: Rechner 2026

Wer Eltern oder ein erwachsenes Kind ohne Kindergeld unterstützt, kann bis 12.348 € im Jahr plus deren Kranken- und Pflegebeiträge von seinen Einkünften abziehen (§ 33a EStG). Eigene Einkünfte der unterstützten Person über 624 € kürzen den Betrag, und mehr als die Opfergrenze erkennt das Finanzamt nicht an. Im Beispiel spart eine Tochter, die ihrer Mutter mit 700 € Rente 4.800 € im Jahr überweist, 1.484 € Steuern.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Rechner Unterhalt absetzen

Steuerersparnis 2026

1.484,00 €

Abziehbar 4.800 € · Grenzsteuersatz 31,8 %

Du kannst 4.800 € als außergewöhnliche Belastung abziehen, begrenzt durch deine Zahlungen. Das spart dir 1.484,00 € Steuern.

Höchstbetrag
5.891 €
Opfergrenze
16.081 €
Abziehbar
4.800 €

So rechnet das Finanzamt

Höchstbetrag, 12 von 12 Monaten12.348,00 €
plus Kranken- und Pflegebeiträge aus der Rente, geschätzt1.037,40 €
minus eigene Einkünfte und Bezüge 8.118 €, über 624 € frei− 7.494,00 €
Höchstbetrag nach Anrechnung5.891,40 €
Deine Aufwendungen4.800,00 €
Verfügbares Nettoeinkommen32.162,00 €
Opfergrenze 50 % davon16.081,00 €
Abziehbar als außergewöhnliche Belastung4.800,00 €
Steuer ohne Unterhalt7.298,00 €
Steuer mit Unterhalt5.814,00 €

Steuer jeweils Einkommensteuer mit Soli und Kirchensteuer im Jahr.

Überweisen, nicht bar · Seit 2025 zählt Geld nur, wenn du es auf das Konto der unterstützten Person überweist oder ihre Miete direkt an den Vermieter zahlst und den Mietvertrag belegen kannst. In die Steuererklärung gehört ihre Steuer-ID.

Auf dieser Seite
  1. So rechnet das Finanzamt
  2. Unterhalt an Eltern
  3. Geschwister und Ausland
  4. Opfergrenze
  5. Alle Regeln
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

So rechnet das Finanzamt

Beispiel Tochter, 52.000 € brutto, unterstützt ihre Mutter
Höchstbetrag 2026 (Grundfreibetrag)
12.348 €
+ Kranken- und Pflegebeiträge, die von ihrer Rente abgehen
1.037 €
− Rente 8.400 € minus Pauschalen, soweit über 624 €
7.494 €
= Höchstbetrag nach Anrechnung
5.891 €
Überwiesener Unterhalt im Jahr
4.800 €
Opfergrenze: 50 % von 32.162 € Nettoeinkommen
16.081 €
= Abziehbar als außergewöhnliche Belastung
4.800 €

Abziehbar ist der kleinste der drei Beträge: Höchstbetrag nach Anrechnung, tatsächliche Zahlungen und Opfergrenze. Hier begrenzen die Zahlungen. Die Mutter bekommt 700 € Rente im Monat, davon gehen 282 € Pauschalen im Jahr ab. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sind mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag geschätzt.

Unterhalt an Eltern: was die eigene Rente bewirkt

Je mehr die unterstützte Person selbst hat, desto weniger bleibt vom Höchstbetrag. Bei einer Rente zählt auch der steuerfreie Teil, also praktisch die ganze Bruttorente. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die davon abgehen, erhöhen den Höchstbetrag wieder. Die Tabelle zeigt, was bei verschiedenen Renten noch abziehbar wäre, wenn du genug zahlst.

Rente im Monat, bruttonoch abziehbarSteuerersparnis
0 €12.348 €3.657 €
400 €9.047 €2.731 €
700 €5.891 €1.810 €
1.000 €2.736 €856 €
1.200 €632 €200 €

Im Jahr, Unterhalt ganzjährig, Zahler ledig mit 52.000 € brutto, ohne Kirchensteuer. Ab rund 1.270 € Rente im Monat bleibt nichts.

Pflegeheim ist ein anderer Fall Zahlst du für ein Pflegeheim, weil ein Elternteil krank oder pflegebedürftig ist, sind das außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG mit zumutbarer Belastung, nicht Unterhalt nach § 33a (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, Rn. 12). Ob du überhaupt zahlen musst, zeigt der Elternunterhalt-Rechner.

Geschwister, beide Eltern und Angehörige im Ausland

Geschwister zahlen mit: Unterstützen mehrere dieselbe Person, wird der abziehbare Betrag nach den Anteilen an den Zahlungen aufgeteilt (§ 33a Abs. 1 Satz 7 EStG). Zahlen im Beispiel zwei Geschwister je 4.800 €, kann jeder 2.946 € abziehen statt 4.800 €.

Beide Eltern: Leben Vater und Mutter zusammen, rechnet das Finanzamt mit zwei Höchstbeträgen. Ihre Einkünfte und Bezüge werden zusammengezählt und um zweimal 624 € gekürzt (H 33a.1 EStH). Die Überweisung auf das Konto eines der beiden reicht.

Im Ausland: Höchstbetrag und anrechnungsfreier Betrag richten sich nach den Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland (§ 33a Abs. 1 Satz 6 EStG).

Ländergruppezum BeispielHöchstbetragfrei
1Österreich, Italien, Spanien, Schweiz, USA12.348 €624 €
2Polen, Kroatien, Rumänien, Griechenland, Tschechien9.261 €468 €
3Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Russland6.174 €312 €
4Ukraine, Syrien, Vietnam, Indien, Afghanistan3.087 €156 €

Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2025 (BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2025), Beträge 2026 im Jahr.

Opfergrenze: Unterhalt im Verhältnis zum Einkommen

Das Finanzamt erkennt Unterhalt nur an, soweit dir genug für dich und deine Familie bleibt. Maßgeblich ist das verfügbare Nettoeinkommen: Einkünfte nach Arbeitnehmer-Pauschbetrag, minus Sozialabgaben und Steuern, plus steuerfreie Einnahmen wie Kindergeld und Steuererstattungen (BMF Rn. 17 bis 20).

NettoeinkommenOpfergrenzehöchstens abziehbar
12.000 €24 %2.880 €
18.000 €36 %6.480 €
24.000 €48 %11.520 €
30.000 €50 %15.000 €

Ledig ohne Kinder. Für den Ehegatten, auch einen geschiedenen, und jedes Kind mit Kindergeld je 5 Prozentpunkte weniger, zusammen höchstens 25.

Alle Regeln auf einen Blick

RegelWertGrundlage
Höchstbetrag12.348 € im Jahr (Grundfreibetrag 2026)§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG
Plus Basis-Kranken- und Pflegebeiträgeder Person, auch wenn sie von ihrer Rente oder ihrem Lohn abgehen§ 33a Abs. 1 Satz 2 EStG, R 33a.1 Abs. 5 EStR
Eigene Einkünfte und Bezügemindern den Höchstbetrag, soweit sie 624 € im Jahr übersteigen; auf Bezüge 180 € Kostenpauschale§ 33a Abs. 1 Satz 5 EStG, R 33a.1 Abs. 3 EStR
Ausbildungszuschüssemindern den Höchstbetrag ohne Freibetrag, nur in den Monaten, für die sie gezahlt werden§ 33a Abs. 1 Satz 5, Abs. 3 Satz 3 EStG
Monate ohne Unterhaltje ein Zwölftel weniger; Lohn und Rente zählen nur aus den Monaten mit Unterhalt§ 33a Abs. 3 EStG, R 33a.3 EStR
Beide Eltern im gemeinsamen Haushaltzwei Höchstbeträge, Einkünfte zusammen, zweimal 624 € freiH 33a.1 EStH
Mehrere Unterstützerjeder zieht den Teil ab, der seinem Anteil an den Zahlungen entspricht§ 33a Abs. 1 Satz 7 EStG
Person im AuslandHöchstbetrag und 624 € je nach Ländergruppe voll, zu drei Vierteln, zur Hälfte oder zu einem Viertel§ 33a Abs. 1 Satz 6 EStG, BMF 02.12.2025
Vermögen der unterstützten Personhöchstens 15.500 €, ein angemessenes eigenes Haus zählt nicht§ 33a Abs. 1 Satz 4 EStG, R 33a.1 EStR
Opfergrenze1 % je volle 500 € Nettoeinkommen, höchstens 50 %, minus je 5 % für den (auch geschiedenen) Ehegatten und jedes KindBMF 15.10.2025, Rn. 23
Zahlungper Überweisung auf das Konto der Person oder direkt an ihren Vermieter§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG, BMF Rn. 37
NachweisSteuer-ID der unterstützten Person in der Erklärung§ 33a Abs. 1 Satz 9 EStG

Einkommensteuergesetz und BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie viel Unterhalt kann ich 2026 absetzen?
Bis 12.348 € im Jahr, so viel wie der Grundfreibetrag (§ 33a Abs. 1 EStG). Dazu kommen die Basis-Kranken- und Pflegebeiträge der Person, auch wenn sie von ihrer Rente oder ihrem Lohn abgehen (R 33a.1 Abs. 5 EStR). Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person über 624 € im Jahr ziehen den Höchstbetrag herunter. Der Betrag mindert dein Einkommen, eine zumutbare Belastung geht davon nicht ab.
Was zählt bei einer Rente als eigenes Einkommen?
Die ganze Rente, steuerpflichtiger und steuerfreier Teil zusammen, abzüglich 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag und 180 € Kostenpauschale im Jahr (R 33a.1 Abs. 3 EStR). Gemeint ist die Bruttorente vor den Kranken- und Pflegebeiträgen. Diese Beiträge erhöhen im Gegenzug den Höchstbetrag. Bei 700 € Rente im Monat bleiben im Beispiel vom Höchstbetrag 5.891 € übrig, ab rund 1.270 € Rente nichts mehr.
Kann ich mit einer großen Zahlung im Dezember das ganze Jahr abdecken?
Nein. Unterhalt wirkt erst ab dem Monat, in dem du zahlst, nicht für die Monate davor (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, Rn. 14). Eine einzige Überweisung im Dezember deckt nur den Dezember ab, also höchstens ein Zwölftel des Höchstbetrags. Wer früh im Jahr anfängt oder monatlich überweist, kann den vollen Betrag nutzen.
Kann ich Unterhalt an meine Eltern absetzen?
Ja, Eltern sind dir gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt, Schwiegereltern deinem Ehegatten gegenüber. Voraussetzung ist, dass sie bedürftig sind: wenig eigenes Einkommen und Vermögen bis 15.500 €, ein angemessenes eigenes Haus zählt nicht mit (R 33a.1 Abs. 2 EStR). Unterstützt du beide Eltern, die zusammenleben, gibt es zwei Höchstbeträge (H 33a.1 EStH). Kosten für ein Pflegeheim wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit laufen dagegen über die außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, Rn. 12).
Was ist die Opfergrenze?
Das Finanzamt erkennt Unterhalt nur an, soweit er zu deinem Einkommen passt: höchstens 1 % je volle 500 € deines verfügbaren Nettoeinkommens, höchstens 50 %. Für den Ehegatten, auch einen geschiedenen, und jedes Kind mit Kindergeld gehen je 5 Prozentpunkte ab, zusammen höchstens 25 (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, Rn. 23). Bei 24.000 € Nettoeinkommen sind das 48 %, also bis 11.520 €. Für Unterhalt an den Ehegatten gilt sie nicht.
Gilt das auch für mein Kind über 25?
Ja, wenn für das Kind niemand mehr Kindergeld oder Kinderfreibeträge bekommt, etwa im Studium nach dem 25. Geburtstag (§ 33a Abs. 1 Satz 4 EStG). BAföG-Zuschüsse und andere öffentliche Ausbildungshilfen ziehen den Höchstbetrag nach 180 € Kostenpauschale voll herunter, aber nur für die Monate, für die sie gezahlt werden (§ 33a Abs. 3 Satz 3 EStG). Lohn aus einem Nebenjob zählt erst über 624 € und nur, soweit er in den Monaten mit Unterhalt fließt.
Kann ich Unterhalt an meinen Partner ohne Trauschein absetzen?
Ja, wenn das Amt eurer Bedarfsgemeinschaft wegen deines Einkommens Sozialleistungen kürzt oder kürzen würde (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Opfergrenze gilt dann nicht. Abziehbar ist höchstens euer gemeinsames Nettoeinkommen geteilt durch die Zahl der Erwachsenen (BMF Rn. 24). Leben Kinder mit euch, geht vorher ihr Mindestunterhalt ab, bei Kindern nur von dir die Hälfte (Rn. 25 und 26). Dein Partner muss schriftlich bestätigen, dass er keine Leistungen beantragt hat und was er selbst hat.
Was gilt für Unterhalt an den Ex-Ehegatten?
Hier gibt es zwei Wege. Über § 33a geht es wie bei Verwandten bis 12.348 €, ohne Opfergrenze. Meist bringt aber das Realsplitting mehr: Mit Zustimmung des Ex-Partners setzt du den Unterhalt als Sonderausgabe ab (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), dafür versteuert er ihn. Im Jahr der Trennung, in dem ihr noch zusammen veranlagt werdet, geht beides nicht.
Zählt Bargeld?
Seit 2025 nicht mehr. Geld muss per Überweisung auf das Konto der unterstützten Person gehen (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Zahlst du ihre Miete direkt an den Vermieter, zählt das ebenfalls, wenn du den Mietvertrag belegen kannst (BMF Rn. 37 mit Rn. 16 des Ausland-Schreibens). Sachleistungen wie Wohnung und Essen im eigenen Haushalt bleiben möglich: Lebt die Person bei dir, nimmt das Finanzamt Unterhalt in Höhe des Höchstbetrags an (BMF Rn. 1).
Kann ich Unterhalt an Angehörige im Ausland absetzen?
Ja, aber Höchstbetrag und die 624 € werden nach den Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland gekürzt: in Gruppe 2, etwa Polen, auf drei Viertel, in Gruppe 3, etwa Türkei, auf die Hälfte, in Gruppe 4, etwa Ukraine, auf ein Viertel (§ 33a Abs. 1 Satz 6 EStG, BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2025). Die Opfergrenze gilt auch hier. Das Finanzamt verlangt Überweisungsbelege und einen Nachweis der Bedürftigkeit.

Quellen

  1. § 33a EStG: Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen: Höchstbetrag, Anrechnung, Monatsprinzip, Überweisung; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025: Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG: BStBl I 2025 S. 1772, gilt ab 2025: Opfergrenze, Nettoeinkommen, Bedarfsgemeinschaft bundesfinanzministerium.de
  3. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025: Unterhalt an Personen im Ausland: Zahlungsweg, Nachweise, direkt gezahlte Miete (Rn. 16) bundesfinanzministerium.de
  4. EStH 2025 zu § 33a: R 33a.1, H 33a.1, R 33a.3: Kostenpauschale, Beiträge der Person, beide Eltern, Aufteilung auf Monate esth.bundesfinanzministerium.de
  5. Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2025: BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2025, EStH 2025 Anhang 2 III esth.bundesfinanzministerium.de
  6. § 10 EStG: Sonderausgaben: Abs. 1a Nr. 1: Realsplitting gesetze-im-internet.de
  7. § 32a EStG: Grundfreibetrag: 12.348 € im Jahr 2026 gesetze-im-internet.de

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