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Trennungsunterhalt-Rechner 2026

Nach der Trennung bekommt der Ehegatte mit weniger Einkommen in der Regel 45 % der Differenz der bereinigten Einkommen, nachdem der Kindesunterhalt abgezogen ist. So steht es in der Düsseldorfer Tabelle 2026. Dem Zahlenden müssen 1.600 € bleiben. Bei 3.500 € und 1.200 € Netto und einem Kind sind es 792 € im Monat.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Trennungsunterhalt-Rechner

Trennungsunterhalt im Monat

792,00 €

zusätzlich zum Kindesunterhalt von 540,50 €

45 % der Differenz der anrechenbaren Einkommen, nachdem der Kindesunterhalt abgezogen ist, auf volle Euro gerundet. Dem Zahlenden bleiben 2.167,50 €, der anderen Seite mit Unterhalt 1.992,00 €.

Kindesunterhalt
540,50 €
Dem Zahlenden bleiben
2.167,50 €
Andere Seite gesamt
1.992,00 €

So wird gerechnet

Bereinigtes Netto des Zahlenden3.500,00 €
− Kindesunterhalt (Zahlbetrag, Gruppe 5)540,50 €
= anrechenbar, Zahlender2.959,50 €
anrechenbar, andere Seite1.200,00 €
Bedarf der anderen Seite (Quote)1.991,78 €
− eigenes Einkommen1.200,00 €
Höchstens: anrechenbar minus Selbstbehalt 1.600 €1.359,50 €
Trennungsunterhalt, auf volle Euro gerundet792,00 €

Rückwirkend nur ab Aufforderung · Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem du den anderen zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert oder in Verzug gesetzt hast (§ 1613 Abs. 1 BGB). Mach das am besten schriftlich und gleich nach der Trennung.

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Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Regeln und Werte 2026
  3. Unterhalt nach Einkommen
  4. Nach der Scheidung
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Trennungsunterhalt berechnen: So wird gerechnet

  1. Einkommen bereinigenVom Netto gehen tatsächliche berufsbedingte Kosten ab, etwa für den Weg zur Arbeit, außerdem Kreditraten aus der Ehe und eine angemessene zusätzliche Altersvorsorge (Leitlinien NRW Nr. 10). Kindergeld zählt nicht als Einkommen.
  2. Kindesunterhalt abziehenBeim Zahlenden geht der Unterhalt für die Kinder mit dem Zahlbetrag ab, also dem Tabellenbetrag minus halbes Kindergeld (Nr. 15.1 Abs. 2).
  3. QuoteJeder Erwerbstätige behält ein Zehntel seines Einkommens als Anreiz. Der Bedarf der anderen Seite sind 55 % ihres eigenen und 45 % des Erwerbseinkommens des Zahlenden. Abzüglich des eigenen Einkommens bleiben 45 % der Differenz (Nr. 15.2).
  4. GrenzenDer Zahlende behält mindestens 1.600 €, ohne Arbeit 1.475 €. Die andere Seite hat einen Mindestbedarf von 1.450 €, ohne Arbeit 1.200 € (DT Anm. B II und III). Reicht das Geld nicht für alle, wird zuerst der Kindesunterhalt bis in die unterste Gruppe herabgestuft (Anm. A I).
Rechenweg 3.500 € und 1.200 € Netto, ein Kind

Beide arbeiten, das Kind ist 6 bis 11 Jahre alt und lebt bei der Mutter oder dem Vater mit dem kleineren Einkommen.

Netto des Zahlenden
3.500,00 €
− Kindesunterhalt, ein Kind 6 bis 11, Gruppe 5 (Zahlbetrag)
−540,50 €
= anrechenbares Einkommen
2.959,50 €
− Netto der anderen Seite
−1.200,00 €
= Differenz
1.759,50 €
45 % davon, auf volle Euro gerundet
792 €

Hat die andere Seite kein Einkommen und ist kein Kind zu versorgen, sind es bei 3.500 € Netto 45 % des ganzen Einkommens: 1.575 €. Dem Zahlenden bleiben 1.925,00 €.

Mit zwei Kindern von 0 bis 5 und 6 bis 11 Jahren reicht dasselbe Einkommen nicht mehr für alle. Dann wird der Kindesunterhalt auf Gruppe 1 herabgestuft (785,00 €), und die andere Seite bekommt 1.115 €, so viel, wie über dem Selbstbehalt von 1.600 € übrig ist.

Regeln und Werte 2026

RegelWertGrundlage
Unterhalt bei zwei Erwerbseinkommen45 % der DifferenzDT 2026, Anm. B I 1 b
Ohne eigenes Einkommen45 % des Einkommens des ZahlendenDT 2026, Anm. B I 1 a
Zahlender ist Rentner oder nicht erwerbstätig50 %DT 2026, Anm. B I 2
Sonstige Einkünfte wie Miete oder ZinsenHalbteilung, ohne ErwerbsanreizDT 2026, Anm. B I 1 b
Kindesunterhaltvorab mit dem Zahlbetrag abziehenLeitlinien NRW Nr. 15.1 Abs. 2
Mindestbedarf aller nicht gedecktKindesunterhalt bis in Gruppe 1 herabstufenDT 2026, Anm. A I
Selbstbehalt des Zahlenden, erwerbstätig1.600 €DT 2026, Anm. B II
Selbstbehalt des Zahlenden, nicht erwerbstätig1.475 €DT 2026, Anm. B II
Mindestbedarf der anderen Seite1.450 € / 1.200 €DT 2026, Anm. B III
Quotenmethode bis Familieneinkommen11.200 €Leitlinien NRW Nr. 15.3
Kindergeldkein Einkommen der ElternLeitlinien NRW Nr. 3
Arbeiten im Trennungsjahrin der Regel keine PflichtLeitlinien NRW Nr. 17.2
Rundungauf volle EuroLeitlinien NRW Nr. 25

Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW, Stand 1. Januar 2026.

Trennungsunterhalt nach Einkommen

Unterhalt im Monat bei verschiedenen Einkommen des Zahlenden, ohne weitere Abzüge:

Netto ZahlenderAndere Seite ohne EinkommenAndere Seite 1.200 €1.200 € und ein KindKindesunterhalt
2.500 €900 €585 €380 €457 €
3.000 €1.350 €810 €579 €513 €
3.500 €1.575 €1.035 €792 €541 €
4.000 €1.800 €1.260 €997 €586 €
5.000 €2.250 €1.710 €1.386 €720 €
6.000 €2.700 €2.160 €1.796 €809 €

Beide erwerbstätig (bei 0 € nicht erwerbstätig), Kind 6 bis 11 Jahre, Kindesunterhalt mit Zahlbetrag und Bedarfskontrolle nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Auf volle Euro gerundet.

Nach der Scheidung: nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt gibt es bis zur Rechtskraft der Scheidung (§ 1361 BGB). Danach muss jeder grundsätzlich selbst für sich sorgen (§ 1569 BGB). Unterhalt gibt es dann nur aus einem Grund im Gesetz: Betreuung eines gemeinsamen Kindes, mindestens bis zu dessen drittem Geburtstag (§ 1570), Alter (§ 1571), Krankheit (§ 1572), Arbeitslosigkeit oder Aufstockung (§ 1573), Ausbildung (§ 1575) oder in Ausnahmefällen aus Billigkeit (§ 1576). Die Höhe wird nach denselben Quoten berechnet.

Ein unbegrenzter Anspruch kann herabgesetzt oder befristet werden, wenn er unbillig wäre. Es kommt vor allem darauf an, welche Nachteile die Ehe gebracht hat, etwa eine lange Berufspause für die Kinder (§ 1578b BGB).

Was der Rechner nicht abbildet Wohnt einer mietfrei im eigenen Haus, zählt der Wohnvorteil als Einkommen. Kranken- und Pflegevorsorge der anderen Seite gehen vorab vom Einkommen des Zahlenden ab (Leitlinien NRW Nr. 15.4). Ab Zustellung des Scheidungsantrags kommt Altersvorsorgeunterhalt dazu (§ 1361 Abs. 1 Satz 2 BGB), der den laufenden Unterhalt in einer zweistufigen Rechnung mindert. Das lässt sich nur mit den Zahlen des Einzelfalls rechnen, ebenso eine Kürzung wegen eines neuen Partners (§ 1579 BGB).

Häufige Fragen

Wie wird Trennungsunterhalt berechnet?
Vom Netto beider Ehegatten gehen berufsbedingte Kosten und Kreditraten aus der Ehe ab, beim Zahlenden außerdem der Kindesunterhalt mit dem Zahlbetrag. Von der Differenz der beiden Einkommen bekommt der Ehegatte mit weniger Einkommen 45 % (Düsseldorfer Tabelle 2026, Anm. B I). Bei 3.500 € und 1.200 € Netto und einem Kind von 6 bis 11 Jahren sind das 792 € im Monat, auf volle Euro gerundet (Leitlinien NRW Nr. 25). Für Miete, Zinsen und andere sonstige Einkünfte gilt die Halbteilung: Bei 3.500 € Lohn und 1.000 € Miete und einem Partner ohne Einkommen sind es 2.075 €.
Gilt noch die 3/7-Regel?
Nach der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr. Seit 2022 bleibt dem Erwerbstätigen ein Zehntel seines Einkommens als Anreiz, der andere bekommt 45 % der Differenz. Bis 2021 waren es nach der Düsseldorfer Tabelle 3/7, also rund 42,9 %.
Wie viel muss dem Zahlenden bleiben?
Mindestens 1.600 € im Monat, wenn er arbeitet, sonst 1.475 € (Anm. B II). Darin stecken 580 € Warmmiete, bei höheren Wohnkosten kann der Selbstbehalt steigen. Bei 2.200 € Netto und einem Partner ohne Einkommen ergäbe die Quote 990 €, der Mindestbedarf der anderen Seite liegt bei 1.200 €. Zahlen muss der andere aber höchstens 600 €, damit ihm 1.600 € bleiben. Haben auch Kinder Anspruch, wird ihr Unterhalt zuerst bis auf die unterste Gruppe gesenkt, damit möglichst auch der Mindestbedarf des Ehegatten gedeckt ist (Anm. A I).
Wie lange gibt es Trennungsunterhalt?
Von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung (§ 1361 BGB). Danach gibt es Unterhalt nur noch aus bestimmten Gründen, etwa wegen der Betreuung eines Kindes, Alter oder Krankheit (§§ 1570 bis 1576 BGB), und er kann begrenzt oder befristet werden (§ 1578b BGB). Im ersten Jahr nach der Trennung muss die andere Seite in der Regel keine Arbeit aufnehmen oder ausweiten (Leitlinien NRW Nr. 17.2).
Kann ich Trennungsunterhalt rückwirkend verlangen?
Nur ab dem Monat, in dem du den anderen zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert, ihn in Verzug gesetzt oder Klage erhoben hast (§ 1613 Abs. 1 BGB). Für die Zeit davor nur in Ausnahmefällen, etwa bei Sonderbedarf (§ 1613 Abs. 2 BGB). Fordere die Auskunft deshalb gleich nach der Trennung an, am besten schriftlich.
Fällt der Unterhalt weg, wenn die andere Seite einen neuen Partner hat?
Er kann herabgesetzt, befristet oder ganz versagt werden, wenn die andere Seite in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt (§ 1361 Abs. 3 mit § 1579 Nr. 2 BGB). Ob eine Beziehung schon verfestigt ist, entscheiden die Gerichte nach den Umständen, etwa nach gemeinsamer Wohnung und Dauer. Weitere Gründe sind schwere Verfehlungen gegen den Zahlenden oder mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit (§ 1579 Nr. 3 bis 8 BGB). Eine kurze Ehedauer zählt beim Trennungsunterhalt nicht.
Kann ich Ehegattenunterhalt von der Steuer absetzen?
Ja, mit dem Realsplitting: Bis zu 13.805 € im Jahr, dazu die übernommenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sind als Sonderausgaben abziehbar, wenn die andere Seite zustimmt (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Die andere Seite versteuert den Unterhalt dann als Einkommen und kann verlangen, dass ihr die Nachteile ausgeglichen werden. Ohne Zustimmung bleibt der Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG, das zeigt der Rechner Unterhalt absetzen.
Was gilt, wenn der Zahlende Rentner ist?
Dann fällt sein Erwerbsanreiz weg, und es gilt die Halbteilung: 50 % statt 45 % (Anm. B I 2). Bei 2.400 € Rente und 900 € Erwerbseinkommen der anderen Seite sind das 795 € im Monat: die Hälfte der Rente minus 45 % des Lohns, denn der anderen Seite bleibt ihr Erwerbsanreiz (Leitlinien NRW Nr. 15.2). Der Selbstbehalt beträgt 1.475 €.

Quellen

  1. OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026: Anm. B: Ehegattenunterhalt, Selbstbehalte, Mindestbedarf olg-duesseldorf.nrw.de
  2. Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in NRW 2026: Nr. 3, 10, 15.1 bis 15.3, 17.2, 21.4 olg-duesseldorf.nrw.de
  3. § 1361 BGB: Unterhalt bei Getrenntleben gesetze-im-internet.de
  4. § 1613 BGB: Unterhalt für die Vergangenheit gesetze-im-internet.de
  5. § 1579 BGB: Beschränkung oder Wegfall wegen grober Unbilligkeit gesetze-im-internet.de
  6. § 10 Abs. 1a EStG: Realsplitting bis 13.805 € gesetze-im-internet.de

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