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Trennungsunterhalt berechnen: So wird gerechnet
- Einkommen bereinigenVom Netto gehen tatsächliche berufsbedingte Kosten ab, etwa für den Weg zur Arbeit, außerdem Kreditraten aus der Ehe und eine angemessene zusätzliche Altersvorsorge (Leitlinien NRW Nr. 10). Kindergeld zählt nicht als Einkommen.
- Kindesunterhalt abziehenBeim Zahlenden geht der Unterhalt für die Kinder mit dem Zahlbetrag ab, also dem Tabellenbetrag minus halbes Kindergeld (Nr. 15.1 Abs. 2).
- QuoteJeder Erwerbstätige behält ein Zehntel seines Einkommens als Anreiz. Der Bedarf der anderen Seite sind 55 % ihres eigenen und 45 % des Erwerbseinkommens des Zahlenden. Abzüglich des eigenen Einkommens bleiben 45 % der Differenz (Nr. 15.2).
- GrenzenDer Zahlende behält mindestens 1.600 €, ohne Arbeit 1.475 €. Die andere Seite hat einen Mindestbedarf von 1.450 €, ohne Arbeit 1.200 € (DT Anm. B II und III). Reicht das Geld nicht für alle, wird zuerst der Kindesunterhalt bis in die unterste Gruppe herabgestuft (Anm. A I).
Beide arbeiten, das Kind ist 6 bis 11 Jahre alt und lebt bei der Mutter oder dem Vater mit dem kleineren Einkommen.
- Netto des Zahlenden
- 3.500,00 €
- − Kindesunterhalt, ein Kind 6 bis 11, Gruppe 5 (Zahlbetrag)
- −540,50 €
- = anrechenbares Einkommen
- 2.959,50 €
- − Netto der anderen Seite
- −1.200,00 €
- = Differenz
- 1.759,50 €
- 45 % davon, auf volle Euro gerundet
- 792 €
Hat die andere Seite kein Einkommen und ist kein Kind zu versorgen, sind es bei 3.500 € Netto 45 % des ganzen Einkommens: 1.575 €. Dem Zahlenden bleiben 1.925,00 €.
Mit zwei Kindern von 0 bis 5 und 6 bis 11 Jahren reicht dasselbe Einkommen nicht mehr für alle. Dann wird der Kindesunterhalt auf Gruppe 1 herabgestuft (785,00 €), und die andere Seite bekommt 1.115 €, so viel, wie über dem Selbstbehalt von 1.600 € übrig ist.
Regeln und Werte 2026
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Unterhalt bei zwei Erwerbseinkommen | 45 % der Differenz | DT 2026, Anm. B I 1 b |
| Ohne eigenes Einkommen | 45 % des Einkommens des Zahlenden | DT 2026, Anm. B I 1 a |
| Zahlender ist Rentner oder nicht erwerbstätig | 50 % | DT 2026, Anm. B I 2 |
| Sonstige Einkünfte wie Miete oder Zinsen | Halbteilung, ohne Erwerbsanreiz | DT 2026, Anm. B I 1 b |
| Kindesunterhalt | vorab mit dem Zahlbetrag abziehen | Leitlinien NRW Nr. 15.1 Abs. 2 |
| Mindestbedarf aller nicht gedeckt | Kindesunterhalt bis in Gruppe 1 herabstufen | DT 2026, Anm. A I |
| Selbstbehalt des Zahlenden, erwerbstätig | 1.600 € | DT 2026, Anm. B II |
| Selbstbehalt des Zahlenden, nicht erwerbstätig | 1.475 € | DT 2026, Anm. B II |
| Mindestbedarf der anderen Seite | 1.450 € / 1.200 € | DT 2026, Anm. B III |
| Quotenmethode bis Familieneinkommen | 11.200 € | Leitlinien NRW Nr. 15.3 |
| Kindergeld | kein Einkommen der Eltern | Leitlinien NRW Nr. 3 |
| Arbeiten im Trennungsjahr | in der Regel keine Pflicht | Leitlinien NRW Nr. 17.2 |
| Rundung | auf volle Euro | Leitlinien NRW Nr. 25 |
Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW, Stand 1. Januar 2026.
Trennungsunterhalt nach Einkommen
Unterhalt im Monat bei verschiedenen Einkommen des Zahlenden, ohne weitere Abzüge:
| Netto Zahlender | Andere Seite ohne Einkommen | Andere Seite 1.200 € | 1.200 € und ein Kind | Kindesunterhalt |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 900 € | 585 € | 380 € | 457 € |
| 3.000 € | 1.350 € | 810 € | 579 € | 513 € |
| 3.500 € | 1.575 € | 1.035 € | 792 € | 541 € |
| 4.000 € | 1.800 € | 1.260 € | 997 € | 586 € |
| 5.000 € | 2.250 € | 1.710 € | 1.386 € | 720 € |
| 6.000 € | 2.700 € | 2.160 € | 1.796 € | 809 € |
Beide erwerbstätig (bei 0 € nicht erwerbstätig), Kind 6 bis 11 Jahre, Kindesunterhalt mit Zahlbetrag und Bedarfskontrolle nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Auf volle Euro gerundet.
Nach der Scheidung: nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt gibt es bis zur Rechtskraft der Scheidung (§ 1361 BGB). Danach muss jeder grundsätzlich selbst für sich sorgen (§ 1569 BGB). Unterhalt gibt es dann nur aus einem Grund im Gesetz: Betreuung eines gemeinsamen Kindes, mindestens bis zu dessen drittem Geburtstag (§ 1570), Alter (§ 1571), Krankheit (§ 1572), Arbeitslosigkeit oder Aufstockung (§ 1573), Ausbildung (§ 1575) oder in Ausnahmefällen aus Billigkeit (§ 1576). Die Höhe wird nach denselben Quoten berechnet.
Ein unbegrenzter Anspruch kann herabgesetzt oder befristet werden, wenn er unbillig wäre. Es kommt vor allem darauf an, welche Nachteile die Ehe gebracht hat, etwa eine lange Berufspause für die Kinder (§ 1578b BGB).
Häufige Fragen
Wie wird Trennungsunterhalt berechnet?
Gilt noch die 3/7-Regel?
Wie viel muss dem Zahlenden bleiben?
Wie lange gibt es Trennungsunterhalt?
Kann ich Trennungsunterhalt rückwirkend verlangen?
Fällt der Unterhalt weg, wenn die andere Seite einen neuen Partner hat?
Kann ich Ehegattenunterhalt von der Steuer absetzen?
Was gilt, wenn der Zahlende Rentner ist?
Quellen
- OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026: Anm. B: Ehegattenunterhalt, Selbstbehalte, Mindestbedarf olg-duesseldorf.nrw.de
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in NRW 2026: Nr. 3, 10, 15.1 bis 15.3, 17.2, 21.4 olg-duesseldorf.nrw.de
- § 1361 BGB: Unterhalt bei Getrenntleben gesetze-im-internet.de
- § 1613 BGB: Unterhalt für die Vergangenheit gesetze-im-internet.de
- § 1579 BGB: Beschränkung oder Wegfall wegen grober Unbilligkeit gesetze-im-internet.de
- § 10 Abs. 1a EStG: Realsplitting bis 13.805 € gesetze-im-internet.de
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