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So rechnet das Gericht
- Nettolohn
- 1.900 €
- − Fahrtkosten und Versicherungen
- 80 €
- − Freibetrag, weil du arbeitest
- 282 €
- − Freibetrag für dich
- 619 €
- − Miete mit Nebenkosten und Heizung
- 700 €
- = einzusetzendes Einkommen
- 219 €
- Monatsrate: die Hälfte, abgerundet
- 109 €
Gezahlt wird an die Landeskasse, höchstens 48 Raten und nie mehr, als das Verfahren kostet. Kostet es nicht mehr als vier Raten, hier 436 €, gibt es keine Hilfe (§ 115 Abs. 4 ZPO).
Vom Einkommen gehen ab: Steuern und Sozialabgaben (deshalb zählt der Nettolohn), angemessene Versicherungen und Fahrtkosten zur Arbeit, die Freibeträge für dich und deine Familie, Miete mit Heizung, Mehrbedarfe und besondere Belastungen wie laufende Kreditraten (§ 115 Abs. 1 ZPO). Zum Einkommen zählt alles, was regelmäßig hereinkommt, auch Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld oder Unterhalt für dich.
Bis zu welchem Einkommen gibt es Prozesskostenhilfe ohne Raten?
Eine feste Einkommensgrenze steht nicht im Gesetz, sie ergibt sich aus Freibeträgen und Miete. Die Tabelle zeigt, bis zu welchem Nettolohn keine Rate anfällt und wie hoch sie mit 500 € mehr wäre.
| Haushalt | Warmmiete | ohne Raten bis | Rate mit 500 € mehr |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend | 700 € | 1.700 € | 259 € |
| Alleinerziehend, ein Kind (4 Jahre, 300 € Unterhalt) | 800 € | 1.830 € | 256 € |
| Verheiratet, Partner ohne Einkommen | 900 € | 2.510 € | 255 € |
| Verheiratet, Partner ohne Einkommen, zwei Kinder (5 und 9) | 1.100 € | 3.020 € | 258 € |
Nettolohn im Monat, dazu 80 € Fahrtkosten und Versicherungen, Kindergeld eingerechnet, Freibeträge des Bundes 2026.
Freibeträge 2026
Die Freibeträge hängen am Regelbedarf und gelten 2026 in derselben Höhe wie 2025 (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026). In der Landeshauptstadt München, im Landkreis München und im Landkreis Fürstenfeldbruck sind sie höher, weil dort höhere Regelsätze gelten.
| Freibetrag im Monat | Bund | München | Lkr. München | Fürstenfeldbruck |
|---|---|---|---|---|
| für dich | 619 € | 650 € | 637 € | 649 € |
| für den Ehegatten (minus sein Einkommen) | 619 € | 650 € | 637 € | 649 € |
| zusätzlich, wenn du arbeitest | 282 € | 296 € | 290 € | 295 € |
| je Kind bis 5 Jahre | 393 € | 407 € | 404 € | 408 € |
| je Kind von 6 bis 13 Jahren | 429 € | 446 € | 441 € | 443 € |
| je Jugendlichem von 14 bis 17 Jahren | 518 € | 541 € | 534 € | 540 € |
| je unterhaltsberechtigtem Erwachsenen | 496 € | 519 € | 510 € | 520 € |
§ 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO. Eigenes Einkommen eines Kindes, etwa Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, mindert seinen Freibetrag. Arbeiten Ehegatte oder Kind, wird von ihrem Lohn zuerst der Freibetrag für Arbeit abgezogen (BAG, Beschluss vom 04.05.2009, 3 AZB 76/08). Zahlst du Unterhalt an jemanden außerhalb deines Haushalts, ziehst du statt des Freibetrags die Zahlung ab.
Dazu kommen Mehrbedarfe aus dem Sozialrecht, die das Gericht von sich aus berücksichtigen soll: Für Alleinerziehende 36 % des Regelbedarfs von 563 € bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16, oder 12 % je Kind, wenn das mehr ergibt, höchstens 60 %. Das gilt nur, wenn kein anderer Erwachsener mit im Haushalt lebt. Schwangere ab der 13. Woche bekommen 17 % ihres Regelbedarfs, Verheiratete von 506 € (§ 21 SGB II).
- Nettolohn und 259 € Kindergeld
- 1.709 €
- − Fahrtkosten, Versicherungen und Freibeträge für Arbeit und dich
- 961 €
- − Kind, 7 Jahre: 429 € minus 400 € Unterhalt vom Vater
- 29 €
- − Mehrbedarf für Alleinerziehende, 12 % von 563 €
- 67,56 €
- − Miete mit Nebenkosten und Heizung
- 780 €
- = einzusetzendes Einkommen
- 0 €
- Prozesskostenhilfe ohne Raten
- 0 €
Das Kindergeld zählt als Einkommen der Mutter, der Unterhalt vom Vater mindert den Freibetrag des Kindes. Nach allen Abzügen bleibt nichts übrig, Gericht und Anwalt sind frei.
Raten: wie viel und wie lange
Die Rate ist die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, auf volle Euro abgerundet. Unter 10 € entfällt sie. Liegt das einzusetzende Einkommen über 600 €, beträgt die Rate 300 € plus alles, was darüber liegt (§ 115 Abs. 2 ZPO). Gezahlt wird höchstens 48-mal, über alle Instanzen zusammen, und das Gericht stellt die Zahlungen ein, sobald die Kosten gedeckt sind (§ 120 Abs. 3 ZPO).
| Einzusetzendes Einkommen | Rate im Monat | höchstens 48 Raten |
|---|---|---|
| 15 € | keine | 0 € |
| 20 € | 10 € | 480 € |
| 100 € | 50 € | 2.400 € |
| 300 € | 150 € | 7.200 € |
| 600 € | 300 € | 14.400 € |
| 700 € | 400 € | 19.200 € |
| 1.000 € | 700 € | 33.600 € |
Vermögen: was du einsetzen musst
Vermögen musst du einsetzen, soweit es zumutbar ist. Frei bleiben 10.000 € für dich und 500 € für jede Person, die du überwiegend unterhältst (§ 115 Abs. 3 ZPO mit § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII). Liegt dein Vermögen darüber, zahlst du die Kosten aus dem Überschuss, bevor Raten oder die Staatskasse einspringen.
- Geschützt: eine angemessene selbst bewohnte Wohnung oder ein Haus, angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, gefördertes Riester-Vermögen und Gegenstände, die du für Arbeit oder Ausbildung brauchst (§ 90 Abs. 2 SGB XII).
- Einzusetzen: Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Bausparverträge und der Rückkaufswert einer Lebensversicherung, soweit eine Kündigung keine Härte bedeutet (§ 90 Abs. 3 SGB XII).
Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung und Unterhalt
In Familiensachen heißt die Hilfe Verfahrenskostenhilfe. Es gelten dieselben Regeln (§ 76 Abs. 1 und § 113 Abs. 1 FamFG). Vorher kommt aber der Ehegatte: Kann er die Kosten tragen, muss er sie dir vorschießen, solange ihr verheiratet seid, auch wenn ihr getrennt lebt (§ 1360a Abs. 4 BGB mit § 1361 Abs. 4 BGB). Dieser Anspruch zählt wie Vermögen. Was die Scheidung kostet, zeigt der Scheidungskosten-Rechner.
Beratungshilfe für die Beratung beim Anwalt
Für Rat und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens gibt es Beratungshilfe, wenn du Prozesskostenhilfe ohne Raten bekämst (§ 1 Abs. 2 BerHG). Den Berechtigungsschein stellt das Amtsgericht an deinem Wohnort aus (§§ 4, 6 BerHG). Du kannst auch direkt zum Anwalt gehen und den Antrag innerhalb von vier Wochen nachreichen (§ 6 Abs. 2 BerHG). Dein Eigenanteil beträgt 15 €, den der Anwalt dir erlassen kann (Nr. 2500 VV RVG). In Hamburg und Bremen tritt die öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe, in Berlin hast du die Wahl zwischen beiden (§ 12 BerHG).
Alle Regeln auf einen Blick
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Freibetrag für dich und den Ehegatten | 619 € im Monat je Person | § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2a ZPO, PKHB 2026 |
| Freibetrag bei Arbeit | 282 € im Monat | § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b ZPO |
| Freibeträge für Kinder | 393 € bis 518 € nach Alter, minus eigenes Einkommen | § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b, Satz 7 ZPO |
| Miete und Heizung | tatsächlich, wenn nicht auffällig überhöht | § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO |
| Mehrbedarf | etwa Alleinerziehende 12 bis 60 % und Schwangere 17 % des Regelbedarfs | § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO, § 21 SGB II |
| Monatsrate | Hälfte des einzusetzenden Einkommens, ab 600 € dann 300 € plus alles darüber, unter 10 € keine | § 115 Abs. 2 ZPO |
| Zahl der Raten | höchstens 48, bis die Kosten gedeckt sind | § 115 Abs. 2 Satz 4, § 120 Abs. 3 ZPO |
| Schonvermögen | 10.000 € plus 500 € je Person, die du überwiegend unterhältst | § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII |
| Keine Hilfe | wenn die Kosten 4 Raten plus Vermögensanteil nicht übersteigen | § 115 Abs. 4 ZPO |
| Überprüfung | 4 Jahre nach Ende des Verfahrens, Mitteilung bei mehr als 100 € brutto Verbesserung | § 120a ZPO |
| Beratungshilfe | wenn Prozesskostenhilfe ohne Raten zu gewähren wäre, 15 € Eigenanteil | § 1 Abs. 2 BerHG, Nr. 2500 VV RVG |
Zivilprozessordnung, Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 und Beratungshilfegesetz, Stand Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch darf mein Einkommen für Prozesskostenhilfe sein?
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?
Was ist der Unterschied zur Verfahrenskostenhilfe?
Zahlt die Prozesskostenhilfe auch den Anwalt der Gegenseite?
Bekomme ich Prozesskostenhilfe, wenn ich Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe beziehe?
Zählt Elterngeld als Einkommen?
Steht mir mit Minijob der volle Freibetrag für Arbeit zu?
Was kostet Beratungshilfe?
Wo stelle ich den Antrag?
Quellen
- § 114 ZPO: Voraussetzungen: Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 115 ZPO: Einsatz von Einkommen und Vermögen: Freibeträge, Raten, Vermögen, Vier-Raten-Grenze gesetze-im-internet.de
- Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026: Freibeträge ab 1. Januar 2026, auch München und Fürstenfeldbruck gesetze-im-internet.de
- §§ 117, 120, 120a, 121, 123 ZPO: Antrag, Zahlungen, Überprüfung, Anwalt, Kosten des Gegners gesetze-im-internet.de
- § 90 SGB XII und Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9: Schonvermögen 10.000 € und 500 € gesetze-im-internet.de
- § 21 SGB II: Mehrbedarfe: Alleinerziehende, Schwangere gesetze-im-internet.de
- Beratungshilfegesetz §§ 1, 4, 6: Voraussetzungen, Antrag beim Amtsgericht, Berechtigungsschein gesetze-im-internet.de
- Verordnung über das Formular (PKHFV): Pflichtformular für die Erklärung gesetze-im-internet.de
- OLG Bamberg, Beschluss vom 13. Oktober 2025, 2 UF 107/25 e: Freibetrag für Arbeit höchstens bis zum Verdienst gesetze-bayern.de