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Zugewinnausgleich-Rechner 2026

Beim Zugewinnausgleich bekommt der Ehegatte, der in der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat, die Hälfte des Unterschieds. Zugewinn ist das Vermögen am Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, minus das Vermögen bei der Heirat. Das Anfangsvermögen wird dafür mit dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet, Erbschaften und Schenkungen zählen nicht mit. Im Beispiel unten bekommt B 66.350 €.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Zugewinnausgleich-Rechner

Ausgleich, den Person A an Person B zahlt

66.350 €

Zugewinn A 151.442 € · Zugewinn B 18.742 €

Person A hat in der Ehe 132.699 € mehr hinzugewonnen. Die Hälfte davon, 66.350 €, bekommt Person B als Geldforderung (§ 1378 Abs. 1 BGB).

Zugewinn A
151.442 €
Zugewinn B
18.742 €
Index 2010 → 2026
1,428

So kommt der Zugewinn zustande

PostenPerson APerson B
Vermögen bei der Heirat × 1,42828.558 €7.140 €
+ Erbschaften, Schenkungen (hochgerechnet)0 €64.118 €
= Anfangsvermögen28.558 €71.258 €
Endvermögen am Stichtag180.000 €90.000 €
Zugewinn (nie unter 0 €)151.442 €18.742 €

Faktor 1,428: Verbraucherpreisindex August 2026 (125,8) geteilt durch 2010 (88,1). So viel Kaufkraft hatte das Anfangsvermögen am Stichtag. Nur der Zuwachs darüber zählt als Zugewinn.

Wenn ihr vor Gericht darüber streitet

Bei einem Streitwert von 66.350 € kostet ein eigenes Verfahren nur über den Zugewinn rund 2.754 € Gerichtsgebühren und je Anwalt 4.653 €, zusammen 12.060 €. Wer verliert, trägt die Kosten in der Regel, bei teilweisem Erfolg werden sie geteilt. Im Scheidungsverfahren mitentschieden wird es günstiger.

Auskunft verlangen · Ab dem Scheidungsantrag kann jeder vom anderen Auskunft über sein Vermögen bei der Trennung, am Stichtag und bei der Heirat verlangen, mit Belegen (§ 1379 BGB). Ist das Endvermögen kleiner als das Vermögen bei der Trennung, muss diese Person beweisen, dass sie nichts verschenkt, verschwendet oder beiseitegeschafft hat (§ 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB).

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Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Regeln und Stichtage
  3. Was zum Zugewinn zählt
  4. Haus und Wohnung
  5. Schulden und Kappungsgrenze
  6. Indexierung: Tabellen ab 1962
  7. Auskunft, Stichtag, Verjährung
  8. Was ein Streit kostet
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Zugewinnausgleich berechnen: So wird gerechnet

In der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand, behält jeder sein eigenes Vermögen (§ 1363 BGB). Geteilt wird erst am Ende, und zwar nur der Zuwachs. Dafür braucht es für jeden von euch zwei Zahlen und einen Index.

  1. AnfangsvermögenAlles, was jemandem beim Eintritt in den Güterstand gehörte, meist also am Tag der Heirat, minus Schulden (§ 1374 Abs. 1 BGB). Es darf negativ sein. Erbschaften und Schenkungen von Dritten während der Ehe kommen mit ihrem Wert beim Erwerb dazu (§ 1374 Abs. 2).
  2. HochrechnenWeil Geld an Kaufkraft verliert, wird das Anfangsvermögen mit dem Verbraucherpreisindex auf den Stichtag umgerechnet. Nur echter Zuwachs ist Zugewinn, nicht der rein nominale (BGH, IV ZR 147/72).
  3. EndvermögenAlles am Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde, minus Schulden (§ 1375 Abs. 1, § 1384 BGB).
  4. Zugewinn und AusgleichEndvermögen minus hochgerechnetes Anfangsvermögen, nie unter null (§ 1373). Wer mehr Zugewinn hat, zahlt dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1).
Rechenweg Heirat 2010, Scheidungsantrag 2026

A hatte bei der Heirat 20.000 € und hat am Stichtag 180.000 €. B hatte 5.000 €, hat 2018 50.000 € geerbt und besitzt am Ende 90.000 €.

A: Vermögen bei der Heirat 20.000 € × 1,428
28.558 €
A: Endvermögen 180.000 € minus Anfangsvermögen
151.442 €
B: Vermögen bei der Heirat 5.000 € × 1,428
7.140 €
B: Erbschaft 50.000 € aus 2018 × 1,282
+64.118 €
B: Endvermögen 90.000 € minus 71.258 €
18.742 €
Unterschied der Zugewinne
132.699 €
Die Hälfte bekommt B
66.350 €

Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen × Index Stichtag ÷ Index Heirat
Ausgleich = (größerer Zugewinn − kleinerer Zugewinn) ÷ 2

Ohne Indexierung käme B auf 62.500 € statt 66.350 €. Die Erbschaft von B zählt nicht als Zugewinn: Sie steht im Anfangsvermögen und wird von dem abgezogen, was B am Ende hat. Wäre das Geld aus dem Erbe inzwischen mehr wert, wäre nur dieser Zuwachs Zugewinn.

Regeln und Stichtage im Überblick

RegelWas giltGrundlage
Beginn: AnfangsvermögenEintritt des Güterstands, meist die Heirat§ 1374 Abs. 1 BGB
Ehe aus der DDRZugewinngemeinschaft ab 3.10.1990, Anfangsvermögen an diesem TagArt. 234 § 4 EGBGB
Ende: EndvermögenZustellung des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Erbschaften, Schenkungen, Ausstattung in der Ehezum Anfangsvermögen§ 1374 Abs. 2 BGB
Schulden über das Vermögen hinauszählen mit§ 1374 Abs. 3, § 1375 Abs. 1 BGB
Zugewinnnie unter 0 €§ 1373 BGB
AusgleichsforderungHälfte des Unterschieds§ 1378 Abs. 1 BGB
HöchstensVermögen des Zahlenden am Stichtag§ 1378 Abs. 2 BGB
Rentenanrechtenicht im Zugewinn§ 2 Abs. 4 VersAusglG
Verjährung3 Jahre ab Jahresende der Rechtskraft§§ 195, 199 BGB
Schenkungsteuer auf die Ausgleichszahlungkeine§ 5 Abs. 2 ErbStG

Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung seit der Güterrechtsreform 2009, für Ehen aus der DDR das Einführungsgesetz zum BGB.

Was zum Zugewinn zählt und was nicht

Ins Anfangs- und Endvermögen gehört alles mit einem Geldwert: Konten, Depots, Bausparverträge, Immobilien, Autos, Firmenanteile, Forderungen gegen andere und Kapitallebensversicherungen, die nicht auf eine Rente laufen. Schulden werden abgezogen, auch Kredite für ein Haus oder eine Firma.

PostenWie er zählt
Erbschaft, Schenkung von Eltern oder Drittenins Anfangsvermögen, nicht geteilt (§ 1374 Abs. 2 BGB)
Wertsteigerung oder Erträge davonZugewinn, steckt im Endvermögen
Geschenk vom Ehepartnerkein Anfangsvermögen, ggf. Anrechnung (§ 1380 BGB)
Lottogewinn, auch nach der TrennungZugewinn, wenn er vor Zustellung des Scheidungsantrags kommt (BGH, XII ZB 277/12)
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riesternicht im Zugewinn, sondern im Versorgungsausgleich
Getilgte SchuldenZugewinn, weil das Endvermögen steigt

Bewertet wird mit dem Verkehrswert. Wie Gerichte etwa Firmen oder Praxen bewerten, ist oft Sache eines Gutachtens.

Haus im Zugewinnausgleich

Eine Immobilie zählt mit dem Verkehrswert minus der Restschuld. Gehörte sie schon vor der Ehe einem von euch, steht dieser Nettowert im Anfangsvermögen und wird mit dem Preisindex hochgerechnet. Zugewinn ist der Nettowert am Stichtag minus der hochgerechnete Nettowert bei der Heirat. Darin stecken drei Teile: die Wertsteigerung über die Inflation hinaus, die Tilgung in der Ehe und der Kaufkraftverlust der alten Restschuld.

Rechenweg Haus, das A schon vor der Heirat 2008 gehörte

A bringt ein Haus mit Kredit in die Ehe, B hat am Ende 40.000 € gespart.

Hauswert 200.000 € minus Kredit 120.000 € bei der Heirat 2008
80.000 €
× 1,448 (Index 2008 auf 2026)
115.811 €
Hauswert 380.000 € minus Kredit 20.000 € am Stichtag
360.000 €
Zugewinn A
244.189 €
Zugewinn B (Erspartes, Anfang 0 €)
40.000 €
Ausgleich an B: die Hälfte des Unterschieds
102.094 €

Die 244.189 € Zugewinn von A setzen sich so zusammen: 90.472 € Wertsteigerung über die Inflation (380.000 € statt hochgerechnet 289.528 €), 100.000 € Tilgung und 53.717 €, die der alte Kredit von 120.000 € an Kaufkraft verloren hat. Schulden verlieren durch die Inflation genauso an Wert wie Geld: Der Kredit von 2008 ist nominal derselbe Betrag, gemessen an den Preisen von 2026 aber eine kleinere Last.

Gehört das Haus euch beiden, steht jeder mit seinem Anteil am Wert und an den Schulden in der Rechnung, beim gemeinsamen Kredit meist mit der Hälfte. Ein geerbtes Haus kommt mit dem Wert beim Erbfall ins Anfangsvermögen, den späteren Wertzuwachs teilt ihr trotzdem. Wer das Haus behält und den anderen auszahlt, regelt das am besten im selben notariellen Vertrag.

Schulden bei der Heirat und die Kappungsgrenze

Seit der Reform 2009 kann das Anfangsvermögen negativ sein (§ 1374 Abs. 3 BGB). Wer mit Schulden in die Ehe geht und sie abbezahlt, hat einen Zugewinn, auch wenn am Ende wenig auf dem Konto ist. Damit niemand mehr zahlen muss, als vorhanden ist, begrenzt § 1378 Abs. 2 BGB die Forderung auf das Vermögen des Zahlenden am Stichtag.

Rechenweg Schuldenabbau in der Ehe
A: Schulden bei der Heirat
-50.000 €
A: Vermögen am Stichtag
30.000 €
Zugewinn A: 30.000 € minus (-50.000 €)
80.000 €
Zugewinn B: 12.000 € minus 13.719 €, nie unter null
0 €
Rechnerische Forderung von B
40.000 €
Grenze: Vermögen von A am Stichtag
30.000 €
A zahlt an B
30.000 €

Schulden zur Heirat setzt der Rechner mit dem Nennwert an. Ob auch sie mit dem Index hochgerechnet werden, ist nicht einheitlich geklärt. Der Rechner zeigt in dem Fall zusätzlich, was mit hochgerechneten Schulden herauskäme.

Indexierung: Verbraucherpreisindex ab 1962

So rechnest du einen Betrag aus dem Heiratsjahr auf 2026 um: Betrag × Faktor. Aus 10.000 € von 1991 werden so 20.323 €. Für Erbschaften und Schenkungen nimmst du das Jahr, in dem sie kamen, für jede einzeln. Der Rechner verwendet die Jahresdurchschnitte, für 2026 den Wert aus dem Monat der Zustellung, höchstens den zuletzt veröffentlichten (August 2026).

JahrIndex (2020 = 100)Faktor bis 202610.000 € entsprechen 2026
2026 (August)125,81,00010.000 €
2025121,91,03210.320 €
2024119,31,05410.545 €
2023116,71,07810.780 €
2022110,21,14211.416 €
2021103,11,22012.202 €
2020100,01,25812.580 €
201999,51,26412.643 €
201898,11,28212.824 €
201796,41,30513.050 €
201695,01,32413.242 €
201594,51,33113.312 €
201494,01,33813.383 €
201393,11,35113.512 €
201291,71,37213.719 €
201190,01,39813.978 €
201088,11,42814.279 €
200987,21,44314.427 €
200886,91,44814.476 €
200784,71,48514.852 €
200682,81,51915.193 €
200581,51,54415.436 €
200480,21,56915.686 €
200378,91,59415.944 €
200278,11,61116.108 €
200177,01,63416.338 €
200075,51,66616.662 €
199974,51,68916.886 €
199874,01,70017.000 €
199773,41,71417.139 €
199672,01,74717.472 €
199571,01,77217.718 €
199469,71,80518.049 €
199367,91,85318.527 €
199265,01,93519.354 €
199161,92,03220.323 €

Verbraucherpreisindex für Deutschland, Statistisches Bundesamt, Jahresdurchschnitte. Manche Gerichte und Gutachter rechnen mit Monatswerten zum genauen Datum, das Ergebnis weicht dann leicht ab.

Heirat vor 1991 und Beträge in D-Mark

Einen Index für ganz Deutschland gibt es erst ab 1991. Für 1962 bis 1990 nimmt der Rechner den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet (1995 = 100) und hängt ihn über 1991 an: In diesem Jahr stand er bei 89,0, der gesamtdeutsche Index bei 61,9. Beträge aus der Zeit vor 2002 in D-Mark teilst du vorher durch 1,95583, den amtlichen Umrechnungskurs. Aus 50.000 DM bei einer Heirat 1985 werden so 25.565 €, hochgerechnet auf 2026 sind das 57.656 €.

JahrIndex früheres Bundesgebiet (1995 = 100)Faktor bis 202610.000 € entsprechen 2026
199085,82,10821.081 €
198983,62,16421.636 €
198881,32,22522.248 €
198780,32,25222.525 €
198680,12,25822.581 €
198580,22,25522.553 €
198478,62,30123.012 €
198376,72,35823.582 €
198274,32,43424.344 €
198170,62,56225.620 €
198066,42,72427.240 €
197963,02,87128.710 €
197860,52,99029.897 €
197758,93,07130.709 €
197656,83,18431.844 €
197554,53,31933.188 €
197451,43,51935.190 €
197348,13,76037.604 €
197244,94,02840.284 €
197142,64,24642.459 €
197040,54,46644.661 €
196939,14,62646.260 €
196838,44,71047.103 €
196737,84,78547.851 €
196637,14,87548.754 €
196535,95,03850.383 €
196434,85,19851.976 €
196334,05,32053.199 €
196233,05,48154.811 €

Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht „Verbraucherpreisindex für Deutschland: Lange Reihen ab 1948“, Tabelle 611xx-01. Faktor = Index 2026 ÷ (61,9 ÷ 89,0 × Westindex des Jahres). Für Ehen aus der DDR gilt die Zugewinngemeinschaft erst ab dem 3. Oktober 1990 (Art. 234 § 4 EGBGB), maßgeblich ist dann das Vermögen an diesem Tag.

Auskunft, Stichtag und Verjährung

Sobald einer die Scheidung beantragt hat, kann jeder vom anderen Auskunft über sein Vermögen verlangen: zum Zeitpunkt der Trennung, bei der Heirat und am Stichtag, auf Anforderung mit Belegen (§ 1379 BGB). Leben die Ehegatten getrennt, gibt es die Auskunft über das Trennungsvermögen schon vorher. Nach drei Jahren Trennung kann der Ehegatte mit dem kleineren Zugewinn den Ausgleich vorzeitig verlangen, ohne Scheidung (§ 1385 Nr. 1 BGB).

Der Anspruch entsteht, wenn die Scheidung rechtskräftig ist, und verjährt drei Jahre nach dem Ende dieses Jahres (§ 1378 Abs. 3, §§ 195, 199 BGB). Ausgezahlt wird in Geld. Käme die Zahlung zur Unzeit, etwa weil sich die Wohnverhältnisse gemeinsamer Kinder nachhaltig verschlechtern würden, kann das Familiengericht eine unbestrittene Forderung auf Antrag stunden, dann mit Zinsen (§ 1382 BGB).

Anfangsvermögen belegen Fehlt ein Nachweis, gilt das ganze Endvermögen als Zugewinn (§ 1377 Abs. 3 BGB). Bewahre Kontoauszüge, Depotauszüge und Kaufverträge aus der Zeit der Heirat auf, oder haltet das Anfangsvermögen gemeinsam in einem Verzeichnis fest.

Was ein Streit um den Zugewinn kostet

Streitet ihr in einem eigenen Verfahren nur über den Zugewinn, ist der Verfahrenswert die geforderte Summe (§ 35 FamGKG). Das Gericht nimmt 3,0 Gebühren (Nr. 1220 KV FamGKG), jeder Anwalt 2,5 Gebühren plus Pauschale und Umsatzsteuer. Bei den 66.350 € aus dem Beispiel sind das 2.754 € für das Gericht und 4.653 € je Anwalt. Am Ende trägt die Kosten meist, wer verliert, bei teilweisem Erfolg werden sie geteilt.

StreitwertGerichtJe AnwaltZusammen
10.000 €849 €1.964 €4.776 €
20.000 €1.215 €2.618 €6.451 €
30.000 €1.428 €3.037 €7.503 €
50.000 €1.914 €4.061 €10.036 €
75.000 €2.754 €4.653 €12.060 €
100.000 €3.594 €5.245 €14.084 €
150.000 €4.854 €6.133 €17.120 €
200.000 €6.114 €7.021 €20.156 €

Erste Instanz mit Verhandlung, Tabellen von FamGKG und RVG seit 1. Juni 2025, auf volle Euro gerundet. Kosten für Gutachten, etwa zum Wert eines Hauses, kommen dazu.

Günstiger ist es, den Zugewinn im Scheidungsverfahren mitentscheiden zu lassen: Dann werden die Werte zusammengerechnet, und das Gericht nimmt 2,0 Gebühren aus der Summe. Was das kostet, rechnet der Scheidungskosten-Rechner. Meist noch günstiger ist eine Einigung beim Notar.

Häufige Fragen

Was zählt nicht zum Zugewinn?
Was einer von euch während der Ehe geerbt oder von Dritten geschenkt bekommen hat, wird seinem Anfangsvermögen zugerechnet und damit nicht geteilt (§ 1374 Abs. 2 BGB). Das gilt nicht für Erträge und Wertsteigerungen: Mieten aus einem geerbten Haus oder ein höherer Hauswert landen im Endvermögen und zählen. Geschenke vom Ehepartner selbst fallen nicht unter die Regel, für größere Zuwendungen gilt stattdessen die Anrechnung nach § 1380 BGB. Rentenanrechte teilt der Versorgungsausgleich, im Zugewinn bleiben sie außen vor (§ 2 Abs. 4 VersAusglG).
Wie wird ein Haus im Zugewinnausgleich berechnet?
Mit dem Verkehrswert minus Restschuld, einmal bei der Heirat und einmal am Stichtag. Gehörte das Haus schon vorher einem von euch, steht der damalige Nettowert im Anfangsvermögen, hochgerechnet mit dem Preisindex. Zugewinn ist der Nettowert am Stichtag minus dieser hochgerechnete Wert. Darin stecken die Wertsteigerung über die Inflation hinaus, die Tilgung in der Ehe und der Kaufkraftverlust der alten Restschuld. Im Beispiel oben (Haus für 200.000 € mit 120.000 € Kredit bei der Heirat, am Stichtag 380.000 € wert und noch 20.000 € Kredit) sind das 244.189 € Zugewinn. Ein geerbtes Haus kommt mit dem Wert beim Erbfall ins Anfangsvermögen.
Zählt die Trennung oder die Scheidung?
Für das Endvermögen zählt der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird (§ 1384 BGB). Die Trennung ist trotzdem wichtig: Jeder kann Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen (§ 1379 BGB). Hat jemand am Stichtag weniger als bei der Trennung, muss diese Person darlegen und beweisen, dass sie nichts verschenkt, verschwendet oder zum Nachteil des anderen beiseitegeschafft hat (§ 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Zählt ein Lottogewinn nach der Trennung?
Ja, solange der Scheidungsantrag noch nicht zugestellt ist. Der Bundesgerichtshof behandelt einen Lottogewinn nicht wie eine Erbschaft oder Schenkung, er fällt ins Endvermögen. Im entschiedenen Fall kam der Gewinn gut acht Jahre nach der Trennung, aber vor der Zustellung, und die lange Trennung allein machte den Ausgleich nicht grob unbillig (Beschluss vom 16. Oktober 2013, XII ZB 277/12). Was erst nach der Zustellung dazukommt, zählt nicht mehr, denn das Endvermögen wird auf diesen Tag berechnet (§ 1384 BGB).
Was passiert, wenn einer Schulden hatte?
Schulden zählen voll mit, auch über das Vermögen hinaus, bei der Heirat wie am Stichtag (§ 1374 Abs. 3, § 1375 Abs. 1 BGB). Wer bei der Heirat 50.000 € Schulden hatte und am Ende 30.000 € besitzt, hat 80.000 € Zugewinn, denn auch das Abtragen von Schulden ist ein Gewinn. Gezahlt wird aber höchstens das Vermögen, das dem Zahlenden am Stichtag nach Abzug der Schulden bleibt (§ 1378 Abs. 2 BGB).
Wie rechne ich bei einer Heirat vor 1991 oder in D-Mark?
Einen Verbraucherpreisindex für ganz Deutschland gibt es erst ab 1991. Für die Jahre davor nimmt der Rechner den Preisindex für die Lebenshaltung im früheren Bundesgebiet und hängt ihn über 1991 an die heutige Reihe an. Beträge aus der Zeit vor 2002 in D-Mark teilst du vorher durch 1,95583, den amtlichen Umrechnungskurs. Wer in der DDR geheiratet hat, lebt erst seit dem 3. Oktober 1990 in der Zugewinngemeinschaft, sofern ihr nichts anderes vereinbart habt und keiner binnen zwei Jahren erklärt hat, dass der alte Güterstand weitergelten soll (Art. 234 § 4 EGBGB). Anfangsvermögen ist dann das Vermögen an diesem Tag.
Wann verjährt der Zugewinnausgleich?
Nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig geworden ist, denn mit der Rechtskraft entsteht die Forderung (§ 1378 Abs. 3, § 199 Abs. 1 BGB). Wird die Scheidung etwa im März 2027 rechtskräftig, verjährt der Anspruch mit Ablauf des 31. Dezember 2030.
Muss ich den Zugewinnausgleich versteuern?
Schenkungsteuer fällt auf die Ausgleichszahlung nicht an (§ 5 Abs. 2 ErbStG), und Einkommen im Sinne der Einkommensteuer ist sie auch nicht. Anders kann es aussehen, wenn statt Geld eine Immobilie übertragen wird: Das kann steuerlich wie ein Verkauf behandelt werden. Lass das vorher prüfen.
Gibt es den Zugewinnausgleich auch beim Tod?
Ja, aber meist pauschal: Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten erhöht sich um ein Viertel der Erbschaft, egal ob es einen Zugewinn gab (§ 1371 Abs. 1 BGB). Wer nicht Erbe wird und kein Vermächtnis bekommt, kann den Zugewinn wie bei einer Scheidung ausrechnen lassen und daneben den Pflichtteil aus dem nicht erhöhten Erbteil verlangen (§ 1371 Abs. 2 BGB).
Was, wenn niemand das Anfangsvermögen aufgeschrieben hat?
Dann gilt die Vermutung, dass das ganze Endvermögen Zugewinn ist (§ 1377 Abs. 3 BGB). Wer ein Anfangsvermögen geltend macht, muss es belegen, etwa mit Kontoauszügen, Depotauszügen oder dem Kaufvertrag einer Wohnung. Ein gemeinsames Verzeichnis gleich nach der Heirat erspart diesen Streit (§ 1377 Abs. 1 BGB).
Kann man den Zugewinnausgleich ausschließen?
Ja, mit einem Ehevertrag beim Notar (§ 1410 BGB), vor oder während der Ehe. Mit Gütertrennung von Anfang an gibt es keinen Zugewinnausgleich (§ 1414 BGB). Wird sie erst später vereinbart, ist der Zugewinn bis dahin auszugleichen, wenn der Vertrag nichts anderes regelt (§ 1372 BGB). Verbreitet ist auch eine abgewandelte Zugewinngemeinschaft, die etwa eine Firma ausnimmt. Eine Einigung über den Ausgleich während des Scheidungsverfahrens muss notariell beurkundet oder vor dem Familiengericht protokolliert werden (§ 1378 Abs. 3 BGB).

Quellen

  1. §§ 1363 bis 1390 BGB: Zugewinngemeinschaft, Anfangs- und Endvermögen, Ausgleichsforderung, Auskunft gesetze-im-internet.de
  2. § 1384 BGB: Stichtag bei Scheidung gesetze-im-internet.de
  3. § 1378 BGB: Hälfte des Unterschieds, Grenze nach dem Vermögen gesetze-im-internet.de
  4. § 2 VersAusglG: Abs. 4: Anrechte nicht im Zugewinnausgleich gesetze-im-internet.de
  5. § 5 ErbStG: Abs. 2: Ausgleichsforderung ist kein steuerpflichtiger Erwerb gesetze-im-internet.de
  6. § 35 FamGKG und Kostenverzeichnis Nr. 1220: Verfahrenswert einer Geldforderung, 3,0 Gerichtsgebühren in Familienstreitsachen gesetze-im-internet.de
  7. BGH, Urteil vom 14.11.1973, IV ZR 147/72 (BGHZ 61, 385): Kaufkraftverlust des Anfangsvermögens ist kein Zugewinn anwalt24.de
  8. BGH, Beschluss vom 16.10.2013, XII ZB 277/12: Lottogewinn fällt in den Zugewinn urteile-gesetze.de
  9. Art. 234 § 4 EGBGB: Ehen aus der DDR: Zugewinngemeinschaft ab 3. Oktober 1990 gesetze-im-internet.de
  10. Destatis: Verbraucherpreisindex, Lange Reihen ab 1948: Tabelle 611xx-01: Jahresdurchschnitte für Deutschland ab 1991 (2020 = 100) und für das frühere Bundesgebiet ab 1962 (1995 = 100), erschienen am 10. Juli 2025 destatis.de
  11. Destatis: Verbraucherpreisindex, Gesamtindex und 12 Abteilungen: Monatswerte ab 2020, Stand 10. September 2026 destatis.de
  12. Deutsche Bundesbank: Umtausch von DM in Euro: Amtlicher Kurs: 1 Euro = 1,95583 DM bundesbank.de

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