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Steuererstattungs-Rechner 2026

Mit der Steuererklärung holst du Lohnsteuer zurück, die dein Arbeitgeber zu viel einbehalten hat. Am meisten bringt es, wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast, einen weiten Weg zur Arbeit hast, im Homeoffice warst oder Handwerker bezahlt hast. Bei 3.500 € brutto und 20 km Arbeitsweg an 200 Tagen gibt es rund 78,00 € zurück. Wer nur sechs Monate gearbeitet hat, bekommt 1.899,00 €.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Steuererstattungs-Rechner

Voraussichtliche Erstattung

78,00 €

Einbehalten 4.866,00 € · Steuer laut Erklärung 4.788,00 €

Einbehalten wurden 4.866,00 €, laut Erklärung schuldest du 4.788,00 €. Du bekommst voraussichtlich 78,00 € zurück, weil deine Werbungskosten von 1.520,00 € über dem Pauschbetrag von 1.230,00 € liegen.

Werbungskosten
1.520,00 €
Zu versteuern
32.002,00 €
Erklärung
freiwillig

So rechnet das Finanzamt

Arbeitslohn, 12 Monate42.000,00 €
minus Werbungskosten− 1.520,00 €
minus Vorsorgeaufwendungen (Sozialbeiträge)− 8.442,00 €
minus Sonderausgaben− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen32.002,00 €
Einkommensteuer4.788,00 €
Steuer laut Erklärung4.788,00 €
Einbehalten vom Lohn4.866,00 €
Erstattung78,00 €

Vier Jahre Zeit · Musst du keine Erklärung abgeben, kannst du sie freiwillig einreichen, bis vier Jahre rückwirkend (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Eine Pflicht besteht etwa bei mehr als 410,00 € Lohnersatz im Jahr (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Für Ehepaare zeigt der Steuerklassen-Rechner Nachzahlung und Erstattung.

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Kopier den Code an die Stelle deiner Seite, an der der Rechner stehen soll. Er läuft dann bei dir, kostenlos, ohne Werbung und ohne Statistik, und rechnet immer mit den aktuellen Werten. Der Link zu RechnerCheck unter dem Rechner muss drinbleiben. Alle Rechner zum Einbinden

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Was wie viel bringt
  3. Pflicht und Fristen
  4. Häufige Fragen
  5. Quellen

Steuererstattung berechnen: So wird gerechnet

  1. EinbehaltenDein Arbeitgeber zieht jeden Monat Lohnsteuer ab, als würdest du das ganze Jahr so verdienen, und rechnet dabei nur mit Pauschalen.
  2. WerbungskostenWeg zur Arbeit, Homeoffice, Arbeitsmittel. Liegen sie unter 1.230 €, zählt der Pauschbetrag (§ 9a EStG).
  3. Vorsorge und SonderausgabenRentenbeitrag voll, Kranken- und Pflegebeitrag (die Krankenkasse um 4 % gekürzt), dazu Spenden, Kirchensteuer und Kinderbetreuung (§§ 10, 10b EStG).
  4. Steuer laut ErklärungTarif auf das zu versteuernde Einkommen, bei Lohnersatz mit Progressionsvorbehalt, minus 20 % der Arbeitskosten von Handwerkern und Haushaltshilfen (§ 35a EStG, genauer im Handwerkerkosten-Rechner).
  5. ErstattungEinbehalten minus Steuer laut Erklärung.
Rechenweg 3.500 € brutto, Steuerklasse I, 20 km Arbeitsweg
Arbeitslohn, 12 × 3.500 €
42.000,00 €
Entfernungspauschale: 20 km × 200 Tage × 0,38 €
− 1.520,00 €
Renten-, Kranken- und Pflegebeiträge
− 8.442,00 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag
− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
32.002,00 €
Einkommensteuer laut Erklärung
4.788,00 €
Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehalten hat
4.866,00 €
Erstattung
78,00 €

Ohne den Arbeitsweg wären es -6,00 €: Einbehaltene Lohnsteuer und Steuer laut Erklärung liegen dann fast gleich, weil beide mit Pauschalen rechnen.

Was wie viel bringt

Erstattung bei 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, jeweils nur mit dem genannten Posten:

PostenErstattung
20 km Arbeitsweg an 200 Tagen78,00 €
100 Tage Homeoffice-6,00 €
100 Tage Homeoffice und 120 Tage 20 km Arbeitsweg76,00 €
300 € Spenden70,00 €
1.000 € Handwerkerlohn194,00 €
nur 6 Monate gearbeitet1.899,00 €
nur 6 Monate gearbeitet, dazu 6.000 € Arbeitslosengeld1.029,00 €

Ein Tag zählt in der Regel entweder als Fahrtag oder als Homeoffice-Tag. Negative Werte sind Nachzahlungen.

Pflicht, Fristen und Progressionsvorbehalt

Mit Steuerklasse I oder II und nur einem Arbeitgeber musst du meist keine Erklärung abgeben, darfst es aber, bis zu vier Jahre rückwirkend (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Pflicht ist sie unter anderem bei mehr als 410 € Lohnersatz im Jahr oder mehreren Arbeitgebern gleichzeitig (§ 46 Abs. 2 EStG). Dann gilt die Frist bis 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO).

Lohnersatz erhöht den Steuersatz Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- und Insolvenzgeld sind steuerfrei, zählen aber für den Steuersatz auf deinen übrigen Lohn mit (§ 32b EStG). Deshalb fällt die Erstattung kleiner aus oder es wird nachgezahlt. Bei sechs Monaten Arbeit und 6.000 € Arbeitslosengeld bleiben im Beispiel 1.029,00 € statt 1.899,00 €.

Häufige Fragen

Wie viel Steuern bekomme ich zurück?
Das hängt davon ab, was du über die Pauschalen hinaus absetzen kannst. Bei 3.500 € brutto und 20 km Arbeitsweg an 200 Tagen sind es rund 78,00 €. Ohne Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € bleibt bei einem ganzen Jahr mit gleichem Lohn fast nichts. Viel gibt es, wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast: Bei sechs Monaten mit 3.500 € sind es 1.899,00 €.
Warum bekomme ich bei einem halben Jahr Arbeit so viel zurück?
Weil die Lohnsteuer jeden Monat so berechnet wird, als würdest du das ganze Jahr so verdienen. Die Einkommensteuer rechnet dagegen nur mit dem, was du tatsächlich verdient hast. Der Grundfreibetrag von 12.348 € wirkt dann auf ein kleineres Einkommen, und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer kommt zurück.
Wie viel bringt die Pendlerpauschale?
Seit 2026 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke und Arbeitstag, ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Zurück bekommst du aber nur den Teil, der zusammen mit anderen Werbungskosten über 1.230 € liegt, mal deinem Steuersatz. Bei 20 km an 200 Tagen bringt das 84,00 € mehr zurück als ohne Arbeitsweg. Mehr rechnet der Pendlerpauschale-Rechner.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Als Arbeitnehmer mit Steuerklasse I oder II meist nicht. Pflicht ist sie zum Beispiel, wenn du mehr als 410 € Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld bekommen hast oder mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hattest (§ 46 Abs. 2 EStG). Dann ist sie bis 31. Juli des Folgejahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO).
Wie lange kann ich rückwirkend eine Steuererklärung abgeben?
Vier Jahre, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist (Festsetzungsfrist, § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die Erklärung für 2022 muss also bis Ende 2026 beim Finanzamt sein, für 2023 bis Ende 2027. Weitere Fristen zum Jahresende stehen im Ratgeber Steuern sparen vor Jahresende.
Kann es auch zu einer Nachzahlung kommen?
Ja, vor allem durch den Progressionsvorbehalt: Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf deinen Lohn (§ 32b EStG). Liegt der Lohnersatz über 410 €, musst du die Erklärung abgeben, auch wenn sie eine Nachzahlung bringt.
Was zählt zu den Werbungskosten?
Alles, was du für den Job ausgibst und dein Arbeitgeber nicht ersetzt: der Weg zur Arbeit, Homeoffice-Tage mit 6 € je Tag bis 1.260 € im Jahr, Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachbücher, Fortbildungen, Bewerbungskosten. Liegt die Summe unter 1.230 €, zieht das Finanzamt automatisch den Pauschbetrag ab.

Quellen

  1. § 9 EStG: Werbungskosten: Entfernungspauschale 0,38 € ab km 1; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 10 EStG: Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen, 4 % Abschlag, Höchstbetrag 1.900 € gesetze-im-internet.de
  3. § 10c EStG: Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 € im Jahr gesetze-im-internet.de
  4. § 32a EStG: Tarif: Grundfreibetrag 12.348 € gesetze-im-internet.de
  5. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG: Homeoffice-Pauschale: 6 € je Tag, höchstens 1.260 € gesetze-im-internet.de
  6. § 10b EStG: Spenden: bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte gesetze-im-internet.de
  7. § 32b EStG: Progressionsvorbehalt: Lohnersatz erhöht den Steuersatz gesetze-im-internet.de
  8. § 35a EStG: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker: 20 % der Arbeitskosten gesetze-im-internet.de
  9. § 46 EStG: Veranlagung bei Arbeitnehmern: wann die Erklärung Pflicht ist gesetze-im-internet.de
  10. § 149 AO: Abgabefrist: sieben Monate nach Jahresende gesetze-im-internet.de
  11. § 169 AO: Festsetzungsfrist: vier Jahre gesetze-im-internet.de

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