Die Fristen auf einen Blick
| Was | Bis | Grundlage |
|---|---|---|
| Freibetrag für 2026 in der Lohnsteuer | 30. November 2026 | § 39a Abs. 2 Satz 3 EStG |
| Freibetrag für 2027 beantragen | ab 1. November 2026 | § 39a Abs. 2 Satz 2 EStG |
| Verlustbescheinigung bei der Bank | 15. Dezember 2026 | § 43a Abs. 3 Satz 5 EStG |
| Freiwillige Steuererklärung für 2022 | 31. Dezember 2026 | § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 1 AO |
| Erledigte Handwerkerarbeiten, Spenden, Arbeitsmittel bezahlen | 31. Dezember 2026 | § 11 Abs. 2 EStG |
Handwerker noch 2026 fertig machen und bezahlen
Für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerkern zieht das Finanzamt 20 % direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sollen es ab 2027 nur noch 15 % sein, höchstens 900 € (Bundestag-Drucksache 21/8235). Bei 3.000 € Arbeitskosten sind das 600 € statt 450 €.
Es zählt das Jahr der Zahlung, und zwar für Arbeiten, die schon erledigt sind. Eine Rechnung über fertige Arbeiten, die du im Dezember überweist, gehört zu 2026, ebenso ein Abschlag mit Rechnung und ausgewiesenem Lohnanteil während der Arbeiten. Eine Vorauszahlung für Arbeiten, die erst 2027 beginnen, hat das FG Düsseldorf nicht anerkannt (Urteil vom 18. Juli 2024, 14 K 1966/23 E). Bar bezahlt gilt nicht. Für Putzhilfe, Gartenpflege und Hausmeister bleibt es auch 2027 bei 20 %, dort eilt nichts. Wie viel deine Rechnungen bringen, zeigt der Handwerkerkosten-Rechner.
Steuererklärung für 2022 nachholen
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, etwa Arbeitnehmer mit nur einem Job in Steuerklasse I, kann sich zu viel gezahlte Lohnsteuer vier Jahre lang zurückholen (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, für das die Steuer gilt (§ 170 Abs. 1 AO). Für 2022 endet sie am 31. Dezember 2026. Die Erklärung muss bis dahin beim Finanzamt sein, elektronisch über ELSTER geht das auch noch an Silvester.
Lohnend ist das vor allem bei weitem Arbeitsweg, einem Jobwechsel mitten im Jahr, Arbeitslosigkeit oder hohen Krankheitskosten. Mit welchem Betrag du ungefähr rechnen kannst, zeigt der Steuererstattungs-Rechner mit den Werten für 2026.
Aktienverluste bei verschiedenen Banken
Verluste und Gewinne bei derselben Bank verrechnet diese von selbst. Liegen die Verluste bei Bank A und die Gewinne bei Bank B, hilft nur die Steuererklärung, und dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung. Der Antrag muss bis 15. Dezember bei der Bank sein und ist unwiderruflich (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG). Die Bank trägt den Verlust dann nicht mehr ins nächste Jahr vor. Was die Verrechnung bringt, rechnet der Rechner für Aktienverluste.
Arbeitsmittel und Werbungskosten
Werbungskosten wirken erst über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG). Kommst du mit Arbeitsweg und Homeoffice ohnehin darüber, zählt jeder weitere Euro. Ein Arbeitsmittel bis 800 € netto, etwa ein Schreibtischstuhl oder Fachbücher, setzt du im Jahr des Kaufs voll ab (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG mit § 6 Abs. 2 EStG). Kaufst du es im Dezember, zählt es noch für 2026.
Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und nicht ins Büro fährst, gibt es 6 €, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Schreib die Tage jetzt auf, im Frühjahr weiß sie niemand mehr. Was die Pauschale bringt, zeigt der Homeoffice-Rechner, den Arbeitsweg der Pendlerpauschale-Rechner.
Krankheitskosten bündeln
Arztrechnungen, Zuzahlungen, eine Brille oder Zahnersatz zählen als außergewöhnliche Belastung, aber erst über der zumutbaren Belastung, die jedes Jahr neu abgezogen wird (§ 33 Abs. 3 EStG). Steht eine größere Behandlung ohnehin an und hattest du dieses Jahr schon hohe Kosten, kann es sich lohnen, sie noch 2026 zu bezahlen. Liegst du weit unter der Grenze, schiebst du sie besser ins Jahr mit den höheren Kosten. Wann die Krankenkasse dir Zuzahlungen erlässt, zeigt der Rechner zur Zuzahlungsbefreiung.
Spenden bis Silvester
Spenden an gemeinnützige Organisationen mindern das Einkommen, bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 EStG). Es zählt der Tag der Überweisung. Bei Beträgen bis 300 € brauchst du keine Zuwendungsbestätigung: Es reicht der Kontoauszug, bei Vereinen zusammen mit deren Beleg, auf dem Zweck und Steuerbefreiung stehen (§ 50 Abs. 4 EStDV). Was eine Spende bei deinem Einkommen an Steuer spart, rechnet der Spenden-Rechner aus, auch für Parteispenden.
Kinderbetreuung und Freistellungsauftrag
- Kinderbetreuung: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind unter 14 Jahren, als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Bezahlt sein muss per Überweisung, Essensgeld zählt nicht. Mehr im Kinderbetreuungskosten-Rechner.
- Freistellungsauftrag für 2027: Zinsen und Dividenden bleiben bis 1.000 € im Jahr steuerfrei, für Verheiratete bis 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Verteil den Betrag so auf deine Banken, wie dort Erträge anfallen, sonst zahlst du Abgeltungsteuer und holst sie erst mit der Erklärung zurück. Mehr im Kapitalertragsteuer-Rechner.
- Riester: Die volle Zulage gibt es nur mit dem Mindesteigenbeitrag (§ 86 EStG). Ob er für 2026 gezahlt ist, zeigt der Riester-Zulagen-Rechner.
Freibetrag statt Warten auf die Erstattung
Wer jedes Jahr eine Erstattung bekommt, kann sich Werbungskosten, Kinderbetreuung oder Spenden als Freibetrag in die Lohnsteuer eintragen lassen, wenn sie zusammen über 600 € liegen (§ 39a Abs. 2 Satz 4 EStG). Dann kommt das Geld jeden Monat mit dem Gehalt. Für 2026 geht das noch bis 30. November, den Antrag für 2027 kannst du ab 1. November stellen. Wer einen Freibetrag eintragen lässt, muss danach in der Regel eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG).