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So wird gerechnet
- 100 Homeoffice-Tage × 6 €
- 600 €
- 120 Bürotage × 20 km × 0,38 €
- 912 €
- Werbungskosten zusammen
- 1.512 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag, gibt es ohnehin
- − 1.230 €
- zusätzlich abziehbar
- 282 €
- Steuerersparnis bei 4.000 € brutto, Steuerklasse I
- 86 €
Gerechnet über den Lohnsteuertarif 2026, ohne Kirchensteuer. Mit höherem Gehalt steigt die Ersparnis, weil der Steuersatz steigt.
Homeoffice oder Büro: was mehr bringt
Bei längeren Wegen bringt ein Bürotag steuerlich mehr als ein Tag zu Hause: 30 km sind 11,40 € Pauschale, das Homeoffice nur 6 €. Bei kurzen Wegen ist es umgekehrt.
| Arbeitswoche | Werbungskosten | Steuerersparnis |
|---|---|---|
| nur Homeoffice, 210 Tage | 1.260 € | 9 € |
| 3 Tage Homeoffice, 2 Tage Büro, 30 km | 1.795,20 € | 173 € |
| 2 Tage Homeoffice, 3 Tage Büro, 30 km | 2.032,80 € | 245 € |
| nur Büro, 220 Tage, 30 km | 2.508 € | 390 € |
220 Arbeitstage im Jahr, 4.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine anderen Werbungskosten.
Welche Tage zählen
Ein Homeoffice-Tag ist ein Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und deine erste Tätigkeitsstätte, meist das Büro, nicht aufsuchst (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Überwiegend heißt laut Finanzverwaltung: mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit an diesem Tag. Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Fährst du nachmittags doch noch kurz hin, gibt es für diesen Tag die Entfernungspauschale statt der 6 €.
Anders ist es, wenn dir für die Arbeit zu Hause dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann zählt jeder Tag, an dem du zu Hause beruflich arbeitest, auch wenn es nur ein Teil des Tages ist und du vorher im Betrieb warst (Nr. 6c Satz 2). Das typische Beispiel sind Lehrkräfte, die vormittags unterrichten und nachmittags am Schreibtisch zu Hause vorbereiten und korrigieren. An so einem Tag gibt es beides: die Entfernungspauschale für den Weg zur Schule und die 6 €.
Ist ein abgeschlossenes Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Arbeit, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen (Nr. 6b). Beides zusammen mit der Tagespauschale geht nicht.
Arbeitsmittel dazurechnen
Wer ganz im Homeoffice arbeitet, kommt mit der Pauschale allein kaum über den Pauschbetrag. Erst mit Arbeitsmitteln wie Laptop, Monitor oder Schreibtischstuhl lohnt sich die Steuererklärung spürbar:
| Homeoffice-Tage | Pauschale | Ersparnis mit 500 € Arbeitsmitteln |
|---|---|---|
| 60 Tage | 360 € | 0 € |
| 120 Tage | 720 € | 0 € |
| 180 Tage | 1.080 € | 107 € |
| 210 Tage | 1.260 € | 162 € |
4.000 € brutto, Steuerklasse I, keine Bürotage, 500 € Arbeitsmittel im selben Jahr.
Arbeitsmittel bis 800 € ohne Umsatzsteuer, also bis 952 € mit 19 % Mehrwertsteuer, setzt du im Kaufjahr ganz ab. Computer und Software darfst du nach Verwaltungsauffassung auch teurer sofort absetzen. Nutzt du ein Gerät auch privat, zählt nur der berufliche Anteil. Mehr zur Grenze steht beim GWG-Rechner.
Häufige Fragen
Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?
Muss ich die Homeoffice-Tage nachweisen?
Wo trage ich die Homeoffice-Tage in der Steuererklärung ein?
Kann ich Schreibtisch und Laptop zusätzlich absetzen?
Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?
Quellen
- § 4 EStG: Tagespauschale (Abs. 5 Nr. 6c), Arbeitszimmer (Nr. 6b) gesetze-im-internet.de
- § 9 EStG: Geltung für Arbeitnehmer (Abs. 5), Entfernungspauschale gesetze-im-internet.de
- § 9a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag gesetze-im-internet.de
- Finanzverwaltung NRW: Häusliches Arbeiten: Überwiegend, kein anderer Arbeitsplatz, Eintrag in der Anlage N finanzamt.nrw.de