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Homeoffice-Pauschale-Rechner 2026

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und nicht ins Büro fährst, setzt du 6 € ab, höchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage. Allein kommst du damit kaum über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, den das Finanzamt ohnehin abzieht. Steuern sparst du erst zusammen mit Fahrten, Arbeitsmitteln und anderen Werbungskosten.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Homeoffice-Pauschale-Rechner

Homeoffice-Pauschale im Jahr

600 €

100 Tage × 6 € · Fahrten 912 €

Alle Werbungskosten zusammen: 1.512 €, also 282 € über dem Pauschbetrag. Das bringt dir rund 86 € Steuern zurück, davon 86 € durch die Homeoffice-Tage.

Werbungskosten gesamt
1.512 €
über dem Pauschbetrag
282 €
Steuerersparnis
86 €

Ein Tag, eine Pauschale: Fährst du an einem Tag ins Büro, zählt er für die Entfernungspauschale, nicht fürs Homeoffice. Ausnahme: Dir steht für deine Arbeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, dann gibt es die Tagespauschale auch an solchen Tagen.

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Homeoffice oder Büro
  3. Welche Tage zählen
  4. Arbeitsmittel dazurechnen
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

So wird gerechnet

Rechenbeispiel 100 Tage zu Hause, 120 Tage im Büro, 20 km Arbeitsweg
100 Homeoffice-Tage × 6 €
600 €
120 Bürotage × 20 km × 0,38 €
912 €
Werbungskosten zusammen
1.512 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, gibt es ohnehin
− 1.230 €
zusätzlich abziehbar
282 €
Steuerersparnis bei 4.000 € brutto, Steuerklasse I
86 €

Gerechnet über den Lohnsteuertarif 2026, ohne Kirchensteuer. Mit höherem Gehalt steigt die Ersparnis, weil der Steuersatz steigt.

Homeoffice oder Büro: was mehr bringt

Bei längeren Wegen bringt ein Bürotag steuerlich mehr als ein Tag zu Hause: 30 km sind 11,40 € Pauschale, das Homeoffice nur 6 €. Bei kurzen Wegen ist es umgekehrt.

ArbeitswocheWerbungskostenSteuerersparnis
nur Homeoffice, 210 Tage1.260 €9 €
3 Tage Homeoffice, 2 Tage Büro, 30 km1.795,20 €173 €
2 Tage Homeoffice, 3 Tage Büro, 30 km2.032,80 €245 €
nur Büro, 220 Tage, 30 km2.508 €390 €

220 Arbeitstage im Jahr, 4.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine anderen Werbungskosten.

Welche Tage zählen

Ein Homeoffice-Tag ist ein Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und deine erste Tätigkeitsstätte, meist das Büro, nicht aufsuchst (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Überwiegend heißt laut Finanzverwaltung: mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit an diesem Tag. Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Fährst du nachmittags doch noch kurz hin, gibt es für diesen Tag die Entfernungspauschale statt der 6 €.

Anders ist es, wenn dir für die Arbeit zu Hause dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann zählt jeder Tag, an dem du zu Hause beruflich arbeitest, auch wenn es nur ein Teil des Tages ist und du vorher im Betrieb warst (Nr. 6c Satz 2). Das typische Beispiel sind Lehrkräfte, die vormittags unterrichten und nachmittags am Schreibtisch zu Hause vorbereiten und korrigieren. An so einem Tag gibt es beides: die Entfernungspauschale für den Weg zur Schule und die 6 €.

Arbeitszimmer als Mittelpunkt

Ist ein abgeschlossenes Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Arbeit, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen (Nr. 6b). Beides zusammen mit der Tagespauschale geht nicht.

Arbeitsmittel dazurechnen

Wer ganz im Homeoffice arbeitet, kommt mit der Pauschale allein kaum über den Pauschbetrag. Erst mit Arbeitsmitteln wie Laptop, Monitor oder Schreibtischstuhl lohnt sich die Steuererklärung spürbar:

Homeoffice-TagePauschaleErsparnis mit 500 € Arbeitsmitteln
60 Tage360 €0 €
120 Tage720 €0 €
180 Tage1.080 €107 €
210 Tage1.260 €162 €

4.000 € brutto, Steuerklasse I, keine Bürotage, 500 € Arbeitsmittel im selben Jahr.

Arbeitsmittel bis 800 € ohne Umsatzsteuer, also bis 952 € mit 19 % Mehrwertsteuer, setzt du im Kaufjahr ganz ab. Computer und Software darfst du nach Verwaltungsauffassung auch teurer sofort absetzen. Nutzt du ein Gerät auch privat, zählt nur der berufliche Anteil. Mehr zur Grenze steht beim GWG-Rechner.

Häufige Fragen

Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein. Die Tagespauschale gibt es auch für den Küchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer. Entscheidend ist nur, dass du an dem Tag überwiegend zu Hause arbeitest und nicht ins Büro fährst.
Muss ich die Homeoffice-Tage nachweisen?
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers verlangt das Gesetz nicht. Führ trotzdem einen einfachen Kalender, damit du die Tage auf Nachfrage des Finanzamts belegen kannst. Eine Bestätigung des Arbeitgebers hilft zusätzlich.
Wo trage ich die Homeoffice-Tage in der Steuererklärung ein?
In der Anlage N bei den Werbungskosten. Du gibst nur die Zahl der Tage an, das Finanzamt rechnet mit 6 € je Tag und deckelt bei 1.260 €. Das Formular trennt zwei Fälle: Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast, obwohl es im Betrieb einen Platz für dich gibt, und Tage, an denen dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Kann ich Schreibtisch und Laptop zusätzlich absetzen?
Ja. Die Pauschale deckt die Kosten der Wohnung ab, nicht die Arbeitsmittel. Möbel, Computer und Zubehör, die du für die Arbeit nutzt, setzt du zusätzlich als Werbungskosten an. Trag sie im Rechner bei den anderen Werbungskosten ein.
Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?
Ja, als Betriebsausgabe in derselben Höhe. Dort gibt es keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, jeder Euro zählt also sofort.

Quellen

  1. § 4 EStG: Tagespauschale (Abs. 5 Nr. 6c), Arbeitszimmer (Nr. 6b) gesetze-im-internet.de
  2. § 9 EStG: Geltung für Arbeitnehmer (Abs. 5), Entfernungspauschale gesetze-im-internet.de
  3. § 9a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag gesetze-im-internet.de
  4. Finanzverwaltung NRW: Häusliches Arbeiten: Überwiegend, kein anderer Arbeitsplatz, Eintrag in der Anlage N finanzamt.nrw.de

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