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Spenden absetzen: Wie viel Steuer spare ich?

Spenden an gemeinnützige Organisationen setzt du als Sonderausgaben ab, bis 20 % deiner Einkünfte (§ 10b EStG). Wie viel das spart, hängt an deinem Steuersatz: Bei 48.000 € brutto, ledig und mit Kirchensteuer, kommen von 500 € Spende 165,68 € zurück, unterm Strich kostet sie dich 334,32 €. Parteispenden senken die Steuer direkt um 50 %, seit 2026 um bis zu 1.650 € im Jahr.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Spenden-Rechner

Deine Steuerersparnis

165,68 €

33,1 % von 500,00 € · kostet dich 334,32 €

Von 500,00 € holst du 165,68 € über die Steuer zurück, unterm Strich kostet dich das 334,32 €. 500 € mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

Kostet dich
334,32 €
Grenzsteuersatz
30,5 %
Höchstbetrag 20 %
9.354 €

So rechnet das Finanzamt

Bruttolohn im Jahr48.000,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag− 1.230,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte46.770,00 €
Sozialbeiträge als Vorsorgeaufwendungen− 9.648,00 €
Kirchensteuer als Sonderausgabe− 567,09 €
Gemeinnützige Spenden und Beiträge500,00 €
Höchstbetrag: 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte9.354,00 €
Abzug vom Einkommen durch die Spenden500,00 €
Zu versteuerndes Einkommen ohne Spenden36.554 €
Zu versteuerndes Einkommen mit Spenden36.054 €
Einkommensteuer und Kirchensteuer ohne Spenden6.691,51 €
Steuer mit Spenden6.525,83 €
Steuerersparnis165,68 €

Davon Einkommensteuer 152,00 €, Soli 0,00 €, Kirchensteuer 13,68 €.

Im nächsten Jahr fehlt die gesparte Kirchensteuer von 13,68 € bei den Sonderausgaben. Bei gleichem Einkommen kostet das dann etwa 4,36 €.

Gerechnet für Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Mit Kindern rechnet das Finanzamt Soli und Kirchensteuer mit den Freibeträgen für Kinder, die Ersparnis dort fällt dann meist etwas kleiner aus.

Spenden, Parteispenden und Kirchensteuer liegen zusammen über 600 € im Jahr. Dann kann das Finanzamt die Sonderausgaben über dem Pauschbetrag als Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen (§ 39a EStG), und die Ersparnis kommt schon mit dem Monatsgehalt.

So viel bringen andere Beträge

Steuerersparnis für gemeinnützige Spenden mit deinen übrigen Angaben
Spendezurückkostet dich
100 €33,79 €66,21 €
250 €82,84 €167,16 €
500 €165,68 €334,32 €
1.000 €330,27 €669,73 €
2.500 €818,59 €1.681,41 €

Als Spende an eine gemeinnützige Organisation, mit deinen übrigen Angaben.

Bis 31. Dezember zahlen · Es zählt das Jahr, in dem das Geld abgeht (§ 11 Abs. 2 EStG). Als Nachweis genügt bis 300 € je Spende der Kontoauszug, bei Vereinen zusammen mit deren Beleg über Zweck und Freistellung. Für größere Spenden, für Sachspenden brauchst du eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV).

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Auf dieser Seite
  1. Steuerersparnis
  2. Parteispenden
  3. Was zählt
  4. Nachweis
  5. Freibetrag beim Lohn
  6. Alle Regeln
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Wie viel Steuer spart eine Spende?

Eine Spende an einen gemeinnützigen Verein mindert dein zu versteuerndes Einkommen, höchstens bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 EStG). Was du sparst, ist der Unterschied zwischen zwei Steuerberechnungen, einmal ohne und einmal mit der Spende. Der Staat trägt dabei ungefähr den Anteil deines Grenzsteuersatzes, also des Satzes, mit dem dein letzter verdienter Euro besteuert wird. Kirchensteuer und Soli hängen an der Einkommensteuer und sinken mit.

Beispiel Ledig, 48.000 € brutto, Kirchensteuer, 500 € an einen Verein
Bruttolohn im Jahr
48.000 €
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.230 €
= Gesamtbetrag der Einkünfte
46.770 €
− Sozialbeiträge als Vorsorgeaufwendungen
9.648 €
− Kirchensteuer als Sonderausgabe
567,09 €
= zu versteuerndes Einkommen ohne Spende, abgerundet
36.554 €
− Spende an einen Verein
500 €
= zu versteuerndes Einkommen mit Spende
36.054 €
Einkommensteuer: 5.987 € statt 6.139 €
152 €
Kirchensteuer: 538,83 € statt 552,51 €
13,68 €
Steuerersparnis, 33,1 % der Spende
165,68 €

Die Spende kostet unterm Strich 334,32 €. Der Höchstbetrag läge hier bei 9.354 €, ein Soli fällt bei diesem Einkommen nicht an. Im nächsten Jahr fehlt die gesparte Kirchensteuer bei den Sonderausgaben, das kostet dann etwa 4,36 €.

So viel bringen 100 € und 500 € bei anderen Einkommen, für Ledige in Nordrhein-Westfalen:

Jahresbrutto, ledigGrenzsteuersatzohne Kirchensteuermit Kirchensteuer
100 €500 €100 €500 €
25.000 €24,3 %16 €112 €26 €132 €
35.000 €27,1 %18 €126 €29 €146 €
48.000 €30,6 %19 €141 €34 €166 €
65.000 €35,3 %22 €163 €38 €191 €
90.000 €42 %27 €195 €46 €229 €

Steuerersparnis im Jahr, auf volle Euro gerundet, gerechnet mit dem Kern dieses Rechners: Arbeitnehmer, gesetzlich versichert, ohne Kinder, Kirchensteuer 9 %. Grenzsteuersatz der Einkommensteuer ohne Spende.

Dass 100 € ohne Kirchensteuer weniger als ein Fünftel von 500 € bringen, liegt am Sonderausgaben-Pauschbetrag: Für Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Schulgeld und einige andere Ausgaben zieht das Finanzamt ohnehin 36 € ab, bei Ehepaaren 72 € (§ 10c EStG). Eine Spende wirkt erst, soweit diese Ausgaben zusammen darüber liegen. Zahlst du als Lediger 9 % Kirchensteuer, reicht sie allein dafür, sobald deine Einkommensteuer 400 € im Jahr übersteigt; bei Ehepaaren sind es 800 €, mit 8 % Kirchensteuer 450 € und 900 €.

Parteispenden 2026: Steuerermäßigung bis 1.650 €

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien gibt es zwei Stufen. Zuerst sinkt die Einkommensteuer direkt um 50 % der Zuwendungen, um höchstens 1.650 €, bei Zusammenveranlagung um 3.300 € (§ 34g EStG). Das deckt Zuwendungen bis 3.300 € beziehungsweise 6.600 €. Was darüber liegt, zählt bis 3.300 € (6.600 €) als Sonderausgabe (§ 10b Abs. 2 EStG).

Seit 2026 sind beide Grenzen doppelt so hoch wie vorher. Bis 2025 betrug die Ermäßigung höchstens 825 € (1.650 €), als Sonderausgabe zählten weitere 1.650 € (3.300 €). Geändert hat das Artikel 2 des Steueränderungsgesetzes 2025.

Parteispende im Jahr, ledigErmäßigungzusätzlich als Sonderausgabeohne Wirkung
500 €250 €––
1.000 €500 €––
3.300 €1.650 €––
5.000 €1.650 €1.700 €–
6.600 €1.650 €3.300 €–
8.000 €1.650 €3.300 €1.400 €

§ 34g Satz 2 und § 10b Abs. 2 EStG. Bei Zusammenveranlagung gelten doppelte Beträge. Die Ermäßigung zieht das Finanzamt in voller Höhe von der Steuer ab, was die Sonderausgabe spart, hängt am Steuersatz.

Beispiel Ehepaar, 160.000 € zu versteuerndes Einkommen, keine Kirchensteuer
Spende an eine Partei
3.000 €
davon 50 % als Ermäßigung, direkt von der Einkommensteuer
1.500 €
Spenden an gemeinnützige Vereine
1.200 €
− davon im Sonderausgaben-Pauschbetrag von 72 €
72 €
= Abzug vom Einkommen, zu versteuern sind 158.872 € statt 160.000 €
1.128 €
Einkommensteuer: 42.954 € statt 44.928 €
1.974 €
Soli: 268,22 € statt 503,13 €
234,91 €
Steuerersparnis, 52,6 % von 4.200 €
2.208,91 €

Von 1.974 € weniger Einkommensteuer stammen 1.500 € aus der Ermäßigung und 474 € aus dem niedrigeren Einkommen. Der Soli sinkt kräftig mit, weil das Paar in seiner Milderungszone liegt. Sie reicht bei Ehepaaren von 149.938 € bis 233.213 € zu versteuerndem Einkommen, bei Alleinstehenden von 74.969 € bis 116.606 €. Dort spart jeder Euro Einkommensteuer zusätzlich 11,9 Cent Soli.

Unabhängige Wählervereinigungen, also Wählergruppen ohne Parteistatus, die mit eigenen Wahlvorschlägen antreten, bekommen eine eigene Ermäßigung mit denselben Grenzen, neben der für Parteien (§ 34g Satz 1 Nr. 2 EStG, H 34g EStH). Was darüber liegt, zählt nicht als Sonderausgabe (BFH, Urteil vom 20. März 2017, X R 55/14). Nicht begünstigt sind Parteien, die nach § 18 Abs. 7 des Parteiengesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind.

Die Ermäßigung senkt die Steuer höchstens auf null Zahlst du wenig Einkommensteuer, verfällt der Teil der Ermäßigung, der darüber hinausgeht. Mehr lässt sich in dem Jahr nicht sparen: Die Einkommensteuer ist dann schon null, Soli und Kirchensteuer ebenso, und anders als gemeinnützige Spenden lassen sich Parteispenden nicht ins nächste Jahr vortragen (der Vortrag in § 10b Abs. 1 Satz 9 gilt nur für gemeinnützige Zuwendungen).

Was du als Spende absetzen kannst und was nicht

Begünstigt sind Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke an Körperschaften, die von der Körperschaftsteuer befreit sind, und an öffentliche Stellen wie Kirchen, Städte oder Hochschulen (§ 10b Abs. 1 EStG). Zuwendungen heißen Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Spende muss freiwillig sein und ohne Gegenleistung.

ZahlungAbsetzbar?Grundlage
Spenden an gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Hilfswerkeja, als Sonderausgabe bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte§ 10b Abs. 1 EStG
Spenden an Kirchen und Kirchengemeindenja, zusätzlich zur Kirchensteuer, die eine eigene Sonderausgabe ist§ 10b Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereineja, außer bei den Vereinen in der nächsten Zeile§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG
Mitgliedsbeiträge an Vereine für Sport (auch Schach und E-Sport), Freizeitkultur, Heimatpflege und Heimatkunde, Tier- und Pflanzenzucht, Kleingärten, Karneval und Brauchtum, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunk, Freifunk, Modellflug oder Hundesportnein, auch keine Aufnahmegebühren und Umlagen; Spenden an diese Vereine schon§ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG, § 52 Abs. 2 Nr. 21 bis 23 AO, R 10b.1 Abs. 1 EStR
Mitgliedsbeiträge an Vereine, die Kunst und Kultur fördernja, auch wenn Mitglieder Vergünstigungen bekommen§ 10b Abs. 1 Satz 7 EStG
Spenden und Beiträge an politische Parteienja, zuerst als Steuerermäßigung, der Rest als Sonderausgabe§ 34g Nr. 1, § 10b Abs. 2 EStG
Spenden und Beiträge an unabhängige Wählervereinigungennur als Steuerermäßigung, ein Rest zählt nicht§ 34g Nr. 2 EStG, H 34g EStH
Zahlung mit Gegenleistung, etwa die erwartete Beitrittsspende im GolfclubneinH 10b.1 EStH, BFH XI R 6/03
Geld für eine bestimmte Privatperson, direkt oder über einen Verein mit dieser Auflagenein§ 10b Abs. 1 Satz 2 EStG, R 10b.1 Abs. 1 Satz 2 EStR
Zahlungen an den Förderverein einer Privatschulenur, was freiwillig über den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehtH 10b.1 EStH

Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, R 10b.1 und H 10b.1, mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs; BFH XI R 6/03 vom 2. August 2006.

Kontoauszug oder Zuwendungsbestätigung: welcher Nachweis reicht

Grundsätzlich brauchst du für jede Spende eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, die der Empfänger ausstellt (§ 50 Abs. 1 EStDV). In diesen Fällen reicht der Kontoauszug oder der Beleg über eine Bareinzahlung:

  • Bis 300 € je Zuwendung (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). An Kirchen, Städte und andere öffentliche Stellen genügt der Kontoauszug allein. Bei gemeinnützigen Vereinen gehört ein Beleg des Vereins dazu, auf dem der Zweck, die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Angabe Spende oder Mitgliedsbeitrag stehen. Bei Parteispenden muss der Verwendungszweck auf dem Beleg der Partei stehen.
  • Katastrophenhilfe: Zahlungen auf ein Sonderkonto für einen Katastrophenfall, das eine öffentliche Stelle oder ein anerkannter Wohlfahrtsverband eingerichtet hat, belegt der Kontoauszug ohne Grenze. Das gilt in dem Zeitraum, den die Länder für den Katastrophenfall bestimmen (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStDV).
  • Mitgliedsbeiträge an Parteien: Kontoauszug oder Beitragsquittung genügen, egal wie hoch (§ 50 Abs. 6 EStDV).

Auf dem Kontoauszug müssen Name und Kontonummer oder ein anderes Merkmal von Auftraggeber und Empfänger stehen, außerdem Betrag, Buchungstag und dass die Zahlung tatsächlich ausgeführt wurde (§ 50 Abs. 4 Satz 2 EStDV). Für Spenden an unabhängige Wählervereinigungen gilt der vereinfachte Nachweis nicht, dort brauchst du immer eine Bestätigung der Vereinigung (H 34g EStH).

Ist der Verein gemeinnützig? Das Bundeszentralamt für Steuern führt ein Zuwendungsempfängerregister mit den Organisationen, die Spendenquittungen ausstellen dürfen (§ 60b AO). Für Spenden an Empfänger in Deutschland ist der Eintrag keine Voraussetzung. Das Register ist nach Angaben des Bundeszentralamts derzeit nicht vollständig, eine fehlende Organisation verliert dadurch nicht ihren Status.

Lohnsteuer-Freibetrag: Spenden schon mit dem Gehalt absetzen

Wer regelmäßig spendet, muss nicht auf den Steuerbescheid warten. Das Finanzamt trägt auf Antrag einen Freibetrag in deine Lohnsteuermerkmale ein, dann behält der Arbeitgeber jeden Monat weniger Lohnsteuer ein (§ 39a EStG). Berücksichtigt werden Sonderausgaben, soweit sie den Pauschbetrag von 36 € übersteigen, bei Ehepaaren 72 € (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3). Den Antrag kannst du stellen, wenn Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben wie Spenden und außergewöhnliche Belastungen zusammen mehr als 600 € im Jahr ausmachen (Abs. 2 Satz 4).

Beispiel Ledig, 4.000 € brutto im Monat, ohne Kirchensteuer
60 € Spende im Monat, im Jahr
720 €
− Sonderausgaben-Pauschbetrag, steckt schon in der Lohnsteuer
36 €
= Freibetrag im Jahr
684 €
Lohnsteuer im Monat ohne Freibetrag
524,50 €
Lohnsteuer im Monat mit Freibetrag
507,08 €
Mehr netto im Monat
17,42 €

Über das Jahr sind das 209,04 €, die sonst erst mit dem Steuerbescheid kämen. Gerechnet wie im Brutto-Netto-Rechner, Steuerklasse I, gesetzlich versichert.

Den Antrag stellst du ab dem 1. November für das folgende Jahr, spätestens bis zum 30. November des Jahres, für das er gelten soll (Abs. 2 Satz 2 und 3). Beantragst du ihn im Januar, gilt er ab Jahresbeginn, sonst verteilt das Finanzamt ihn auf die restlichen Monate (Abs. 2 Satz 6 und 7). Der Freibetrag kann für zwei Jahre gelten. Spendest du weniger als angegeben, musst du das dem Finanzamt melden (Abs. 1 Satz 3 und 5). Parteispenden zählen dabei als Sonderausgaben mit, Spenden an Wählervereinigungen nicht (R 39a.1 LStR). Die volle Ermäßigung von 50 % für Parteispenden kommt erst mit dem Bescheid.

Mit Freibetrag ist die Steuererklärung Pflicht Wer einen Freibetrag eingetragen hat und mehr als 13.614 € Arbeitslohn im Jahr bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben, Ehepaare mit mehr als 25.998 € (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Dort rechnet das Finanzamt die Spenden genau ab.

Alle Grenzen und Fristen auf einen Blick

Regel2026Grundlage
Höchstbetrag für gemeinnützige Zuwendungen20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Umsätze und Löhne§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG
Spenden über dem HöchstbetragVortrag in die folgenden Jahre, ohne zeitliche Grenze§ 10b Abs. 1 Satz 9 und 10 EStG
Vermögensstock einer Stiftungzusätzlich bis 1.000.000 €, zusammen 2.000.000 €, verteilbar auf 10 Jahre§ 10b Abs. 1a EStG
Parteien und Wählervereinigungen, Ermäßigung50 %, jeweils höchstens 1.650 €, zusammen 3.300 €§ 34g Satz 2 EStG
Parteien, zusätzlich als Sonderausgabebis 3.300 €, zusammen 6.600 €§ 10b Abs. 2 EStG
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €, zusammen 72 €§ 10c EStG
Nachweis per Kontoauszugbis 300 € je Zuwendung, bei Katastrophen-Sonderkonten ohne Grenze§ 50 Abs. 4 EStDV
Freibetrag beim Lohnwenn die Aufwendungen zusammen 600 € übersteigen§ 39a Abs. 2 Satz 4 EStG
Jahr des AbzugsJahr der Zahlung§ 11 Abs. 2 EStG

Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und Abgabenordnung, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze von 300 € pro Spende oder pro Jahr?
Pro Spende. Der vereinfachte Nachweis gilt, wenn „die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt“ (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Wer jeden Monat 50 € überweist, kommt mit den Kontoauszügen aus, auch wenn im Jahr 600 € zusammenkommen. Für eine einzelne Spende über 300 € brauchst du eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers.
Bis wann muss ich spenden, damit es noch für dieses Jahr zählt?
Bis zum 31. Dezember. Abziehen kannst du die Spende in dem Jahr, in dem du zahlst (§ 11 Abs. 2 EStG). Bei einer Überweisung ist das der Tag, an dem dein Auftrag bei der Bank eingeht, wenn das Konto gedeckt ist oder ein Kreditrahmen besteht, sonst der Tag der Abbuchung. Dass das Geld erst im Januar beim Empfänger ankommt, schadet nicht (H 11 EStH mit BFH, Urteil vom 6. März 1997, IV R 47/95). Was sonst bis Silvester bezahlt sein sollte, steht im Ratgeber Steuern sparen zum Jahresende.
Was passiert, wenn ich mehr als 20 % meiner Einkünfte spende?
Der Teil über dem Höchstbetrag geht nicht verloren. Das Finanzamt stellt ihn gesondert fest und zieht ihn in den folgenden Jahren ab, jeweils im Rahmen des Höchstbetrags und ohne zeitliche Grenze (§ 10b Abs. 1 Satz 9 und 10 EStG). Für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung gibt es einen eigenen Rahmen: auf Antrag zusätzlich bis 1.000.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000.000 €, verteilt auf das Spendenjahr und die folgenden Jahre, zusammen 10 Jahre (§ 10b Abs. 1a EStG). Für Parteispenden gibt es keinen Vortrag.
Lohnt sich eine Spende steuerlich, wenn ich kaum Steuern zahle?
Nur so weit, wie Einkommensteuer anfällt. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (Ehepaare 24.696 €), spart die Spende nichts. Ins nächste Jahr wandert nur, was über dem Höchstbetrag liegt oder dein Einkommen nach den Vorsorgeaufwendungen übersteigt (§ 10b Abs. 1 Satz 9 EStG), der Rest verfällt. Die Ermäßigung für Parteispenden senkt die Steuer höchstens auf null.
Kann ich Spenden an Organisationen im Ausland absetzen?
In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum ja, wenn der Staat mit Deutschland bei Auskünften und beim Eintreiben von Forderungen zusammenarbeitet und die Organisation nach deutschen Regeln gemeinnützig wäre (§ 10b Abs. 1 Satz 2 bis 5 EStG). Für Spenden seit 2025 brauchst du dafür eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, und ausstellen darf sie nur, wer im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern steht (§ 50 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStDV). Direkte Spenden an Organisationen außerhalb von EU und EWR sind nicht abziehbar. Über eine gemeinnützige Organisation in Deutschland, die im Ausland hilft, zählt die Spende wie jede andere.
Wie viel ist eine Sachspende wert, etwa gebrauchte Kleidung?
Angesetzt wird der gemeine Wert, also der Preis, den die Sachen beim Verkauf bringen würden (§ 10b Abs. 3 EStG). Bei gebrauchter Kleidung musst du belegen, was sie noch wert ist, mit Neupreis, Alter und Zustand (BFH, Urteil vom 23. Mai 1989, X R 17/85, H 10b.1 EStH). Für Sachspenden brauchst du immer eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers, der Kontoauszug als Nachweis gilt nur für Geld. Stammt der Gegenstand aus deinem Betrieb, zählt der Entnahmewert plus Umsatzsteuer.
Kann ich mein Ehrenamt oder Fahrtkosten für den Verein absetzen?
Deine Zeit nicht: Nutzungen und Leistungen sind keine Zuwendung (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG). Fahrtkosten und andere Ausgaben für den Verein zählen als Aufwandsspende, wenn dir der Verein vorher durch Vertrag oder Satzung einen Anspruch auf Erstattung eingeräumt hat und du darauf verzichtest. Dieser Anspruch darf nicht von vornherein unter der Bedingung stehen, dass du verzichtest (Satz 5 und 6). Als Nachweis brauchst du eine Zuwendungsbestätigung des Vereins.
Muss ich die Spendenquittungen mit der Steuererklärung einreichen?
Nein. Du trägst die Spenden in die Erklärung ein und legst die Belege nur vor, wenn das Finanzamt sie verlangt. Aufbewahren musst du sie bis ein Jahr nach dem Steuerbescheid (§ 50 Abs. 8 EStDV). Bietet der Empfänger das an, kannst du ihn mit deiner Steuer-Identifikationsnummer bevollmächtigen, die Bestätigung elektronisch ans Finanzamt zu schicken; du bekommst dann die übermittelten Daten (§ 50 Abs. 2 EStDV).
Wir sind verheiratet: Wer setzt die Spende ab?
Bei der gemeinsamen Steuererklärung zählen eure Spenden zusammen, der Höchstbetrag richtet sich nach euren gemeinsamen Einkünften, und für Parteispenden gelten die doppelten Grenzen. Gebt ihr getrennte Erklärungen ab (Einzelveranlagung), setzt die Spende ab, wer sie wirtschaftlich getragen hat. Auf gemeinsamen Antrag wird sie je zur Hälfte abgezogen (§ 26a Abs. 2 EStG).

Quellen

  1. § 10b EStG: Steuerbegünstigte Zwecke: Höchstbetrag, Vortrag, Vermögensstock, Parteien, Sach- und Aufwandsspenden; geprüft am 10. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 34g EStG: Zuwendungen an Parteien und Wählervereinigungen: 50 % Ermäßigung bis 1.650 € gesetze-im-internet.de
  3. Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363: Art. 2 Nr. 5 und 7: Grenzen für Parteispenden ab 2026 verdoppelt recht.bund.de
  4. § 10c EStG: Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €, zusammen 72 € gesetze-im-internet.de
  5. § 50 EStDV: Zuwendungsbestätigung: Nachweis, Kontoauszug bis 300 €, elektronische Übermittlung, Aufbewahrung gesetze-im-internet.de
  6. § 52 AO: Gemeinnützige Zwecke: Sport, Heimatpflege, Brauchtum (Abs. 2 Nr. 21 bis 23) gesetze-im-internet.de
  7. § 39a EStG: Freibetrag beim Lohnsteuerabzug: Antrag, Fristen, Grenze von 600 € gesetze-im-internet.de
  8. Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 10b mit R 10b.1 bis 10b.3 und Hinweisen: Mitgliedsbeiträge, Gegenleistung, Auflagen, gebrauchte Kleidung esth.bundesfinanzministerium.de
  9. Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 34g mit H 34g: Wählervereinigungen, Grenzen bis 2025 esth.bundesfinanzministerium.de
  10. Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 11 mit H 11: Zahlungszeitpunkt bei Überweisungen esth.bundesfinanzministerium.de
  11. Bundeszentralamt für Steuern: Zuwendungsempfängerregister: Inhalt, Stand und Wirkung des Registers bzst.de

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