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Was du absetzen kannst
- Zweitwohnung 780 € im Monat, 9 Monate
- 7.020 €
- 36 Heimfahrten × 155 km × 38 Cent
- 2.120 €
- Verpflegung erste drei Monate: 39 × 28 € und 26 × 14 €
- 1.456 €
- Einrichtung, Umzug und Makler
- 2.450 €
- = Werbungskosten aus der doppelten Haushaltsführung
- 13.046 €
- Steuerersparnis im Jahr
- 3.364 €
Gerechnet mit 54.000 € Bruttolohn, der Partner verdient 24.000 €. Weitere 600 € Werbungskosten sind schon dabei, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wäre ohnehin abgezogen worden.
- Unterkunft: alles, was die Wohnung kostet, auch Nebenkosten, Strom, Zweitwohnungsteuer und Rundfunkbeitrag, zusammen höchstens 1.000 € im Monat. Bei einer eigenen Wohnung zählen Abschreibung, Zinsen und Nebenkosten bis zu dieser Grenze (BMF Rz. 107).
- Stellplatz: zusätzlich, soweit du ihn brauchst. Er gehört nicht zur Unterkunft (BFH, Urteil vom 20. November 2025, VI R 4/23).
- Einrichtung: Möbel, Küche und Hausrat kommen zusätzlich dazu, ohne Prüfung, wenn sie zusammen nicht mehr als 5.000 € kosten (Rz. 108). Bei einer möbliert gemieteten Wohnung zählt der Möbelanteil der Miete zusätzlich.
- Umzug und Makler: zusätzlich, sie fallen nicht unter den Höchstbetrag (Rz. 108).
- Verpflegung: nur in den ersten drei Monaten, 28 € je voller Tag und 14 € je An- oder Abreisetag.
- Weg zur Arbeit: von der Zweitwohnung mit der normalen Entfernungspauschale, das zeigt der Pendlerpauschale-Rechner.
Voraussetzungen
- Eigener HausstandEine Wohnung außerhalb des Arbeitsorts, die du als Eigentümer, Mieter oder mit deinem Partner nutzt, und an deren Kosten du dich beteiligst (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG). Mehr als 10 % der laufenden Kosten reichen sicher (Rz. 101), weniger kann genügen (BFH VI R 39/19). Wer dort allein wohnt, muss keine Beteiligung zeigen (BFH VI R 12/23).
- Hauptwohnung auswärtsMehr als 50 km bis zur Arbeit, oder mehr als eine Stunde Fahrzeit je Weg (Rz. 102).
- Zweitwohnung am ArbeitsortHöchstens 50 km von der Arbeit, sonst höchstens eine Stunde Fahrt (Rz. 103).
- Beruflicher GrundVon der Zweitwohnung ist der Weg zur Arbeit weniger als halb so lang, oder die Fahrzeit halbiert sich (Rz. 104). Sonst musst du den beruflichen Grund im Einzelfall darlegen.
Familienheimfahrten
Absetzbar ist eine Heimfahrt je Woche mit 38 Cent je Kilometer der einfachen Strecke, ohne die Höchstgrenze von 4.500 €, die bei der Pendlerpauschale für Fahrten ohne eigenes Auto gilt. Wer öfter fährt, bekommt für die weiteren Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nichts. Du darfst aber für das Jahr wählen, alle Fahrten mit der Entfernungspauschale abzusetzen, dann ohne Zweitwohnung und Verpflegung (R 9.11 Abs. 5 LStR).
| Entfernung | je Fahrt | 46 Fahrten im Jahr |
|---|---|---|
| 100 km | 38,00 € | 1.748 € |
| 200 km | 76,00 € | 3.496 € |
| 300 km | 114,00 € | 5.244 € |
| 400 km | 152,00 € | 6.992 € |
| 600 km | 228,00 € | 10.488 € |
Kürzeste Straßenverbindung, einfache Strecke. 46 Fahrten entsprechen einem Jahr mit sechs Wochen Urlaub.
Alle Regeln auf einen Blick
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Unterkunft im Inland | tatsächliche Kosten, höchstens 1.000 € im Monat | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG |
| Unterkunft im Ausland | höchstens 2.000 € im Monat, nicht bei Pflicht-Dienstwohnung | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG |
| Stellplatz oder Garage | zusätzlich zum Höchstbetrag, soweit nötig | BFH, Urteil vom 20.11.2025, VI R 4/23 |
| Möbliert gemietet | Möbelanteil der Miete zusätzlich zum Höchstbetrag | BMF 25.11.2020, Rz. 108 |
| Familienheimfahrt | eine je Woche, 38 Cent je Entfernungskilometer, ohne Höchstbetrag | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 und 6 EStG |
| Verpflegung | 28 € je voller Tag, 14 € je An- oder Abreisetag, nur die ersten drei Monate | § 9 Abs. 4a Satz 12 EStG |
| Einrichtung und Hausrat | zusätzlich zur Unterkunft, ohne Prüfung, wenn insgesamt bis 5.000 € | BMF 25.11.2020, Rz. 108 |
| Makler und Umzug | zusätzlich als Umzugskosten | BMF Rz. 108, R 9.9 Abs. 2 LStR |
| Eigener Hausstand | Wohnung und Beteiligung an den Kosten, mehr als 10 % reichen sicher | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG, Rz. 101, BFH VI R 39/19 |
| Hauptwohnung auswärts | mehr als 50 km oder mehr als eine Stunde je Weg | BMF 25.11.2020, Rz. 102 |
| Beruflich veranlasst | Weg zur Arbeit weniger als halb so lang oder Fahrzeit halbiert | BMF 25.11.2020, Rz. 104 |
Einkommensteuergesetz und BMF-Schreiben vom 25. November 2020, Stand Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie viel Miete kann ich bei doppelter Haushaltsführung absetzen?
Zählt der Stellplatz zum Höchstbetrag?
Zählen Möbel zum Höchstbetrag von 1.000 €?
Wie oft kann ich Heimfahrten absetzen?
Wie lange gibt es Verpflegungspauschalen?
Gilt doppelte Haushaltsführung auch für Ledige?
Ab welcher Entfernung gibt es doppelte Haushaltsführung?
Was ist, wenn der Arbeitgeber etwas erstattet?
Quellen
- § 9 EStG: Werbungskosten: Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 doppelte Haushaltsführung, Abs. 4a Satz 12 Verpflegung; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben vom 25. November 2020: Reisekosten von Arbeitnehmern: Rz. 100 bis 114 doppelte Haushaltsführung, Rz. 91 Verpflegung (Bereitstellung durch das Landesamt für Finanzen Bayern) lff.bayern.de
- BFH, Urteil vom 4. April 2019, VI R 18/17: Einrichtung nicht im Höchstbetrag dejure.org
- BFH, Urteil vom 20. November 2025, VI R 4/23: Stellplatz nicht im Höchstbetrag bundesfinanzhof.de
- BFH, Urteil vom 12. Januar 2023, VI R 39/19: Beteiligung an den Kosten ohne feste Grenze bundesfinanzhof.de
- BFH, Urteil vom 29. April 2025, VI R 12/23: Ein-Personen-Haushalt ohne Beteiligungsprüfung bundesfinanzhof.de
- § 39a EStG: Freibetrag beim Lohnsteuerabzug: Werbungskosten schon im Gehalt gesetze-im-internet.de