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Teilrente-Rechner 2026

Mit einer Teilrente nimmst du nur einen Teil deiner Altersrente, mindestens 10 % und höchstens 99,99 %, und kannst daneben weiterarbeiten. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es seit 2023 nicht mehr. Bei 1.600 € Regelaltersrente bringt die halbe Rente mit 63 Jahren 621,74 € brutto, mit 14,4 % Abschlag. Die andere Hälfte kommt ab der Regelaltersgrenze ohne Abschlag dazu. Der Rechner zeigt Teilrente, Gehalt und die spätere volle Rente.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Teilrente-Rechner

Teilrente ab Juli 2027, brutto

621,74 €

50 % der Vollrente · 48 Monate vor der Regelaltersgrenze · Abschlag 14,4 %

Du bekommst 50 % der Vollrente mit 14,4 % Abschlag. Der Rest bleibt stehen und kommt ab Juli 2031 ohne Abschlag dazu. Dann sind es 1.348,07 € statt 1.243,48 € mit der vollen Rente ab Juli 2027, ab Juli 2031 mit deinen Beiträgen 1.421,75 €.

Nach Kranken- und Pflegeversicherung
544,96 €
Mit Gehalt, brutto
2.496,74 €
Volle Rente ab Juli 2031
1.421,75 €

Teilrente oder volle Rente ab Juli 2027

ZeitraumTeilrente 50 %Volle Rente
Rente bis zur Regelaltersgrenze621,74 €1.243,48 €
nach Kranken- und Pflegeversicherung544,96 €1.089,91 €
mit Gehalt, brutto2.496,74 €3.118,48 €
Volle Rente ab Juli 20311.348,07 €1.243,48 €
Ab Juli 2031 mit deinen Beiträgen neben der Rente1.421,75 €1.317,16 €

Bis zur Regelaltersgrenze bekommst du mit der Teilrente 29.844 € weniger als mit der vollen Rente. Danach hast du 104,59 € mehr im Monat, lebenslang. Rein in Euro holt das den Verzicht mit 90 Jahren und 10 Monaten auf. Brutto, ohne Rentenerhöhungen und Steuer. Dein Gehalt neben der Rente bringt bei beiden Wegen ab Juli 2031 73,68 € mehr im Monat (1,7328 Entgeltpunkte).

Rechenweg

Regelaltersrente laut Renteninformation1.600,00 €
Beiträge ab dem Beginn, die in der Hochrechnung stecken (3,4652 Entgeltpunkte)−147,34 €
= Vollrente zum Beginn ohne Abschlag1.452,66 €
× Zugangsfaktor 0,856 (48 × 0,3 % Abschlag)1.243,48 €
× 50 % = Teilrente621,74 €
Krankenversicherung, dein Anteil 8,75 %−54,40 €
Pflegeversicherung 3,6 %−22,38 €
= Zahlbetrag der Teilrente544,96 €

Rentenwert von heute (42,52 € je Entgeltpunkt), ohne künftige Rentenerhöhungen. Krankenversicherung mit halbem allgemeinem Beitragssatz und halbem durchschnittlichem Zusatzbeitrag, gesetzlich pflichtversichert. Steuerpflichtig sind 84,5 % der Rente, weil sie 2027 beginnt. Die Steuer hängt von deinem ganzen Einkommen mit Gehalt ab, deshalb rechnet sie der Rechner nicht. Die Wartezeiten nimmt er als erfüllt an.

Betriebsrente prüfen: Je nach Satzung kann eine Teilrente die Betriebsrente kürzen oder ruhen lassen. Frag vor dem Antrag beim Träger deiner Betriebsrente nach.

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Teilrente und Gehalt
  3. Lohnt sich die Teilrente?
  4. Regeln und Werte 2026
  5. Aktivrente, Altersteilzeit
  6. Antrag, Wechsel, Steuer
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

So wird die Teilrente berechnet

Die Teilrente folgt derselben Formel wie die volle Rente. Die Rentenversicherung nimmt nur den gewählten Anteil deiner Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 3 SGB VI).

  1. Vollrente zum BeginnEntgeltpunkte bis zum Beginn mal aktueller Rentenwert, seit Juli 2026 42,52 €. Die Hochrechnung deiner Renteninformation unterstellt Beiträge bis zur Regelaltersgrenze. Die Monate ab dem Beginn der Teilrente fehlen beim Start noch.
  2. AbschlagFür jeden Monat vor der Altersgrenze ohne Abschlag sinkt der Zugangsfaktor um 0,003, also 0,3 % (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Mit 63 Jahren und einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren sind das 48 Monate und 14,4 %.
  3. AnteilDen Prozentsatz wählst du selbst, jeden Wert von 10 % bis 99,99 %. Er gilt für alle Entgeltpunkte.
  4. Kranken- und PflegeversicherungVon der Teilrente gehen dein halber Krankenkassenbeitrag samt halbem Zusatzbeitrag ab, im Schnitt 8,75 %, und der volle Pflegebeitrag von 3,6 %, ohne Kinder 4,2 % (§§ 247, 249a SGB V, § 59 SGB XI).

Teilrente = Entgeltpunkte × Anteil × Zugangsfaktor × Rentenwert

Rechenbeispiel Halbe Rente mit 63 Jahren, Jahrgang 1964

Renteninformation: 1.600 € Regelaltersrente. Bisher 45.000 € brutto im Jahr, ab Juli 2027 halbtags für 22.500 €.

Regelaltersrente laut Renteninformation
1.600,00 €
− Beiträge ab Juli 2027, die in der Hochrechnung stecken: 3,4652 Entgeltpunkte aus 45.000 € im Jahr
−147,34 €
= Vollrente zum Beginn ohne Abschlag
1.452,66 €
× Zugangsfaktor 0,856: 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % Abschlag
1.243,48 €
× 50 % = Teilrente brutto
621,74 €
− Krankenversicherung 8,75 % und Pflegeversicherung 3,6 %
−76,78 €
Zahlbetrag im Monat
544,96 €

Dazu kommen 1.875 € Gehalt brutto im Monat, zusammen 2.496,74 €. Auf beides fällt Einkommensteuer an, die vom ganzen Einkommen abhängt.

Teilrente und Gehalt: Hinzuverdienst ohne Grenze

Seit dem 1. Januar 2023 darfst du neben jeder Altersrente unbegrenzt verdienen, auch vor der Regelaltersgrenze. Das gilt für die Teilrente genauso wie für die volle Rente. Wie viel Rente du nimmst, ist deshalb keine Frage des Gehalts mehr, sondern deine Wahl.

Bis zur Regelaltersgrenze bleibt dein Job rentenversicherungspflichtig, auch ein Minijob, wenn du dich nicht befreien lässt. Frei wird erst, wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Rente bezieht (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Die Beiträge erhöhen deine Rente mit Ablauf des Monats, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst, ohne Abschlag (§ 66 Abs. 3a, § 77 Abs. 2 SGB VI). Im Beispiel bringen 22.500 € im Jahr über 48 Monate 1,7328 Entgeltpunkte, das sind 73,68 € mehr Rente im Monat. Im Midijob von 603,01 € bis 2.000 € zahlst du einen geminderten Beitrag, die Rente rechnet trotzdem mit dem vollen Verdienst (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Arbeitslosenversicherung zahlst du bis zum Ende des Monats, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).

Krankenversicherung mit Teilrente und Job

Mit einem versicherungspflichtigen Job bist du darüber krankenversichert. Die Teilrente ist zusätzlich beitragspflichtig, Lohn und Rente zählen getrennt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 226 Abs. 1, § 230 SGB V). Auf den Lohn gilt mit Teilrente der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, weil du Anspruch auf Krankengeld hast. Eine volle Altersrente beendet das Krankengeld (§ 50 Abs. 1 SGB V), dann gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V). Beginnt die Teilrente erst während einer Krankschreibung, zieht die Kasse ihren Zahlbetrag vom Krankengeld ab (§ 50 Abs. 2 SGB V).

Ab 2027: Krankengeld nur bis zu zwei Dritteln Ab 1. Januar 2027 endet der Anspruch auf Krankengeld auch mit einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente (§ 50 Abs. 1 SGB V, geändert durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Mit höchstens 66,66 % bleibt der Anspruch, wenn du versicherungspflichtig arbeitest.

Ohne versicherungspflichtigen Job bist du über die Krankenversicherung der Rentner versichert, wenn du die Vorversicherungszeit erfüllst, sonst freiwillig mit Beiträgen auf weitere Einnahmen. Beides rechnet der KVdR-Rechner.

Lohnt sich die Teilrente?

Der Vorteil steckt im Abschlag. Für den Teil, den du nicht nimmst, wird er mit jedem Monat kleiner: Der Zugangsfaktor steigt um 0,003 je Monat (§ 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI). Nimmst du den Rest mit der Regelaltersgrenze, gibt es ihn ganz ohne Abschlag, bei Schwerbehinderung schon mit 65 Jahren. Der Teil, den du schon beziehst, behält seinen Abschlag lebenslang.

Beispiel Volle Rente ab Juli 2031 nach der Teilrente
50 % der Entgeltpunkte mit Zugangsfaktor 0,856, wie bisher
621,74 €
+ die anderen 50 % mit Zugangsfaktor 0,856 + 48 × 0,003 = 1,000
+726,33 €
+ 1,7328 Entgeltpunkte aus 22.500 € Gehalt im Jahr neben der Rente
+73,68 €
Rente ab Juli 2031
1.421,75 €

Mit der vollen Rente schon ab Juli 2027 wären es 1.243,48 € und ab Juli 2031 mit denselben Beiträgen 1.317,16 €, also 104,59 € weniger im Monat, lebenslang.

Rein in Euro rechnet sich das spät. Bis zur Regelaltersgrenze bekommst du mit der Teilrente 29.844 € weniger als mit der vollen Rente, danach 104,59 € im Monat mehr. Den Verzicht hat das Plus erst mit 90 Jahren und 10 Monaten eingeholt, brutto und ohne Rentenerhöhungen gerechnet. Der Zeitpunkt hängt nur davon ab, wie früh du beginnst, nicht vom Anteil und nicht von der Rentenhöhe:

Monate bis zum Gleichstand = Abschlagsmonate × Zugangsfaktor ÷ Abschlag
= 48 × 0,856 ÷ 0,144 = 285 Monate

Teilrente und volle Rente nach dem Beginn, Jahrgang 1964
Beginn mitAbschlagTeilrente 50 %volle Renteab 67 nach Teilrenteab 67 nach voller RenteTeilrente holt auf mit
63 Jahre14,4 %621,74 €1.243,48 €1.421,75 €1.317,16 €90 Jahre und 10 Monate
64 Jahre10,8 %664,32 €1.328,63 €1.464,32 €1.383,89 €91 Jahre und 10 Monate
65 Jahre7,2 %708,22 €1.416,43 €1.508,22 €1.453,27 €92 Jahre und 10 Monate
66 Jahre3,6 %753,45 €1.506,89 €1.553,45 €1.525,31 €93 Jahre und 10 Monate

Jahrgang 1964, 1.600 € Regelaltersrente laut Hochrechnung, bisher 45.000 € im Jahr, neben der Rente 22.500 €, Rentenwert ab Juli 2026, ohne Rentenerhöhungen. Die Spalten ab 67 enthalten die Beiträge neben der Rente.

Für die Teilrente sprechen deshalb vor allem andere Gründe:

  • Krankengeld: Wer neben der Rente arbeitet und krank wird, bekommt mit Teilrente Krankengeld, mit voller Rente nicht. Ab 2027 gilt das nur bis zu zwei Dritteln der Vollrente.
  • Steuer: Rente und Lohn werden zusammen versteuert. Eine kleinere Rente in den Jahren mit Gehalt verschiebt einen Teil der Rente in die Jahre ohne Gehalt. Wie viel das bringt, hängt von deinem Steuersatz ab.
  • Spielraum: Die Höhe kannst du jederzeit für die Zukunft ändern. Fällt der Job weg, erhöhst du die Rente.
  • Nach der Regelaltersgrenze: Mit Teilrente bleibst du im Job rentenversicherungspflichtig, deine Beiträge erhöhen die Rente jedes Jahr zum 1. Juli. Der nicht bezogene Teil wächst um 0,5 % je Monat.

Gegen die Teilrente spricht, wenn du das Geld jetzt brauchst oder deine Betriebsrente an der gesetzlichen Rente hängt. Manche Satzungen kürzen die Betriebsrente bei einer Teilrente oder lassen sie ruhen. Ob es sich lohnt, ganz zu warten, zeigt der Rentenabschlag-Rechner.

Regeln und Werte 2026

RegelWertGrundlage
Teilrente mindestens10 % der Vollrente§ 42 Abs. 1 SGB VI
Teilrente höchstens99,99 % der VollrenteDeutsche Rentenversicherung
Hinzuverdienst neben einer Altersrenteunbegrenzt seit 1. Januar 2023§ 34 SGB VI
Abschlag je Monat vor der Altersgrenze0,3 %§ 77 Abs. 2 SGB VI
Weniger Abschlag für den nicht bezogenen Teil0,3 % je Monat§ 77 Abs. 3 SGB VI
Zuschlag für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze0,5 %§ 77 Abs. 2 und 3 SGB VI
Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 202642,52 €RWBestV 2026
Durchschnittsentgelt 2026, vorläufig51.944 €Anlage 1 SGB VI
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung101.400 € im JahrSVBezGrV 2026
Krankenversicherung auf die Rente, dein Anteil8,75 % mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag§§ 247, 249a SGB V
Pflegeversicherung auf die Rente3,6 %, ohne Kinder 4,2 %§§ 55, 59 SGB XI
Krankengeld endet ab 2027 bei einer Teilrente von mehr alszwei Dritteln der Vollrente§ 50 Abs. 1 SGB V n. F.
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 und 202784 % und 84,5 %§ 22 Nr. 1 EStG
Steuererklärung Pflicht, Einkünfte aus der Rente neben Lohn über410 € im Jahr§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Sozialgesetzbuch VI, V und XI, Einkommensteuergesetz, Rechengrößen 2026, Stand Oktober 2026. Die Obergrenze von 99,99 % ist Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung, das Gesetz nennt nur die Untergrenze.

Teilrente, Aktivrente oder Altersteilzeit?

Die drei Begriffe klingen ähnlich, meinen aber Verschiedenes. Nur die Teilrente ist eine Rente. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Lohn nach der Regelaltersgrenze, die Altersteilzeit eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vor der Rente.

Teilrente, Aktivrente und Altersteilzeit im Vergleich
MerkmalTeilrenteAktivrenteAltersteilzeit
Was es istein Teil deiner AltersrenteSteuerfreibetrag auf LohnVertrag mit dem Arbeitgeber über die halbe Arbeitszeit
Ab wannmit der Altersrente, frühestens mit 63, schwerbehindert ab Jahrgang 1964 mit 62ab dem Monat nach der Regelaltersgrenzeab 55, bis eine Altersrente möglich ist
Geld10 % bis 99,99 % der Rentebis 2.000 € Lohn im Monat steuerfreihalbes Gehalt, aufgestockt um mindestens 20 %
Rentenbeiträgeaus dem Lohn, Pflicht bis zur RegelaltersgrenzeVoraussetzung: der Arbeitgeber zahlt siezusätzliche Beiträge vom Arbeitgeber
Gesetz§ 42 SGB VI§ 3 Nr. 21 EStG§§ 2 und 3 AltTZG

Nach der Regelaltersgrenze passen Teilrente und Aktivrente zusammen: Mit einer Teilrente bleibt dein Job rentenversicherungspflichtig, dein Arbeitgeber zahlt also Rentenbeiträge, und genau das setzt der Freibetrag voraus. Wie viel Steuer er spart, zeigt der Aktivrente-Rechner, Netto und Rentenpunkte in der Altersteilzeit der Altersteilzeit-Rechner.

Teilrente beantragen, wechseln, versteuern

Die Teilrente ist kein eigener Rentenanspruch. Du beantragst deine Altersrente bei der Rentenversicherung und legst die Höhe dabei selbst fest. Sie beginnt mit dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wenn du den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach stellst. Beantragst du später, gibt es sie erst ab dem Antragsmonat (§ 99 Abs. 1 SGB VI). Wann das bei dir ist, zeigt der Renteneintritt-Rechner.

Die Höhe kannst du jederzeit für die Zukunft neu festlegen, solange es mindestens 10 % sind. Erhöhst du vor der Altersgrenze, bekommt der neu dazugenommene Teil weniger Abschlag, 0,3 % weniger für jeden Monat, den er gewartet hat.

Die Rentenart steht danach fest Ist der Rentenbescheid bindend, kannst du nicht mehr in eine andere Altersrente wechseln (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Wer mit 63 eine Teilrente als langjährig Versicherter nimmt und später 45 Jahre erreicht, bekommt deshalb keine Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag mehr.

Steuer auf die Teilrente

Steuerpflichtig ist ein fester Anteil der Rente, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 84 % bei Beginn 2026, 84,5 % bei Beginn 2027 (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Der Rest bleibt ab dem Folgejahr als fester Betrag steuerfrei. Steigt die Teilrente später, passt das Finanzamt diesen Betrag im selben Verhältnis an, bei den jährlichen Rentenerhöhungen nicht. Kranken- und Pflegebeitrag behält die Rentenversicherung ein, Steuer nicht. Neben dem Lohn musst du deshalb eine Steuererklärung abgeben, sobald deine Einkünfte aus der Rente, also der steuerpflichtige Teil minus 102 € Pauschbetrag, im Jahr mehr als 410 € betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Was netto bleibt, rechnet der Rentenbesteuerung-Rechner.

Häufige Fragen

Kann ich die Teilrente später ändern oder von der Vollrente in eine Teilrente wechseln?
Ja. Die Höhe legst du jederzeit für die Zukunft neu fest, nach oben wie nach unten, solange es mindestens 10 % sind. Die neue Höhe gilt ab dem Monat, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist (§ 100 Abs. 1 SGB VI). Auch eine volle Rente lässt sich wieder auf eine Teilrente senken. Für den Teil, den du dann vor der Altersgrenze nicht mehr beziehst, sinkt der Abschlag um 0,3 % je Monat (§ 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI).
Bekomme ich mit einer Teilrente Arbeitslosengeld?
Meist nicht lange. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, solange dir eine Altersrente zuerkannt ist, und dazu gehört die Teilrente (§ 156 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Hattest du die Teilrente schon in den letzten sechs Monaten deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung, ruht es erst mit Ablauf des dritten Kalendermonats, nachdem du die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllst (§ 156 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a). Wie hoch das Arbeitslosengeld wäre, zeigt der ALG-I-Rechner.
Gilt die Teilrente auch für die Rente nach 45 Jahren?
Ja, jede Altersrente lässt sich als Teilrente nehmen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Weil die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keinen Abschlag hat, bringt der Teil, den du später nimmst, dort aber keinen Vorteil beim Abschlag. Gründe für eine Teilrente sind dann nur Krankengeld, Steuer oder ein Rest, der nach der Regelaltersgrenze um 0,5 % je Monat wächst.
Was bringt eine Teilrente von 99,99 %?
Sie lohnt sich vor allem nach der Regelaltersgrenze. Mit einer vollen Rente bist du dann rentenversicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI), mit einer Teilrente nicht. Bei 99,99 % verzichtest du auf 0,01 % der Rente. Dafür zahlen du und dein Arbeitgeber oder, wenn du einen Angehörigen pflegst, die Pflegekasse weiter Rentenbeiträge, die deine Rente jedes Jahr zum 1. Juli erhöhen. Ab 2027 endet mit einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln aber das Krankengeld.
Wie wirkt sich die Teilrente auf die Betriebsrente aus?
Das regelt die Satzung des Trägers. Je nach Satzung kann die Betriebsrente bei einer Teilrente gekürzt werden oder ruhen, darauf weist die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich hin. Frag vor dem Antrag schriftlich beim Träger deiner Betriebsrente nach.
Was passiert mit der Teilrente, wenn ich die Regelaltersgrenze erreiche?
Sie läuft weiter, bis du die volle Rente nimmst. Die Beiträge aus deinem Job kommen mit Ablauf des Monats der Regelaltersgrenze als Zuschlag dazu (§ 66 Abs. 3a SGB VI), bei einer Teilrente im gewählten Verhältnis (§ 66 Abs. 3). Den Teil, den du weiter nicht nimmst, erhöht jeder Monat um 0,5 % (§ 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3). Lohn ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze bleibt bis 2.000 € im Monat steuerfrei, wenn dein Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlt, wie es mit einer Teilrente der Fall ist (Aktivrente).
Habe ich Anspruch darauf, für die Teilrente weniger zu arbeiten?
Ja, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat (§ 8 Abs. 1 und 7 TzBfG). Den Wunsch meldest du spätestens drei Monate vorher in Textform an, ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen (§ 8 Abs. 2 und 4). Die Teilrente selbst beantragst du unabhängig davon bei der Rentenversicherung.

Quellen

  1. § 42 SGB VI: Vollrente und Teilrente: mindestens 10 Prozent der Vollrente; geprüft am 21. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 34 SGB VI: Voraussetzungen, kein Wechsel der Rentenart: ohne Hinzuverdienstgrenze, Abs. 2 Wechselverbot gesetze-im-internet.de
  3. § 66 SGB VI: Persönliche Entgeltpunkte: Abs. 3 Teilrente, Abs. 3a Beiträge nach Rentenbeginn gesetze-im-internet.de
  4. § 77 SGB VI: Zugangsfaktor: Abschlag, Erhöhung für nicht bezogene Entgeltpunkte gesetze-im-internet.de
  5. § 5 SGB VI: Versicherungsfreiheit: Abs. 4: frei erst mit Vollrente nach der Regelaltersgrenze gesetze-im-internet.de
  6. § 50 SGB V: Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes: Vollrente beendet, Teilrente kürzt gesetze-im-internet.de
  7. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026: BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 20: kein Krankengeld mit einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln ab 2027 recht.bund.de
  8. § 226 SGB V: Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter: Lohn und Rente gesetze-im-internet.de
  9. § 156 SGB III: Ruhen bei anderen Sozialleistungen: Arbeitslosengeld und Teilrente gesetze-im-internet.de
  10. § 22 EStG: Sonstige Einkünfte: Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns gesetze-im-internet.de
  11. § 8 TzBfG: Verringerung der Arbeitszeit: Anspruch auf Teilzeit gesetze-im-internet.de
  12. Altersteilzeitgesetz, § 3: Aufstockung und zusätzliche Rentenbeiträge gesetze-im-internet.de
  13. DRV-Faltblatt „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“: 40. Auflage (7/2026), Teilrente 10 bis 99,99 Prozent deutsche-rentenversicherung.de
  14. DRV-Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“: 10. Auflage (1/2026), Teilrente und Betriebsrente deutsche-rentenversicherung.de
  15. DRV: Hinzuverdienst bei Rente seit 2023: keine Grenze mehr bei Altersrenten deutsche-rentenversicherung.de
  16. Ihre Vorsorge (DRV): 99,99-Prozent-Teilrente ist möglich: Meldung vom 17.08.2023 ihre-vorsorge.de
  17. DRV rvRecht: Gemeinsame Rechtliche Anweisungen zu § 77 SGB VI: Stand 30.08.2024, Zugangsfaktor bei Teilrente rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de

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