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So wird die Teilrente berechnet
Die Teilrente folgt derselben Formel wie die volle Rente. Die Rentenversicherung nimmt nur den gewählten Anteil deiner Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 3 SGB VI).
- Vollrente zum BeginnEntgeltpunkte bis zum Beginn mal aktueller Rentenwert, seit Juli 2026 42,52 €. Die Hochrechnung deiner Renteninformation unterstellt Beiträge bis zur Regelaltersgrenze. Die Monate ab dem Beginn der Teilrente fehlen beim Start noch.
- AbschlagFür jeden Monat vor der Altersgrenze ohne Abschlag sinkt der Zugangsfaktor um 0,003, also 0,3 % (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Mit 63 Jahren und einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren sind das 48 Monate und 14,4 %.
- AnteilDen Prozentsatz wählst du selbst, jeden Wert von 10 % bis 99,99 %. Er gilt für alle Entgeltpunkte.
- Kranken- und PflegeversicherungVon der Teilrente gehen dein halber Krankenkassenbeitrag samt halbem Zusatzbeitrag ab, im Schnitt 8,75 %, und der volle Pflegebeitrag von 3,6 %, ohne Kinder 4,2 % (§§ 247, 249a SGB V, § 59 SGB XI).
Teilrente = Entgeltpunkte × Anteil × Zugangsfaktor × Rentenwert
Renteninformation: 1.600 € Regelaltersrente. Bisher 45.000 € brutto im Jahr, ab Juli 2027 halbtags für 22.500 €.
- Regelaltersrente laut Renteninformation
- 1.600,00 €
- − Beiträge ab Juli 2027, die in der Hochrechnung stecken: 3,4652 Entgeltpunkte aus 45.000 € im Jahr
- −147,34 €
- = Vollrente zum Beginn ohne Abschlag
- 1.452,66 €
- × Zugangsfaktor 0,856: 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % Abschlag
- 1.243,48 €
- × 50 % = Teilrente brutto
- 621,74 €
- − Krankenversicherung 8,75 % und Pflegeversicherung 3,6 %
- −76,78 €
- Zahlbetrag im Monat
- 544,96 €
Dazu kommen 1.875 € Gehalt brutto im Monat, zusammen 2.496,74 €. Auf beides fällt Einkommensteuer an, die vom ganzen Einkommen abhängt.
Teilrente und Gehalt: Hinzuverdienst ohne Grenze
Seit dem 1. Januar 2023 darfst du neben jeder Altersrente unbegrenzt verdienen, auch vor der Regelaltersgrenze. Das gilt für die Teilrente genauso wie für die volle Rente. Wie viel Rente du nimmst, ist deshalb keine Frage des Gehalts mehr, sondern deine Wahl.
Bis zur Regelaltersgrenze bleibt dein Job rentenversicherungspflichtig, auch ein Minijob, wenn du dich nicht befreien lässt. Frei wird erst, wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Rente bezieht (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Die Beiträge erhöhen deine Rente mit Ablauf des Monats, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst, ohne Abschlag (§ 66 Abs. 3a, § 77 Abs. 2 SGB VI). Im Beispiel bringen 22.500 € im Jahr über 48 Monate 1,7328 Entgeltpunkte, das sind 73,68 € mehr Rente im Monat. Im Midijob von 603,01 € bis 2.000 € zahlst du einen geminderten Beitrag, die Rente rechnet trotzdem mit dem vollen Verdienst (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Arbeitslosenversicherung zahlst du bis zum Ende des Monats, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).
Krankenversicherung mit Teilrente und Job
Mit einem versicherungspflichtigen Job bist du darüber krankenversichert. Die Teilrente ist zusätzlich beitragspflichtig, Lohn und Rente zählen getrennt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 226 Abs. 1, § 230 SGB V). Auf den Lohn gilt mit Teilrente der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, weil du Anspruch auf Krankengeld hast. Eine volle Altersrente beendet das Krankengeld (§ 50 Abs. 1 SGB V), dann gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V). Beginnt die Teilrente erst während einer Krankschreibung, zieht die Kasse ihren Zahlbetrag vom Krankengeld ab (§ 50 Abs. 2 SGB V).
Ohne versicherungspflichtigen Job bist du über die Krankenversicherung der Rentner versichert, wenn du die Vorversicherungszeit erfüllst, sonst freiwillig mit Beiträgen auf weitere Einnahmen. Beides rechnet der KVdR-Rechner.
Lohnt sich die Teilrente?
Der Vorteil steckt im Abschlag. Für den Teil, den du nicht nimmst, wird er mit jedem Monat kleiner: Der Zugangsfaktor steigt um 0,003 je Monat (§ 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI). Nimmst du den Rest mit der Regelaltersgrenze, gibt es ihn ganz ohne Abschlag, bei Schwerbehinderung schon mit 65 Jahren. Der Teil, den du schon beziehst, behält seinen Abschlag lebenslang.
- 50 % der Entgeltpunkte mit Zugangsfaktor 0,856, wie bisher
- 621,74 €
- + die anderen 50 % mit Zugangsfaktor 0,856 + 48 × 0,003 = 1,000
- +726,33 €
- + 1,7328 Entgeltpunkte aus 22.500 € Gehalt im Jahr neben der Rente
- +73,68 €
- Rente ab Juli 2031
- 1.421,75 €
Mit der vollen Rente schon ab Juli 2027 wären es 1.243,48 € und ab Juli 2031 mit denselben Beiträgen 1.317,16 €, also 104,59 € weniger im Monat, lebenslang.
Rein in Euro rechnet sich das spät. Bis zur Regelaltersgrenze bekommst du mit der Teilrente 29.844 € weniger als mit der vollen Rente, danach 104,59 € im Monat mehr. Den Verzicht hat das Plus erst mit 90 Jahren und 10 Monaten eingeholt, brutto und ohne Rentenerhöhungen gerechnet. Der Zeitpunkt hängt nur davon ab, wie früh du beginnst, nicht vom Anteil und nicht von der Rentenhöhe:
Monate bis zum Gleichstand = Abschlagsmonate × Zugangsfaktor ÷ Abschlag
= 48 × 0,856 ÷ 0,144 = 285 Monate
| Beginn mit | Abschlag | Teilrente 50 % | volle Rente | ab 67 nach Teilrente | ab 67 nach voller Rente | Teilrente holt auf mit |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 63 Jahre | 14,4 % | 621,74 € | 1.243,48 € | 1.421,75 € | 1.317,16 € | 90 Jahre und 10 Monate |
| 64 Jahre | 10,8 % | 664,32 € | 1.328,63 € | 1.464,32 € | 1.383,89 € | 91 Jahre und 10 Monate |
| 65 Jahre | 7,2 % | 708,22 € | 1.416,43 € | 1.508,22 € | 1.453,27 € | 92 Jahre und 10 Monate |
| 66 Jahre | 3,6 % | 753,45 € | 1.506,89 € | 1.553,45 € | 1.525,31 € | 93 Jahre und 10 Monate |
Jahrgang 1964, 1.600 € Regelaltersrente laut Hochrechnung, bisher 45.000 € im Jahr, neben der Rente 22.500 €, Rentenwert ab Juli 2026, ohne Rentenerhöhungen. Die Spalten ab 67 enthalten die Beiträge neben der Rente.
Für die Teilrente sprechen deshalb vor allem andere Gründe:
- Krankengeld: Wer neben der Rente arbeitet und krank wird, bekommt mit Teilrente Krankengeld, mit voller Rente nicht. Ab 2027 gilt das nur bis zu zwei Dritteln der Vollrente.
- Steuer: Rente und Lohn werden zusammen versteuert. Eine kleinere Rente in den Jahren mit Gehalt verschiebt einen Teil der Rente in die Jahre ohne Gehalt. Wie viel das bringt, hängt von deinem Steuersatz ab.
- Spielraum: Die Höhe kannst du jederzeit für die Zukunft ändern. Fällt der Job weg, erhöhst du die Rente.
- Nach der Regelaltersgrenze: Mit Teilrente bleibst du im Job rentenversicherungspflichtig, deine Beiträge erhöhen die Rente jedes Jahr zum 1. Juli. Der nicht bezogene Teil wächst um 0,5 % je Monat.
Gegen die Teilrente spricht, wenn du das Geld jetzt brauchst oder deine Betriebsrente an der gesetzlichen Rente hängt. Manche Satzungen kürzen die Betriebsrente bei einer Teilrente oder lassen sie ruhen. Ob es sich lohnt, ganz zu warten, zeigt der Rentenabschlag-Rechner.
Regeln und Werte 2026
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Teilrente mindestens | 10 % der Vollrente | § 42 Abs. 1 SGB VI |
| Teilrente höchstens | 99,99 % der Vollrente | Deutsche Rentenversicherung |
| Hinzuverdienst neben einer Altersrente | unbegrenzt seit 1. Januar 2023 | § 34 SGB VI |
| Abschlag je Monat vor der Altersgrenze | 0,3 % | § 77 Abs. 2 SGB VI |
| Weniger Abschlag für den nicht bezogenen Teil | 0,3 % je Monat | § 77 Abs. 3 SGB VI |
| Zuschlag für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze | 0,5 % | § 77 Abs. 2 und 3 SGB VI |
| Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026 | 42,52 € | RWBestV 2026 |
| Durchschnittsentgelt 2026, vorläufig | 51.944 € | Anlage 1 SGB VI |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 101.400 € im Jahr | SVBezGrV 2026 |
| Krankenversicherung auf die Rente, dein Anteil | 8,75 % mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag | §§ 247, 249a SGB V |
| Pflegeversicherung auf die Rente | 3,6 %, ohne Kinder 4,2 % | §§ 55, 59 SGB XI |
| Krankengeld endet ab 2027 bei einer Teilrente von mehr als | zwei Dritteln der Vollrente | § 50 Abs. 1 SGB V n. F. |
| Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 und 2027 | 84 % und 84,5 % | § 22 Nr. 1 EStG |
| Steuererklärung Pflicht, Einkünfte aus der Rente neben Lohn über | 410 € im Jahr | § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG |
Sozialgesetzbuch VI, V und XI, Einkommensteuergesetz, Rechengrößen 2026, Stand Oktober 2026. Die Obergrenze von 99,99 % ist Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung, das Gesetz nennt nur die Untergrenze.
Teilrente, Aktivrente oder Altersteilzeit?
Die drei Begriffe klingen ähnlich, meinen aber Verschiedenes. Nur die Teilrente ist eine Rente. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Lohn nach der Regelaltersgrenze, die Altersteilzeit eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vor der Rente.
| Merkmal | Teilrente | Aktivrente | Altersteilzeit |
|---|---|---|---|
| Was es ist | ein Teil deiner Altersrente | Steuerfreibetrag auf Lohn | Vertrag mit dem Arbeitgeber über die halbe Arbeitszeit |
| Ab wann | mit der Altersrente, frühestens mit 63, schwerbehindert ab Jahrgang 1964 mit 62 | ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze | ab 55, bis eine Altersrente möglich ist |
| Geld | 10 % bis 99,99 % der Rente | bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei | halbes Gehalt, aufgestockt um mindestens 20 % |
| Rentenbeiträge | aus dem Lohn, Pflicht bis zur Regelaltersgrenze | Voraussetzung: der Arbeitgeber zahlt sie | zusätzliche Beiträge vom Arbeitgeber |
| Gesetz | § 42 SGB VI | § 3 Nr. 21 EStG | §§ 2 und 3 AltTZG |
Nach der Regelaltersgrenze passen Teilrente und Aktivrente zusammen: Mit einer Teilrente bleibt dein Job rentenversicherungspflichtig, dein Arbeitgeber zahlt also Rentenbeiträge, und genau das setzt der Freibetrag voraus. Wie viel Steuer er spart, zeigt der Aktivrente-Rechner, Netto und Rentenpunkte in der Altersteilzeit der Altersteilzeit-Rechner.
Teilrente beantragen, wechseln, versteuern
Die Teilrente ist kein eigener Rentenanspruch. Du beantragst deine Altersrente bei der Rentenversicherung und legst die Höhe dabei selbst fest. Sie beginnt mit dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wenn du den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach stellst. Beantragst du später, gibt es sie erst ab dem Antragsmonat (§ 99 Abs. 1 SGB VI). Wann das bei dir ist, zeigt der Renteneintritt-Rechner.
Die Höhe kannst du jederzeit für die Zukunft neu festlegen, solange es mindestens 10 % sind. Erhöhst du vor der Altersgrenze, bekommt der neu dazugenommene Teil weniger Abschlag, 0,3 % weniger für jeden Monat, den er gewartet hat.
Steuer auf die Teilrente
Steuerpflichtig ist ein fester Anteil der Rente, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 84 % bei Beginn 2026, 84,5 % bei Beginn 2027 (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Der Rest bleibt ab dem Folgejahr als fester Betrag steuerfrei. Steigt die Teilrente später, passt das Finanzamt diesen Betrag im selben Verhältnis an, bei den jährlichen Rentenerhöhungen nicht. Kranken- und Pflegebeitrag behält die Rentenversicherung ein, Steuer nicht. Neben dem Lohn musst du deshalb eine Steuererklärung abgeben, sobald deine Einkünfte aus der Rente, also der steuerpflichtige Teil minus 102 € Pauschbetrag, im Jahr mehr als 410 € betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Was netto bleibt, rechnet der Rentenbesteuerung-Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich die Teilrente später ändern oder von der Vollrente in eine Teilrente wechseln?
Bekomme ich mit einer Teilrente Arbeitslosengeld?
Gilt die Teilrente auch für die Rente nach 45 Jahren?
Was bringt eine Teilrente von 99,99 %?
Wie wirkt sich die Teilrente auf die Betriebsrente aus?
Was passiert mit der Teilrente, wenn ich die Regelaltersgrenze erreiche?
Habe ich Anspruch darauf, für die Teilrente weniger zu arbeiten?
Quellen
- § 42 SGB VI: Vollrente und Teilrente: mindestens 10 Prozent der Vollrente; geprüft am 21. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 34 SGB VI: Voraussetzungen, kein Wechsel der Rentenart: ohne Hinzuverdienstgrenze, Abs. 2 Wechselverbot gesetze-im-internet.de
- § 66 SGB VI: Persönliche Entgeltpunkte: Abs. 3 Teilrente, Abs. 3a Beiträge nach Rentenbeginn gesetze-im-internet.de
- § 77 SGB VI: Zugangsfaktor: Abschlag, Erhöhung für nicht bezogene Entgeltpunkte gesetze-im-internet.de
- § 5 SGB VI: Versicherungsfreiheit: Abs. 4: frei erst mit Vollrente nach der Regelaltersgrenze gesetze-im-internet.de
- § 50 SGB V: Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes: Vollrente beendet, Teilrente kürzt gesetze-im-internet.de
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026: BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 20: kein Krankengeld mit einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln ab 2027 recht.bund.de
- § 226 SGB V: Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter: Lohn und Rente gesetze-im-internet.de
- § 156 SGB III: Ruhen bei anderen Sozialleistungen: Arbeitslosengeld und Teilrente gesetze-im-internet.de
- § 22 EStG: Sonstige Einkünfte: Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns gesetze-im-internet.de
- § 8 TzBfG: Verringerung der Arbeitszeit: Anspruch auf Teilzeit gesetze-im-internet.de
- Altersteilzeitgesetz, § 3: Aufstockung und zusätzliche Rentenbeiträge gesetze-im-internet.de
- DRV-Faltblatt „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“: 40. Auflage (7/2026), Teilrente 10 bis 99,99 Prozent deutsche-rentenversicherung.de
- DRV-Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“: 10. Auflage (1/2026), Teilrente und Betriebsrente deutsche-rentenversicherung.de
- DRV: Hinzuverdienst bei Rente seit 2023: keine Grenze mehr bei Altersrenten deutsche-rentenversicherung.de
- Ihre Vorsorge (DRV): 99,99-Prozent-Teilrente ist möglich: Meldung vom 17.08.2023 ihre-vorsorge.de
- DRV rvRecht: Gemeinsame Rechtliche Anweisungen zu § 77 SGB VI: Stand 30.08.2024, Zugangsfaktor bei Teilrente rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de