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Midijob-Rechner 2026

Im Midijob verdienst du zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat. Sozialabgaben zahlst du dann nur auf einen reduzierten Betrag. Bei 1.000 € brutto sind das 125,33 € statt 217,50 €, also 92,17 € weniger im Monat. Für die Rente zählt trotzdem der volle Lohn. Der Rechner zeigt dein Netto in jeder Steuerklasse, die Ersparnis und was der Arbeitgeber zahlt.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Midijob-Rechner

Netto im Midijob

874,67 €

Sozialabgaben 125,33 € statt 217,50 € · Steuern 0,00 €

Im Übergangsbereich zahlst du Sozialabgaben nur auf 568,36 € statt auf 1.000,00 €. Das sind 125,33 € statt 217,50 €, also 92,17 € weniger im Monat. Die Rente berechnet sich trotzdem aus dem vollen Lohn.

  1. Brutto1.000,00 €100 %
  2. Krankenversicherung−49,73 €5 %
  3. Pflegeversicherung−15,35 €2 %
  4. Rentenversicherung−52,86 €5 %
  5. Arbeitslosenversicherung−7,39 €1 %
  6. Netto874,67 €87 %
Ersparnis im Jahr
1.106,04 €
Rentenpunkte im Jahr
0,2310
Netto im Jahr
10.496,04 €

So rechnet der Übergangsbereich

Deine beitragspflichtige Einnahme568,36 €
Deine Sozialabgaben125,33 €
Ohne Übergangsbereich wären es217,50 €
Du sparst im Monat92,17 €
Einnahme für den Gesamtbeitrag854,06 €
Arbeitgeberanteil241,06 €
Arbeitgeber zahlt mehr als sonst29,56 €
Rente aus einem Jahr Midijob (0,2310 Punkte)9,82 € im Monat

Volle Rente trotz weniger Abgaben · Seit Juli 2019 zählen für die Rente die Entgeltpunkte aus deinem vollen Lohn, nicht aus der reduzierten Einnahme (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Eine Befreiung von der Rentenversicherung wie im Minijob gibt es im Übergangsbereich nicht, und Nachteile hast du dadurch auch keine.

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Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Netto nach Steuerklasse
  3. Kosten für den Arbeitgeber
  4. Rente im Midijob
  5. Midijob 2026 in Zahlen
  6. Mehrere Jobs, Azubis, Freiwilligendienst
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

So rechnet der Übergangsbereich

Der Übergangsbereich arbeitet mit zwei Bemessungsgrundlagen. Auf die eine zahlst du deinen Anteil, auf die andere wird der Gesamtbeitrag berechnet. Was zwischen beiden liegt, trägt der Arbeitgeber (§ 20 Abs. 2a SGB IV, § 249 Abs. 3 SGB V).

  1. Faktor F28 % geteilt durch den Gesamtbeitragssatz der Sozialversicherung am 1. Januar. 2026 sind das 42,3 % (Kranken 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Rente 18,6 %, Arbeitslosen 2,6 %, Pflege 3,6 %), also F = 0,6619.
  2. Deine Einnahme2.000 ÷ (2.000 − 603) × (Lohn − 603 €). Knapp über der Minijob-Grenze ist sie fast null, bei 2.000 € entspricht sie dem Lohn.
  3. Einnahme für den GesamtbeitragF × 603 € plus ein Anteil des Lohns über 603 €. Sie liegt immer über deiner Einnahme.
  4. BeiträgeDu zahlst den halben Beitragssatz auf deine Einnahme. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflege trägst du allein, er wird auf die zweite Einnahme berechnet. Der Arbeitgeber zahlt den Gesamtbeitrag auf die zweite Einnahme minus deinen Anteil.
Rechenweg 1.000 € brutto, Steuerklasse I, keine Kinder
Deine Einnahme: 2.000 ÷ 1.397 × (1.000 € − 603 €)
568,36 €
Deine Sozialabgaben darauf (kinderlos)
125,33 €
Ohne Übergangsbereich wären es
217,50 €
Du sparst im Monat
92,17 €
Einnahme für den Gesamtbeitrag: 0,6619 × 603 € + (2.000 ÷ 1.397 − 603 ÷ 1.397 × 0,6619) × 397 €
854,06 €
Arbeitgeberanteil: Gesamtbeitrag minus dein Anteil
241,06 €

Im Jahr sparst du 1.106,04 €. Lohnsteuer fällt in Klasse I bei 1.000 € nicht an, es bleiben 874,67 € netto.

Midijob-Tabelle 2026: Netto nach Steuerklasse

Die Sozialabgaben sind in jeder Steuerklasse gleich, die Lohnsteuer nicht. In Klasse I und IV fällt sie erst ab rund 1.426 € an, in Klasse III im ganzen Übergangsbereich gar nicht. In Klasse V wird Lohnsteuer schon ab dem ersten Euro über der Minijob-Grenze einbehalten.

BruttoSozialabgabenNetto I und IVNetto IIINetto VLohnsteuer V
800 €63,41 €736,59 €736,59 €663,43 €73,16 €
1.000 €125,33 €874,67 €874,67 €779,51 €95,16 €
1.200 €187,27 €1.012,73 €1.012,73 €895,57 €117,16 €
1.500 €280,17 €1.210,58 €1.219,83 €1.067,00 €152,83 €
1.800 €373,07 €1.374,52 €1.426,93 €1.196,02 €230,91 €
2.000 €435,00 €1.476,84 €1.565,00 €1.267,00 €298,00 €

Keine Kinder (ab 23 mit Zuschlag zur Pflegeversicherung), keine Kirchensteuer, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %. Klasse II liegt zwischen I und III.

Klasse V ist nur ein Vorschuss Die hohe Lohnsteuer in Klasse V gleicht die niedrige in Klasse III beim Partner aus. Abgerechnet wird erst in der gemeinsamen Steuererklärung. Ob sich ein Wechsel lohnt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Was der Midijob den Arbeitgeber kostet

Von dem, was du sparst, trägt der Arbeitgeber rund 32 % zusätzlich. Der Rest entfällt, weil auch der Gesamtbeitrag auf eine reduzierte Einnahme berechnet wird. An der Untergrenze zahlt der Arbeitgeber rund 28 % des Lohns, ungefähr so viel wie seine Pauschalen im Minijob. Bis 2.000 € sinkt sein Mehraufwand auf null.

BruttoArbeitgeberanteil MidijobRegulärMehr im Monat
700 €186,48 €148,05 €38,43 €
1.000 €241,06 €211,50 €29,56 €
1.500 €332,03 €317,25 €14,78 €
2.000 €423,00 €423,00 €0,00 €

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Dazu kommen die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und die Unfallversicherung. In Sachsen gilt für die Pflege eine Sonderregel (§ 58 Abs. 5 SGB XI).

Rente im Midijob: Punkte aus dem vollen Lohn

Früher bekamen Midijobber weniger Rentenpunkte, weil sie weniger einzahlten. Seit Juli 2019 zählt für die Entgeltpunkte der volle Lohn (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Ein Jahr mit 1.000 € im Monat bringt 0,2310 Punkte, gerechnet mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 51.944 €. Beim Rentenwert von 42,52 € sind das 9,82 € Monatsrente, nach 10 Jahren 98,20 €.

Anders als im Minijob kannst du dich von der Rentenversicherung nicht befreien lassen. Nötig ist das auch nicht, denn den vollen Anspruch bekommst du hier zum reduzierten Beitrag. Wie viel deine Punkte insgesamt wert sind, rechnet der Rentenpunkte-Rechner.

Midijob 2026 in Zahlen

RegelWertGrundlage
Übergangsbereich603,01 € bis 2.000 € im Monat§ 20 Abs. 2 SGB IV
Faktor F 20260,6619 (28 % ÷ 42,3 %)§ 20 Abs. 2a SGB IV
Deine Abgaben bei 603,01 €2,40 €§ 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV
Arbeitgeber an der Untergrenzerund 28 % des Lohns§ 20 Abs. 2a SGB IV
Rentenpunkteaus dem vollen Lohn§ 70 Abs. 1a SGB VI
Mehrere Jobsdie Summe zählt§ 20 Abs. 2 SGB IV
Azubiskein Übergangsbereich§ 20 Abs. 2a Satz 9 SGB IV

Sozialgesetzbuch, Stand Oktober 2026.

Mehrere Jobs, Azubis, Freiwilligendienst

  • Mehrere Jobs: Für den Übergangsbereich zählt das Entgelt aus allen Jobs zusammen, die keine Minijobs sind (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Liegt die Summe über 2.000 €, gibt es keine Ermäßigung mehr. Ein einzelner Minijob daneben bleibt ein Minijob (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
  • Schwankender Lohn: Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt. Wer mal mehr, mal weniger verdient, wird nach dem voraussichtlichen Durchschnitt eingestuft.
  • Azubis: Für sie gilt der Übergangsbereich nicht (§ 20 Abs. 2a Satz 9 SGB IV). Bei einer Vergütung bis 325 € im Monat zahlt der Betrieb die Beiträge allein (§ 20 Abs. 3 Nr. 1).
  • Freiwilligendienst: Im FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst trägt der Träger den ganzen Beitrag (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 SGB IV).
  • Werkstudenten: Sie zahlen in der Regel nur Rentenversicherung, auch die ist im Übergangsbereich ermäßigt. Das rechnet der Werkstudent-Rechner.

Häufige Fragen

Was ist ein Midijob?
Ein Job mit einem Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat. Das Gesetz nennt das Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Du bist in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert, zahlst deine Beiträge aber nur auf einen reduzierten Betrag. Knapp über der Minijob-Grenze ist dein Anteil fast null, bis 2.000 € steigt er auf den vollen Satz.
Wie viel netto bleibt bei 1.000 € im Midijob?
In Steuerklasse I ohne Kinder 874,67 €. Sozialabgaben fallen 125,33 € an statt 217,50 €, Lohnsteuer keine. In Steuerklasse V bleiben 779,51 €, weil dort schon 95,16 € Lohnsteuer abgehen.
Zahle ich im Midijob Lohnsteuer?
Das hängt von der Steuerklasse ab. In Klasse I und IV fällt Lohnsteuer erst ab rund 1.426 € an, in Klasse II ab rund 1.866 €, in Klasse III im ganzen Übergangsbereich nicht. In Klasse V wird schon ab 603,01 € Lohnsteuer einbehalten. Was zu viel war, holst du dir über die Steuererklärung zurück.
Bekomme ich im Midijob weniger Rente?
Nein. Seit Juli 2019 werden die Rentenpunkte aus deinem vollen Lohn berechnet, nicht aus der reduzierten Einnahme (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Ein Jahr mit 1.000 € im Monat bringt 0,2310 Punkte, das sind 9,82 € Monatsrente beim Rentenwert von 42,52 €.
Was zahlt der Arbeitgeber im Midijob?
Mehr als die Hälfte. Er zahlt den Gesamtbeitrag auf eine höhere Einnahme und zieht deinen reduzierten Anteil ab. Bei 1.000 € sind das 241,06 € statt 211,50 €. An der Untergrenze trägt er rund 28 % des Lohns, bis 2.000 € sinkt sein Anteil auf die übliche Hälfte. Dazu kommen Umlagen und Unfallversicherung.
Gilt der Übergangsbereich auch für Azubis und Werkstudenten?
Für Azubis nicht, sie zahlen immer den vollen Anteil (§ 20 Abs. 2a Satz 9 SGB IV). Liegt die Ausbildungsvergütung bei höchstens 325 € im Monat, trägt der Betrieb die Beiträge allein (§ 20 Abs. 3). Werkstudenten zahlen meist nur Rentenversicherung, und die fällt im Übergangsbereich ebenfalls niedriger aus. Das rechnen der Azubi-Rechner und der Werkstudent-Rechner.
Was gilt bei zwei Jobs?
Für den Übergangsbereich zählt das Entgelt aus allen Jobs zusammen, die keine Minijobs sind (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Zwei Jobs mit je 900 € werden also behandelt wie ein Midijob mit 1.800 €, die Ermäßigung fällt entsprechend kleiner aus. Liegt die Summe über 2.000 €, zahlst du in beiden die vollen Beiträge. Ein einzelner Minijob daneben wird nicht dazugerechnet und bleibt ein Minijob (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Steuerlich läuft der zweite Job meist über Klasse VI.

Quellen

  1. § 20 SGB IV: Übergangsbereich: Grenzen, Formeln, Faktor F, Azubis; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung: Minijob-Grenze 603 € gesetze-im-internet.de
  3. § 249 SGB V: Tragung der Beiträge: Abs. 3: Anteil im Übergangsbereich gesetze-im-internet.de
  4. § 58 SGB XI: Tragung der Pflegebeiträge: Abs. 5: Übergangsbereich, Sachsen gesetze-im-internet.de
  5. § 70 SGB VI: Entgeltpunkte: Abs. 1a: Punkte aus dem vollen Lohn gesetze-im-internet.de
  6. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026: vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 € gesetze-im-internet.de
  7. Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026 gesetze-im-internet.de

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