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So rechnest du dein Teilzeitgehalt aus
In Teilzeit bleibt dein Stundenlohn gleich, das Gehalt sinkt im Verhältnis der Stunden. So verlangt es § 4 Abs. 1 TzBfG: Teilzeitkräfte bekommen ihr Entgelt mindestens in dem Umfang, der ihrem Anteil an der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitkraft entspricht.
Teilzeitbrutto = Vollzeitbrutto × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden
Für den Stundenlohn rechnest du die Wochenstunden in Monatsstunden um. Ein Jahr hat 52 Wochen, auf 12 Monate verteilt sind das 13 ÷ 3 = 4,33 Wochen je Monat. 40 Wochenstunden ergeben so 173,33 Stunden im Monat, 30 Wochenstunden 130.
Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
- Vollzeit: 40 Wochenstunden × 13 ÷ 3
- 173,33 Std. im Monat
- Stundenlohn: 4.000 € ÷ 173,33 Std.
- 23,08 €
- Teilzeit: 30 Wochenstunden × 13 ÷ 3
- 130 Std. im Monat
- Brutto in Teilzeit: 4.000 € × 30 ÷ 40
- 3.000,00 €
- Lohnsteuer, Steuerklasse I
- −293,08 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- −334,50 €
- Renten- und Arbeitslosenversicherung
- −318,00 €
- Netto in Teilzeit
- 2.054,42 €
In Vollzeit wären es 2.605,50 € netto, also 551,08 € mehr.
Der Grund ist der Steuertarif. Die Sozialabgaben sinken genau im Verhältnis zum Brutto, hier um 25 %. Die Lohnsteuer fällt dagegen von 524,50 € auf 293,08 €, also um 44 %, weil die Euros wegfallen, die am höchsten besteuert waren. Umgekehrt bringt jede zusätzliche Stunde beim Aufstocken weniger netto als der Durchschnitt, wie viel genau, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner.
Teilzeitrechner des Bundesarbeitsministeriums
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen eigenen Teilzeitrechner 2026 an. Er stellt Vollzeit und Teilzeit gegenüber und nimmt auch Zulagen, Einmalzahlungen, einen Freibetrag und eine private Krankenversicherung auf. Mini- und Midijobs berücksichtigt er nach eigener Angabe nicht vollständig. Der Rechner hier ist kein Angebot des Ministeriums, sondern ein privates Angebot von RechnerCheck. Er rechnet die Lohnsteuer nach dem Verfahren des Bundesfinanzministeriums und den Übergangsbereich bis 2.000 € mit, Zulagen und Einmalzahlungen dagegen nicht. Bekommst du solche Extras, lohnt der Gegencheck beim BMAS.
Netto-Tabelle 2026: Teilzeitgehalt nach Wochenstunden
So viel bleibt von 4.000 € Vollzeitgehalt bei weniger Stunden, gerechnet mit dem Rechner oben. Die letzte Spalte zeigt, wie viel Netto du gegenüber Vollzeit verlierst.
| Wochenstunden | Stunden im Monat | Brutto | Netto | vom Vollzeit-Netto | Netto weniger |
|---|---|---|---|---|---|
| 40 | 173,3 | 4.000 € | 2.606 € | 100 % | – |
| 35 | 151,7 | 3.500 € | 2.333 € | 89,6 % | −272 € |
| 32 | 138,7 | 3.200 € | 2.167 € | 83,2 % | −439 € |
| 30 | 130 | 3.000 € | 2.054 € | 78,8 % | −551 € |
| 28 | 121,3 | 2.800 € | 1.941 € | 74,5 % | −665 € |
| 25 | 108,3 | 2.500 € | 1.769 € | 67,9 % | −837 € |
| 20 | 86,7 | 2.000 € | 1.477 € | 56,7 % | −1.129 € |
| 15 | 65 | 1.500 € | 1.211 € | 46,5 % | −1.395 € |
Vollzeit 40 Stunden mit 4.000 € brutto im Monat. Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Netto nach Vollzeitgehalt und Stunden
Für andere Gehälter: links das Vollzeitbrutto bei 40 Stunden, rechts das Netto bei weniger Stunden.
| Vollzeit brutto | 40 Std. | 32 Std. | 30 Std. | 25 Std. | 20 Std. |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.769 € | 1.477 € | 1.414 € | 1.246 € | 1.047 € |
| 3.000 € | 2.054 € | 1.711 € | 1.624 € | 1.414 € | 1.211 € |
| 3.500 € | 2.333 € | 1.941 € | 1.841 € | 1.587 € | 1.348 € |
| 4.000 € | 2.606 € | 2.167 € | 2.054 € | 1.769 € | 1.477 € |
| 4.500 € | 2.871 € | 2.388 € | 2.264 € | 1.948 € | 1.624 € |
| 5.000 € | 3.130 € | 2.606 € | 2.470 € | 2.125 € | 1.769 € |
| 6.000 € | 3.642 € | 3.027 € | 2.871 € | 2.470 € | 2.054 € |
Netto im Monat, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Hat deine Vollzeit 38,5 oder 39 Stunden, stellst du das im Rechner oben ein.
Verdienst nach Stunden im Monat, zum Beispiel 80 Stunden
Manche Verträge nennen Stunden im Monat statt in der Woche, etwa bei Aushilfen oder in der Pflege. Umgerechnet wird in beide Richtungen mit demselben Faktor:
Stunden im Monat = Wochenstunden × 13 ÷ 3
Wochenstunden = Stunden im Monat × 3 ÷ 13
80 Stunden im Monat sind also 18,5 Wochenstunden, knapp eine halbe Stelle. Was du damit verdienst, hängt am Stundenlohn: Zum Mindestlohn von 13,90 € sind es 1.112,00 € brutto, mit 15 € je Stunde 1.200,00 € brutto und 1.012,73 € netto. Weitere Stundenzahlen und 20 € je Stunde stehen in der Tabelle darunter.
Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert.
- 80 Stunden × 13,90 € Mindestlohn
- 1.112,00 €
- Sozialabgaben im Übergangsbereich
- −160,01 €
- Lohnsteuer, Steuerklasse I
- 0,00 €
- Netto im Monat
- 951,99 €
Ohne den Übergangsbereich wären es 241,87 € Sozialabgaben. Lohnsteuer fällt in Klasse I erst ab 1.427 € brutto an. Ein Minijob ist mit 80 Stunden nicht mehr drin: In 603 € passen zum Mindestlohn höchstens 43,3 Stunden im Monat.
| Stunden im Monat | Wochenstunden | Brutto zum Mindestlohn | Netto | Brutto mit 20 € | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 40 | 9,2 | 556,00 € | 535,98 € | 800 € | 736,59 € |
| 60 | 13,8 | 834,00 € | 760,06 € | 1.200 € | 1.012,73 € |
| 80 | 18,5 | 1.112,00 € | 951,99 € | 1.600 € | 1.266,62 € |
| 100 | 23,1 | 1.390,00 € | 1.143,89 € | 2.000 € | 1.476,84 € |
| 120 | 27,7 | 1.668,00 € | 1.303,98 € | 2.400 € | 1.711,09 € |
| 140 | 32,3 | 1.946,00 € | 1.449,72 € | 2.800 € | 1.941,00 € |
| 160 | 36,9 | 2.224,00 € | 1.608,53 € | 3.200 € | 2.166,75 € |
Mindestlohn 13,90 € je Stunde. Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Bis 603 € brutto Minijob mit eigenem Rentenbeitrag, bis 2.000 € Übergangsbereich. Den Stundenlohn zu deinem Gehalt rechnet der Stundenlohn-Rechner.
Teilzeit-Grenzen 2026: Minijob, Midijob, Stunden
Eine feste Stundengrenze für Teilzeit gibt es nicht. Teilzeit ist jede Stelle, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft im Betrieb, auch ein Minijob (§ 2 TzBfG). Entscheidend sind die Verdienstgrenzen, weil sie über Abgaben und Versicherung bestimmen.
| Monatsbrutto | Was ab da gilt |
|---|---|
| bis 603 € | Minijob: Du zahlst nur 3,6 % Rentenbeitrag, Steuer und übrige Abgaben trägt meist der Arbeitgeber pauschal. Zum Mindestlohn passen höchstens 43,3 Stunden im Monat hinein, rund 10 in der Woche. (§ 8 SGB IV) |
| 603,01 € bis 2.000 € | Übergangsbereich (Midijob): voll versichert, aber ermäßigte Beiträge für dich. Zum Mindestlohn reicht er bis 143,8 Stunden im Monat, gut 33 in der Woche. (§ 20 SGB IV) |
| ab 1.427 € | Lohnsteuer in Steuerklasse I ohne Kinder (§ 39b EStG) |
| ab 2027: 633 € | neue Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn von 14,60 € je Stunde (§ 8 Abs. 1a SGB IV) |
Die Obergrenze des Übergangsbereichs steht als fester Betrag im Gesetz, bei mehreren Jobs zählt das Gesamtentgelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Die Minijob-Grenze wächst mit dem Mindestlohn: Sie ist der Lohn für 10 Wochenstunden, Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Alles über Minijobs steht im Minijob-Rechner, den Übergangsbereich rechnet der Midijob-Rechner.
Stundengrenzen
| Stunden | Was gilt |
|---|---|
| höchstens 32 | Wochenstunden im Monatsschnitt während der Elternzeit (§ 15 Abs. 4 BEEG) |
| 24 bis 32 | Wochenstunden beider Eltern für den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus (§ 4b BEEG) |
| mindestens 15 | Wochenstunden in der Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) |
| 20 | Wochenstunden gelten als vereinbart, wenn bei Arbeit auf Abruf keine Stundenzahl im Vertrag steht (§ 12 TzBfG) |
| 8, höchstens 10 | Stunden je Werktag, alle Jobs zusammengerechnet (§§ 2, 3 ArbZG) |
Recht auf Teilzeit nach § 8 TzBfG
Du kannst verlangen, dass deine vertragliche Arbeitszeit sinkt, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende zählen dabei nicht mit. Einen Grund musst du nicht nennen. Melde den Wunsch spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform an, eine E-Mail genügt, und gib an, wie du die Stunden verteilen willst (§ 8 Abs. 1, 2 und 7).
Dein Arbeitgeber muss mit dir darüber reden und zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das Gesetz nennt als Beispiele, dass die Teilzeit Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Ein Tarifvertrag kann die Gründe genauer festlegen (§ 8 Abs. 4).
Seine Entscheidung muss er dir spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen. Lehnt er bis dahin nicht ab, verringert sich deine Arbeitszeit so, wie du sie beantragt hast, für die Verteilung der Stunden gilt dasselbe (§ 8 Abs. 5).
Nach einer Zustimmung oder einer berechtigten Ablehnung kannst du frühestens nach 2 Jahren wieder eine Verringerung verlangen (§ 8 Abs. 6). Umgekehrt darf dich niemand in die Teilzeit drängen: Eine Kündigung, weil du nicht von Vollzeit in Teilzeit wechseln willst, ist unwirksam (§ 11 TzBfG).
Wege in die Teilzeit im Vergleich
Neben § 8 TzBfG gibt es Sonderregeln für Eltern, Pflegende und schwerbehinderte Menschen. Sie gelten teils schon in kleineren Betrieben, sind kürzer anzukündigen oder enden mit einem festen Rückweg.
| Weg | Voraussetzung | Dauer und Umfang | Ankündigung |
|---|---|---|---|
| Teilzeit (§ 8 TzBfG) | mehr als 15 Beschäftigte, du bist länger als 6 Monate dabei | unbefristet | 3 Monate vorher |
| Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) | mehr als 45 Beschäftigte, du bist länger als 6 Monate dabei | 1 bis 5 Jahre, danach automatisch zurück | 3 Monate vorher |
| Teilzeit in der Elternzeit (§ 15 BEEG) | mehr als 15 Beschäftigte, du bist länger als 6 Monate dabei | 15 bis 32 Wochenstunden, mindestens 2 Monate | 7 Wochen vorher, ab dem dritten Geburtstag 13 |
| Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) | mehr als 15 Beschäftigte | bis 6 Monate, ganz oder teilweise frei | 10 Arbeitstage vorher |
| Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) | mehr als 25 Beschäftigte | bis 24 Monate, mindestens 15 Wochenstunden | 8 Wochen vorher |
| Schwerbehinderung (§ 164 Abs. 5 SGB IX) | keine Mindestgröße | solange die Behinderung die kürzere Arbeitszeit nötig macht | keine feste Frist |
Ankündigung in Textform, bei Schwerbehinderung schreibt das Gesetz keine Form vor. Auszubildende zählen bei der Betriebsgröße nicht mit, nur beim Pflegezeitgesetz schon (§ 7 Abs. 1 PflegeZG).
In der Elternzeit darf der Arbeitgeber die Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, in Textform innerhalb von 4 Wochen nach deinem Antrag, ab dem dritten Geburtstag des Kindes innerhalb von 8 Wochen. Sonst gilt die Zustimmung als erteilt (§ 15 Abs. 7 BEEG). Pflegezeit und Familienpflegezeit sind für die Pflege eines nahen Angehörigen zu Hause gedacht und dürfen zusammen 24 Monate je Angehörigem nicht überschreiten (§ 2 Abs. 2 FPfZG). Schwerbehinderte Menschen haben den Anspruch, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung nötig ist und dem Arbeitgeber zumutbar. Die Fristen der Elternzeit plant der Elternzeit-Rechner.
Brückenteilzeit und Rückkehr in Vollzeit
Mit der Brückenteilzeit verkürzt du für einen vorher festgelegten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren und kehrst danach automatisch zu deiner alten Stundenzahl zurück. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei der unbefristeten Teilzeit, nur muss dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen. Auch hier brauchst du keinen Grund (§ 9a Abs. 1 TzBfG).
Ablehnen kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen wie bei § 8. Betriebe mit 46 bis 200 Beschäftigten dürfen außerdem Nein sagen, wenn zum gewünschten Beginn schon genug Kolleginnen und Kollegen in Brückenteilzeit sind (§ 9a Abs. 2):
| Beschäftigte | Ablehnung möglich, wenn schon so viele in Brückenteilzeit sind |
|---|---|
| 46 bis 60 | 4 |
| 61 bis 75 | 5 |
| 76 bis 90 | 6 |
| 91 bis 105 | 7 |
| 106 bis 120 | 8 |
| 121 bis 135 | 9 |
| 136 bis 150 | 10 |
| 151 bis 165 | 11 |
| 166 bis 180 | 12 |
| 181 bis 195 | 13 |
| 196 bis 200 | 14 |
Während der Brückenteilzeit kannst du die Stunden weder weiter senken noch erhöhen (§ 9a Abs. 4). Bist du zurück, ist eine neue Verringerung frühestens nach einem Jahr möglich (§ 9a Abs. 5). Ein Tarifvertrag darf den Rahmen von 1 bis 5 Jahren anders festlegen, auch zu deinen Ungunsten (§ 9a Abs. 6).
Willst du irgendwann wieder voll arbeiten, beantrage Brückenteilzeit statt unbefristeter Teilzeit. Aus einer unbefristeten Teilzeit führt kein gesetzlicher Anspruch zurück zur alten Stundenzahl.
Zurück in Vollzeit ohne Brückenteilzeit
Hast du unbefristet verkürzt, bleibt dir ein Vorrang: Zeigst du deinem Arbeitgeber in Textform an, dass du wieder mehr arbeiten willst, muss er dich bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigen (§ 9 TzBfG). Das entfällt, wenn der Platz nicht zu dir passt, ein anderer Bewerber besser geeignet ist, Wünsche anderer Teilzeitkräfte oder dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Nach der Elternzeit ist es einfacher: Du hast das Recht, zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor der Elternzeit vereinbart war (§ 15 Abs. 5 Satz 5 BEEG).
Bezahlung in Teilzeit: Sonderzahlungen und Überstunden
Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Arbeitsentgelt und jede andere teilbare geldwerte Leistung stehen dir mindestens im Verhältnis deiner Arbeitszeit zu, das betrifft Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld genauso wie das Gehalt. Zahlt dein Arbeitgeber in Vollzeit ein Monatsgehalt als Weihnachtsgeld, bekommst du mit 30 von 40 Stunden 3.000 €. Leistungen, die sich nicht teilen lassen, darf er dir nur aus sachlichem Grund vorenthalten. Was vom Weihnachtsgeld netto bleibt, zeigt der Weihnachtsgeld-Rechner.
Überstunden in Teilzeit
Arbeitest du mehr als vereinbart, machst du Überstunden, auch wenn du unter der Vollzeit bleibst. Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge erst ab der Stundenzahl einer Vollzeitkraft vor, benachteiligt das Teilzeitkräfte. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Regel für unwirksam erklärt, wenn kein sachlicher Grund sie trägt (Urteil vom 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20). Die Klägerin, eine Pflegekraft mit 40 Prozent einer Vollzeitstelle, bekam die Zuschläge als Zeitgutschrift und eine Entschädigung, weil die Regel überwiegend Frauen traf (§ 7 Abs. 1 und § 15 Abs. 2 AGG). Ob Zuschläge steuerfrei sind und was davon übrig bleibt, rechnet der Überstunden-Rechner.
Urlaub in Teilzeit
Der Urlaub richtet sich nach deinen Arbeitstagen, nicht nach den Stunden. Arbeitest du an weniger Tagen pro Woche, bekommst du anteilig weniger Urlaubstage, aber genauso viele freie Wochen. Wer fünf Tage arbeitet, nur kürzer, behält alle Urlaubstage. Gesetzlich stehen dir 24 Werktage zu, das sind 20 Tage bei einer Fünftagewoche (§ 3 BUrlG).
| Arbeitstage pro Woche | gesetzlicher Mindesturlaub | bei 30 Tagen Urlaub in Vollzeit |
|---|---|---|
| 5 | 20 | 30 |
| 4 | 16 | 24 |
| 3 | 12 | 18 |
| 2 | 8 | 12 |
| 1 | 4 | 6 |
Urlaubstage × Arbeitstage pro Woche ÷ 5. Andere Fälle rechnet der Urlaubs-Rechner.
Wechsel in Teilzeit mitten im Jahr
Urlaub, den du in Vollzeit erworben und noch nicht genommen hast, darf beim Wechsel auf weniger Arbeitstage nicht gekürzt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht für einen Beschäftigten entschieden, der zur Jahresmitte von fünf auf vier Tage wechselte (Urteil vom 10. Februar 2015, 9 AZR 53/14 (F)): Eine Umrechnung auf das ganze Jahr verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.
Bis Ende Juni noch kein Urlaub genommen.
- Januar bis Juni an 5 Tagen: 30 × 6 ÷ 12
- 15 Tage
- Juli bis Dezember an 4 Tagen: 30 × 4 ÷ 5 × 6 ÷ 12
- 12 Tage
- Urlaub im Jahr des Wechsels
- 27 Tage
Rechnet der Arbeitgeber das ganze Jahr auf die Viertagewoche um, kommt er nur auf 24 Tage.
Rente in Teilzeit: was weniger Stunden kosten
Weniger Gehalt heißt weniger Rentenbeitrag und weniger Entgeltpunkte. Ein Jahr mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten von 51.944 € bringt einen Punkt (§ 70 SGB VI), ein Punkt ist heute 42,52 € Rente im Monat wert. Wer 10 Jahre in Teilzeit arbeitet, merkt das später jeden Monat:
| Anteil der Vollzeit | Brutto im Monat | Entgeltpunkte im Jahr | Rente je Jahr | Rente aus 10 Jahren | weniger als Vollzeit |
|---|---|---|---|---|---|
| 100 % | 4.000 € | 0,9241 | 39,29 € | 392,93 € | – |
| 80 % | 3.200 € | 0,7393 | 31,44 € | 314,35 € | −78,58 € |
| 75 % | 3.000 € | 0,6931 | 29,47 € | 294,71 € | −98,22 € |
| 60 % | 2.400 € | 0,5544 | 23,57 € | 235,73 € | −157,20 € |
| 50 % | 2.000 € | 0,4620 | 19,64 € | 196,44 € | −196,49 € |
Vollzeit 4.000 € brutto im Monat. Monatsrente brutto mit dem Rentenwert ab Juli 2026, ohne künftige Lohn- und Rentenerhöhungen.
Im Übergangsbereich bis 2.000 € zahlst du weniger Beitrag, die Punkte werden trotzdem aus dem vollen Lohn berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Ein Minijob an der Grenze von 603 € bringt mit Rentenbeitrag 0,1393 Punkte im Jahr, also 5,92 € Rente je Jahr. Deine eigenen Zahlen rechnest du im Rentenpunkte-Rechner nach, wie groß die Lücke im Alter insgesamt wird, im Rentenlücke-Rechner.
Eltern in Teilzeit: Aufwertung bis zum zehnten Geburtstag
Für die ersten 3 Jahre nach der Geburt bekommst du Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, bei Kindern ab 1992 zusammen 3 Entgeltpunkte. Danach hilft § 70 Abs. 3a SGB VI: Arbeitest du in Teilzeit, solange dein Kind jünger als 10 ist, werden deine Punkte aus dem Lohn um 50 % aufgewertet, höchstens bis zum Wert eines Durchschnittsverdieners. Das gilt für den Elternteil, dem die Erziehungszeit zugeordnet ist, und setzt mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten voraus, dazu zählen auch Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten (§ 54 SGB VI).
Vollzeit wären 4.000 €, gearbeitet wird die Hälfte.
- Entgeltpunkte aus 2.000 € brutto im Monat
- 0,4620
- Aufwertung um 50 %, höchstens 0,3336 im Jahr
- +0,2310
- Entgeltpunkte für dieses Jahr
- 0,6930
- Rente aus diesem Jahr ohne Aufwertung
- 19,64 €
- Rente aus diesem Jahr mit Aufwertung
- 29,47 €
Über die rund 7 Jahre vom Ende der Kindererziehungszeit bis zum zehnten Geburtstag summiert sich die Aufwertung auf 68,75 € Rente im Monat.
Häufige Fragen
Was verdient man in Teilzeit mit 80 Stunden im Monat?
Gibt es ein Recht auf die Vier-Tage-Woche?
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel, wenn einer von uns in Teilzeit geht?
Wie viele Stunden darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Bekomme ich nach Teilzeit weniger Arbeitslosengeld?
Darf ich neben meiner Teilzeitstelle einen Minijob haben?
Was gilt bei Arbeit auf Abruf ohne feste Stundenzahl?
Gibt es Geld, wenn ich wegen Pflege meine Stunden verringere?
Wie rechne ich, wenn meine Stunden von Woche zu Woche wechseln?
Darf mein Arbeitgeber die Verteilung meiner Stunden später ändern?
Quellen
- Teilzeitrechner des BMAS: amtlicher Rechner zum Gegenprüfen, mit Zulagen und Einmalzahlungen bmas.de
- § 8 TzBfG: Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gesetze-im-internet.de
- § 9a TzBfG: Brückenteilzeit gesetze-im-internet.de
- § 4 TzBfG: Keine schlechtere Bezahlung in Teilzeit gesetze-im-internet.de
- Teilzeit- und Befristungsgesetz: § 2 Begriff, § 9 Verlängerung, § 11 Kündigungsverbot, § 12 Arbeit auf Abruf gesetze-im-internet.de
- § 15 BEEG: Teilzeit in der Elternzeit gesetze-im-internet.de
- § 4b BEEG: Partnerschaftsbonus gesetze-im-internet.de
- Pflegezeitgesetz: Pflegezeit gesetze-im-internet.de
- Familienpflegezeitgesetz: Familienpflegezeit und zinsloses Darlehen gesetze-im-internet.de
- § 164 SGB IX: Teilzeit für schwerbehinderte Menschen (Abs. 5) gesetze-im-internet.de
- § 8 SGB IV: Minijob-Grenze gesetze-im-internet.de
- § 20 SGB IV: Übergangsbereich gesetze-im-internet.de
- § 3 BUrlG: Gesetzlicher Mindesturlaub gesetze-im-internet.de
- § 70 SGB VI: Entgeltpunkte, Aufwertung für Eltern (Abs. 3a) gesetze-im-internet.de
- § 150 SGB III: Arbeitslosengeld nach Teilzeit gesetze-im-internet.de
- § 3 ArbZG: Höchstarbeitszeit gesetze-im-internet.de
- BAG, Urteil vom 05.12.2024, 8 AZR 370/20: Überstundenzuschläge in Teilzeit bundesarbeitsgericht.de
- BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14 (F): Urlaub beim Wechsel in Teilzeit bundesarbeitsgericht.de
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- Elterngeld Teilzeit mit Elterngeld Plus
- Rentenpunkte Was Teilzeit für die Rente heißt
- Altersteilzeit Halbe Stunden mit Aufstockung ab 55