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Teilzeit-Rechner 2026

Wer von 40 auf 30 Stunden geht, verliert 25 % vom Brutto, vom Netto aber nur 21 %: Bei 4.000 € brutto in Steuerklasse I bleiben 2.054 € statt 2.606 € im Monat. Der Rechner zeigt dein Teilzeitgehalt brutto und netto für jede Stundenzahl, mit Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Teilzeit-Rechner

Netto in Teilzeit im Monat

2.054,42 €

Brutto 3.000,00 € (75 % der Vollzeit) · Netto 78,8 % der Vollzeit

Mit 30 statt 40 Stunden verdienst du brutto 1.000,00 € weniger, netto aber nur 551,08 €, weil Steuer und Abgaben stärker sinken als das Brutto.

Netto in Vollzeit
2.605,50 €
Netto weniger
551,08 €
Stundenlohn
23,08 €

Gleicher Stundenlohn: Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter bezahlt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Brutto im Jahr in Teilzeit: 36.000 €. Gerechnet mit gesetzlicher Krankenversicherung und durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Auf dieser Seite
  1. Teilzeitgehalt berechnen
  2. Netto-Tabelle nach Stunden
  3. 80 Stunden im Monat
  4. Grenzen 2026
  5. Recht auf Teilzeit
  6. Brückenteilzeit und Rückkehr
  7. Bezahlung und Überstunden
  8. Urlaub in Teilzeit
  9. Rente in Teilzeit
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

So rechnest du dein Teilzeitgehalt aus

In Teilzeit bleibt dein Stundenlohn gleich, das Gehalt sinkt im Verhältnis der Stunden. So verlangt es § 4 Abs. 1 TzBfG: Teilzeitkräfte bekommen ihr Entgelt mindestens in dem Umfang, der ihrem Anteil an der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitkraft entspricht.

Teilzeitbrutto = Vollzeitbrutto × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden

Für den Stundenlohn rechnest du die Wochenstunden in Monatsstunden um. Ein Jahr hat 52 Wochen, auf 12 Monate verteilt sind das 13 ÷ 3 = 4,33 Wochen je Monat. 40 Wochenstunden ergeben so 173,33 Stunden im Monat, 30 Wochenstunden 130.

Rechenweg Von 40 auf 30 Stunden bei 4.000 € brutto

Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Vollzeit: 40 Wochenstunden × 13 ÷ 3
173,33 Std. im Monat
Stundenlohn: 4.000 € ÷ 173,33 Std.
23,08 €
Teilzeit: 30 Wochenstunden × 13 ÷ 3
130 Std. im Monat
Brutto in Teilzeit: 4.000 € × 30 ÷ 40
3.000,00 €
Lohnsteuer, Steuerklasse I
−293,08 €
Kranken- und Pflegeversicherung
−334,50 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung
−318,00 €
Netto in Teilzeit
2.054,42 €

In Vollzeit wären es 2.605,50 € netto, also 551,08 € mehr.

Der Grund ist der Steuertarif. Die Sozialabgaben sinken genau im Verhältnis zum Brutto, hier um 25 %. Die Lohnsteuer fällt dagegen von 524,50 € auf 293,08 €, also um 44 %, weil die Euros wegfallen, die am höchsten besteuert waren. Umgekehrt bringt jede zusätzliche Stunde beim Aufstocken weniger netto als der Durchschnitt, wie viel genau, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner.

Teilzeitrechner des Bundesarbeitsministeriums

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen eigenen Teilzeitrechner 2026 an. Er stellt Vollzeit und Teilzeit gegenüber und nimmt auch Zulagen, Einmalzahlungen, einen Freibetrag und eine private Krankenversicherung auf. Mini- und Midijobs berücksichtigt er nach eigener Angabe nicht vollständig. Der Rechner hier ist kein Angebot des Ministeriums, sondern ein privates Angebot von RechnerCheck. Er rechnet die Lohnsteuer nach dem Verfahren des Bundesfinanzministeriums und den Übergangsbereich bis 2.000 € mit, Zulagen und Einmalzahlungen dagegen nicht. Bekommst du solche Extras, lohnt der Gegencheck beim BMAS.

Netto-Tabelle 2026: Teilzeitgehalt nach Wochenstunden

So viel bleibt von 4.000 € Vollzeitgehalt bei weniger Stunden, gerechnet mit dem Rechner oben. Die letzte Spalte zeigt, wie viel Netto du gegenüber Vollzeit verlierst.

WochenstundenStunden im MonatBruttoNettovom Vollzeit-NettoNetto weniger
40173,34.000 €2.606 €100 %–
35151,73.500 €2.333 €89,6 %−272 €
32138,73.200 €2.167 €83,2 %−439 €
301303.000 €2.054 €78,8 %−551 €
28121,32.800 €1.941 €74,5 %−665 €
25108,32.500 €1.769 €67,9 %−837 €
2086,72.000 €1.477 €56,7 %−1.129 €
15651.500 €1.211 €46,5 %−1.395 €

Vollzeit 40 Stunden mit 4.000 € brutto im Monat. Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Netto nach Vollzeitgehalt und Stunden

Für andere Gehälter: links das Vollzeitbrutto bei 40 Stunden, rechts das Netto bei weniger Stunden.

Vollzeit brutto40 Std.32 Std.30 Std.25 Std.20 Std.
2.500 €1.769 €1.477 €1.414 €1.246 €1.047 €
3.000 €2.054 €1.711 €1.624 €1.414 €1.211 €
3.500 €2.333 €1.941 €1.841 €1.587 €1.348 €
4.000 €2.606 €2.167 €2.054 €1.769 €1.477 €
4.500 €2.871 €2.388 €2.264 €1.948 €1.624 €
5.000 €3.130 €2.606 €2.470 €2.125 €1.769 €
6.000 €3.642 €3.027 €2.871 €2.470 €2.054 €

Netto im Monat, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Hat deine Vollzeit 38,5 oder 39 Stunden, stellst du das im Rechner oben ein.

Verdienst nach Stunden im Monat, zum Beispiel 80 Stunden

Manche Verträge nennen Stunden im Monat statt in der Woche, etwa bei Aushilfen oder in der Pflege. Umgerechnet wird in beide Richtungen mit demselben Faktor:

Stunden im Monat = Wochenstunden × 13 ÷ 3
Wochenstunden = Stunden im Monat × 3 ÷ 13

80 Stunden im Monat sind also 18,5 Wochenstunden, knapp eine halbe Stelle. Was du damit verdienst, hängt am Stundenlohn: Zum Mindestlohn von 13,90 € sind es 1.112,00 € brutto, mit 15 € je Stunde 1.200,00 € brutto und 1.012,73 € netto. Weitere Stundenzahlen und 20 € je Stunde stehen in der Tabelle darunter.

Rechenbeispiel 80 Stunden im Monat zum Mindestlohn

Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert.

80 Stunden × 13,90 € Mindestlohn
1.112,00 €
Sozialabgaben im Übergangsbereich
−160,01 €
Lohnsteuer, Steuerklasse I
0,00 €
Netto im Monat
951,99 €

Ohne den Übergangsbereich wären es 241,87 € Sozialabgaben. Lohnsteuer fällt in Klasse I erst ab 1.427 € brutto an. Ein Minijob ist mit 80 Stunden nicht mehr drin: In 603 € passen zum Mindestlohn höchstens 43,3 Stunden im Monat.

Stunden im MonatWochenstundenBrutto zum MindestlohnNettoBrutto mit 20 €Netto
409,2556,00 €535,98 €800 €736,59 €
6013,8834,00 €760,06 €1.200 €1.012,73 €
8018,51.112,00 €951,99 €1.600 €1.266,62 €
10023,11.390,00 €1.143,89 €2.000 €1.476,84 €
12027,71.668,00 €1.303,98 €2.400 €1.711,09 €
14032,31.946,00 €1.449,72 €2.800 €1.941,00 €
16036,92.224,00 €1.608,53 €3.200 €2.166,75 €

Mindestlohn 13,90 € je Stunde. Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Bis 603 € brutto Minijob mit eigenem Rentenbeitrag, bis 2.000 € Übergangsbereich. Den Stundenlohn zu deinem Gehalt rechnet der Stundenlohn-Rechner.

Teilzeit-Grenzen 2026: Minijob, Midijob, Stunden

Eine feste Stundengrenze für Teilzeit gibt es nicht. Teilzeit ist jede Stelle, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft im Betrieb, auch ein Minijob (§ 2 TzBfG). Entscheidend sind die Verdienstgrenzen, weil sie über Abgaben und Versicherung bestimmen.

MonatsbruttoWas ab da gilt
bis 603 €Minijob: Du zahlst nur 3,6 % Rentenbeitrag, Steuer und übrige Abgaben trägt meist der Arbeitgeber pauschal. Zum Mindestlohn passen höchstens 43,3 Stunden im Monat hinein, rund 10 in der Woche. (§ 8 SGB IV)
603,01 € bis 2.000 €Übergangsbereich (Midijob): voll versichert, aber ermäßigte Beiträge für dich. Zum Mindestlohn reicht er bis 143,8 Stunden im Monat, gut 33 in der Woche. (§ 20 SGB IV)
ab 1.427 €Lohnsteuer in Steuerklasse I ohne Kinder (§ 39b EStG)
ab 2027: 633 €neue Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn von 14,60 € je Stunde (§ 8 Abs. 1a SGB IV)

Die Obergrenze des Übergangsbereichs steht als fester Betrag im Gesetz, bei mehreren Jobs zählt das Gesamtentgelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Die Minijob-Grenze wächst mit dem Mindestlohn: Sie ist der Lohn für 10 Wochenstunden, Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Alles über Minijobs steht im Minijob-Rechner, den Übergangsbereich rechnet der Midijob-Rechner.

Stundengrenzen

StundenWas gilt
höchstens 32Wochenstunden im Monatsschnitt während der Elternzeit (§ 15 Abs. 4 BEEG)
24 bis 32Wochenstunden beider Eltern für den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus (§ 4b BEEG)
mindestens 15Wochenstunden in der Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG)
20Wochenstunden gelten als vereinbart, wenn bei Arbeit auf Abruf keine Stundenzahl im Vertrag steht (§ 12 TzBfG)
8, höchstens 10Stunden je Werktag, alle Jobs zusammengerechnet (§§ 2, 3 ArbZG)

Recht auf Teilzeit nach § 8 TzBfG

Du kannst verlangen, dass deine vertragliche Arbeitszeit sinkt, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende zählen dabei nicht mit. Einen Grund musst du nicht nennen. Melde den Wunsch spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform an, eine E-Mail genügt, und gib an, wie du die Stunden verteilen willst (§ 8 Abs. 1, 2 und 7).

Dein Arbeitgeber muss mit dir darüber reden und zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das Gesetz nennt als Beispiele, dass die Teilzeit Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Ein Tarifvertrag kann die Gründe genauer festlegen (§ 8 Abs. 4).

Schweigt der Arbeitgeber, gilt deine Teilzeit

Seine Entscheidung muss er dir spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen. Lehnt er bis dahin nicht ab, verringert sich deine Arbeitszeit so, wie du sie beantragt hast, für die Verteilung der Stunden gilt dasselbe (§ 8 Abs. 5).

Nach einer Zustimmung oder einer berechtigten Ablehnung kannst du frühestens nach 2 Jahren wieder eine Verringerung verlangen (§ 8 Abs. 6). Umgekehrt darf dich niemand in die Teilzeit drängen: Eine Kündigung, weil du nicht von Vollzeit in Teilzeit wechseln willst, ist unwirksam (§ 11 TzBfG).

Wege in die Teilzeit im Vergleich

Neben § 8 TzBfG gibt es Sonderregeln für Eltern, Pflegende und schwerbehinderte Menschen. Sie gelten teils schon in kleineren Betrieben, sind kürzer anzukündigen oder enden mit einem festen Rückweg.

WegVoraussetzungDauer und UmfangAnkündigung
Teilzeit (§ 8 TzBfG)mehr als 15 Beschäftigte, du bist länger als 6 Monate dabeiunbefristet3 Monate vorher
Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG)mehr als 45 Beschäftigte, du bist länger als 6 Monate dabei1 bis 5 Jahre, danach automatisch zurück3 Monate vorher
Teilzeit in der Elternzeit (§ 15 BEEG)mehr als 15 Beschäftigte, du bist länger als 6 Monate dabei15 bis 32 Wochenstunden, mindestens 2 Monate7 Wochen vorher, ab dem dritten Geburtstag 13
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG)mehr als 15 Beschäftigtebis 6 Monate, ganz oder teilweise frei10 Arbeitstage vorher
Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG)mehr als 25 Beschäftigtebis 24 Monate, mindestens 15 Wochenstunden8 Wochen vorher
Schwerbehinderung (§ 164 Abs. 5 SGB IX)keine Mindestgrößesolange die Behinderung die kürzere Arbeitszeit nötig machtkeine feste Frist

Ankündigung in Textform, bei Schwerbehinderung schreibt das Gesetz keine Form vor. Auszubildende zählen bei der Betriebsgröße nicht mit, nur beim Pflegezeitgesetz schon (§ 7 Abs. 1 PflegeZG).

In der Elternzeit darf der Arbeitgeber die Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, in Textform innerhalb von 4 Wochen nach deinem Antrag, ab dem dritten Geburtstag des Kindes innerhalb von 8 Wochen. Sonst gilt die Zustimmung als erteilt (§ 15 Abs. 7 BEEG). Pflegezeit und Familienpflegezeit sind für die Pflege eines nahen Angehörigen zu Hause gedacht und dürfen zusammen 24 Monate je Angehörigem nicht überschreiten (§ 2 Abs. 2 FPfZG). Schwerbehinderte Menschen haben den Anspruch, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung nötig ist und dem Arbeitgeber zumutbar. Die Fristen der Elternzeit plant der Elternzeit-Rechner.

Brückenteilzeit und Rückkehr in Vollzeit

Mit der Brückenteilzeit verkürzt du für einen vorher festgelegten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren und kehrst danach automatisch zu deiner alten Stundenzahl zurück. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei der unbefristeten Teilzeit, nur muss dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen. Auch hier brauchst du keinen Grund (§ 9a Abs. 1 TzBfG).

Ablehnen kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen wie bei § 8. Betriebe mit 46 bis 200 Beschäftigten dürfen außerdem Nein sagen, wenn zum gewünschten Beginn schon genug Kolleginnen und Kollegen in Brückenteilzeit sind (§ 9a Abs. 2):

BeschäftigteAblehnung möglich, wenn schon so viele in Brückenteilzeit sind
46 bis 604
61 bis 755
76 bis 906
91 bis 1057
106 bis 1208
121 bis 1359
136 bis 15010
151 bis 16511
166 bis 18012
181 bis 19513
196 bis 20014

Während der Brückenteilzeit kannst du die Stunden weder weiter senken noch erhöhen (§ 9a Abs. 4). Bist du zurück, ist eine neue Verringerung frühestens nach einem Jahr möglich (§ 9a Abs. 5). Ein Tarifvertrag darf den Rahmen von 1 bis 5 Jahren anders festlegen, auch zu deinen Ungunsten (§ 9a Abs. 6).

Erst entscheiden, dann beantragen

Willst du irgendwann wieder voll arbeiten, beantrage Brückenteilzeit statt unbefristeter Teilzeit. Aus einer unbefristeten Teilzeit führt kein gesetzlicher Anspruch zurück zur alten Stundenzahl.

Zurück in Vollzeit ohne Brückenteilzeit

Hast du unbefristet verkürzt, bleibt dir ein Vorrang: Zeigst du deinem Arbeitgeber in Textform an, dass du wieder mehr arbeiten willst, muss er dich bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigen (§ 9 TzBfG). Das entfällt, wenn der Platz nicht zu dir passt, ein anderer Bewerber besser geeignet ist, Wünsche anderer Teilzeitkräfte oder dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Nach der Elternzeit ist es einfacher: Du hast das Recht, zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor der Elternzeit vereinbart war (§ 15 Abs. 5 Satz 5 BEEG).

Bezahlung in Teilzeit: Sonderzahlungen und Überstunden

Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Arbeitsentgelt und jede andere teilbare geldwerte Leistung stehen dir mindestens im Verhältnis deiner Arbeitszeit zu, das betrifft Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld genauso wie das Gehalt. Zahlt dein Arbeitgeber in Vollzeit ein Monatsgehalt als Weihnachtsgeld, bekommst du mit 30 von 40 Stunden 3.000 €. Leistungen, die sich nicht teilen lassen, darf er dir nur aus sachlichem Grund vorenthalten. Was vom Weihnachtsgeld netto bleibt, zeigt der Weihnachtsgeld-Rechner.

Überstunden in Teilzeit

Arbeitest du mehr als vereinbart, machst du Überstunden, auch wenn du unter der Vollzeit bleibst. Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge erst ab der Stundenzahl einer Vollzeitkraft vor, benachteiligt das Teilzeitkräfte. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Regel für unwirksam erklärt, wenn kein sachlicher Grund sie trägt (Urteil vom 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20). Die Klägerin, eine Pflegekraft mit 40 Prozent einer Vollzeitstelle, bekam die Zuschläge als Zeitgutschrift und eine Entschädigung, weil die Regel überwiegend Frauen traf (§ 7 Abs. 1 und § 15 Abs. 2 AGG). Ob Zuschläge steuerfrei sind und was davon übrig bleibt, rechnet der Überstunden-Rechner.

Urlaub in Teilzeit

Der Urlaub richtet sich nach deinen Arbeitstagen, nicht nach den Stunden. Arbeitest du an weniger Tagen pro Woche, bekommst du anteilig weniger Urlaubstage, aber genauso viele freie Wochen. Wer fünf Tage arbeitet, nur kürzer, behält alle Urlaubstage. Gesetzlich stehen dir 24 Werktage zu, das sind 20 Tage bei einer Fünftagewoche (§ 3 BUrlG).

Arbeitstage pro Wochegesetzlicher Mindesturlaubbei 30 Tagen Urlaub in Vollzeit
52030
41624
31218
2812
146

Urlaubstage × Arbeitstage pro Woche ÷ 5. Andere Fälle rechnet der Urlaubs-Rechner.

Wechsel in Teilzeit mitten im Jahr

Urlaub, den du in Vollzeit erworben und noch nicht genommen hast, darf beim Wechsel auf weniger Arbeitstage nicht gekürzt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht für einen Beschäftigten entschieden, der zur Jahresmitte von fünf auf vier Tage wechselte (Urteil vom 10. Februar 2015, 9 AZR 53/14 (F)): Eine Umrechnung auf das ganze Jahr verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.

Rechenbeispiel 30 Tage Urlaub, ab Juli an 4 Tagen

Bis Ende Juni noch kein Urlaub genommen.

Januar bis Juni an 5 Tagen: 30 × 6 ÷ 12
15 Tage
Juli bis Dezember an 4 Tagen: 30 × 4 ÷ 5 × 6 ÷ 12
12 Tage
Urlaub im Jahr des Wechsels
27 Tage

Rechnet der Arbeitgeber das ganze Jahr auf die Viertagewoche um, kommt er nur auf 24 Tage.

Rente in Teilzeit: was weniger Stunden kosten

Weniger Gehalt heißt weniger Rentenbeitrag und weniger Entgeltpunkte. Ein Jahr mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten von 51.944 € bringt einen Punkt (§ 70 SGB VI), ein Punkt ist heute 42,52 € Rente im Monat wert. Wer 10 Jahre in Teilzeit arbeitet, merkt das später jeden Monat:

Anteil der VollzeitBrutto im MonatEntgeltpunkte im JahrRente je JahrRente aus 10 Jahrenweniger als Vollzeit
100 %4.000 €0,924139,29 €392,93 €–
80 %3.200 €0,739331,44 €314,35 €−78,58 €
75 %3.000 €0,693129,47 €294,71 €−98,22 €
60 %2.400 €0,554423,57 €235,73 €−157,20 €
50 %2.000 €0,462019,64 €196,44 €−196,49 €

Vollzeit 4.000 € brutto im Monat. Monatsrente brutto mit dem Rentenwert ab Juli 2026, ohne künftige Lohn- und Rentenerhöhungen.

Im Übergangsbereich bis 2.000 € zahlst du weniger Beitrag, die Punkte werden trotzdem aus dem vollen Lohn berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Ein Minijob an der Grenze von 603 € bringt mit Rentenbeitrag 0,1393 Punkte im Jahr, also 5,92 € Rente je Jahr. Deine eigenen Zahlen rechnest du im Rentenpunkte-Rechner nach, wie groß die Lücke im Alter insgesamt wird, im Rentenlücke-Rechner.

Eltern in Teilzeit: Aufwertung bis zum zehnten Geburtstag

Für die ersten 3 Jahre nach der Geburt bekommst du Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, bei Kindern ab 1992 zusammen 3 Entgeltpunkte. Danach hilft § 70 Abs. 3a SGB VI: Arbeitest du in Teilzeit, solange dein Kind jünger als 10 ist, werden deine Punkte aus dem Lohn um 50 % aufgewertet, höchstens bis zum Wert eines Durchschnittsverdieners. Das gilt für den Elternteil, dem die Erziehungszeit zugeordnet ist, und setzt mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten voraus, dazu zählen auch Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten (§ 54 SGB VI).

Rechenbeispiel Ein Jahr mit halber Stelle, Kind zwischen 3 und 10

Vollzeit wären 4.000 €, gearbeitet wird die Hälfte.

Entgeltpunkte aus 2.000 € brutto im Monat
0,4620
Aufwertung um 50 %, höchstens 0,3336 im Jahr
+0,2310
Entgeltpunkte für dieses Jahr
0,6930
Rente aus diesem Jahr ohne Aufwertung
19,64 €
Rente aus diesem Jahr mit Aufwertung
29,47 €

Über die rund 7 Jahre vom Ende der Kindererziehungszeit bis zum zehnten Geburtstag summiert sich die Aufwertung auf 68,75 € Rente im Monat.

Häufige Fragen

Was verdient man in Teilzeit mit 80 Stunden im Monat?
Zum Mindestlohn von 13,90 € sind 80 Stunden 1.112 € brutto im Monat, in Steuerklasse I ohne Kinder bleiben 951,99 € netto. Bei 15 € Stundenlohn sind es 1.200 € brutto und 1.012,73 € netto. Beide Beträge liegen im Übergangsbereich bis 2.000 €, dort sind deine Sozialabgaben niedriger. 80 Stunden im Monat entsprechen rund 18,5 Stunden pro Woche. Mit deinem Stundenlohn rechnet der Rechner oben im Modus „Stundenlohn“.
Gibt es ein Recht auf die Vier-Tage-Woche?
Nicht als Vollzeit in vier Tagen. Verringerst du deine Stunden nach § 8 TzBfG, kannst du dabei verlangen, sie auf vier Tage zu verteilen, ablehnen darf der Arbeitgeber das nur aus betrieblichen Gründen. Mit 32 von 40 Stunden bekommst du 80 % des Gehalts, bei 4.000 € also 3.200 € brutto und 2.167 € netto. Volle Stunden in vier Tagen gibt es nur, wenn der Arbeitgeber mitmacht: 40 Stunden heißen 10 Stunden am Tag, mehr als 10 erlaubt das Arbeitszeitgesetz nicht (§ 3 ArbZG).
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel, wenn einer von uns in Teilzeit geht?
Für das Monatsnetto oft schon. Von 2.000 € brutto bleiben in Klasse IV 1.476,84 €, in Klasse V nur 1.267,00 €, dafür zahlt dein Partner in Klasse III deutlich weniger Lohnsteuer. Über das Jahr zahlt ihr bei gemeinsamer Veranlagung mit jeder Kombination dieselbe Einkommensteuer, mit III/V ist die Steuererklärung Pflicht. Bedenke die Folgen: Arbeitslosengeld und Elterngeld werden aus einem Netto berechnet, in das die Steuerklasse einfließt (§ 153 SGB III, § 2e BEEG). In Klasse V fallen sie niedriger aus. Eure Kombinationen rechnet der Steuerklassen-Rechner durch.
Wie viele Stunden darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats (§ 15 Abs. 4 BEEG), wann der Arbeitgeber zustimmen muss, steht oben bei den Wegen in die Teilzeit. Dein Einkommen aus der Teilzeit senkt das Elterngeld. Elterngeld Plus ist höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld ohne Einkommen, läuft aber doppelt so lange (§ 4 Abs. 3, § 4a Abs. 2 BEEG) und passt deshalb meist besser zu Teilzeit. Arbeitet ihr beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden, bekommt jeder für 2 bis 4 Monate einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus (§ 4b BEEG). Die Beträge rechnet der Elterngeld-Rechner.
Bekomme ich nach Teilzeit weniger Arbeitslosengeld?
Meist ja, denn das Arbeitslosengeld richtet sich nach deinem Lohn im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit (§ 150 Abs. 1 SGB III). Es gibt aber einen Schutz für alle, die vorher mehr gearbeitet haben: Monate, in denen du per Teilzeitvereinbarung auf weniger als 80 % einer Vollzeitstelle und um mindestens 5 Wochenstunden verkürzt hattest, bleiben außen vor, wenn du in den letzten 3,5 Jahren mindestens 6 Monate am Stück mehr gearbeitet hast (§ 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5). Für Altersteilzeit gilt das nicht. Ausgeblendet werden auch Zeiten, in denen du wegen eines Kindes unter 3 Jahren weniger gearbeitet hast (Nr. 3). Die Agentur schaut dann bis zu 2 Jahre zurück, reicht das nicht, setzt sie ein fiktives Gehalt nach deiner Qualifikation an (§ 152). Eine Schätzung liefert der ALG-I-Rechner.
Darf ich neben meiner Teilzeitstelle einen Minijob haben?
Ja. Einen Minijob bis 603 € neben einer versicherungspflichtigen Stelle rechnet die Sozialversicherung nicht zu deinem Hauptjob dazu (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Du zahlst dort nur den Rentenbeitrag von 3,6 %, die Steuer übernimmt meist der Arbeitgeber pauschal. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beitragspflichtig. Für die Arbeitszeit zählen alle Jobs zusammen (§ 2 Abs. 1 ArbZG): 8 Stunden je Werktag, bis zu 10 nur mit Ausgleich. Was der Minijob bringt, zeigt der Minijob-Rechner.
Was gilt bei Arbeit auf Abruf ohne feste Stundenzahl?
Steht im Vertrag keine Wochenarbeitszeit, gelten 20 Stunden als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Zum Mindestlohn sind das 1.204,67 € im Monat, also kein Minijob mehr. Fehlt die tägliche Arbeitszeit, muss dich der Arbeitgeber jeweils mindestens 3 Stunden am Stück einsetzen. Ist eine Mindeststundenzahl vereinbart, darf er höchstens 25 % mehr abrufen, bei einer Höchststundenzahl höchstens 20 % weniger (Abs. 2). Arbeiten musst du nur, wenn er dir die Lage der Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt (Abs. 3).
Gibt es Geld, wenn ich wegen Pflege meine Stunden verringere?
Keinen Lohnersatz, aber ein zinsloses Darlehen. Für Familienpflegezeit und Pflegezeit zahlt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag jeden Monat 50 % der Differenz zwischen deinem pauschalierten Netto vor und während der Freistellung (§ 3 FPfZG), bei der Pflegezeit höchstens so viel wie bei 15 Wochenstunden. Zurück zahlst du ab dem Monat nach der Förderung in Raten, insgesamt innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Freistellung (§ 6 FPfZG). Das Pflegegeld der Pflegekasse (Pflegegeld-Rechner) steht der pflegebedürftigen Person zu, nicht dir.
Wie rechne ich, wenn meine Stunden von Woche zu Woche wechseln?
Mit dem Durchschnitt. Ist keine feste Wochenarbeitszeit vereinbart, zählt für die Teilzeit der Schnitt über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr (§ 2 Abs. 1 TzBfG). Arbeitest du abwechselnd 20 und 30 Stunden, trägst du im Rechner 25 ein. Rechnet dein Arbeitgeber nach Stunden ab, schwankt das Netto von Monat zu Monat um diesen Wert.
Darf mein Arbeitgeber die Verteilung meiner Stunden später ändern?
Nur unter engen Voraussetzungen. Eine Verteilung, die nach § 8 TzBfG festgelegt wurde, darf er ändern, wenn sein betriebliches Interesse deines an der bisherigen Lage erheblich überwiegt, und er muss die Änderung mindestens einen Monat vorher ankündigen (§ 8 Abs. 5 Satz 4). An der Zahl deiner Stunden ändert das nichts. Kündigen darf er dir nicht deshalb, weil du nicht von Vollzeit in Teilzeit oder zurück wechseln willst (§ 11 TzBfG).

Quellen

  1. Teilzeitrechner des BMAS: amtlicher Rechner zum Gegenprüfen, mit Zulagen und Einmalzahlungen bmas.de
  2. § 8 TzBfG: Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gesetze-im-internet.de
  3. § 9a TzBfG: Brückenteilzeit gesetze-im-internet.de
  4. § 4 TzBfG: Keine schlechtere Bezahlung in Teilzeit gesetze-im-internet.de
  5. Teilzeit- und Befristungsgesetz: § 2 Begriff, § 9 Verlängerung, § 11 Kündigungsverbot, § 12 Arbeit auf Abruf gesetze-im-internet.de
  6. § 15 BEEG: Teilzeit in der Elternzeit gesetze-im-internet.de
  7. § 4b BEEG: Partnerschaftsbonus gesetze-im-internet.de
  8. Pflegezeitgesetz: Pflegezeit gesetze-im-internet.de
  9. Familienpflegezeitgesetz: Familienpflegezeit und zinsloses Darlehen gesetze-im-internet.de
  10. § 164 SGB IX: Teilzeit für schwerbehinderte Menschen (Abs. 5) gesetze-im-internet.de
  11. § 8 SGB IV: Minijob-Grenze gesetze-im-internet.de
  12. § 20 SGB IV: Übergangsbereich gesetze-im-internet.de
  13. § 3 BUrlG: Gesetzlicher Mindesturlaub gesetze-im-internet.de
  14. § 70 SGB VI: Entgeltpunkte, Aufwertung für Eltern (Abs. 3a) gesetze-im-internet.de
  15. § 150 SGB III: Arbeitslosengeld nach Teilzeit gesetze-im-internet.de
  16. § 3 ArbZG: Höchstarbeitszeit gesetze-im-internet.de
  17. BAG, Urteil vom 05.12.2024, 8 AZR 370/20: Überstundenzuschläge in Teilzeit bundesarbeitsgericht.de
  18. BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14 (F): Urlaub beim Wechsel in Teilzeit bundesarbeitsgericht.de

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