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Stundenlohn berechnen: Formel und Rechenweg
Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat also im Schnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Deine Stunden im Monat sind deshalb Wochenstunden × 13 ÷ 3. Durch diese Zahl teilst du den Monatslohn.
- Monatsbrutto
- 3.200 €
- Wochen im Monat: 52 ÷ 12 = 13 ÷ 3
- 4,33
- Stunden im Monat: 40 × 13 ÷ 3
- 173,33
- Stundenlohn: 3.200 € ÷ 173,33
- 18,46 €
Stundenlohn = Monatslohn ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3)
Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3
Gehalt aus dem Stundenlohn berechnen
Umgekehrt nimmst du den Stundenlohn mal die Stunden im Monat. Für den Jahreslohn nimmst du das mal 12 oder rechnest direkt Stundenlohn × Wochenstunden × 52. So übersetzt du auch einen Wunsch-Stundenlohn in eine Gehaltsforderung für die Bewerbung.
- Stundenlohn
- 20,00 €
- Stunden im Monat: 40 × 13 ÷ 3
- 173,33
- Monatslohn: 20,00 € × 173,33
- 3.466,67 €
- Jahreslohn: × 12
- 41.600 €
Warum 13 ÷ 3 und nicht 4 Wochen
Wer mit vier Wochen im Monat rechnet, unterschlägt vier Wochen im Jahr und kommt auf einen um 8,3 % zu hohen Stundenlohn. Andere Teiler liegen dagegen nah beieinander: 365 Tage ÷ 7 ÷ 12 ergeben 4,345, der TVöD teilt das Monatsentgelt durch das 4,348-Fache der Wochenstunden (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD). Der Unterschied zu 13 ÷ 3 beträgt nur 0,3 %. Auch das Gesetz rechnet mit 13 Wochen im Vierteljahr: Die Minijob-Grenze ist der Mindestlohn mal 130 ÷ 3, also 10 Wochenstunden × 13 ÷ 3 (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
Mit Stundenlohn schwankt der Monatslohn
Ein festes Monatsgehalt ist jeden Monat gleich hoch. Wirst du pro Stunde bezahlt, zählt dagegen, wie viele Arbeitstage der Monat hat. 2026 hat der Februar 20 Tage von Montag bis Freitag, Juli und Dezember haben 23. Bei 15,00 € Stundenlohn und acht Stunden am Tag sind das 2.400 € im einen und 2.760 € im anderen Monat. Feiertage gehören dazu: Fällt deine Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, zahlt der Arbeitgeber den Lohn, den du sonst bekommen hättest (§ 2 Abs. 1 EntgFG). Wie viele Arbeitstage jeder Monat in deinem Bundesland hat, zeigt der Arbeitstage-Rechner.
Stundenlohn-Tabelle 2026
So viel Stundenlohn steckt in typischen Monatsgehältern, je nach Wochenarbeitszeit. Alle Werte brutto.
| Monatsbrutto | 20 Std. | 30 Std. | 35 Std. | 38,5 Std. | 40 Std. |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 28,85 € | 19,23 € | 16,48 € | 14,99 € | 14,42 € |
| 3.000 € | 34,62 € | 23,08 € | 19,78 € | 17,98 € | 17,31 € |
| 3.500 € | 40,38 € | 26,92 € | 23,08 € | 20,98 € | 20,19 € |
| 4.000 € | 46,15 € | 30,77 € | 26,37 € | 23,98 € | 23,08 € |
| 4.500 € | 51,92 € | 34,62 € | 29,67 € | 26,97 € | 25,96 € |
| 5.000 € | 57,69 € | 38,46 € | 32,97 € | 29,97 € | 28,85 € |
| 6.000 € | 69,23 € | 46,15 € | 39,56 € | 35,96 € | 34,62 € |
Stundenlohn brutto bei der jeweiligen Wochenarbeitszeit: Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3).
Vom Stundenlohn zum Monatslohn
Für die andere Richtung, etwa bei einem Jobangebot mit Stundenlohn:
| Stundenlohn | 20 Std. | 30 Std. | 38,5 Std. | 40 Std. | Jahr bei 40 Std. |
|---|---|---|---|---|---|
| 13,90 €Mindestlohn | 1.205 € | 1.807 € | 2.319 € | 2.409 € | 28.912 € |
| 15,00 € | 1.300 € | 1.950 € | 2.503 € | 2.600 € | 31.200 € |
| 17,50 € | 1.517 € | 2.275 € | 2.920 € | 3.033 € | 36.400 € |
| 20,00 € | 1.733 € | 2.600 € | 3.337 € | 3.467 € | 41.600 € |
| 25,00 € | 2.167 € | 3.250 € | 4.171 € | 4.333 € | 52.000 € |
| 30,00 € | 2.600 € | 3.900 € | 5.005 € | 5.200 € | 62.400 € |
| 40,00 € | 3.467 € | 5.200 € | 6.673 € | 6.933 € | 83.200 € |
Monatslohn brutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3, Jahr = Stundenlohn × 40 × 52.
Stundenlohn netto berechnen
Vom Stundenlohn gehen dieselben Abzüge ab wie vom Monatsgehalt: Lohnsteuer, ab einer gewissen Höhe Soli, als Kirchenmitglied Kirchensteuer und gut ein Fünftel für die Sozialversicherung. Für den Netto-Stundenlohn teilst du dein Netto durch dieselben Monatsstunden.
Keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen.
- Monatsbrutto
- 3.200,00 €
- Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
- −337,25 €
- Sozialversicherung
- −696,00 €
- Netto im Monat
- 2.166,75 €
- Netto je Stunde: ÷ 173,33
- 12,50 €
| Monatsbrutto | je Stunde brutto | Netto im Monat | je Stunde netto | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 14,42 € | 1.769 € | 10,21 € | 71 % |
| 3.000 € | 17,31 € | 2.054 € | 11,85 € | 68 % |
| 3.500 € | 20,19 € | 2.333 € | 13,46 € | 67 % |
| 4.000 € | 23,08 € | 2.606 € | 15,03 € | 65 % |
| 4.500 € | 25,96 € | 2.871 € | 16,56 € | 64 % |
| 5.000 € | 28,85 € | 3.130 € | 18,06 € | 63 % |
| 6.000 € | 34,62 € | 3.642 € | 21,01 € | 61 % |
40 Stunden pro Woche, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen. Anteil = Netto in Prozent vom Brutto.
Je höher der Lohn, desto kleiner der Teil, der ankommt: Bei 2.500 € sind es 71 %, bei 6.000 € noch 61 %. Für deine Steuerklasse, Kinder und Kirchensteuer rechnet der Brutto-Netto-Rechner genau nach.
Mindestlohn 2026 und 2027
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde, ab 1. Januar 2027 14,60 €. Beide Stufen stehen in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (§ 1 MiLoV5). Mit ihr hat die Bundesregierung den Vorschlag der Mindestlohnkommission verbindlich gemacht (§ 1 Abs. 2, § 11 MiLoG).
| Wochenstunden | Mindest-Monatslohn 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| 10 Stunden | 602,33 € | 632,67 € |
| 20 Stunden | 1.204,67 € | 1.265,33 € |
| 30 Stunden | 1.807,00 € | 1.898,00 € |
| 35 Stunden | 2.108,17 € | 2.214,33 € |
| 38,5 Stunden | 2.318,98 € | 2.435,77 € |
| 40 Stunden | 2.409,33 € | 2.530,67 € |
Mindestlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3, brutto.
Der Mindestlohn gilt auch bei festem Monatsgehalt, und zwar für jede tatsächlich gearbeitete Stunde. Unbezahlte Überstunden können deshalb unter die Grenze drücken:
- Monatslohn
- 2.600 €
- laut Vertrag 40 Stunden: 2.600 € ÷ 173,33
- 15,00 €
- tatsächlich 45 Stunden: 2.600 € ÷ 195,00
- 13,33 €
- Mindestlohn: 195,00 × 13,90 €
- 2.710,50 €
- Fehlt im Monat
- 110,50 €
Die Differenz kann nachgefordert werden. Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen, gelten für den Mindestlohn nicht (§ 3 MiLoG). Er verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er fällig war (§§ 195, 199 BGB).
Auch die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). 2026 sind das 603 € im Monat, genug für 43,4 Stunden zum Mindestlohn, rund 10 in der Woche. Mit dem Mindestlohn 2027 steigt die Grenze nach derselben Formel auf 633 €.
Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben Auszubildende, für die eine eigene Mindestvergütung gilt, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten bis zu drei Monaten zur Orientierung oder neben der Ausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten eines neuen Jobs und Ehrenamtliche (§ 22 MiLoG). Was auf den Mindestlohn angerechnet wird und wer kontrolliert, steht beim Mindestlohn-Rechner.
Stundensatz berechnen: Rechenweg für Selbstständige
Als Selbstständiger rechnest du andersherum. Dein Stundensatz muss im Jahr deinen Lebensunterhalt, Kranken- und Altersvorsorge und alle Kosten des Betriebs decken, und zwar mit den Stunden, die du tatsächlich abrechnen kannst. Urlaub, Krankheit, Angebote schreiben und Buchhaltung bezahlt dir niemand.
- Tage von Montag bis Freitag ohne Feiertage, 2026 in NRW
- 253
- Urlaub
- −30
- Krankheit, Fortbildung (Annahme)
- −10
- Arbeitsstunden: 213 Tage × 8
- 1.704 Std.
- davon bei Kunden abrechenbar (70 %)
- 1.193 Std.
- Gewinnziel: Arbeitgeberkosten einer Stelle mit 4.000 € brutto
- 58.224 €
- Betriebskosten im Jahr (Annahme)
- +12.000 €
- Umsatzziel ohne Umsatzsteuer
- 70.224 €
- Stundensatz: 70.224 € ÷ 1.193
- 58,86 €
Das Gewinnziel ist hier, was ein Arbeitgeber für eine Stelle mit 4.000 € brutto im Jahr ausgibt: das Gehalt, sein Anteil an der Sozialversicherung und die Insolvenzgeldumlage. Urlaub, Ausfalltage, Kosten und Auslastung sind Annahmen, die du durch deine eigenen ersetzt.
Stark wirkt die Auslastung. Derselbe Bedarf verteilt sich auf weniger Stunden, wenn weniger bei Kunden landet:
| Abrechenbar | wie 3.000 € brutto | wie 4.000 € brutto | wie 5.000 € brutto |
|---|---|---|---|
| 50 %852 Std. im Jahr | 65,34 € | 82,42 € | 99,51 € |
| 60 %1.022 Std. im Jahr | 54,47 € | 68,71 € | 82,95 € |
| 70 %1.193 Std. im Jahr | 46,66 € | 58,86 € | 71,06 € |
| 80 %1.363 Std. im Jahr | 40,84 € | 51,52 € | 62,20 € |
Stundensatz ohne Umsatzsteuer. 30 Tage Urlaub, 10 Ausfalltage, 8 Stunden am Tag, 12.000 € Betriebskosten im Jahr, Feiertage NRW 2026.
Gegenprobe: was vom Stundensatz bleibt
Freiberuflich, gesetzlich krankenversichert mit Krankengeld und durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Kinder und Kirchensteuer, allein veranlagt.
- Umsatz: 1.193 Std. × 58,86 €
- 70.224 €
- Betriebskosten
- −12.000 €
- Gewinn
- 58.224 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- −12.635 €
- Einkommensteuer und Soli
- −9.158 €
- Bleibt im Jahr
- 36.431 €
- Bleibt im Monat
- 3.036 €
Ein Angestellter mit 4.000 € brutto hat 2.606 € netto, also 430 € weniger. Für ihn fließen aber jeden Monat 744 € in die Rentenversicherung, die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Als Selbstständiger zahlst du deine Altersvorsorge aus dem Abstand selbst. Der reicht dafür nicht ganz, auch wenn Vorsorgebeiträge die Steuer etwas senken. Wer genauso viel zurücklegen will, braucht einen höheren Satz oder mehr abrechenbare Stunden.
Auf den Stundensatz kommen 19 % Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weiterreichst. Auf der Rechnung stehen dann 70,05 €. Geschäftskunden ziehen die Steuer als Vorsteuer wieder ab, für Privatkunden ist sie Teil des Preises. Ohne Umsatzsteuer abrechnen darfst du als Kleinunternehmer, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG). Mit dem Umsatzziel aus dem Beispiel liegst du darüber, Einzelheiten zeigt der Kleinunternehmer-Rechner.
In die Rentenversicherung einzahlen müssen nur einige Selbstständige, etwa Lehrer, Pflegekräfte, Hebammen, in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker und alle, die ohne eigene Angestellte im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber arbeiten (§ 2 SGB VI). Den Beitrag zur Krankenversicherung rechnet der KV-Rechner für Selbstständige, die Steuer auf den Gewinn der EÜR-Rechner.
Überstunden, Zuschläge und Arbeitszeit
Bezahlte Überstunden rechnet der Arbeitgeber mit deinem Stundenlohn ab. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht, den regeln Arbeits- oder Tarifvertrag. Steht dort nichts, gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB). Unbezahlte Überstunden senken deinen echten Stundenlohn: Wer für 3.200 € jede Woche 45 statt 40 Stunden arbeitet, verdient nur noch 16,41 € statt 18,46 € je Stunde.
Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben steuerfrei, soweit sie bestimmte Anteile des Grundlohns nicht übersteigen: 25 % für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 50 % am Sonntag, 125 % an gesetzlichen Feiertagen und 150 % am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai (§ 3b EStG). Den Grundlohn rechnet der Arbeitgeber dafür in einen Stundenlohn um, angesetzt wird er mit höchstens 50 €. Beitragsfrei bleiben die Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 € je Stunde (§ 1 Abs. 1 SvEV).
- 8 Sonntagsstunden × 18,46 €
- 147,68 €
- 6 Nachtstunden × 18,46 €
- 110,76 €
- Sonntagszuschlag 50 %
- +73,84 €
- Nachtzuschlag 25 %
- +27,69 €
- Brutto zusammen
- 359,97 €
- davon steuer- und beitragsfrei
- 101,53 €
Steuerfrei sind die Zuschläge nur für tatsächlich geleistete Stunden zu diesen Zeiten. Normale Überstundenzuschläge und Zuschläge für Samstagsarbeit sind voll steuer- und beitragspflichtig. Andere Sätze rechnet der Überstunden-Rechner.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich gibt es bei Nachtarbeit: Ohne tarifliche Regelung muss der Arbeitgeber Nachtarbeitnehmern bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Nachtzeit ist dabei 23 bis 6 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Angemessen sind nach dem Bundesarbeitsgericht in der Regel 25 % des Bruttostundenlohns, bei Dauernachtarbeit 30 % (Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14).
Wie lange du arbeiten darfst
Höchstens 8 Stunden je Werktag, bis zu 10, wenn du im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf 8 kommst (§ 3 ArbZG). Weil der Samstag als Werktag zählt, sind das bis zu 48 Stunden in der Woche. Wer regelmäßig länger arbeitet, arbeitet unzulässig lange, auch wenn jede Stunde bezahlt wird. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG).
Stundenlohn in Teilzeit
In Teilzeit bleibt der Stundenlohn gleich, nur die Stunden werden weniger. Dein Gehalt muss mindestens dem Anteil deiner Arbeitszeit an der einer vergleichbaren Vollzeitkraft entsprechen (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden
| Woche | Brutto im Monat | je Stunde brutto | Netto im Monat | je Stunde netto |
|---|---|---|---|---|
| 40 Stunden | 3.200 € | 18,46 € | 2.167 € | 12,50 € |
| 30 Stunden | 2.400 € | 18,46 € | 1.711 € | 13,16 € |
| 25 Stunden | 2.000 € | 18,46 € | 1.477 € | 13,63 € |
| 20 Stunden | 1.600 € | 18,46 € | 1.267 € | 14,61 € |
Vollzeit 3.200 € bei 40 Stunden. Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Pro Stunde bleibt in Teilzeit mehr netto, bei 20 Stunden 14,61 € statt 12,50 €. Das liegt an der niedrigeren Steuerprogression und bis 2.000 € brutto am Übergangsbereich, in dem du weniger Sozialbeiträge zahlst (§ 20 Abs. 2a SGB IV).
Arbeitest du mehr als vereinbart, sind das Überstunden, auch wenn du unter der Vollzeit bleibst. Ein Tarifvertrag, der Zuschläge erst ab der Stundenzahl einer Vollzeitkraft zahlt, benachteiligt Teilzeitkräfte und ist ohne sachlichen Grund unwirksam (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20). Wann du Anspruch auf Teilzeit hast und wie Urlaub und Sonderzahlungen umgerechnet werden, steht beim Teilzeit-Rechner.
Stundenlohn auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden
Die Formel mit 13 ÷ 3 verteilt dein Gehalt auf alle vertraglichen Stunden, 2.080 im Jahr bei 40 Stunden. Tatsächlich arbeitest du weniger, weil Urlaub und Feiertage bezahlt werden. 2026 hat Nordrhein-Westfalen 253 Arbeitstage von Montag bis Freitag, 8 Feiertage fallen auf einen dieser Tage.
| Urlaub | gearbeitete Stunden | je gearbeitete Stunde |
|---|---|---|
| 20 Tage | 1.864 | 20,60 € |
| 25 Tage | 1.824 | 21,05 € |
| 30 Tage | 1.784 | 21,52 € |
3.200 € × 12, 40 Stunden an fünf Tagen, Feiertage NRW 2026. Vertraglich gerechnet sind es 18,46 € pro Stunde.
Gesetzlich stehen dir bei einer Fünftagewoche mindestens 20 Urlaubstage zu (§ 3 BUrlG: 24 Werktage bei sechs Tagen). Jeder zusätzliche Urlaubstag macht die tatsächliche Stunde teurer für den Arbeitgeber und besser für dich. Wie viel Urlaub dir zusteht, auch in Teilzeit, rechnet der Urlaubsrechner.
Jobangebote fair vergleichen
Das höhere Monatsgehalt ist nicht automatisch das bessere Angebot. Vergleiche das Jahresgehalt mit allen festen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, geteilt durch die Stunden, die du dafür im Jahr arbeitest. So werden Angebote mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit vergleichbar.
| Angebot | Jahresbrutto | je Stunde |
|---|---|---|
| A: 3.500 € × 12, 40 Stunden | 42.000 € | 20,19 € |
| B: 3.300 € × 12, 35 Stunden | 39.600 € | 21,76 € |
| C: 3.200 € × 13, 38,5 Stunden | 41.600 € | 20,78 € |
Jahresbrutto geteilt durch Wochenstunden × 52. Mehr Urlaubstage machen ein Angebot zusätzlich besser, weil du für dasselbe Geld weniger arbeitest.
Angebot A bringt im Monat am meisten, pro Stunde aber am wenigsten. Rechne auch geldwerte Extras mit, etwa einen Zuschuss zur Betriebsrente, ein Jobticket oder Homeoffice-Tage, die dir Fahrtkosten sparen. Was vom Brutto netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat?
Wie viele Arbeitsstunden hat das Jahr 2026?
Wie berechne ich meinen Tageslohn?
Ist der Stundenlohn brutto oder netto?
Werden Pausen bezahlt?
Bekomme ich mit Stundenlohn Geld für Feiertage, Urlaub und Krankheit?
Welchen Stundenlohn brauche ich für 2.000 € netto?
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundensatz?
Wie rechne ich bei wechselnden Wochenstunden?
Darf mein Arbeitgeber meinen Stundenlohn senken?
Quellen
- § 1 MiLoV5: Mindestlohn 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 gesetze-im-internet.de
- § 1 MiLoG: Anspruch auf den Mindestlohn gesetze-im-internet.de
- § 3 MiLoG: Kein Verzicht, keine Ausschlussfristen gesetze-im-internet.de
- § 22 MiLoG: Wer keinen Mindestlohn bekommt gesetze-im-internet.de
- § 8 SGB IV: Minijob-Grenze aus dem Mindestlohn (Abs. 1a) gesetze-im-internet.de
- § 3b EStG: Steuerfreie Zuschläge, Grundlohn als Stundenlohn gesetze-im-internet.de
- § 1 SvEV: Beitragsfrei nur bis 25 € Grundlohn je Stunde gesetze-im-internet.de
- §§ 2 bis 4 EntgFG: Lohn an Feiertagen und bei Krankheit gesetze-im-internet.de
- § 11 BUrlG: Urlaubsentgelt nach dem Schnitt von 13 Wochen gesetze-im-internet.de
- § 3 BUrlG: Mindesturlaub 24 Werktage gesetze-im-internet.de
- § 3 ArbZG: Höchstarbeitszeit gesetze-im-internet.de
- § 4 ArbZG: Ruhepausen gesetze-im-internet.de
- § 6 ArbZG: Ausgleich für Nachtarbeit (Abs. 5) gesetze-im-internet.de
- BAG, Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14: Angemessener Nachtzuschlag 25 %, Dauernacht 30 % bundesarbeitsgericht.de
- § 4 TzBfG: Teilzeit: Lohn mindestens anteilig gesetze-im-internet.de
- BAG, Urteil vom 05.12.2024, 8 AZR 370/20: Überstundenzuschläge in Teilzeit bundesarbeitsgericht.de
- § 12 TzBfG: Arbeit auf Abruf gesetze-im-internet.de
- § 612 BGB: Vergütung als stillschweigend vereinbart gesetze-im-internet.de
- § 2 KSchG: Änderungskündigung gesetze-im-internet.de
- § 19 UStG: Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer gesetze-im-internet.de
- § 2 SGB VI: Rentenpflicht für bestimmte Selbstständige gesetze-im-internet.de
- TVöD, Lesefassung der VKA (Stand 1.1.2026): § 24 Abs. 3 Satz 3: Teiler 4,348 vka.de
Passende Rechner
- Brutto-Netto Was vom Gehalt bleibt
- Mindestlohn Monatslohn beim Mindestlohn
- Teilzeit Gehalt bei weniger Stunden
- Überstunden Zuschläge und was steuerfrei ist
- Kleinunternehmer Ohne Umsatzsteuer abrechnen
- Krankenversicherung Beitrag als Selbstständiger
- Nachtzuschlag Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit