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Nachtzuschlag-Rechner 2026

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu festen Sätzen steuerfrei: 25 % für Nachtarbeit, 50 % am Sonntag, 125 % an Feiertagen und 150 % an Weihnachten und am 1. Mai (§ 3b EStG). Sozialabgaben fallen darauf nur an, soweit dein Grundlohn über 25 € je Stunde liegt. Bei 3.200 € im Monat, fünf Nachtdiensten und zwei Sonntagen kommen 401,26 € dazu, netto bleiben davon 401,26 €. Das sind 179,11 € mehr als bei einem steuerpflichtigen Zuschlag in gleicher Höhe.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Nachtzuschlag-Rechner

Mehr netto durch die Zuschläge

401,26 €

Zuschläge 401,26 € brutto · davon steuerfrei 401,26 €

Dein Grundlohn liegt bei 19,11 € je Stunde. Von 401,26 € Zuschlägen sind alle steuerfrei und beitragsfrei. Netto bleiben dir 401,26 € mehr, 179,11 € mehr als bei einem steuerpflichtigen Zuschlag in gleicher Höhe.

Netto im Monat
2.568,01 €
Vorteil durch § 3b
179,11 €
Im Jahr mehr netto
4.815 €

Deine Zuschläge im Monat

ArtStundenZuschlagsteuerfrei
Nachtstunden 25 %2095,54 €95,54 €
Nacht 0 bis 4 Uhr 40 %20152,86 €152,86 €
Sonntag 50 %16152,86 €152,86 €
Feiertag 125 %00,00 €0,00 €
Weihnachten und 1. Mai 150 %00,00 €0,00 €
Zusammen401,26 €401,26 €

Richtig eintragen · Nachtarbeit am Sonntag oder Feiertag zählt in beiden Zeilen, die steuerfreien Sätze werden addiert. Zahlt dein Arbeitgeber dafür nur einen gemeinsamen Zuschlag, verteil ihn: in der Nachtzeile höchstens den Nachtsatz, den Rest beim Sonntag oder Feiertag. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, trag die Stunden nur beim Feiertag ein, dann gilt nur der höhere Satz (R 3b Abs. 3 und 4 LStR).

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Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Steuerfreie Sätze 2026
  3. Nachtschicht am Sonntag
  4. Grenzen bei hohem Lohn
  5. Regeln im Überblick
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Nachtzuschlag berechnen: So wird gerechnet

  1. Grundlohn ermittelnLaufender Monatslohn ohne diese Zuschläge, geteilt durch das 4,35-fache der vertraglichen Wochenstunden (R 3b Abs. 2 LStR). Schichtzulagen und andere laufende Zulagen zählen mit, Überstundenvergütung nicht.
  2. Stunden zuordnenJede Stunde bekommt ihren Satz: Nacht 25 %, 0 bis 4 Uhr nach Schichtbeginn vor Mitternacht 40 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %, Weihnachten und 1. Mai 150 %.
  3. Steuerfreien Teil rechnenStunden × Grundlohn (höchstens 50 €) × Satz, höchstens der Satz aus § 3b. Was dein Arbeitgeber darüber hinaus zahlt, ist normaler Lohn.
  4. Sozialabgaben prüfenBeitragsfrei ist der Zuschlag nur bis zu einem Grundlohn von 25 € je Stunde.
Rechenweg Pflege in Vollzeit: 3.200 €, 38,5 Stunden, Steuerklasse I

Fünf Nachtdienste von 22 bis 6 Uhr bringen je vier Stunden mit 25 % und vier mit 40 %, dazu zwei Sonntagsdienste mit je acht Stunden.

Grundlohn: 3.200 € ÷ (4,35 × 38,5 Stunden)
19,11 € je Stunde
20 Nachtstunden × 19,11 € × 25 %
95,54 €
20 Stunden 0 bis 4 Uhr × 19,11 € × 40 %
152,86 €
16 Sonntagsstunden × 19,11 € × 50 %
152,86 €
Zuschläge zusammen, steuer- und beitragsfrei
401,26 €
Netto ohne Zuschläge
2.166,75 €
Netto mit Zuschlägen
2.568,01 €

Wären dieselben 401,26 € normaler Lohn, blieben netto 2.388,90 €, also 179,11 € weniger im Monat.

Steuerfreie Zuschläge 2026: Sätze und Zeiten

ArbeitszeitSteuerfrei bisJe Stunde bei 20 € Grundlohn
Nacht, 20 bis 6 Uhr25 %5,00 €
Nacht, 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begann40 %8,00 €
Sonntag, 0 bis 24 Uhr, dazu 0 bis 4 Uhr am Montag bei Beginn vor 0 Uhr50 %10,00 €
Gesetzlicher Feiertag und Silvester ab 14 Uhr125 %25,00 €
Heiligabend ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai150 %30,00 €

Prozent des Grundlohns, der höchstens mit 50 € je Stunde zählt (§ 3b EStG). Feiertage richten sich nach dem Ort der Arbeit.

Steuerfrei ist nur ein Zuschlag für Stunden, die du tatsächlich gearbeitet hast. Eine pauschale Monatszulage ohne Bezug zu den Stunden zählt nicht dazu, ebenso wenig Zuschläge, die bei Urlaub oder Krankheit weitergezahlt werden (§ 3b Abs. 1 EStG, R 3b Abs. 1 LStR).

Nachtzeit ist nicht gleich Nachtzeit Steuerlich beginnt die Nacht um 20 Uhr. Das Arbeitszeitgesetz rechnet dagegen erst ab 23 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Danach richtet sich, wer als Nachtarbeitnehmer Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder freie Tage hat (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Die Höhe legen meist Tarifverträge fest.

Nachtschicht am Sonntag: Sätze addieren sich

Arbeitest du nachts an einem Sonntag oder Feiertag, darf der Arbeitgeber beide Sätze zusammen steuerfrei zahlen, auch wenn er nur einen Zuschlag ausweist (R 3b Abs. 3 LStR). Beginnt die Schicht vor Mitternacht, gelten die Stunden bis 4 Uhr am Folgetag noch als Sonntagsarbeit (§ 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Eine Nachtschicht von Sonntag 22 Uhr bis Montag 6 Uhr bei 20 € Grundlohn:

ZeitStundenSteuerfrei bisZuschlag
Sonntag 22 bis 24 Uhr275 %30,00 €
Montag 0 bis 4 Uhr490 %72,00 €
Montag 4 bis 6 Uhr225 %10,00 €
Zusammen8–112,00 €

Im Rechner trägst du solche Stunden deshalb zweimal ein, bei der Nacht und beim Sonntag. Zahlt dein Arbeitgeber nur einen gemeinsamen Zuschlag, etwa 75 %, verteilst du ihn auf beide Zeilen: 25 % bei der Nacht, den Rest beim Sonntag. Ist der Sonntag zugleich Feiertag, etwa Ostersonntag, zählt nur der Feiertagssatz (R 3b Abs. 4 LStR).

Grenzen bei hohem Lohn: 25 € und 50 € je Stunde

Zwei Obergrenzen schneiden bei gut bezahlten Jobs etwas ab. Für die Sozialversicherung zählt der Zuschlag nur bis zu einem Grundlohn von 25 € beitragsfrei, für die Steuer bis 50 €. Mit denselben Stunden wie im Beispiel oben:

Grundlohn je StundeZuschlägesteuerfreibeitragsfrei
19,11 €401,26 €401,26 €401,26 €
35 €735,00 €735,00 €525,00 €
60 €1.260,00 €1.050,00 €525,00 €
Geplant ab 2027: höhere Grenze für Sonntag und Feiertag Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestag-Drucksache 21/8235) zählt für steuerfreie Sonntags- und Feiertagszuschläge ab 2027 ein Grundlohn bis 75 € statt 50 €, für Nachtarbeit bleibt es bei 50 €. Stehen die Sonntags- und Feiertagszuschläge in einem Tarifvertrag, der für dein Arbeitsverhältnis gilt, sollen sie bis zur selben Grenze auch beitragsfrei sein. Für alle anderen Zuschläge bleibt es in der Sozialversicherung bei 25 €. Noch ist das kein Gesetz, der Rechner rechnet mit den Regeln für 2026.

Die Regeln im Überblick

RegelWertGrundlage
Grundlohn je StundeMonatslohn ÷ (4,35 × Wochenstunden)R 3b Abs. 2 LStR
Grundlohn höchstens, für die Steuer50 € je Stunde§ 3b Abs. 2 EStG
Grundlohn höchstens, für die Sozialversicherung25 € je Stunde§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV
Nachtzeit im Steuerrecht20 bis 6 Uhr§ 3b Abs. 2 EStG
Nachtzeit im Arbeitsrecht23 bis 6 Uhr§ 2 Abs. 3 ArbZG
Nacht und Sonntag oder FeiertagSätze addierenR 3b Abs. 3 LStR
Sonntag ist zugleich Feiertagnur der FeiertagssatzR 3b Abs. 4 LStR

Einkommensteuergesetz, Lohnsteuer-Richtlinien, Sozialversicherungsentgeltverordnung und Arbeitszeitgesetz, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie viel Nachtzuschlag ist steuerfrei?
25 % des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 40 % für 0 bis 4 Uhr, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat (§ 3b EStG). Der Grundlohn zählt dabei höchstens mit 50 € je Stunde. Zahlt dein Arbeitgeber mehr, ist nur der Teil darüber steuerpflichtig.
Muss ich auf Nachtzuschläge Sozialabgaben zahlen?
Auf den steuerfreien Teil nur, soweit dein Grundlohn über 25 € je Stunde liegt: Beitragsfrei ist der steuerfreie Zuschlag, soweit er auf höchstens 25 € Grundlohn berechnet wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Was über die Sätze aus § 3b hinausgeht, ist immer steuer- und beitragspflichtig. Bei 35 € Grundlohn sind im Beispiel 735,00 € steuerfrei, aber nur 525,00 € beitragsfrei.
Wie berechne ich meinen Grundlohn?
Teile deinen laufenden Monatslohn durch das 4,35-fache deiner vertraglichen Wochenstunden (R 3b Abs. 2 LStR). Bei 3.200 € und 38,5 Stunden sind das 19,11 €. Laufende Zulagen wie Schicht- oder Erschwerniszulagen gehören dazu, Überstundenvergütung und die Zuschläge selbst nicht.
Habe ich Anspruch auf einen Nachtzuschlag?
Als Nachtarbeitnehmer ja, wenn kein Tarifvertrag etwas anderes regelt: Der Arbeitgeber muss dir für die Stunden in der Nachtzeit freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag geben (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise in Wechselschicht nachts arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leistet, also mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr (§ 2 ArbZG). Wie viel angemessen ist, sagt das Gesetz nicht.
Sind Zuschläge im Urlaub oder bei Krankheit steuerfrei?
Nein. Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit (§ 3b Abs. 1 EStG). Zahlt der Arbeitgeber sie bei Urlaub oder Krankheit weiter, sind sie normaler Lohn und werden versteuert.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Nach geltendem Recht nicht. Zuschläge wegen Mehrarbeit sind keine begünstigten Zuschläge (R 3b Abs. 1 LStR). Fallen die Überstunden aber in die Nacht, auf einen Sonntag oder Feiertag, ist der Zuschlag dafür im Rahmen von § 3b steuerfrei. Die Vergütung für Überstunden rechnet der Überstunden-Rechner.
Was gilt an Ostern und Pfingsten?
Ostersonntag und Pfingstsonntag zählen steuerlich als gesetzliche Feiertage, auch wenn das Feiertagsgesetz deines Landes sie nicht ausdrücklich nennt (R 3b Abs. 3 LStR). Steuerfrei sind also bis 125 % statt 50 %. Ob ein Tag Feiertag ist, richtet sich sonst nach dem Ort, an dem du arbeitest.

Quellen

  1. § 3b EStG: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: Sätze, Grundlohn bis 50 €; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. R 3b LStR, Lohnsteuer-Handbuch 2026: Grundlohn mit 4,35, Zusammentreffen, Feiertage lsth.bundesfinanzministerium.de
  3. § 1 SvEV: Beitragsfreie Zuwendungen: beitragsfrei bis 25 € Grundlohn gesetze-im-internet.de
  4. § 2 ArbZG: Begriffe: Nachtzeit 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeitnehmer gesetze-im-internet.de
  5. § 6 ArbZG: Nacht- und Schichtarbeit: Abs. 5: Zuschlag oder freie Tage gesetze-im-internet.de

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