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So rechnet der Elternzeit-Rechner
Elternzeit ist Kalenderrechnung. Aus dem Geburtstag des Kindes, dem ersten Tag deiner Elternzeit und der Dauer ergeben sich Ende, Anmeldefrist, Kündigungsschutz und Urlaub. Bei allen kommt es auf den einzelnen Tag an.
- Ende12 Monate ab dem 13. Mai 2027 enden am 12. Mai 2028, nicht einen Tag später. Der erste Tag zählt mit, deshalb endet die Elternzeit am Tag vor dem gleichen Datum (§ 188 Abs. 2 BGB). Am Tag danach bist du wieder im Job.
- AnmeldefristZwischen dem Tag, an dem deine Anmeldung beim Arbeitgeber ankommt, und dem ersten Tag der Elternzeit müssen volle 7 Wochen liegen, ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen. Der letzte mögliche Tag liegt deshalb 50 Tage vor dem Beginn, bei 13 Wochen 92 Tage. Es zählt der Zugang, nicht das Datum auf deinem Schreiben.
- KündigungsschutzEr beginnt mit der Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn, ab dem 3. Geburtstag 14 Wochen vorher.
- UrlaubJe vollem Kalendermonat in Elternzeit darf der Arbeitgeber ein Zwölftel des Jahresurlaubs streichen.
Anmeldung spätestens = erster Tag der Elternzeit − 50 Tage (ab dem 3. Geburtstag − 92 Tage)
Bei der Mutter zählen die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt auf ihre drei Jahre (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BEEG), nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt 12 Wochen. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, hängt der Mutterschutz außerdem die Tage an, die vor der Geburt gefehlt haben (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Ihre Elternzeit beginnt frühestens am Tag danach. Der Rechner zieht die Schutzfrist vom Rest ab und lässt am Stück höchstens 34 volle Monate zu. Reicht ein Block über den 3. Geburtstag, setzt er für die Anmeldung die längere Frist von 13 Wochen an, weil für die Zeit danach diese Frist gilt.
Fällt der letzte Tag für die Anmeldung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, bleibt es bei diesem Tag. Anders als bei vielen anderen Fristen rutscht er nicht auf den nächsten Werktag. Sorg dafür, dass die Anmeldung am Werktag davor ankommt.
Die Regeln auf einen Blick
Diese Zahlen stehen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Sie gelten für jedes Kind und jeden Elternteil einzeln und hängen nicht vom Kalenderjahr ab.
| Regel | Dauer oder Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Elternzeit je Elternteil und Kind | 36 Monate | § 15 Abs. 2 BEEG |
| davon zwischen 3. Geburtstag und Tag vor dem 8. | bis 24 Monate | § 15 Abs. 2 BEEG |
| Anmeldung für die Zeit bis zum 3. Geburtstag | 7 Wochen vorher | § 16 Abs. 1 BEEG |
| Anmeldung für die Zeit ab dem 3. Geburtstag | 13 Wochen vorher | § 16 Abs. 1 BEEG |
| Festlegen bei Anmeldung bis zum 3. Geburtstag | 2 Jahre | § 16 Abs. 1 BEEG |
| Abschnitte je Elternteil ohne Zustimmung | 3 | § 16 Abs. 1 BEEG |
| Kündigungsschutz frühestens vor Beginn | 8 Wochen, ab dem 3. Geburtstag 14 | § 18 Abs. 1 BEEG |
| Arbeit in der Elternzeit höchstens | 32 Stunden je Woche | § 15 Abs. 4 BEEG |
| Mutterschutz nach der Geburt, zählt bei der Mutter mit | 8 Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburt 12 | § 3 Abs. 2 MuSchG |
| Urlaubskürzung je vollem Kalendermonat | ein Zwölftel | § 17 Abs. 1 BEEG |
| Eigene Kündigung zum Ende der Elternzeit | 3 Monate Frist | § 19 BEEG |
Die Anmeldung in Textform, also auch per E-Mail, gilt seit dem 1. Mai 2025. Vorher musste sie unterschrieben sein.
Drei Beispiele für eine Familie
Ein Kind kommt am Mittwoch, 17. März 2027 zur Welt. Die Mutter nimmt nach dem Mutterschutz 12 Monate Elternzeit, der Vater 2 Monate ab der Geburt und später noch 12 Monate zum Schulstart. Alle Termine stammen aus dem Rechner oben.
- Geburt
- 17.03.2027
- Mutterschutz nach der Geburt bis
- 12.05.2027
- Elternzeit ab
- 13.05.2027
- Letzter Tag nach 12 Monaten
- 12.05.2028
- Anmeldung beim Arbeitgeber spätestens
- 24.03.2027
Die Anmeldung ist also schon 7 Tage nach der Geburt fällig. Danach bleiben der Mutter 24 Monate minus die 8 Wochen Mutterschutz. Eine Lücke im Kündigungsschutz entsteht nicht: Der Schutz aus dem Mutterschutzgesetz reicht bis mindestens 4 Monate nach der Geburt (§ 17 MuSchG), der aus § 18 BEEG beginnt mit der Anmeldung.
- Errechneter Termin, Beginn der Elternzeit
- 17.03.2027
- Letzter Tag nach 2 Monaten
- 16.05.2027
- Kündigungsschutz frühestens ab
- 20.01.2027
- Anmeldung spätestens
- 26.01.2027
Er meldet 7 Wochen vor dem errechneten Termin an, spätestens am Dienstag, 26. Januar 2027. Kommt das Kind früher, reicht ausnahmsweise eine kürzere Frist. Kommt es später, beginnt die Elternzeit erst mit der Geburt. Gleichzeitig mit der Mutter in Elternzeit zu sein, ist kein Problem. Beim Basiselterngeld gibt es dafür eine Grenze (§ 4 Abs. 6 BEEG), siehe die Fragen unten.
- Elternzeit ab
- 01.09.2033
- Letzter Tag nach 12 Monaten
- 31.08.2034
- Kündigungsschutz frühestens, 14 Wochen vorher
- 26.05.2033
- Anmeldung spätestens, 13 Wochen vorher
- 01.06.2033
Das ist sein zweiter Abschnitt, zustimmen muss der Arbeitgeber nicht. Einen dritten Abschnitt nach dem 3. Geburtstag dürfte er binnen 8 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Danach kann der Vater nur noch bis zum 16. März 2035 Elternzeit nehmen, dem Tag vor dem 8. Geburtstag.
Anmeldung: Form, Bindung und Abschnitte
Seit dem 1. Mai 2025 reicht die Textform, also eine E-Mail oder ein Brief ohne Unterschrift. Mündlich reicht nicht. In die Anmeldung gehören Beginn und Ende deiner Elternzeit.
Für die Zeit bis zum 3. Geburtstag musst du dich dabei für zwei Jahre festlegen: Du erklärst, in welchen Zeiten innerhalb dieser zwei Jahre du Elternzeit nimmst (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Was du auslässt, bekommst du in diesem Zeitraum nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers. Schließt die Elternzeit der Mutter direkt an den Mutterschutz an, zählt die Schutzfrist in die zwei Jahre hinein. Ist dein Vertrag befristet und endet früher, legst du dich nur bis zu seinem Ende fest.
Jeder Elternteil darf seine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen, auf mehr nur mit Zustimmung. Einen dritten Abschnitt, der nach dem 3. Geburtstag liegt, kann der Arbeitgeber binnen 8 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Bescheinigen muss er dir die Elternzeit in jedem Fall (§ 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG). Wechselst du den Job, kann der neue Arbeitgeber eine Bescheinigung über die schon genommene Elternzeit verlangen.
Zu spät dran? Den Anspruch verlierst du nicht, die Elternzeit beginnt dann aber später. Bei dringenden Gründen reicht ausnahmsweise eine kürzere Frist (§ 16 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Konnte die Mutter die Elternzeit nach dem Mutterschutz ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig verlangen, darf sie das binnen einer Woche nachholen, nachdem der Grund weggefallen ist (§ 16 Abs. 2).
Soll die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen, muss die Anmeldung spätestens 7 Tage nach der Geburt beim Arbeitgeber sein, bei 12 Wochen Mutterschutz 35 Tage danach. Am besten schickst du sie deshalb schon vor der Geburt ab: Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, mit der gewünschten Dauer.
Urlaub in der Elternzeit
Für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit darf der Arbeitgeber deinen Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), bei 30 Tagen im Jahr also um 2,5 Tage je Monat. Von allein passiert das nicht: Er muss die Kürzung erklären. Das darf er vor, während oder nach der Elternzeit, solange das Arbeitsverhältnis besteht, aber erst, wenn du die Elternzeit verlangt hast (BAG, Urteil vom 19. März 2019, 9 AZR 362/18).
Angefangene Monate zählen nicht. Darum entscheidet der erste Tag mit, wie viel Urlaub übrig bleibt:
| 12 Monate Elternzeit | volle Kalendermonate | Kürzung höchstens |
|---|---|---|
| 1. Juni 2027 bis 31. Mai 2028Beginn am Monatsersten | 12 | 30 Tage |
| 2. Juni 2027 bis 1. Juni 2028Beginn einen Tag später | 11 | 27,5 Tage |
| 13. Mai 2027 bis 12. Mai 2028Beispiel der Mutter oben | 11 | 27,5 Tage |
Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr, zusammengezählt über beide Kalenderjahre. Gekürzt wird jeweils der Urlaub des Jahres, in dem der Monat liegt. Bei der Mutter aus dem Beispiel bleiben 2027 noch 12,5 Tage und 2028 noch 20 Tage.
Arbeitest du während der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit, darf er gar nicht kürzen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Urlaub, den du vor der Elternzeit nicht mehr nehmen konntest, verfällt nicht: Du bekommst ihn nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr (§ 17 Abs. 2). Endet das Arbeitsverhältnis, wird der offene Urlaub ausgezahlt. Hattest du vorher schon mehr Urlaub, als dir nach der Kürzung zusteht, darf er den Urlaub nach der Elternzeit entsprechend kürzen (§ 17 Abs. 4). Wie viele Tage dir bei Teilzeit zustehen, rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner.
Teilzeit und Kündigungsschutz
In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, gerechnet im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4 BEEG). Für einen anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Arbeit brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Ablehnen darf er nur binnen 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen, in Textform.
Auf Teilzeit bei deinem eigenen Arbeitgeber hast du einen Anspruch, wenn alles davon zutrifft (§ 15 Abs. 7 BEEG):
- Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Leute, Auszubildende nicht mitgezählt.
- Du bist dort seit mehr als 6 Monaten ohne Unterbrechung beschäftigt.
- Du willst für mindestens 2 Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden gehen.
- Dringende betriebliche Gründe stehen nicht entgegen.
- Du beantragst es 7 Wochen vorher in Textform, ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen, mit Beginn und Umfang.
Lehnt der Arbeitgeber nicht binnen 4 Wochen in Textform und mit Begründung ab, ab dem 3. Geburtstag binnen 8 Wochen, gilt deine Teilzeit so als festgelegt, wie du sie beantragt hast. Zweimal während der ganzen Elternzeit kannst du so eine Verringerung verlangen (§ 15 Abs. 6). Nach der Elternzeit kehrst du zu deiner alten Arbeitszeit zurück. Was netto bleibt, zeigt der Teilzeit-Rechner, das passende ElterngeldPlus der Elterngeld-Rechner.
Ab der Anmeldung darf dir der Arbeitgeber nicht mehr kündigen. Der Schutz beginnt aber frühestens 8 Wochen vor der Elternzeit, bei Elternzeit nach dem 3. Geburtstag 14 Wochen vorher, und hält bis zu ihrem Ende (§ 18 BEEG). Er gilt auch, wenn du in der Elternzeit bei ihm Teilzeit arbeitest. Ausnahmen gibt es nur, wenn die zuständige Landesbehörde die Kündigung vorher für zulässig erklärt.
Du selbst kannst jederzeit mit deiner normalen Frist kündigen. Willst du zum Ende der Elternzeit gehen, gilt eine Frist von 3 Monaten (§ 19 BEEG). Bleibst du, hast du Anspruch auf deinen Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen, schlechter bezahlt darf er nicht sein.
Häufige Fragen
Wie bin ich in der Elternzeit krankenversichert?
Zählt die Elternzeit für die Rente?
Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden oder verlängern?
Endet meine Elternzeit mit dem befristeten Vertrag?
Dürfen wir beide gleichzeitig in Elternzeit gehen?
Wer kann außer den Eltern Elternzeit nehmen?
Quellen
- § 15 BEEG: Dauer und Teilzeit gesetze-im-internet.de
- § 16 BEEG: Anmeldung, Fristen, Abschnitte, vorzeitiges Ende gesetze-im-internet.de
- § 17 BEEG: Urlaub gesetze-im-internet.de
- § 18 BEEG: Kündigungsschutz gesetze-im-internet.de
- § 3 MuSchG: Schutzfristen vor und nach der Entbindung gesetze-im-internet.de
- Familienportal des Bundes: Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen?: Textform, Termine für Mutter und Vater familienportal.de
- Familienportal des Bundes: Wie kann ich die Dauer der Elternzeit berechnen?: Anrechnung des Mutterschutzes familienportal.de
- Haufe: Elternzeit, Antrag und Frist: Fristberechnung nach §§ 187, 188 BGB mit Beispiel haufe.de
- BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 362/18: Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit bundesarbeitsgericht.de