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Gehaltserhöhung berechnen: Schritt für Schritt
Ob Gehaltserhöhung, Lohnerhöhung oder Entgelterhöhung: Gerechnet wird immer gleich. Entscheidend ist nicht das Brutto-Plus, sondern was davon auf dem Konto ankommt.
- Brutto-PlusEine Erhöhung in Prozent rechnest du auf das bisherige Monatsbrutto: 3.500 € mal 5 % sind 175 €. Kennst du nur das neue Gehalt, ist die Erhöhung in Prozent (neu − alt) ÷ alt × 100, von 3.500 € auf 3.700 € also 5,7 %.
- Neues NettoVom neuen Brutto zieht dein Arbeitgeber Lohnsteuer, gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer sowie die Sozialbeiträge ab, nach denselben Regeln wie bisher (§ 39b EStG).
- Netto-PlusNeues Netto minus altes Netto ist das, was dir die Erhöhung bringt.
- BehaltquoteNetto-Plus geteilt durch Brutto-Plus zeigt, welcher Anteil der Erhöhung bei dir bleibt.
Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
- Bruttogehalt bisher
- 3.500,00 €
- Erhöhung um 5 %
- +175,00 €
- Neues Bruttogehalt
- 3.675,00 €
- Lohnsteuer steigt von 405,50 € auf 446,33 €
- −40,83 €
- Sozialabgaben steigen von 761,25 € auf 799,32 €
- −38,07 €
- Netto mehr im Monat
- 96,10 €
Von 175 € mehr bleiben 96,10 €, also 54,9 %. Im Jahr sind das 1.153 € netto, Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht mitgerechnet. Dein Netto steigt damit um 4,1 %, langsamer als dein Brutto.
Netto-Tabelle: Was von 5 % mehr Gehalt bleibt
So viel bringt eine Erhöhung um 5 % bei verschiedenen Gehältern, gerechnet mit dem Rechner oben.
| Brutto bisher | Netto-Plus im Monat | Brutto-Plus | Netto-Plus im Jahr | Behaltquote |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 58,91 € | +100 € | 707 € | 58,9 % |
| 2.500 € | 71,97 € | +125 € | 864 € | 57,6 % |
| 3.000 € | 84,37 € | +150 € | 1.012 € | 56,2 % |
| 3.500 € | 96,10 € | +175 € | 1.153 € | 54,9 % |
| 4.000 € | 107,09 € | +200 € | 1.285 € | 53,5 % |
| 4.500 € | 117,38 € | +225 € | 1.409 € | 52,2 % |
| 5.000 € | 127,03 € | +250 € | 1.524 € | 50,8 % |
| 6.000 € | 164,95 € | +300 € | 1.979 € | 55,0 % |
| 7.000 € | 180,57 € | +350 € | 2.167 € | 51,6 % |
| 8.000 € | 187,14 € | +400 € | 2.246 € | 46,8 % |
| 10.000 € | 265,01 € | +500 € | 3.180 € | 53,0 % |
Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Im Jahr ohne Sonderzahlungen.
Die Behaltquote sinkt mit dem Gehalt, aber nicht gleichmäßig. Über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung von 5.812,50 € im Monat fallen auf das Plus nur noch Renten- und Arbeitslosenbeitrag an, über 8.450 € gar keine Sozialabgaben mehr. Deshalb bleiben bei 6.000 € brutto 55,0 % der Erhöhung, bei 5.000 € nur 50,8 %.
Je nach Steuerklasse
| Steuerklasse | Netto-Plus bei 5 % auf 3.500 € | Behaltquote |
|---|---|---|
| I und IV ohne Faktor | 96,10 € | 54,9 % |
| I mit Kirchensteuer | 92,43 € | 52,8 % |
| II, alleinerziehend mit einem Kind | 98,73 € | 56,4 % |
| III | 106,59 € | 60,9 % |
| V | 79,93 € | 45,7 % |
| VI, Zweitjob | 79,01 € | 45,1 % |
Keine Kinder (Klasse II: ein Kind), gesetzlich versichert. Kirchensteuer mit dem Satz für Nordrhein-Westfalen.
Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel jeden Monat einbehalten wird. Haben beide Ehepartner Arbeitslohn und einer davon Klasse V, VI oder einen Faktor, müssen sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Dort wird die gemeinsame Steuer neu berechnet, das Monats-Plus in III oder V ist also nur ein Abschlag darauf.
Grenzbelastung: Warum von der Erhöhung so wenig ankommt
Was von einer Erhöhung bleibt, hängt nicht an deinem Durchschnittssteuersatz, sondern an der Grenzbelastung: dem Teil des nächsten Euros, der an Steuern und Sozialversicherung geht. Bei 3.500 € brutto zahlst du im Schnitt 11,6 % Lohnsteuer. Von 100 € mehr gehen aber 23,25 € an Steuern und 21,75 € an die Sozialversicherung. Der Tarif ist progressiv, jeder zusätzliche Euro wird mit einem höheren Satz besteuert als der Durchschnitt (§ 32a EStG).
| Brutto bisher | Netto | Steuern | Sozialabgaben |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 56,04 € | 13,00 € | 30,96 € |
| 2.500 € | 57,67 € | 20,58 € | 21,75 € |
| 3.500 € | 55,00 € | 23,25 € | 21,75 € |
| 4.500 € | 52,33 € | 25,92 € | 21,75 € |
| 5.500 € | 49,67 € | 28,58 € | 21,75 € |
| 6.500 € | 53,65 € | 35,75 € | 10,60 € |
| 7.500 € | 51,32 € | 38,08 € | 10,60 € |
| 8.000 € | 46,79 € | 42,61 € | 10,60 € |
| 9.000 € | 53,00 € | 47,00 € | 0,00 € |
| 10.000 € | 53,00 € | 47,00 € | 0,00 € |
| 12.000 € | 55,69 € | 44,31 € | 0,00 € |
Was von 100 € mehr Bruttogehalt im Monat wohin geht. Steuern sind Lohnsteuer und Soli, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer.
Drei Grenzen verschieben die Last. Im Übergangsbereich bis 2.000 € steigen deine Beiträge schneller als der Lohn, weil die Ermäßigung mit jedem Euro abschmilzt (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Über den Beitragsbemessungsgrenzen fallen auf das Plus keine Beiträge mehr an. Und zwischen 7.700 € und 11.240 € brutto liegt die Milderungszone des Soli: Dort steigt er mit 11,9 % jedes zusätzlichen Lohnsteuer-Euros statt mit 5,5 % (§ 4 SolzG). Am wenigsten bleibt deshalb zwischen 7.700 € und 8.450 €: Dort steigt der Soli schon, und Renten- und Arbeitslosenbeitrag fallen noch an.
Inflationsausgleich 2026: So viel mehr Gehalt brauchst du
Die Verbraucherpreise lagen im August 2026 um 2,9 % über dem Vorjahresmonat. Für September 2026 meldet Destatis vorläufig 3,3 %. Im Jahr 2025 waren es im Schnitt 2,2 %. Damit deine Kaufkraft gleich bleibt, muss dein Netto um die Inflationsrate steigen. Weil das Netto langsamer wächst als das Brutto, brauchst du brutto etwas mehr, bei 3.500 € sind es 3,5 %.
| Brutto bisher | Erhöhung, damit das Netto um 2,9 % steigt |
|---|---|
| 2.000 € | 3,6 % |
| 2.500 € | 3,6 % |
| 3.500 € | 3,5 % |
| 5.000 € | 3,6 % |
| 7.000 € | 3,3 % |
| 10.000 € | 3,1 % |
Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, Inflation August 2026 laut Destatis.
Was eine Erhöhung real bringt
Bei 3.500 € brutto und 2,9 % Inflation entscheidet sich an der Höhe der Erhöhung, ob du am Ende mehr kaufen kannst:
| Erhöhung | Kaufkraft im Monat | Netto-Plus | Netto steigt um |
|---|---|---|---|
| 2 % | −28,32 € | 38,52 € | 1,7 % |
| 3 % | −9,64 € | 57,74 € | 2,5 % |
| 4 % | +8,97 € | 76,89 € | 3,3 % |
| 5 % | +27,63 € | 96,10 € | 4,1 % |
| 6 % | +46,16 € | 115,16 € | 4,9 % |
| 8 % | +83,19 € | 153,27 € | 6,6 % |
Kaufkraft: neues Netto in heutigen Preisen minus bisheriges Netto. Ein Minus heißt, dass du trotz Erhöhung weniger kaufen kannst als vorher.
Inflationsausgleichsprämie: seit 2025 nicht mehr steuerfrei
Vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 durften Arbeitgeber bis zu 3.000 € steuer- und beitragsfrei zahlen, um die gestiegenen Preise abzufedern (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Diese Befreiung ist ausgelaufen. Zahlt dein Arbeitgeber heute einen Inflationsausgleich, ist das normaler Arbeitslohn: Lohnsteuer und Beiträge fallen an wie bei jeder anderen Erhöhung.
Nettolohnoptimierung: steuerfreie Extras statt Brutto
Statt mehr Gehalt kann dein Arbeitgeber Leistungen zahlen, die steuer- und beitragsfrei sind (§ 3 EStG, § 1 SvEV). Davon kommt jeder Euro bei dir an. Die Tabelle zeigt, welche Gehaltserhöhung netto genauso viel bringen würde:
| Brutto bisher | 50 € steuerfrei entsprechen | 100 € steuerfrei entsprechen |
|---|---|---|
| 2.500 € | 87 € brutto | 174 € brutto |
| 3.500 € | 91 € brutto | 183 € brutto |
| 5.000 € | 98 € brutto | 197 € brutto |
| 7.000 € | 97 € brutto | 194 € brutto |
Bruttoerhöhung im Monat mit demselben Netto-Plus, gesucht mit dem Rechner oben. Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer.
- Gutscheine oder Guthabenkarten bis 50 € im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
- Jobticket oder Zuschuss für Bus und Bahn (§ 3 Nr. 15 EStG). Er mindert allerdings deine Entfernungspauschale.
- Kita-Zuschuss für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kita, Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung, ohne Höchstbetrag (§ 3 Nr. 33 EStG).
- Gesundheitsförderung, etwa zertifizierte Kurse, bis 600 € im Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG).
- Dienstfahrrad, das der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt überlässt (§ 3 Nr. 37 EStG), und Diensthandy oder Laptop zur privaten Nutzung (§ 3 Nr. 45 EStG).
- Betriebsrente: Beiträge des Arbeitgebers bleiben bis 676 € im Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und bis 338 € beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV).
Die meisten Befreiungen gelten nur für Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Das Extra darf nicht auf den Lohn angerechnet werden, dein Gehalt nicht dafür sinken, es darf keine schon vereinbarte Erhöhung ersetzen, und fällt es weg, steigt dein Lohn nicht (§ 8 Abs. 4 EStG).
Ein Nachteil: Was steuer- und beitragsfrei ist, erhöht weder deine Rente (§ 70 SGB VI) noch ein späteres Arbeitslosengeld, das sich nach dem beitragspflichtigen Entgelt richtet (§ 151 Abs. 1 SGB III). Mehr zu Extras, Dienstwagen und Entgeltumwandlung steht beim Brutto-Netto-Rechner.
Gehaltsverhandlung mit belegbaren Zahlen
Eine Forderung überzeugt, wenn sie sich belegen lässt. Diese Quellen kann auch dein Arbeitgeber nachprüfen:
- Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: der Median des Bruttomonatsentgelts in deinem Beruf, nach Region, Alter und Geschlecht, aus den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Über alle Vollzeitbeschäftigten lag er zum 31. Dezember 2025 bei 4.217 €, 5,1 % mehr als ein Jahr zuvor.
- Tarifvertrag: Gilt einer für dich, steht dein Gehalt in der Entgelttabelle, und Tariferhöhungen bekommst du ohne Verhandlung (§ 4 Abs. 1 TVG). Für den öffentlichen Dienst rechnet der TVöD-Rechner.
- Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten kannst du in Textform erfragen, was Beschäftigte des anderen Geschlechts mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit im Median verdienen, erneut frühestens nach 2 Jahren (§§ 10 bis 12 EntgTranspG). Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht ein ähnliches Auskunftsrecht in allen Betrieben vor (Art. 7 Richtlinie (EU) 2023/970). Umsetzen musste Deutschland sie bis zum 7. Juni 2026, ein Gesetz dazu gibt es noch nicht (Stand Oktober 2026).
- Deine Stelle in der Verteilung: Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, wie viele Vollzeitbeschäftigte weniger verdienen als du. Der Median lag 2025 laut Destatis bei 54.066 € im Jahr einschließlich Sonderzahlungen.
Wie stark Gehälter pro Jahr steigen
Die Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen stiegen 2025 im Schnitt um 4,2 %, bei Vollzeitbeschäftigten um 4,3 %. Nach Abzug der Inflation von 2,2 % blieb ein realer Zuwachs von 1,9 %. Im 2. Quartal 2026 lagen die Löhne 4,1 % über dem Vorjahresquartal, real 1,5 % (Nominal- und Reallohnindex von Destatis). Eine Erhöhung in dieser Größe hält mit dem Durchschnitt Schritt. Bekommst du weniger, fällst du im Vergleich zurück.
Auch die Rente steigt
Eine Gehaltserhöhung wirkt bis in die Rente. Jedes Jahr mit 100 € mehr Bruttogehalt im Monat bringt 0,0231 Entgeltpunkte zusätzlich (§ 70 SGB VI), das sind nach heutigem Rentenwert 0,98 € mehr Rente im Monat. Über 20 Berufsjahre werden daraus 19,65 € im Monat, solange dein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt. Wie sich Entgeltpunkte zusammensetzen, zeigt der Rentenpunkte-Rechner.
Kalte Progression: warum der Staat mitverdient
Steigt dein Gehalt nur so stark wie die Preise, hast du real nicht mehr. Der Steuertarif ist aber progressiv: Mit höherem Einkommen steigt neben der Steuer auch der Steuersatz. Ohne Gegenmaßnahme würdest du nach einer reinen Inflationserhöhung einen größeren Teil deines Einkommens abgeben. Das nennt man kalte Progression.
Deshalb verschiebt der Bundestag den Tarif regelmäßig. Der Grundfreibetrag stieg zum Beispiel von 12.096 € im Jahr 2025 auf 12.348 € im Jahr 2026, und die Tarifstufen wandern mit. Für 2027 plant die Bundesregierung 12.564 € (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen). Eine Erhöhung braucht trotzdem etwas mehr als die Inflationsrate, weil dein Netto wegen der Progression langsamer wächst als dein Brutto.
Häufige Fragen
Soll ich brutto oder netto verhandeln?
Ändert die Erhöhung meine Steuerklasse?
Steigen Weihnachts- und Urlaubsgeld mit?
Wann ist ein guter Zeitpunkt für die Verhandlung?
Kann ich durch eine Gehaltserhöhung netto weniger haben?
Habe ich einen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung?
Wie genau rechnet der Gehaltserhöhungs-Rechner?
Wie vergleiche ich zwei Jobangebote?
Quellen
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif und Grenzsteuersatz gesetze-im-internet.de
- § 3 EStG: Inflationsausgleichsprämie (Nr. 11c), Jobticket (Nr. 15), Kita (Nr. 33), Gesundheit (Nr. 34), Dienstrad (Nr. 37), Handy und Laptop (Nr. 45), Betriebsrente (Nr. 63) gesetze-im-internet.de
- § 46 EStG: Pflicht zur Steuererklärung bei Klasse V, VI oder Faktor (Abs. 2 Nr. 3a) gesetze-im-internet.de
- § 8 EStG: Sachbezüge bis 50 € im Monat (Abs. 2 Satz 11), was „zusätzlich“ heißt (Abs. 4) gesetze-im-internet.de
- § 1 SvEV: Steuerfreie Zuschüsse sind beitragsfrei gesetze-im-internet.de
- § 4 SolzG: Milderungszone des Solidaritätszuschlags gesetze-im-internet.de
- § 20 SGB IV: Übergangsbereich bis 2.000 € gesetze-im-internet.de
- § 70 SGB VI: Entgeltpunkte aus Beiträgen gesetze-im-internet.de
- § 4 TVG: Wirkung von Tarifverträgen gesetze-im-internet.de
- Entgelttransparenzgesetz: Auskunftsanspruch §§ 10 bis 12 gesetze-im-internet.de
- Destatis: Verbraucherpreisindex: Inflationsrate, Stand August 2026 destatis.de
- Destatis: Pressemitteilung Nr. 348 vom 30. September 2026: Schnellmeldung September 2026 destatis.de
- Destatis: Pressemitteilung Nr. 068 vom 27. Februar 2026: Nominal- und Reallöhne 2025 destatis.de
- Destatis: Pressemitteilung Nr. 308 vom 27. August 2026: Nominal- und Reallöhne im 2. Quartal 2026 destatis.de
- Destatis: Pressemitteilung Nr. 113 vom 1. April 2026: Verteilung der Bruttojahresverdienste 2025 destatis.de
- Bundesagentur für Arbeit: Presseinfo Nr. 27 vom 20. Juli 2026: Medianentgelte zum 31. Dezember 2025 arbeitsagentur.de
- Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: Entgelte nach Beruf, Region, Alter und Geschlecht web.arbeitsagentur.de