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Wohngebäudeversicherung berechnen 2026

2026 rechnen Wohngebäudeversicherer mit einem Anpassungsfaktor von 27,63 (2025: 26,51) und einem Baupreisindex von 2.263,6. Der Rechner übersetzt deinen Wert 1914 in heutige Euro und prüft die Beitragsrechnung: Versicherungssumme mal Beitragssatz mal Faktor, dazu 19 % Steuer.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Wohngebäude-Rechner

Dein Jahresbeitrag

821,99 €

25.000 Mark × 1 ‰ × 27,63 = 690,75 € plus 131,24 € Steuer

Versichert ist der Neubau zu heutigen Preisen, das sind rund 565.900 €. Mit dem Faktor des Vorjahres (26,51) hättest du 788,67 € gezahlt, 33,32 € weniger.

Neubauwert 2026
565.900 €
Steuer im Beitrag
131,24 €
Plus zum Vorjahr
33,32 €

Warum der Beitrag jedes Jahr steigt: Der Anpassungsfaktor folgt den Baupreisen und Löhnen am Bau. Dafür wächst dein Versicherungsschutz in Euro mit den Baukosten, und du bleibst ohne eigenes Zutun richtig versichert.

Auf dieser Seite
  1. Neuwertfaktor 2026
  2. Wert 1914 umrechnen
  3. Versicherungssumme ermitteln
  4. So entsteht der Beitrag
  5. Unterversicherung
  6. Was versichert ist
  7. Elementarschäden
  8. Hauskauf und Verkauf
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Gleitender Neuwertfaktor 2026: Anpassungsfaktor und Baupreisindex

Auf deiner Beitragsrechnung stehen zwei Zahlen, die oft verwechselt werden. Der Anpassungsfaktor, umgangssprachlich gleitender Neuwertfaktor, bestimmt den Beitrag: Er wird mit Versicherungssumme und Beitragssatz multipliziert (VGB A 15). Der Baupreisindex rechnet die Versicherungssumme in Preisen von 1914 in heutige Baukosten um. 2026 liegt der Faktor bei 27,63, der Index bei 2.263,6.

  • 27,63Anpassungsfaktor 2026 für den BeitragVGB A 15, A 16
  • 2.263,6Baupreisindex 2026 für den Neubauwert (1914 = 100)Destatis, Mai 2025
  • 4,22 %Plus beim Beitrag durch den Faktorgegenüber 2025
  • 2.377,1Baupreisindex 2027Destatis, Mai 2026

Beide ändern sich jedes Jahr zum 1. Januar. Der Faktor folgt nach den Musterbedingungen des GDV zu 80 % dem Baupreisindex für Wohngebäude vom Mai des Vorjahres und zu 20 % dem Tariflohnindex für das Baugewerbe aus dem zweiten Quartal, beide vom Statistischen Bundesamt. Die Veränderungsraten und der Faktor werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet (VGB A 16.2). Für 2026 stieg der Baupreisindex um 3,25 %, der Faktor um 4,22 %. Der Faktor wuchs also stärker als die Baupreise, weil die Tariflöhne am Bau noch kräftiger zulegten.

JahrAnpassungsfaktorBaupreisindex
2024 25,87 2.134,8
2025 26,51
+2,47 %
2.192,4
+2,7 %
2026 27,63
+4,22 %
2.263,6
+3,25 %
2027 offen 2.377,1
+5,01 %

Darunter die Steigerung zum Vorjahr. Baupreisindex 1914 = 100 aus der Destatis-Tabelle 61261-0012, jeweils Mai des Vorjahres. Anpassungsfaktoren nach Angaben der Allianz, die Steigerung für 2024 (+7,5 %) hat der GDV am 13. Oktober 2023 veröffentlicht.

Für 2027 steht der Baupreisindex schon fest: Nach der Tabelle des Statistischen Bundesamts für Mai 2026 liegt er bei 2.377,1, 5,01 % mehr als im Vorjahr. Den Anpassungsfaktor für 2027 gab es bis zum 7. Oktober 2026 in keiner öffentlichen Quelle des GDV, er steht auf deiner nächsten Beitragsrechnung. In älteren Verträgen kann der Faktor anders heißen und leicht abweichen. Maßgeblich ist immer der Wert, den dein Versicherer nennt.

Wert 1914 in heutige Preise umrechnen

Nach den Musterbedingungen werden Wohngebäude in Preisen des Jahres 1914 bewertet, weil die Baukosten damals kaum schwankten. Die Versicherungssumme „Wert 1914“ in Mark bleibt über die ganze Laufzeit gleich. Was sie heute wert ist, ergibt sich aus dem Baupreisindex:

Neubauwert = Wert 1914 × Baupreisindex ÷ 100

Rechenweg Neubauwert bei 25.000 Mark Wert 1914
Versicherungssumme laut Versicherungsschein
25.000 Mark
Baupreisindex 2026 (Mai 2025, 1914 = 100)
2.263,6
Neubauwert 2026: 25.000 × 2.263,6 ÷ 100
565.900 €

2025 waren es mit dem Index 2.192,4 noch 548.100 €, 2027 werden es mit 2.377,1 rund 594.275 € sein. Um so viel wächst dein Versicherungsschutz automatisch mit.

Wert 1914202620272025
15.000 Mark339.540 €356.565 €328.860 €
20.000 Mark452.720 €475.420 €438.480 €
25.000 Mark565.900 €594.275 €548.100 €
30.000 Mark679.080 €713.130 €657.720 €
40.000 Mark905.440 €950.840 €876.960 €

Neubauwert in Euro mit dem Baupreisindex 2.263,6 (2026), 2.377,1 (2027) und 2.192,4 (2025).

Umgekehrt geht es auch: Ein Neubauwert von 500.000 € entspricht 2026 einem Wert 1914 von 22.089 Mark. Diese Rückrechnung steckt im Rechner oben unter „Kein Wert 1914?“.

Versicherungssumme richtig ermitteln: Wert 1914 oder Wohnfläche

Versichert ist der ortsübliche Neubauwert, also was es kostet, das Haus in gleicher Art und Güte neu zu bauen, einschließlich Architektenhonorar sowie Konstruktions- und Planungskosten (VGB A 13.1.1.1). Der Grundstückswert gehört nicht dazu, denn der Boden kann nicht abbrennen. Für die Wertermittlung gibt es zwei Wege.

Wert 1914 über den Fragebogen des Versicherers

Im klassischen Tarif beantwortest du Fragen zu Größe, Ausbau und Ausstattung des Hauses, und der Versicherer berechnet daraus den Wert 1914. Dann gilt die Summe als richtig ermittelt (VGB A 14.1). Kennst du die Baukosten, kannst du sie mit einer Tabelle des Statistischen Bundesamts zur Kontrolle selbst umrechnen: Du teilst die Baukosten durch den Wiederherstellungswert aus dem Baujahr, also den Betrag in Euro, den eine Mark Baukosten von 1914 damals entsprach.

Rechenweg Wert 1914 aus den Baukosten
Baukosten des Hauses, gebaut 2010, ohne Grundstück
250.000 €
÷ 11,987 € je Mark von 1914 (Mai 2010)
20.856 Mark
Neubauwert 2026: × 2.263,6 ÷ 100
472.095 €

Das ist eine grobe Kontrolle, Anbauten, Dachausbau oder eine bessere Ausstattung seit dem Bau fehlen darin. Verbindlich ist die Berechnung des Versicherers nach seinem Fragebogen.

Wohnflächenmodell ohne Versicherungssumme

Im Wohnflächenmodell gibt es keine Versicherungssumme. Versichert ist der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Schadens (VGB Wohnflächenmodell A 13.1.1), der Beitrag ergibt sich aus Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche, dem Beitrag je Quadratmeter und demselben Anpassungsfaktor (A 14). Die Verbraucherzentrale hält dieses Modell für das einfachste und sicherste und rät von der Berechnung über den Wert 1914 ab, weil sie kompliziert sei und oft zur Unterversicherung führe.

Wert 1914Wohnflächenmodell
GrundlageVersicherungssumme in Mark von 1914Wohn- und Nutzfläche, Gebäudetyp, Bauausführung
BeitragSumme × Beitragssatz × FaktorFläche × Beitrag je m² × Faktor
RisikoUnterversicherung, wenn die Summe zu niedrig istKürzung, wenn die Ausstattung besser ist als angegeben
Nach einem Umbausofort melden, sonst entfällt der Verzichtbis Ende der Periode versichert, dann melden

Nach VGB 2022, Stand Juni 2026: Wert 1914 A 14 bis A 17, Wohnflächenmodell A 13, A 14, A 16 und A 17.3.

Auch im Wohnflächenmodell müssen die Angaben stimmen. Ist das Haus zum Schadenzeitpunkt höherwertig ausgestattet als im Vertrag beschrieben, ersetzt der Versicherer nur die Kosten für die beschriebene Ausstattung (A 17.3.2). Baust du um, bleibt der neue Wert bis zum Ende der Versicherungsperiode versichert (A 13.1.1), danach gilt der höhere Beitrag ab deiner Meldung (A 16.1).

So entsteht der Beitrag

Jahresbeitrag = Wert 1914 × Beitragssatz (‰) × Anpassungsfaktor + 19 % Steuer

Den Beitragssatz in Promille legt dein Versicherer nach Bauart, Dach, Nutzung, Standort und den versicherten Gefahren fest, er steht im Versicherungsschein. Beispielbeiträge stehen hier bewusst nicht, weil sie von Haus zu Haus weit auseinanderliegen. Trag deine eigenen Zahlen oben ein, dann siehst du, ob die Beitragsrechnung stimmt.

Ändert sich nur der Faktor, steigt jeder Beitrag um denselben Prozentsatz, 2026 um 4,22 %. Liegt deine Erhöhung darüber, hat der Versicherer zusätzlich den Beitragssatz oder den Umfang geändert, und es lohnt sich, nach dem Grund zu fragen. Die 19 % Steuer bestehen aus zwei Steuern mit gleichem Satz: Versicherungsteuer auf 86 % des Beitrags und Feuerschutzsteuer auf die übrigen 14 % (§ 5 VersStG, § 3 FeuerschStG). Wie sich die Steuer zusammensetzt, zeigt der Versicherungsteuer-Rechner.

Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, liegt Unterversicherung vor. Greift der Unterversicherungsverzicht nicht, kürzt der Versicherer nach den Musterbedingungen jede Entschädigung im Verhältnis der beiden, auch bei Teilschäden und schon bei einer geringen Abweichung (VGB A 17.8). Das Gesetz sieht die Kürzung erst vor, wenn die Summe erheblich zu niedrig ist (§ 75 VVG), lässt aber strengere Vertragsregeln zu.

Rechenbeispiel Teilschaden nach einem nicht gemeldeten Dachausbau
Versicherungssumme Wert 1914
20.000 Mark
Richtiger Wert 1914 nach dem Dachausbau
25.000 Mark
Versicherungssumme im Verhältnis zum Versicherungswert
80 %
Schaden am Gebäude
40.000 €
Entschädigung: 40.000 € × 80 %
32.000 €

In Euro bleibt das Verhältnis gleich: 452.720 € Versicherungssumme gegenüber 565.900 € Versicherungswert im Jahr 2026. Aufräumkosten und Mietausfall kürzt der Versicherer im selben Verhältnis.

Wann der Unterversicherungsverzicht gilt

Hat der Versicherer den Wert 1914 aus deinen zutreffenden Angaben berechnet, verzichtet er auf jeden Abzug wegen Unterversicherung, auch bei Kosten und Mietausfall (VGB A 14.2.1). Der Verzicht entfällt in zwei Fällen: wenn du wertsteigernde Umbauten wie einen Dachausbau, Anbau oder Wintergarten nicht unverzüglich meldest (A 14.2.2) und wenn du die Antragsfragen falsch beantwortet hast und die Summe dadurch zu niedrig ist (A 14.2.3). Umbauten im laufenden Versicherungsjahr sind bis zu dessen Ende mitversichert (A 13.1.1.4).

Nach jedem Umbau den Versicherer informieren

Wärmepumpe, neues Bad, ausgebauter Keller oder Carport: Schick dem Versicherer eine kurze Meldung mit Datum und Kosten. Dann rechnet er den Wert 1914 neu, und der Unterversicherungsverzicht bleibt erhalten.

Was versichert ist: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

Die Wohngebäudeversicherung deckt drei Gefahrengruppen, die du auch einzeln versichern kannst (VGB A 1). Elementarschäden kommen nur als Zusatz dazu.

GefahrWas dazu zählt
FeuerBrand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeugs oder Fahrzeugs, Rauch und Ruß (A 3)
Nicht versichert: Erdbeben, Anprall eigener Fahrzeuge
LeitungswasserWasser aus Rohren, Heizung, Klimaanlage, Wasserbett oder Aquarium, Rohrbruch und Frostschäden im Gebäude (A 4)
Nicht versichert: Grundwasser, Hochwasser, Regen und Rückstau, Schwamm, Rohre unter der Bodenplatte
Sturm und HagelWind ab Stärke 8 (mindestens 62 km/h), Hagel, umstürzende Bäume und herabfallende Teile (A 5.1 bis A 5.3)
Nicht versichert: Sturmflut, Regen durch offene Fenster

Nach VGB 2022 Wert 1914, Stand Juni 2026. Dein Tarif kann mehr einschließen, etwa Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes, die nach A 4.4 sonst nicht versichert sind.

Versichert sind das Gebäude mit seinen Bestandteilen, darunter individuell eingebaute Küchen und Einbaumöbel, das Gebäudezubehör wie Mülltonnenboxen, Briefkasten und Balkonkraftwerk sowie angrenzende Terrassen (VGB A 6, A 7). Dazu kommen nach einem Schaden Aufräum- und Abbruchkosten, Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, und bei vermieteten Wohnungen der Mietausfall, jeweils bis zu den vereinbarten Grenzen (A 11, A 12). Bewohnst du das Haus selbst, ersetzt der Versicherer den ortsüblichen Mietwert, solange du nicht darin wohnen kannst.

Elementarschäden: Starkregen, Hochwasser, Rückstau

Läuft nach einem Starkregen der Keller voll, zahlt die Leitungswasserversicherung nicht, denn Überschwemmung, Witterungsniederschläge und der dadurch ausgelöste Rückstau sind dort ausgeschlossen (VGB A 4.5.3). Dafür gibt es die weiteren Naturgefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Sie lassen sich nur zusammen mit einer der drei Grundgefahren versichern (VGB A 1.3.2).

Als Überschwemmung zählt, wenn Grund und Boden deines Grundstücks oder angrenzende Straßen und Wege durch erhebliche Mengen Oberflächenwasser überflutet werden, ausgelöst durch ein Gewässer, durch Niederschläge oder durch dadurch austretendes Grundwasser (A 5.4.1). Starkregen ist damit eingeschlossen, auch fernab von Flüssen. Nicht versichert sind Sturmflut sowie Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung (A 5.5). Halte Rückstausicherungen funktionsbereit und Abflussleitungen frei, das ist eine vertragliche Pflicht (A 20.1.4).

Bundesweit sind laut GDV rund 59 % der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert (Stand 28. September 2026). Die Bundesregierung plant, dass neue Wohngebäudeversicherungen Elementargefahren in einem bestimmten Umfang einschließen müssen und Bestandskunden ihre Verträge erweitern können. Eine Versicherungspflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht soll es nicht geben. Einen Referentenentwurf hat die Bundesjustizministerin für das erste Quartal 2027 angekündigt, beschlossen ist noch nichts. Die Verbraucherzentrale rät schon jetzt, Elementarschutz in jede Wohngebäudeversicherung aufzunehmen, weil Starkregen jedes Gebäude treffen kann.

Beim Hauskauf und Verkauf

Wird das Haus verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer über (§ 95 Abs. 1 VVG). Bei einer Immobilie ist er Eigentümer mit der Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam (§ 95 Abs. 2 VVG), regelt also im Kaufvertrag, wer ihn trägt.

Der Käufer kann den übernommenen Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode. Wusste er nichts von der Versicherung, läuft die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem er davon erfährt (§ 96 Abs. 2 VVG). Der Versicherer darf dem Käufer mit einem Monat Frist kündigen (§ 96 Abs. 1 VVG). Kündigt einer von beiden, zahlt der Verkäufer den Beitrag (§ 96 Abs. 3 VVG). Prüf den Vertrag vor der Übernahme: Wert 1914 oder Wohnfläche, Elementarschutz und die Summen für Kosten und Mietausfall.

Häufige Fragen

Brauche ich als Mieter eine Wohngebäudeversicherung?
Nein, die schließt der Eigentümer ab. Er darf ihre Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, ausdrücklich auch den Schutz gegen Elementarschäden (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Für deine eigenen Sachen brauchst du eine Hausratversicherung.
Wer versichert das Gebäude bei einer Eigentumswohnung?
Die Eigentümergemeinschaft. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Du zahlst deinen Anteil über das Hausgeld. Ist der Versicherer wegen des Verhaltens eines einzelnen Eigentümers leistungsfrei, bleibt er den übrigen gegenüber zur Leistung verpflichtet (VGB A 10.1).
Verlangt die Bank bei einem Kredit eine Wohngebäudeversicherung?
Ob du sie nachweisen musst, steht in deinem Darlehensvertrag, denn das Haus ist die Sicherheit für den Kredit. Hat die Bank ihre Grundschuld beim Versicherer angemeldet, wird eine Kündigung von dir nur wirksam, wenn du einen Monat vor Vertragsende nachweist, dass die Grundschuld weg ist oder die Bank zustimmt. Ohne ausreichenden Grund darf sie die Zustimmung nicht verweigern (§§ 144, 148 VVG, VGB A 22).
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Eine seriöse Zahl gibt es nur für ein bestimmtes Haus, deshalb steht hier keine. Der Beitrag hängt von den versicherten Gefahren, Bauart und Dach, der Wohnfläche oder Versicherungssumme, der Nutzung und dem Standort ab (Verbraucherzentrale, Stand 10. August 2026). Rechnerisch ist er im Wert-1914-Tarif das Produkt aus Versicherungssumme, Beitragssatz und Anpassungsfaktor, dazu kommen 19 % Steuer. Den Beitragssatz legt dein Versicherer fest, den rechnest du oben mit den Zahlen aus deinem Versicherungsschein nach.
Kann ich kündigen, wenn der Beitrag steigt?
Nicht wegen des Anpassungsfaktors allein, denn mit ihm wächst auch dein Versicherungsschutz (VGB A 13.1.1.3). Ein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn der Versicherer die Prämie über eine Anpassungsklausel erhöht, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert: dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung (§ 40 Abs. 1 VVG). Ordentlich kündigst du zum Ende der Vertragslaufzeit mit der Frist aus deinem Vertrag, die zwischen einem und drei Monaten liegt (§ 11 Abs. 3 VVG). Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre, kannst du trotzdem zum Ende des dritten Jahres kündigen, mit drei Monaten Frist (§ 11 Abs. 4 VVG).
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
Dann darf der Versicherer die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG), etwa bei einer unbeaufsichtigt brennenden Kerze. Bei Vorsatz zahlt er gar nicht (§ 81 Abs. 1 VVG). Manche Tarife verzichten auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, teils bis zu einer Grenze. Darauf lohnt es sich beim Vergleich zu achten.
Ist eine Photovoltaikanlage mitversichert?
Nach den Musterbedingungen nicht: Photovoltaikanlagen mit Modulen, Wechselrichter und Verkabelung sind ausgeschlossen, ebenso ein damit verbundener Stromspeicher (VGB A 7.6.1). Ein Balkonkraftwerk zählt dagegen als Gebäudezubehör und ist versichert (VGB A 7.3). Ob dein Tarif die Dachanlage einschließt, steht in deinem Vertrag, sonst brauchst du eine eigene Photovoltaikversicherung. Was die Anlage bringt, rechnet der Photovoltaik-Rechner.
Was muss ich nach einem Schaden tun?
Den Schaden nach Möglichkeit abwenden und klein halten und Weisungen des Versicherers befolgen (§ 82 Abs. 1 und 2 VVG), bei einem Leitungswasserschaden also zuerst den Haupthahn schließen. Melde den Schaden sofort und mach Fotos, bevor du aufräumst. Verletzt du diese Pflicht grob fahrlässig, darf der Versicherer kürzen, bei Vorsatz ist er leistungsfrei (§ 82 Abs. 3 VVG).
Was gilt, wenn das Haus leer steht oder umgebaut wird?
Steht das Gebäude überwiegend leer, wird das Dach bei Bauarbeiten ganz oder teilweise abgenommen oder ziehen Gewerbe ein, kann das eine Gefahrerhöhung sein, die du melden musst (VGB A 21.1). Nicht genutzte Räume musst du regelmäßig kontrollieren und die Wasserleitungen absperren und entleeren, im Winter alle Räume heizen oder ebenfalls entleeren (VGB A 20.1.2 und A 20.1.3).
Bekomme ich den Neuwert auch, wenn ich nicht wieder aufbaue?
Nein. Den Teil der Entschädigung, der über den Zeitwert hinausgeht, bekommst du nur, wenn du sicherstellst, dass du das Haus innerhalb von drei Jahren in gleicher Art wiederherstellst. Ist das an der alten Stelle rechtlich unmöglich, genügt ein Neubau woanders in Deutschland (VGB A 17.6, § 93 VVG). Ohne Wiederaufbau bleibt es beim Zeitwert, dem Neuwert abzüglich der Abnutzung.

Quellen

  1. GDV: VGB 2022 Wert 1914 „Gleitender Neuwert Plus“, Stand Juni 2026: Gefahren, Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht, Beitrag und Anpassungsfaktor (A 1 bis A 23) gdv.de
  2. GDV: VGB 2022 Wohnflächenmodell, Stand Juni 2026: Beitrag nach Wohnfläche, Bauausgestaltung (A 13 bis A 17) gdv.de
  3. Destatis: Wiederherstellungswerte für 1913/14 erstellte Wohngebäude: Tabelle 61261-0012, Baupreisindex 1914 = 100 (abgerufen 7. Oktober 2026) genesis.destatis.de
  4. Destatis: Pressemitteilung Nr. 251 vom 10. Juli 2025: Baupreise für Wohngebäude Mai 2025: +3,2 % destatis.de
  5. GDV: Anpassungsfaktor steigt 2024 um 7,5 Prozent (13. Oktober 2023): Letzte Medieninformation des GDV zum Faktor gdv.de
  6. Allianz: Gebäudeversicherungswert 1914: Anpassungsfaktoren 2018 bis 2026 allianz.de
  7. GDV: Bundesregierung stellt Weichen für mehr Elementarschutz (28. September 2026): Versicherungsquote, Eckpunkte, Referentenentwurf im ersten Quartal 2027 gdv.de
  8. Verbraucherzentrale: Wohngebäudeversicherung: Wohnflächenmodell, Elementarschutz, Beitragsmerkmale (Stand 10. August 2026) verbraucherzentrale.de
  9. § 75 VVG: Unterversicherung gesetze-im-internet.de
  10. § 81 VVG: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gesetze-im-internet.de
  11. § 82 VVG: Abwendung und Minderung des Schadens gesetze-im-internet.de
  12. § 93 VVG: Wiederherstellungsklausel gesetze-im-internet.de
  13. § 40 VVG: Kündigung bei Prämienerhöhung gesetze-im-internet.de
  14. § 11 VVG: Verlängerung und Kündigung gesetze-im-internet.de
  15. §§ 95, 96 VVG: Übergang und Kündigung nach dem Verkauf gesetze-im-internet.de
  16. § 144 VVG: Kündigung bei angemeldetem Grundpfandrecht gesetze-im-internet.de
  17. § 2 BetrKV: Gebäudeversicherung als Betriebskosten gesetze-im-internet.de

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