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PKV ab 55: Grenzen und Höchstbeiträge 2026
Beträge im Monat, wenn nichts anderes dabeisteht.
| Wert | 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Neue Versicherungspflicht führt meist nicht mehr in die GKV ab | 55 Jahren | § 6 Abs. 3a SGB V |
| Sperre, wenn zuvor nicht gesetzlich versichert | 5 Jahre | § 6 Abs. 3a SGB V |
| davon versicherungsfrei, befreit oder selbstständig mindestens | 30 Monate | § 6 Abs. 3a SGB V |
| Versicherungspflichtgrenze im Jahr | 77.400 € | § 6 Abs. 6 SGB V |
| Familienversicherung: eigenes Einkommen höchstens (Minijob) | 565 € (603 €) | § 10 Abs. 1 SGB V |
| Gesetzlicher Zuschlag bis zum Jahr des 60. Geburtstags | 10 % | § 149 VAG |
| Zuschuss der Rentenversicherung, Anteil der gesetzlichen Rente | 8,75 % | § 106 Abs. 3 SGB VI |
| Höchstbeitrag Basistarif (bei Hilfebedürftigkeit) | 1.017,18 € (508,59 €) | § 152 VAG |
| Höchstbeitrag Standardtarif, Ehepaare zusammen (gemeinsames Einkommen bis 69.750 €) | 848,62 € / 1.272,93 € | § 257 Abs. 2a, § 403 SGB V |
| Höchstbeitrag Pflegepflichtversicherung nach fünf Jahren | 209,26 € | § 110 SGB XI |
Höchstbeiträge so, wie sie der PKV-Verband veröffentlicht, auf den Cent abgerundet. Die Einzelheiten des Standardtarifs stehen in den Bedingungen der Versicherer, Stand Juli 2026.
PKV-Beitrag als Rentner berechnen
Einen Beitrag schätzt der Rechner nicht, du trägst ihn aus deiner Beitragsrechnung ein. Das Krankentagegeld lässt du weg: Es endet nach den Musterbedingungen der Versicherer mit dem Bezug der Altersrente (§ 15 MB/KT).
- Zuschlag herausnehmenBis zum Jahr deines 60. Geburtstags steckt im Beitrag der gesetzliche Zuschlag von 10 %. Im Jahr danach fällt er weg, der Krankenversicherungsbeitrag sinkt um ein Elftel, rund 9,1 %.
- Steigerung fortschreibenKranken- und Pflegebeitrag steigen bis zum Rentenbeginn um den Satz, den du wählst. Standard sind 3,4 % im Jahr: So stark wuchsen die Beitragseinnahmen je Privatversicherten von 2006 bis 2026 im Schnitt, berechnet vom Wissenschaftlichen Institut der PKV.
- Entlastung abziehenHast du einen Beitragsentlastungstarif, sinkt der Beitrag ab Rentenbeginn um den vereinbarten Betrag, und der Beitrag für den Baustein endet.
- Zuschüsse tauschenDer Arbeitgeberzuschuss endet mit dem Job. Die Rentenversicherung zahlt 8,75 % deiner gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Zur Pflege gibt es nichts.
Eigenanteil als Rentner = Beitrag bei Rentenbeginn − Entlastung − 8,75 % der Rente
Heute 700 € Krankenversicherung und 60 € Pflegepflichtversicherung, das sind Beispielwerte und keine Marktpreise. Gehalt 6.500 € im Monat, gesetzliche Rente 1.500 €.
- Krankenversicherung heute
- 700,00 €
- darin gesetzlicher Zuschlag, fällt ab 61 weg
- −63,64 €
- Beitrag ohne Zuschlag
- 636,36 €
- Krankenversicherung mit 67, nach 11 Jahren mit je 3,4 %
- 919 €
- + Pflegepflichtversicherung, ebenso gestiegen
- 87 €
- = Beitrag mit 67
- 1.006 €
- Zuschuss der Rentenversicherung, 8,75 % von 1.500 €
- −131 €
- Eigenanteil als Rentner
- 875 €
Heute zahlt der Arbeitgeber 380,00 € dazu, dir bleiben 380,00 €. Als Rentner zahlst du rund 495 € mehr im Monat, im Jahr 5.936 €.
Wie viel an der Annahme hängt, zeigt die Tabelle. Auch ganz ohne Erhöhung zahlst du als Rentner 185 € mehr als heute: Der Arbeitgeberzuschuss fehlt, Rentenzuschuss und Wegfall des Zuschlags gleichen nur einen Teil davon aus.
| Steigerung pro Jahr | Beitrag mit 67 | Eigenanteil als Rentner | mehr als heute |
|---|---|---|---|
| 0 % | 696 € | 565 € | +185 € |
| 2 % | 866 € | 735 € | +355 € |
| 3,4 % (Standard) | 1.006 € | 875 € | +495 € |
| 5 % | 1.191 € | 1.060 € | +680 € |
Beispiel von oben: angestellt, heute 700 € Kranken- und 60 € Pflegeversicherung, gesetzliche Rente 1.500 €. Der Beitrag umfasst Kranken- und Pflegeversicherung.
Selbstständige zahlen schon heute den ganzen Beitrag. Mit denselben Zahlen sind das 760,00 €, als Rentner rund 875 €, also 115 € mehr. Den Zuschuss der Rentenversicherung gibt es aber nur auf eine gesetzliche Rente. Ohne sie bleibt es beim vollen Beitrag.
Zurück in die GKV ab 55: die Sperre nach § 6 Abs. 3a SGB V
Freiwillig zurückwechseln kannst du nicht. In die gesetzliche Kasse kommst du nur, wenn du versicherungspflichtig oder familienversichert wirst. Nach dem 55. Geburtstag hilft die Versicherungspflicht meist nicht mehr: Du bleibst versicherungsfrei, wenn beides zutrifft.
- Du warst in den fünf Jahren vor der neuen Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert.
- Mindestens die Hälfte dieser Zeit, also 30 Monate, warst du versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig. Als Ehe- oder Lebenspartner einer solchen Person erfüllst du diese Bedingung ebenfalls.
Schon ein Tag gesetzliche Versicherung in den fünf Jahren verhindert die Sperre, auch als Familienversicherter. So sieht es der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Bist du wegen deines Rentenalters oder mit voller Erwerbsminderungsrente aus dem Erwerbsleben ausgeschieden, prüfen die Krankenkassen die zweite Bedingung auf den Tag des Ausscheidens. Die Jahre danach ohne Job ändern dann nichts mehr (Fachkonferenz Beiträge beim GKV-Spitzenverband, Ergebnisniederschrift vom 20.03.2019).
| Weg zurück | vor dem 55. Geburtstag | ab 55 |
|---|---|---|
| Job mit Gehalt bis 77.400 € im Jahr | pflichtversichert, du bist zurück in der GKV | in der Regel versicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt dann den Zuschuss zur PKV (§ 257 Abs. 2 SGB V) |
| Arbeitslosengeld | pflichtversichert; warst du fünf Jahre nicht gesetzlich versichert, kannst du dich befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V) | in der Regel versicherungsfrei wie beim Job |
| Grundsicherungsgeld | du bleibst privat, wenn du zuletzt privat versichert warst (§ 5 Abs. 5a SGB V); das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zum halben Basistarif, 508,59 € (§ 26 SGB II) | ebenso |
| Familienversicherung | möglich | möglich, es gibt keine Altersgrenze |
| Krankenversicherung der Rentner | nur mit der 9/10-Regel | nur mit der 9/10-Regel |
„In der Regel versicherungsfrei" heißt: wenn die beiden Bedingungen oben zutreffen. Das Grundsicherungsgeld hieß bis Juni 2026 Bürgergeld.
Die Familienversicherung setzt voraus, dass dein Ehe- oder Lebenspartner Mitglied einer Krankenkasse ist und dein Gesamteinkommen 565 € im Monat nicht übersteigt, im Minijob 603 €. Hauptberuflich selbstständig darfst du nicht sein (§ 10 SGB V). Renten zählen mit dem Zahlbetrag, ohne den Teil aus Kindererziehungszeiten. Eine Altersrente als Teilrente, nur um unter die Grenze zu kommen, hilft nicht: Hättest du mit der vollen Rente zu viel und warst du zuletzt nicht gesetzlich versichert, bist du nicht familienversichert.
In die Krankenversicherung der Rentner kommst du nur, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert warst (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Ein Beispiel: Du hast mit 20 zu arbeiten begonnen und beantragst mit 67 die Rente. Dann zählt die Zeit ab dem Alter von 43,5, also 23,5 Jahre, und davon brauchst du 21,15 Jahre in der GKV. Privat versichert sein darfst du in dieser Zeit höchstens 2,35 Jahre, also rund zwei Jahre und vier Monate. Für jedes Kind werden drei Jahre angerechnet, mit zwei Kindern sind 8,35 Jahre privat möglich. Mehr dazu beim KVdR-Rechner.
Kündige die PKV erst, wenn die Krankenkasse dich aufgenommen hat. Das geht innerhalb von drei Monaten rückwirkend (§ 205 Abs. 2 VVG). Kommt die gesetzliche Versicherung doch nicht zustande und bestand dein Vertrag mindestens fünf Jahre, muss dich dein Versicherer zu den alten Bedingungen zurücknehmen (§ 5 Abs. 9 SGB V).
PKV-Beitrag im Alter senken: Tarifwechsel, Standardtarif, Basistarif
Ab 55 senkst du den Beitrag innerhalb der PKV. Meist ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer der erste Schritt. Standard- und Basistarif sind das Netz darunter, beide mit festem Höchstbeitrag.
| Weg | Was es bringt | Wer darf |
|---|---|---|
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | anderer Tarif mit gleichartigem Schutz, die Alterungsrückstellung wird angerechnet | alle, jederzeit (§ 204 VVG) |
| Selbstbehalt erhöhen, Leistungen abwählen | niedrigerer Beitrag, dafür zahlst du mehr selbst, etwa ohne Einbettzimmer | alle |
| Standardtarif | Leistungen ähnlich der GKV, höchstens 848,62 €, Ehepaare mit gemeinsamem Einkommen bis 69.750 € zusammen 1.272,93 € | Verträge von vor 2009 und zehn Jahre versichert; ab 65, sonst ab 55 oder mit gesetzlicher Rente bei Einkommen bis 69.750 € |
| Basistarif | Leistungen wie in der GKV, höchstens 1.017,18 €, bei Hilfebedürftigkeit 508,59 € | Verträge ab 2009 jederzeit, ältere ab 55, mit Rentenantrag, Pension oder bei Hilfebedürftigkeit |
| Beitragsentlastungstarif | fester Betrag weniger ab Rentenbeginn | wer bis zur Rente dafür einzahlt |
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Beim Tarifwechsel bleibst du bei deinem Versicherer. Du wechselst in einen Tarif mit gleichartigem Schutz und nimmst deine Rechte und die Alterungsrückstellung mit. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen: Dafür darf der Versicherer einen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen, beides vermeidest du, wenn du die Mehrleistung ausschließt. Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen Tarif mit Preisen nach Geschlecht.
Ab 60 muss dir der Versicherer die Suche erleichtern. Bei jeder Beitragserhöhung nennt er dir bis zu zehn Tarife mit gleichartigem Schutz, in denen du weniger zahlen würdest, jeweils mit dem neuen Beitrag. Dazu kommen Standard- und Basistarif mit Bedingungen und Preis (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnt sich im Alter selten. Aus Verträgen von vor 2009 nimmst du keine Rückstellung mit, aus neueren nur den Teil, der dem Basistarif entspricht. Der neue Versicherer prüft deine Gesundheit und rechnet mit deinem heutigen Alter. Mehr dazu in den Fragen beim PKV-Rechner.
Standardtarif
Den Standardtarif bekommt nur, wer schon vor 2009 privat voll versichert war und seitdem beim selben Versicherer ist. Du brauchst zehn Jahre Versicherungszeit und musst mindestens 65 sein. Ab 55 reicht es, wenn dein Gesamteinkommen 69.750 € im Jahr nicht übersteigt, vorher geht es mit gesetzlicher Rente und derselben Grenze. Der Beitrag ist auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % aus der Bemessungsgrenze gedeckelt, 2026 848,62 €. Ehepaare zahlen zusammen höchstens 1.272,93 €, wenn ihr gemeinsames Einkommen die Grenze nicht übersteigt. Je länger du privat versichert warst, desto niedriger fällt der Beitrag aus, weil deine Rückstellung angerechnet wird.
Die Leistungen orientieren sich an der GKV. Zahnersatz erstattet der Tarif zu 65 %, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zu 80 %, bis dein Eigenanteil im Jahr eine Grenze erreicht.
Basistarif
Jeder private Krankenversicherer mit Vollversicherungen muss den Basistarif anbieten, mit Leistungen, die mit der GKV vergleichbar sind. Er kostet höchstens den Höchstbeitrag der GKV, 2026 1.017,18 € (§ 152 Abs. 3 VAG). Bist du hilfebedürftig oder würdest es durch den Beitrag, halbiert er sich auf 508,59 €. Das Sozialamt oder Jobcenter prüft und bescheinigt das auf Antrag. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gibt es im Basistarif nicht (§ 203 Abs. 1 VVG). Du kannst Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 € wählen, bist daran aber drei Jahre gebunden.
Aus Verträgen ab 2009 wechselst du jederzeit in den Basistarif deines Versicherers, aus älteren ab 55, mit Rentenantrag, Pension oder bei Hilfebedürftigkeit. Deine Rückstellung nimmst du mit (§ 204 Abs. 1 VVG). In Standard- und Basistarif rechnen Ärzte nach niedrigeren Sätzen ab, die Kassenärztliche Vereinigung muss die Behandlung sicherstellen (§ 75 Abs. 3a SGB V).
Gesetzlicher Zuschlag und Beitragsentlastungstarif
Solange du jünger bist, zahlst du mehr ein, als du im Schnitt kostest. Das Plus geht in die Alterungsrückstellung, sie fängt die höheren Kosten im Alter auf, nicht aber steigende Preise im Gesundheitswesen (§ 146 VAG). Dazu kommt der gesetzliche Zuschlag.
Der Zuschlag von 10 % nach § 149 VAG
Ab dem Kalenderjahr nach deinem 21. Geburtstag zahlst du 10 % Zuschlag auf die Krankheitskostenversicherung, zuletzt im Jahr, in dem du 60 wirst. Auf Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung zahlst du ihn nicht. Das Geld geht direkt in deine Rückstellung. Bis 65 kommt ein Anteil an den Zinsen dazu, die der Versicherer über den Rechnungszins hinaus erwirtschaftet (§ 150 Abs. 1 und 2 VAG).
Ab 65 bezahlt dieses Geld Beitragserhöhungen ganz oder zum Teil. Was mit 80 übrig ist, senkt deinen Beitrag (§ 150 Abs. 3 VAG). Wie viel das bei dir ausmacht, weiß nur dein Versicherer, deshalb rechnet der Rechner es nicht ein.
Beitragsentlastungstarif
Mit einem Beitragsentlastungstarif senkst du den Beitrag im Alter selbst. Bis zum Rentenbeginn zahlst du dafür einen eigenen Beitrag, danach sinkt dein Beitrag um den vereinbarten Betrag. Als Angestellter bekommst du auf diesen Beitrag ebenfalls den Arbeitgeberzuschuss, solange du den Höchstzuschuss von 508,59 € nicht ausschöpfst. Je früher du einsteigst, desto länger zahlst du ein und desto kleiner ist der Monatsbeitrag für dieselbe Entlastung.
Sieht dein Vertrag zum Beispiel 150 € Entlastung ab 67 vor, sinkt der Eigenanteil aus dem Beispiel von rund 875 € auf 725 €. Was der Baustein bis dahin kostet, steht in deinem Angebot. Trag beides in den Rechner ein: Er zeigt, nach wie vielen Rentenjahren sich der Baustein bezahlt gemacht hat, ohne Zinsen und Steuer.
PKV als Rentner: Zuschuss der Rentenversicherung
Mit der Rente endet der Arbeitgeberzuschuss. Dafür zahlt die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI): die Hälfte aus allgemeinem Beitragssatz (14,6 %) und durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %), also 8,75 % deiner gesetzlichen Rente. Mehr als die Hälfte deines Krankenversicherungsbeitrags gibt es nicht.
| Gesetzliche Rente brutto | Zuschuss im Monat | voll ab einem Beitrag von |
|---|---|---|
| 1.000 € | 87,50 € | 175,00 € |
| 1.500 € | 131,25 € | 262,50 € |
| 2.000 € | 175,00 € | 350,00 € |
| 2.500 € | 218,75 € | 437,50 € |
Satz 2026. Liegt dein Krankenversicherungsbeitrag unter dem Wert in der letzten Spalte, bekommst du nur die Hälfte des Beitrags.
Zur Pflegepflichtversicherung gibt es keinen Zuschuss. Es zählt nur die gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente und Mieten bleiben außen vor. Beziehst du mehrere Renten, teilen sich die Träger den Zuschuss nach der Höhe der Renten. Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 14 EStG).
Die Rentenversicherung zahlt nur auf Antrag. Stellst du ihn bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es den Zuschuss von Anfang an, sonst erst ab dem Monat des Antrags (§ 108 Abs. 1 mit § 99 Abs. 1 SGB VI).
Häufige Fragen
Soll ich vor meinem 55. Geburtstag noch in die gesetzliche Kasse wechseln?
Lohnt sich die PKV im Alter überhaupt noch?
Wie stark steigen die Beiträge in der PKV?
Was passiert, wenn ich mir die PKV im Alter nicht mehr leisten kann?
Was kostet die Pflegepflichtversicherung als Rentner?
Kann ich die PKV-Beiträge als Rentner von der Steuer absetzen?
Gilt die Grenze ab 55 auch für Beamte?
Wie genau ist der Rechner?
Quellen
- § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit, Sperre ab 55 (Abs. 3a) gesetze-im-internet.de
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Wechsel von der PKV in die GKV nach dem 55. Lebensjahr: Kurzinformation vom 29.01.2020 bundestag.de
- § 10 SGB V: Familienversicherung, Teilrente gesetze-im-internet.de
- § 5 SGB V: Krankenversicherung der Rentner (Abs. 1 Nr. 11), Grundsicherungsgeld (Abs. 5a), Rückkehr zum alten Versicherer (Abs. 9) gesetze-im-internet.de
- §§ 149, 150 VAG: gesetzlicher Zuschlag und seine Verwendung im Alter gesetze-im-internet.de
- § 152 VAG: Basistarif, Höchstbeitrag, Halbierung gesetze-im-internet.de
- § 204 VVG: Tarifwechsel, Zugang zum Basistarif gesetze-im-internet.de
- § 6 VVG-InfoV: Hinweis auf günstigere Tarife ab 60 gesetze-im-internet.de
- PKV-Verband: Bedingungen des Standardtarifs: Zugang, Leistungen und Höchstbeitrag, Stand Juli 2026 pkv.de
- PKV-Serviceportal: Höchstbeiträge 2026: Basistarif, Standardtarif, Pflegepflichtversicherung privat-patienten.de
- § 106 SGB VI: Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung gesetze-im-internet.de
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen: Entwicklung 2006 bis 2026, Anpassung 2026 pkv.de
- PKV-Verband: Privatversichert in Anstellung: Arbeitgeberzuschuss, auch für Beitragsentlastungstarife pkv.de
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT): Ende mit dem Bezug der Altersrente, § 15 pkv.de
- § 32 SGB XII: Beiträge bei Grundsicherung im Alter gesetze-im-internet.de
- Rentenberater Helmut Göpfert: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen: Auslegung der Krankenkassen bei Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Ergebnisniederschrift vom 20.03.2019 sozialversicherung-kompetent.de