Wer darf 2026 in die PKV?
- Angestellte, deren regelmäßiges Jahresentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt: 2026 sind das 77.400 €, also 6.450 € im Monat (§ 6 SGB V).
- Hauptberuflich Selbstständige sind in der Regel versicherungsfrei und können wählen (§ 5 Abs. 5 SGB V).
- Beamte bekommen Beihilfe vom Dienstherrn und versichern privat nur den Rest.
- Studierende können sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung gilt für das ganze Studium und lässt sich nicht widerrufen (§ 8 SGB V).
Wie die Beiträge funktionieren
In der gesetzlichen Kasse zahlst du einen Anteil deines Einkommens: 14,6 % allgemeiner Beitrag plus Zusatzbeitrag, 2026 im Schnitt 2,9 %, zusammen 17,5 %. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Mehr als 1.017,19 € zahlt ein Angestellter also nicht, die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %.
In der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif. Deinen Beitrag kann hier niemand seriös schätzen, dafür brauchst du ein Angebot. Zur Orientierung: Der PKV-Verband erwartet für 2026 einen Durchschnittsbeitrag von rund 617 € im Monat über alle Versicherten.
Die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | Gesetzlich | Privat |
|---|---|---|
| Beitrag | Anteil vom Einkommen bis zur Grenze | nach Alter, Gesundheit und Tarif |
| Familie | Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei | jede Person mit eigenem Vertrag |
| Leistungen | gesetzlich festgelegt | laut Vertrag |
| Beitrag im Alter | nach der Rente und anderen Einnahmen | unabhängig vom Einkommen, kann steigen |
| Rückkehr | nicht nötig | ab 55 meist ausgeschlossen |
Die drei größten Fallstricke
Beiträge im Alter. Zum 1. Januar 2026 stiegen laut PKV-Verband für rund 60 % der Privatversicherten die Beiträge, im Schnitt um etwa 13 %. Über längere Zeit sieht es ausgeglichener aus: Von 2006 bis 2026 stiegen die Beitragseinnahmen je Versicherten nach einer Rechnung des PKV-eigenen Instituts im Schnitt um 3,4 % im Jahr, in der gesetzlichen Kasse um 3,9 %. Alterungsrückstellungen und ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % bis zum 60. Geburtstag sollen den Beitrag im Alter dämpfen (§ 149 VAG).
Familie. In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert, solange ihr Einkommen höchstens 565 € im Monat beträgt (§ 10 SGB V). In der PKV kostet jede Person einen eigenen Beitrag. Für Familien mit einem Verdiener wird das schnell teuer.
Kein Weg zurück ab 55. Wer nach dem 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtig würde, bleibt in der Regel versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Für wen lohnt sich was?
Die PKV passt am ehesten zu Beamten, weil die Beihilfe einen großen Teil trägt, und zu gut verdienenden, gesunden Menschen ohne Familienpläne, die den Beitrag auch im Alter sicher zahlen können. Die gesetzliche Kasse ist meist die bessere Wahl für Familien mit einem Verdiener, bei schwankendem Einkommen und bei Vorerkrankungen. Weil die Entscheidung so lange wirkt, lohnt sich vor dem Wechsel eine unabhängige Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Passende Rechner
- PKV-Rechner: Zugang, Arbeitgeberzuschuss, Beitrag aus deinem Angebot
- PKV oder GKV für Selbstständige: direkter Vergleich
- Krankenversicherung für Studierende: gesetzlich oder befreit
- Beihilfe-Rechner: für Beamte