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Pflegegrad-Rechner 2026

Bei der Begutachtung bewertet der Medizinische Dienst 64 Kriterien in sechs Lebensbereichen. Daraus werden bis zu 100 gewichtete Punkte: ab 27 gibt es Pflegegrad 2 und damit 347 € Pflegegeld im Monat, ab 47,5 Pflegegrad 3. Der Rechner geht alle Kriterien aus Anlage 1 zum Elften Sozialgesetzbuch durch und rechnet wie das Gutachten.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Pflegegrad-Rechner

Wähle bei jedem Punkt, was im Alltag am ehesten zutrifft. Gemeint ist, was die Person ohne die Hilfe anderer schafft. Hilfsmittel wie Brille oder Rollator zählen mit: Wer damit allein zurechtkommt, gilt als selbständig.

Modul 1: MobilitätGewicht 10 % · 5 Einzelpunkte · 5 von 10
Modul 2: Denken und VerständigungGewicht 15 % (mit Modul 3) · 6 Einzelpunkte · 7,5 von 15
Modul 3: Verhalten und psychische ProblemeGewicht 15 % (mit Modul 2) · 3 Einzelpunkte · 7,5 von 15

Wie oft braucht die Person deshalb Unterstützung? Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.

Modul 4: SelbstversorgungGewicht 40 % · 9 Einzelpunkte · 20 von 40

Nur dann zählen die Punkte 4.11 und 4.12.

Modul 5: Umgang mit Krankheit und TherapieGewicht 20 % · 1 Einzelpunkte · 5 von 20

Nur Maßnahmen, bei denen die Person Hilfe braucht und die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind.

Medikamente, Spritzen, Port, Absaugen, Einreibungen, Messungen, körpernahe Hilfsmittel (5.1 bis 5.7)

×
×
×

Zusammen 3 am Tag, 1 Einzelpunkte.

Verbände und Wunden, Stoma, Katheter, Therapie zu Hause (5.8 bis 5.11)

×
×
×

Zusammen 0 am Tag, 0 Einzelpunkte.

Zeitaufwendige Maßnahmen und Besuche (5.12 bis 5.15)

×
×
×
×
×
×
×
×

Zusammen 2 Punkte, daraus 0 Einzelpunkte.

Modul 6: Alltag und soziale KontakteGewicht 15 % · 5 Einzelpunkte · 7,5 von 15

Voraussichtlicher Pflegegrad

2

45 von 100 Punkten · noch 2,5 bis Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder bis 796 € für einen Pflegedienst. Entscheidend ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes, der Rechner gibt eine Einschätzung.

Pflegegeld
347 €
Pflegedienst bis
796 €
Entlastungsbetrag
131 €

Geplant ab 2027: Nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 sollen die Grenzen bei 15, 30, 50, 70 und 90 Punkten liegen. Danach wäre es Pflegegrad 2. Noch ist das kein Gesetz, ein schon anerkannter Pflegegrad soll bleiben.

Gewichtete Punkte je Modul

Mobilität5 von 10
Denken und Verständigung (Modul 2)7,5 von 15
Selbstversorgung20 von 40
Krankheit und Therapie5 von 20
Alltag und Kontakte7,5 von 15

Vor dem Gutachten · Schreib ein bis zwei Wochen lang auf, wobei die Person Hilfe braucht und wie oft, auch nachts. Beim Termin zählt, was regelmäßig vorkommt, nicht der beste Tag.

Diesen Rechner auf deiner Website einbinden

Kopier den Code an die Stelle deiner Seite, an der der Rechner stehen soll. Er läuft dann bei dir, kostenlos, ohne Werbung und ohne Statistik, und rechnet immer mit den aktuellen Werten. Der Link zu RechnerCheck unter dem Rechner muss drinbleiben. Alle Rechner zum Einbinden

Auf dieser Seite
  1. So entsteht der Pflegegrad
  2. Punktetabelle der Module
  3. Pflegegrade und Leistungen 2026
  4. Tipps für die Begutachtung
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

So entsteht der Pflegegrad

  1. EinzelpunkteJedes Kriterium bekommt 0 bis 3 Punkte, je nachdem wie selbständig die Person ist. Bei Verhalten zählt die Häufigkeit (bis 5 Punkte), Essen zählt dreifach, Trinken und Toilette doppelt (Anlage 1 zu § 15 SGB XI).
  2. Summe je ModulDie Einzelpunkte werden je Modul addiert und einer von fünf Stufen zugeordnet, von keiner bis schwerster Beeinträchtigung (Anlage 2).
  3. GewichtungJede Stufe hat feste gewichtete Punkte. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert (§ 15 Abs. 3).
  4. PflegegradDie gewichteten Punkte ergeben zusammen höchstens 100. Die Grenzen liegen bei 12,5, 27, 47,5, 70 und 90 Punkten.
Beispiel Seniorin mit Gehhilfe und beginnender Vergesslichkeit
Modul 1 Mobilität: 5 Einzelpunkte
5 Punkte
Modul 2 Denken und Verständigung: 6 Einzelpunkte
7,5
Modul 3 Verhalten: 3 Einzelpunkte, es zählt der höhere Wert aus 2 und 3
7,5
Modul 4 Selbstversorgung: 9 Einzelpunkte
20
Modul 5 Krankheit und Therapie: 1 Einzelpunkt
5
Modul 6 Alltag und Kontakte: 5 Einzelpunkte
7,5
Gesamtpunkte
45
Pflegegrad
2

Zu Pflegegrad 3 fehlen 2,5 Punkte. Dafür reicht schon ein Einzelpunkt mehr in der Mobilität oder bei Krankheit und Therapie. In der Selbstversorgung, die am schwersten wiegt, wären es 10 Einzelpunkte mehr, weil ihre Punktbereiche breit sind.

Punktetabelle: so werden die Module gewichtet

ModulGewichtkeinegeringeerheblicheschwereschwerste
1 Mobilität10 %0 bis 10 Punkte2 bis 32,5 Punkte4 bis 55 Punkte6 bis 97,5 Punkte10 bis 1510 Punkte
2 Denken und Verständigung15 %0 bis 10 Punkte2 bis 53,75 Punkte6 bis 107,5 Punkte11 bis 1611,25 Punkte17 bis 3315 Punkte
3 Verhaltenmit 200 Punkte1 bis 23,75 Punkte3 bis 47,5 Punkte5 bis 611,25 Punkte7 bis 6515 Punkte
4 Selbstversorgung40 %0 bis 20 Punkte3 bis 710 Punkte8 bis 1820 Punkte19 bis 3630 Punkte37 bis 5440 Punkte
5 Krankheit und Therapie20 %00 Punkte15 Punkte2 bis 310 Punkte4 bis 515 Punkte6 bis 1520 Punkte
6 Alltag und Kontakte15 %00 Punkte1 bis 33,75 Punkte4 bis 67,5 Punkte7 bis 1111,25 Punkte12 bis 1815 Punkte

Summe der Einzelpunkte im Modul und die gewichteten Punkte dafür (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Von Modul 2 und 3 zählt der höhere Wert.

In Modul 5 werden Maßnahmen wie Medikamentengabe, Spritzen oder Messungen zusammengezählt und auf einen Tag umgerechnet, wöchentliche durch 7, monatliche durch 30. Ab einmal täglich gibt es einen Einzelpunkt, über dreimal täglich zwei, über achtmal drei. Arztbesuche zählen je Woche 4,3 Punkte und je Monat einen; zusammen mit zeitaufwendigen Maßnahmen und längeren Therapiebesuchen ergeben sie bis zu 6 Einzelpunkte.

Pflegegrade und Leistungen 2026

PflegegradGesamtpunktePflegegeldPflegedienst bis
112,5 bis unter 27––
227 bis unter 47,5347 €796 €
347,5 bis unter 70599 €1.497 €
470 bis unter 90800 €1.859 €
5ab 90990 €2.299 €

Beträge im Monat nach § 37 und § 36 SGB XI. Dazu kommt ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b).

Geplant ab 2027: neue Punktgrenzen Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Danach sollen ab 2027 für Erwachsene die Grenzen 15, 30, 50, 70 und 90 Punkte gelten, Pflegegrad 1, 2 und 3 werden also schwerer zu erreichen. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten. Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll entfallen. Noch ist das kein Gesetz, der Bundestag muss es erst beschließen. Der Rechner zeigt unter dem Ergebnis, welcher Pflegegrad sich nach den geplanten Grenzen ergäbe.

Tipps für die Begutachtung

  • Pflegetagebuch: ein bis zwei Wochen lang aufschreiben, wobei geholfen wird, wie oft und wie lange, auch nachts.
  • Nicht den besten Tag zeigen: Viele Menschen strengen sich beim Termin besonders an. Es zählt, was regelmäßig vorkommt.
  • Unterlagen bereitlegen: Medikamentenplan, Arzt- und Klinikberichte, Hilfsmittel.
  • Dabei sein: Beim Termin sollte jemand dabei sein, der die Pflege im Alltag kennt.
  • Gutachten prüfen: Es liegt dem Bescheid bei, außer du hast der Zusendung widersprochen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Was der Rechner nicht abbildet Kinder werden mit gleichaltrigen Kindern verglichen, für Kinder bis 18 Monate gelten eigene Kriterien (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI). In besonderen Bedarfslagen, die der Medizinische Dienst Bund in seinen Richtlinien festlegt, gibt es Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Module 7 und 8 zu außerhäuslichen Aktivitäten und Haushalt werden erhoben, zählen aber nicht für den Pflegegrad.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 2?
Mindestens 27 von 100 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, 347 € im Monat.
Welches Modul zählt am meisten?
Die Selbstversorgung mit 40 %: Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilette. Danach kommt der Umgang mit Krankheit und Therapie mit 20 %. Mobilität zählt nur 10 %, Denken und Verhalten zusammen 15 %, Alltag und Kontakte 15 % (§ 15 Abs. 2 SGB XI).
Wie wird Demenz beim Pflegegrad berücksichtigt?
Über die Module 2 (Denken und Verständigung) und 3 (Verhalten), von denen der höhere Wert zählt, und über Modul 6 (Alltag). Zusammen bringen sie höchstens 30 Punkte, das reicht für Pflegegrad 2. Dazu kommt die Selbstversorgung: Wer sich zwar körperlich allein waschen und anziehen könnte, aber dazu angeleitet oder beaufsichtigt werden muss, gilt dort nicht als selbständig. So erreichen auch Menschen mit Demenz ohne körperliche Einschränkungen Pflegegrad 3 oder mehr.
Was bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für Alltagshilfen, dazu Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung und Pflegeberatung. Die Beträge für alle Pflegegrade zeigt der Pflegegeld-Rechner.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden. Liegt die Verzögerung bei ihr, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche (§ 18c SGB XI). Die Leistungen gibt es ab dem Antrag, kommt der Antrag erst in einem späteren Monat, ab dem Beginn dieses Monats (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) und das Gutachten anfordern, falls es dem Bescheid nicht beiliegt. Vergleiche die Punkte darin mit deiner eigenen Einschätzung: Wo der Gutachter weniger gesehen hat, lohnt eine Begründung mit Pflegetagebuch und Arztberichten. Verschlechtert sich der Zustand später, stellst du einen Antrag auf Höherstufung.
Ändern sich die Pflegegrade 2027?
Geplant ist es. Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz, das das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, sollen ab 2027 für Erwachsene die Grenzen 15, 30, 50, 70 und 90 Punkte gelten statt 12,5, 27, 47,5, 70 und 90. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten. Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll entfallen. Noch muss der Bundestag das Gesetz beschließen, der Rechner zeigt beide Ergebnisse.
Gilt der Rechner auch für Kinder?
Nur eingeschränkt. Bei Kindern vergleicht der Gutachter mit gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung, für Kinder bis 18 Monate gibt es eigene Kriterien, und sie werden eine Stufe höher eingestuft (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI). Der Rechner bildet die Begutachtung von Erwachsenen ab.

Quellen

  1. § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit: Module, Gewichtung, Punktgrenzen; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. Anlage 1 zu § 15 SGB XI: Einzelpunkte aller 64 Kriterien gesetze-im-internet.de
  3. Anlage 2 zu § 15 SGB XI: Punktbereiche und gewichtete Punkte gesetze-im-internet.de
  4. § 37 SGB XI: Pflegegeld: Beträge je Pflegegrad gesetze-im-internet.de
  5. § 36 SGB XI: Pflegesachleistung: Höchstbeträge für den Pflegedienst gesetze-im-internet.de
  6. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, auch bei Pflegegrad 1 gesetze-im-internet.de
  7. § 18c SGB XI: Fristen: Bescheid und Zahlung bei Verzögerung gesetze-im-internet.de
  8. § 84 SGG: Widerspruch: innerhalb eines Monats gesetze-im-internet.de
  9. Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz: Pressemitteilung vom 30. September 2026, Bestandsschutz für eingestufte Personen bundesgesundheitsministerium.de
  10. Übersicht zum Pflegeneuordnungsgesetz: portal-sozialpolitik.de, Stand Kabinettsbeschluss: Punktgrenzen ab 2027, Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1; geprüft am 9. Oktober 2026 portal-sozialpolitik.de

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