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So entsteht der Pflegegrad
- EinzelpunkteJedes Kriterium bekommt 0 bis 3 Punkte, je nachdem wie selbständig die Person ist. Bei Verhalten zählt die Häufigkeit (bis 5 Punkte), Essen zählt dreifach, Trinken und Toilette doppelt (Anlage 1 zu § 15 SGB XI).
- Summe je ModulDie Einzelpunkte werden je Modul addiert und einer von fünf Stufen zugeordnet, von keiner bis schwerster Beeinträchtigung (Anlage 2).
- GewichtungJede Stufe hat feste gewichtete Punkte. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert (§ 15 Abs. 3).
- PflegegradDie gewichteten Punkte ergeben zusammen höchstens 100. Die Grenzen liegen bei 12,5, 27, 47,5, 70 und 90 Punkten.
- Modul 1 Mobilität: 5 Einzelpunkte
- 5 Punkte
- Modul 2 Denken und Verständigung: 6 Einzelpunkte
- 7,5
- Modul 3 Verhalten: 3 Einzelpunkte, es zählt der höhere Wert aus 2 und 3
- 7,5
- Modul 4 Selbstversorgung: 9 Einzelpunkte
- 20
- Modul 5 Krankheit und Therapie: 1 Einzelpunkt
- 5
- Modul 6 Alltag und Kontakte: 5 Einzelpunkte
- 7,5
- Gesamtpunkte
- 45
- Pflegegrad
- 2
Zu Pflegegrad 3 fehlen 2,5 Punkte. Dafür reicht schon ein Einzelpunkt mehr in der Mobilität oder bei Krankheit und Therapie. In der Selbstversorgung, die am schwersten wiegt, wären es 10 Einzelpunkte mehr, weil ihre Punktbereiche breit sind.
Punktetabelle: so werden die Module gewichtet
| Modul | Gewicht | keine | geringe | erhebliche | schwere | schwerste |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | 10 % | 0 bis 10 Punkte | 2 bis 32,5 Punkte | 4 bis 55 Punkte | 6 bis 97,5 Punkte | 10 bis 1510 Punkte |
| 2 Denken und Verständigung | 15 % | 0 bis 10 Punkte | 2 bis 53,75 Punkte | 6 bis 107,5 Punkte | 11 bis 1611,25 Punkte | 17 bis 3315 Punkte |
| 3 Verhalten | mit 2 | 00 Punkte | 1 bis 23,75 Punkte | 3 bis 47,5 Punkte | 5 bis 611,25 Punkte | 7 bis 6515 Punkte |
| 4 Selbstversorgung | 40 % | 0 bis 20 Punkte | 3 bis 710 Punkte | 8 bis 1820 Punkte | 19 bis 3630 Punkte | 37 bis 5440 Punkte |
| 5 Krankheit und Therapie | 20 % | 00 Punkte | 15 Punkte | 2 bis 310 Punkte | 4 bis 515 Punkte | 6 bis 1520 Punkte |
| 6 Alltag und Kontakte | 15 % | 00 Punkte | 1 bis 33,75 Punkte | 4 bis 67,5 Punkte | 7 bis 1111,25 Punkte | 12 bis 1815 Punkte |
Summe der Einzelpunkte im Modul und die gewichteten Punkte dafür (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Von Modul 2 und 3 zählt der höhere Wert.
In Modul 5 werden Maßnahmen wie Medikamentengabe, Spritzen oder Messungen zusammengezählt und auf einen Tag umgerechnet, wöchentliche durch 7, monatliche durch 30. Ab einmal täglich gibt es einen Einzelpunkt, über dreimal täglich zwei, über achtmal drei. Arztbesuche zählen je Woche 4,3 Punkte und je Monat einen; zusammen mit zeitaufwendigen Maßnahmen und längeren Therapiebesuchen ergeben sie bis zu 6 Einzelpunkte.
Pflegegrade und Leistungen 2026
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Pflegegeld | Pflegedienst bis |
|---|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | – | – |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | 347 € | 796 € |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 70 bis unter 90 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | ab 90 | 990 € | 2.299 € |
Beträge im Monat nach § 37 und § 36 SGB XI. Dazu kommt ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b).
Tipps für die Begutachtung
- Pflegetagebuch: ein bis zwei Wochen lang aufschreiben, wobei geholfen wird, wie oft und wie lange, auch nachts.
- Nicht den besten Tag zeigen: Viele Menschen strengen sich beim Termin besonders an. Es zählt, was regelmäßig vorkommt.
- Unterlagen bereitlegen: Medikamentenplan, Arzt- und Klinikberichte, Hilfsmittel.
- Dabei sein: Beim Termin sollte jemand dabei sein, der die Pflege im Alltag kennt.
- Gutachten prüfen: Es liegt dem Bescheid bei, außer du hast der Zusendung widersprochen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Häufige Fragen
Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 2?
Welches Modul zählt am meisten?
Wie wird Demenz beim Pflegegrad berücksichtigt?
Was bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Ändern sich die Pflegegrade 2027?
Gilt der Rechner auch für Kinder?
Quellen
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit: Module, Gewichtung, Punktgrenzen; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI: Einzelpunkte aller 64 Kriterien gesetze-im-internet.de
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI: Punktbereiche und gewichtete Punkte gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI: Pflegegeld: Beträge je Pflegegrad gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung: Höchstbeträge für den Pflegedienst gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, auch bei Pflegegrad 1 gesetze-im-internet.de
- § 18c SGB XI: Fristen: Bescheid und Zahlung bei Verzögerung gesetze-im-internet.de
- § 84 SGG: Widerspruch: innerhalb eines Monats gesetze-im-internet.de
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz: Pressemitteilung vom 30. September 2026, Bestandsschutz für eingestufte Personen bundesgesundheitsministerium.de
- Übersicht zum Pflegeneuordnungsgesetz: portal-sozialpolitik.de, Stand Kabinettsbeschluss: Punktgrenzen ab 2027, Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1; geprüft am 9. Oktober 2026 portal-sozialpolitik.de
Passende Rechner
- Pflegegeld Leistungen je Pflegegrad und Rentenpunkte für Pflegende
- Pflegelücke Was im Heim oder mit Pflegedienst selbst zu zahlen bleibt
- Elternunterhalt Wann Kinder für die Pflege der Eltern zahlen
- Pflege-Pauschbetrag Steuervorteil für pflegende Angehörige
- Verhinderungspflege Was die Kasse für die Vertretung zahlt