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Heizungsförderung-Rechner 2026

Für eine neue Wärmepumpe, Holz- oder Pelletheizung oder einen Anschluss an ein Wärmenetz zahlt die KfW 30 % der Kosten als Zuschuss. Wer selbst im Haus wohnt, bekommt Boni dazu, zusammen höchstens 70 %, bei kleinem Einkommen 80 %. Angerechnet werden höchstens 28.000 € für die erste Wohnung. Ölheizung raus, Wärmepumpe für 32.000 € rein, Familie mit einem Kind und 45.000 € zu versteuerndem Einkommen: 19.600 € bei Antrag bis 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Februar 2027 sind es 19.075 €, und sobald es für Wärmepumpen ohne EU-Herkunft nur noch 15 % Grundförderung gibt (spätestens ab April 2027), 15.532,50 €.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Heizungsförderung-Rechner

Zuschuss der KfW

19.600 €

70 % von 28.000 € · Antrag im Oktober 2026

Für deine Wärmepumpe rechnet die KfW 28.000 € an (von 32.000 €). Darauf gibt es 30 % Grundförderung, 16 % Klimabonus und 30 % Einkommensbonus: 19.600 €. Zusammen wären das 76 %, die Obergrenze liegt bei 70 %. Bei Antrag ab 01.02.2027 wären es 19.075 € oder, falls dann schon die Regel ab dem 1. Quartal 2027 greift, 15.532,50 €.

Fördersatz
70 %
Eigenanteil
12.400 €
Steuerbonus § 35c
6.400 €

So rechnet die KfW

Kosten der neuen Heizung32.000 €
Höchstbetrag bei Antrag im Oktober 202628.000 €
Angerechnete Kosten28.000 €
Grundförderung 30 %8.400 €
Klimabonus16 %
Einkommensbonus: Durchschnitt 45.000 € minus 10.000 € für das Kind30 %
Obergrenze 70 %: Boni gekürzt von 46 % auf40 %
Boni 40 % auf 28.000 €11.200 €
Dein Zuschuss, 70 %19.600 €
Eigenanteil12.400 €

Für Wärmepumpen kann die neue Regel schon im Januar 2027 gelten: Das 1. Quartal beginnt am 01.01.2027, der Starttag ist nicht bekannt. Bis 31.12.2026 eingegangene Anträge bekommen 30 % Grundförderung.

Zuschuss nach Antragsmonat

Zuschuss je Antragszeitraum bei gleichem Einkommen
AntragHöchstbetrag 1. WohnungKlimabonusZuschussneue Regel
bis Dezember 202628.000 €16 %19.600 €–
Januar 202728.000 €16 %19.600 €17.080 €
Februar bis März 202727.250 €12 %19.075 €15.532,50 €
April bis Juli 202727.250 €12 %19.075 €15.532,50 €
August 2027 bis Januar 202826.500 €8 %18.020 €14.045 €
Februar bis Juli 202825.750 €4 %16.480 €12.617,50 €
August 2028 bis Januar 202925.000 €0 %15.000 €11.250 €

Mit deinem Einkommen von oben, auch wenn für spätere Antragsjahre andere Steuerbescheide zählen. Fett: dein Antragsmonat. Neue Regel: falls beim Antragseingang schon die Regel ab dem 1. Quartal 2027 gilt, für eine Wärmepumpe ohne EU-Herkunft (15 % statt 30 % Grundförderung).

Zuschuss oder Steuerbonus § 35c

Jahr der Fertigstellung: 7 % von 32.000 €2.240 €
Folgejahr: 7 % von 32.000 €2.240 €
Drittes Jahr: 6 % von 32.000 €1.920 €
Steuerbonus zusammen6.400 €
KfW-Zuschuss19.600 €

Rechnerisch bringt der Zuschuss 13.200 € mehr als der Steuerbonus, und er kommt nach Abschluss auf einmal.

Beides zusammen geht für dieselbe Heizung nicht (§ 35c Abs. 3 EStG). Steuerlast: Einkommensteuer nach Tarif 2026 auf 45.000 € im Splittingtarif, 4.398 € je Jahr, ohne Soli und Kirchensteuer und ohne andere Steuerermäßigungen. Ein Rechenvergleich, keine Steuerberatung.

Erst Vertrag, dann Antrag · Lass dir vom Fachbetrieb oder einem Energieberater die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen und schließ den Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage. Danach stellst du den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Für den Rest gibt es den Ergänzungskredit der KfW, bis 120.000 € je Wohnung, für dich als Nr. 358 mit Zinsvorteil.

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Auf dieser Seite
  1. Förderung berechnen
  2. Einkommensbonus
  3. Änderungen 2027
  4. Antrag und Vertrag
  5. Mehrfamilienhaus und WEG
  6. Steuerbonus § 35c
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Förderung für die Wärmepumpe berechnen

Beispiel Wärmepumpe statt Ölheizung, Antrag bis 31. Dezember 2026
Kosten der Wärmepumpe mit Einbau, brutto
32.000 €
angerechnet bis zum Höchstbetrag
28.000 €
30 % Grundförderung
8.400 €
+ 16 % Klimabonus für den Tausch der Ölheizung
4.480 €
+ 30 % Einkommensbonus: 45.000 € minus 10.000 € für das Kind
8.400 €
− Kürzung von 76 % auf die Obergrenze von 70 %
1.680 €
= Zuschuss, 70 % von 28.000 €
19.600 €

Selbst zahlst du 12.400 €. Ohne Kind zählte das volle Einkommen von 45.000 €, dann gäbe es 10 % Einkommensbonus, zusammen 56 %: 15.680 €.

Der Zuschuss ist ein Prozentsatz der förderfähigen Kosten bis zum Höchstbetrag. Förderfähig sind die Bruttokosten für Gerät, Einbau, Inbetriebnahme und Einregulierung, den hydraulischen Abgleich, nötige Arbeiten wie Fundament oder Transport sowie Fachplanung und Baubegleitung (Nr. 8.2 BEG EM, Infoblatt der KfW Nr. 4). Gefördert wird ab 300 €. Der Fördersatz setzt sich so zusammen:

  • Grundförderung: 30 % für alle Eigentümer, auch für Vermieter.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, egal wie alt, oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die beim Antrag mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Die alte Heizung muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden, und danach darf keine fossile Heizung mehr die Wohnung versorgen (Nr. 8.4.4).
  • Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, nur für Selbstnutzer (Nr. 8.4.5).

Zusammen gibt es höchstens 70 % der angerechneten Kosten, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 % (Nr. 8.4.1). Den Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag der Fassung von 2023 gibt es für Anträge seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr, und den Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt es für Heizungen nicht (Nr. 8.4.2). Ein Beispiel der KfW: Pelletheizung für 35.000 € statt einer Gasheizung, die erst 10 Jahre läuft, 47.000 € Einkommen. Angerechnet werden 28.000 €, ohne Klimabonus bleiben 40 %: 11.200 €.

Einkommensbonus: welches Einkommen zählt

Es zählt das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Brutto. Nur bei Rentnern ohne Steuererklärung rechnet die KfW mit den Bruttorenten. Die KfW nimmt den Durchschnitt aus dem dritten und zweiten Jahr vor dem Antrag: für Anträge im Jahr 2026 die Jahre 2023 und 2024, für Anträge im Jahr 2027 die Jahre 2024 und 2025 (Nr. 3 y BEG EM). Mit dabei sind alle Eigentümer, die mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gemeldet sind, und ihre Partner, ob verheiratet oder nicht; Minderjährige zählen nicht mit. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer bleiben draußen, weil die KfW § 2 Abs. 5a EStG nicht anwendet (Merkblatt 458).

Zu versteuerndes Haushaltseinkommenohne Kind unter 18mit Kind unter 18
bis 30.000 €Bonus 40 %, gesamt bis 80 %Bonus 40 %, gesamt bis 80 %
30.001 € bis 40.000 €Bonus 30 %, gesamt bis 70 %Bonus 40 %, gesamt bis 80 %
40.001 € bis 50.000 €Bonus 10 %, gesamt bis 70 %Bonus 30 %, gesamt bis 70 %
50.001 € bis 60.000 €kein BonusBonus 10 %, gesamt bis 70 %
über 60.000 €kein Bonuskein Bonus

Einkommensbonus und Obergrenze des gesamten Fördersatzes. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 in der Wohnung, zählt das Einkommen einmalig 10.000 € niedriger, egal wie viele Kinder (Nr. 8.4.5 BEG EM, Merkblatt 458).

Die Steuerbescheide lädst du erst mit den Nachweisen nach dem Einbau hoch; Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbescheide nimmt die KfW nicht an. Rentner ohne Steuererklärung reichen die Rentenbezugsmitteilungen beider Jahre und eine Selbsterklärung ein. Liegt ein Bescheid beim Antrag noch nicht vor, schätzt du das Einkommen; liegt es später doch über der Grenze, zahlt die KfW den Bonus nicht aus. Wer den Einkommensbonus nach den Regeln seit Juli 2026 beantragt, kann sich laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 identifizieren und die Nachweise einreichen; ausgezahlt wird erst danach. Warst du mit einem früheren Partner gemeinsam veranlagt, der nicht mehr im Haushalt lebt, zählt das gemeinsame Einkommen zur Hälfte (kfw.de/458).

Was sich ab Februar 2027 ändert

Für die Höhe zählt der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht (Nr. 9.2.1 BEG EM). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohnung zu jedem 1. Februar und 1. August um 750 €. Der Klimabonus sinkt im selben Takt um je 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028 (Nr. 8.3.1 und 8.4.4).

AntragHöchstbetrag 1. WohnungKlimabonusZuschuss im BeispielWärmepumpe ohne EU-Herkunft
bis Dezember 202628.000 €16 %19.600 €–
Januar 202728.000 €16 %19.600 €17.080 €
Februar bis März 202727.250 €12 %19.075 €15.532,50 €
April bis Juli 202727.250 €12 %19.075 €15.532,50 €
August 2027 bis Januar 202826.500 €8 %18.020 €14.045 €
Februar bis Juli 202825.750 €4 %16.480 €12.617,50 €
August 2028 bis Januar 202925.000 €0 %15.000 €11.250 €

Beispiel von oben bei gleichem Einkommen. Letzte Spalte: Wärmepumpe ohne EU-Herkunft, sobald die Regel ab dem 1. Quartal 2027 gilt, spätestens ab April 2027. Danach sinkt der Höchstbetrag weiter bis 22.000 € für Anträge ab dem 1. August 2030; die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2030.

Wärmepumpen ab dem 1. Quartal 2027

Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung „ab dem ersten Quartal 2027“ auf 15 % (Nr. 8.4.1 c). Dazu kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 %, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat (Nr. 8.4.6); nach dem Infoblatt der KfW sollen auch assoziierte Märkte zählen. Mit einer Wärmepumpe aus der EU bleibt es also bei 30 %. Anträge, die 2026 eingehen, bekommen sicher 30 %.

Starttag noch offen Einen Tag nennt weder die Richtlinie noch die KfW. Laut Infoblatt der KfW werden die Regeln zur Herkunft noch erarbeitet und sollen im Laufe des 1. Quartals 2027 kommen. Für Anträge von Januar bis März 2027 zeigt der Rechner deshalb beide Fälle, ab April 2027 rechnet er mit der neuen Regel.

Bestehende erneuerbare Heizung oder Fernwärme

Ebenfalls ab dem 1. Quartal 2027 fördert die KfW keine neue Heizung mehr, wenn das Haus schon von einer Wärmepumpe, Biomasse-, Solarthermie- oder Brennstoffzellenheizung versorgt wird, die ab 2008 in Betrieb ging, oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz angeschlossen ist (Nr. 5.3 BEG EM). Wird eine solche Anlage von vor 2008 ersetzt, zählen pauschal 25 % der Kosten (Nr. 8.3.3). Wer in einer Hybridheizung den Gas- oder Ölkessel ersetzt, bekommt weiter die volle Förderung (Infoblatt der KfW).

Die digitale Schnittstelle neuer Wärmepumpen muss ab dem 1. Juli 2027 dem Code of Conduct der EU-Kommission entsprechen, etwa mit EEBUS. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan. Biomasseheizungen dürfen ab dem 1. Oktober 2027 höchstens 2,5 Milligramm Staub je Kubikmeter ausstoßen (Anlage zur Richtlinie, Nr. 3.3.3, 3.4.3 und 3.4.4).

Antrag: Bestätigung, Vertrag mit Bedingung, dann bauen

  1. Bestätigung zum Antrag (BzA): Ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste stellt sie mit den geplanten Kosten aus und bestätigt die technischen Mindestanforderungen. Du bekommst eine 15-stellige BzA-ID.
  2. Vertrag mit Bedingung: Den Liefer- oder Leistungsvertrag schließt du mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage. Er nennt das voraussichtliche Datum der Umsetzung. Musterformulierungen stehen auf kfw.de/458.
  3. Antrag: im Kundenportal „Meine KfW“ mit BzA und Vertrag, bevor die Arbeiten beginnen. Im Einfamilienhaus stellt ihn der Eigentümer selbst, Vollmachten sind nur in der WEG erlaubt.
  4. Umsetzen: Nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit.
  5. Nachweis und Auszahlung: Fachbetrieb oder Energieberater bestätigen die Ausführung (Bestätigung nach Durchführung, BnD). Rechnungen und Nachweise lädst du binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung hoch; bezahlt wird unbar. Die KfW zahlt meist zur Mitte oder zum Ende eines Monats aus.
Ohne Bedingung keine Förderung Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt schon als Beginn des Vorhabens, ebenso der Start der Arbeiten vor Ort. Beides vor dem Antrag schließt die Förderung aus (Merkblatt 458), und eine Bedingung, die erst nachträglich in den Vertrag kommt, zählt nicht (kfw.de/458). Planung und Beratung vorab sind erlaubt (Nr. 9.2.1 BEG EM).

Den Rest kannst du mit dem Ergänzungskredit der KfW finanzieren, bis 120.000 € je Wohnung. Selbstnutzer im Einfamilienhaus oder mit einer Heizung nur für die eigene Eigentumswohnung, mit bis zu 90.000 € Haushaltseinkommen, bekommen Kredit Nr. 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil, alle anderen Nr. 359. Beantragt wird bei der Bank, binnen 12 Monaten nach der Zuschusszusage und bevor der Zuschuss ausgezahlt ist (kfw.de/358).

Mehrfamilienhaus, Einliegerwohnung und WEG

Der Höchstbetrag gilt für das ganze Gebäude: 28.000 € für die erste Wohnung, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Er verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen. Bekommt nur ein Teil der Wohnungen eine neue Heizung, etwa eine Etagenheizung, zählt nur deren Anteil (Nr. 8.3.1 BEG EM). Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist ein Haus mit zwei Wohnungen.

WohnungenHöchstbetrag bis 31.01.2027je Wohnungab 01.02.2027
128.000 €28.000 €27.250 €
243.000 €21.500 €42.250 €
358.000 €19.333,33 €57.250 €
6103.000 €17.166,67 €102.250 €
7111.000 €15.857,14 €110.250 €
10135.000 €13.500 €134.250 €

Im Mehrfamilienhaus stellt der Eigentümer den Basisantrag mit der Grundförderung für alle Wohnungen, in der WEG die Verwaltung. Wer selbst in einer der Wohnungen lebt, holt Klima- und Einkommensbonus mit einem Zusatzantrag, spätestens 6 Monate nach der Zusage des Basisantrags. Die Boni gibt es für eine selbst genutzte Wohnung, vermietete Wohnungen bekommen nur die Grundförderung. Für den Zusatzantrag gelten die Fördersätze des Merkblatts, das beim Eingang des Basisantrags galt.

Beispiel der KfW Haus mit Einliegerwohnung, Ölheizung raus
Kosten für Sole-Wasser-Wärmepumpe und Solarthermie mit Planung
41.000 €
Höchstbetrag für zwei Wohnungen
43.000 €
30 % Grundförderung auf 41.000 € (Basisantrag)
12.300 €
+ 16 % Klimabonus auf die Hälfte, 20.500 €, für die selbst genutzte Wohnung
3.280 €
= Zuschuss
15.580 €

Einen Einkommensbonus setzt das Beispiel nicht an. Selbst zahlen die Eigentümer 25.420 €.

In der WEG rechnet der Zusatzantrag mit dem Miteigentumsanteil an den angerechneten Kosten, höchstens mit dem Höchstbetrag je Wohnung. Das Beispiel der KfW: WEG mit sieben Wohnungen, zentrale Wärmepumpe für 140.000 € statt einer 25 Jahre alten Gasheizung. Angerechnet werden 111.000 €, die WEG bekommt 30 % Grundförderung: 33.300 €. Je Wohnung zählen höchstens 15.857,14 €.

Selbst genutztMiteigentumEinkommenBoniangerechnetZusatzantrag
Wohnung 115 %50.000 €16 % + 10 % = 26 %15.857,14 €4.122,86 €
Wohnung 315 %50.000 €, ein Kind16 % + 30 %, gekürzt auf 40 %15.857,14 €6.342,86 €
Wohnung 712 %30.000 €16 % + 40 %, gekürzt auf 50 %13.320 €6.660 €

Gekürzt wird so, dass Grundförderung und Zusatzantrag zusammen 70 % nicht übersteigen, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € 80 %. Die übrigen vier Wohnungen sind vermietet.

Baut ein Eigentümer nur in seiner Wohnung eine neue Heizung ein, etwa eine Luft-Luft-Wärmepumpe statt der Nachtspeicheröfen, stellt er den Antrag selbst. Im Beispiel der KfW mit 5 Wohnungen zählen 88.000 € geteilt durch 5, also 17.600 €; mit Grundförderung und Klimabonus von zusammen 46 % gibt es 8.096 €.

Steuerbonus § 35c statt Zuschuss

Statt des Zuschusses kannst du eine neue Heizung im selbst bewohnten Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung über die Steuer fördern lassen: 20 % der Kosten über drei Jahre, 7 % im Jahr der Fertigstellung und im Folgejahr, höchstens je 14.000 €, und 6 % im dritten Jahr, höchstens 12.000 €. Zusammen sind das höchstens 40.000 € je Objekt, erreicht bei 200.000 € Kosten (§ 35c EStG). Kosten für einen vom BAFA zugelassenen Energieberater, der die Arbeiten plant oder begleitet, mindern die Steuer zu 50 %. Der Bonus mindert die tarifliche Einkommensteuer des jeweiligen Jahres; einen Vortrag ins nächste Jahr sieht das Gesetz nicht vor.

  • Das Haus ist bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre.
  • Du bewohnst es in jedem der drei Jahre selbst.
  • Ein Fachunternehmen baut ein und bescheinigt das nach amtlichem Muster; die Rechnung nennt die Adresse, bezahlt wird aufs Konto.
  • Die Arbeiten sind bis 31. Dezember 2029 fertig (§ 52 Abs. 35a EStG).

Für dieselbe Heizung schließen sich Zuschuss, zinsverbilligter KfW-Kredit und Steuerbonus aus (§ 35c Abs. 3 EStG, Nr. 8.6 BEG EM). Verschiedene Maßnahmen lassen sich trennen: die Heizung mit Zuschuss, die Dämmung des Dachs über § 35c.

FallZuschuss bis 31.12.2026Zuschuss ab 01.02.2027Steuerbonus § 35c
Wärmepumpe 32.000 €, Ölheizung, 45.000 € Einkommen, ein Kind19.600 €19.075 € oder 15.532,50 €6.400 €
Erdwärmepumpe 45.000 €, 12 Jahre alte Gasheizung, 80.000 € Einkommen8.400 €8.175 € oder 4.087,50 €9.000 €

Der zweite Wert ab Februar gilt, sobald Wärmepumpen ohne EU-Herkunft nur noch 15 % Grundförderung bekommen. Steuer nach dem Tarif 2026 im Splittingtarif auf das Durchschnittseinkommen: 4.398 € und 14.418 € im Jahr, genug für den vollen Bonus.

Rechnerisch liegt der Zuschuss vorn, sobald er mehr als 20 % der gesamten Kosten ausmacht. Im ersten Fall sind es 61 %, im zweiten nur 19 %, weil keine Boni dazukommen und die Kosten über dem Höchstbetrag liegen. Dafür kommt der Steuerbonus über drei Steuerbescheide verteilt, und er setzt genug Einkommensteuer voraus. Das ist ein Rechenvergleich, keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Gibt es Förderung für eine neue Gasheizung?
Nein. Gefördert werden die Anlagen aus Nr. 5.3 BEG EM: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, innovative Technik mit erneuerbaren Energien und Netzanschlüsse. Eine reine Gas- oder Ölheizung gehört nicht dazu. Bei einer wasserstofffähigen Gasheizung zählen nur die Mehrkosten gegenüber einem normalen Gas-Brennwertgerät. Einbauen darfst du eine Gasheizung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz weiter. Wer das nach dem 29. Juli 2026 tut, muss aber einen steigenden Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Unter bestimmten Bedingungen erfüllen auch eine Solarthermieanlage, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung die Pflicht (§ 43 GModG, Abs. 3 bis 5).
Was gilt bei Eigenleistung, Ratenkauf oder Miete der Heizung?
Baust du selbst ein, fördert die KfW nur das Material, und ein Fachbetrieb oder Energieberater muss den fachgerechten Einbau bestätigen. Bei Ratenkauf zählen die Kosten der Anlage, Finanzierungskosten nicht. Bei Miete, Mietkauf, Leasing oder Contracting zählen die Raten für bis zu 10 Jahre, ohne Betrieb, Wartung und Energie (Merkblatt 458).
Meine Heizung ist kaputt. Bekomme ich trotzdem den Klimabonus?
Nein, den Klimabonus gibt es nur für den Tausch einer Heizung, die noch funktioniert (Nr. 8.4.4 BEG EM). Grundförderung und Einkommensbonus bleiben. Bei einem Defekt fördert die KfW außerdem die Miete einer provisorischen Heizung bis zum Einbau der neuen, für höchstens 12 Monate ab dem Antrag (Merkblatt 458).
Wie alt muss das Haus sein?
Für den Zuschuss muss der Bauantrag beim Antrag mindestens 5 Jahre zurückliegen (Nr. 3 a BEG EM). Für den Steuerbonus muss das Haus bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre sein; es zählt der Beginn der Herstellung (§ 35c Abs. 1 EStG).
Brauche ich einen Energieberater?
Nein. Die Bestätigung zum Antrag darf auch der Fachbetrieb ausstellen (Nr. 9.3 BEG EM). Beauftragst du einen Energieeffizienz-Experten für Fachplanung und Baubegleitung, zählen seine Kosten zu den förderfähigen Kosten der Heizung, einen eigenen Zuschuss dafür gibt es nicht (kfw.de/458).
Muss ich den Zuschuss versteuern?
Das hängt vom Einzelfall ab, Auskunft gibt das Finanzamt, nicht die KfW. Ab 3.000 € Auszahlung in einem Kalenderjahr meldet die KfW den Zuschuss mit deiner Steuer-Identifikationsnummer an die Finanzbehörden (Mitteilungsverordnung, Merkblatt 458).
Gibt es einen Anspruch auf den Zuschuss?
Nein. Die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Nr. 7.2 BEG EM). Für Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 eingegangen sind, gilt die alte Fassung der Richtlinie weiter, auch wenn erst später entschieden wird (Nr. 10).
Kann ich auf eine alte Zusage verzichten und neu beantragen?
Ja, aber für dasselbe Vorhaben frühestens 6 Monate nach dem Verzicht (Nr. 9.2.5 BEG EM). Sofort neu beantragen lässt sich nur ein anderes Vorhaben mit neuem Vertrag, laut KfW etwa beim Wechsel der Wärmequelle einer Wärmepumpe von Luft auf Wasser.
Darf ich das Haus nach der Förderung verkaufen?
Ja. Die geförderte Heizung musst du aber 10 Jahre zweckentsprechend nutzen. Verkaufst du in dieser Zeit, weist du den Käufer auf die Förderung hin und überträgst die Pflichten im Kaufvertrag. Eine Nutzungsänderung musst du der KfW melden. Wird der Förderzweck nicht mehr erreicht, kann sie die Förderung anteilig zurückfordern (Nr. 7.1 BEG EM).
Lässt sich der Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?
Mit dem Ergänzungskredit der KfW ja. Mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Kosten bis zusammen 60 % der geförderten Kosten, und für dieselben Kosten darf nur ein Antrag bei KfW oder BAFA laufen (Nr. 8.6 BEG EM). Andere Maßnahmen, etwa die Dämmung des Dachs, kannst du über § 35c EStG absetzen, während die Heizung den Zuschuss bekommt.

Quellen

  1. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458): Fördersätze, Höchstbeträge, Rechenbeispiele und Fragen; gelesen am 10. Oktober 2026 kfw.de
  2. KfW-Merkblatt 458, gültig ab 24.09.2026: Boni, Obergrenze, Haushaltseinkommen, Vorhabenbeginn, Nachweise kfw.de
  3. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026: BAnz AT 27.08.2026 B1, mit Kürzungsfahrplan und Regeln ab dem 1. Quartal 2027 bundesanzeiger.de
  4. KfW: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen, Version 11.0: Ersatz erneuerbarer Heizungen, Wärmepumpen mit Herkunft aus der EU kfw.de
  5. KfW: Ergänzungskredit 358 und 359: bis 120.000 € je Wohnung, Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen kfw.de
  6. § 35c EStG: energetische Maßnahmen: Steuerbonus 7, 7 und 6 Prozent; geprüft am 10. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  7. § 52 EStG, Absatz 35a: Abschluss der Arbeiten vor dem 1. Januar 2030 gesetze-im-internet.de
  8. § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz: Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff bei neuen Gas- und Ölheizungen gesetze-im-internet.de

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