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Förderung für die Wärmepumpe berechnen
- Kosten der Wärmepumpe mit Einbau, brutto
- 32.000 €
- angerechnet bis zum Höchstbetrag
- 28.000 €
- 30 % Grundförderung
- 8.400 €
- + 16 % Klimabonus für den Tausch der Ölheizung
- 4.480 €
- + 30 % Einkommensbonus: 45.000 € minus 10.000 € für das Kind
- 8.400 €
- − Kürzung von 76 % auf die Obergrenze von 70 %
- 1.680 €
- = Zuschuss, 70 % von 28.000 €
- 19.600 €
Selbst zahlst du 12.400 €. Ohne Kind zählte das volle Einkommen von 45.000 €, dann gäbe es 10 % Einkommensbonus, zusammen 56 %: 15.680 €.
Der Zuschuss ist ein Prozentsatz der förderfähigen Kosten bis zum Höchstbetrag. Förderfähig sind die Bruttokosten für Gerät, Einbau, Inbetriebnahme und Einregulierung, den hydraulischen Abgleich, nötige Arbeiten wie Fundament oder Transport sowie Fachplanung und Baubegleitung (Nr. 8.2 BEG EM, Infoblatt der KfW Nr. 4). Gefördert wird ab 300 €. Der Fördersatz setzt sich so zusammen:
- Grundförderung: 30 % für alle Eigentümer, auch für Vermieter.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, egal wie alt, oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die beim Antrag mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Die alte Heizung muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden, und danach darf keine fossile Heizung mehr die Wohnung versorgen (Nr. 8.4.4).
- Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, nur für Selbstnutzer (Nr. 8.4.5).
Zusammen gibt es höchstens 70 % der angerechneten Kosten, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 % (Nr. 8.4.1). Den Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag der Fassung von 2023 gibt es für Anträge seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr, und den Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt es für Heizungen nicht (Nr. 8.4.2). Ein Beispiel der KfW: Pelletheizung für 35.000 € statt einer Gasheizung, die erst 10 Jahre läuft, 47.000 € Einkommen. Angerechnet werden 28.000 €, ohne Klimabonus bleiben 40 %: 11.200 €.
Einkommensbonus: welches Einkommen zählt
Es zählt das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Brutto. Nur bei Rentnern ohne Steuererklärung rechnet die KfW mit den Bruttorenten. Die KfW nimmt den Durchschnitt aus dem dritten und zweiten Jahr vor dem Antrag: für Anträge im Jahr 2026 die Jahre 2023 und 2024, für Anträge im Jahr 2027 die Jahre 2024 und 2025 (Nr. 3 y BEG EM). Mit dabei sind alle Eigentümer, die mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gemeldet sind, und ihre Partner, ob verheiratet oder nicht; Minderjährige zählen nicht mit. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer bleiben draußen, weil die KfW § 2 Abs. 5a EStG nicht anwendet (Merkblatt 458).
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | ohne Kind unter 18 | mit Kind unter 18 |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | Bonus 40 %, gesamt bis 80 % | Bonus 40 %, gesamt bis 80 % |
| 30.001 € bis 40.000 € | Bonus 30 %, gesamt bis 70 % | Bonus 40 %, gesamt bis 80 % |
| 40.001 € bis 50.000 € | Bonus 10 %, gesamt bis 70 % | Bonus 30 %, gesamt bis 70 % |
| 50.001 € bis 60.000 € | kein Bonus | Bonus 10 %, gesamt bis 70 % |
| über 60.000 € | kein Bonus | kein Bonus |
Einkommensbonus und Obergrenze des gesamten Fördersatzes. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 in der Wohnung, zählt das Einkommen einmalig 10.000 € niedriger, egal wie viele Kinder (Nr. 8.4.5 BEG EM, Merkblatt 458).
Die Steuerbescheide lädst du erst mit den Nachweisen nach dem Einbau hoch; Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbescheide nimmt die KfW nicht an. Rentner ohne Steuererklärung reichen die Rentenbezugsmitteilungen beider Jahre und eine Selbsterklärung ein. Liegt ein Bescheid beim Antrag noch nicht vor, schätzt du das Einkommen; liegt es später doch über der Grenze, zahlt die KfW den Bonus nicht aus. Wer den Einkommensbonus nach den Regeln seit Juli 2026 beantragt, kann sich laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 identifizieren und die Nachweise einreichen; ausgezahlt wird erst danach. Warst du mit einem früheren Partner gemeinsam veranlagt, der nicht mehr im Haushalt lebt, zählt das gemeinsame Einkommen zur Hälfte (kfw.de/458).
Was sich ab Februar 2027 ändert
Für die Höhe zählt der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht (Nr. 9.2.1 BEG EM). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohnung zu jedem 1. Februar und 1. August um 750 €. Der Klimabonus sinkt im selben Takt um je 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028 (Nr. 8.3.1 und 8.4.4).
| Antrag | Höchstbetrag 1. Wohnung | Klimabonus | Zuschuss im Beispiel | Wärmepumpe ohne EU-Herkunft |
|---|---|---|---|---|
| bis Dezember 2026 | 28.000 € | 16 % | 19.600 € | – |
| Januar 2027 | 28.000 € | 16 % | 19.600 € | 17.080 € |
| Februar bis März 2027 | 27.250 € | 12 % | 19.075 € | 15.532,50 € |
| April bis Juli 2027 | 27.250 € | 12 % | 19.075 € | 15.532,50 € |
| August 2027 bis Januar 2028 | 26.500 € | 8 % | 18.020 € | 14.045 € |
| Februar bis Juli 2028 | 25.750 € | 4 % | 16.480 € | 12.617,50 € |
| August 2028 bis Januar 2029 | 25.000 € | 0 % | 15.000 € | 11.250 € |
Beispiel von oben bei gleichem Einkommen. Letzte Spalte: Wärmepumpe ohne EU-Herkunft, sobald die Regel ab dem 1. Quartal 2027 gilt, spätestens ab April 2027. Danach sinkt der Höchstbetrag weiter bis 22.000 € für Anträge ab dem 1. August 2030; die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2030.
Wärmepumpen ab dem 1. Quartal 2027
Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung „ab dem ersten Quartal 2027“ auf 15 % (Nr. 8.4.1 c). Dazu kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 %, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat (Nr. 8.4.6); nach dem Infoblatt der KfW sollen auch assoziierte Märkte zählen. Mit einer Wärmepumpe aus der EU bleibt es also bei 30 %. Anträge, die 2026 eingehen, bekommen sicher 30 %.
Bestehende erneuerbare Heizung oder Fernwärme
Ebenfalls ab dem 1. Quartal 2027 fördert die KfW keine neue Heizung mehr, wenn das Haus schon von einer Wärmepumpe, Biomasse-, Solarthermie- oder Brennstoffzellenheizung versorgt wird, die ab 2008 in Betrieb ging, oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz angeschlossen ist (Nr. 5.3 BEG EM). Wird eine solche Anlage von vor 2008 ersetzt, zählen pauschal 25 % der Kosten (Nr. 8.3.3). Wer in einer Hybridheizung den Gas- oder Ölkessel ersetzt, bekommt weiter die volle Förderung (Infoblatt der KfW).
Die digitale Schnittstelle neuer Wärmepumpen muss ab dem 1. Juli 2027 dem Code of Conduct der EU-Kommission entsprechen, etwa mit EEBUS. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan. Biomasseheizungen dürfen ab dem 1. Oktober 2027 höchstens 2,5 Milligramm Staub je Kubikmeter ausstoßen (Anlage zur Richtlinie, Nr. 3.3.3, 3.4.3 und 3.4.4).
Antrag: Bestätigung, Vertrag mit Bedingung, dann bauen
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste stellt sie mit den geplanten Kosten aus und bestätigt die technischen Mindestanforderungen. Du bekommst eine 15-stellige BzA-ID.
- Vertrag mit Bedingung: Den Liefer- oder Leistungsvertrag schließt du mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage. Er nennt das voraussichtliche Datum der Umsetzung. Musterformulierungen stehen auf kfw.de/458.
- Antrag: im Kundenportal „Meine KfW“ mit BzA und Vertrag, bevor die Arbeiten beginnen. Im Einfamilienhaus stellt ihn der Eigentümer selbst, Vollmachten sind nur in der WEG erlaubt.
- Umsetzen: Nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit.
- Nachweis und Auszahlung: Fachbetrieb oder Energieberater bestätigen die Ausführung (Bestätigung nach Durchführung, BnD). Rechnungen und Nachweise lädst du binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung hoch; bezahlt wird unbar. Die KfW zahlt meist zur Mitte oder zum Ende eines Monats aus.
Den Rest kannst du mit dem Ergänzungskredit der KfW finanzieren, bis 120.000 € je Wohnung. Selbstnutzer im Einfamilienhaus oder mit einer Heizung nur für die eigene Eigentumswohnung, mit bis zu 90.000 € Haushaltseinkommen, bekommen Kredit Nr. 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil, alle anderen Nr. 359. Beantragt wird bei der Bank, binnen 12 Monaten nach der Zuschusszusage und bevor der Zuschuss ausgezahlt ist (kfw.de/358).
Mehrfamilienhaus, Einliegerwohnung und WEG
Der Höchstbetrag gilt für das ganze Gebäude: 28.000 € für die erste Wohnung, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Er verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen. Bekommt nur ein Teil der Wohnungen eine neue Heizung, etwa eine Etagenheizung, zählt nur deren Anteil (Nr. 8.3.1 BEG EM). Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist ein Haus mit zwei Wohnungen.
| Wohnungen | Höchstbetrag bis 31.01.2027 | je Wohnung | ab 01.02.2027 |
|---|---|---|---|
| 1 | 28.000 € | 28.000 € | 27.250 € |
| 2 | 43.000 € | 21.500 € | 42.250 € |
| 3 | 58.000 € | 19.333,33 € | 57.250 € |
| 6 | 103.000 € | 17.166,67 € | 102.250 € |
| 7 | 111.000 € | 15.857,14 € | 110.250 € |
| 10 | 135.000 € | 13.500 € | 134.250 € |
Im Mehrfamilienhaus stellt der Eigentümer den Basisantrag mit der Grundförderung für alle Wohnungen, in der WEG die Verwaltung. Wer selbst in einer der Wohnungen lebt, holt Klima- und Einkommensbonus mit einem Zusatzantrag, spätestens 6 Monate nach der Zusage des Basisantrags. Die Boni gibt es für eine selbst genutzte Wohnung, vermietete Wohnungen bekommen nur die Grundförderung. Für den Zusatzantrag gelten die Fördersätze des Merkblatts, das beim Eingang des Basisantrags galt.
- Kosten für Sole-Wasser-Wärmepumpe und Solarthermie mit Planung
- 41.000 €
- Höchstbetrag für zwei Wohnungen
- 43.000 €
- 30 % Grundförderung auf 41.000 € (Basisantrag)
- 12.300 €
- + 16 % Klimabonus auf die Hälfte, 20.500 €, für die selbst genutzte Wohnung
- 3.280 €
- = Zuschuss
- 15.580 €
Einen Einkommensbonus setzt das Beispiel nicht an. Selbst zahlen die Eigentümer 25.420 €.
In der WEG rechnet der Zusatzantrag mit dem Miteigentumsanteil an den angerechneten Kosten, höchstens mit dem Höchstbetrag je Wohnung. Das Beispiel der KfW: WEG mit sieben Wohnungen, zentrale Wärmepumpe für 140.000 € statt einer 25 Jahre alten Gasheizung. Angerechnet werden 111.000 €, die WEG bekommt 30 % Grundförderung: 33.300 €. Je Wohnung zählen höchstens 15.857,14 €.
| Selbst genutzt | Miteigentum | Einkommen | Boni | angerechnet | Zusatzantrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Wohnung 1 | 15 % | 50.000 € | 16 % + 10 % = 26 % | 15.857,14 € | 4.122,86 € |
| Wohnung 3 | 15 % | 50.000 €, ein Kind | 16 % + 30 %, gekürzt auf 40 % | 15.857,14 € | 6.342,86 € |
| Wohnung 7 | 12 % | 30.000 € | 16 % + 40 %, gekürzt auf 50 % | 13.320 € | 6.660 € |
Gekürzt wird so, dass Grundförderung und Zusatzantrag zusammen 70 % nicht übersteigen, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € 80 %. Die übrigen vier Wohnungen sind vermietet.
Baut ein Eigentümer nur in seiner Wohnung eine neue Heizung ein, etwa eine Luft-Luft-Wärmepumpe statt der Nachtspeicheröfen, stellt er den Antrag selbst. Im Beispiel der KfW mit 5 Wohnungen zählen 88.000 € geteilt durch 5, also 17.600 €; mit Grundförderung und Klimabonus von zusammen 46 % gibt es 8.096 €.
Steuerbonus § 35c statt Zuschuss
Statt des Zuschusses kannst du eine neue Heizung im selbst bewohnten Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung über die Steuer fördern lassen: 20 % der Kosten über drei Jahre, 7 % im Jahr der Fertigstellung und im Folgejahr, höchstens je 14.000 €, und 6 % im dritten Jahr, höchstens 12.000 €. Zusammen sind das höchstens 40.000 € je Objekt, erreicht bei 200.000 € Kosten (§ 35c EStG). Kosten für einen vom BAFA zugelassenen Energieberater, der die Arbeiten plant oder begleitet, mindern die Steuer zu 50 %. Der Bonus mindert die tarifliche Einkommensteuer des jeweiligen Jahres; einen Vortrag ins nächste Jahr sieht das Gesetz nicht vor.
- Das Haus ist bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre.
- Du bewohnst es in jedem der drei Jahre selbst.
- Ein Fachunternehmen baut ein und bescheinigt das nach amtlichem Muster; die Rechnung nennt die Adresse, bezahlt wird aufs Konto.
- Die Arbeiten sind bis 31. Dezember 2029 fertig (§ 52 Abs. 35a EStG).
Für dieselbe Heizung schließen sich Zuschuss, zinsverbilligter KfW-Kredit und Steuerbonus aus (§ 35c Abs. 3 EStG, Nr. 8.6 BEG EM). Verschiedene Maßnahmen lassen sich trennen: die Heizung mit Zuschuss, die Dämmung des Dachs über § 35c.
| Fall | Zuschuss bis 31.12.2026 | Zuschuss ab 01.02.2027 | Steuerbonus § 35c |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe 32.000 €, Ölheizung, 45.000 € Einkommen, ein Kind | 19.600 € | 19.075 € oder 15.532,50 € | 6.400 € |
| Erdwärmepumpe 45.000 €, 12 Jahre alte Gasheizung, 80.000 € Einkommen | 8.400 € | 8.175 € oder 4.087,50 € | 9.000 € |
Der zweite Wert ab Februar gilt, sobald Wärmepumpen ohne EU-Herkunft nur noch 15 % Grundförderung bekommen. Steuer nach dem Tarif 2026 im Splittingtarif auf das Durchschnittseinkommen: 4.398 € und 14.418 € im Jahr, genug für den vollen Bonus.
Rechnerisch liegt der Zuschuss vorn, sobald er mehr als 20 % der gesamten Kosten ausmacht. Im ersten Fall sind es 61 %, im zweiten nur 19 %, weil keine Boni dazukommen und die Kosten über dem Höchstbetrag liegen. Dafür kommt der Steuerbonus über drei Steuerbescheide verteilt, und er setzt genug Einkommensteuer voraus. Das ist ein Rechenvergleich, keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Gibt es Förderung für eine neue Gasheizung?
Was gilt bei Eigenleistung, Ratenkauf oder Miete der Heizung?
Meine Heizung ist kaputt. Bekomme ich trotzdem den Klimabonus?
Wie alt muss das Haus sein?
Brauche ich einen Energieberater?
Muss ich den Zuschuss versteuern?
Gibt es einen Anspruch auf den Zuschuss?
Kann ich auf eine alte Zusage verzichten und neu beantragen?
Darf ich das Haus nach der Förderung verkaufen?
Lässt sich der Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458): Fördersätze, Höchstbeträge, Rechenbeispiele und Fragen; gelesen am 10. Oktober 2026 kfw.de
- KfW-Merkblatt 458, gültig ab 24.09.2026: Boni, Obergrenze, Haushaltseinkommen, Vorhabenbeginn, Nachweise kfw.de
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026: BAnz AT 27.08.2026 B1, mit Kürzungsfahrplan und Regeln ab dem 1. Quartal 2027 bundesanzeiger.de
- KfW: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen, Version 11.0: Ersatz erneuerbarer Heizungen, Wärmepumpen mit Herkunft aus der EU kfw.de
- KfW: Ergänzungskredit 358 und 359: bis 120.000 € je Wohnung, Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen kfw.de
- § 35c EStG: energetische Maßnahmen: Steuerbonus 7, 7 und 6 Prozent; geprüft am 10. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 52 EStG, Absatz 35a: Abschluss der Arbeiten vor dem 1. Januar 2030 gesetze-im-internet.de
- § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz: Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff bei neuen Gas- und Ölheizungen gesetze-im-internet.de