Bis wann kann ich kündigen?
Zum Ende des Versicherungsjahres, die Kündigung muss einen Monat vorher beim Versicherer ankommen. Läuft dein Vertrag mit dem Kalenderjahr, ist das der 30. November. So steht es in den Musterbedingungen des Versicherungsverbands (AKB, G.2.1), die meisten Verträge folgen ihnen. Schick die Kündigung so, dass du den Zugang beweisen kannst.
Dazu kommen zwei Sonderkündigungsrechte. Erhöht der Versicherer den Beitrag, etwa wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen (G.2.7). Nach einem Schaden kannst du innerhalb eines Monats ab Abschluss der Regulierung kündigen (G.2.3). Die Rückstufung nach deinem eigenen Schaden ist dagegen keine Beitragserhöhung in diesem Sinn.
Die SF-Klasse: dein größter Rabatt
In Haftpflicht und Vollkasko zahlst du einen Prozentsatz des Grundbeitrags, der von deiner Schadenfreiheitsklasse abhängt. Eine amtliche Tabelle gibt es nicht, jeder Versicherer legt sie selbst fest. In einer veröffentlichten Beispieltabelle zahlst du in SF 0 100 %, in SF 1 63 %, in SF 15 30 % und in SF 35 20 % des Grundbeitrags. Jedes schadenfreie Jahr bringt eine Klasse mehr, oben aber nur noch wenig.
Nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden fällst du viele Klassen tief. Kleine Schäden kannst du dem Versicherer innerhalb von sechs Monaten nach seiner Mitteilung erstatten, dann gilt der Vertrag als schadenfrei. Ob sich das rechnet, zeigt der SF-Klassen-Rechner. Teilkaskoschäden wie Glasbruch oder Wildunfall führen nicht zur Rückstufung.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
- Haftpflicht ist Pflicht (§ 1 PflVG). Sie zahlt, was du anderen mit dem Auto an Schaden zufügst.
- Teilkasko zahlt unter anderem bei Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Zusammenstoß mit Haarwild und Glasbruch.
- Vollkasko enthält die Teilkasko und zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.
Eine feste Grenze, ab der sich die Vollkasko nicht mehr lohnt, gibt es nicht. Die Vollkasko zahlt höchstens den Wert des Autos, abzüglich Selbstbeteiligung. Je älter der Wagen, desto kleiner diese Summe, während der Mehrbeitrag bleibt. Bei einem neuen, finanzierten oder geleasten Auto ist sie in der Regel sinnvoll, Leasinggeber verlangen sie meist.
Wo du sparen kannst
- Selbstbeteiligung erhöhen, wenn du kleine Kaskoschäden ohnehin selbst zahlen würdest.
- Jährlich zahlen, wenn der Tarif für monatliche Zahlung einen Aufschlag nimmt.
- Fahrerkreis und Kilometer ehrlich, aber nicht zu großzügig angeben.
- Werkstattbindung prüfen: Manche Tarife sind damit günstiger, dafür entscheidet der Versicherer über die Werkstatt.
- Leistungen vergleichen, nicht nur den Preis: Manche Tarife versichern Tiere aller Art statt nur Haarwild oder Marderbiss mit Folgeschäden.
Im Beitrag stecken 19 % Versicherungsteuer. Beim Wechsel nimmt der neue Versicherer deinen Schadenverlauf mit, deine SF-Klasse bleibt dir also erhalten.
Passende Rechner
- Kfz-Versicherung-Rechner: Selbstbeteiligung, Kasko, Kündigungsfrist
- SF-Klassen-Rechner: Rückstufung und Rückkauf
- Kfz-Steuer-Rechner: Steuer nach Hubraum und CO2