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So wird der Kfz-Beitrag berechnet
Jeder Halter muss eine Kfz-Haftpflicht abschließen (§ 1 PflVG). Teil- und Vollkasko für Schäden am eigenen Auto sind freiwillig. Jede Sparte hat ihren eigenen Preis, gerechnet wird in vier Schritten:
- GrundbeitragDer Versicherer legt für sein Tarifwerk fest, was eine Sparte zu 100 % kostet. Typklasse des Modells und Regionalklasse deines Zulassungsbezirks verschieben diesen Betrag nach oben oder unten.
- MerkmaleDazu kommen Zu- und Abschläge, etwa für nächtlichen Abstellort, jährliche Fahrleistung, Fahrerkreis, Alter der Fahrer, Fahrzeugalter beim Kauf, eigenes Wohneigentum und Berufsgruppe (Musterbedingungen, Anhang 2 und 5), in der Kasko für die Selbstbeteiligung. Welche Merkmale dein Tarif nutzt, steht im Versicherungsschein (K.2).
- Beitragssatz der SF-KlasseIn Haftpflicht und Vollkasko zahlst du nur den Prozentsatz deiner Schadenfreiheitsklasse (I.1). Die Teilkasko kennt keine SF-Klasse.
- VersicherungsteuerAuf den Beitrag kommen 19 % Versicherungsteuer (§ 6 VersStG). Sie steckt schon im Rechnungsbetrag.
Deine Haftpflichtrechnung ist der Ausgangspunkt. Beitragssätze nach Beispieltabelle A, Grundbeitrag und Merkmale bleiben gleich.
- Haftpflicht laut Rechnung in SF 15
- 476,00 €
- Darin 19 % Versicherungsteuer
- −76,00 €
- Beitrag ohne Steuer = 30 % des Grundbeitrags
- 400,00 €
- Grundbeitrag: 400,00 € geteilt durch 30 %
- 1.333,33 €
- Davon 26 % für SF 20
- 346,67 €
- Plus 19 % Versicherungsteuer
- +65,87 €
- Haftpflicht in SF 20
- 412,53 €
So rechnest du jede andere SF-Klasse aus deinem eigenen Beitrag hoch oder herunter. Ändern sich Typklasse, Regionalklasse oder Tarif, ändert sich auch der Grundbeitrag.
Typklasse und Regionalklasse
Die Typklasse bewertet dein Modell nach Schäden und Reparaturkosten der letzten drei Jahre, die Regionalklasse die Schadenbilanz deines Zulassungsbezirks. Beide ermittelt der GDV jedes Jahr, die Regionalklassen für mehr als 400 Bezirke, die Typklassen für rund 33.000 Modelle. Jede Klasse steht für eine Spanne des Schadenbedarfs im Vergleich zum Durchschnitt (Anhang 3 und 4). Für die Versicherer sind die Klassen unverbindlich. Je höher die Klasse, desto höher der Grundbeitrag.
| Sparte | Typklassen | Regionalklassen | SF-Rabatt |
|---|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | 10 bis 25 | 12 | ja |
| Teilkasko | 10 bis 33 | 16 | nein |
| Vollkasko | 10 bis 34 | 9 | ja |
GDV, Typklassen 2026 (Medieninformation vom 30.09.2026) und Regionalklassen (Stand 09.09.2026).
Neue Klassen gelten für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr, meist ab 1. Januar (J.1, J.2). Ziehst du um, zählt die Regionalklasse des neuen Bezirks ab der Ummeldung (K.3).
Kosten grob schätzen: was die Klassen verraten
Typklasse und SF-Klasse zeigen dir, wo dein Auto und du im Vergleich stehen, aber nicht, was du zahlst. Welcher Grundbeitrag zu einer Typklasse gehört, legt jeder Versicherer selbst fest und veröffentlicht ihn nicht. Neben der Schadenerwartung bestimmen laut GDV auch Wettbewerb und Marketingstrategie der Versicherer den Beitrag. Seriös grob schätzen kannst du deshalb nur mit einem Angebot: Hol dir eins für dein Auto und deine Postleitzahl, dann rechnest du mit den Tabellen unten aus, was ein anderer SF-Stand oder eine andere Selbstbeteiligung ändert. Euro-Beträge werden hier bewusst nicht geschätzt.
Beitragssatz-Tabelle: Prozentsätze nach SF-Klasse
Die Musterbedingungen regeln das System, die Prozentsätze legt jeder Versicherer selbst fest (Anhang 1). Ohne Vorversicherung startest du in SF 0 (I.2.1), mit mindestens drei Jahren Führerschein in SF ½ (I.2.2.1). Jedes schadenfreie Kalenderjahr bringt eine Klasse, aus SF 0 und ½ geht es nach einem vollen Jahr in SF 1 (I.3.2, I.3.4.1). Neu eingestuft wird zum 1. Januar (I.3). Zwei veröffentlichte Tabellen im Vergleich:
| SF-Klasse | Haftpflicht A | Vollkasko A | Haftpflicht B | Vollkasko B |
|---|---|---|---|---|
| SF M | 135 % | 85 % | 133 % | 74 % |
| SF 0 | 100 % | 60 % | 99 % | 56 % |
| SF ½ | 75 % | 54 % | 77 % | 50 % |
| SF 1 | 63 % | 47 % | 64 % | 47 % |
| SF 2 | 58 % | 45 % | 59 % | 45 % |
| SF 3 | 53 % | 43 % | 55 % | 43 % |
| SF 4 | 50 % | 41 % | 51 % | 41 % |
| SF 5 | 46 % | 40 % | 48 % | 40 % |
| SF 6 | 44 % | 39 % | 45 % | 38 % |
| SF 8 | 39 % | 36 % | 40 % | 36 % |
| SF 10 | 36 % | 34 % | 37 % | 34 % |
| SF 12 | 33 % | 32 % | 34 % | 32 % |
| SF 15 | 30 % | 30 % | 31 % | 29 % |
| SF 20 | 26 % | 26 % | 27 % | 26 % |
| SF 25 | 23 % | 24 % | 24 % | 24 % |
| SF 30 | 21 % | 22 % | 22 % | 22 % |
| SF 35 | 20 % | 20 % | 20 % | 20 % |
| SF 40 | 19 % | 19 % | 19 % | 19 % |
| SF 50 | 15 % | 16 % | 16 % | 16 % |
Beitragssatz in Prozent des Grundbeitrags. A: Barmenia, AKB Stand 10/2025, B: SV SparkassenVersicherung, AKB Fassung Oktober 2026. SF M ist die Malusklasse nach Schäden aus niedrigen Klassen. Alle Klassen bis SF 50 (15 % in Tabelle A) stehen im SF-Klassen-Rechner.
Dein Beitrag in einer anderen SF-Klasse
Weil der Grundbeitrag gleich bleibt, verhält sich der Beitrag wie der Prozentsatz. Zahlst du in SF 15 für die Haftpflicht 400 € im Jahr, wären es bei sonst gleichem Tarif nach Tabelle A:
| SF-Klasse | Beitragssatz | Haftpflicht im Jahr |
|---|---|---|
| SF 0 | 100 % | 1.333 € |
| SF ½ | 75 % | 1.000 € |
| SF 1 | 63 % | 840 € |
| SF 3 | 53 % | 707 € |
| SF 5 | 46 % | 613 € |
| SF 10 | 36 % | 480 € |
| SF 15 (heute) | 30 % | 400 € |
| SF 20 | 26 % | 347 € |
| SF 25 | 23 % | 307 € |
| SF 30 | 21 % | 280 € |
| SF 35 | 20 % | 267 € |
Rechnung: 400 € × Beitragssatz der Klasse / 30 %. Setz deinen eigenen Beitrag ein, der Faktor bleibt derselbe.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: was zahlt welche?
| Schaden | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Du beschädigst ein anderes Auto oder verletzt jemanden | ja | nein | nein |
| Brand und Explosion | nein | ja | ja |
| Diebstahl und Raub | nein | ja | ja |
| Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung | nein | ja | ja |
| Zusammenstoß mit Haarwild | nein | ja | ja |
| Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung | nein | ja | ja |
| Selbst verursachter Unfall am eigenen Auto | nein | nein | ja |
| Vandalismus durch Fremde | nein | nein | ja |
Nach den Musterbedingungen des GDV (AKB, A.1 und A.2.2). Die Vollkasko enthält immer die Teilkasko.
Manche Tarife gehen über die Musterbedingungen hinaus. Statt nur Haarwild wie Reh und Wildschwein sind dann etwa Tiere aller Art versichert, dazu Marderbiss und Folgeschäden. Solche Erweiterungen stehen im Bedingungswerk des Tarifs. Auch die übrigen Nummern in Klammern auf dieser Seite beziehen sich auf die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV, verbindlich sind die Bedingungen deines Vertrags.
Mindestdeckung der Haftpflicht nach dem PflVG
Die Haftpflicht deckt dich als Halter, den Eigentümer und den Fahrer (§ 1, § 4 Abs. 3 PflVG). Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je Schadensfall muss sie mindestens versichern:
| Schaden | Mindestens |
|---|---|
| Personenschäden | 7,5 Mio. € |
| Sachschäden | 1,3 Mio. € |
| Reine Vermögensschäden | 50.000 € |
Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG, je Schadensfall. Für Fahrzeuge mit mehr als neun Plätzen ohne Fahrersitz gelten höhere Summen.
Deine vereinbarten Summen stehen im Versicherungsschein (A.1.3.1). Reichen sie nicht, haftest du für den Rest selbst (A.1.3.3). Ablehnen darf dich ein Versicherer in der Haftpflicht nur aus wenigen Gründen, etwa wenn er dir schon einmal wegen Prämienverzugs oder nach einem Schaden gekündigt hat (§ 5 Abs. 2 und 4 PflVG).
Was die Kasko im Schadenfall zahlt
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.5.1.1). Totalschaden heißt: Die Reparatur würde mehr kosten als ein gleichwertiges gebrauchtes Auto (A.2.5.1.5). Bei einer Reparatur zahlt sie mit Rechnung bis zum Wiederbeschaffungswert, ohne Rechnung bis zum Wiederbeschaffungswert minus Restwert (A.2.5.2.1), Mehrwertsteuer nur, wenn sie wirklich angefallen ist (A.2.5.4). Ist eine Neupreisentschädigung vereinbart, gibt es für einen jungen Pkw beim Erstbesitzer eine Zeit lang den Neupreis, wie lange, steht im Tarif (A.2.5.1.2). Von jeder Entschädigung geht die Selbstbeteiligung ab (A.2.5.8).
Vollkasko oder Teilkasko: wann sich die Vollkasko noch lohnt
Die Vollkasko zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall höchstens den Wert des Autos, abzüglich Selbstbeteiligung. Je älter das Auto, desto kleiner diese Summe, während der Beitrag bleibt. Der Rechner stellt beides nebeneinander. Im Beispiel kostet die Vollkasko 360 € im Jahr mehr als die Teilkasko, bei einem Auto im Wert von 12.000 € sind das 3 % des Werts. Mit 10 % Wertverlust im Jahr ist das Auto nach fünf Jahren noch rund 7.873 € wert, der Mehrbeitrag liegt dann bei 4,6 % davon.
| Jahr | Autowert | höchstens aus der Vollkasko | Mehrbeitrag vom Wert |
|---|---|---|---|
| 1. | 12.000 € | 11.700 € | 3 % |
| 2. | 10.800 € | 10.500 € | 3,3 % |
| 3. | 9.720 € | 9.420 € | 3,7 % |
| 4. | 8.748 € | 8.448 € | 4,1 % |
| 5. | 7.873 € | 7.573 € | 4,6 % |
Beispiel mit den Startwerten des Rechners: Vollkasko 520 €, Teilkasko 160 € im Jahr, 300 € Selbstbeteiligung. Der Wertverlust ist eine Annahme.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Frage ist, ob du einen Totalschaden selbst verkraften könntest. Bei einem neuen, finanzierten oder geleasten Auto ist die Vollkasko in der Regel sinnvoll, Leasinggeber verlangen sie meist. Wechselst du bei einem Pkw auf die Teilkasko und später zurück, kannst du nach den Musterbedingungen verlangen, in der neuen Vollkasko nach deinem Haftpflichtverlauf eingestuft zu werden, wenn in den letzten zwölf Monaten keine Vollkasko bestand (I.2.3). Sonst zählt der Verlauf der alten Vollkasko.
Selbstbeteiligung: welche Höhe sich lohnt
Die Selbstbeteiligung zieht der Versicherer bei jedem Kaskoschaden von der Entschädigung ab (A.2.5.8). Je höher sie ist, desto niedriger der Beitrag. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie oft du einen Kaskoschaden hast.
- Kasko mit 300 € Selbstbeteiligung
- 520,00 €
- Kasko mit 1.000 € Selbstbeteiligung
- 430,00 €
- Ersparnis im Jahr
- 90,00 €
- Mehr selbst je Schaden
- 700 €
- Lohnt, wenn seltener als alle … Jahre ein Schaden
- 7,8 Jahre
In zehn Jahren ohne Kaskoschaden bleiben dir 900 €. Die Beiträge sind Beispielwerte, rechne mit deinem Angebot.
In der Vollkasko zahlen viele kleine Schäden ohnehin selbst, um nicht zurückgestuft zu werden. Dort kostet eine höhere Selbstbeteiligung wenig. In der Teilkasko ist es anders: Glasbruch oder Wildschaden führen nicht zur Rückstufung, du meldest sie also, und die Selbstbeteiligung trägst du jedes Mal. Manche Tarife verzichten bei Glasreparaturen statt Austausch auf sie.
Rückstufung nach einem Schaden
Zahlt die Versicherung für einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, stuft sie dich zum nächsten 1. Januar zurück (I.3.5), wie weit, steht in der Tabelle deines Versicherers. Nach einem Schaden im Kalenderjahr gilt in Tabelle A:
| Vorher | Haftpflicht danach | Vollkasko danach |
|---|---|---|
| SF 3 | SF ½, 75 % statt 53 % | SF ½, 54 % statt 43 % |
| SF 5 | SF 1, 63 % statt 46 % | SF ½, 54 % statt 40 % |
| SF 10 | SF 3, 53 % statt 36 % | SF 4, 41 % statt 34 % |
| SF 15 | SF 6, 44 % statt 30 % | SF 7, 37 % statt 30 % |
| SF 20 | SF 8, 39 % statt 26 % | SF 11, 33 % statt 26 % |
| SF 25 | SF 11, 35 % statt 23 % | SF 14, 30 % statt 24 % |
| SF 30 | SF 13, 32 % statt 21 % | SF 18, 28 % statt 22 % |
| SF 35 | SF 15, 30 % statt 20 % | SF 21, 26 % statt 20 % |
Beitragssatz in Prozent des Grundbeitrags, Barmenia, AKB Stand 10/2025. Zwei Schäden im selben Jahr stufen weiter zurück.
Bei SF 15 und 400 € Haftpflichtbeitrag kostet ein Haftpflichtschaden so im ersten Jahr 200 € mehr und über zehn Jahre 1.347 €. Einen Haftpflichtschaden kannst du dem Versicherer freiwillig erstatten, dann gilt der Vertrag als schadenfrei. Nach den Musterbedingungen teilt er dir Schäden bis 500 € nach der Regulierung mit, ab dann hast du sechs Monate Zeit (I.5). Ob sich das in deinem Fall lohnt, rechnet der SF-Klassen-Rechner aus.
Keine Rückstufung gibt es für Teilkaskoschäden, auch wenn du sie über die Vollkasko abrechnest (I.4.1.2 d), wenn der Schädiger oder seine Versicherung alles erstattet (c) und wenn eine Rückstellung binnen drei Jahren ohne Zahlung aufgelöst wird (b). Fügt dir jemand anderes den Schaden zu, zahlt ohnehin dessen Haftpflicht. Manche Tarife enthalten gegen Aufpreis einen Rabattschutz, der den ersten Schaden im Jahr ohne Rückstufung lässt.
Kfz-Versicherung kündigen und wechseln: Stichtag 30. November
Läuft dein Vertrag mit dem Kalenderjahr, muss die Kündigung für 2027 bis Montag, 30. November 2026 beim Versicherer sein. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absenden (G.5). Sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (G.1.2). Neben dem Jahreswechsel gibt es vier weitere Anlässe:
| Anlass | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Ende des Versicherungsjahres | Zugang spätestens einen Monat vor Ablauf, bei Verträgen ab 1. Januar also bis 30. November | G.2.1, § 11 Abs. 3 VVG |
| Beitragserhöhung, auch durch neue Typ- oder Regionalklasse | ein Monat ab Zugang der Mitteilung, wirksam frühestens mit der Erhöhung | G.2.7, J.4, § 40 VVG |
| Nach einem Schaden | ein Monat ab Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung | G.2.3, § 92 VVG |
| Verkauf, für den Käufer | ein Monat ab dem Erwerb | G.2.5, § 96 Abs. 2 VVG |
| Geänderte Verwendung, Beitrag steigt um mehr als 10 % | ein Monat ab Zugang der Mitteilung | G.2.8 |
Nummern nach den Musterbedingungen AKB, Stand 30.04.2025. Endet der Vertrag vor dem Ende des Versicherungsjahres, zahlst du den Beitrag nur anteilig (G.6).
Beim Wechsel nimmt der neue Versicherer deinen Schadenverlauf mit und fragt ihn selbst beim alten ab (I.6.1.4, I.8). Er bekommt nur den tatsächlichen Verlauf, Sondereinstufungen deines alten Tarifs zählen nicht, außer SF ½ und SF 1 nach den Musterregeln (I.8.2). Den Antrag auf Haftpflicht für einen Pkw muss er binnen zwei Wochen ablehnen oder ein anderes Angebot machen, sonst gilt er als angenommen (§ 5 Abs. 3 PflVG). Schließ den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet.
Du kannst nur die Vollkasko kündigen und die Haftpflicht behalten (G.4.1). Kündigst du nur einen Vertrag, darf der Versicherer allerdings die ganze Kfz-Versicherung kündigen (G.4.3).
Häufige Fragen
Warum steigt mein Beitrag, obwohl ich keinen Schaden hatte?
Wie finde ich Typklasse und Regionalklasse meines Autos?
Wie sparen Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung?
Wie kann ich den Beitrag senken?
Was ist die eVB-Nummer?
Gilt die Versicherung im Ausland?
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich das Auto verkaufe?
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Was bringen Telematik-Tarife?
Was ist grobe Fahrlässigkeit in der Kasko?
Quellen
- GDV: Musterbedingungen Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025): Leistungen, SF-System, Kündigung, Beitragsänderung gdv.de
- Barmenia, AKB Stand 10/2025: Beitragssätze und Rückstufung, Tabelle A media.barmenia.de
- SV SparkassenVersicherung, AKB Fassung Oktober 2026: Beitragssätze, Tabelle B sv-makler.de
- GDV: Typklasse ändert sich für mehr als 12 Millionen Autofahrende (30.09.2026): Typklassen je Sparte gdv.de
- GDV: Regionalklassen kurz erklärt: Regionalklassen je Sparte gdv.de
- GDV: So setzt sich der Versicherungsbeitrag für einen Pkw zusammen: Merkmale des Beitrags gdv.de
- GDV: Typklassenabfrage: Typ- und Regionalklasse nachschlagen dieversicherer.de
- §§ 1, 4 und 5 PflVG: Versicherungspflicht, Umfang, Annahmepflicht gesetze-im-internet.de
- Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG: Mindestversicherungssummen gesetze-im-internet.de
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG): §§ 11, 40, 81, 92, 95, 96 gesetze-im-internet.de
- § 6 VersStG: Versicherungsteuer 19 % gesetze-im-internet.de
- § 6 FZV: Zulassungsantrag mit Versicherungsnachweis gesetze-im-internet.de